Entschließungsantrag - B8-0151/2016Entschließungsantrag
B8-0151/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur humanitären Lage im Jemen

27.1.2016 - (2016/2515(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Ángela Vallina, Neoklis Sylikiotis, Takis Hadjigeorgiou, Fabio De Masi, Paloma López Bermejo, Marie-Christine Vergiat, Malin Björk, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0151/2016

Verfahren : 2016/2515(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0151/2016

B8-0151/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zur humanitären Lage im Jemen

(2016/2515(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, und des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen, Ismail Uld Scheich Ahmed, zum Jemen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zum Jemen und auf die Erklärungen der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin zum Jemen, insbesondere die Erklärungen vom 26. Oktober 2015 und 15. Dezember 2015,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin und des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission vom 3. Juli 2015 zur Krise im Jemen und vom 10. Januar 2016 zu dem Angriff auf ein Gesundheitszentrum von Ärzte ohne Grenzen im Jemen,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere auf die Resolutionen 2014 (2011), 2051 (2012), 2140 (2014), 2201 (2015), 2204 (2015) und 2216 (2015),

–  unter Hinweis auf die Reden während der 7596. Tagung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 22. Dezember 2015 zur Lage im Nahen Osten,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Jemen, insbesondere seine Entschließung vom 9. Juli 2015[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohnen[2],

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die langjährige Konfrontation zwischen den Huthis und der jemenitischen Regierung Anfang 2014 erneut aufflammte und im August 2014 zum Vormarsch der Huthis geführt hat; in der Erwägung, dass die Huthis ihre Macht und ihr Gebiet weiter konsolidierten und große Teile des Landes übernahmen, was zu monatelangen Kämpfen und dem Exil des international anerkannten Präsidenten des Jemen, Abd-Rabbu Mansur Hadi, führte;

B.  in der Erwägung, dass Saudi-Arabien an der Spitze einer von den Vereinigten Staaten unterstützten Koalition unter Beteiligung der Vereinigten Arabischen Emirate, Katars, Bahrains, Kuwaits, Jordaniens, Marokkos und des Sudan steht, die den Jemen seit dem 26. März 2015 im Rahmen von Luftangriffen bombardieren, um Abd-Rabbu Mansur Hadi wieder an die Macht zu bringen; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien gegen den Jemen, ein stark von Importen abhängiges Land, eine beinahe vollständige Blockade verhängt hat; in der Erwägung, dass die von der Koalition betriebene Treibstoffblockade und die Angriffe auf die zivile Infrastruktur gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen;

C.  in der Erwägung, dass die Konfrontation zwischen den Huthis und der jemenitischen Regierung durch die Militärschläge der Koalition unter der Leitung Saudi-Arabiens verstärkt wurde und zu einer humanitären Notlage im Jemen geführt hat; in der Erwägung, dass etwa 80 % der jemenitischen Bevölkerung – etwa 21 Millionen Menschen – dringend humanitäre Hilfe benötigen, um ihren dringenden Bedarf an Lebensmitteln, Arzneimitteln und Treibstoff zu erfüllen;

D.  in der Erwägung, dass sich der Konflikt seit Mitte März 2015 auf 20 der 22 Gouvernements des Jemen ausgeweitet hat, wodurch sich die bereits ernste, auf jahrelange Armut zurückzuführende humanitäre Lage noch weiter verschärft hat; in der Erwägung, dass etwa 7 500 Menschen – die Hälfte davon Zivilisten – durch den Konflikt im Land ums Leben gekommen sind und mehr als 27 500 Menschen verletzt wurden; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die staatlichen Stellen und die verschiedenen Fraktionen nachdrücklich auffordern, dauerhaften Zugang zu den belagerten Städten zu gewähren, damit der notleidenden Bevölkerung Hilfe geleistet werden kann, da der Krieg im Jemen in die Kategorie der schlimmsten humanitären Krisen eingestuft wurde; in der Erwägung, dass tausende Flüchtlinge in Nachbarländer fliehen konnten;

