Entschließungsantrag - B8-0126/2014Entschließungsantrag
B8-0126/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Reaktion der EU auf den Ausbruch des Ebola-Virus

16.9.2014 - (2014/2842(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Davor Ivo Stier, Peter Liese, Giovanni La Via, Bogdan Brunon Wenta, Gabrielius Landsbergis, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Françoise Grossetête, Annie Schreijer-Pierik, Philippe Juvin, Cristian Dan Preda, Mariya Gabriel, Francesc Gambús im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0107/2014

Verfahren : 2014/2842(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0126/2014
Eingereichte Texte :
B8-0126/2014
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B8‑0126/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reaktion der EU auf den Ausbruch des Ebola-Virus

(2014/2842(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 8. August 2014, in der sie die Ebola-Epidemie in Westafrika als gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite bezeichnet,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Kommissionsmitglieds Tonio Borg vom 8. August 2014 zur Ebola-Epidemie in Westafrika,

–       unter Hinweis auf die Koordinierungssitzung des gesamten Systems der Vereinten Nationen, die Generalsekretär Ban Ki-moon am 13. August 2014 aufgrund der aktuellen Ebola-Epidemie in Westafrika einberufen hat, die sich vorrangig in dem Gebiet ausbreitet, in dem die Grenzen von Guinea, Liberia und Sierra Leone aufeinandertreffen,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) der Europäischen Union vom 15. August 2014 zur Ebola-Krise in Westafrika,

–       unter Hinweis auf den am 28. August 2014 veröffentlichten Fahrplan der WHO für die Bekämpfung der Ebola-Epidemie („Ebola Response Roadmap“),

–       unter Hinweis auf das UN-Sonderbriefing von Dr. Joanne Liu, internationale Vorsitzende von Ärzte ohne Grenzen, vom 2. September 2014 zu Ebola,

–       unter Hinweis auf den internationalen Notruf des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vom 5. September 2014, in dem er dazu aufruft, die Vereinten Nationen auf jede erdenkliche Weise zu mobilisieren, um den Ausbruch des Ebola-Virus in Westafrika zu bekämpfen,

–       unter Hinweis auf die Ankündigung der WHO vom 5. September 2014, dass an einer zweitägigen Aussprache über potenzielle Behandlungsmethoden und Impfstoffe gegen Ebola teilnehmende Sachverständige mehrere Behandlungsmethoden und Impfstoffe ermittelt haben, die derzeit im Mittelpunkt der prioritären klinischen Bewertung stehen sollten, darunter zwei vielversprechende Ebola-Impfstoffe,

–       unter Hinweis auf die Bestätigung durch Präsident Barack Obama vom 7. September 2014, dass die Vereinigten Staaten vor dem Einsatz des US-Militärs zur Koordinierung der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Ebola-Epidemie in Westafrika und in diesem Zusammenhang zur Einrichtung von Isolierstationen, zur Lieferung der entsprechenden Ausrüstung und zum Schutz des internationalen Teams aus medizinischen Fachkräften beitragen werden,

–       unter Hinweis auf die Forderung von Ärzte ohne Grenzen vom 10. September 2014 nach einer internationalen Mobilisierung des Militärs, da die Ebola-Epidemie in Westafrika zu einer Gefahr für die nationale und internationale Sicherheit geworden ist und sich die gesamte Region nicht nur einer Gesundheitskrise, sondern auch einer humanitären Krise und einer Sicherheitskrise gegenübersieht,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass es sich bei der aktuellen, im Dezember 2013 ausgebrochenen Ebola-Epidemie in Westafrika (Liberia, Sierra Leone, Guinea, Nigeria und seit kurzem auch Senegal) um die schlimmste Ebola-Epidemie aller Zeiten handelt,

B.     in der Erwägung, dass Berichten der WHO zufolge bis zum 6. September 2014 aufgrund des aktuellen Ausbruchs des Ebola-Virus in Guinea, Liberia und Sierra Leone 4269 Krankheitsfälle und 2288 Todesfälle, in Nigeria 21 Krankheitsfälle und 8 Todesfälle und im Senegal ein bestätigter Krankheitsfall gemeldet wurden,

C.     in der Erwägung, dass die Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Karin Landgren, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9. September 2014 über die Ausbreitung des Ebola-Virus in Liberia unterrichtet und betont hat, dass die rasche und starke Zunahme der Zahl der Todesfälle und die wirtschaftlichen, sozialen, politischen und sicherheitspolitischen Folgen der Krise erhebliche Auswirkungen auf Liberia haben, wo es mindestens 2070 nachgewiesene Krankheitsfälle gibt, darunter mindestens 160 infizierte medizinische Fachkräfte,

