Entschließungsantrag - B7-0194/2014Entschließungsantrag
B7-0194/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Zukunft der EU-Visumpolitik

24.2.2014 - (2014/2586(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0108/2014
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Juan Fernando López Aguilar, Louis Michel, Janusz Wojciechowski, Tatjana Ždanoka im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres


Verfahren : 2014/2586(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0194/2014
Eingereichte Texte :
B7-0194/2014
Angenommene Texte :

B7‑0194/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zukunft der EU-Visumpolitik

(2014/2586(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 77,

–       in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Belebung des Wachstums in der EU durch Umsetzung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik“ (COM(2012)0649),

–       in Kenntnis des Berichts der Kommission über das Funktionieren der Schengen‑Zusammenarbeit vor Ort in den ersten beiden Jahren der Durchführung des Visakodexes (COM(2012)0648),

–       in Kenntnis des Siebten Berichts der Kommission über die Aufrechterhaltung der Visumpflicht bei Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit durch bestimmte Drittländer (COM(2012)0681),

–       unter Hinweis auf die letzten Änderungen[1] der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind[2],

–       unter Hinweis auf die jüngsten Visaerleichterungsabkommen mit Georgien[3], der Ukraine[4], Moldau[5], Kap Verde[6], Armenien[7] und Aserbaidschan[8],

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom [......]

–       unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur Zukunft der EU-Visumpolitik (O 000028/2014 – B7-0108/2014),

–       gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die gemeinsame Visumpolitik eine logische Konsequenz der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum ist;

B.     in der Erwägung, dass die wichtigsten Aspekte der gemeinsamen Visumpolitik folgende sind: die gemeinsame Liste der Staaten, deren Angehörige der Visumpflicht unterliegen bzw. davon befreit sind (im Anhang der Verordnung Nr. 539/2001), die gemeinsamen Regeln zur Visumerteilung (gemäß dem Visakodex), die einheitliche Visagestaltung, der Informationsaustausch über das Visa-Informationssystem sowie eine Reihe von internationalen Übereinkommen mit Drittländern über die Befreiung von der Visumpflicht und Visumerleichterungen;

C.     in der Erwägung, dass gemäß dem Vertrag von Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren für alle Aspekte der gemeinsamen Visumpolitik angewendet wird und die Zustimmung des Parlaments für alle internationalen Übereinkommen in diesem Bereich notwendig ist;

D.     in der Erwägung, dass Überlegungen und eine interinstitutionelle Debatte über die Zukunft der gemeinsamen Visumpolitik der EU angestoßen werden sollten, insbesondere über Schritte hin zu einer weiteren Harmonisierung der Visaverfahren, einschließlich gemeinsamer Regeln zur Vergabe von Visa;

Allgemeine Visumpolitik und Überarbeitung des Visakodexes

 

1.      begrüßt die Fortschritte, die im Bereich des Visa-Besitzstandes gemacht wurden, fordert jedoch die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung des aktuellen Visa-Besitzstandes zu verbessern; fordert insbesondere eine bessere Schengen-Zusammenarbeit vor Ort, um die Umsetzung des Visakodexes auf kurze Sicht zu verbessern;

2.      vertritt die Auffassung, dass in der Zukunft Schritte hin zu einer weiteren Harmonisierung der Visaverfahren unternommen werden sollten, einschließlich wirklich gemeinsamer Regeln zur Visumerteilung;

3.      vertritt die Auffassung, dass die konsularische Präsenz in vielen Drittstaaten eindeutig nicht ausreichend ist;

4.      vertritt die Auffassung, dass sich gemeinsame Visumsantragstellen als sehr nützlich erwiesen haben und in der Zukunft zum Standard werden könnten;

5.      bedauert, dass die Kommission keine Studie darüber vorgelegt hat, ob „ein gemeinsamer europäischer Mechanismus für die Ausstellung von Kurzaufenthaltsvisa“ festgelegt werden kann, einschließlich einer Untersuchung, „inwiefern eine Einschätzung des individuellen Risikos die Risikovermutung im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ergänzen könnte“, worum sie im Rahmen des Stockholmer Programms ersucht wurde (Kapitel 5.2 des Stockholmer Programms);

6.      vertritt die Auffassung, dass Reisen von Bona-Fide-Reisenden und häufig Reisenden weiter erleichtert werden sollten, insbesondere durch die stärkere Nutzung von Visa für mehrfache Einreisen mit einer längeren Gültigkeitsdauer;

