Entschließungsantrag - B7-0162/2013Entschließungsantrag
B7-0162/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Fortschrittsbericht 2012 über die Türkei

9.4.2013 - (2012/2870(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ria Oomen-Ruijten im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten


Verfahren : 2012/2870(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0162/2013
Eingereichte Texte :
B7-0162/2013
Angenommene Texte :

B7‑0162/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Fortschrittsbericht 2012 über die Türkei

(2012/2870(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Fortschrittsberichts der Kommission 2012 über die Türkei (SWD(2012)0336),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2012-2013“ (COM(2012)0600),

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere vom 9. März 2011 zum Fortschrittsbericht über die Türkei 2010[1], vom 29. März 2012 zum Fortschrittsbericht für die Türkei 2011[2] und vom 22. Mai 2012 zu einer zukunftsweisenden Perspektive für die Frauen in der Türkei bis 2020[3] , sowie seine Entschließung vom 22. November 2012 zur Erweiterung: Politiken, Kriterien und die strategischen Interessen der EU[4],

–   unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen für die Türkei vom 3. Oktober 2005,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2008/157/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei[5] („Beitrittspartnerschaft“) sowie auf die vorangegangenen Beschlüsse des Rates zur Beitrittspartnerschaft aus den Jahren 2001, 2003 und 2006,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2010, vom 5. Dezember 2011 und vom 11. Dezember 2012,

–   gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden, sowie in der Erwägung, dass die Aufnahme dieser Verhandlungen der Beginn eines langen Prozesses mit offenem Ende ist, der auf der Anwendung gerechter, aber strikter Bedingungen und der Bereitschaft zu Reformen basiert;

B.  in der Erwägung, dass die Türkei sich zur Durchführung von Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer schrittweisen Annäherung an die EU verpflichtet hat, und dass diese Anstrengungen als eine Chance für die Türkei selbst gesehen werden sollten, sich weiterhin zu modernisieren und ihre demokratischen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu konsolidieren und weiter zu verbessern;

C. in der Erwägung, dass die EU der Maßstab für die Reformen in der Türkei bleiben sollte;

D. in der Erwägung, dass die vollständige Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen sowie die Fähigkeit der EU zur Integration im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2006 die Grundlage für den Beitritt zur EU bleiben, die eine auf gemeinsamen Werten, der loyalen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Solidarität unter allen ihren Mitgliedstaaten beruhende Gemeinschaft ist;

E.  unter Hinweis darauf, dass die positive Agenda im Mai 2012 lanciert wurde, um die Verhandlungen durch eine verstärkte Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen von gemeinsamem Interesse zu unterstützen und zu vervollständigen, ohne sie zu ersetzen;

F.  unter Hinweis darauf, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2012 den neuen Ansatz der Kommission gebilligt hat, der darauf gerichtet ist, die Rechtsstaatlichkeit in das Zentrum der Erweiterungspolitik zu rücken, und den zentralen Charakter von Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und Kapitel 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) im Verhandlungsprozess bekräftigt hat; unter Hinweis darauf, dass diese Kapitel in einem frühen Stadium der Verhandlungen in Angriff genommen werden sollten, damit klare Vorgaben festgelegt werden können und möglichst viel Zeit zur Verfügung steht, um Vorsorge für den Erlass der erforderlichen Rechtsvorschriften und die Errichtung der notwendigen Institutionen zu treffen und solide Erfolge bei der Durchführung zu erzielen,

G. unter Hinweis darauf, dass die Kommission in ihrer Erweiterungsstrategie 2012 zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Türkei aufgrund ihrer Wirtschaft, ihrer strategischen Lage und ihrer wichtigen regionalen Rolle ein Land mit Schlüsselfunktion für die Europäische Union ist und dass der Erweiterungsprozess weiterhin der geeignetste Rahmen ist, um EU-spezifische Reformen in der Türkei voranzubringen; unter Hinweis darauf, dass die Kommission Besorgnis über die fehlenden Fortschritte der Türkei in Bezug auf die Einhaltung der politischen Kriterien geäußert hat;

H. in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens EG-Türkei und des dazugehörigen Zusatzprotokolls im siebten Jahr in Folge noch immer nicht umgesetzt hat,

I.   in der Erwägung, dass die Verhandlungskapitel, für die die technischen Vorbereitungen abgeschlossen worden sind, unverzüglich gemäß den festgelegten Verfahren und im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen eröffnet werden sollten;

J.   in der Erwägung, dass zwischen der Europäischen Union und der Türkei eine gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit besteht, und dass sich das Volumen des Handels zwischen der Europäischen Union und der Türkei im Jahr 2011 auf insgesamt 120 Milliarden EUR beläuft;

K. in der Erwägung, dass die EU der größte Handelspartner der Türkei und die Türkei der sechstgrößte Handelspartner der EU ist; in der Erwägung, dass der Anteil der ausländischen Direktinvestitionen der EU-Mitgliedstaaten am gesamten Zufluss ausländischer Direktinvestitionen in die Türkei 75% beträgt;

L.  unter Hinweis auf die Bewertung der Kommission, wonach die Türkei im Bereich der Wirtschaftspolitik insgesamt einen fortgeschrittenen Stand der Vorbereitung erzielt hat und die Kapazitäten des Landes für die Ausarbeitung und Koordinierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen als angemessen bezeichnet werden können,

M. mit der Feststellung, dass die Türkei das Potenzial hat, eine maßgebliche Rolle bei der Diversifizierung der Energiequellen und der Routen für den Transit von Erdöl, Erdgas und Strom aus den Nachbarländern in die EU zu übernehmen; unter Hinweis auf das sowohl für die Türkei als auch für die EU bestehende Potenzial, sich den Reichtum der Türkei an erneuerbaren Energiequellen zu nutze zu machen, indem eine nachhaltige Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen geschaffen wird;

N. in der Erwägung, dass der Dialog und die Zusammenarbeit der EU mit der Türkei in den Bereichen Stabilität, Demokratie und Sicherheit unter besonderer Bezugnahme auf die weitere Nahost-Region von strategischer Bedeutung sind; unter Hinweis darauf, dass die Türkei entschieden und wiederholt das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen Zivilpersonen verurteilt hat und den Syriern, die vor der Gewalt über die Grenze fliehen, wichtige humanitäre Hilfe leistet,