D.     in der Erwägung, dass die meisten medizinischen Fachkräfte ihre Aufgaben ohne angemessene Schutzausrüstung, Schulung oder Bezahlung ausführen, dass die Toten im Rahmen der lokalen Bestattungsriten angefasst und gewaschen werden und dass kranke Verwandte oder Freunde traditionell gepflegt werden, was zur Ausbreitung des Virus beiträgt,

E.     in der Erwägung, dass Standardmaßnahmen wie die frühzeitige Erkennung und Isolierung von Krankheitsfällen, die Ermittlung und Überwachung von potenziell infizierten Personen sowie strenge Verfahren für die Eindämmung von Infektionen der Gesundheitsorganisation der Vereinten Nationen zufolge früheren Ebola-Epidemien, darunter die Ebola-Epidemien in Uganda, der Demokratischen Republik Kongo und in Gabun, ein Ende gesetzt haben und auch dieser Epidemie ein Ende setzen könnten,

F.     in der Erwägung, dass aufgrund der gewaltigen Aufgabe, die Ebola-Epidemie zu bekämpfen, anhaltende und umfassende institutionelle Schwächen – auch im Bereich der Sicherheit – aufgedeckt und die wirtschaftliche Ungewissheit verstärkt wurde,

G.     in der Erwägung, dass ein von der WHO im August 2014 einberufenes und aus 12 Mitgliedern bestehendes Ethikgremium verkündet hat, es sei ethisch vertretbar, Ebola-Patienten mit experimentellen Arzneimitteln zu behandeln, um die umfangreichste, verheerendste und komplexeste Ebola-Epidemie aller Zeiten zu bekämpfen,

H.     in der Erwägung, dass Nancy Writebol und Kent Brantly, medizinische Fachkräfte, die sich infiziert hatten, Anfang August zur Behandlung in die USA ausgeflogen und nach der Behandlung mit dem experimentellen Impfstoff ZMapp beide aus dem Krankenhaus entlassen wurden,

I.      in der Erwägung, dass die Afrikanische Union am 8. August für einen Zeitraum von zunächst 6 Monaten die ASEOWA-Mission zur Bekämpfung der Ebola-Epidemie eingerichtet hat, deren Hauptsitz in Liberia liegt und der mindestens 100 Mitarbeiter angehören, um nationale und internationale Einsätze zu koordinieren, mit humanitären Akteuren zusammenzuarbeiten, medizinische Unterstützung zu leisten und die lokalen Behörden bei der Konsolidierung der Kontrolle der Epidemie zu unterstützen, und in der Erwägung, dass die EU angekündigt hat, die am 8. August 2014 eingerichtete Mission der Afrikanischen Union mit 5 Mio. EUR zu unterstützen,

J.      in der Erwägung, dass am 10. September 2014 Finanzmittel in Höhe von beinahe 4 Mio. USD für den Humanitären Flugdienst der Vereinten Nationen (UNHAS) offiziell genehmigt wurden, um die Einsätze in Westafrika zu unterstützen, und dass die Mittel dem Welternährungsprogramm zugutekommen, das den UNHAS verwaltet, um humanitäres Personal, medizinische Hilfsgüter und Instrumente sowie sonstige wesentliche humanitäre Güter schnell und effizient an verschiedene entlegene Ort in Guinea, Liberia, Nigeria und Sierra Leone zu transportieren,

K.     in der Erwägung, dass die humanitären Partner bisher 7,6 Mio. USD aus dem Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF) erhalten haben, um ihre Sofortmaßnahmen im Rahmen der Ebola-Epidemie, darunter die notärztliche Versorgung und die Ernährungshilfe, in vier Ländern (Guinea: 2,7 Mio. USD, Liberia: 1,9 Mio. USD, Nigeria: 1,5 Mio. USD und Sierra Leone: 1,5 Mio. USD) zu unterstützen,

L.     in der Erwägung, dass die Europäische Kommission ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie seit März 2014 zunehmend verstärkt und am 5. September 2014 weitere Finanzmittel in Höhe von 140 Mio. EUR für die derzeit vom Ebola-Virus betroffenen Länder in Westafrika (Guinea, Sierra Leone, Liberia und Nigeria) angekündigt hat,

M.    in der Erwägung, dass die EU auf dem Gebiet der humanitären Hilfe tätige Sachverständige in die betroffene Region entsandt hat, um die Situation zu überwachen und mit den Partnerorganisationen und lokalen Behörden zusammenzuarbeiten, und dass zahlreiche europäische Sachverständigengruppen des Projekts European Mobile Laboratory für gefährliche Infektionskrankheiten mit mobilen Laboratorien nach Guinea, Nigeria und Liberia geschickt wurden, um die Menschen dort bei der Diagnose des hämorrhagischen Fiebers, der schnellen Analyse von Proben und der Bestätigung von Krankheitsfällen zu unterstützen,

