Entschließungsantrag - B7-0470/2012Entschließungsantrag
B7-0470/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Wahlen in Georgien

17.10.2012 - (2012/2816(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Mojca Kleva, Edit Herczog, Minodora Cliveti, Teresa Riera Madurell, Evgeni Kirilov, Libor Rouček, Richard Falbr im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0467/2012

Verfahren : 2012/2816(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0470/2012
Eingereichte Texte :
B7-0470/2012
Angenommene Texte :

B7‑0470/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wahlen in Georgien

(2012/2816(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen und Berichte, insbesondere seine Entschließung vom 17. November 2011 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den EAD zu den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Georgien,

–   unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen Georgien und der Europäischen Union, das am 1. Juli 1999 in Kraft trat,

–   unter Hinweis auf den im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erstellten gemeinsamen Aktionsplan EU-Georgien, der vom Kooperationsrat EU-Georgien am 14. November 2006 befürwortet wurde und in dem die strategischen Ziele dargelegt sind, die auf dem Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und zu einer wirksamen Durchführung politischer, wirtschaftlicher und institutioneller Reformen basieren,

–   unter Hinweis auf das Waffenstillstandsabkommen vom 12. August 2008, das von der EU vermittelt und von Georgien und der Russischen Föderation unterzeichnet wurde, und auf das Durchführungsabkommen vom 8. September 2008,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vom 30. September 2011 in Warschau,

–   in Kenntnis der Erklärung über vorläufige Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachtermission für die Parlamentswahlen in Georgien vom 2. Oktober 2012,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der EU, Catherine Ashton, und von Kommissionsmitglied Stefan Füle zu den Ergebnissen der Parlamentswahlen in Georgien vom 2. Oktober 2012,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Ko-Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Euronest, Kristian Vigenin (MdEP), zu den Ergebnissen der Parlamentswahlen in Georgien vom 3. Oktober 2012,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Georgien vom 15. Oktober 2012,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das aktive Engagement Georgiens und ein Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und Grundsätzen, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Achtung der Menschenrechte, von wesentlicher Bedeutung sind, um den europäischen Integrationsprozess voranzutreiben und die Verhandlungen sowie die anschließende Umsetzung des Assoziierungsabkommens zu einem Erfolg zu führen;

B.  in der Erwägung, dass der ungelöste Konflikt zwischen Russland und Georgien die Stabilität und die Entwicklung Georgiens nach wie vor beeinträchtigt; in der Erwägung, dass Russland die georgischen Gebiete Abchasien und Südossetien weiterhin besetzt;

C. in der Erwägung, dass in der Gemeinsamen Erklärung anlässlich der Tagung der Außenminister der Östlichen Partnerschaft vom 23. Juli 2012 auf den Fahrplan als Grundlage für die Überwachung und weitere Umsetzung der Östlichen Partnerschaft verwiesen wird;

D. in der Erwägung, dass die georgische Regierung eine Vielzahl internationaler Beobachter zur Überwachung der Wahlen eingeladen hat;

E.  in der Erwägung, der Rat und das Europäische Parlament die vorläufige Bewertung des BDIMR betreffend die Durchführung der Parlamentswahlen in Georgien am 1. Oktober 2012 umfassend zur Kenntnis genommen haben;

F.  in der Erwägung, dass Georgien als wichtiger Partner der EU während dieser Parlamentswahlen sein starkes Engagement für demokratische Standards unter Beweis stellte;

1.  beglückwünscht das georgische Volk zu diesem bedeutenden Schritt im Hinblick auf die Konsolidierung der Demokratie in seinem Land; begrüßt die demokratischen Parlamentswahlen vom 1. Oktober 2012, die in Einklang mit den im Rahmen von OSZE und Europarat eingegangenen Verpflichtungen durchgeführt wurden, auch wenn manche Probleme noch bewältigt werden müssen;

2.  stellt fest, dass Präsident Micheil Saakaschwili seine Niederlage bei diesen Parlamentswahlen eingeräumt und seine Bereitschaft erklärt hat, in die Opposition zu gehen, was außerordentlich für ein Land und eine Region ist, in denen andere postsowjetische Führungspersönlichkeiten ihr Amt oft nur unter dem Druck von Massenprotesten oder der Gefahr eines Bürgerkriegs aufgegeben haben;

