Entschließungsantrag - B8-1042/2016Entschließungsantrag
B8-1042/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung der globalen Ziele und Zusagen der EU in Bezug auf Ernährung und Ernährungssicherheit weltweit

28.9.2016 - (2016/2705(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B8-0717/2016
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Linda McAvan im Namen des Entwicklungsausschusses


Verfahren : 2016/2705(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-1042/2016
Eingereichte Texte :
B8-1042/2016
Angenommene Texte :

B8-1042/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung der globalen Ziele und Zusagen der EU in Bezug auf Ernährung und Ernährungssicherheit weltweit

(2016/2705(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und insbesondere auf Artikel 25, in dem das Recht auf Nahrung als Bestandteil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard anerkannt wird,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und insbesondere auf Artikel 11, in dem das „Recht auf einen angemessenen Lebensstandard[…], einschließlich ausreichender Ernährung“ und das „grundlegende Recht, vor Hunger geschützt zu sein“, anerkannt werden,

–  unter Hinweis auf das im Jahr 2008 angenommene Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, mit dem das Recht auf Nahrung auf internationaler Ebene einklagbar wird,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Rom zur Welternährungssicherheit, die im Rahmen des von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) 1996 in Rom einberufenen Welternährungsgipfels angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die 2004 von der FAO angenommenen Leitlinien zum Recht auf angemessene Nahrung, mit denen Staaten eine Orientierung geboten wird, wie sie ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Recht auf Nahrung nachkommen können,

–  unter Hinweis auf die 2011 veröffentlichte Studie der FAO mit dem Titel „Global food losses and food waste“ (Weltweite Lebensmittelverluste und -verschwendung), die genaue Informationen über die Menge der jährlich verschwendeten oder verlorengegangenen Lebensmittel bietet,

–  unter Hinweis auf die zweite Internationale Ernährungskonferenz, die vom 19. bis 21. November 2014 in Rom stattgefunden hat, und auf deren Abschlussdokumente, die Erklärung von Rom zur Welternährungssicherheit und den Aktionsrahmen für Ernährung und Ernährungssicherheit in lang anhaltenden Krisen,

–  unter Hinweis auf die G8-Initiative für Ernährungssicherheit von L'Aquila aus dem Jahr 2009,

–  unter Hinweis auf die Initiative „Scaling-Up Nutrition“ (SUN), mit der die Fähigkeit und Bereitschaft internationaler Interessenträger, die Initiativen und Prioritäten der nationalen Regierungen bei der Bekämpfung von Unterernährung zu unterstützen, genutzt werden sollen,

–  unter Hinweis auf die Resolution 65.5 der Weltgesundheitsversammlung von 2012 über einen umfassenden Umsetzungsplan für die Ernährung von Müttern, Säuglingen und Kleinkindern,

–  unter Hinweis auf die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen anlässlich des Gipfels von Rio+20 eingeleitete Initiative „Zero Hunger Challenge“, in deren Rahmen die Regierungen, die Zivilgesellschaft, die Glaubensgemeinschaften, die Privatwirtschaft und die Forschungsinstitute aufgefordert werden, den Hunger gemeinsam zu beenden und die schlimmsten Formen der Mangelernährung zu beseitigen,

–  unter Hinweis auf die Resolution A/RES/70/259 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 1. April 2016 mit dem Titel „United Nations Decade of Action on Nutrition (2016–2025)“ (Dekade der Vereinten Nationen für Ernährung (2016–2025)), mit der die Bemühungen zur Beendigung des Hungers und zur Beseitigung von Mangelernährung weltweit verstärkt werden sollen und dafür gesorgt werden soll, dass alle Menschen, gleich wer sie sind oder wo sie leben, Zugang zu gesünderer und nachhaltiger Ernährung erhalten,

–  unter Hinweis auf die Resolution A/RES/70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf die miteinander verflochtenen Ziele für nachhaltige Entwicklung und deren ganzheitlichen Charakter, insbesondere auf die Ziele Nr. 1 (Armut in allen ihren Formen und überall beenden) und Nr. 2 (den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern) sowie Nr. 12 (nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen),

