Entschließungsantrag - B7-0282/2012Entschließungsantrag
B7-0282/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Guinea-Bissau

6.6.2012 - (2012/2660(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Goerens im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0277/2012

Verfahren : 2012/2660(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0282/2012
Eingereichte Texte :
B7-0282/2012
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0282/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Guinea-Bissau

(2012/2660(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrats,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Rates der EU vom 31. Mai 2012,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Guinea-Bissau,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am Donnerstag, 12. April 2012, Dutzende Militärs die Straßen den Hauptstadt Guinea-Bissaus, das Hauptquartier der historischen politischen Partei an der Macht, der Afrikanischen Partei für die Unabhängigkeit von Guinea und Kap Verde (PAIGC), und den staatlichen Rundfunk einnahmen;

B.  in der Erwägung, dass es Guinea-Bissau seit seiner Unabhängigkeit 1974 nie erlebt hat, dass ein gewählter Präsident das Ende seiner Amtszeit erreicht, und dass dieses Land in einem militaristischen Kontext lebt;

C. in der Erwägung, dass Straffreiheit herrscht und die Aufklärung der Morde an Politikern und Militärs seit 2009 nicht vorankommt;

D. in der Erwägung, dass im Juli 2011 Tausende Menschen durch die Hauptstadt marschierten, um gegen den Stillstand bei den Ermittlungen in Bezug auf die politischen Morde von 2009 zu protestieren, und auch den Rücktritt und die strafrechtliche Verfolgung von Ministerpräsident Carlos Gomes und weiteren nach ihrer Auffassung für die Tötungen Verantwortlichen forderten;

E.  in der Erwägung, dass Besorgnis über die Sicherheit der Mitglieder der Zivilgesellschaft in Guinea-Bissau herrscht, von denen sich einige versteckt halten, während seit der Präsidentenwahl im März mehrere Anführer nichtstaatlicher Organisationen anonyme Todesdrohungen erhalten haben;

F.  in der Erwägung, dass außergerichtliche Hinrichtungen in den letzten Monaten ebenfalls die Unsicherheit geschürt haben;

G. in der Erwägung, dass der Rat weitere 15 Personen in die Liste der Personen, denen die Einreise in die EU untersagt ist und deren Vermögenswerte in der EU eingefroren worden sind, aufgenommen hat;

H. in der Erwägung, dass die EU-Entwicklungshilfe für Guinea-Bissau seit der militärischen Meuterei vom 1. April 2010 und der anschließenden Ernennung ihrer Hauptanstifter zum Personalchef der Verteidigung und zum Oberhaupt der Marine ausgesetzt ist;

I.   in der Erwägung, dass die aktuelle Krise in Guinea-Bissau erneut klar einen Versuch des Militärs zutage bringt, sich in zivile Angelegenheiten einzumischen und die Kontrolle über die politischen Angelegenheiten des Landes zu erlangen;

J.   in der Erwägung, dass die EU den Militärputsch in Guinea-Bissau vom 12. April 2012 scharf verurteilt und die sofortige Wiederherstellung der rechtmäßigen Regierung und den dem Gesetz entsprechenden Abschluss der Präsidentenwahl gefordert hat;

K. in der Erwägung, dass das Land eines der ärmsten der Welt bleibt, vom Drogenhandel manipuliert wird und dass seine Probleme durch den Drogenhandel Europa unmittelbar betreffen;

1.  verurteilt nachdrücklich den Staatsstreich in Guinea-Bissau und fordert, die verfassungsmäßige Ordnung unverzüglich wiederherzustellen; fordert die Streitkräfte auf, zur Seite zu treten und zur Neutralität zurückzukehren; fordert das Militär auf, sich in Bezug auf den politischen Streit im Land der Parteinahme zu enthalten und die Streitkräfte zu reformieren;

2.  fordert die Streitkräfte auf, unverzüglich alle führenden Politiker und sonstigen Personen in ihrem Gewahrsam freizulassen und die Rechte und die körperliche Unversehrtheit aller Inhaftierten zu achten;

3.  unterstreicht, dass diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen und dass bei jeder dauerhaften Lösung der Instabilität in Guinea-Bissau dafür gesorgt werden sollte, dass diejenigen, die für politisch motivierte Morde, sonstige schwere Verbrechen und Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden;

4.  fordert einen umfassenden Fahrplan mit vereinbarten Richtwerten und einem Zeitplan für die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung, die Umsetzung der Reform des Sicherheitsbereichs, den Kampf gegen die Straffreiheit, die Bekämpfung des Drogenhandels und die Abschaffung jeglicher militärischen Ausübung der Macht;

5.  begrüßt den Beschluss des Rates vom 31. Mai, die EU-Sanktionen gegen Personen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in diesem Land bedrohen, zu verschärfen;

6.  betont die Bereitschaft der EU, Vermittlungsbemühungen in der aktuellen Krise auf dem Weg zur Ausarbeitung einer alle einschließenden Übergangsvereinbarung tatkräftig zu unterstützen;

7.  fordert die EU auf, die jüngsten politischen und sicherheitsbezogenen Entwicklungen genau zu verfolgen;

8.  bekundet seine Sorge über die sich verschlechternde humanitäre Lage und die ständige Gefahr eines Ausbruchs von Gewalt;

9.  bekundet seine ernste Sorge, dass Guinea-Bissau womöglich ein eine neue Spirale der Ungewissheit abstürzt;

10. beauftragt seine Ko-Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem AKP-EU-Ministerrat, dem Vertreter des Rates der EU, den Organen der Afrikanischen Union, der Ecowas, dem Sicherheitsrat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Regierung von Guinea-Bissau und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.