Entschließungsantrag - B7-0139/2013Entschließungsantrag
B7-0139/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Ergebnisabsprachen und Korruption im Sport

11.3.2013 - (2013/2567(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Morten Løkkegaard, Hannu Takkula, Liam Aylward, Robert Rochefort, Nadja Hirsch, Jürgen Creutzmann im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0130/2013

Verfahren : 2013/2567(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0139/2013
Eingereichte Texte :
B7-0139/2013
Angenommene Texte :

B7‑0139/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Ergebnisabsprachen und Korruption im Sport

(2013/2567(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2012 mit dem Titel „Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel“ (COM(2012)0596) und das entsprechende Arbeitsdokument der Dienststellen (SWD(2012)0345),

–   in Kenntnis der Erklärung von Nicosia vom 20. September 2012 über die Bekämpfung von Spielabsprachen,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18 Januar 2011 mit dem Titel „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (KOM(2011)0012),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2012 zu der europäischen Dimension des Sports[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 über die Online-Spiele im Binnenmarkt[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu der Integrität von Online-Glücksspielen[3],

–   in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission zum Thema Sport (COM(2007)0391),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zur Dopingbekämpfung im Sport[4],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zum Thema „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2011)0308),

–   Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, sich im Namen der EU an den Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen zu beteiligen (COM(2012)0655),

–   in Kenntnis des Übereinkommens des Europarates vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie seines Übereinkommens gegen Doping vom 16. November 1989,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Gemeinsame Untersuchungskommission von Europol mit dem Decknamen „Operation Veto“ festgestellt hat, dass es in den vergangenen Jahren weltweit zu 680 Spielabsprachen im Fußball kam, von denen in Europa 380 Partien betroffen waren; sowie in der Erwägung, dass es sich hierbei laut Europol um ein umfassendes Netzwerk zur Manipulation von Spielausgängen handelt, das den Kern des Sports erschüttert, wobei 425 Personen unter Verdacht stünden und bereits 50 Festnahmen erfolgt seien;

B.  in der Erwägung, dass es sich bei diesen Zahlen lediglich um die Spitze des Eisbergs handelt;

C. in der Erwägung, dass zahlreiche Mitgliedstaaten von diesen Spielabsprachen betroffen waren, was Grund zu ernsthafter Besorgnis ist, dass diese Tätigkeiten Teil der organisierten Kriminalität sind und ein großes Risiko für den Sport in fast allen Mitgliedstaaten darstellen;

D. in der Erwägung, dass Ergebnisabsprachen eine Form der Kriminalität sind, bei denen hohe Einnahmen erzielt werden können, während Strafen und Aufdeckungsraten extrem niedrig ausfallen, sowie in der Erwägung dass kriminelle Organisationen Ergebnisabsprachen deshalb im Rahmen ihrer illegalen Machenschaften wie Geldwäsche sowie Menschen- und Drogenhandel nutzen;

E.  in der Erwägung, dass kriminelle Organisationen international tätig sind und über weltweite Verbindungen verfügen, weshalb keine einzelne Institution, kein Land und keine Organisation in der Lage ist, Ergebnisabsprachen allein zu unterbinden;

F.  in der Erwägung, dass alle Sportarten betroffen sein können und die Integrität des gesamten Sports bedroht ist;

G. in der Erwägung, dass Transparenz, Rechenschaftspflicht und Demokratie – also die Kennzeichnen einer soliden Verwaltung – auch in Sportverbänden Voraussetzungen für die Bemühungen innerhalb des Sports sind, erfolgreich gegen Ergebnisabsprachen und sonstigen Betrug im Sport vorzugehen;

H. in der Erwägung, dass viele Sportverbände bereits Maßnahmen auf diesem Gebiet ergriffen haben, unter anderem durch die Entwicklung von Verhaltenskodizes und die Annahme von Strategien der „Nulltoleranz“;

1.  fordert sämtliche Akteure in diesem Bereich auf, individuell Verantwortung zu übernehmen und einen umfassendes Konzept zu entwickeln, indem sie ihre Ansprengungen gegen Ergebnisabsprachen im Sport bündeln;

2.  fordert die Kommission auf, ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Ergebnisabsprachen zu entwickeln und die Anstrengungen der Sportverbände, nationaler Polizei- und Justizbehörden sowie Wettspielanbieter in diesem Zusammenhang zu bündeln, indem sie eine Plattform für Diskussionen und zum Austausch bewährter Praktiken anbietet;

3.  fordert die Sportverbände auf, bei Korruption eine Politik der der „Nulltoleranz“ zu verfolgen, sowie nach innen als auch nach außen, damit ihre Mitglieder keinem externen Druck ausgesetzt werden;

4.  fordert die Sportverbände auf, für ihre Mitarbeiter und Offiziellen (Sportler, Trainer, Schiedsrichter, Ärzte, Techniker, Vorsitzende von Vereinen und Einzelverbänden), einen Verhaltenskodex zu entwickeln, in dem die Gefahren von Ergebnisabsprachen und Strafmaßnahmen bei Beteiligungen an diesen Machenschaften erläutert werden, unter Strafe verboten wird, auf den Ausgang des eigenen Wettkampfes zu wetten, und die Athleten verpflichtet werden, Ergebnisabsprachen sofort zu melden, wobei sie als Hinweisgeber von entsprechenden Schutzmechanismen profitieren;

5.  unterstreicht die Bedeutung der Ausbildung für den Schutz der Integrität des Sports; fordert deshalb die Mitgliedstaaten und Sportverbände auf, Sportler und Verbraucher schon in jungen Jahren und auf allen Ebenen (Breitensport und Spitzensport) angemessen zu unterrichten und weiterzubilden;

6.  fordert die Sportverbände auf, umfassende Präventivmaßnahmen einzuleiten, in denen die Vereine, Ligen und Föderationen verpflichtet werden, Disziplinarkommissionen einzusetzen, die gegen Ergebnisabsprachen vorgehen;

7.  fordert die Sportverbände auf, überzeugende und strenge Standards an ihre Verwaltung anzulegen;

8.  fordert jene Sportverbände auf, die bereits eine Politik der „Nulltoleranz“ verfolgen und einen Verhaltenskodex verabschiedet haben, diese regelmäßig zu aktualisieren und damit zu gewährleisten, dass diese wie beabsichtigt greifen;

9.  weist darauf hin, dass alle Mitgliedstaaten in ihren Gesetzgebungen Ergebnisabsprachen unter Strafe gestellt und entsprechende Sanktionsmaßnahmen vorsehen, und dass Probleme bei der Verfolgung dieser Machenschaften eher operativer als juristischer Art sind; fordert die Kommission auf, den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, um die Durchsetzung der Regeln gegen Ergebnismanipulationen zu verbessern;

10. fordert die Kommission ferner auf, die Unterschiede bei Sanktionen und Strafen für Ergebnisabsprachen zu bewerten und ggf. die Möglichkeit der Einführung gemeinsamer Mindeststandards zu prüfen;

11. begrüßt die laufenden Diskussionen über ein mögliches Übereinkommen zur Bekämpfung der Manipulationen von Sportergebnissen, mit dem die nationalen Systeme die erforderlichen Mechanismen und Mittel sowie den notwendigen Sachverstand erhalten, um gegen diese Bedrohung vorzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses internationale Rechtsinstrument umgehend anzunehmen;

12. fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, eine Sondereinsatzgruppe zur Rechtsdurchsetzung einzusetzen, die gegen Ergebnisabsprachen vorgeht und als Kommunikations- und Kooperationsplattform für die wichtigsten Akteure dient; fordert die Mitgliedstaaten weiterhin auf, Wettspielanbieter zu verpflichten, Informationen über verdächtige Wetteinsätze an diese Gruppe und Sportverbände weiterzugeben, damit Untersuchungen durch die Justizbehörden eingeleitet werden können;

13. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch gemeinsame Untersuchungsgruppen und die Kooperation zwischen den Justizbehörden auszuweiten; verweist auf die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen das illegale Glücksspiel im Internet und anonyme Wetten;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, (staatliche) nationale Regulierungsbehörden einzusetzen (ähnlich der Glücksspielkommission im VK), um gegen illegales Glücksspiel und Korruption vorzugehen; betont ferner die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsstellen, einschließlich der Lizenzbehörden und Behörden wie der Polizei;

15. betont die dringende Notwendigkeit der Errichtung eines aus verschiedenen Akteuren bestehenden Gremiums, um Belege über Ergebnisabsprachen, Betrügereien sowie andere Formen der Korruption im Sport, sowohl in Europa als auch außerhalb, zu sammeln, auszutauschen, zu analysieren und zu verbreiten; vertritt die Auffassung, dass dieses Gremium auch bewährte Praktiken beim Kampf gegen die Korruption im Sport zusammenstellen und Konzepte einer soliden Verwaltung im Sport fördern sollte; weist darauf hin, dass hierzu aus Anlass der 5. Internationalen Konferenz der Minister und Hohen Beamten für Leibeserziehung und Sport (MINEPS), die im Mai 2013 in Berlin stattfinden soll, erstmals die Gelegenheit besteht;

16. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten aufzunehmen, um gegen organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit Ergebnismanipulationen vorzugehen, und darüber Bericht zu erstatten;

17. fordert die Kommission außerdem auf, Drittländer zu benennen, bei denen bestimmte Probleme im Zusammenhang mit Ergebnisabsprachen bei Sportveranstaltungen in der EU auftraten, und die Zusammenarbeit mit diesen Ländern bei der Bekämpfung von Ergebnismanipulationen zu intensivieren;

18. fordert die Kommission auf, ein weltweites Forum gegen Ergebnisabsprachen einzurichten, in dem die relevanten Akteure zusammenkommen können, um Informationen auszutauschen und ihre Schritte abzustimmen;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den europäischen, internationalen und nationalen Sportverbänden zu übermitteln.