–  unter Hinweis auf die Partnerschaft von Busan für wirksame Entwicklungszusammenarbeit vom 1. Dezember 2011[1], insbesondere auf Ziffer 32, wonach die tragende Rolle der Privatwirtschaft bei der Förderung von Innovation, der Schaffung von Wohlstand, Einkommen und Arbeitsplätzen, der Mobilisierung von nationalen Ressourcen und somit bei der Verringerung der Armut anzuerkennen ist (Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 1),

–  unter Hinweis auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union, wonach das auswärtige Handeln der EU zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung, den Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter beitragen muss,

–  unter Hinweis auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach die Union bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung tragen muss,

–  unter Hinweis auf das am 13. November 2013 von der Europäischen Union ratifizierte Ernährungshilfe-Übereinkommen,

–  unter Hinweis auf die globale Vereinbarung über Ernährung für Wachstum (Global Nutrition for Growth Compact), die auf dem Ernährungsgipfel „Nutrition for Growth“ (Ernährung für Wachstum) am 8. Juni 2013 in London gebilligt wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen“ (COM(2012)0586),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. März 2013 mit dem Titel „Verbesserung der Ernährung von Mutter und Kind im Kontext der Außenhilfe: ein politisches Rahmenkonzept der EU“ (COM(2013)0141) und auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2013 zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit im Kontext der Außenhilfe,

–  unter Hinweis auf den 2014 von der Kommission angenommenen Aktionsplan für Ernährung mit dem Titel „Reducing the number of stunted children under five by 7 million by 2025“ (Die Zahl der unter Wachstumsverzögerungen leidenden Kinder unter fünf Jahren bis 2025 um 7 Millionen verringern)[2],

–  unter Hinweis auf den ersten Fortschrittsbericht über den Aktionsplan der Kommission für Ernährung,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 2. Dezember 2014 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit: erster zweijährlicher Bericht“ (COM(2014)0712),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Gesamtbewertung der EU, der FAO und des Welternährungsprogramms (WFP) vom März 2016 mit dem Titel „Global analysis of food and nutrition security situation in food crisis hotspots“ (Umfassende Analyse der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheitssituation in Brennpunkten der Nahrungsmittelkrise),

–  unter Hinweis auf die freiwilligen Leitlinien des Ausschusses für Welternährungssicherheit vom 11. Mai 2012 für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, Fischgründen und Wäldern im Kontext der nationalen Ernährungssicherheit,

–  unter Hinweis auf den Aktionsrahmen für Ernährung und Ernährungssicherheit in lang anhaltenden Krisen (FFA)[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2016 zu der neuen Allianz für Ernährungssicherheit und Ernährung[4]

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu einem Rahmen für die Politik der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zur Unter- und Mangelernährung von Kindern in Entwicklungsländern[6],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. April 2015 zur Expo Mailand 2015 mit dem Motto „Den Planeten ernähren, Energie für das Leben“[7],

–  unter Hinweis auf den „Milan Urban Food Policy Pact“ (Mailänder Pakt für städtische Lebensmittelpolitik) vom 15. Oktober 2015[8], der vom Mailänder Stadtrat entworfen und von 113 Städten in der ganzen Welt unterzeichnet sowie anschließend dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vorgelegt wurde, worin die Schlüsselrolle von Städten bei der Gestaltung der Nahrungsmittelpolitik hervorgehoben wird,

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu den weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung der globalen Ziele und Zusagen der EU in Bezug auf Ernährung und Ernährungssicherheit weltweit (O-000099/2016 – B8-0717/2016),

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Entwicklungsausschusses,

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass mit dem Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 2 und den damit verbundenen Zielvorgaben Hunger und Mangelernährung bis 2030 beendet werden sollen, insbesondere indem Kleinbauern Chancen eröffnet werden und ihre Produktivität erhöht wird und indem eine nachhaltige und klimaresistente Landwirtschaft und ebensolche Nahrungssysteme geschaffen werden, mit denen eine Weltbevölkerung von voraussichtlich 8,5 Milliarden bis 2030 ernährt werden kann und zugleich die biologische Vielfalt, die Umwelt und die Interessen und das Wohlbefinden von Kleinbauern geschützt werden können;

