Entschließungsantrag - B8-0678/2017Entschließungsantrag
B8-0678/2017

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Afghanistan

11.12.2017 - (2017/2932(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Cristian Dan Preda, Arnaud Danjean, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Sandra Kalniete, David McAllister, Dubravka Šuica, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Daniel Caspary, Lorenzo Cesa, Michael Gahler, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Alojz Peterle, Julia Pitera, Tokia Saïfi, Jaromír Štětina im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0678/2017

Verfahren : 2017/2932(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0678/2017
Eingereichte Texte :
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Angenommene Texte :

B8-0678/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Afghanistan

(2017/2932(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Brüsseler Konferenz zu Afghanistan vom 4./5. Oktober 2016,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Afghanistan, insbesondere seine Entschließung vom 26. November 2015 zu Afghanistan und insbesondere zu den Tötungen in der Provinz Zabul[1] und seine Entschließung vom 13. Juni 2013 zu den Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Afghanistan über Partnerschaft und Entwicklung [2],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Afghanistan vom 18. Juli 2016,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 14. September 2016 zur Lage in Afghanistan,

–  unter Hinweis auf die Resolution 2210 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Afghanistan,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des EAD an das Europäische Parlament und den Rat vom 24. Juli 2016 mit dem Titel „Elemente einer EU-Strategie für Afghanistan“ (JOIN(2017)0031),

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der internationalen Brüsseler Konferenz zu Afghanistan, die am 5. Oktober 2016 unter dem gemeinsamen Vorsitz Afghanistans und der EU stattfand;

–  unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch vom 13. Februar 2017 mit dem Titel: „Pakistan Coercion, UN Complicity: The Mass Forced Return of Afghan Refugees“ (Zwang durch Pakistan, Komplizität der VN: die erzwungene Massenrückkehr afghanischer Flüchtlinge),

–  unter Hinweis auf die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung EU-Afghanistan am 18. Februar 2017 und die anschließende Ratifizierung dieses Abkommens durch Afghanistan;

–  unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch über die Lage der Menschenrechte in der Welt 2017 (World Report 2017),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 16. Oktober 2017 zu Afghanistan,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sich seit 2002 für die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus sowie für die Verwirklichung eines dauerhaften Friedens, einer dauerhaften Stabilität und einer nachhaltigen Entwicklung in Afghanistan einsetzen;

B.  in der Erwägung, dass die EU Milliarden EUR an humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe für Afghanistan geleistet hat; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen der größte Geber in Afghanistan sind und entsprechend ihrer Zusage auf der internationalen Brüsseler Konferenz zu Afghanistan im Zeitraum 2017-2020 voraussichtlich bis zu 5 Milliarden EUR bereitstellen werden;

C.  in der Erwägung, dass Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Regierungsführung während des Übergangszeitraums und des „Jahrzehnts des Wandels“ (2015-2024) in Afghanistan unbedingt gewährleistet werden müssen, wenn ein stabiler und prosperierender Staat geschaffen werden soll;

D.  in der Erwägung, dass endemische Korruption, festgefahrene Klientelsysteme und die Unfähigkeit der politisch zersplitterten afghanischen Regierung, Reformen voranzutreiben, Fortschritte zu reduzieren und bisherige Erfolge rückgängig zu machen drohen;

E.  in der Erwägung, dass die vier vorrangigen Bereiche, die für Fortschritte in Afghanistan von zentraler Bedeutung sind, Folgendes betreffen: a) Förderung von Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Region; b) Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung und Stärkung der Rolle der Frau; c) Unterstützung der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung; d) Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration;

F.  in der Erwägung, dass die Regierung der nationalen Einheit nach der Krise bei der Präsidentschaftswahl 2014 einen Stillstand bei den Fortschritten auf ihrer Reformagenda erlebt hat, was zu einer zunehmend instabilen politischen Situation geführt hat;

