Entschließungsantrag - B8-0724/2016Entschließungsantrag
B8-0724/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Venezuela

1.6.2016 - (2016/2699(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Mark Demesmaeker, Andrew Lewer, Ashley Fox, Angel Dzhambazki im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0700/2016

Verfahren : 2016/2699(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0724/2016
Eingereichte Texte :
B8-0724/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-0724/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Venezuela

(2016/2699(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 27. Februar 2014 zur Lage in Venezuela[1], vom 18. Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela[2] und vom 12. März 2015 zur Lage in Venezuela[3],

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 10. Mai 2016 zur Lage in Venezuela,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Venezuela als Vertragspartei angehört,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Generalsekretärs der Organisation Amerikanischer Staaten vom 18. Mai 2016,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sowohl die venezolanische Regierung als auch der Oberste Gerichtshof Venezuelas die Gesetzgebungsbefugnisse der Nationalversammlung behindern, die im Dezember 2015 eingesetzt wurde und in der die demokratische Opposition die Mehrheit hat, wodurch das Gleichgewicht der Gewalten gefährdet wird, das in einem Rechtsstaat notwendig ist;

B.  in der Erwägung, dass Entscheidungen, wie diejenige zur Ausrufung und Bestätigung des Ausnahmezustands und zum Erlass des Dekrets zur Ausrufung des wirtschaftlichen Notstands, durch die unter anderem die Befugnisse der Nationalversammlung zur Kontrolle der Politik beseitigt werden, es abgelehnt wird, die der Nationalversammlung durch die Verfassung übertragenen Befugnisse anzuerkennen, die Ernennung von Richtern beim Obersten Gerichtshofs widerrufen wird, das Gesetz zur Reform der Zentralbank von Venezuela für verfassungswidrig erklärt wird und die die Debatten betreffenden Artikel der Geschäftsordnung der Nationalversammlung ausgesetzt werden, unter Verletzung der Gesetzgebungsbefugnisse der Nationalversammlung getroffen wurden und eine Missachtung des Gleichgewichts der Gewalten darstellen, das für einen Rechtsstaat unverzichtbar ist;

C.  in der Erwägung, dass die Nationalversammlung am 29. März 2016 das Gesetz über Amnestie und nationale Aussöhnung verabschiedet hat, damit politische Häftlinge freigelassen werden könnten, die ohne Gerichtsverfahren in Haft oder verurteilt sind, und in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat;

D.  in der Erwägung, dass die venezolanische Regierung die vollständige Kontrolle über die Justiz und die Wahlkommission des Landes innehat, was einen klaren Verstoß gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit und der Trennung der Gewalten darstellt, der ein Wesensmerkmal demokratischer Rechtsstaaten ist;

E.  in der Erwägung, dass die demokratische Opposition ein durch die Verfassung anerkanntes Verfahren eingeleitet hat, nach dem es möglich ist, dass Amtsträger aus dem Dienst entfernt werden, wenn sie 50 % ihrer Amtszeit abgeleistet haben, und dass sie 1,8 Million Unterschriften gesammelt und dem Nationalen Wahlrat übergeben hat, was sehr viel mehr sind, als die 198 000, die notwendig sind, damit das Verfahren als verfassungsmäßig akzeptiert wird;

F.  in der Erwägung, dass Luis Almagro, der Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, den Präsidenten von Venezuela nachdrücklich aufgefordert hat, der Missachtung des von der Opposition geführten Parlaments ein Ende zu setzen, „die Menschen, die Sie wegen ihrer Ansichten gefangen gehalten“, freizulassen und zuzulassen, dass die Volksabstimmung über die Amtsenthebung dieses Jahr durchgeführt wird;

G.  in der Erwägung, dass es politische Unruhen vor dem Hintergrund zunehmender wirtschaftlicher Unsicherheit für die meisten Venezolaner gibt, die unter einem Mangel an Grundnahrungsmitteln und -arzneimitteln, geschlossenen Krankenhäusern, Unterbrechungen der Wasser- und Stromzufuhr, massiver Korruption und galoppierender Inflation sowie zunehmender (politischer) Gewalt leiden;

1.  äußert seine ernste Sorge über die schwerwiegende Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der sozioökonomischen Lage in Venezuela;

2.  verurteilt den Einsatz staatlicher Macht aufs Schärfste, insbesondere derjenigen der Justiz und des Nationalen Wahlrats, um Rechtsvorschriften zu verfälschen und zu missachten, die vom Parlament Venezuelas, der Nationalversammlung, rechtmäßig verabschiedet wurden, wodurch der Wille des venezolanischen Volkes untergraben wird, der in den Wahlen vom 6. Dezember 2015 seinen Ausdruck gefunden hat;

3.  fordert die venezolanische Regierung auf, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf friedliche Demonstrationen, und den Grundsatz der Gewaltenteilung zu achten, der ein Wesensmerkmal von Demokratien ist;

4.  fordert die venezolanische Regierung nachdrücklich auf, unverzüglich alle politischen Gefangenen freizulassen;

5.  fordert die Regierung und die staatlichen Stellen Venezuelas auf, die Verfassung zu achten, einschließlich der rechtmäßigen und anerkannten Mechanismen und Verfahren zur Auslösung eines in der Verfassung Venezuelas vorgesehenen Verfahrens zur Amtsenthebung des Präsidenten vor Ende 2016;

6.  fordert die betroffenen Parteien nachdrücklich auf, die derzeitige kritische Lage Venezuelas durch eine verfassungsgemäße, friedliche und demokratische Lösung auf der Grundlage von Dialog zu meistern;

7.  fordert die VP/HR nachdrücklich auf, mit lateinamerikanischen Ländern und regionalen und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten um zu gewährleisten, dass Mechanismen für Dialog, nationale Aussöhnung und Schlichtung in Venezuela eingerichtet werden, um eine friedliche, demokratische und verfassungsgemäße Lösung der Krise zu unterstützen, in der sich das Land derzeit befindet;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.