N.     in der Erwägung, dass Generalsekretär Ban Ki-moon die Führungskräfte, die sich für das anstehende Hochrangige Segment der diesjährigen Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York versammelt haben, einberufen wird, um die dringenden Bedürfnisse und die erforderliche Reaktion auf den Ausbruch des Ebola-Virus in Westafrika zu betonen,

1.      ist zutiefst besorgt über den Ausbruch des Ebola-Virus, der mehrere Länder in Westafrika betrifft, und insbesondere über die stetige Verschlimmerung der Krankheit sowie das in manchen Fällen erneute Auftreten sogar an Orten, an denen die Epidemie unter Kontrolle gebracht wurde; betont, dass die EU ihre afrikanischen Partner kontinuierlich unterstützen und bei der Bekämpfung dieser tödlichen Krankheit eng mit ihnen zusammenarbeiten muss;

2.      betont, dass es sich um den bislang verheerendsten Ausbruch der Krankheit handelt, der bereits über Zweitausend Menschen zum Opfer gefallen sind;

3.      bekundet den von dem Ausbruch betroffenen afrikanischen Regierungen und Völkern sein aufrichtiges Mitgefühl; nimmt Kenntnis von der jüngsten Entscheidung der WHO, die Ebola-Epidemie zur gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite zu erklären, und ersucht um die Solidarität und Unterstützung der EU für die betroffenen Länder sowie die medizinischen Fachkräfte und internationalen Organisationen, die die Krankheit bekämpfen;

4.      macht warnend darauf aufmerksam, dass die Ebola-Krise sehr komplex geworden ist und politische, sicherheitspolitische, wirtschaftliche und soziale Folgen hat, die sich auch lange nach der derzeitigen medizinischen Notlage auf die Region auswirken werden;

5.      betont, dass der Ausbruch des Ebola-Virus eine internationale sicherheitspolitische Herausforderung ist und nicht nur für Westafrika, sondern für die ganze Welt ein Problem darstellt;

6.      fordert die internationale Gemeinschaft auf, sich nach Kräften zu bemühen, die Entwicklung wirksamer und sicherer Behandlungsmethoden gegen Ebola voranzutreiben und zu beschleunigen; teilt jedoch die Meinung der WHO, dass die Untersuchung dieser Behandlungsmethoden nicht von der Umsetzung einer wirksamen klinischen Versorgung, entschiedener Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionen, der sorgfältigen Ermittlung und Beobachtung von potenziell infizierten Personen, der wirksamen Risikokommunikation und der Mobilisierung der Gesellschaft ablenken darf, die alle für die Eindämmung der Krankheitsausbrüche von entscheidender Bedeutung sind;

7.      betont, dass für eine erfolgreiche Bekämpfung der Ebola-Epidemie eine stabile Regierungsführung erforderlich ist, da ein Mangel an Vertrauen, wie er im Fall der Unfähigkeit der liberischen Regierung zum Umgang mit der Krise veranschaulicht wird, dazu beigetragen hat, dass die Diaspora einen organisierten Übergang von der aktuellen zu einer neuen Regierung gefordert hat; fordert internationale Unterstützung, um sicherzustellen, dass Liberia auf dem Weg zu langfristigem Frieden und Wohlstand fortschreitet, die Rechtstaatlichkeit eingehalten und die Zivilbevölkerung geschützt wird und es wirksame öffentliche Kommunikationsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen zur Vertrauensbildung gibt;

8.      begrüßt in diesem Zusammenhang Aussprachen darüber, wie der Kampf gegen den Ebola-Virus in Liberia durch die friedenserhaltenden Bemühungen der Vereinten Nationen weiter unterstützt werden kann; fordert nachdrücklich, dass die friedenserhaltenden Maßnahmen auch den Schutz der medizinischen Fachkräfte und Einrichtungen sowie die logistische Unterstützung für wesentliche Gesundheitseinrichtungen und die entsprechende Ausrüstung umfassen;

9.      fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken und Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs des Ebola-Virus mit den Vereinigten Staaten und anderen internationalen Partnern zu koordinieren;

10.    begrüßt die finanzielle Unterstützung der EU für die ASEOWA-Mission der Afrikanischen Union zur Bekämpfung der Ebola-Epidemie und betont, dass die EU die afrikanischen Behörden der betroffenen Staaten bei der Umsetzung der Notfallmechanismen unterstützen muss;

11.    begrüßt die Zusage von insgesamt 140 Mio. EUR aus mehreren EU-Programmen und die zusätzliche Unterstützung der Mitgliedstaaten im Rahmen des Beitrags der EU zu einer starken, koordinierten internationalen Reaktion;

12.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Afrikanischen Union und der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.