Entschließungsantrag - B7-0187/2013Entschließungsantrag
B7-0187/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Handels- und Investitionsabkommen

14.5.2013 - (2013/2558(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Vital Moreira im Namen des Ausschusses für internationalen Handel


Verfahren : 2013/2558(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0187/2013
Eingereichte Texte :
B7-0187/2013
Angenommene Texte :

B7‑0187/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Handels- und Investitionsabkommen

(2013/2558(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung des EU-US-Gipfeltreffens vom 28. November 2011 und der gemeinsamen Erklärung des Transatlantischen Wirtschaftsrats EU-USA (TEC) vom 29. November 2011,

–   in Kenntnis des Abschlussberichts der Hochrangigen Arbeitsgruppe für Wachstum und Beschäftigung (HLWG) vom 11. Februar 2013[1],

–   in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung vom 13. Februar 2013 des US-Präsidenten, Barack Obama, des Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, und des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy[2],

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013[3],

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die Entschließung vom 23. Oktober 2012 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten[4],

–   in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung der 73. Interparlamentarischen Tagung des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber (TLD), die vom 30. November bis zum 1. Dezember 2012 in Washington stattfand,

–   in Kenntnis des Projektabschlussberichts des Centre for Economic Policy Research (Zentrum für Wirtschaftsforschung, London) vom März 2013 mit dem Titel „Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment: An Economic Assessment“ (Abbau der transatlantischen Hindernisse für Handel und Investitionen: Eine wirtschaftliche Bewertung)[5],

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die EU und die USA beim internationalen Handel und den internationalen Investitionen weltweit an der Spitze stehen und zusammen fast die Hälfte des weltweiten BIP erwirtschaften und ein Drittel des Welthandels auf sich vereinigen;

B.  in der Erwägung, dass die Märkte der EU und der USA fest miteinander verflochten sind, wobei täglich Güter und Dienstleistungen im Wert von durchschnittlich knapp 2 Mrd. EUR bilateral gehandelt und somit Millionen von Arbeitsplätzen in beiden Volkswirtschaften abgesichert werden, und in der Erwägung, dass die Investitionen der EU und der USA mit bilateralen Investitionen mit einem Gesamtwert von mehr als 2,394 Billionen EUR im Jahr 2011 die eigentlichen Antriebskräfte der transatlantischen Beziehungen sind;

C. in der Erwägung, dass laut dem von der Kommission auf der Grundlage eines Berichts des Centre for Economic Policy Research erstellten Folgenabschätzungsbericht eine ehrgeizige und umfassende transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – sobald sie vollständig umgesetzt ist – zu beachtlichen gesamtwirtschaftlichen Gewinnen sowohl für die EU (119,2 Mrd. EUR jährlich) als auch für die USA (94,9 Mrd. EUR jährlich) führen könnte; in der Erwägung, dass die Ausfuhren aus der EU in die USA folglich um 28 % und die Gesamtausfuhren der EU um 6 % steigen könnten, was Exporteuren von Gütern und Dienstleistungen in der EU sowie Verbrauchern in der EU zugute käme;

D. in der Erwägung, dass die EU und die USA gemeinsame Werte, vergleichbare Rechtssysteme sowie hohe, wenn auch unterschiedliche Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutznormen teilen;

E.  in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft mit Herausforderungen und dem Auftreten neuer Akteure rechnen muss und die EU wie auch die USA das Potential einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit uneingeschränkt ausschöpfen müssen, um die Vorteile des internationalen Handels bei der Überwindung der Wirtschaftskrise zu nutzen und eine dauerhafte weltweite Wirtschaftsbelebung zu ermöglichen;

F.  in der Erwägung, dass die HLWG im Anschluss an den EU-US-Gipfel im November 2011 die HLWG mit der Ermittlung von Optionen zur Steigerung der Handels- und Investitionstätigkeit beauftragt wurde mit dem Ziel, Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstum sowie eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im beiderseitigen Nutzen zu fördern;

G. in der Erwägung, dass die HLWG gemeinsam zahlreiche mögliche Optionen für die Ausweitung des transatlantischen Handels und der transatlantischen Investitionen analysiert hat und in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss kommt, dass ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen für beide Volkswirtschaften den größten Nutzen brächte;

H. in der Erwägung, dass die EU der Überzeugung ist, dass die Entwicklung und Stärkung des multilateralen Systems das entscheidende Ziel ist; in der Erwägung, dass dies jedoch bilaterale Abkommen, die über WTO-Verpflichtungen hinausgehen und multilaterale Regelungen ergänzen, nicht ausschließt, da sowohl regionale Abkommen als auch Freihandelsabkommen zu einer stärkeren Harmonisierung von Normen und einer breiteren Liberalisierung führen, die sich günstig auf das multilaterale Handelssystem auswirken;

I.   unter Hinweis darauf, dass die Kommission am 12. März 2013 vorgeschlagen hat, dass die Eröffnung von Verhandlungen und der Entwurf von Verhandlungsrichtlinien zur Prüfung durch den Rat gebilligt werden;

Strategischer, politischer und wirtschaftlicher Kontext

1.  vertritt die Auffassung, dass die strategische Bedeutung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA bestätigt und vertieft werden sollte und dass die EU und die USA auf dem Gebiet des weltweiten Handels, der weltweiten Investitionen und handelsbezogener Angelegenheiten, wie etwa Standards, Normen und Vorschriften, gemeinsame Konzepte entwerfen sollten, um einen breiteren transatlantischen Blickwinkel und ein gemeinsames Paket strategischer Ziele zu entwickeln;

2.  vertritt die Auffassung, dass es für die EU und die USA von entscheidender Bedeutung ist, das ungenutzte Potential eines wirklich integrierten transatlantischen Marktes auszuschöpfen, um die Schaffung eines Höchstmaßes an menschenwürdigen Arbeitsplätzen zu ermöglichen und das Potential für ein intelligentes, starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum zu fördern; hält den Zeitpunkt dafür angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise, der Lage der Finanzmärkte und der finanziellen Bedingungen, der hohen Staatsverschuldung, der hohen Arbeitslosenquoten und der bescheidenen Wachstumsprognosen beiderseits des Atlantiks sowie der Vorteile einer genau abgestimmten Reaktion auf diese gemeinsamen Probleme für besonders angemessen;

3.  vertritt die Auffassung, dass die EU aus ihrer großen Erfahrung bei der Aushandlung tiefgehender und umfassender bilateraler Handelsabkommen schöpfen sollte, um mit den USA noch ehrgeizigere Ergebnisse zu erzielen;

Der Abschlussbericht der HLWG

4.  begrüßt die Veröffentlichung des Abschlussberichts und befürwortet uneingeschränkt die Empfehlung, Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen zu eröffnen;

5.  begrüßt, dass im Abschlussbericht folgende Aspekte betont werden: (i) ehrgeizige Verbesserung des gegenseitigen Marktzugangs für Güter, Dienstleistungen, Investitionen und die öffentliche Auftragsvergabe auf allen Verwaltungsebenen; (ii) Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und Verbesserung der Vereinbarkeit von Regulierungsvorschriften; und (iii) Entwicklung gemeinsamer Regeln zum Umgang mit gemeinsamen globalen Herausforderungen und Möglichkeiten im Bereich des Handels;

6.  unterstützt die Ansicht, dass angesichts der bereits bestehenden niedrigen durchschnittlichen Zölle der Schlüssel für die Ausschöpfung des Potentials der transatlantischen Beziehungen in der Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse liegt, die meist in den Zollverfahren, technischen Normen und rechtlichen Beschränkungen hinter der Grenze liegen; unterstützt das von der HLWG vorgeschlagene Ziel, Schritte in Richtung eines noch stärker integrierten transatlantischen Marktes zu unternehmen;

7.  begrüßt die Empfehlung, neue Wege zur Minderung von unnötigen regulierungsbedingten Kosten und verwaltungstechnischen Verzögerungen zu sondieren und gleichzeitig das von jeder Seite als angemessen erachtete Niveau an Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz zu erreichen oder anderweitige rechtmäßige ordnungspolitische Ziele einzuhalten;

Verhandlungsmandat

8.  bekräftigt seine Unterstützung für ein tiefgehendes und umfassendes Handels- und Investitionsabkommen mit den USA, das die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze für europäische Arbeitnehmer unterstützen, den europäischen Verbrauchern unmittelbar zugute kommen, Unternehmen, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), in der EU neue Möglichkeiten für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen in den USA eröffnen, uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen in den USA gewähren und die Möglichkeiten für EU-Investitionen in den USA verbessern würde;

9.  fordert den Rat auf, die im Abschlussbericht der HLWG enthaltenen Empfehlungen weiterzuverfolgen und die Kommission zu ermächtigen, Verhandlungen über ein Abkommen für eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA aufzunehmen;

10. betont, dass die TTIP ehrgeizig und für alle Verwaltungsebenen beiderseits des Atlantiks verbindlich sein muss, einschließlich aller Regulierungsorgane und anderer zuständiger Behörden; unterstreicht, dass das Abkommen zu einer wirklichen dauerhaften Marktöffnung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zu einer Handelserleichterung vor Ort führen und insbesondere strukturelle Wege zur Erzielung einer stärkeren transatlantischen Angleichung der Vorschriften berücksichtigen sollte; vertritt die Auffassung, dass das Abkommen die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Union unter anderem im audiovisuellen Bereich und im Bereich der kulturellen Dienstleistungen nicht gefährden sollte;

11. hält es für unerlässlich, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Möglichkeit wahren, ihre Politik im kulturellen und audiovisuellen Bereich zu erhalten und weiterzuentwickeln, und zwar im Rahmen ihres Besitzstandes an Rechtsvorschriften, Normen und Übereinkommen; fordert daher, dass die Ausklammerung von Diensten mit kulturellen oder audiovisuellen Inhalten, auch online, im Verhandlungsmandat eindeutig festgehalten wird;

12. betont, dass das geistige Eigentum eine der Antriebskräfte für Innovation und Kreativität sowie ein Stützpfeiler der wissensbasierten Wirtschaft ist und dass das Abkommen einen starken Schutz genau und eindeutig festgelegter Bereiche der Rechte des geistigen Eigentums (IPR) beinhalten und mit bestehenden internationalen Abkommen in Einklang stehen sollte; vertritt die Auffassung, dass andere Unterschiede im IPR-Bereich gemäß internationalen Schutznormen behoben werden sollten;

13. vertritt die Auffassung, dass das Abkommen die uneingeschränkte Achtung der EU-Grundrechtsnormen gewährleisten sollte; bekräftigt seine Unterstützung für ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten, das den Verbrauchern beiderseits des Atlantiks zugute kommen sollte; vertritt die Auffassung, dass das Abkommen die im Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten berücksichtigen sollte;

14. weist auf die Bedeutung hin, die der Verkehrssektor für Wachstum und Beschäftigung insbesondere im Bereich des Luftverkehrs hat, an dem die EU- und US-Märkte weltweit einen Anteil von 60 % haben; unterstreicht, dass die für europäische Unternehmen unter anderem im Hinblick auf die ausländische Beteiligung an Luftfahrtunternehmen und die gegenseitige Kabotage derzeit bestehenden Beschränkungen bei See- und Luftverkehrsdiensten sowie die Kontrolle von Seefracht bei den Verhandlungen auf sinnvolle Weise angesprochen werden sollten;

15. hebt die Bedeutung der risikobezogenen Bewertung und des Informationsaustauschs zwischen beiden Parteien in Bezug auf die Marktüberwachung und die Ermittlung gefälschter Produkte hervor;

16. begrüßt insbesondere die Empfehlung der HLWG, dass die EU und die USA sich mit den umwelt- und arbeitstechnischen Aspekten des Handels und der nachhaltigen Entwicklung befassen sollten; vertritt die Auffassung, dass die Erfahrungen aus früheren Handelsabkommen der EU und den langfristigen Verpflichtungen zwischen der EU und den USA berücksichtigt werden sollten, um die Erarbeitung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Umweltrechts zu unterstützen und die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Kernnormen und Richtgrößen, menschenwürdige Arbeitsplätze und nachhaltige Entwicklung zu fördern; ermuntert dazu, Normen im Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) zu harmonisieren; stellt fest, dass die Festlegung gemeinsamer Normen eine technische wie auch politische Herausforderung darstellt, und betont, dass das gemeinsame Ziel darin bestehen sollte, zu gewährleisten, dass die ökologischen Bestrebungen nicht abnehmen;

17. betont den sensiblen Charakter bestimmter Verhandlungsfelder, wie etwa des Agrarsektors, wo die Auffassungen bezüglich genetisch veränderter Organismen (GVO), Klonen und Verbrauchergesundheit zwischen den USA und der EU tendenziell auseinandergehen; sieht in der stärkeren Zusammenarbeit im Agrarhandel eine Chance und betont, dass ein ehrgeiziges und ausgewogenes Ergebnis auf diesem Gebiet von großer Bedeutung ist; betont, dass grundlegende Wertorientierungen auf Seiten beider Handelspartner, wie etwa das Vorsorgeprinzip der EU, durch das Abkommen nicht angetastet werden dürfen; ruft die USA auf, das Einfuhrverbot für Rindfleischerzeugnisse aus der EU als vertrauensbildende Maßnahme aufzuheben;

18. weist darauf hin, dass auch Finanzdienstleistungen Gegenstand der Verhandlungen über die TTIP sein müssen, und ruft in diesem Zusammenhang dazu auf, dass der Äquivalenz, der gegenseitigen Anerkennung, der Konvergenz und der Extraterritorialität besondere Beachtung gewidmet wird, da diese für beide Seiten entscheidende Gesichtspunkte darstellen; betont, dass eine Annäherung in Richtung eines gemeinsamen Finanzregulierungsrahmens zwischen der EU und den USA vorteilhaft wäre; hebt hervor, dass der Marktzugang zwar als positiver Schritt zu betrachten ist, aufsichtsrechtliche Überwachungsverfahren allerdings unerlässlich sind, um zu einer angemessenen Konvergenz zu gelangen; weist darauf hin, dass die negativen Auswirkungen der Extraterritorialität so gering wie möglich gehalten werden sollten und ein in sich schlüssiges Konzept zur Regulierung von Finanzdienstleistungen nicht beeinträchtigen dürfen sollten;

19. bekräftigt seine Unterstützung für den Abbau unnötiger regulatorischer Hindernisse und ermuntert die Kommission und die Regierung der USA, Mechanismen in das Abkommen aufzunehmen (einschließlich einer frühen vorgelagerten regulatorischen Zusammenarbeit), die auf eine Vermeidung künftiger Handelshemmnisse abzielen; vertritt die Auffassung, dass eine bessere Regulierung und die Verringerung des Regelungs- und Verwaltungsaufwands Themen sind, die bei den Verhandlungen über eine TTIP an erster Stelle stehen müssen, und dass eine stärkere transatlantische Angleichung der Vorschriften zu einer vereinfachten Regulierung führen sollte, die insbesondere für KMU einfach zu verstehen und anzuwenden ist;

20. bekräftigt seine Überzeugung, dass ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA das Potential birgt, zu einer Situation zu führen, die für beide Volkswirtschaften von Vorteil ist, und dass ein höherer Integrationsgrad die Gewinne für beide Volkswirtschaften bedeutend steigern würde; ist überzeugt, dass eine Angleichung der technischen Regulierungsstandards der EU und der USA, soweit möglich, gewährleisten würde, dass die EU und die USA auch weiterhin weltweite Maßstäbe setzen, und den Weg für internationale Standards ebnen würde; ist der festen Überzeugung, dass die positiven Auswirkungen dieses Abkommens für den internationalen Handel und die weltweite Normung genau bedacht und ausgestaltet werden müssen;

21. weist darauf hin, dass während der Verhandlungen ein proaktiver Kontakt und ein kontinuierlicher und transparenter Austausch der Kommission mit einer großen Anzahl betroffener Parteien, wie etwa Vertretern von Unternehmens-, Umwelt-, Agrar-, Verbraucher-, Arbeitnehmer- und anderen Verbänden, erforderlich ist, um eine sachliche Diskussion zu gewährleisten, Vertrauen in die Verhandlungen zu schaffen, angemessene Beiträge von verschiedenen Seiten zu erhalten und die öffentliche Unterstützung zu fördern, indem die Anliegen der betroffenen Parteien berücksichtigt werden; ruft alle betroffenen Parteien auf, sich aktiv zu beteiligen sowie für die Verhandlungen relevante Initiativen und Informationen einzubringen;

22. weist darauf hin, dass die Qualität Vorrang vor der Zeit haben sollte, und vertraut darauf, dass die Verhandlungen nicht in einem vorschnellen Abschluss münden, der keine greifbaren und substanziellen Vorteile für unsere Unternehmen, Arbeitnehmer und Bürger bringt;

Die Rolle des Parlaments

23. erwartet die Aufnahme von Verhandlungen mit den USA und ist bestrebt, diese aufmerksam zu verfolgen und zu einem erfolgreichen Ergebnis beizutragen; weist die Kommission auf ihre Verpflichtung hin, das Parlament in allen Verhandlungsphasen (vor und nach den Verhandlungsrunden) unverzüglich und umfassend zu unterrichten; ist entschlossen, sich mit den legislativen und regulatorischen Fragen zu befassen, die sich im Rahmen der Verhandlungen und des künftigen Abkommens ergeben können; bekräftigt seine grundlegende Verantwortung, die Bürger der EU zu vertreten, und ist bestrebt, während des Verhandlungsprozesses integrative und offene Diskussionen zu ermöglichen; ist entschlossen, bei der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Partnern in den USA im Rahmen der Einführung neuer Vorschriften eine proaktive Rolle zu übernehmen;

24. ist entschlossen, eng mit dem Rat, der Kommission, dem Kongress der USA, der Regierung der USA und den betroffenen Parteien zusammenzuarbeiten, um das wirtschaftliche, soziale und ökologische Potential der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen voll auszuschöpfen und die Führungsrolle der EU und der USA bei der Liberalisierung und Regulierung von Handel und Auslandsinvestitionen zu stärken; ist entschlossen, eine tiefergehende bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA zu unterstützen, um die Führungsrolle beider im internationalen Handel und bei Auslandsinvestitionen zu bekräftigen;

25. weist darauf hin, dass das Parlament gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgefordert wird, seine Zustimmung zum künftigen TTIP-Abkommen zu erteilen, und dass seine Positionen daher in allen Phasen in angemessener Weise berücksichtigt werden sollten;

26. weist darauf hin, dass das Parlament bestrebt ist, die Umsetzung des künftigen Abkommens zu überwachen;

o

o        o

27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Kongress der USA zu übermitteln.