G.  in der Erwägung, dass das Wiederstarken der Taliban und der Al-Qaida sowie ein neuer lokaler Ableger des islamischen Staates (IS) in Afghanistan (Islamischer Staat-Khorasan-Provinz (ISKP)), zusammen mit einer großen Anzahl afghanischer Migranten, die hauptsächlich aus Pakistan zurückkehren, drohen, die bereits bestehende Instabilität in einen größeren Konflikt zu verwandeln, was die regionale Stabilität weiter bedroht;

H.  in der Erwägung, dass nach Angaben des Sondergeneralinspekteurs der Vereinigten Staaten für den Wiederaufbau von Afghanistan zwischen Januar und November 2016 6 785 Angehörige der afghanischen Streitkräfte getötet und weitere 11 777 verwundet wurden, sowie in der Erwägung, dass die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) ebenfalls einen Anstieg der Zahl der zivilen Opfer um 3 % (3 498 Tote und 7 920 Verwundete) im Jahr 2016 im Vergleich zum vorherigen Jahr meldete;

I.  in der Erwägung, dass die Mohnproduktion in Afghanistan in den letzten Jahren gestiegen ist und der Drogenkonsum im benachbarten Iran zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Taliban den Drogenhandel zur Finanzierung ihrer Operationen nutzen; in der Erwägung, dass eine Einschränkung oder Abschaffung dieses Handels für Iran und Afghanistan von beiderseitigem Vorteil wäre; in der Erwägung, dass das in Afghanistan angebaute Opium die Hauptquelle des Heroins ist, das in die EU gelangt; in der Erwägung, dass eine Zusammenarbeit mit Iran und anderen angrenzenden Staaten wie Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan notwendig ist, damit der Zufluss von Opiaten in die europäischen Märkte weiter eingedämmt werden kann;

J.  in der Erwägung, dass Afghanistan Berichten zufolge über unerschlossene Mineralreserven in einem Umfang von einer Billion bis drei Billionen Dollar verfügt; in der Erwägung, dass der illegale Bergbau ein großes Problem ist, das eine potenzielle Triebkraft der afghanischen Entwicklung in eine Quelle von Konflikten und Instabilität zu verwandeln droht; in der Erwägung, dass der Bergbau für die Taliban die wichtigste Einnahmequelle ist;

K.  in der Erwägung, dass die unter Führung der NATO stehende Unterstützungsmission (Resolute Support Mission) ihre derzeitige Truppenstärke von 13 000 auf 16 000 aufstocken wird; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten im August 2017 beschlossen, ihre militärische Präsenz im Rahmen der neuen US-Südasienstrategie zu verstärken;

1.  erinnert daran, dass Afghanistan in beinahe 40 Jahren durch Konflikte und Krieg zerrüttet worden ist, die zur Zerstörung des Landes geführt, mehr als eine Million Opfer gefordert und einen erheblichen Teil der Bevölkerung ins Exil gedrängt haben, sodass das Land letztlich zu einem gescheiterten Staat geworden ist;

2.  hebt hervor, dass Afghanistan unter dem Regime der Taliban zu einer der effektivsten Brutstätten für die Verbreitung des Terrorismus geworden ist, was zu den tragischen Ereignissen vom 11. September führte; weist jedoch darauf hin, dass sich Afghanistan seit der Intervention der internationalen Gemeinschaft stark verändert hat;

3.  weist darauf hin, dass Afghanistan in den letzten fünfzehn Jahren Fortschritte in der Politik, im Bereich der Sicherheit, in der Wirtschaft und bei der Entwicklung erzielt hat; hebt hervor, dass das Pro-Kopf-BIP um das Fünffache zugenommen hat, die Lebenserwartung um fast 15 Jahre gestiegen ist und im Vergleich zum Jahr 2001 erheblich mehr Mädchen zur Schule gehen, wobei ihr Anteil heute etwa 40 % der insgesamt 8 bis 9 Millionen Kinder ausmacht; weist mit Nachdruck darauf hin, dass nichts davon möglich gewesen wäre ohne den Einsatz der afghanischen Bevölkerung und das Engagement der internationalen Gemeinschaft sowie ohne Finanzmittel, Know-how und das vor Ort tätige Personal;