O. in der Erwägung, dass die Türkei und Armenien zu einer Normalisierung ihrer Beziehungen übergehen müssen, indem sie ohne Vorbedingungen die vereinbarten Protokolle ratifizieren und ihre gemeinsame Grenze öffnen;

P.  in der Erwägung, dass die Große Türkische Nationalversammlung ihre Casus-Belli-Drohung gegen Griechenland aus dem Jahr 1995 zurückzuziehen sollte; in der Erwägung, dass die Einleitung einer neuen Runde von Gesprächen zwischen der Türkei und Griechenland zur Verbesserung ihrer Beziehungen wichtig ist;

Konstruktiver Dialog und gegenseitiges Verständnis

1.  ist der Ansicht, dass ein erneuertes gegenseitiges Engagement im Kontext des Verhandlungsprozesses erforderlich ist, um konstruktive Beziehungen zu bewahren; betont, dass es wichtig ist, die Bedingungen für einen konstruktiven Dialog und die Grundlagen für ein gegenseitiges Verständnis zu schaffen; stellt fest, dass die Grundlage dafür die gemeinsamen Werte, also Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, sein sollten; zollt der Kommission und der Türkei Anerkennung für die Umsetzung der positiven Agenda, die ein Beleg dafür ist, wie die Türkei und die EU in einem Kontext des gegenseitigen Engagements und klarer Zielvorgaben ihren Dialog voranbringen, ein gegenseitiges Verständnis erzielen und einen positiven Wandel sowie die notwenigen Reformen herbeiführen könnten;

2.  betont die in politischer und geografischer Hinsicht strategische Rolle der Türkei für die Außenpolitik der Europäischen Union und ihre Nachbarschaftspolitik; erkennt die Rolle der Türkei als einem Nachbarn und wichtigen regionalen Akteur an und fordert eine weitere Verstärkung des bestehenden politischen Dialogs zwischen der EU und der Türkei über außenpolitische Entscheidungen und Ziele; bedauert, dass die Befolgung von GASP-Erklärungen durch die Türkei im Jahre 2012 weiterhin gering ausgeprägt war; ermutigt die Türkei, ihre Außenpolitik im Rahmen des Dialogs und der Koordinierung mit der EU weiterzuentwickeln; fordert die Türkei und die EU auf, enger zusammenzuarbeiten, um die Kräfte von Frieden und Demokratie in der südlichen Nachbarschaft der EU, die eine Region von ausschlaggebender Bedeutung für die EU wie auch für die Türkei ist, zu stärken;

3.  betont, dass es den Dialog zwischen der Türkei und Israel sowie die wiederaufgenommenen Beziehungen zwischen den beiden Ländern unterstützt;

4.  begrüßt den Beschluss des Rates, die Kommission aufzufordern, parallel zur Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens Maßnahmen in Richtung auf eine Liberalisierung bei der Ausstellung von Visa zu ergreifen; fordert die Türkei auf, das Rückübernahmeabkommen unverzüglich zu unterzeichnen und umzusetzen und zu gewährleisten, dass bestehende bilaterale Abkommen bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens uneingeschränkt umgesetzt werden; verweist darauf, dass die Türkei eines der Transitländer mit einer Schlüsselfunktion für die irreguläre Migration in die EU ist; erkennt die Schritte an, die die Türkei unternommen hat, um illegale Migration zu verhindern, und unterstreicht die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit mit der EU bei der Bewältigung der Migrationsströme, der Bekämpfung des Menschenhandels und den Grenzkontrollen zu intensivieren; unterstreicht erneut die Bedeutung einer Erleichterung der Einreise in die EU für Geschäftsleute, Wissenschaftler, Studenten und Vertreter der Zivilgesellschaft aus der Türkei; unterstützt die Bemühungen der Kommission und der Mitgliedstaaten, den Visakodex umzusetzen, die Visabestimmungen zu harmonisieren und zu vereinfachen und neue Zentralstellen in der Türkei einzurichten, um die Ausstellung von Visa zu erleichtern; verweist die Mitgliedstaaten auf ihre Verpflichtungen gemäß dem Assoziationsabkommen im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache Soysal;

5.  unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs über Ausländer und internationalen Schutz; äußert Sorge über die fortdauernde willkürliche Verweigerung des Zugangs zum Asylverfahren und über die Praxis der Zurückweisung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und anderen Menschen, die möglicherweise schutzbedürftig sind; fordert die Regierung nachdrücklich auf, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in der Rechtssache Abdolkhani und Karimina vs. Türkei für unrechtmäßig befundenen Haftvorschriften mit internationalen Normen in Einklang zu bringen;

Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen

6.  begrüßt das Engagement des Verfassungsausschusses für eine neue Verfassung und für den integrationsfördernden Prozess der Konsultation der Zivilgesellschaft, der die Vielfalt der türkischen Gesellschaft widergespiegelt hat; äußert Sorge über das offensichtlich schleppende Tempo der Fortschritte, die der Ausschuss bisher erzielt hat; ermutigt den Ausschuss, seine Tätigkeit fortzusetzen und auf integrationsfördernde, repräsentative und kollegiale Weise und im Einklang mit den Kriterien und Werten der EU Schlüsselfragen anzugehen wie (a) die Gewaltenteilung und ein angemessenes System der gegenseitigen Kontrolle, (b) die Beziehungen zwischen Staat, Gesellschaft und Religion, (c) ein integrationsförderndes System der Staatsführung, das die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürger sicherstellt, und (d) ein integratives Konzept der Staatsbürgerschaft; fordert alle beteiligten politischen Parteien und Akteure zu einer konstruktiven Strategie für die Verhandlungen über die neue Verfassung auf; vertritt die Auffassung, dass die Einbeziehung der Venedig-Kommission und der Dialog mit dieser Einrichtung positive Ergebnisse bringen und den Verfassungsgebungsprozess fördern würde;