B.  in der Erwägung, dass Kleinbauern mit ihren Investitionen und ihrer Produktion der größte privatwirtschaftliche Akteur im Bereich der Landwirtschaft, der Ernährungssicherheit und der Ernährung sind;

C.  in der Erwägung, dass das Menschenrecht auf Nahrung nur dann vollständig verwirklicht werden kann, wenn Armut und Ungleichheit drastisch eingedämmt, die Gleichstellung sichergestellt und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Schocks gestärkt wird, insbesondere indem auf Rechte beruhende Netze der sozialen Sicherheit eingerichtet werden und für die umfassende Teilhabe schutzbedürftiger Gruppen und einen sicheren Zugang zu sowie die Kontrolle über Böden und über die Ressourcenbewirtschaftung und andere Produktionsgüter für Kleinbauern und Weidewirtschaft betreibende Gemeinschaften gesorgt wird;

D.  in der Erwägung, dass bei der Eindämmung der Mangelernährung zwar Fortschritte erzielt wurden, diese jedoch langsam und uneinheitlich vor sich gehen, und dass weltweit derzeit 795 Millionen Menschen nicht genug zu essen haben, um ein würdiges, aktives Leben zu führen; in der Erwägung, dass jeder Dritte in der einen oder anderen Form von Mangelernährung betroffen ist;

E.  in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsversammlung 2012 sechs globale Ernährungsziele für 2025 verabschiedet hat, und zwar mit der Absicht, die Zahl der unter Wachstumsverzögerungen leidenden Kinder unter fünf Jahren um 40 % zu verringern, die Anzahl der Frauen mit Blutarmut im fortpflanzungsfähigen Alter zu halbieren und die Zahl der Kinder mit niedrigem Geburtsgewicht um 30 % zu senken sowie einen Anstieg von Übergewicht im Kindesalter zu verhindern, das ausschließliche Stillen in den ersten sechs Monaten um mindestens 50 % zu erhöhen und die Auszehrung von Kindern auf weniger als 5 % zu begrenzen;

F.  in der Erwägung, das Stillen vor allem in Entwicklungsländern die natürlichste und beste Ernährungsform für Neugeborene und Kleinkinder ist, aber praktische Unkenntnis und kulturelle Vorbehalte dazu führen, dass noch immer zu wenige Säuglinge gestillt werden;

G.  in der Erwägung, dass sich die EU 2013 auf dem Gipfel „Nutrition for Growth“ (Ernährung für Wachstum) verpflichtet hat, die Zahl der unter Wachstumsverzögerungen leidenden Kinder bis 2025 um mindestens 7 Millionen zu verringern und dafür 3,5 Milliarden EUR für den Zeitraum 2014–2020 zugesagt hat;

H.  in der Erwägung, dass eine unzureichende Nahrungsaufnahme in den ersten 1 000 Tagen im Leben eines Kindes schwerwiegende gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Folgen hat und dass weltweit jedes sechste Kind untergewichtig ist, während 41 Millionen Kinder unter fünf Jahren übergewichtig oder fettleibig sind, und Mangelernährung die Ursache für ca. 45 % der Todesfälle von Kindern unter fünf Jahren ist, d. h. der Tod von rund 3 Millionen Kindern pro Jahr verhindert werden könnte; in der Erwägung, dass weltweit ca. 161 Millionen Kinder von chronischer Unterernährung betroffen sind;

I.  in der Erwägung, dass Frauen häufig noch anfälliger für Nährstoffmangel und dessen schwerwiegende Folgen sind und dass Nährstoffmangel sie unter anderem in ihrer Produktivität und in ihrer Fähigkeit einschränkt, ihre Familie zu ernähren, und Mangelernährung so immer wieder von einer Generation an die nächste Generation weitergegeben wird;

J.  in der Erwägung, dass die Weltbevölkerung bis 2030 voraussichtlich auf 8,5 Milliarden steigen wird;

K.  in der Erwägung, dass wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Landnahme in Entwicklungsländern, auch durch konkrete Möglichkeiten für die Schaffung sicherer Grundbesitzverhältnisse, von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung der globalen Ziele und der EU-Verpflichtungen in Bezug auf die Ernährung und die Ernährungssicherheit in der Welt sind;

