Entschließungsantrag - B7-0424/2013Entschließungsantrag
B7-0424/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Syrien

10.9.2013 - (2013/2819(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Willy Meyer, Takis Hadjigeorgiou, Kyriacos Triantaphyllides, Sabine Lösing, Younous Omarjee, Sabine Wils im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2013/2819(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0424/2013
Eingereichte Texte :
B7-0424/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0424/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien

(2013/2819(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen und das Übereinkommen über biologische und toxische Waffen,

–   unter Hinweis auf das humanitäre Völkerrecht,

–   unter Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten” vom 6. September 2013,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass verschiedenen Quellen zufolge am 21. August 2013 in Ghouta in der Umgebung von Damaskus chemische Waffen eingesetzt wurden, die zum Tod und zur Verwundung Hunderter von Menschen führten;

B.  in der Erwägung, dass die Identität der Autoren dieser mutmaßlichen Angriffe mit chemischen Waffen bisher nicht bestätigt wurde; in der Erwägung, dass man sich daran erinnern sollte, dass falsche Anschuldigungen bezüglich der Existenz von Massenvernichtungswaffen im Irak das Land in den Krieg und eine anhaltende Tragödie geführt hat, und dass sich dies nicht wiederholen sollte;

C. in der Erwägung, dass ein Inspektionsteam der Vereinten Nationen für chemische Waffen am Ort des angeblichen Einsatzes chemischer Waffen Proben entnommen hat und derzeit entsprechende Untersuchungen stattfinden, die sich nach den höchsten, von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) anerkannten Prüfstandards richten; in der Erwägung, dass die Regierungen von Stellungnahmen zu dieser Frage absehen sollten, bevor die Ergebnisse der Untersuchungen bekannt sind;

D. in der Erwägung, dass die Regierung der USA und Frankreich mit einem Militärangriff auf Syrien drohen, obwohl keine diesbezügliche Entscheidung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt;

E.  in der Erwägung, dass die NATO bereits mit den Vorbereitungen auf einen Militärangriff auf Syrien begonnen hat;

F.  in der Erwägung, dass die Lage an den Land- und Seegrenzen Syriens und im östlichen Mittelmeerraum angesichts der Präsenz verschiedener Streitkräfte und Flotten in der Region äußerst instabil ist; in der Erwägung, dass sich dies über die Grenzen hinaus auf die gesamte von Unruhen gekennzeichnete Region ausbreiten könnte;

G. in der Erwägung, dass die Regierung des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad am Montag, den 9. September 2013 erklärt hat, sie begrüße den russischen Vorschlag, militärische Angriffe der USA abzuwenden, indem sie ihre chemischen Waffen der Kontrolle internationaler Beobachter unterstellt;

H. in der Erwägung, dass der Konflikt in Syrien, der im März 2011 mit der brutalen, gegen die eigene Bevölkerung gerichteten Repression des syrischen Regimes begann, sich zu einem Bürgerkrieg, ja sogar zu einem Krieg der Konfessionen ausgeweitet hat, bei dem es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem syrischen Militär und den Sicherheitskräften und verschiedenen bewaffneten Gruppen kommt, die von ausländischen Kräften und anderen Ländern unterstützt werden; in der Erwägung, dass das tägliche Blutvergießen mit eklatanten Verletzungen des humanitären Rechts einhergeht und Schätzungen der VN zufolge mehr als 100 000 Menschenleben gefordert und eine Fluchtwelle von 7 Millionen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen ausgelöst hat;

I.   in der Erwägung, dass die EU im Mai 2013 das Waffenembargo gegen Syrien aufgehoben hat und der Konflikt dadurch verschärft wurde, da sich das Arsenal an Waffen und Ausrüstung, einschließlich Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die zur Ausrüstung der verschiedenen militärischen Gruppen illegal über die Grenzen Syriens geschafft wurden, erheblich erhöhte; in der Erwägung, dass die EU in den vergangenen zwei Jahren in mehreren Sanktionsrunden gegenüber Syrien gezielte Sanktionen verhängt hat, einschließlich eines Reiseverbots, des Einfrierens von Vermögenswerten, sowie des Verbots der Ausfuhr von Luxusgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach Syrien, diese Sanktionen jedoch im Hinblick auf eine Lösung des Konflikts keine Ergebnisse gebracht haben;