7.  unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Fortschritte bei der Umsetzung der 2010 angenommenen Verfassungsänderungen, insbesondere was die Verabschiedung von Gesetzen über den Schutz von personenbezogenen Daten und die Militärjustiz sowie von Gesetzen betrifft, mit denen positive Maßnahmen als Beitrag zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter eingeführt werden; stellt fest, dass die Präsenz und die Befugnisse des türkischen Justizministers und seines Staatssekretärs im Hohen Rat der Justiz Anlass zu erheblicher Sorge über die Unabhängigkeit der Justiz geben; begrüßt das Inkrafttreten gesetzlicher Bestimmungen, mit denen das Recht auf individuelle Klage vor dem Verfassungsgericht eingeführt wird, wie dies in den 2010 vorgenommenen Verfassungsänderungen vorgesehen ist;

8.  bekräftigt die grundlegende Rolle der Großen Nationalversammlung der Türkei als Zentrum des demokratischen Systems der Türkei und unterstreicht, dass die Unterstützung und das Engagement aller Parteien für den Reformprozess nötig sind, insbesondere für die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens zum Schutz und zur Förderung der Grundrechte für alle Gemeinschaften und Bürger und die Senkung der Zehn-Prozent-Hürde für die Vertretung in der Großen Nationalversammlung; lobt die Arbeit des Untersuchungsausschusses für die Menschenrechte und fordert eine zentralere Rolle des EU-Harmonisierungsausschusses, um die Angleichung neuer Gesetzesvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand bzw. europäische Standards im Legislativprozess zu fördern;

9.  unterstreicht, dass die Reform des türkischen Justizsystems von zentraler Bedeutung für die Bemühungen um eine demokratische Konsolidierung in der Türkei und eine unverzichtbare Voraussetzung für die Modernisierung der Türkei ist, und dass diese Reform zu einem modernen, effizienten, vollständig unabhängigen und unparteiischen Justizsystem führen muss, welches allen Bürgerinnen und Bürgern ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert; begrüßt das dritte Paket der Justizreform als Schritt in Richtung auf einen umfassenden Reformprozess im Bereich der Justiz und der Grundrechte; unterstreicht jedoch die grundlegende Bedeutung einer Fortsetzung des Reformprozesses mit einem vierten Paket zur Justizreform, in dem folgende Punkte angegangen werden: (a) die zu weit gefassten Definitionen von Straftatbeständen im Strafrecht bzw. im Gesetz über die Bekämpfung des Terrorismus, bei denen die dringende Notwendigkeit besteht, im vollen Einklang mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine klare Unterscheidung zwischen der Förderung des Terrorismus und der Anstachelung zur Gewalt einerseits und der Bekundung gewaltfreier Ideen andererseits einzuführen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht, sich mit anderen zu versammeln, einschließlich zu Studentenprotesten, und die Vereinigungsfreiheit zu schützen; (b) die Frage der übermäßig langen Dauer der Untersuchungshaft; (c) die Notwendigkeit, den Verteidigern uneingeschränkten Zugang zu der Anklageschrift zu gewähren; (d) Festlegung von Kriterien zur Förderung der Qualität und Stichhaltigkeit von Beweisen und (e) Überprüfung der Rolle und Bedeutung von Sondergerichten;

10. betont, wie wichtig es ist, für einen wirksamen Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu sorgen; macht diesbezüglich auf das Verfahren gegen Pinar Selek aufmerksam, das fast 15 Jahre gedauert hat und ungeachtet von drei Freisprüchen mit der Verurteilung zu einer lebenslänglichen Haftstrafe endete, die am 24. Januar 2013 von der Zwölften Großen Kammer für schwere Straftaten in Istanbul verkündet wurde; betrachtet dieses Verfahren als offenkundiges Beispiel für die Mängel des Justizsystems der Türkei;

11. begrüßt die Änderungen der Strafprozessordnung und des Gesetzes über die Ausführung von Straf- und Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Verwendung anderer Sprachen als Türkisch vor den Gerichten zu gestatten, und erwartet eine zügige Umsetzung dieser neuen Bestimmungen; begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes über die Zahlung von Schadensersatz aufgrund langer Verfahrensdauer und einer späten, teilweisen oder nicht erfolgten Umsetzung von Gerichtsurteilen am 19. Januar und bekundet die Hoffnung, dass das vorgesehene innerstaatliche Rechtsmittel die Zahl der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängigen Fälle gegen die Türkei verringern wird;

12. ist besorgt über die laufenden Verfahren und die lange Dauer der Untersuchungshaft, von denen Aktivisten, Rechtsanwälte, Journalisten und oppositionelle Abgeordnete betroffen sind, was eine Beeinträchtigung legaler politischer Aktivitäten und des Rechts auf politische Zusammenschlüsse und politische Beteiligung darstellt; begrüßt die Abschaffung der von der türkischen Regierung 2005 eingesetzten Sondergerichte durch einen Parlamentsbeschluss, bedauert jedoch die Tatsache, dass diese Abschaffung vorhandene Anklagen nicht berühren wird;

13. stellt fest, dass in einer von Toleranz geprägten Kultur die Rechte von Minderheiten uneingeschränkt geachtet werden sollten; erwartet, dass es zu einem fairen Gerichtverfahren kommen wird, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil vom Januar 2012 im Zusammenhang mit der Ermordung von Hrant Dink eingelegt hat, die u. a. auf dem Argument beruht, dass der Mord von einer Organisation begangen worden sei;

14. fordert die türkische Regierung auf, zur Steigerung der Effizienz der Gerichtsverfahren und zur Bewältigung des Rückstaus bei den anhängigen Verfahren die regionalen Berufungsgerichte, die bis Juni 2007 den bestehenden Gesetzen zufolge ihre Tätigkeit hätten aufnehmen müssen, sobald wie möglich zum Einsatz zu bringen und den Schwerpunkt auf die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zu legen;

15. stellt fest, dass die Ad-hoc-Delegation für die Beobachtung der Gerichtsverfahren gegen Journalisten in der Türkei weiterhin das Verfahren gegen Journalisten beobachten und die Justizreformen in der Türkei unter dem Gesichtspunkt der Meinungs- und Medienfreiheit aufmerksam verfolgen wird;

16. legt der Türkei nahe, den vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit dem Europarat auf der Grundlage des Fallrechts des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ausgearbeiteten Aktionsplan für die Menschenrechte zu verabschieden, um Fragen anzugehen, die in Urteilen des EGMR angesprochen wurden, in denen der Gerichtshof zu dem Befund kam, dass die Türkei gegen die Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat; unterstützt das Justizministerium und den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte bei der Bereitstellung von Schulungsmaßnahmen für Richter und Staatsanwälte auf dem Gebiet der Menschenrechte; begrüßt, dass der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte neue Bewertungskriterien für Richter und Staatsanwälte festgelegt hat, mit denen die Achtung der Vorschriften der EMRK und der Urteile des EGMR belohnt wird;