3.  begrüßt die Erklärungen von Präsident Saakaschwili sowie des führenden Politikers der Koalition Georgischer Traum, Bidsina Ivanischwili, bezüglich ihres Engagements, beim Aufbau des Landes zu kooperieren; unterstreicht die entscheidende Bedeutung einer effektiven parlamentarischen Opposition und einer lebendigen Zivilgesellschaft für die demokratische Entwicklung;

4.  fordert alle georgischen Parteien auf, im bevorstehenden Übergangszeitraum und danach unter uneingeschränkter Achtung des demokratisch geäußerten Willens des georgischen Volkes konstruktiv zusammenzuarbeiten, um Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung sicherzustellen; ermutigt die neue Regierung, Reformen auf breiter Grundlage und eine integrative Wachstumsagenda zu verwirklichen, nicht zuletzt durch sozialen Dialog und Aufwertung von sozialen und Arbeitnehmerrechten;

5.  beglückwünscht die zentrale Wahlkommission zu ihrer Transparenz und Effizienz bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen; stellt fest, dass die aktive Einbeziehung der Beobachter und der Zivilgesellschaft während des gesamten Wahlprozesses dessen generelle Transparenz verstärkte;

6.  begrüßt die aktive Beteiligung der Bürger während der gesamten Kampagne, insbesondere die Teilhabe von Frauen und nationalen Minderheiten;

7.  stellt fest, dass trotz des von Polarisierung und Spannungen geprägten Umfelds der Wahlen Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit generell respektiert wurden; ist sich jedoch bewusst, dass zuweilen verzeichnete Schikanen und Einschüchterungsversuche von Parteianhängern und -unterstützern das Umfeld der Kampagne beeinträchtigten;

8.  spricht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Sicherstellung von freien und fairen Parlamentswahlen seine Anerkennung aus für ihre wirksame Überprüfung von Beschwerden oder Vorwürfen betreffend Verstöße im Verlauf der Kampagne, die von den jeweiligen Vertretern angeprangert und von den georgischen Behörden rasch untersucht wurden;

9.  fordert die staatlichen Organe Georgiens auf, das Gesetz über eine politische Union von Bürgern zu überprüfen und zu verschärfen, das die Finanzierung von Parteien und Kampagnen regelt und das trotz der wesentlichen Änderungen, die weniger als ein Jahr vor den Wahlen beschlossen wurden, noch immer gravierende Unklarheiten beinhaltet, die seine ordnungsgemäße Umsetzung beeinträchtigen;

10. fordert die neue georgische Regierung auf, die räumlichen Verhältnisse in Gefängnissen und Hafteinrichtungen zu untersuchen und zu verbessern und weiterhin die notwendigen Reformen in Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu beschließen und umzusetzen;

11. fordert die neue Nationalversammlung auf, objektiv den Beschluss der Verlegung des Sitzes des georgischen Parlaments von Tiflis nach Kutaissi zu überprüfen;

12. fordert den Rat und die Kommission auf, die notwendige Unterstützung für die neue Regierung sicherzustellen und den anhaltenden Dialog fortzusetzen, um die Kontinuität und die Dynamik der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen, einschließlich eines tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommens, sowie des Dialogs über Visaerleichterungen aufrecht zu erhalten;

13. appelliert an den Präsidenten und die neue Regierung von Georgien, ihre Zusagen einzuhalten und sicherzustellen, dass die laufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen nach der Machtübergabe ordnungsgemäß fortgesetzt werden;

14. bekräftigt die Unterstützung der Europäischen Union für die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit Georgiens; hofft, dass sowohl Georgien als auch Russland sich weiterhin aktiv für eine Konfliktlösung ohne Vorbedingungen einsetzen; erwartet, dass Georgien in den Genfer Gesprächen weiter Engagement zeigt und sich wirklich um einen Dialog mit den abtrünnigen Regionen bemüht;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD und der Regierung von Georgien zu übermitteln.