E.  in der Erwägung, dass sich das Land einer humanitären Katastrophe und sogar der Gefahr einer Hungersnot gegenübersieht; in der Erwägung, dass jemenitische Familien aufgrund von Luftangriffen, Beschuss und Gewalt weiterhin gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, und es im Jemen mehr als 2,5 Millionen Binnenvertriebene gibt; in der Erwägung, dass etwa 7,6 Millionen Menschen im Jemen auf eine sofortige Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind, um zu überleben; in der Erwägung, dass mindestens zwei Millionen Menschen unterernährt sind; in der Erwägung, dass etwa acht Millionen Menschen keinen gesicherten Zugang zu sicherem Trinkwasser mehr haben, da mehr als 50 % des Wassernetzes durch die Kämpfe zerstört wurden; in der Erwägung, dass etwa 14 Millionen Menschen keinen angemessenen Zugang zu Diensten im Bereich der Gesundheitsversorgung haben; in der Erwägung, dass die katastrophale Lage hinsichtlich des Gesundheitsversorgungssystems des Jemen durch die Zerstörung von drei Gesundheitszentren von Ärzte ohne Grenzen in Ta'izz und Sa'da noch verschärft wurde; in der Erwägung, dass der Aufruf zur humanitären Hilfe für den Jemen für das Jahr 2015 nur zu 52 % finanziert wurde;

F.  in der Erwägung, dass 1,3 Millionen Kinder unter fünf Jahren von Unterernährung bedroht sind; in der Erwägung, dass 320 000 Kinder bereits an schwerer Unterernährung leiden; in der Erwägung, dass zusätzlich zu den 1,6 Millionen Kindern, die bereits vor Beginn des Konflikts nicht mehr zur Schule gingen, mindestens 1,8 Millionen Kinder die Schule abbrechen mussten;

G.  in der Erwägung, dass jemenitische Frauen besonders unter dem Konflikt zu leiden haben; in der Erwägung, dass in mehr als 30 % der vertriebenen Familien das Familienoberhaupt eine Frau ist; in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation davor gewarnt hat, dass für zahlreiche chronischen Erkrankungen keine Arzneimittel mehr zur Verfügung stehen und für Schwangere bald ein drastisch erhöhtes Risiko besteht, während der Entbindung zu sterben;

H.  in der Erwägung, dass der Konflikt und das dadurch verursachte Sicherheitsvakuum zu dem gefährlichen Ausbreiten extremistischer Gruppen im Land geführt haben, insbesondere in den Gebieten Abyan, Al-Baida' und Schabwa; in der Erwägung, dass Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel seine Präsenz in dem Gouvernement Hadramaut und seine Kontrolle über den Hafen von Al-Mukalla konsolidiert hat; in der Erwägung, dass der IS seine Angriffe und Tötungen fortgeführt und unter anderem am 6. Dezember 2015 Jaafar Mohammed Saad, Gouverneur von Aden, umgebracht hat;

I.  in der Erwägung, dass vom 15. bis 20. Dezember 2015 in der Schweiz Gespräche unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zwischen der Regierung des Jemen, den Huthis und dem Allgemeinen Volkskongress stattfanden; in der Erwägung, dass der Sondergesandte der Vereinten Nationen für den Jemen am Morgen des 15. Dezember 2015 die Einstellung der Kampfhandlungen verkündet hat; in der Erwägung, dass trotz der von den Parteien zum Ausdruck gebrachten Bereitschaft, die Kampfhandlungen währen der Gespräche uneingeschränkt und vollständig einzustellen, weiterhin Gewalttaten verübt wurden; in der Erwägung, dass ein Ausschuss für die Koordinierung und Deeskalation eingerichtet wurde, um die Gewalt auf ein Minimum zu beschränken; in der Erwägung, dass die Tagesordnung für die Gespräche Diskussionen zu humanitären Themen, Maßnahmen zur Vertrauensbildung und einem allgemeinen Rahmen vorsah, der als Grundlage für eine umfassende Einigung dienen könnte; in der Erwägung, dass der Waffenstillstand offiziell bis zum 28. Dezember 2015 verlängert wurde; in der Erwägung, dass am 14. Januar 2016 eine neue Gesprächsrunde hätte aufgenommen werden sollen, deren Beginn sich jedoch verzögert;

J.  in der Erwägung, dass der Jemen eines der ärmsten Länder der Welt ist; in der Erwägung, dass bereits vor Ausbruch des Krieges die Hälfte der Jemeniten unterhalb der Armutsgrenze lebten, zwei Drittel der jungen Menschen arbeitslos waren und die grundlegenden sozialen Dienste kurz vor dem Zusammenbruch standen;

K.  in der Erwägung, dass der Konflikt in dem Bemühen, dessen wahre geopolitische Gründe zu verbergen, als einer zwischen Schiiten und Sunniten dargestellt wird; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien die Huthis beschuldigt, vom Iran unterstützt zu werden, und sie als Bedrohung für die saudi-arabische Sicherheit erachtet; in der Erwägung, dass der komplexe Konflikt im Jemen Elemente eines Stellvertreterkrieges in einem Land aufweist, in dem Al-Qaida-Gruppen sehr präsent sind und in dem im Norden Separatisten und schiitische Zaiditen-Rebellen herrschen und im Süden Kämpfe zwischen den Huthis und bewaffneten Gruppen geführt werden;