17. fordert die Türkei auf, ihr Engagement für den Kampf gegen die Straflosigkeit zu bekräftigen, die Bemühungen um den Beitritt zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu beschleunigen und ihre nationalen Rechtsvorschriften uneingeschränkt an sämtliche Verpflichtungen nach dem Römischen Statut anzugleichen, einschließlich durch Übernahme einschlägiger Vorschriften, um zügig und umfassend mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten;

18. verweist darauf, dass die freie Meinungsäußerung und der Pluralismus der Medien, auch im Bereich des Internets, grundlegende europäische Werte sind und dass eine wahrhaft demokratische Gesellschaft eine wirkliche Freiheit der Meinungsäußerung braucht, einschließlich des Rechts auf Widerspruch; unterstreicht die besondere Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien für die Stärkung der Demokratie, und fordert die Regierungsstellen auf, ihre Unabhängigkeit, Nachhaltigkeit und Übereinstimmung mit europäischen Normen zu gewährleisten; unterstreicht erneut die Bedeutung der Abschaffung von Rechtsvorschriften, in denen unverhältnismäßig hohe Geldbußen für die Medien vorgesehen sind, die in einigen Fällen zu ihrer Schließung bzw. zur Selbstzensur führen, sowie die dringende Notwendigkeit einer Reform der Rechtsvorschriften über das Internet; betont, wie wichtig es ist, die Einschränkungen der Grundrechte in dem weiteren Kontext der Rechtsstaatlichkeit anzugehen, sowohl in Bezug auf den Wortlaut der Rechtsvorschriften als auch in Bezug auf ihre Anwendung; ist insbesondere darüber besorgt, dass das Strafgesetzbuch und das Gesetz über die Bekämpfung des Terrorismus dazu benutzt werden, gewaltfreie Meinungsäußerungen zu verfolgen, wenn sie als Unterstützung der Ziele einer terroristischen Vereinigung aufgefasst werden; bekräftigt die Notwendigkeit, die Artikel 26 und 28 der Verfassung zu ändern, die die Meinungsfreiheit auf der Grundlage der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und der nationalen Einheit einschränken; wiederholt seine früheren, an die türkische Regierung gerichteten Forderungen, die Überprüfung des Rechtsrahmens für die Meinungsfreiheit abzuschließen und ihn unverzüglich in Einklang mit der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR zu bringen;

19. verweist auf die Besorgnis, die der OSZE-Vertreter mit Zuständigkeit für die Freiheit der Medien angesichts der hohen Zahl von Gerichtsverfahren gegen Journalisten und von inhaftierten Journalisten bekundet hat, und fordert die türkische Regierung auf, sicherzustellen, dass Gerichtsverfahren transparent und unter angemessenen Bedingungen und Achtung der Verfahrensrechte der Angeklagten durchgeführt werden;

20. ist besorgt darüber, dass das Gesetz über die Errichtung von Radio- und Fernsehgesellschaften und ihre Sendungen Einschränkungen beinhaltet, die nicht in Einklang mit der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste stehen;

21. stellt mit Sorge fest, dass sich die meisten Medien im Besitz von großen Konzernen befinden, einer starken Konzentration unterliegen und von einem breiten Spektrum geschäftlicher Interessen beeinflusst werden; bekräftigt seine Forderung nach Verabschiedung eines neuen Mediengesetzes, welches unter anderem Fragen der Unabhängigkeit, der Eigentumsrechte und der Verwaltungskontrolle regelt;

22. fordert die Türkei auf, den nationalen Präventionsmechanismus einzurichten, wie er in dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter, das 2011 ratifiziert wurde, zur Auflage gemacht wird, um Folterungen und Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte vollständig zu unterbinden;

23. fordert die Türkei auf, nur diejenigen Parteien verfassungsrechtlichen Einschränkungen zu unterwerfen, die den Einsatz von Gewalt als Mittel zur Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung befürworten, und sich dabei an die Empfehlungen der Venedig-Kommission zu halten;

24. unterstützt uneingeschränkt den neuen Ansatz der Kommission, die Verhandlungen über die Kapitel zur Justiz und zu den Grundrechten sowie zum Bereich Justiz und Inneres zu einem frühen Zeitpunkt des Verhandlungsprozesses zu eröffnen und diese Kapitel als letzte abzuschließen; unterstreicht, dass offizielle Bezugsgrößen einen klaren Fahrplan liefern und dem Reformprozess Dynamik verleihen würden; fordert deshalb den Rat zu erneuten Bemühungen im Hinblick auf die Aufnahme der Verhandlungen über die Kapitel 23 und 24 auf;

25. begrüßt das Gesetz über den Ombudsmann und die Ernennung eines ersten leitenden Ombudsmanns, der mit seinen Beschlüssen die Glaubwürdigkeit dieser Institution gewährleisten soll; unterstreicht, dass der Leitende Ombudsmann das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Dienst fördern sollte; erinnert daran, dass der Leitende Ombudsmann und die Mitglieder des Verwaltungsrates unter Kandidaten ausgewählt werden sollten, die überparteilich und unparteiisch sind; fordert den Verwaltungsrat des Amtes des Ombudsmanns auf, dass die Regelung über den internen Beschlussfassungsprozess die Unabhängigkeit der Institution gewährleistet;

26. ermutigt die Türkei, den Prozess der zivilen Kontrolle der Sicherheitskräfte fortzusetzen; fordert eine Änderung des Gesetzes über die Verwaltungen der Provinzen, um den zivilen Behörden eine größere Kontrolle militärischer Operationen und der Strafverfolgungsmaßnahmen der Gendarmerie zu verschaffen; unterstreicht die Bedeutung der Errichtung einer unabhängigen Agentur für die Behandlung von Beschwerden über Maßnahmen der Strafverfolgung, die Beschwerden über Menschenrechtsverstöße, Misshandlungen und mögliches Fehlverhalten seitens der türkischen Strafverfolgungsbehörden nachgehen könnte; ist der Auffassung, dass die Rechtsvorschriften über die Zusammensetzung und die Befugnisse des Obersten Militärrates einer Reform unterzogen werden müssen;

