Entschließungsantrag - B7-0540/2012Entschließungsantrag
B7-0540/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Stahlindustrie in der Europäischen Union

5.12.2012 - (2012/2833(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0368/2012
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Fiona Hall im Namen der ALDE-Fraktion
Giles Chichester im Namen der ECR-Fraktion
Reinhard Bütikofer im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2012/2833(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0540/2012
Eingereichte Texte :
B7-0540/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0540/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Stahlindustrie in der Europäischen Union

(2012/2833(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Stahlindustrie und zur Umstrukturierung, Verlagerung und Schließung von Unternehmen in der EU,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Erhalt einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Stahlindustrie im Interesse der gesamten Europäischen Union liegt;

B.  in der Erwägung, dass die europäische Stahlindustrie in vielen Mitgliedstaaten unter einem weltweiten Nachfrageeinbruch leidet und sich in einigen Fällen mit Herausforderungen in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und mit steigenden Kosten konfrontiert sieht;

C. in der Erwägung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten eine Rolle bei der Koordinierung der Maßnahmen dahingehend übernehmen müssen, dass eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Stahlindustrie auf die sich ändernden europäischen und außereuropäischen Marktbedingungen reagieren kann;

D. in der Erwägung, dass aktuelle Schätzungen nahelegen, dass 360 000 Arbeitsplätze von der EU-Stahlindustrie abhängen, die jedoch stark gefährdet sind, und dass weitere Arbeitsplatzverluste nicht ausgeschlossen werden können;

E.  in der Erwägung, dass die Stahlindustrie von den Entwicklungen in anderen Sektoren wie der Fusion zwischen Glencore und Xstrata beeinflusst wird;

F.  in der Erwägung, dass die gegenwärtige Krise – ebenso wie die vorangegangenen Krisen – riesige soziale Problemen für die betroffenen Arbeitnehmer, Familien und Regionen verursacht;

1.  unterstreicht die Bedeutung der Stahlindustrie für die Wirtschaft in der Europäischen Union sowie alle nachgelagerten Industriezweige, die ihre Erzeugnisse nutzen, wofür die wichtige Rolle ein Beispiel ist, die die Stahlerzeugung bei der Entwicklung von Technologien für erneuerbare Energien spielt;

2.  vermerkt die Schwierigkeiten, mit denen die Stahlindustrie in vielen EU-Mitgliedstaaten zu kämpfen hat und die zum Teil durch den starken Anstieg der Rohstoffpreise, den weltweiten Nachfrageeinbruch und steigende Energiekosten verschärft werden;

3.  fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Herausforderungen zu überwachen, mit denen die Stahlindustrie konfrontiert ist, und entsprechenden Anliegen gegebenenfalls bei der Entwicklung einschlägiger Maßnahmen und Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen;

4.  unterstreicht die Notwendigkeit einer besser koordinierten EU-Industriepolitik, um die weitere Standortverlagerung von Stahlunternehmen und -erzeugung in Länder außerhalb der EU zu verhindern, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission, 2013 einen Europäischen Aktionsplan für die Stahlindustrie zu entwickeln;

5.  unterstreicht im Fall unabdingbarer Umstrukturierungen die Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Stahlindustrie der gesamten Union;

6.  verweist auf die Bedeutung, die einer potenziellen Nutzung entsprechender EU-Finanzinstrumente wie des Europäischen Sozialfonds und kurzfristig des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zukommen könnte;

7.  verweist auf die wichtige Rolle, die von der EU finanzierte Forschungs- und Innovationsprogramme bei der Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie spielen können;

8.  weist darauf hin, dass die Stahlerzeugung zwar für ca. 5 % der gesamten weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist, Verbesserungen in Bezug auf die Energieeffizienz seit 1975 jedoch dazu geführt haben, dass zur Erzeugung von einer Tonne Rohstahl in den meisten der wichtigsten Stahl erzeugenden Länder inzwischen 50 % weniger Energie notwendig sind;

9.  vertritt die Auffassung, dass Energie- und Ressourceneffizienz umfangreiche Kosteneinsparungen bewirken können, und fordert den Sektor auf, die verfügbaren Möglichkeiten weiterhin zu nutzen;

10. fordert die Kommission auf, weiterhin die Forschung in der EU betreffend extrem niedrige CO2-Emission in der Stahlerzeugung (ULCOS) zu unterstützen, und vermerkt die vielversprechende Identifizierung von revolutionären CO2-Lösungen;

11. weist darauf hin, dass Europa unbedingt weiterhin ausländische Direktinvestitionen anziehen muss, indem die Verwirklichung eines wettbewerbsfähigen Unternehmensumfelds angestrebt und Investitionshemmnisse abgebaut werden;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.