4.  betont, dass die erreichten Fortschritte noch sehr instabil und umkehrbar sind; betont, dass zur Erzielung weiterer Fortschritte weitere Reformen, stabile Beziehungen zu den Nachbarländern und eine weitere Bereitstellung des erforderlichen Maßes an Sicherheit und Stabilität notwendig sind; bedauert, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan in den letzten Jahren verschlechtert hat und das Land einem zunehmenden Druck von Aufständischen und Terroristen ausgesetzt ist, wobei fast täglich Bombenanschläge und Terroranschläge verübt werden; betont, dass die demokratischen Institutionen nach wie vor schwach und die Rahmenbedingungen für Wahlen fragil sind; bedauert, dass die Menschenrechte, insbesondere die Rechte der Frauen und Kinder, täglich bedroht sind; weist darauf hin, dass fehlende Infrastruktur und eine Zunahme der Zahl der Rückkehrer aus den Nachbarländern nach Afghanistan den bisher erreichten wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt gefährden;

5.  würdigt die Bemühungen und die Opfer der internationalen Gemeinschaft, die während der mehr als ein Jahrzehnt andauernden Operation „Dauerhafte Freiheit“ und der ISAF-Mission in Afghanistan, in deren Verlauf fast 3500 Soldaten und Soldatinnen ums Leben gekommen sind, für Sicherheit gesorgt hat; begrüßt die unter Führung der NATO handelnde und aus 39 Nationen bestehende Unterstützungsmission (Resolute Support Mission), die seit dem 1. Januar 2015 im Einsatz ist und den Auftrag hat, die afghanischen Sicherheitskräfte und Institutionen auszubilden, zu beraten und zu unterstützen; weist darauf hin, dass die afghanischen nationalen Sicherheitskräfte die volle Verantwortung für die Kampfeinsätze tragen, die sie am 1. Januar 2015 von der ISAF übernommen haben;

6.  ist der festen Überzeugung, dass ein umfassender Friedens- und Aussöhnungsprozess unter afghanischer Führung und in afghanischer Hand der einzig gangbare Weg zu einer nachhaltigen Lösung des Konflikts ist; begrüßt die afghanischen Friedensinitiativen wie den Kabul-Prozess zur Zusammenarbeit für Frieden und Sicherheit; bekräftigt erneut die feste Zusage der EU, alle Initiativen zu unterstützen, die zu Frieden, Sicherheit und Stabilität in Afghanistan führen;

7.  unterstreicht, wie wichtig Afghanistan für die Stabilität in der Region ist; betont, dass ein sicheres, stabiles und wohlhabendes Afghanistan von entscheidender Bedeutung für Frieden und Stabilität in der Region insgesamt ist; bekräftigt in diesem Zusammenhang, wie wichtig die regionalen Partner sind, etwa die Länder Zentralasiens, Iran, China, Indien und Pakistan; fordert sie auf, konstruktiv zusammenzuarbeiten, um einen echten und ergebnisorientierten Verhandlungsprozess ohne Vorbedingungen voranzubringen; bekundet seine Unterstützung für den im Jahr 2012 in Istanbul auf den Weg gebrachten „Heart-of-Asia“-Prozess zur Förderung der Stabilität und des Wohlstands in der Region;

8.  bekräftigt, dass die internationale Gemeinschaft ihr Engagement in Afghanistan fortführen und zum Wiederaufbau des Landes, zur Entwicklung der Wirtschaft und zum Widerstand gegen den Terrorismus beitragen muss; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verpflichtungen, die die internationale Gemeinschaft auf der internationalen Afghanistan-Konferenz in Brüssel eingegangen ist, auf der rund 13,6 Milliarden Euro für die Unterstützung bis 2020 zugesagt wurden;