L.  in der Erwägung, dass Unterernährung und eine schlechte Ernährung die mit Abstand größten Risikofaktoren für die weltweite Belastung durch Krankheiten sind;

M.  in der Erwägung, dass zur Bekämpfung von Mangelernährung eine nachhaltige Landwirtschaftspolitik entwickelt werden muss, bei der der Diversifizierung der angebauten Nutzpflanzen mit Blick auf die Bereitstellung von nahrhaften Lebensmitteln und eine abwechslungsreiche Ernährung Vorrang eingeräumt wird; in der Erwägung, dass in dieser Hinsicht Kontrolle, Eigenverantwortung für und Erschwinglichkeit von Saatgut wesentlich für die Resilienz von armen Landwirten im Bereich der Ernährungssicherheit sind;

N.  in der Erwägung, dass die Umsetzung des Rechts auf Nahrung unter anderem vom Zugang zu Land und anderen Produktionsfaktoren abhängt;

O.  in der Erwägung, dass sich Handels- und Investitionsabkommen nachteilig auf die Ernährungssicherheit und das Vorhandensein von Mangelernährung auswirken können, wenn die Verpachtung oder der Verkauf von Ackerflächen an Privatinvestoren dazu führt, dass die Bevölkerung vor Ort vom Zugang zu Produktionsfaktoren abgeschnitten wird, die für ihre Lebensgrundlage unerlässlich sind, oder dass große Mengen an Nahrungsmitteln exportiert oder auf internationalen Märkten verkauft werden, wodurch das ausführende Gastland noch abhängiger von – und anfälliger für – Schwankungen der Rohstoffpreise auf den internationalen Märkten wird;

P.  in der Erwägung, dass die Herstellung von Biokraftstoffen das weltweite Ernährungssystem weiter unter Druck setzt, wodurch es zu einem Wettstreit um Boden und Wasser gekommen ist;

Q.  in der Erwägung, dass die nicht nachhaltige Fleischproduktion die Ernährungssicherheit beeinträchtigt; in der Erwägung, dass ein Drittel des weltweit erzeugten Getreides als Futtermittel verwendet wird, während die Ausdehnung des Weidelands und der Nahrungsmittelpflanzen insbesondere in Südamerika eine der Hauptursachen der Entwaldung ist[9];

R.  in der Erwägung, dass 240 Millionen Menschen in 45 einkommensschwachen bzw. konfliktgebeutelten Ländern von Nahrungsmittel- und Wasserknappheit und 80 Millionen von einer Nahrungsmittelkrise betroffen sind, 41,7 Millionen davon infolge des El-Niño-Ereignisses von 2016, dem stärksten seit Langem;

S.  in der Erwägung, dass nach Angaben der UNICEF täglich 2 000 Kinder unter fünf Jahren an Krankheiten sterben, die durch verunreinigtes Wasser verursacht werden, und die Hälfte der Krankenhausbetten weltweit mit Patienten belegt ist, die an Krankheiten leiden, die durch schlechte Trinkwasserqualität hervorgerufen werden;

T.  in der Erwägung, dass 70 % der Weltbevölkerung im Jahr 2050 in Städten leben werden und ein kombinierter globaler und lokaler Ansatz für die Nahrungsmittelfrage mehr denn je vonnöten sein wird;

U.  in der Erwägung, dass Nahrungsmittelsicherheit eine wichtige Voraussetzung für nachhaltiges und inklusives Wachstum ist, da sich die wirtschaftlichen Folgen von Mangelernährung auf einen Verlust von rund 10 % des BIP pro Jahr belaufen können, und in der Erwägung, dass sich gemäß dem Welternährungsbericht der FAO jeder Dollar, der in Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation investiert wird, 16-fach rentiert;

V.  in der Erwägung, dass die Privatisierung von Saatgut durch Bestimmungen über Rechte des geistigen Eigentums und GVO die Nahrungsmittelsouveränität der Länder gefährdet;

1.  bekräftigt, wie wichtig es ist, dass globale, nationale, lokale, staatliche, nichtstaatliche und private Akteure, darunter auch Forschungsträger in Wissenschaft und Industrie und Geber, ihre Maßnahmen im Kampf gegen die Mangelernährung koordinieren und beschleunigen, damit die Agenda 2030 und das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 2 (den Hunger beenden) verwirklicht werden;

