Entschließungsantrag - B7-0008/2014Entschließungsantrag
B7-0008/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit

8.1.2014 - (2013/2994(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Csaba Őry, Ivo Belet, Roberta Angelilli im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0008/2014

Verfahren : 2013/2994(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0008/2014
Eingereichte Texte :
B7-0008/2014
Angenommene Texte :

B7‑0008/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit

(2013/2994(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 34,

–   unter Hinweis auf die revidierte Europäische Sozialcharta des Europarates, insbesondere Artikel 31,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (KOM(2010) 758),

–   unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft[1],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (COM(2010)0636),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind und die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass diese Rechte durch ihre Verfassungen und die öffentlichen Gesundheitssysteme gestärkt und gewährleistet werden; in der Erwägung, dass in der gesamten EU geschlechterspezifische Ungleichheiten bei der medizinischen Versorgung und beim Gesundheitszustand herrschen;

B.  in der Erwägung, dass die Grundwerte der EU auch in Krisenzeiten geachtet werden müssen und dass die Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen, medizinischer Versorgung und Sozialleistungen als grundlegendes Recht für alle Menschen in der EU gelten sollte;

C. in der Erwägung, dass Menschen in den Mitgliedstaaten von Obdachlosigkeit betroffen sind;

D. in der Erwägung, dass Obdachlosigkeit eine der extremsten Formen von Armut und Entbehrung darstellt;

E.  in der Erwägung, dass Obdachlosigkeit ihrem Wesen nach ein vielschichtiges Problem ist, das eine differenzierte politische Lösung erfordert;

F.  in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020 mit dem Kernziel, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2020 um mindestens 20 Millionen zu verringern, entscheidend zur Bekämpfung aller Formen von Armut und sozialer Ausgrenzung einschließlich der Obdachlosigkeit beiträgt;

G. in der Erwägung, dass die EU über das weltweit am besten entwickelte Sozialversicherungssystem mit den höchsten Beiträgen für Sozialleistungen für die Bevölkerung verfügt;

H. in der Erwägung, dass immer mehr Menschen nicht genug zu essen haben und unter gravierenden materiellen Entbehrungen leiden;

I.   in der Erwägung, dass der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen durch die Unterstützung von Hilfsprogrammen zur Bewältigung von Nahrungsmittelknappheit und zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit dazu beiträgt, die Armut in der Union zu lindern;

1.  vertritt die Auffassung, dass die Bürger keinesfalls infolge von Sparmaßnahmen am Zugang zu grundlegenden Sozialleistungen oder medizinischer Versorgung gehindert werden dürfen;

2.  fordert die Kommission auf, die Lebensbedingungen von Obdachlosen, die Ursachen ihrer Armut und die Art von Hilfe, die sie benötigen, zu untersuchen und die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Vorbeugungsmaßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit zu ergreifen und Obdachlosen die erforderlichen Fürsorgeleistungen zukommen zu lassen;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für spürbare Fortschritte im Hinblick auf das Ziel, die Obdachlosigkeit zu beseitigen, zu sorgen;

5.  erwartet, dass die Mitgliedstaaten geeignete Präventionsmaßnahmen gegen Obdachlosigkeit ausarbeiten und umsetzen;

6.  fordert daher die Ausarbeitung einer ehrgeizigen, integrierten und durch nationale und regionale Strategien untermauerten Strategie der EU, mit der langfristig innerhalb des weiter gefassten Rahmens für soziale Inklusion die Obdachlosigkeit beseitigt werden soll;

7.  fordert die Kommission auf, die Strategie der EU zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit weiterhin durchzusetzen und alle Interessenträger einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene einzubinden;

8.  betont, dass die Bekämpfung der Obdachlosigkeit hauptsächlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und dass die Europäische Union deren Maßnahmen aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (FEAD) und mit der Strategie 2020 unterstützt;

9.  erwartet, dass die Mitgliedstaaten das FEAD-Programm schnell und wirksam umsetzen;

10. fordert eine EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit, die über Beobachtung und Berichterstattung hinausgeht und in deren Rahmen ein Maßnahmenpaket beschlossen wird, mit dem die Ausarbeitung und Aufrechterhaltung wirksamer nationaler und regionaler Strategien gegen Obdachlosigkeit unterstützt wird;

11. stellt fest, dass zu den Obdachlosen auch Frauen und Kinder zählen, die vor häuslicher Gewalt fliehen;

12. fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Hilfsorganisationen Beratung und Unterkünfte anzubieten, so dass die Obdachlosen vor Regen und Kälte und vor der alltäglichen Gewalt geschützt werden, die das Leben auf der Straße prägt;

13. weist darauf hin, dass viele Obdachlose nur schwer mit ihrem Leben zurechtkommen und gezwungen sind, unter unmenschlichen Bedingungen zu leben;

14. fordert deshalb die Bereitstellung von umfangreichen Hilfen, medizinischer Versorgung und Nahrungsmitteln für die Betroffenen;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.