7.      fordert die Mitgliedstaaten auf, die aktuellen Bestimmungen des Visakodexes und des Schengener Grenzkodexes anzuwenden, die eine Erteilung von Visa aus humanitären Gründen ermöglichen, sowie die Bestimmungen zu vereinfachen, nach denen Menschenrechtsverteidigern, die in Drittländern Gefahren ausgesetzt sind, vorübergehend Zuflucht gewährt werden kann;

8.      sieht dem angekündigten Vorschlag zur Änderung des Visakodexes erwartungsvoll entgegen, bedauert jedoch, dass seine Annahme von der Kommission wiederholt aufgeschoben wurde;

9.      bedauert, dass die Kommission noch keine Gesamtbewertung des Visakodexes vorgelegt hat; bedauert, dass die Kommission beabsichtigt, die Bewertung zusammen mit dem Vorschlag zur Änderung des Visakodexes vorzulegen; vertritt die Auffassung, dass es angemessener wäre, wenn die Kommission zunächst den Bewertungsbericht vorlegen würde, damit die Organe auf dieser Grundlage beraten können;

Visaerleichterungen

10.    fordert, dass bei Bedarf weitere Visaerleichterungsabkommen geschlossen werden und dass die bestehenden Visaerleichterungsabkommen überwacht und verbessert werden;

11.    fordert eine systematische Bewertung der bestehenden Visaerleichterungsabkommen, um zu beurteilen, ob das angestrebte Ziel dadurch verwirklicht wird;

Verordnung Nr. 539/2001

12.    begrüßt die jüngsten Aktualisierungen der in der Verordnung Nr. 539/2001 enthaltenen Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen bzw. davon befreit sind, und insbesondere die zusätzlichen Ausnahmen von der Visumpflicht; verweist auf die Bedeutung des visumfreien Reisens für Drittstaaten und insbesondere für ihre Zivilgesellschaften, aber auch für die eigenen Interessen der EU;

13.    begrüßt, dass die Kriterien für die Befreiung von der Visumpflicht aktualisiert wurden und sie nun Erwägungen zu den Grundrechten, aber auch zum wirtschaftlichen Nutzen, insbesondere hinsichtlich des Tourismus und des Außenhandels, umfassen; begrüßt, dass diese Erwägungen in einen Artikel der Verordnung eingegangen sind;

14.    betont, dass für eine weitere Visaliberalisierung zusätzliche Kenntnisse über die Anwendung der aktuellen Programme für visumfreies Reisen notwendig sind, wie z. B. über das System der EU zur elektronischen Erteilung von Reisebewilligungen (EU‑ESTA); fordert den Rat und die Kommission auf, das Parlament bezüglich der Situation von zur Diskussion stehenden Drittstaaten umfassender zu informieren, um für eine ordnungsgemäße demokratische Kontrolle zu sorgen;

15.    fordert die Kommission auf, darüber nachzudenken, wie in Zukunft die Änderungen in den Anhängen der Verordnung erforderlichenfalls parallel zu den Änderungen in den bilateralen Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht vorgenommen werden könnten, um dafür zu sorgen, dass nach einer Änderung der Anhänge umgehend auch das erforderliche Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht geschlossen wird;

16.    nimmt das Abkommen über den Aussetzungsmechanismus zur Kenntnis; erwartet, dass die Mitgliedstaaten diesen Mechanismus nach Treu und Glauben und nur in Fällen einsetzen, in denen die entsprechenden Kriterien erfüllt sind;

17.    vertritt die Auffassung, dass sich die Union in ihren Beziehungen zu Drittstaaten aktiv um die umfassende Anwendung des Prinzips der Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht bemühen sollte, um damit zu einer größeren Glaubwürdigkeit und Stimmigkeit der Außenpolitik der Union auf internationaler Ebene beizutragen;

18.    fordert, dass eine Debatte über die Zusammenhänge zwischen einer weiteren Visaliberalisierung und den Forderungen einiger Mitgliedstaaten nach verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und strengeren Grenzkontrollen für Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, geführt wird;

Visa-Informationssystem (VIS)

19.    fordert die EU-Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) auf, den angekündigten Bewertungsbericht zum Visa-Informationssystem (VIS) so schnell wie möglich vorzulegen;

Beteiligung des Europäischen Parlaments

20.    fordert den Rat und die Kommission auf, die Weitergabe von Informationen an das Parlament bezüglich der Verhandlungen über internationale Übereinkommen zu Visaangelegenheiten im Einklang mit Artikel 218 Absatz 10 AEUV und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission zu verbessern;

21.    bekundet seine Absicht, innerhalb des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres eine Kontaktgruppe zur Visumpolitik einzurichten; ersucht den Ratsvorsitz und die Mitgliedstaaten sowie die Kommission, sich an den Sitzungen dieser Kontaktgruppe zu beteiligen;

22.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.