Entschließungsantrag - B7-0568/2013Entschließungsantrag
B7-0568/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens von Vilnius und zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft, insbesondere im Hinblick auf die Ukraine

9.12.2013 - (2013/2983(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Paweł Robert Kowal, Ryszard Czarnecki, Tomasz Piotr Poręba, Adam Bielan, Valdemar Tomaševski im Namen der ECR-Fraktion  

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0557/2013

Verfahren : 2013/2983(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0568/2013
Eingereichte Texte :
B7-0568/2013
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Angenommene Texte :

B7‑0568/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens von Vilnius und zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft, insbesondere im Hinblick auf die Ukraine

(2013/2983(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens von Vilnius vom 28. und 29. November 2013,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zum Thema „Europäische Nachbarschaftspolitik: für eine Vertiefung der Partnerschaft“, Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Berichten für 2012“[1], vom 14. Dezember 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik[2] und vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension[3],

–   unter Hinweis darauf, dass die Ukraine, Georgien und Moldau die Perspektive haben, Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union zu unterzeichnen; unter Hinweis insbesondere auf den neuen, erweiterten Charakter der Assoziierung, mit der die Beziehungen zu den europäischen Partnern breiter aufgestellt und vertieft werden sollen, die somit weit über rein wirtschaftliche Vorteile hinausgehen und wodurch starke politische und gesellschaftliche Beziehungen angestrebt werden,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 zum Druck Russlands auf Staaten der Östlichen Partnerschaft[4],

–   in Kenntnis der die Ukraine betreffenden Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2012,

–   unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Ukraine, insbesondere seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zur Lage in der Ukraine[5],

–   unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und der Ukraine über das Assoziierungsabkommen, einschließlich der Verhandlungen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone und der Paraphierung dieses Abkommens,

–   unter Hinweis auf die Entscheidung der ukrainischen Regierung, die Vorbereitungen für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU auszusetzen,

–   unter Hinweis auf das am 3. Dezember 2013 in der Werchowna Rada gescheiterte Misstrauensvotum gegen die Regierung von Mykola Asarow,

–   unter Hinweis auf die derzeitige wirtschaftliche und politische Lage der Ukraine und die Beziehungen des Landes zu Russland in Bezug auf Fragen in den Bereichen Handel und Gasversorgung,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Assoziierungsabkommen und die damit einhergehenden vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen einen vernünftigen Rahmen zur Vertiefung der Beziehungen darstellen, da dadurch die politische Assoziierung, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration und die Rechtsangleichung an die EU verbessert werden und die kulturellen Beziehungen ausgebaut werden;

B.  in der Erwägung, dass Russland fortwährend politischen und wirtschaftlichen Druck auf Staaten ausübt, deren Wirtschaft großenteils oder vollständig von der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation abhängt;

C. in der Erwägung, dass dieser wirtschaftliche Druck deutlich zeigt, welche geopolitischen Pläne der Kreml hegt, um die Unabhängigkeit und Souveränität seiner Nachbarn einzuschränken und seinen ausschließlichen Einflussbereich, den er nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion verloren hat, wiederherzustellen;

D. in der Erwägung, dass die ukrainische Gesellschaft sich entschieden für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU ausgesprochen hat und mit der Entscheidung, diesen Prozess auszusetzen, unzufrieden ist;

E.  in der Erwägung, dass die Oppositionsführer in der Ukraine den Rücktritt des Präsidenten und der Regierung sowie vorzeitige Parlamentswahlen gefordert haben;

F.  in der Erwägung, dass die Ukraine derzeit den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa innehat;

1.  begrüßt die Paraphierung der Assoziierungsabkommen, einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien und Moldau;

2.  hält die Unterzeichnung und die baldige Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen mit Georgien und Moldau noch vor dem Ende der laufenden Wahlperiode des Europäischen Parlaments und der Kommission für ausgesprochen wichtig;

3.  begrüßt die Unterzeichnung eines Rahmenabkommens mit Georgien über die Beteiligung an Krisenbewältigungsoperationen der EU;

4.  begrüßt die Unterzeichnung eines Abkommens mit Aserbaidschan zur Erleichterung der Visumerteilung;

5.  hält die Entscheidung der ukrainischen Regierung nach fünf Jahren komplexer Verhandlungen, von der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius Abstand zu nehmen, für sehr bedauerlich;

6.  nimmt zur Kenntnis, dass die Ukraine in Bezug auf die im Dezember 2012 festgelegten Bedingungen bereits erhebliche Fortschritte erzielt hat; fordert sie auf, mit ihren Anstrengungen, spürbare Fortschritte zu erzielen, fortzufahren;

7.  misst der Tatsache, dass die EU bereit ist, das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine so bald wie möglich zu unterzeichnen, große Bedeutung bei;

8.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU nur möglich ist, wenn die ukrainische Regierung unmissverständlich bereit ist, den Dialog mit der EU fortzuführen;

 

9.  bekräftigt, dass das Assoziierungsabkommen eine rein bilaterale Angelegenheit der beiden Vertragsparteien ist, und lehnt mit allem Nachdruck jedweden Vorschlag ab, einen Dritten in dieses Verfahren einzubinden;

10. verurteilt entschieden den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt der Polizei in Kiew, Demonstranten auseinandergetrieben hat, die in den letzten Wochen auf entschiedene und noch nie dagewesene Weise ihre Unterstützung für eine engere politische Einbindung und wirtschaftliche Integration mit der EU bekundet haben;

11. fordert den Präsidenten und die ukrainische Regierung auf, die überzogene Gewaltanwendung der Polizei untersuchen zu lassen und diejenigen, die gegen die grundlegenden Prinzipien der Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung verstoßen haben, zur Rechenschaft zu ziehen;

12. fordert den Präsidenten, die ukrainische Regierung und die Oppositionsführer auf, einen konstruktiven Dialog über die Zukunft der Ukraine und deren politische Ambitionen in die Wege zu leiten, bei dem die Interessen der Menschen an erster Stelle stehen sollten;

13. hält es für notwendig, dass die EU die Einbindung internationaler Finanzinstitute wie etwa des Internationalen Währungsinstituts und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung befürwortet, um der Ukraine finanzielle Unterstützung zu leisten, damit sie Reformen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens durchführen kann;

14. fordert die Kommission auf, einen klaren Zeitplan für die Einführung einer Regelung zur Aufhebung der Visumpflicht oder einer Regelung für eine kostengünstigere Visaerteilung mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft vorzulegen;

15. fordert in diesem Zusammenhang eine schnelle Liberalisierung der EU-Visaregelung, zumal dies das beste Mittel wäre, um die Kontakte auf persönlicher Ebene zu fördern und die Beziehungen zwischen den Gesellschaften der EU und der Staaten der Östlichen Partnerschaft zu entwickeln, die wiederum ein wichtiger Faktor für eine engere politische und wirtschaftliche Integration sein dürften;

16. fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, zu den Grenzkonflikten zwischen Georgien und Russland klar Stellung zu beziehen;

17. fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, ob die EU-Märkte für Erzeugnisse aus den östlichen Partnerschaftsländern geöffnet werden sollten, was derzeit von der Russischen Föderation blockiert wird;

18. hält es für sehr wichtig, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft ihre Strategien im Energiebereich im Einklang mit ihren Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Energiegemeinschaft entwickeln; fordert, dass die Markreformen im Gas- und Elektrizitätssektor fortgeführt werden;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der OSZE zu übermitteln.