Entschließungsantrag - B8-0238/2015Entschließungsantrag
B8-0238/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Venezuela

5.3.2015 - (2015/2582(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Mark Demesmaeker, Andrew Lewer, Ashley Fox, Beatrix von Storch, Branislav Škripek, Roberts Zīle im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0236/2015

Verfahren : 2015/2582(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0238/2015
Eingereichte Texte :
B8-0238/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0238/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Venezuela

(2015/2582(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine vorangegangen Entschließungen zur Lage in Venezuela, insbesondere auf die Entschließung vom 18. Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela[1],

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

–       unter Hinweis auf die Stellungnahme der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Willkürlichen Inhaftierungen vom 26. August 2014,

–       unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsparteien Venezuela zählt,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die am 19. Februar 2015 erfolgte Festnahme des Bürgermeisters von Caracas, Antonio Ledezma, dessen Befugnisse von der Regierung stark beschnitten wurden und gegen den die willkürliche Anschuldigung der Verschwörung zum Sturz der Regierung vorgebracht wurde, eine eindeutige Eskalation der Unterdrückungskampagne des Regimes im Vorfeld der für das zweite Halbjahr 2015 anberaumten Parlamentswahl bedeutet;

B.     in der Erwägung, dass laut Angaben des Vorsitzenden der Vereinigung venezolanischer Bürgermeister gegen 33 der 78 seit Dezember 2012 gewählten Bürgermeister, die der Opposition angehören, gerichtliche Klage anstrengt wurden;

C.     in der Erwägung, dass die gemeldete Misshandlung von Leopoldo López und weiteren inhaftierten Oppositionsführer und Studenten, die sich an den Protesten im letzten Jahr beteiligt haben, nicht hinnehmbar ist;

D.     in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu willkürlichen Inhaftierungen am 8. Oktober 2014 die Inhaftierung von Leopoldo López als unrechtmäßig, willkürlich und politisch motiviert bezeichnet und die Freilassung von López und allen willkürlich Inhaftierten gefordert hat; in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al Hussein, die Regierung Venezuelas eindringlich aufgefordert hat, dafür zu sorgen, dass sämtliche Gerichtsverhandlungen den internationalen Standards für ordnungsgemäße Gerichtsverfahren entsprechen;

E.     in der Erwägung, dass der Jugendliche Kluivert Roa am 24. Februar 2015 während einer Teilnahme bei einer Demonstration von Studenten gegen die verheerende Politik einer korrupten Regierung, die zu Einschnitten bei der Lebensmittel- und Arzneimittelversorgung, einem rapiden Anstieg der Inflation und zu einem hohen Maß an Kriminalität und Unsicherheit geführt hat, von der Polizei brutal erschossen wurde;

F.     in der Erwägung, dass jeder Bürger, von dem bekannt ist, dass er sich dem Regime widersetzt, von Arbeitsplätzen im öffentlichen Sektor und staatlicher Unterstützung ausgeschlossen wird;

1.      verurteilt die anhaltende Gewalt und Einschüchterung vonseiten regierungstreuer Kräfte gegenüber oppositionellen Politikern und Studentenführern, die verfolgt und inhaftiert werden, und fordert deren sofortige Freilassung;

2.      verurteilt die Erschießung von Kluivert Roa in San Cristóbal und bekundet seiner Familie und den Familien der anderen sechs Opfer, die Studenten waren, sein Mitgefühl;

3.      betont, wie wichtig Demokratie und Gewaltentrennung sind, wenn es darum geht, die politischen Rechte und die uneingeschränkte Achtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung und eines ordnungsgemäßen Gerichtsverfahrens sicherzustellen, und bedauert, dass die Regierung in Venezuela die Staatsgewalt leitet, lenkt und uneingeschränkt kontrolliert;

4.      fordert die venezolanischen Staatsorgane auf, die unkontrollierten bewaffneten Vereinigungen und Gruppen, die auf der Seite der Regierung stehen, unverzüglich zu entwaffnen und aufzulösen und ihrer Straflosigkeit ein Ende zu setzen;

5.      fordert die venezolanischen Regierungsstellen eindringlich auf, mit der venezolanischen Gesellschaft in einen friedlichen Dialog über die gravierendsten Probleme des Landes zu treten, die grundlegenden Menschenrechte zu achten, das restriktive Umfeld für die Medien zu beseitigen und zuzulassen, dass die anstehende Wahl fair und transparent abgehalten wird;

6.      empfiehlt den regionalen Partnern Venezuelas, etwa der UNASUR und der Organisation Amerikanischer Staaten, die Verhandlungen zu fördern;

7.      wiederholt seine Forderung, so rasch wie möglich eine Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments zu entsenden, die die Lage in Venezuela bewertet und mit allen in den Konflikt involvierten Sektoren einen Dialog führt;

8.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.