9.  ist der Auffassung, dass fehlende Sicherheit und endemische Korruption die beiden größten Herausforderungen sind, die das normale Funktionieren und die normale Entwicklung Afghanistans behindern; bekräftigt, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan verschlechtert hat und die Zahl der Terroranschläge zugenommen hat; ist angesichts der fortschreitenden territorialen Ausbreitung der Taliban, die Entstehung des ISKP und der Erstarkung der Terrororganisationen IS und Al-Qaida beunruhigt; erkennt an, dass der ISKP das Potenzial hat, in naher Zukunft zur größten Bedrohung für die Sicherheit in Afghanistan werden;

10.  ist zutiefst besorgt über die Entstehung des ISKP als jüngstes Element, das zur zunehmenden Fragilität der Sicherheitslandschaft in Afghanistan beiträgt; betont, dass er zusätzlich zu seiner Hochburg im Osten des Landes (Nangarhar) versucht, seine Präsenz im Norden des Landes mit Unterstützung der islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) zu behaupten; hebt hervor, dass im Erfolgsfall ein Umfeld geschaffen wird, das der Beherbergung ausländischer Kämpfer und Aktivisten förderlich ist, da diese aus dem Irak und Syrien verdrängt werden, weil der IS in diesen beiden Ländern militärische Rückschläge erlitten hat;

11.  unterstreicht die Bedeutung eines echten internern Versöhnungsprozesses; fordert die EU auf, ein Programm zur Abrüstung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Aufständischer unter afghanischer Führung aktiv zu unterstützen; hält es für notwendig, Radikalisierung, Extremismus und Anwerbung für terroristische Vereinigungen zu bekämpfen; weist darauf hin, dass die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der oben genannten Probleme mit der Schaffung von Anreizen für die wirtschaftliche Entwicklung und das Wachstum der Bevölkerung insgesamt zusammenhängt;

12.  unterstreicht, dass die Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung ein wesentlicher Bestandteil der Schaffung eines sicherheitsfördernden Umfelds in Afghanistan ist; betont die Notwendigkeit, die Kapazitäten der afghanischen Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte (ANSF) zu stärken, zu denen die auf Ausbildung, Beratung und Unterstützung ausgerichtete NATO-Unterstützungsmission (NATO Resolute Support mission) einen wesentlichen Beitrag leistet; lobt die großen Opfer der ANSF, die in ihrem Kampf gegen die Aufständischen jährlich schwere Verluste erleiden; weist darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft bis 2020 jährlich einen Beitrag von etwa 1 Milliarde USD zur Unterstützung der Finanzierung der ANSF leistet:

13.  verurteilt die jüngsten Terroranschläge in Afghanistan, insbesondere das Selbstmordattentat auf die Imam Zaman Shia-Moschee in Kabul vom 20. Oktober 2017 und den Angriff auf den privaten Fernsehsender Shamshad in Kabul vom 7. November 2017; weist darauf hin, dass der IS/Da’isch sich zu den beiden Angriffen bekannte; ist besorgt über die sich verschlechternde humanitäre Lage und die hohe Zahl der zivilen Opfer durch Terroranschläge;

14.  hält das Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der EU und Afghanistan für sehr wichtig, zumal dieses das erste Vertragsverhältnis zwischen den beiden Parteien darstellt; ist zuversichtlich, dass durch die Anwendung des Abkommens die bilateralen Beziehungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte gestärkt werden, insbesondere die Rechte der Frauen und Kinder, die Rechtsstaatlichkeit, die ländliche Entwicklung, die Bildung, die Wissenschaft und die Technologie, die Bekämpfung der Korruption, die Geldwäsche, die Finanzierung des Terrorismus, das organisierte Verbrechen und der Drogenhandel sowie die Zusammenarbeit bei der Migration;