2.  stellt fest, dass Kinder in Entwicklungsländern, die von ihren Müttern gestillt werden, 15 Mal seltener an Lungenentzündung und 11 Mal seltener an Durchfall sterben als Kinder, die nicht gestillt werden;

3.  fordert die Kommission, den Rat, die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft sowie die Regierungen der Entwicklungsländer auf, umgehend langfristige Finanzinvestitionen für die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und die nachhaltige Landwirtschaft zu mobilisieren und die Ernährungssicherheit und die Ernährung zu verbessern, und zwar durch ein besseres Regierungshandeln, eine verstärkte Rechenschaftspflicht und eine systemische, auf Rechten beruhende Lebensmittelpolitik, und dem Geschlechteraspekt, der nachhaltigen Landwirtschaft, der Nutzung von und dem Zugang zu natürlichen Ressourcen, der öffentlichen Wasser- und Sanitärversorgung, der Hygiene einerseits und der Schaffung und dem Ausbau inklusiver, auf Zahlungsansprüchen basierender Netze der sozialen Sicherheit andererseits Rechnung zu tragen, insbesondere mit Blick auf die am stärksten gefährdeten Gruppen;

4.  hält es für geboten, die systemischen Probleme anzugehen, die die Ursache für Mangelernährung in all ihren Formen sind; stellt mit Besorgnis fest, dass die Förderung der exportorientierten Landwirtschaft in der Vergangenheit auf Kosten der Familienbetriebe ging, die Nahrungsmittelpflanzen für den Verbrauch vor Ort anbauen; ist der Auffassung, dass neue Investitionen in die Nahrungsmittelerzeugung vor Ort, die insbesondere auf kleine Lebensmittelhersteller und agrarökologische Praktiken ausgerichtet sind, eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg von Ernährungsstrategien darstellen; erachtet es als ebenso wichtig, Systeme des sozialen Schutzes einzurichten, damit alle Menschen jederzeit Zugang zu nahrhaften Lebensmitteln haben;

5.  ist besorgt, dass ein Drittel der weltweit produzierten Lebensmittel (etwa 1,3 Milliarden Tonnen) verschwendet wird, wobei in Nordamerika und Ozeanien am meisten verschwendet wird und die Lebensmittelverluste dort nahezu 300 kg pro Person betragen; weist darauf hin, dass in der EU jedes Jahr insgesamt 88 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle produziert werden, während weltweit 842 Mio. Menschen, also 12 % der Weltbevölkerung, hungern; betont, dass die Nahrungssysteme so angepasst werden müssen, dass Lebensmittelverlusten und Lebensmittelverschwendung ein Ende gesetzt wird;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, bei ihren Maßnahmen auf Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu achten und die Auswirkungen ihrer Politik im Bereich des Handels, der Landwirtschaft, der Energie usw. auf die globale Ernährungssicherheit entsprechend zu berücksichtigen;

7.  fordert die internationale Gemeinschaft und die EU auf, mit Ländern zusammenzuarbeiten, um die Festlegung und Umsetzung von dem jeweiligen Umfeld angemessenen erreichbaren und soliden nationalen Ernährungszielen zu fördern, die den Zielen für nachhaltige Entwicklung entsprechen, und so Wachstumsverzögerungen und Mangelernährung einzudämmen; fordert die Kommission und die EU-Delegationen nachdrücklich auf, koordinierte von den Ländern getragene Strategien und Ansätze für Ernährung und Ernährungssicherheit zu fördern und die Partnerländer dazu anzuhalten, diese besser zu überwachen und mehr Verantwortung für sie zu übernehmen;

8.  fordert die EU und die internationale Gemeinschaft auf, weltweit für ein „Recht auf Stillen“ zu werben und in Informationskampagnen zur Gesundheit von Mutter und Kind zu vermitteln, wie wichtig Stillen ist;

9.  fordert die Mitgliedstaaten und Organe der EU auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das anhaltende weltweite Problem der Unterernährung, von dem insbesondere Kinder und Frauen betroffen sind, stärker ins Bewusstsein der europäischen Öffentlichkeit zu rücken;

