Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0330/2007Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0330/2007

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

5.9.2007

eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zu Birma

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0330/2007
Eingereichte Texte :
RC-B6-0330/2007
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Birma

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die erste formelle Sitzung des UN-Sicherheitsrates zu Birma, die am 29. September 2006 stattgefunden hat,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von VN-Generalsekretär Ban Ki-moon vom 18. Juli 2007 und das an ihn gerichtete Schreiben, das 92 gewählte Vertreter des birmanischen Parlaments am 1. August 2007 unterzeichnet haben und in dem unter anderem ein Vorschlag für eine nationale Aussöhnung und Demokratisierung in Birma enthalten ist,

–  unter Hinweis darauf, dass der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Jakob Kellenberger, am 28. Juni 2007 auf beispiellose Art und Weise Verletzungen des humanitären Völkerrechts angeprangert hat, die von der Regierung von Birma gegen Zivilpersonen und Inhaftierte begangen wurden, und gefordert hat, dass die Regierung von Birma Sofortmaßnahmen ergreift, um diesen Verletzungen Einhalt zu gebieten und zu verhindern, dass es erneut dazu kommt,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 481/2007 der Kommission vom 27. April 2007 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar,

–  unter Hinweis darauf, dass die Regierung der Vereinigten Staaten am 1. August 2007 beschlossen hat, den im Gesetz für Freiheit und Demokratie von 2003 enthaltenen Einfuhrstopp zu verlängern,

–  unter Hinweis darauf, dass der Leiter des „Inter-Parliamentary Caucus“ des ASEAN, Zaid Ibrahim, am 23. August 2007 öffentlich die Forderung erhoben hat, China möge seinen Einfluss zur Lösung der Krise in Birmanutzen,

–  unter Hinweis auf das achte ASEM-Außenministertreffen, das am 28./29. Mai 2007 in Deutschland stattgefunden hat,

–  unter Hinweis darauf, dass Studenten der „Generation 88“ am 8. August 2007 angekündigt haben, sie wollten den 17. Jahrestag des Wahlsieges der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) bei den Parlamentswahlen vom 27. Mai 1990 begehen und dabei die Verfassungsvorschläge verwerfen, die der Nationalkonvent, der am 18. Juli 2007 in seine letzte Phase getreten ist, vorgelegt hatte,

–  unter Hinweis auf den früheren Bericht (18. Juli 2007) von Human Rights Watch, wonach durch die vorgeschlagene neue Verfassung für Birma das repressive System der Militärherrschaft beibehalten würde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. Mai 2005, 17. November 2005, 14. Dezember 2006 und 21. Juni 2007 zu Birma,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des EU-Ratsvorsitzes vom 28. August 2007 zur Festnahme von Demokratieaktivisten in Birma,

–  unter Hinweis auf das Gipfeltreffen der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftszusammenarbeit (APEC) am 8. und 9. September 2007,

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Vorsitzende der NDL, die Friedensnobelpreisträgerin und Sacharowpreisträgerin Aung San Suu Kyi, 11 der letzten 17 Jahre unter Hausarrest verbracht hat,

B.  in der Erwägung, dass die Regierung von Birma am 15. August ohne Vorankündigung die Treibstoffsubventionen aufgehoben hat, was zu einem Anstieg der Treibstoffpreise von etwa 500 %, zu einer Verdoppelung der Transportkosten und zu einer Aufblähung der Kosten für wesentliche Güter und Dienstleistungen geführt hat,

C.  in der Erwägung, dass die birmanische Hilfsorganisation für politische Gefangene davon ausgeht, dass über 100 Menschenrechtsaktivisten und friedliche Demonstranten unmittelbar nach den Protesten über die Erhöhung der Treibstoffpreise am 15. August festgenommen wurden,

D.  in der Erwägung, dass der so genannte Nationalkonvent von Birma die Ausarbeitung der Grundprinzipien einer neuen Verfassung abgeschlossen hat, der es angesichts des Fehlens demokratisch gewählter Vertreter an Legitimität und internationaler Glaubwürdigkeit mangelt,

E.  in der Erwägung, dass der Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC) weiterhin entsetzliche Menschenrechtsverletzungen gegen die birmanische Bevölkerung begeht wie Zwangsarbeit, Verfolgung von Dissidenten, Einberufung von Kindersoldaten und Zwangsumsiedlungen,