15.  unterstützt die neue EU-Strategie für Afghanistan, die am 24. Juli 2017 vorgestellt wurde, und die einen Versuch darstellt, die Herausforderungen, mit denen Afghanistan konfrontiert ist, auf umfassende Weise zu bewältigen, wobei es vor allem darum geht, Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Region zu fördern, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu stärken und eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Stärkung der Rolle der Frau zu fördern sowie die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung zu unterstützen und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration zu bewältigen;

16.  begrüßt, dass die Regierung der nationalen Einheit sich verpflichtet hat, die im Nationalen Rahmen für Frieden und Entwicklung Afghanistans verankerten Prioritäten umzusetzen, um Eigenständigkeit zu erreichen, insbesondere durch die Verringerung der Abhängigkeit von externer Hilfe und die Schaffung wirtschaftlicher Möglichkeiten für die Bevölkerung; fordert die Regierung der nationalen Einheit nachdrücklich auf, sich mit den drängenden Fragen Korruption, Misswirtschaft, Abfall, Drogenhandel und Sicherheit für die Menschen zu befassen;

17.  ist besorgt angesichts der wieder zunehmenden Gewalt gegen Frauen und der Abschaffung der Bestimmungen für Frauen und ihrer Rechte in Afghanistan;
fordert das afghanische Parlament und die Regierung der nationalen Einheit auf, alle Rechtsvorschriften aufzuheben, die Elemente der Diskriminierung von Frauen enthalten und somit gegen von Afghanistan unterzeichnete Völkerrechtsverträge verstoßen;

18.  fordert die Regierungen Afghanistans und Pakistans auf, bei Fragen der Sicherheit und des Terrorismus zusammenzuarbeiten, und legt ihnen den Austausch geheimdienstlicher Informationen sowie eine Kooperation bei der Bekämpfung von Terroristen und Extremisten auf beiden Seiten der Grenze nahe; hebt das Problem der Zufluchtsorte für aufständische Gruppen in Pakistan hervor, das von den Behörden in Islamabad angegangen werden muss;

19.  nimmt die Tätigkeiten der quadrilateralen Koordinierungsgruppe zu Afghanistan zur Kenntnis, bestehend aus den Vereinigten Staaten, China, Afghanistan und Pakistan, die im Dezember 2015 eingerichtet wurde; würdigt die bisherigen Bemühungen in Form des Fahrplans, der darauf abzielt, direkte Gespräche zwischen der Regierung der nationalen Einheit und den Taliban zu erleichtern; bedauert jedoch, dass es bei diesen Bemühungen, die zu einem Friedens- und Aussöhnungsprozesses unter afghanischer Führung und Verantwortung geführt haben, keine greifbaren Fortschritte gegeben hat;

20.  bekräftigt die Bedeutung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Afghanistan in Migrationsfragen, einschließlich Rückkehr und Rückübernahme, Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel; hält es für wichtig, dass das das mit Afghanistan bestehende Abkommen zur Erleichterung der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer („Joint Way Forward“, Plan für ein gemeinsames Vorgehen) und die bilateralen Vereinbarungen mit den Mitgliedstaaten uneingeschränkt umgesetzt werden;

21.  ist zutiefst besorgt, angesichts des massiven Anstiegs der Zahl an Binnenvertriebenen im Jahr 2016 um 653 000 Menschen, was der Auslöser einer gewaltigen humanitären Krise sein könnte; legt allen beteiligten Parteien nahe, sich um diese schutzbedürftigen Afghanen zu kümmern, und fordert die Regierung der nationalen Einheit auf, ihre Wiedereingliederung in die afghanische Gesellschaft zu unterstützen; weist darauf hin, dass nach Schätzungen der afghanischen Staatsorgane, von Agenturen der Vereinten Nationen sowie von anderen humanitären Organisationen über 9,3 Mio. Menschen bis Ende 2017 auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden;

22.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Afghanistans zu übermitteln.