10.  hebt hervor, dass der Nahrungsmittelerzeugung vor Ort bei Maßnahmen zur Bekämpfung von Unterernährung Vorrang eingeräumt werden sollte, und betont, dass es wichtig ist, die Rolle von Kleinbauern und weiblichen Landwirten als Lebensmittelhersteller zu fördern; fordert die EU auf, die Entwicklungsländer und Kleinbauern bei der Entwicklung von und dem Zugang zu örtlichen Märkten und Wertschöpfungsketten und Lebensmittelverarbeitungsbetriebe vor Ort zu unterstützen und zugleich im Rahmen ihrer allgemeinen Ernährungsstrategie eine Handelspolitik zu betreiben, die diese Anstrengungen unterstützt;

11.  weist darauf hin, dass die Verlagerung von diversifizierten Anbausystemen hin zu vereinfachten getreidebasierten Systemen vor dem Hintergrund, dass der Anbau von Monokulturen für die herkömmliche Landwirtschaft charakteristisch ist, zu einer mikronährstoffbedingten Mangelernährung in zahlreichen Entwicklungsländern beigetragen hat; fordert die EU auf, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des VN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung für einen grundlegenden Wandel hin zur Agrarökologie einzutreten, da diese eine Möglichkeit für Länder darstellt, sich selbst zu ernähren und die Ernährung zu verbessern, während gleichzeitig gegen den Klimawandel und die Armutsproblematik vorgegangen wird; fordert insbesondere die EU und die Regierungen der Entwicklungsländer auf, die pflanzengenetische Vielfalt zu fördern, beispielsweise durch die Einrichtung von Saatgutaustauschsystemen vor Ort oder durch Saatgutverordnungen, die im Einklang mit dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft stehen, und unter Wahrung der kulturellen Werte in eine Vielzahl nahrhafter, lokaler und saisonaler Nahrungsmittelpflanzen zu investieren;

12.  weist darauf hin, von welch herausragender Bedeutung die Sicherstellung des Zugangs der Bevölkerung zu Land für die Nahrungsmittelsouveränität ist; hebt hervor, dass Landnahme, die die Folge eines massiven Flächenaufkaufs in Entwicklungsländern ist, eine neue Bedrohung für die Ernährungssicherheit und die Ernährung darstellt; fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen sowie einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Landnahme zu ergreifen bzw. zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass die Leitlinien der FAO zum Recht auf Besitz wirksam umgesetzt werden;

13.  bedauert, dass die EU-Biokraftstoffpolitik zur Spekulation in landwirtschaftlicher Nutzfläche anregt, insbesondere den fruchtbarsten Flächen und denjenigen, die in der Nähe von Häfen und Straßen liegen; fordert die EU mit Nachdruck auf, im Einklang mit dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung öffentliche Anreize für die Herstellung von Biokraftstoffen auf Pflanzenbasis zu beseitigen;

14.  betont, dass die Investitionen in die Ernährung im Wesentlichen nach wie vor unzureichend sind, wobei 2014 nur 0,57 % der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe auf ernährungsspezifische Maßnahmen entfielen und der Gesamtbedarf somit nur zu 1,4 % gedeckt wurde;

15.  erwartet, dass die Kommission ihre Zusage in die Tat umsetzt, 3,5 Milliarden EUR zu investieren, um die Zahl der unter Wachstumsverzögerungen leidenden Kinder bis 2025 um mindestens 7 Millionen zu verringern; weist darauf hin, dass von den 3,5 Milliarden EUR, die zugesagt wurden, nur 400 Millionen für ernährungsspezifische Maßnahmen aufgewendet werden, während die restlichen 3,1 Milliarden EUR für ernährungsrelevante Maßnahmen vorgesehen sind, die zwar verbundene Probleme in Bereichen wie Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, Gleichstellung, Wasser, sanitäre Versorgung, Hygiene und Bildung, aber nicht unbedingt direkt die unmittelbaren Ursachen der Unterernährung von Kindern angehen;

16.  hebt hervor, dass Wachstumsverzögerungen im Sinne eines nicht altersgemäßen Wachstums – die auftreten, wenn chronisch unzureichende Ernährung und wiederholte Infektionen in den ersten 1 000 Tagen im Leben eines Kindes ein normales Wachstum und eine normale Entwicklung verhindern – die menschliche Entwicklung mit am stärksten beeinträchtigen;