F.  in der Erwägung, dass ungefähr 90 % der Bevölkerung von Birma unter oder nahe an der Armutsgrenze von einem Dollar pro Tag leben, dass mehr als 30 % der Kinder unter fünf Jahren an Unterernährung leiden, die Sterblichkeitsraten wegen Malaria und Tuberkulose weiter sehr hoch sind, dass sich HIV/AIDS in der gesamten Bevölkerung epidemisch ausgebreitet hat und ungefähr die Hälfte der Kinder im schulpflichtigen Alter nie eine Schule besucht hat,

G.  in der Erwägung, dass der ASEAN begonnen hat, die Übergriffe des Militärregimes in Birma energischer zu verurteilen und darauf zu drängen, dass Birma seine Menschenrechtsbilanz verbessert und den Weg der Demokratie beschreitet,

H.  in der Erwägung, dass sich erstmals seit 1988 buddhistische Mönche an den Demonstrationen gegen das Regime beteiligt haben, und dies trotz der nächtlichen Ausgangssperre, die seit dem 19. August 2007 in Thanlyin gilt,

1.  bedauert die Niederschlagung der friedlichen Demonstrationen gegen die Erhöhung der Treibstoffpreise am 15. August 2007 durch die SPDC, die Festnahme von über 100 Personen und die gewaltsamen Angriffe auf Zivilpersonen, die insbesondere gegen Frauen besonders brutal waren;

2.  fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung all derer, die seit dem Beginn der Proteste am 19. August 2007 festgenommen wurden, einschließlich der Führer der Studenten der „Generation 88“ wie Min Ko Naing, der bereits 16 Jahre lang inhaftiert war, und Ko Ko Gyi, der 15 Jahre im Gefängnis verbracht hat;

3.  bringt seine große Besorgnis über die negativen Auswirkungen zum Ausdruck, die der außergewöhnlich starke Anstieg der Preise für Grundstoffe auf die birmanische Bevölkerung hat, und vertritt die Ansicht, dass die birmanische Militärjunta ganz eindeutig nicht in der Lage ist, die außergewöhnlichen Naturressourcen zum Wohle der Menschen in Birma zu nutzen;

4.  äußert sich zutiefst besorgt über das Säbelrasseln der Militärs in Rangun und die gewaltsamen Attacken durch Sicherheitskräfte und pseudozivile Organisationen;

5.  verurteilt nachdrücklich, dass sich die SPDC ziviler Schlägertrupps wie der „Union Solidarity and Development Association“ (USDA) und der „Swan Ahr Shin“ (SAS) bedient, um Demonstranten und Aktivisten festzunehmen, zu attackieren, einzuschüchtern und zu bedrohen, und fordert die sofortige Auflösung dieser und ähnlicher Gruppierungen;

6.  fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Aung San Suu Kyi;

7.  verurteilt die unablässige Unterdrückung des birmanischen Volkes und die andauernde Verfolgung und Inhaftierung von Demokratieaktivisten durch die SPDC; weist insbesondere auf den Fall des 77-jährigen Journalisten U Win Tin hin, der nunmehr seit fast zwei Jahrzehnten als politischer Gefangener festgehalten wird, weil er ein Schreiben an die Vereinten Nationen über die Misshandlung politischer Gefangener und die schlimmen Haftbedingungen gerichtet hat;

8.  bedauert, dass die SPDC trotz des Zustands des Landes, der regionalen und internationalen Kritik und einer 45-jährigen Herrschaft nicht einmal die grundlegendsten Menschenrechte achtet und keinerlei substanzielle Fortschritte in Richtung Demokratie erzielt hat;

9.  drängt auf die Einstellung des derzeitigen unrechtmäßigen Verfassungsprozesses, und fordert, dass ein repräsentativer Nationalkonvent an seine Stelle tritt, in dem auch die NLD und andere politische Parteien und Gruppen vertreten sind, wobei auch die Empfehlungen des VN-Generalsekretärs zu berücksichtigen sind, dass dieser Prozess zu einem integrierenden und demokratischen Verfassungsbildungsprozess werden sollte;

10.  begrüßt, dass der Leiter des „Inter-Parliamentary Caucus“ des ASEAN China in beispielloser Weise aufgefordert hat, sich aktiv um eine Änderung zum Besseren in Birma zu bemühen;