27. weist darauf hin, dass in dem “Sledgehammer”-Verfahren ein Gericht erster Instanz 324 Beschuldigte nach einer langen Untersuchungshaft für die Beschuldigten zu Haftstrafen zwischen 13 und 20 Jahren verurteilt hat; betont, dass die Ermittlungen wegen angeblicher Pläne für einen Staatsstreich, wie die Fälle „Ergenekon“ und „Sledgehammer“ und die Ermittlungen im Fall der kurdischen Organisation Koma Civakên Kurdistan (KCK), die Stärke und die ordnungsgemäße, unabhängige, unparteiische und transparente Arbeitsweise der demokratischen Institutionen und der Justiz in der Türkei und ihr entschlossenes, bedingungsloses Bekenntnis zur Achtung der Grundrechte unter Beweis stellen müssen; ist besorgt über Behauptungen, dass in diesen Rechtssachen widersprüchliches Beweismaterial gegen die Angeklagten verwendet worden sei; bedauert, dass diese Fälle von Besorgnissen über ihren übermäßig weiten Umfang und Verfahrensmängel überschattet worden sind, und ist besorgt über ihre negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft;

28. begrüßt das Gesetz zur Errichtung der Türkischen Agentur für Menschenrechte; fordert die unverzügliche Umsetzung des Gesetzes im Sinne einer Förderung und Überwachung der effektiven Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards; unterstreicht, wie wichtig es ist, auf alle auf dem Gebiet der Förderung der Menschenrechte verfügbaren Instrumente der EU zurückzugreifen, um die Errichtung und die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der türkischen Menschenrechtsagentur sowie die Übernahme von Mitverantwortung durch die Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen;

29. weist erneut darauf hin, wie wichtig aktive und unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft für die Demokratie sind; unterstreicht die Bedeutung des Dialogs mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und betont ihren wichtigen Beitrag zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit in sozialen und politischen Fragen; ist deshalb besorgt darüber, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin mit Geldstrafen, Verbotsverfahren und administrativen Hindernissen für ihre Tätigkeit konfrontiert sind und dass eine Konsultation der Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin eher die Ausnahme als die Regel ist; begrüßt die verbesserte Zusammenarbeit der türkischen Regierung mit nichtstaatlichen Organisationen, fordert jedoch, dass diese stärker in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden, wie zum Beispiel in die Politikgestaltung und Gesetzgebung sowie in die Überwachung der Tätigkeiten staatlicher Stellen;

30. stellt fest, dass größere Fortschritte im Bereich der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte nötig sind; fordert die Türkei auf, weiter an den neuen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich zu arbeiten, um zu gewährleisten, dass sie im Einklang mit dem Besitzstand der EU und den IAO-Übereinkommen stehen, insbesondere hinsichtlich des Streikrechts und des Tarifrechts; unterstreicht die Notwendigkeit der Aufnahme von Verhandlungen über Kapitel 19 betreffend Sozialpolitik und Beschäftigung;

31. begrüßt das Gesetz über den Schutz der Familie und die Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen; würdigt den nationalen Aktionsplan für Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2012–2015) und unterstreicht die Notwendigkeit, ihn landesweit effektiv umzusetzen; fordert das Ministerium für Familie und Sozialpolitik auf, seine Bemühungen fortzusetzen, die Zahl und die Qualität von Unterkünften für gefährdete Frauen und Minderjährige zu erhöhen; unterstreicht, wie wichtig es ist, Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, konkrete Alternativen und Aussichten auf eine Selbstversorgung zu bieten; begrüßt die Anstrengungen der Türkei auf allen Ebenen bei der Bekämpfung von so genannten Ehrenmorden, häuslicher Gewalt, von Zwangsehen und Kinderbräuten und betont die Notwendigkeit, bei Gewalt gegen Frauen eine Nulltoleranz-Politik zu verfolgen und die Präventivmaßnahmen weiterhin zu verstärken; ist tief beunruhigt angesichts der Tatsache, dass es trotz dieser Anstrengungen noch regelmäßig zu Gewalt gegen Frauen kommt und fordert die Identifizierung und Bestrafung jener, die die Opfer nicht schützen oder ihnen beistehen; betont die Notwendigkeit, die Armut von Frauen zu bekämpfen und die soziale Eingliederung von Frauen zu erhöhen; fordert das Ministerium auf, weiterhin aktiv für die Rechte, die Bildungschancen, auch durch Beseitigung des Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern in der höheren Schulbildung, sowie die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt (die immer noch gering ausgeprägt ist), in der Politik und auf den Führungsebenen in der Verwaltung und im Privatsektor einzutreten, erforderlichenfalls durch Einführung vorbehaltener Quoten und durch die Überarbeitung einiger Sondergesetze über die Regulierung der Beschäftigung in der Türkei; fordert die türkische Regierung auf, das Parteien- und das Wahlgesetz mit dem Ziel zu überarbeiten, dass die Aufnahme von Frauen für die politischen Parteien eine Priorität wird; stellt fest, dass das Beschäftigungsziel der Türkei für Frauen für das Jahr 2035 35 % beträgt, während in der EU-Strategie 2020 das Ziel formuliert wurde, dass 75 % der Frauen erwerbstätig sind; fordert die Türkei auf, ehrgeizigere Ziele für die Beschäftigung von Frauen zu verfolgen;

32. äußert Besorgnis darüber, dass der Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes keine Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität vorsieht; unterstreicht die dringliche Notwendigkeit umfassender Gesetzesvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung und der Errichtung eines Gremiums zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Gewährleistung der Gleichstellung mit dem Ziel, Einzelpersonen vor Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung zu schützen; ist besorgt angesichts der häufigen Übergriffe gegen Transsexuelle und des unzureichenden Schutzes von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen (LGBT) vor gewaltsamen Übergriffen; fordert die Türkei auf, gegen Homophobie vorzugehen und einen Aktionsplan zur Förderung der uneingeschränkten Gleichheit der Rechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, und der uneingeschränkten Akzeptanz von LGBT anzunehmen; betont die Notwendigkeit gesetzlicher Bestimmungen für hassmotivierte Straftaten, einschließlich härterer Urteile für Straftaten, die auf Diskriminierung jeglicher Art zurückzuführen sind;

