Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B5-0194/2004Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B5-0194/2004

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

21. April 2004

eingereicht gemäß Artikel 50 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen:zu Nigeria

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B5-0194/2004
Eingereichte Texte :
RC-B5-0194/2004
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Entschließung des Europäischen Parlaments zu Nigeria

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Nigeria,

– unter Hinweis auf die von Nigeria ratifizierten internationalen Menschenrechtsübereinkommen,

– gestützt auf Artikel 50 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass es zwischen den Volksgruppen in Nigeria zahlreiche Zusammenstöße gegeben hat, bei denen in den letzten Jahren Tausende von Menschen starben,

B. in der Erwägung, dass diese Zusammenstöße häufig Zusammenstöße von Volksgruppen unterschiedlicher Religion sind,

C. unter Hinweis darauf, dass der jüngste Ausbruch religiös begründeter Gewalttätigkeiten im nigerianischen Plateau State zum Tod von 1.500 Christen, zur Vertreibung von bis zu 50.000 Menschen und zur Zerstörung von 173 Kirchen führte und eine der schlimmsten Ausschreitungen gegen christliche Gemeinden in den verschiedenen nigerianischen Landesteilen in den letzten Jahren waren,

D. unter Hinweis darauf, dass viele Söldner angeblich in Niger und im Tschad von islamischen Extremisten im Plateau State rekrutiert wurden, um christliche Städte und Dörfer anzugreifen,

E. in der Erwägung der Ausschreitungen militanter islamistischer Integristen, insbesondere in den nördlichen Landesteilen, während ein Bataillon von 500 Soldaten, unterstützt von Panzerfahrzeugen, nötig war, um den Aufstand der islamischen Sekte „Die Begleiter des Propheten“ niederzuschlagen, die sich einer Reihe von Polizeikommissariaten und Schulen im Staat Kano bemächtigt hatten,

F. unter Hinweis darauf, dass 12 nördliche Teilstaaten mit muslimischer Mehrheit seit 1999 die strenge islamische Scharia-Rechtsprechung eingeführt haben, was zu erhöhten Spannungen zwischen Moslems und Christen und zu ethnischen und religiösen Ausschreitungen sowie zum Mord an über 10.000 Menschen führte,

G. unter Hinweis auf die 1999 angenommene nigerianische Verfassung, die volle Glaubensfreiheit garantiert,

H. unter Hinweis darauf, dass ein religiöses Gesetz nur für den gelten kann, der es akzeptiert, und unter Hinweis darauf, dass das Europäische Parlament wiederholt die Verurteilung zur möglichen Steinigung der Frauen durch örtliche Gerichte nach der Scharia verurteilt hat,

1. verurteilt jegliche Form religiöser Intoleranz und Gewalt sowie die Ermordung von Christen in jüngster Zeit in weiten Gebieten sowie die Zerstörung von Kirchen im nigerianischen Plateau State;

2. fordert die nigerianische Regierung auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Bürger zu ergreifen, der Gewalt ein Ende zu setzen, aktiv die Förderung und Beachtung der Menschenrechte und insbesondere der Religionsfreiheit durchzusetzen sowie einen Dialog zu fördern, der zu dauerhaftem Frieden und dauerhafter Sicherheit in allen Landesteilen führt;

3. fordert die Europäische Union auf, unverzüglich in einen politischen Dialog mit der nigerianischen Regierung einzutreten, um die Toleranz und den Frieden zwischen den verschiedenen Gemeinschaften, einschließlich der religiösen Führer, sowie die Sicherheit der Menschen unter Beachtung der Menschenrechte und die Respektierung der religiösen Glaubensfreiheit zu fördern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem AKP-EU-Rat, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Versammlung AKP-EU und der nigerianischen Regierung zu übermitteln.