11.  bedauert erneut, dass der birmanische Außenminister Nyan Win, der nicht in die EU einreisen darf, die Erlaubnis zur Teilnahme am achten ASEM-Außenministertreffen in Deutschland erhalten hat, und zwar nur einige Tage, nachdem die Militärregierung in Birma den illegalen Hausarrest von Aung San Suu Kyi um ein weiteres Jahr verlängert hatte;

12.  drängt darauf, dass die nächtliche Ausgangssperre gegen Mönche in Thanlyin und andere Einschränkungen der Meinungsfreiheit von Regimegegnern sowie die damit verbundenen Methoden aufgehoben werden;

13.  legt China und Indien sowie Russland nahe, ihren beträchtlichen wirtschaftlichen und politischen Einfluss auf das birmanische Regime zu nutzen, um wesentliche Verbesserungen im Lande herbeizuführen, und auf jeden Fall die Lieferung von Waffen und anderen strategisch wichtigen Ressourcen einzustellen;

14.  fordert in Birma investierende Unternehmen erneut auf, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte bei der Durchführung ihrer Projekte wirklich geachtet werden, und ihre Tätigkeit in Birma beim Auftreten von Menschenrechtsverletzungen auszusetzen; bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass einige Länder es trotz der verheerenden Menschenrechtssituation in Birma für richtig hielten, ihre Investitionen dort beträchtlich auszuweiten;

15.  begrüßt zwar die Verlängerung gezielter Sanktionen der EU, räumt jedoch ein, dass sie nicht die erwünschten Wirkungen auf die für das Leiden des birmanischen Volkes direkt Verantwortlichen gezeitigt haben, und fordert den Rat daher auf, die Schwächen des derzeitigen Sanktionssystems zu analysieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu beschließen, um ein höheres Maß an Effizienz zu gewährleisten;

16.  besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass alle Mitgliedstaaten die bereits beschlossenen restriktiven Maßnahmen strikt anwenden;

17.  stellt fest, dass sich die Unterstützung gemäß der gegen Birma gerichteten restriktiven Maßnahmen auf humanitäre Hilfe und Hilfe für die Bedürftigsten beschränkt;

18.  fordert die Außenminister der Mitgliedstaaten auf, über Maßnahmen zur Stärkung des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Birma auf der nächsten Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 7./8. September zu diskutieren;

19.  legt den Regierungen des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Belgiens, Italiens und der Slowakei, die allesamt Mitglieder des Sicherheitsrates sind, nahe, konzertierte Anstrengungen zu unternehmen, um eine verbindliche Resolution zu Birma, die auch die Freilassung von Aung San Suu Kyi beinhaltet, einzubringen und einstimmige Zustimmung dazu zu erreichen; stellt fest, dass eine ähnliche Resolution im Januar 2007 eingebracht wurde, gegen die jedoch China, Russland und Südafrika ihr Veto eingelegt haben; fordert eine Sondersitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die sich mit der derzeitigen Lage in Birma befasst;

20.  legt den Regierungen aller Mitgliedstaaten der EU, die Mitglieder des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen sind, nahe, auf der nächsten Tagung des Rates im September gemeinsam eine Resolution zu Birma einzubringen und Unterstützung dafür zu erreichen;

21.  fordert die Führungskräfte auf dem diese Woche in Sydney stattfindenden Gipfeltreffen der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftszusammenarbeit auf, sich mit den jüngsten Menschenrechtsverletzungen in Birma zu befassen und Maßnahmen zu beschließen, um einen Wandel in diesem Land herbeizuführen;

22.  ersucht Ibrahim Gambari, der im Mai als Sonderberater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu Birma eingesetzt wurde, Rangun und andere Teile Birmas unverzüglich einen Besuch abzustatten, wobei sichergestellt sein sollte, dass er die Gelegenheit zu einem Zusammentreffen mit Aung San Suu Kyi und anderen führenden Mitgliedern der Opposition sowie Vertretern des Regimes hat;

23.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Regierungen der ASEAN-Länder, der Nationalen Liga für Demokratie, dem Staatsrat für Frieden und Entwicklung, der Regierung der Volksrepublik China, der Regierung von Indien, der Regierung von Russland, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergieagentur und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.