17.  fordert die Kommission und den Rat auf, vor dem im August 2016 in Brasilien stattfindenden zweiten hochrangigen Ernährungsgipfel die politische Führungsrolle der EU zu sichern und die Verwirklichung der international vereinbarten, eindeutigen und ehrgeizigen Ernährungsziele auf globaler und regionaler Ebene voranzutreiben; fordert die EU-Delegationen und die Kommission nachdrücklich auf, koordinierte von den Ländern getragene Strategien für Ernährung und Ernährungssicherheit zu fördern und zugleich in Zusammenarbeit mit den Partnerländern die globalen Ernährungsziele in alle einschlägigen Entwicklungsprogramme und länderspezifischen Strategien einzubeziehen;

18.  fordert die EU auf, für nachhaltige Systeme der Nahrungsmittelerzeugung zu sorgen, widerstandsfähige landwirtschaftliche Verfahren umzusetzen, die die Produktivität und die Produktion steigern, und gemäß dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde Handelsverzerrungen auf den Weltagrarmärkten vorzubeugen sowie die am stärksten betroffenen Länder in den Weltmarkt einzugliedern, um der Ernährungsunsicherheit entgegenzuwirken;

19.  ist der Ansicht, dass bei der Überarbeitung des Finanzrahmens der Union berücksichtigt werden sollte, dass Lebensmittelsicherheit angesichts der zunehmenden Knappheit von Ressourcen in den nächsten Jahren eine Herausforderung sein wird, wobei die entsprechenden Mittel zur Bekämpfung der in Drittländern und in den Mitgliedstaaten verzeichneten Trends zu falscher Ernährung verwendet werden könnten;

20.  erkennt an, dass neben Wachstumsverzögerungen auch andere Formen der Mangelernährung wie Auszehrung (geringes Gewicht gemessen an der Größe) und Mikronährstoffmangel durch eine nachhaltige Landwirtschaftspolitik und die Gesundheitssysteme angegangen werden müssen; weist darauf hin, dass die Auszehrung in Südasien mit knapp unter 15 % so schwerwiegend ist, dass sie bald das Ausmaß eines erheblichen Problems für die Gesundheit der Bevölkerung annimmt;

21.  betont, dass humanitäre Hilfe, mit der das Problem der Auszehrung gelöst werden soll, um Strategien der Kommission ergänzt werden muss, die humanitäre mit entwicklungspolitischen Einsätzen verbinden; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Beitrag von Entwicklungsprogrammen zu einer neu festgelegten Verpflichtung und Zielsetzung, die Auszehrung von Kindern unter fünf Jahren unverzüglich und wirksam zu bekämpfen, zu bestimmen;

22.  betont, wie wichtig es ist, Programme zur Ernährungserziehung in Schulen und Gemeinschaften vor Ort zu fördern;

23.  fordert die Kommission auf, im Einklang mit den nationalen, regionalen und internationalen Verpflichtungen einen klaren politischen Handlungsrahmen festzulegen, mit dem verstärkt einzelstaatliche Netze der sozialen Sicherheit unterstützt werden sollen, die sich in einigen Ländern als entscheidendes Mittel zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Eindämmung der Unterernährung erwiesen haben;

24.  betont, dass pro Jahr voraussichtlich zusätzliche Investitionen in Höhe von 7 Milliarden USD notwendig sind, um die globalen Zielvorgaben im Hinblick auf Auszehrung, auf Blutarmut bei Frauen und auf das Stillen zu erreichen, wodurch 3,7 Millionen Kindern das Leben gerettet werden könnte und die Zahl der unter Wachstumsverzögerungen leidenden Kinder im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 65 Millionen und die der Frauen mit Blutarmut um 265 Millionen zurückgehen würde;