L.  in der Erwägung, dass die EU ein Waffenembargo und weitere gezielte Sanktionen gegen einen Huthi-Anführer verhängt hat, dessen Vater der frühere Präsident Saleh ist; in der Erwägung, dass gleichzeitig EU-Mitgliedstaaten wie das Vereinigte Königreich, Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland weiterhin Waffen an Saudi-Arabien verkaufen; in der Erwägung, dass sowohl das Vereinigte Königreich als auch Spanien ihre Waffenlieferungen deutlich ausgeweitet haben; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien der bedeutendste Waffenabnehmer des Vereinigten Königreichs und das Vereinigte Königreich der größte Waffenlieferant an die Länder des Golf-Kooperationsrates ist; in der Erwägung, dass die Koalition „Control Arms“ angeprangert hat, dass dieser Handel gegen die Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs gemäß dem Vertrag über den Waffenhandel, den gemeinsamen Standpunkt der EU zum Waffenhandel und die konsolidierten Kriterien des Vereinigten Königreichs für Waffenexporte verstößt;

M.  in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten im Jemen den Luftwaffenstützpunkt Al-Annad in der Nähe der südlichen Stadt Al-Huta unterhalten, von dem aus US-Amerikaner Drohnenangriffe gegen Personen befehligt haben, die der Mitgliedschaft in einem lokalen Zweig von Al-Qaida verdächtigt wurden; in der Erwägung, dass die Drohnenangriffe der Vereinigten Staaten und die außergerichtlichen Tötungen im Jemen seit 2002 zur Destabilisierung der Lage im Jemen beigetragen haben; in der Erwägung, dass laut dem aktuellsten Bericht des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zum Jemen mehr Zivilisten durch Drohnenangriffe getötet werden als mutmaßliche Terroristen bzw. Mitglieder von Al-Qaida; in der Erwägung, dass dem Bureau of Investigative Journalism zufolge seit dem Beginn der Einsätze im Jahr 2002 mindestens 424 Menschen, darunter acht Kinder, durch derartige Angriffe ums Leben kamen;

N.  in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Saleh als Verbündeter der Vereinigten Staaten galt und Millionen von Dollar an Unterstützung für die Terrorismusbekämpfung und Hilfen zur Ausbildung der Armee erhalten hatte; in der Erwägung, dass diese Waffen gegen das jemenitische Volk eingesetzt wurden und nun bei den Zusammenstößen zwischen verschiedenen Gruppen zur Anwendung kommen;

O.  in der Erwägung, dass der geografischen Lage des Jemen an der Zufahrt zum Roten Meer, an dessen Ende der Suezkanal liegt und das in den Golf von Aden übergeht, eine strategische Bedeutung zukommt, die mit wichtigen Seeverkehrsrouten und Energieressourcen in Verbindung steht;

1.  ist äußerst besorgt über die ernste humanitäre Lage im Jemen und die Tatsache, dass etwa 21 Millionen Jemeniten dringend humanitäre Hilfe benötigen; fordert alle Parteien auf, für sicheren, zügigen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfslieferungen in alle betroffenen Gouvernements zu sorgen, insbesondere Ta'izz;

2.  ist besorgt über die Schwierigkeiten der Vereinten Nationen, die notwendigen Mittel für die humanitäre Hilfe aufzubringen, und das Versäumnis der EU-Mitgliedstaaten, die auf den Geberkonferenzen zugesagten Mittel zur Verfügung zu stellen; fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft erneut auf, sich dringend auf koordinierte humanitäre Maßnahmen unter der Leitung der Vereinten Nationen zu einigen, um den humanitären Bedürfnissen im Jemen Rechnung zu tragen, und fordert alle Mitgliedstaaten eindringlich auf, einen Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten;

3.  verurteilt den Einsatz von Gewalt gegen Zivilisten durch die Konfliktparteien oder durch Terroristen oder andere bewaffnete Gruppen, der in dem Land eine ernste humanitäre Krise verursacht und dazu geführt hat, dass zahlreiche Zivilisten verletzt oder getötet und sehr viele Menschen vertrieben wurden; bringt sein tiefstes Mitgefühl mit den Familien der Opfer zum Ausdruck und bekundet ihnen sein Beileid;

