Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B5-0055/2002Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B5-0055/2002

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

6. Februar 2002

eingereicht gemäß Artikel 50 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zu den Wahlen in Madagaskar

Verfahren : 2002/2515(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B5-0055/2002
Eingereichte Texte :
RC-B5-0055/2002
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Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wahlen in Madagaskar

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Erklärung des Vorsitzes der Europäischen Union [14324/01] zu den Präsidentschaftswahlen in Madagaskar vom 22. November 2001,

–  in Kenntnis der Erklärung des Präsidenten des VN-Sicherheitsrates [SC/7281] zu den Wahlen in Madagaskar vom 28. Januar 2002,

–  unter Hinweis auf die Tagung der Außenminister der Europäischen Union am 18./19. Februar 2002 in Brüssel (Belgien),

–  unter Hinweis auf den vorgeschlagenen zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen in Madagaskar am 24. Februar 2002,

A.  in der Erwägung, dass die nationale Wahlkommission Madagaskars am 25. Januar 2002 Ergebnisse veröffentlichte, wonach Ravalomanana 46,44% der Stimmen und Ratsiraka 40,61% der Stimmen gewonnen hatten, wogegen auf die verbleibenden 4 Kandidaten nur eine geringe Stimmenzahl entfiel,

B.  in der Erwägung, dass die Oppositionsparteien behaupten, die Wahl sei manipuliert worden,

C.  in der Erwägung, dass dieser Disput über die Präsidentschaftswahlen zu wochenlangen massiven Protesten und einem Generalstreik führte,

D.  in der Erwägung, dass das Oberste Verfassungsgericht Madagaskars unter Missachtung weitreichender Proteste der Opposition einen zweiten entscheidenden Wahlgang am 24. Februar angeordnet hat,

E.  in der Erwägung, dass das Hohe Gericht alle Anträge zurückgewiesen hat, die von den verschiedenen Bewerbern in jedem Wahlbüro erzielten Ergebnisse zu vergleichen, womit keine gemeinsame Interpretation der Ergebnisse möglich ist,

F.  in der Erwägung, dass die Mitglieder dieses Hohen Gerichts ausnahmslos vom scheidenden Präsidenten ernannt wurden, was nicht als Garantie für Unparteilichkeit erachtet werden kann,

G.  in der Auffassung, dass ein Vergleich der amtlichen Unterlagen das einzige demokratische Mittel wäre, um das tatsächliche Wahlergebnis in Erfahrung zu bringen,

H.  in der Erwägung, dass der Vorsitz der Europäischen Union sich verpflichtet hat, Vorbereitung und Organisation der Präsidentschaftswalen in Madagaskar interessiert und aufmerksam unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und einer verantwortungsvollen Staatsführung sowie in der Hoffnung zu überwachen, dass die Wahlen ruhig, fair und mit größtmöglicher Transparenz verlaufen werden,

I.  in der Erwägung, dass die Regierung Ratsirakas zum ersten Wahlgang keine internationalen Beobachter zuließ,

J.  in Erwägung der Vermittlungsvorschläge der Organisation für Afrikanische Einheit und der Internationalen Organisation für die Frankophonie,

K.  in der Erwägung, dass Mitglieder des VN-Sicherheitsrates Besorgnis über die anhaltenden Unruhen in Madagaskar und das Potential für eine Unterminierung von Frieden und Stabilität in diesem Land und der gesamten Region geäußert haben,

L.  in Kenntnis der jüngsten Aussagen des Kandidaten der Opposition, er werde eine Kandidatur im zweiten Wahlgang erwägen, wenn internationale Beobachter anwesend seien und eine internationale Überprüfung der Ergebnisse vom 16. Dezember 2001 erfolge,

M.  in der Erwägung, dass die staatlichen Medien als einzige das gesamte Hoheitsgebiet abdecken und sich stark parteiisch zeigen,

N.  in Erwägung der durch jeden Streiktag verursachten wirtschaftlichen Verluste in einem der ärmsten Länder der Welt, dessen wirtschaftliche Lage derzeit kritisch ist,

1.  bekundet tiefste Besorgnis hinsichtlich der mit der derzeitigen Lage in Madagaskar verbundenen Gefahren und fordert alle Parteien auf, auf Gewalt zu verzichten;

2.  wünscht, dass das Wahlverfahren fortgesetzt wird, vorausgesetzt, die Wahlen werden in beiden Wahlgängen frei, fair und transparent sowie in Anwesenheit internationaler Beobachter durchgeführt;

3.  fordert den spanischen Vorsitz der Europäischen Union dringend auf, eine offizielle Troika zu entsenden, um vor dem für den 9. Februar 2002 geplanten Start der Kampagne im Fall eines zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen Gespräche mit allen Seiten zu führen;

4.  fordert die Europäische Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, ein internationales Wahlbeobachtungsteam nach Madagaskar zu entsenden, wenn die Troika berichtet, dass ein zweiter Wahlgang stattfinden wird;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, der Afrikanischen Union, der Regierung von Madagaskar und dem VN-Generalsekretär zu übermitteln.