ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage syrischer Flüchtlinge in den angrenzenden Ländern
20.5.2013 - (2013/2611(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Véronique De Keyser, Ana Gomes, María Muñiz De Urquiza, Pino Arlacchi, Emilio Menéndez del Valle, Pier Antonio Panzeri, Maria Eleni Koppa, Richard Howitt, David Martin, Inés Ayala Sender im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0199/2013
B7‑0222/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage syrischer Flüchtlinge in den angrenzenden Ländern
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere die Entschließungen vom 16. Februar 2012[1] und 13. September 2012[2],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu Syrien vom 23. März, 23. April, 14. Mai, 25. Juni, 23. Juli, 15. Oktober, 19. November und 10. Dezember 2012 sowie vom 23. Januar, 18. Februar, 11. März und 22. April 2013; unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Libyen vom 2. März, 29. Juni und 14. Dezember 2012 sowie 8. Februar 2013;
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, zur Lage in Syrien, insbesondere die vom 22. Oktober 2012 und 13. März 2013 in Bezug auf Flüchtlinge,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Kommissionsmitglieds Kristalina Georgieva zur Lage in Syrien vom 17. Juli, 31. Juli und 29 August 2012, sowie die vom 23. April 2013 mit dem Titel „Syrien: Die Zeit läuft davon”,
– unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Nr. 2059 vom 20. Juli, Nr. 2043 vom 21. April 2012 und Nr. 2042 vom 14. April 2012, sowie auf den aktualisierten Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen vom 11. März 2013,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, das VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984, das VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 und das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten von 2000, zu deren Vertragsparteien Syrien in allen Fällen gehört,
– unter Hinweis auf die erste hochrangige internationale Geberkonferenz für Syrien, die am 30. Januar 2013 in Kuwait stattfand,
– unter Hinweis auf das Treffen der Gruppe der Freunde des syrischen Volkes in Marrakesch und die internationale Konferenz vom 28. Januar 2013 in Paris,
– unter Hinweis auf den „Nationalpakt” und die „Gemeinsame politische Vision eines Übergangs in Syrien”, die im Anschluss an die Konferenz der syrischen Opposition veröffentlicht wurden, welche unter der Schirmherrschaft der Liga der Arabischen Staaten vom 2. bis 3. Juli 2012 in Kairo stattfand,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Veröffentlichung „The Day After Project: Supporting a Democratic Transition in Syria” (Das Projekt für die Zeit danach: Unterstützung eines demokratischen Wandels in Syrien) vom August 2012,
– unter Hinweis auf den Reaktionsplan für humanitäre Hilfe in Syrien (SHARP) vom 19. Dezember 2012,
– unter Hinweis auf den Reaktionsplan der syrischen Regierung vom 19. Dezember 2012,
– unter Hinweis auf das Syrische humanitäre Forum (SHF), das im Frühjahr 2012 gegründet wurde, und auf dessen jüngstes Treffen vom 19. Februar 2013,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der UNHCR bis zum 6. Mai 2013 nahezu 1 440 228 syrische registriert hat, von denen 455 665 im Libanon , 448 370 in Jordanien, 322 407 in der Türkei und 141 702 im Irak Zuflucht gesucht haben; in der Erwägung, dass sich die Gesamtzahl der Flüchtlinge bis Ende 2013 nach Schätzungen der Vereinten Nationen auf 3,5 Mio. belaufen könnte; in der Erwägung, dass 4,25 Mio. Syrer Binnenflüchtlinge im eigenen Land sind und dringend humanitärer Hilfe bedürfen, sowie dass 1,5 Mio. Syrer Gefahr laufen, keinen sicheren Zugang zu Nahrungsmitteln zu haben;
B. in der Erwägung, das die Zahl der syrischen Flüchtlinge dramatisch ansteigt, da sich die politische und humanitäre Lage mit jedem weiteren Tag des Bürgerkriegs weiter verschlechtert; in der Erwägung, dass der Bürgerkrieg in Syrien eine erhebliche Gefahr für die fragile Sicherheitslage und Stabilität der gesamten Region birgt; in der Erwägung der drohenden Gefahr, dass die Auswirkungen des Krieges in Syrien künftig nicht mehr vereinzelt auftreten, sondern strukturelle Züge annehmen könnten;
C. in der Erwägung, dass sich nicht nur Zivilisten, sondern auch mehrere führende Politiker und Militärangehörige des Regimes, darunter Botschafter, in Nachbarländer und andere Staaten abgesetzt haben; in der Erwägung, dass führende Persönlichkeiten wie Bishof Boulos Yazigi und Bishof Yohanna Ibrahim entführt wurden und zu Zielen im Syrienkonflikt geworden sind; in der Erwägung, dass religiös motivierte Gewalt, wie zum Beispiel in Bayda, sehr wahrscheinlich zu einer weiteren Eskalation des Krieges führen wird;
D. in der Erwägung, dass Aufnahmeländer während des gesamten Krieges ihre Grenzen geöffnet gelassen, sich jedoch für unterschiedliche Formen der Aufnahme der Flüchtlinge entschieden haben; in der Erwägung, dass ihre Fähigkeit und Kapazität, den wachsenden Flüchtlingsstrom aufzunehmen und zu beherbergen, an ihre Grenzen stößt, da es seit jüngster Zeit regelmäßig zu „Zwischenfällen” an der Grenze kommt; in der Erwägung, dass sich der Libanon gegen Aufnahmelager entschieden hat und die meisten Flüchtlinge auf örtliche Gemeinden verteilt wurden; in der Erwägung, dass die Menschen in der Region die Flüchtlinge aus Syrien mit einer positiven und konstruktiven Einstellung bei sich aufgenommen haben;
E. in der Erwägung, dass sich die gesamte von der EU bis zum 22. April 2013 zugesagte humanitäre Hilfe auf nahezu 473 Mio. EUR beläuft, wovon 200 Mio. EUR aus dem humanitären Etat der EU und 273 Mio. EUR von den Mitgliedstaaten stammen;
F. in der Erwägung von Berichten nichtstaatlicher Hilfsorganisationen, wonach nur 30 bis 40 Prozent der insgesamt bislang von der internationalen Staatengemeinschaft zugesagten Gelder tatsächlich bereitgestellt worden sind;
G. in der Erwägung, dass in Syrien 400 000 palästinensische Flüchtlinge betroffen sind; in der Erwägung, dass die Palästinenser sich in dem Konflikt größtenteils neutral verhalten; in der Erwägung, dass fast 50 000 Palästinenser vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) im Libanon und fast 5 000 in Jordanien registriert sind; in der Erwägung, dass Jordanien seine Grenzen für Palästinenser, die vor dem Konflikt aus Syrien flüchten, geschlossen hat, und dass sie im Libanon zum größten Teil nicht arbeiten dürfen; in der Erwägung, dass die palästinensischen Flüchtlinge, die bereits vor dem Krieg eine schutzbedürftige und verhältnismäßig arme Gemeinschaft waren, völlig auf die Hilfe des UNWRA angewiesen sind, das sie nicht nur mit Bildungs-, Gesundheits- und Fürsorgediensten, sondern auch mit Lebensmitteln, Bargeld und medizinischer Betreuung versorgt;
H. in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage im jordanischen Flüchtlingslager Zaatari verschlechtert hat, wo Diebstähle und Brände, wie das vom 21. April 2013, an der Tagesordnung sind; in der Erwägung, dass das Lager über 170 000 Menschen beherbergt und somit inzwischen die viertgrößte Ortschaft in Jordanien ist; in der Erwägung, dass die schlechte Sicherheitslage weiterhin das Leben von Menschen in den Lagern gefährdet und auch Auswirkungen auf die humanitären Helfer und Journalisten hat;
I. in der Erwägung, dass nach Angaben internationaler Organisationen Frauen und Mädchen in Flüchtlingslagern zunehmend Opfer von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen werden, was auch als Kriegswaffe eingesetzt wird; in der Erwägung, dass es für syrische Flüchtlinge, die sexuelle Gewalt überleben, keine brauchbaren medizinischen Angebote gibt; in der Erwägung, dass nach Angaben mehrerer Quellen, Zeitehen nach islamischer Tradition (auch „Genussehen” oder „Mut'a-Ehen” genannt) in den Lagern für syrische Flüchtlinge geschlossen werden;
J. in der Erwägung, dass ein politischer Übergang unter der Führung Syriens, der den legitimen demokratischen Hoffnungen des syrischen Volkes Rechnung trägt, der einzige Weg in Richtung eines freien und demokratischen Syriens ist; in der Erwägung, dass eine weitere unkontrollierte militärische Eskalation des Konflikts nur noch mehr Leid für das syrische Volk und die gesamte Region bedeuten würde; in der Erwägung, dass laut der unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen in den vergangenen Monaten ein immer brutaleres Vorgehen und eine höhere militärische Schlagkraft bei beiden Seiten zu beobachten waren; in der Erwägung, dass nach wie vor Rüstungsgüter über unterschiedliche Kanäle nach Syrien gelangen;
K. in der Erwägung, dass Tausende der Flüchtlinge aus Syrien, Deserteure der Streitkräfte sind, die keine Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verüben wollten oder aus ähnlichen Gründen Fahnenflucht begangen haben;
L. in der Erwägung, dass für Präsident Baschar al-Assad und sein autoritäres Regime kein Platz im künftigen Syrien ist; in der Erwägung, dass der Rücktritt des Präsidenten der einzige Weg ist, wie eine weitere Eskalation des Krieges verhindert sowie ein friedlicher und demokratischer Übergang in dem Land ermöglicht werden kann;
M. in der Erwägung, dass eine Alternative zum bestehenden Regime integrativ sein und die Vielfalt der syrischen Gesellschaft widerspiegeln sowie die universellen Werte der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt achten sollte, mit einem besonderen Augenmerk auf den Rechten ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten sowie von Frauen; in der Erwägung, dass die Einrichtung einer integrativen, repräsentativen Übergangsregierung durch die Oppositionskräfte dieser Alternative dienlich sein könnte;
N. in der Erwägung, dass sich eine Gruppe der Freunde Syrien gebildet hat, die mehrere Konferenzen auf Außenministerebene unter Beteiligung von Vertretern der wichtigsten internationalen Organisationen abgehalten hat, darunter die Vereinten Nationen, die Liga der Arabischen Staaten, die EU, die Organisation für Islamische Zusammenarbeit, der Golf-Kooperationsrat, die Union des Arabischen Maghreb und die Afrikanische Union;
O. in der Erwägung, dass Vertreter der syrischen Opposition in den vergangenen Monaten mehrere Treffen abgehalten haben, um die zwischen ihnen bestehenden Differenzen zu überwinden und eine Einheitsfront zu bilden, und dass sie einen „Nationalpakt” und eine„Gemeinsame politische Vision eines Übergangs in Syrien” sowie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Publikation „The Day After Project: Supporting a Democratic Transition in Syria” (Das Projekt für die Zeit danach: Unterstützung eines demokratischen Wandels in Syrien) veröffentlicht haben; in der Erwägung, dass trotz all dieser Bemühungen, die internen Zwistigkeiten und Spannungen innerhalb der Opposition fortbestehen;
P. in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wegen des Vetos von Russland und China bislang nicht in der Lage war, in angemessener Weise auf den Bürgerkrieg in Syrien zu reagieren; in der Erwägung, dass die Vollversammlung der Vereinten Nationen in ihrer am 3. August 2012 angenommenen Resolution die Unfähigkeit des Sicherheitsrates bedauert hat, sich auf Maßnahmen zu verständigen, mit denen die Einhaltung seiner Beschlüsse durch die syrischen staatlichen Stellen erreicht werden kann; in der Erwägung, dass infolge der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen unbewaffnete Militärbeobachter der Vereinten Nationen nach Syrien entsandt worden sind;
Q. in der Erwägung, dass die EU in mehreren Sanktionsrunden gegenüber Syrien gezielte Sanktionen verhängt hat, einschließlich eines Reiseverbots, des Einfrierens von Vermögenswerten, sowie des Verbots der Ausfuhr von Luxusgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach Syrien, und das Waffenembargo gegenüber Syrien verschärft hat;
1. verurteilt ein weiteres Mal nachdrücklich die brutale und blutige Unterdrückung der syrischen Bevölkerung durch das Regime; zollt dem Mut des syrischen Volkes Respekt; bringt ihre Solidarität und ihre Unterstützung für die Syrer zum Ausdruck, die für Demokratie, Menschenwürde, Menschenrechte und Grundfreiheiten kämpfen; fordert Präsident Baschar Al-Assad und sein Regime erneut auf, unverzüglich zurückzutreten, damit ein friedlicher, integrativer und demokratischer Übergang unter syrischer Führung in dem Land stattfinden kann;
2. fordert alle bewaffneten Konfliktparteien auf, die Gewalthandlungen in Syrien umgehend einzustellen; hebt erneut hervor, dass das humanitäre Völkerrecht, dessen Hauptzweck darin besteht, Zivilisten zu schützen, von allen Akteuren in der Krise vorbehaltlos geachtet werden muss; betont, dass die Verantwortlichen für die weit verbreiteten, systematischen und massiven Menschenrechtsverletzungen, die in Syrien in den vergangenen 24 Monaten verübt worden sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; unterstützt in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Forderungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien zu befassen;
3. ist der Auffassung, dass der Schlüssel zur Lösung des Konflikts politische Mechanismen zur Beförderung eines politischen Prozesses unter der Führung Syriens sind, mit dem eine glaubwürdige und wirksame politische Lösung vorangetrieben wird, an der alle mitwirken, denen es an einem Wandel wirklich gelegen ist; bekräftigt, dass es unbedingt notwendig ist, die humanitären und politischen Handlungsstränge nicht miteinander zu vermengen, damit der Zugang zu den Hilfsbedürftigen erleichtert wird; fordert die EU und den EAD auf, einen Fahrplan für eine politische Verwaltung in den befreiten Gebieten auszuarbeiten, darunter die Option der Aufhebung der Sanktionen;
4. weist darauf hin, dass alle Fahnenflüchtigen aus Syrien Anspruch auf weiteren Schutz haben, wenn sie aus anderen als den in Absatz 26 der UNHCR-Leitlinien genannten Gründen gefährdet sind und ihnen „exzessive oder unverhältnismäßig schwere Strafen” drohen, wie Folter bzw. unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder gar die willkürliche Hinrichtung;
5. fordert die Geber angesichts der wachsenden Not der palästinensischen Flüchtlinge in Syrien und den angrenzenden Ländern auf, die laufenden Anstrengungen des UNRWA zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit dieser Flüchtlinge sowie zur Linderung ihres Leids und ihrer Flüchtlingssituation großzügig zu unterstützen;
6. wiederholt seinen Aufruf an die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere Russland und China, aber auch die Vereinigten Staaten, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Gewalt und die Repressionen, unter denen das syrische Volk zu leiden hat, zu beenden; unterstützt weiterhin die Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem Bereich;
7. fordert, dass unverzüglich humanitäre Hilfe für alle Bedürftigen in Syrien bereitgestellt wird, insbesondere für Verwundete, Flüchtlinge, Binnenvertriebene, Frauen und Kinder; weist dabei lobend auf die Anstrengungen des Internationalen Roten Kreuzes und des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) hin; fordert die syrische Regierung auf, humanitären Organisationen den uneingeschränkten Zugang zum Land zu ermöglichen; hebt die Notwendigkeit hervor, die Zusammenarbeit zwischen den vor Ort tätigen Akteuren, darunter die jordanischen Behörden, internationale und nichtstaatliche Organisationen, auch hinsichtlich der Kooperation an der Grenze zu verbessern; ist der Auffassung, dass Hilfsprotokolle und Kontrollen an der Grenze von zusätzlichem Nutzen wären;
8. zollt den Gastgemeinschaften und den Nachbarstaaten Syriens, insbesondere Jordanien, dem Libanon, der Türkei und dem Irak, höchste Anerkennung für ihr bemerkenswertes Vermögen, den Familien, die vor dem Krieg in Syrien geflohen sind, Obdach und humanitäre Hilfe zu gewähren, ist jedoch in ernster Sorge, dass diese Länder bald am Ende ihrer Kräfte angelangt sein könnten;
9. fordert die EU auf, eine führende Rolle bei den Hilfsmaßnahmen für syrische Flüchtlinge einzunehmen, und fordert sie und die Mitgliedstaaten auf, dringend ein umfassendes Programm zur Ausweitung und Steigerung ihrer finanziellen und materiellen Unterstützung aller angrenzenden Länder, die Flüchtlinge aufgenommen haben, aufzulegen, damit den Flüchtlingen trotz aller Hürden und Schwierigkeiten eine sichere und angemessene Zuflucht geboten werden kann;
10. weist darauf hin, dass Zelte, sanitäre Einrichtungen, Medikamente sowie Bildungsdienste benötigt werden und insbesondere die Gemeinschaften, die Stabilität, Dienstleistungen und die Infrastruktur gestärkt werden müssen, wozu Programme zum Aufbau von Kapazitäten gehören, mit denen der wachsende Flüchtlingsstrom bewältigt werden kann; weist darauf hin, wie wichtig eine Begutachtung der Lebensbedingungen der Flüchtlinge außerhalb der Lager ist; betont die Notwendigkeit, die Umsiedlung von Flüchtlingen in andere Gebiete in Erwägung zu ziehen;
11. fordert eine Steigerung der materiellen und politischen Unterstützung von Seiten der EU, um der Gefahr entgegenzuwirken, welche die wachsende Zahl an Flüchtlingen für die sozioökonomische und politische Stabilität der angrenzenden Länder, vor allem des Libanon, darstellt;
12. fordert die EU und die internationale Staatengemeinschaft auf, Mechanismen der Rechenschaftspflicht einzuführen, damit sichergestellt wird, dass alle zugesagten Hilfsgelder auch bei denjenigen ankommen, für die sie gedacht sind; begrüßt die auf der Geberkonferenz in Kuwait am 30. Januar 2013 von den europäischen Staaten zugesicherten Mittel in beträchtlicher Höhe; fordert die Vereinten Nationen und die internationale Staatengemeinschaft, insbesondere die Golfstaaten, auf, ihre Hilfsmaßnahmen angesichts der immer größeren Notlage zu intensivieren; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, mehr Flüchtlinge aufzunehmen;
13. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die internationalen Grenzen offen bleiben, und fordert die internationale Staatengemeinschaft nachdrücklich auf, den Libanon und Jordanien bei der Bewältigung der wachsenden Flüchtlingsströme großzügig zu unterstützen; fordert die jordanische Regierung auf, den Grundsatz der Nicht-Abschiebung und der Gleichbehandlung von Flüchtlingen zu achten;
14. ist weiterhin angesichts der weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen zutiefst besorgt; fordert die EU und die internationale Staatengemeinschaft auf, den Schutz von Zivilisten, einschließlich von humanitären Helfern und medizinischem Personal, zu verbessern; fordert die internationale Staatengemeinschaft nachdrücklich auf, das anhaltende Problem in Bezug auf Sicherheit und Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in den Flüchtlingslagern mittels einer neuen Sicherheitsinitiative für die Lager zu lösen; fordert alle Konfliktparteien nachdrücklich auf, das humanitäre Völkerrecht zu achten und den Zugang zu humanitärer Hilfe zu erleichtern, indem Helfern die Ein- und Ausreise gestattet wird und man dadurch der wachsenden Not begegnen kann; unterstützt die Hohe Vertreterin in ihrer Verurteilung aller terroristischen Handlungen;
15. verurteilt die Praxis der sexuellen Gewalt im syrischen Bürgerkrieg; fordert die EU und die internationale Staatengemeinschaft auf, Mittel eigens zur Bekämpfung sexueller Gewalt bereitzustellen, fordert die Gastgemeinschaften auf, den Opfern sexueller Gewalt angemessene medizinische Betreuung zukommen zu lassen;
16. fordert den Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien auf, einen ehrgeizigen Ansatz zu wählen und die Initiative zu ergreifen; fordert die internationale Gemeinschaft einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf, ihn entschieden und geschlossen zu unterstützen;
17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen der Länder des arabischen Frühlings zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0057.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0351.