33. fordert die türkischen staatlichen Stellen mit Nachdruck auf, antisemitische Äußerungen energisch und wirksam zu bekämpfen und damit in der Region mit gutem Beispiel voranzugehen;

34. begrüßt die fortgesetzte Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Änderung des 2008 erlassenen Gesetzes über Stiftungen und zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Wiederherstellung der Eigentumsrechte nicht muslimischer Gemeinschaften; fordert die zuständigen Behörden auf, die Volksgruppe der Assyrer bei der Klärung der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Eigentum und Landregistrierung zu unterstützen; fordert eine Lösung für die große Zahl von Liegenschaften der Lateinischen Kirche, die weiterhin vom Staat beschlagnahmt sind; stellt fest, dass insbesondere bei der Ausweitung der Rechte der Alewiten kaum Fortschritte zu verzeichnen sind; unterstreicht die dringende Notwendigkeit, eine bedeutsame und umfassende Reform auf dem Gebiet der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit fortzusetzen, insbesondere indem es den Religionsgemeinschaften ermöglicht wird, Rechtspersönlichkeit zu erwerben, sämtliche Beschränkungen bei der Ausbildung, der Ernennung und der Nachfolge von Geistlichen beseitigt werden, die Kultstätten der Alewiten anerkannt werden und die einschlägigen Urteile des EGMR sowie die Empfehlungen der Venedig-Kommission eingehalten werden; fordert die Türkei auf, zu gewährleisten, dass das Kloster Mor Gabriel nicht seiner Länderein beraubt wird und dass es in seiner Gesamtheit geschützt wird; vertritt die Ansicht, dass eine breitere Zusammensetzung der Generaldirektion für religiöse Angelegenheiten, in der auch die Vertreter religiöser Minderheiten einen Platz hätten, sich als vorteilhaft erweisen könnte, da sie ein ganzheitliches Verständnis des Begriffs Gesellschaft fördern würde; fordert von der Türkei die Streichung des Hinweises auf die Religion aus dem nationalen Personalausweis und die Zusicherung, dass beim Religionsunterricht die Vielfalt der Glaubensbekenntnisse und die Pluralität der türkischen Gesellschaft geachtet werden;

35. weist darauf hin, dass Bildung eine zentrale Rolle für die Entstehung einer integrativen und vielgestaltigen Gesellschaft spielt, die sich auf den Respekt von Religionsgemeinschaften und Minderheiten gründet; fordert die Regierung der Türkei auf, den Lehrmaterialien in Schulen, die die ethnische und religiöse Vielfalt und die Vielfalt der Überzeugungen in der türkischen Gesellschaft widerspiegeln, Diskriminierung und Vorurteile beseitigen und die uneingeschränkte Akzeptanz aller religiöser Gemeinschaften und Minderheiten fördern sollten, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und betont, dass unparteiische Lehrmaterialien vonnöten sind;

36. begrüßt den direkten politischen Dialog, den die türkische Regierung jüngst mit Abdullah Öcalan aufgenommen hat; vertritt die Auffassung, dass sich eine Perspektive für Verhandlungen eröffnet hat, die zu einem historischen Abkommen zur friedlichen und demokratischen Beilegung des Kurdenkonflikts führen könnten; fordert die Konfliktparteien deshalb auf, ihre Gespräche schnellstmöglich im Rahmen strukturierter Verhandlungen fortzusetzen; betont die konstruktive Rolle, die alle politischen Parteien, die Medien und die Zivilgesellschaft in der Türkei übernehmen müssen, damit der Friedensprozess zu einem erfolgreichen Abschluss gelangen kann; begrüßt die parteienübergreifende Unterstützung für diese Initiative sowie deren Rückhalt in der Zivilgesellschaft; stellt fest, dass die Türkei weiterhin ihre Widerstandsfähigkeit gegen die terroristischen Anschläge der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) unter Beweis gestellt hat; vertritt die Ansicht, dass ein ernst gemeinter und aufrichtiger politischer Dialog notwendig ist und fordert die Türkei auf, erneute Bemühungen zur Herbeiführung einer politischen Lösung der Kurdenfrage zu unternehmen; fordert alle politischen Kräfte auf, eine angemessene politische Plattform für die Kurdenfrage sicherzustellen und diese Frage auf konstruktive Weise zu erörtern und eine wirkliche Öffnung in Bezug auf die Forderungen nach Grundrechten im Verfassungsprozess zu erleichtern, der den Pluralismus in der Türkei widerspiegelt, in dem sich alle Bürger wiederfinden und ihre Rechte vollständig anerkannt werden; fordert alle politischen Kräfte auf, gemeinsam an der Verwirklichung des Ziels eines verstärkten politischen Dialogs und einem Prozess der verstärkten politischen, kulturellen und sozioökonomischen Integration und Teilhabe der Bürger kurdischer Herkunft zu arbeiten, um das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und die friedliche Integration von Bürgern kurdischer Herkunft in die türkische Gesellschaft zu fördern; begrüßt die neue Gesetzgebung, die es gestattet, vor Gericht seine Muttersprache zu verwenden, und die positive Diskussion über die Verwendung des Kurdischen als Unterrichtssprache; weist darauf hin, dass eine politische Lösung nur auf der Grundlage einer wirklich demokratischen Debatte über die Kurdenfrage erarbeitet werden kann, und äußert sich besorgt über die zahlreichen Verfahren, die gegen Schriftsteller und Journalisten eingeleitet werden, die über die Kurdenfrage berichten, und über die Festnahme mehrerer kurdischer Politiker, Bürgermeister und Mitglieder von Gemeinderäten, Gewerkschaftlern, Rechtsanwälten, Demonstranten und Menschenrechtsverteidigern im Zusammenhang mit dem KCK-Prozess; betont, wie wichtig es ist, die Erörterung der Kurdenfrage innerhalb der demokratischen Institutionen, insbesondere in der Großen Türkischen Nationalversammlung, zu fördern;