4.  verurteilt die Militärschläge der von Saudi-Arabien geführten Allianz im Jemen sowie die Seeblockaden der jemenitischen Häfen durch Saudi-Arabien; ist überzeugt, dass Saudi-Arabien mit seinen Einsätzen bezweckt, seine Kontrolle in der Region zu verstärken, und dass dies nur zu noch mehr Leid für das jemenitische Volk und zu einer noch stärkeren Spaltung zwischen religiösen Gruppen im Nahen Osten führen wird;

5.  ist zutiefst besorgt über die Fähigkeit von Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel und dem IS, aus der verschlechterten politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen Kapital zu schlagen; weist darauf hin, dass alle Terrorakte, ganz gleich aus welchen Gründen oder wann, wo und durch wen sie auch immer begangen wurden, Verbrechen darstellen und nicht gerechtfertigt werden können;

6.  würdigt und bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen der Vereinten Nationen und des Sondergesandten des Generalsekretärs für den Jemen; bekräftigt, dass es für den Konflikt im Jemen nur eine politische Lösung geben kann; fordert daher alle Parteien im Jemen auf, von Provokationen und sämtlichen einseitigen Maßnahmen abzusehen und inklusive Verhandlungen unter Leitung des Jemen aufzunehmen, um den Frieden im Land wiederherzustellen; ist der Überzeugung, dass bei jeder langfristigen Lösung die zugrundeliegenden Ursachen der Armut und Instabilität im Land angegangen werden sollten und den legitimen Anforderungen und Ansprüchen des jemenitischen Volkes Rechnung getragen werden sollte; bekräftigt seine Unterstützung für alle friedlichen politischen Bemühungen, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität des Jemen zu schützen;

7.  bedauert zutiefst, dass die internationale Gemeinschaft und die Massenmedien dem Konflikt im Jemen keine Aufmerksamkeit schenken;

8.  verurteilt jegliche ausländische Militärintervention in dem Land, ob sie nun von Saudi-Arabien oder dem Iran, von arabischen Ländern oder dem Westen ausgeht; warnt vor den Risiken, die die Anbahnung eines Religionskriegs mit sich bringt; betont, dass es sich bei dem Krieg im Jemen nicht einfach nur um einen Konflikt zwischen Schiiten und Sunniten handelt; verurteilt den Umstand, dass religiöse Unterschiede herangezogen werden, um politische Krisen und Konfessionskriege herbeizuführen;

9.  erinnert alle Parteien an ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen eingehalten werden, wonach Zivilisten geschützt werden müssen, die zivile Infrastruktur nicht angegriffen werden darf und humanitären Organisationen sicherer und ungehinderter Zutritt in das Land gewährt werden muss; ist zutiefst besorgt über Berichte, denen zufolge von den Huthi-Kräften, von Ansar al-Scharia und den Regierungstruppen Kindersoldaten eingesetzt werden; fordert, dass diejenigen, die für Verletzungen und Missbrauch der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts verantwortlich sind, für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden;

10.  verurteilt die stillschweigende Duldung der Diktaturen in der Region sowie die Mittäterschaft der EU; betrachtet die Rolle, die die verschiedenen Interventionen des Westens in den letzten Jahren bei der weiteren Verschärfung der Konflikte in der Region gespielt haben, äußerst kritisch; erklärt, dass es für die Konflikte in der Region keine militärische Lösung geben kann; lehnt die Verwendung des Begriffs der „Schutzverpflichtung“ ab, da er gegen das Völkerrecht verstößt und keine angemessene Rechtsgrundlage dafür bietet, den einseitigen Einsatz von Gewalt zu rechtfertigen;

11.  kritisiert nachdrücklich den intensiven Waffenhandel von Mitgliedstaaten der EU mit verschiedenen Ländern in der Region, wie im Falle des Vereinigten Königreichs, Spaniens, Frankreichs und Deutschlands; fordert eine unverzügliche Aussetzung sämtlicher Waffenlieferungen und jedweder militärischer Unterstützung für Saudi-Arabien und dessen Koalitionspartner; fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, zu prüfen, ob gegen den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren verstoßen wurde, und Maßnahmen zu beschließen, damit dieser Kodex von allen Mitgliedstaaten strikt eingehalten wird;

12.  ist strikt gegen den Einsatz von Drohen im Rahmen von außergerichtlichen Tötungen im Ausland; fordert, diesen Einsatz von Drohen gemäß seiner Entschließung vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohen zu verbieten, in der in Ziffer 2 Buchstaben a und b gefordert wird, „sich gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und diese Praxis zu verbieten“ und „dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren rechtlichen Verpflichtungen keine rechtswidrigen gezielten Tötungen verüben oder solche Tötungen durch andere Staaten begünstigen“;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung des Jemen, den Mitgliedern des Golf-Kooperationsrates und der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu übermitteln.