J.   in der Erwägung, dass die Konferenz „Genf II“ vertagt wurde; in der Erwägung, dass in den vergangenen Tagen zahlreiche Länder und politische Führer ihr Eintreten für eine politische Lösung des Syrienkonflikts bekräftigt haben;

1.  verurteilt scharf den Einsatz chemischer Waffen gegen die syrische Bevölkerung, unabhängig davon, wer dafür verantwortlich ist; fordert nachdrücklich, dass dem Chemiewaffen-Inspektionsteam der VN ausreichend Zeit gegeben wird, um seine Aufgabe zu erfüllen;

2.  begrüßt die Erklärung des syrischen Außenministers, in der dieser einen Vorschlag Russlands begrüßte, seine Chemiewaffen der Kontrolle internationaler Beobachter zu unterstellen, und fordert, dass dieser Vorschlag umgesetzt wird;

3.  fordert, dass den Anschuldigungen, wonach die “Aufständischen” von Saudi-Arabien mit chemischen Waffen versorgt wurden, nachgegangen wird;

4.  lehnt jeden militärischen Angriff gegen Syrien entschieden ab; lehnt insbesondere die angekündigten Angriffe der USA und Frankreichs ab, für die es nicht einmal einen Beschluss des VN-Sicherheitsrates gibt; betont, dass ein solcher Schritt eine Verletzung der VN-Charta bedeuten und die Situation weiter verschärfen würde, mit unvorhersehbaren Folgen für die gesamte Region des Nahen Ostens;

5.  betont, dass es allein dem syrischen Volk überlassen bleiben sollte, über die Zukunft Syriens zu bestimmen; fordert eine politische Lösung des Konflikts mit syrischem Einverständnis und ohne jede externe Einmischung, die einen inklusiven nationalen Dialog ermöglichen würde mit dem Ziel, den berechtigten Hoffnungen und Anliegen der syrischen Bevölkerung in Bezug auf einen politischen und demokratische Wandel zu entsprechen;

6.  fordert alle Beteiligten und die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf, auf die Einberufung der Konferenz Genf II hinzuarbeiten;

7.  spricht sich entschieden gegen die „Verantwortung, Schutz zu gewähren“ als Vorwand zur Rechtfertigung militärischen Eingreifens aus; betont, dass der Schutz der Menschenrechte, der Einsatz von Chemiewaffen und Massenvernichtungswaffen in der Vergangenheit benutzt wurden, um Kriege gegen Jugoslawien und den Irak zu rechtfertigen, und nun als Vorwand für einen Krieg gegen Syrien herhalten sollen;

8.  betont, dass in vielen Ländern ein Großteil der Bevölkerung einen Angriff gegen Syrien ablehnt, und fordert die Regierungen auf, den Forderungen der Menschen in ihrem Land nach einer friedlichen politischen Lösung Gehör zu schenken;

9.  spricht sich entschieden gegen Pläne zur Teilung des Landes aus;

10. unterstützt alle Bemühungen zur Herbeiführung einer friedlichen Lösung des syrischen Konflikts;

11. betont, dass der Waffenhandel und die Lieferung von Waffen und sogar von nichtletalen Ausrüstungen den Konflikt weiter verschärft haben; fordert alle Länder auf, die Lieferung aller Arten von Waffen einzustellen; fordert den Rat auf, das Embargo für Waffenexporte nach Syrien wieder einzuführen;

12. fordert verstärkte internationale Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge, sowohl für Binnenvertriebene als auch für die Menschen, die in benachbarte Länder flüchten; ist stark besorgt angesichts der zunehmenden Zahl von Flüchtlingen, die ihr Leben auf der Flucht nach Europa in offenen Booten aufs Spiel setzen, und fordert, dass ihnen Asyl und Unterstützung gewährt wird;

13. fordert den Rat auf, bei der Einberufung einer internationalen Konferenz zum Verbot und zur Zerstörung des weltweiten Arsenals an - nuklearen, chemischen und biologischen - Massenvernichtungswaffen auf umweltschonender Basis die Führung zu übernehmen;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien, dem Generalsekretär der Union für den Mittelmeerraum sowie der Arabischen Liga zu übermitteln.