37. begrüßt die Initiative zur Neueröffnung des griechischen Waisenhauses auf Büyükada als ein internationales Kulturzentrum und betont, dass alle Hindernisse beseitigt werden müssen, die einer baldigen Wiedereröffnung des Halki-Seminars im Wege stehen; begrüßt die Erklärung der Regierung der Türkei, eine Schule der griechischen Minderheit auf der Insel Gökçeada (Imbros) wieder zu eröffnen, und sieht der zügigen Umsetzung entgegen, da dies einen positiven Schritt dafür darstellt, den bikulturellen Charakter der türkischen Inseln Gökçeada (Imbros) und Bozcaada (Tenedos) im Einklang mit der Resolution 1625 (2008) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu bewahren; stellt jedoch fest, dass weitere Schritte erforderlich sind, um die Probleme der Angehörigen der griechischen Minderheit, insbesondere in Bezug auf ihre Eigentumsrechte, zu lösen;

38. verurteilt auf das Schärfste die terroristischen Angriffe auf die Botschaft der USA in Ankara vom 1. Februar 2013 und drückt den Familien der türkischen Opfer sein tiefes Mitgefühl aus; weist darauf hin, dass zwar weitere Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Anschläge eingeleitet werden sollten, um die Sicherheit des Staates und seiner Einwohner zu gewährleisten, diese aber nicht zulasten der Menschen- und Bürgerrechte gehen dürfen;

39. fordert die türkischen Staatsorgane auf, das Massaker in Uludere in der Provinz Șırnak vom 28. Dezember 2011 lückenlos aufzuklären, damit die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

40. begrüßt das Paket von Anreizen, mit dem der Versuch unternommen wird, die Investitionen und die wirtschaftliche Entwicklung in den am wenigsten entwickelten Regionen der Türkei zu verstärken, einschließlich des Südostens des Landes und der Fortsetzung des Südost-Anatolien-Projekts; nimmt das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (Danistay) über die Rücknahme der Baugenehmigung für den Ilisu-Damm auf der Grundlage von Folgenabschätzungen und geltender Rechtsvorschriften zur Kenntnis; fordert die türkische Regierung auf, dieses archäologische Erbe und die Umwelt zu bewahren, indem sie kleineren und ökologisch und sozial nachhaltigen Projekten Vorrang einräumt;

41. bekräftigt die Notwendigkeit, den Zusammenhalt zwischen den türkischen Regionen sowie zwischen den ländlichen und städtischen Gebieten zu verstärken, um Chancen für die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit zu eröffnen und die wirtschaftliche und soziale Integration zu fördern; unterstreicht den besonderen Stellenwert der Bildung und die Notwendigkeit, anhaltend große regionale Unterschiede in Bezug auf die Qualität der Bildung und die Einschulungsraten anzugehen; fordert Schritte, die die Eröffnung der Verhandlungen über Kapitel 22 (Regionalpolitik) fördern;

42. begrüßt die Einsetzung eines Ombudsmannes für die Rechte der Kinder und die Annahme der ersten Strategie der Türkei zur Förderung der Rechte des Kindes; ist besorgt über die unverhältnismäßig hohe Armutsquote unter Kindern sowie die Kinderarbeit, insbesondere in ländlichen Gebieten; unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Kinderarmut und der Kinderarbeit, besonders in der landwirtschaftlichen Saisonarbeit, sowie die Notwendigkeit, weiterhin einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung für Jungen und Mädchen zu fördern; ist besorgt darüber, dass die Zahl aktiver Jugendgerichte zurückgegangen ist, und fordert die Türkei nachdrücklich auf, Alternativen für die Inhaftierung von Minderjährigen zu schaffen; fordert die Türkei auf, die Bedingungen in den Strafvollzugsanstalten für Minderjährige weiter zu verbessern; verweist auf die Bedeutung unabhängiger Überwachungs- und Schutzmechanismus, um die Rechte zu schützen und Missbräuchen vorzubeugen;

43. begrüßt die Verbesserung des allgemeinen Unternehmensumfelds in der Türkei, insbesondere durch das Inkrafttreten des neuen türkischen Handelsgesetzes und durch die fortwährende Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen vonseiten der Organisation für die Entwicklung von KMU (KOSGEB); fordert einen Ausbau der Partnerschaften zwischen den türkischen Unternehmen und den Unternehmen der EU;

44. weist die Türkei darauf hin, dass zehntausende Bürger der EU, die Opfer eines Betrugs im Zusammenhang mit den sogenannten „islamischen Holdings“ geworden sind, immer noch auf Entschädigung warten, und fordert die Behörden auf, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Prozess zu beschleunigen;

Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen

45. vertritt die Auffassung, dass die Türkei mit der EU-Ratspräsidentschaft Zyperns eine wichtige Gelegenheit versäumt hat, einen Prozess des verstärkten Engagements und der Normalisierung der Beziehungen zu Zypern einzuleiten; verweist darauf, dass die EU auf den Grundsätzen einer echten Zusammenarbeit und der gegenseitigen Solidarität unter allen Mitgliedstaaten und der Achtung des institutionellen Rahmens begründet ist; betont, dass dringend Verbesserungen bei der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und der Republik Zypern erforderlich sind, um neuen Schwung in die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei zu bringen;

46. betont, dass das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) von der EU, den 27 Mitgliedstaaten und allen anderen Kandidatenländern unterzeichnet wurde und Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands ist; fordert die Regierung der Türkei daher auf, dieses Übereinkommen unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren; weist auf die uneingeschränkte Legitimität der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern gemäß UNCLOS hin;

47. bekundet erneut seine entschlossene Unterstützung für die Wiedervereinigung Zyperns auf der Grundlage einer für beide Volksgruppen fairen und praktikablen Regelung; unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer Vereinbarung zwischen den beiden Volksgruppen über den weiteren Verlauf der Verhandlungen über die konkrete Beilegung der strittigen Fragen, damit der Verhandlungsprozess unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen rasch wieder an Fahrt aufnehmen kann; fordert die Türkei auf, mit dem Rückzug ihrer Truppen aus Zypern zu beginnen und das Sperrgebiet von Famagusta im Einklang mit der Resolution 550 (1984) des UN-Sicherheitsrates an die UN zu übergeben; fordert die Republik Zypern auf, den Hafen von Famagusta unter EU-Zollaufsicht zu öffnen, um ein positives Klima für die erfolgreiche Lösung der laufenden Verhandlungen über die Wiedervereinigung zu schaffen und es den türkischen Zyprioten zu ermöglichen, auf legale Weise direkten Handel zu treiben, der für alle akzeptabel ist;