25.  fordert die Kommission auf, im Bereich Ernährungssicherheit und Ernährung eine stärkere Führungsrolle zu übernehmen, indem sie die zugesagten Hilfen um zusätzlich 1 Milliarde EUR aufstockt und ernährungsspezifische Maßnahmen ergreift, um die von der Weltgesundheitsversammlung vorgegebenen und die im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung festgelegten Ernährungsziele zu erreichen, indem sie eine klare Strategie dafür entwickelt, wie sie diese Ziele umsetzen und in ihre Pläne und Maßnahmen einbeziehen will, und indem sie einen klaren Fahrplan für die Zuweisung der zugesagten Hilfen für den Zeitraum 2016–2020 bereitstellt;

26.  fordert die Kommission und die Geber der Initiative „Scaling-Up Nutrition“ (SUN) auf, regelmäßig über die Fortschritte zu berichten, die bei den in der Vereinbarung über Ernährung für Wachstum eingegangenen Verpflichtungen erzielt werden, und dabei, wie auf dem Treffen des SUN-Netzwerks in Lusaka im Jahr 2013 vereinbart, nach einer einheitlichen Methodologie zur Verfolgung der Mittelverwendung vorzugehen;

27.  betont, dass alle Maßnahmen der EU dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung entsprechen müssen; fordert daher, dass der politische und wirtschaftliche Handlungsspielraum der Entwicklungsländer im Rahmen der Handels- und Entwicklungspolitik der EU gewahrt bleiben muss, damit diese Länder die Maßnahmen treffen können, die zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und zur Wahrung der Würde ihrer Bevölkerung und der Nahrungsmittelsouveränität notwendig sind;

28.  fordert, konkrete Indikatoren für die Umsetzung des EU-Aktionsplans zu entwickeln, einschließlich Indikatoren, mit denen die Ausgaben für ernährungsrelevante und ernährungsspezifische Maßnahmen verfolgt werden können, und zwar indem der Basic Nutrition Code des OECD-Entwicklungsausschusses (DAC) präzisiert und ein DAC-Marker für ernährungsrelevante Maßnahmen entwickelt wird; besteht in dieser Hinsicht darauf, dass strikte Überwachungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht festgelegt werden müssen, damit Fortschritte transparent und wirksam verfolgt werden können;

29.  fordert die Kommission auf, Kleinbauern dabei zu unterstützen, widerstandsfähigere und produktivere landwirtschaftliche Verfahren zu erproben bzw., sofern sie klimaschonend und agrarökologisch verträglich sind, zu übernehmen, zumal diese dazu beizutragen, den Prozess der Umweltschädigung umzukehren und die Existenzgrundlage der Landwirte sicherer und angemessener werden zu lassen, was eine notwendige Voraussetzung für mehr Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung darstellt;

30.  betont, dass das Recht auf Wasser mit dem Recht auf Nahrung einhergeht und dass die Resolution der Vereinten Nationen von 2010 bislang noch nicht zu entschiedenen Maßnahmen geführt hat, damit das Recht auf Wasser als Menschenrecht anerkannt wird;

31.  fordert die Kommission und sonstige Geberländer und Stellen auf, die Erhebung aufgeschlüsselter und umfassender Daten über ernährungsrelevante Maßnahmen zu verbessern, um künftig gezielter vorgehen zu können;

32.  besteht darauf, bei der Bekämpfung von Unterernährung einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, der Maßnahmen in einem breiten Spektrum von wirtschaftlichen und sozialen Sektoren erfordert; hebt daher hervor, wie wichtig Partnerschaften mit mehreren Beteiligten sind, und verweist auf die tragende Rolle, die der Privatwirtschaft bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit und bei der Ausweitung nahrungsspezifischer Maßnahmen (insbesondere durch Innovationen und Investitionen in die nachhaltige Landwirtschaft) sowie bei der Verbesserung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Verfahren im Landbau und in Nahrungssystemen zukommt;

33.  fordert die Kommission auf, den Gebern bei der Bekämpfung von Mangelernährung weiterhin mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie mehr dafür tut, den eigenen Verpflichtungen nachzukommen, und indem sie sich dafür einsetzt, dass die Fortschritte, die bei den 2013 unter dem Motto „Nutrition for Growth“ (Ernährung für Wachstum) eingegangenen Verpflichtungen erzielt werden, überprüft und weitere Zusagen zur Schließung der Finanzierungslücke im Bereich der Ernährung gemacht werden;

34.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Afrikanischen Union, der FAO und der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.