48. vertritt die Ansicht, dass der Ausschuss für die Vermissten in Zypern eines der sensibelsten und wichtigsten Projekte auf der Insel ist, da seine Tätigkeit Auswirkungen auf das Leben Tausender Menschen in beiden Teilen der Insel hat; legt der Türkei und allen anderen Parteien nahe, ihre Unterstützung für den Ausschuss für die Vermissten in Zypern weiter zu intensivieren; vertritt die Ansicht, dass ein Dialog über und ein Einvernehmen in Fragen wie dem uneingeschränkten Zugang zu allen einschlägigen Archiven und Militärgebieten nötig sind; fordert, dass die Tätigkeit des Ausschusses für die Vermissten eine besondere Würdigung erfährt;

49. fordert die Türkei und die türkisch-zyprischen Staatsorgane auf, in Einklang mit den Grundprinzipien des Völkerrechts von Neuansiedelungen türkischer Bürgerinnen und Bürger auf Zypern Abstand zu nehmen, weil sich dadurch das demografische Gleichgewicht weiter verschieben und das Zugehörigkeitsgefühl seiner auf der Insel lebenden Bürgerinnen und Bürger zu einem künftigen gemeinsamen Staat auf der Grundlage seiner gemeinsamen Vergangenheit verringern würde;

50. unterstreicht die Bedeutung eines in sich schlüssigen und umfassenden Ansatzes auf dem Gebiet der Sicherheit im östlichen Mittelmeerraum und fordert die Türkei auf, den politischen Dialog zwischen der EU und der NATO zu ermöglichen, indem sie ihr Veto gegen die Zusammenarbeit EU-NATO unter Einschluss Zyperns aufhebt; fordert die Republik Zypern dementsprechend auf, ihr Veto gegen die Mitwirkung der Türkei an der Europäischen Verteidigungsagentur aufzuheben;

51. fordert die Türkei und Armenien auf, zu einer Normalisierung ihrer Beziehungen überzugehen, indem sie ohne Vorbedingungen die Protokolle über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen ratifizieren, die Grenze öffnen und ihre Beziehungen, besonders im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Integration, aktiv verbessern;

Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei

52. bedauert, dass die Türkei sich weigert, ihrer Verpflichtung nachzukommen, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EG-Türkei umfassend und in nicht diskriminierender Weise gegenüber allen Mitgliedstaaten umzusetzen; verweist darauf, dass diese Weigerung den Verhandlungsprozess weiterhin ernsthaft beeinträchtigt;

53. wiederholt seine nachdrückliche Verurteilung der von der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die auf der EU-Liste terroristischer Vereinigungen steht, sowie von allen sonstigen terroristischen Organisationen begangenen terroristischen Gewaltakte; und spricht der Türkei und den Familien der zahlreichen Opfer sein uneingeschränktes Mitgefühl aus; fordert die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit dem EU-Koordinator für die Bekämpfung des Terrorismus und Europol die Zusammenarbeit mit der Türkei im Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen als Quelle der Finanzierung des Terrorismus zu intensivieren; fordert die Türkei auf, ein Gesetz über den Datenschutz zu erlassen, damit ein Kooperationsabkommen mit Europol geschlossen und die justizielle Zusammenarbeit mit Eurojust und mit den Mitgliedstaaten der EU weiterentwickelt werden kann; ist der Auffassung, dass die Abstellung eines Verbindungsbeamten der türkischen Polizei zu Europol dazu beitragen würde, die bilaterale Zusammenarbeit zu verbessern; begrüßt den Erlass von Rechtsvorschriften gegen die Finanzierung des Terrorismus gemäß den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“;

54. unterstützt das Engagement der Türkei zugunsten der demokratischen Kräfte in Syrien und die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die zunehmende Zahl von Syrern, die aus dem Land geflohen sind; erkennt, dass die Auswirkungen der sich rapide verschlechternden Lage in Syrien auf die Sicherheit und Stabilität in der Region zunehmen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, die Bemühungen der Türkei auch weiterhin zu unterstützen, die wachsende humanitäre Dimension der Krise in Syrien zu bewältigen; unterstreicht die Bedeutung einer Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei über die Modalitäten der Lieferung der verfügbaren humanitären Hilfe zu den heimatlosen Syrern, die sich derzeit auf türkischem Staatsgebiet befinden oder an der Grenze zur Türkei warten; betont, dass die EU und die Türkei neben ihren humanitären Hilfsmaßnahmen aktiv versuchen sollten, eine gemeinsame strategische Vision zu entwickeln, um sich so gegenseitig zu ergänzen und die Krise in Syrien zu beenden;

55. begrüßt den Beschluss, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei bei einer Reihe von wichtigen Energiefragen zu verstärken, und fordert die Türkei auf, sich für diese Zusammenarbeit zu engagieren; ist der Auffassung, dass angesichts der strategischen Rolle der Türkei und ihrer beträchtlichen Energievorkommen erste Überlegungen darüber angestellt werden sollten, ob es nicht sinnvoll wäre, die Verhandlungen über Kapitel 15 (Energie) einzuleiten mit dem Ziel, den strategischen Dialog zwischen der EU und der Türkei auf dem Gebiet der Energiepolitik zu vertiefen; betont die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Strategie für die EU-Energiekorridore in Richtung EU; vertritt die Auffassung, dass die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei im Energiesektor und die möglichen Verhandlungen zu Kapitel 15 auch der Entwicklung des Potentials erneuerbarer Energien sowie einer grenzüberschreitenden Stromfernleitungsnetzinfrastruktur dienen sollten;

56. ist der Auffassung, dass die Türkei ein wichtiger Partner im Schwarzmeerraum ist, der für die EU eine strategische Bedeutung hat; fordert die Türkei auf, die Umsetzung der EU-Politik und der EU-Programme in dieser Region auch weiterhin zu unterstützen und aktiv zu ihr beizutragen;

57. fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Kontakte zwischen den Menschen fortzusetzen, indem für eine angemessene Finanzierung des Dialogs der Zivilgesellschaft, des EIDHR und der Programme für Lebenslanges Lernen – einschließlich von Aktivitäten in den Bereichen Kultur und Medien – gesorgt wird;

 

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58. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, dem Generalsekretär des Europarates, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln.