Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B6-0435/2007Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B6-0435/2007

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

13.11.2007

eingereicht gemäß Artikel 103 Absatz 4 der Geschäftsordnung von
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen: zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B6-0435/2007
Eingereichte Texte :
RC-B6-0435/2007
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen vorbereitenden Bericht vom 26. Januar 2007 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2007 (A6-0012/2007),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission – Das Europäische Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung“ (KOM(2007)0581),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Jetzt aufs Tempo drücken“: Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze (KOM(2006)0030),

–  unter Hinweis auf die Beschlüsse des Rates vom 4. Oktober 2004, 12. Juli 2005, 18. Juli 2006 und 10. Juli 2007 über Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten,

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung zu den Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten[1],

–  unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 23. und 24. März 2005 angenommenen Europäischen Jugendpakt,

–  unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 23. und 24. März 2006 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Allgemeine und berufliche Bildung 2010: Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie“ (KOM(2003)0685),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung zur Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007[2],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des informellen Treffens der Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in Guimarães zu 12 Eckpunkten zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen vom 5. und 6. Juli 2007,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Frage, ob staatliche Politik das Wachstum fördert oder nicht, von den Quellen und Behinderungen des Wachstums im wirtschaftlichen Umfeld und von der allgemeinen Konstellation von Zwängen und Möglichkeiten im globalen Wirtschaftsgefüge abhängt,

B.  in der Erwägung, dass die derzeitige finanzielle Instabilität Unsicherheit schafft und das Wachstum noch weiter bremsen könnte, dass die geringfügige Korrektur der Herbstprognosen durch die Kommission aber auch einen Wendepunkt im Wirtschaftskreislauf bedeuten könnte, sofern die Transparenz der Märkte und entsprechende Reaktionen der politisch Verantwortlichen das Vertrauen der Verbraucher nicht wiederherstellt,

C.  in der Erwägung, dass die neue EU eine einmalige Mischung aus hoch entwickelten Industrieländern und konvergierenden Niedriglohnländern darstellt, was es ermöglicht, Kosten einzusparen, interne und externe größenbedingte Einsparungen zu verwirklichen und dem deflationären und inflationären Druck der Schwellenwirtschaften standzuhalten,

D.  in der Erwägung, dass der EU-Binnenmarkt aufgrund seines steigenden Ansehens und seiner zunehmenden Attraktivität die Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen, die Nachfrage nach politischer und finanzieller Unterstützung bei der Lösung von Problemen auf der gesamten Welt und den Zufluss privater und staatlicher Investitionen ankurbelt,

E.  in der Erwägung, dass die Ausfuhrbilanz der EU sowohl gegenüber Industriestaaten als auch gegenüber Ländern mit sich rasch entwickelnden Volkswirtschaften durch fehlende Gegenseitigkeit in Bezug auf die Bedingungen des Zugangs zum Markt, nichttarifäre Handelshemmnisse und unfaire Handelspraktiken zu oft negativ beeinflusst wird,

F.  in der Erwägung, dass die erweiterte EU und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie die politische und soziokulturelle Entwicklung ihrer Mitgliedstaaten Reformen und eine bessere Zusammenarbeit innerhalb des politischen Beschlussfassungssystems erfordern,

G.  in der Erwägung, dass die Interdependenz innerhalb der Eurozone stärker ist als in der EU insgesamt, und in der Erwägung, dass sich dies noch nicht in wirksamen und kohärenten Politikprozessen niederschlägt – insbesondere im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen soliden staatlichen Finanzen, einer effizienten Ausgabentätigkeit und Investitionen in Strategien zur Produktivitätssteigerung,

H.  in der Erwägung, dass die politisch Verantwortlichen die gemeinsamen Herausforderungen, denen die EU-Volkswirtschaften jetzt und in den kommenden Jahren gegenüberstehen, bei der Festlegung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der EU erkennen, klar formulieren und angehen müssen,

I.  in der Erwägung, dass das Bewusstsein bei den EU-Bürgern und ihre aktive Unterstützung Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung von wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind,

J.  in der Erwägung, dass die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) im Rahmen der neuen Lissabon-Strategie stärkere Konturen aufweisen, mit einer stärkeren Kontrollfunktion versehen werden und partizipatorische Impulse geben muss, insbesondere in den Nationalen Reformprogrammen (NRP) und den Umsetzungsberichten über die Nationalen Reformprogramme,

K.  in der Erwägung, dass eine enge wechselseitige Beziehung zwischen Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Armutsbekämpfung und sozialer Integration besteht; in der Erwägung, dass die Armut trotz Berufstätigkeit sowohl in der Beschäftigungspolitik als auch in der Sozialpolitik zunehmend zu einer wesentlichen Herausforderung wird; in der Erwägung, dass die Integrierten Leitlinien im Hinblick auf ihre sozialen und ökologischen Ziele unbedingt handfeste Ergebnisse zeitigen und die Synergien zwischen den verschiedenen Bereichen berücksichtigen sollten,

L.  in der Erwägung, dass die Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten auf ihrem informellen Treffen in Guimarães zu dem Schluss gelangten, dass die soziale Integration eine grundlegende Dimension der nachhaltigen Entwicklungsstrategien in Europa ist, da sie die Instrumente bereitstellt, damit jeder eine Chance bekommt, und sich positiv auf Beschäftigung, Qualifikationen und menschliche Entwicklung auswirkt,

Externe Politikbereiche

1.  verweist darauf, dass die Globalisierung der Wirtschaft für die EU-Volkswirtschaften neue Möglichkeiten schafft, die in den nächsten Jahrzehnten eine noch wichtigere Rolle spielen werden und zusätzlichen Nutzen aus größenbedingten Einsparungen, Kapazitäten, städtischen Ballungsgebieten, Vernetzungen und ihrem guten Ruf ziehen werden;

2.  unterstreicht, dass die EU intern ihre Lissabon-Ziele nur durch aktives und vereintes Handeln auf der Weltbühne erreichen kann; begrüßt daher die Absicht, eine kohärente externe Dimension der Lissabon-Strategie zu entwickeln; ist der Auffassung, dass ein umfassender externer Politikansatz, der sich auf Zusammenarbeit im ordnungspolitischen Bereich, Konvergenz der Normen und Gleichwertigkeit der Vorschriften konzentriert, sowohl den fairen Wettbewerb als auch den Handel fördern dürfte; warnt in diesem Zusammenhang jedoch davor, die Bedeutung weiterer Verbesserungen der internen Zusammenarbeit und Reformprozesse zu unterschätzen;

3.  unterstreicht die immer größere Bedeutung der EU als globaler Akteur und einer der größten Nutznießer einer offenen Weltwirtschaft, als einer der führenden Exporteure und Importeure von Waren, als führender Dienstleistungsexporteur der Welt sowie als zweitgrößtes Zielgebiet und Ausgangspunkt von ausländischen Direktinvestitionen; ist der Auffassung, dass die EU in dieser Rolle eine hohe Verantwortung im Hinblick auf die Befassung mit globalen Fragen und die Einführung gemeinsamer außenwirtschaftspolitischer Instrumente hat, mit denen sie die externen Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt angemessen handhaben könnte;

4.  ist der Auffassung, dass die globale Konsolidierung von Wirtschaftszweigen sowie die Aufkäufe von EU-Unternehmen durch Drittlandinvestoren und umgekehrt die tatsächlichen Kapitalkosten senken; fordert, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Protektionismus sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union getroffen werden; verweist jedoch darauf, dass ohne entsprechende Koordinierung bei der Festsetzung des EU-Kontrollrahmens und ohne vehemente Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln die Vorteile des Binnenmarktes und die größenbedingten Einsparungen, die aufgrund der Tatsache erzielt werden, dass die EU als Einheit an einem globalen Markt teilnimmt, eventuell geschmälert werden könnten;

5.  befürwortet die Unabhängigkeit der EZB bei der Konzeption der Währungspolitik sowie der Bewältigung der Unsicherheit der globalen Finanzmärkte; unterstreicht, dass die Aufwertung des Euro das Ergebnis zunehmender Ungleichgewichte in Drittländern und einer schleppenden Nachfrage in der EU ist, was den Wettbewerbsdruck auf die EU-Unternehmen erhöht, und hält es für notwendig, dass die EU hierauf mit einer soliden Wirtschaftspolitik, internationalen Vereinbarungen und Zusammenarbeit reagiert;

6.  ist der Auffassung, dass Nachfrageschübe bei natürlichen Ressourcen, grundlegenden Erzeugnissen und Dienstleistungen infolge des Wachstums der Volkswirtschaften in den Schwellenländern inflationären Druck auf die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten ausüben kann, der bisher durch ihren Beitrag zum Anstieg des globalen Angebots wettgemacht wurde; ist der Auffassung, dass die EU-Mitgliedstaaten antiinflationäre wirtschaftspolitische Instrumente mit Strategien für technologisches Wachstum und einem Rahmen für mögliche makroökonomische Anpassungen und verbesserte Koordination vorbereiten sollten, um dieses Problem anzugehen;

7.  begrüßt die Absicht der Kommission, die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungspolitik, die Konvergenz der Normen und die Gleichwertigkeit von Vorschriften in ihren Diskussionen mit Drittländern weiter auszubauen; fordert die Kommission auf, menschenwürdige Arbeit und die Qualität des Arbeitslebens zu fördern, das Sozialdumping zu bekämpfen, in ihre Handels- und Kooperationsabkommen mit Drittländern systematisch ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung aufzunehmen, verbunden mit der obligatorischen Ratifizierung und der Durchsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Grundsätze menschenwürdiger Arbeit, und ihre sozialen Werte und Grundsätze beim Abschluss von Abkommen mit Drittländern systematisch anzuwenden;

Interne Politikbereiche

Verknüpfung zwischen den Strategien für sozialen Schutz und Integration und den Integrierten Leitlinien

8.  begrüßt die Erklärung der Kommission, dass aktive Integration und Chancengleichheit stärker in den Vordergrund rücken und die Bekämpfung der Armut und das Engagement für eine angemessene soziale Sicherung verstärkt werden sollten, und dass effizientere Instrumente erforderlich sind, um die Rechte der Bürger auf Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge und andere Formen des sozialen Schutzes in Europa zu gewährleisten;

9.  unterstreicht, dass die Integration und Sichtbarkeit der sozialen Dimension im nächsten Zyklus der Lissabon-Strategie und insbesondere in den Integrierten Leitlinien gewährleistet und verbessert werden muss; ist der Auffassung, dass die Überwindung der festgestellten Schwächen in den Beschäftigungsleitlinien unbedingt erforderlich ist, weil einigen grundlegenden Sozialzielen zu wenig Gewicht verliehen wird, wie z. B. dem Ziel der Verringerung der Armut trotz Berufstätigkeit sowie dem Ziel der Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen, zu Bildung, Gesundheitsfürsorge und sonstigen Formen des sozialen Schutzes für alle; fordert die Kommission auf, die Integrierten Leitlinien anzupassen, um den neuen Herausforderungen zu begegnen und diese Mängel zu beseitigen;

10.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit einem systematischen Vorgehen eine wirksame Kohärenz zwischen dem NRP-Prozess, der auf Wachstum und mehr und bessere Arbeitsplätze ausgerichtet sind, einerseits und dem sozialen Schutz und der sozialen Eingliederung andererseits zu gewährleisten;

Umsetzung der Beschäftigungsleitlinien

11.  fordert die Kommission auf, sich mit dem Problem der großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf Umsetzung und Wirksamkeit der Beschäftigungsleitlinien zu befassen, indem sie dafür sorgt, dass die Mitgliedstaaten die Indikatoren und Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie, die Instrumente des lebenslangen Lernens und die im Europäischen Jugendpakt und dem Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter sowie im EU-Aktionsplan für Behinderte 2006-2007 enthaltenen Maßnahmen umfassender anwenden; fordert, dass all diese Verpflichtungen, Ziele und Bezugsgrößen uneingeschränkt in die Integrierten Leitlinien einbezogen werden, um die Kohärenz und Wirksamkeit der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu verbessern;

12.  unterstreicht, wie wichtig eine Stärkung der strategischen Kapazitäten der Beschäftigungspolitik ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren Koordinationsprozessen der Qualität der Arbeitsplätze, der Vereinbarkeit von Beruf, Familien- und Privatleben, der Qualität und Verfügbarkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung für alle, der Umsetzung von Antidiskriminierungsvorschriften, der Stärkung der Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer sowie Migrationsfragen besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

13.  unterstützt die Verabschiedung eines ausgewogenen Pakets gemeinsamer Grundsätze im Hinblick auf „Flexicurity“, d. h. Verknüpfung von Flexibilität und Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, diese gemeinsamen Grundsätze in die Konsultation mit den Sozialpartnern im Rahmen ihrer Nationalen Reformprogramme einzubeziehen, und stellt die zentrale Bedeutung von Ausbildung und Umschulung, aktiver Arbeitsmarktpolitik, angemessenem sozialen Schutz und Überwindung der Segmentierung des Arbeitsmarktes durch Gewährleistung von Beschäftigungsrechten für alle Arbeitnehmer heraus;

Wirtschaftspolitik

14.  ist der Auffassung, dass eine solide Wirtschaftspolitik zur Stärkung des Vertrauens und zur Verringerung der Unsicherheit im Rahmen der derzeitigen finanziellen Unsicherheit beitragen würde; verweist darauf, dass eines der Grundprobleme der europäischen Wirtschaft in den vergangenen Jahren die schwache Binnennachfrage war; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass eine verbesserte Koordinierung sowohl bei einer soliden Finanzpolitik als auch bei einwandfreien öffentlichen Finanzen, einschließlich wesentlicher „Lissabon-Investitionen“ von entscheidender Bedeutung ist;

15.  ist der Auffassung, dass angesichts der Globalisierung der Finanzmärkte und der Notwendigkeit, die Rechte der Verbraucher zu gewährleisten, die Transparenz der Finanzmärkte, wirksame Wettbewerbsregeln und eine angemessene Regulierung und Überwachung weiterhin von entscheidender Bedeutung sein werden; fordert daher die Kommission auf, die Finanzmarktfragen in die jeweiligen europaweiten Initiativen im Rahmen des gemeinschaftlichen Lissabon-Programms einzuarbeiten;

16.  unterstreicht, dass die Verlangsamung des Produktivitätswachstums Anlass zur Sorge für die Wirtschaftspolitik und EU-weit zwar unterschiedlich stark ausgeprägt ist, allerdings ein gemeinsames Muster aufweist, was auf Schwächen auf den Märkten, bei den Logistik- und Finanzdiensten hindeutet;

17.  verweist darauf, dass in Industriezweigen mit Entwicklungsrückstand mangelnde strukturelle Flexibilität einen wirksamen Einsatz neuer Technologien verbindet und den Zugang zu Netzen behindert; ist der Auffassung, dass wirtschaftspolitische Leitlinien Maßnahmen auf der Angebotsseite einschließen sollten, die ein günstiges Umfeld für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten schaffen und die Bildung eines einheitlichen Finanzmarkts beschleunigen sollen;

18.  räumt ein, dass Europa eine raschere Innovationsumsetzung in neue Produkte und Dienstleistungen benötigt; unterstützt daher die Forderung der Kommission nach einem „Wissensdreieck“ aus Forschung, Bildung und Innovation; erwartet wirksamere Investitionen in neue Fertigkeiten, lebenslanges Lernen und moderne allgemeine/berufliche Bildungssysteme;

19.  spricht sich für die Umstrukturierung der Wirtschaft durch Innovation in Managementprozessen, Verfahren und Organisationsstrukturen aus; ist der Auffassung, dass neue Unternehmen in diesem Bereich besseren Zugang zu Kapital und mehr Kreativität benötigen und sie zahlreiche Chancen für Kleinunternehmen und die jüngere Generation bieten;

20.  stellt fest, dass die Wettbewerbspolitik die Strukturpolitik ergänzen, Kartelle verhindern und Bedingungen schaffen sollte, die Kleinunternehmen nicht vom Markt verdrängen;

21.  stellt fest, dass die EU-Bürger Globalisierung oft mit einer sinkenden europäischen Wirtschaftsleistung und Arbeitsplatzverlusten gleichsetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäischen Bürger besser über alle Aspekte der Globalisierung und die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Politik zur Bewältigung der Herausforderungen einer globalisierten Wirtschaft zu informieren;

22.  bekräftigt, dass die Ziele der Lissabon-Strategie nur dann uneingeschränkt verwirklicht werden können, wenn Anstrengungen zur Begründung einer gemeinsamen Energiepolitik unternommen werden;

23.  erkennt an, dass kleine, mittlere und große Unternehmen allesamt Anteil an einer dynamischen und integrierten Innovationsstrategie haben und daher der Zugang von kleineren Unternehmen und Einzelnen zu den Ressourcen von entscheidender Bedeutung ist, wenn das Niveau im Bereich FuE angehoben und neue Technologien entwickelt werden sollen; weist darauf hin, dass sowohl die finanzielle Unterstützung in einem frühen Stadium als auch die weitere Finanzierung über eine hinreichend lange Zeitspanne im Hinblick darauf gefördert werden müssen, dass die Erzeugnisse Marktreife erlangen;

24.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Konsultation mit KMU und deren Vertretern einzuleiten und im Anschluss daran ein Gesetz über „Kleinunternehmen“ für Europa auszuarbeiten; fordert mit Nachdruck, dass die Stimme von Kleinunternehmen im sozialen Dialog gehört wird und dass der Grundsatz „erst in kleinen Dimensionen denken“ in vollem Umfang in die Politikgestaltung einfließt;

25.  bedauert, dass nach wie vor kein klarer Plan und kein eindeutiger Verhaltenskodex zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbart wurden, die eine geeignete Zusammenarbeit und die umfassende Einbeziehung dieser drei EU-Institutionen in die angemessene Weiterbehandlung der Globalisierungsfragen gewährleisten würden; fordert in diesem Zusammenhang den Rat und die Kommission auf, unverzüglich Vorschläge für eine enge Zusammenarbeit zwischen den drei EU-Institutionen mit Blick auf die anstehende Revision der Lissabon-Strategie zu unterbreiten;

26.  verteidigt die Unabhängigkeit der EZB bei der Gestaltung der Währungspolitik und bei der Bewältigung der Auswirkungen der Volatilität der globalen Finanzmärkte; betont, dass die Aufwertung des Euro das Ergebnis wachsender Ungleichgewichte in Drittländern sowie einer schleppenden Nachfrage in der Eurozone ist; ist besorgt, dass das europäische Wachstum möglicherweise nicht stark genug ist, um die Volatilität auf den globalen Finanzmärkten und bei den Wechselkursen auszugleichen;

27.  ist der Auffassung, dass ein Anstieg der Nachfrage nach natürlichen Ressourcen, grundlegenden Erzeugnissen und Dienstleistungen infolge des Wachstums der Volkswirtschaften in den Schwellenländern inflationären Druck auf die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten ausüben könnte, der bislang durch ihren Beitrag zur Steigerung des weltweiten Angebots ausgeglichen wurde; ist der Auffassung, dass die EU-Mitgliedstaaten antiinflationäre wirtschaftspolitische Instrumente mit Strategien für technologisches Wachstum und einem Rahmen für mögliche makroökonomische Anpassungen und verbesserte Koordination vorbereiten sollten, um dieses Problem anzugehen;

Einbeziehung der Akteure

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Lissabon-Strategie und insbesondere bei den NRP die Eigenverantwortung zu fördern und die Beteiligung der nationalen Parlamente, regionaler und kommunaler Behörden, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft zu stärken;

Weltweite Ordnungspolitik

29.  hält supranationales Handeln vor allem in der Entwicklungspolitik für dringend geboten, um den Klimawandel und die internationale organisierte Kriminalität zu bekämpfen und hält supranationale Einrichtungen zur Bewältigung supranationaler Herausforderungen für notwendig;

30.  unterstreicht die Bedeutung der EU als globaler Akteur und als einer der größten Nutznießer einer offenen Weltwirtschaft; ist der Auffassung, dass sie daher eine große Verantwortung dafür hat, sich mit globalen Fragen zu befassen und gemeinsame außenwirtschaftspolitische Instrumente einzuführen, um die externen Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt in geeigneter Weise bewältigen zu können;

31.  vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung globaler Vorschriften und Normen wesentlich ist, um ordnungspolitisch Konvergenz zu erreichen; fordert die Kommission auf, sich aktiv an der Arbeit aller einschlägigen internationalen Agenturen und Normierungsbehörden zu beteiligen, um größere Konsistenz zwischen den Vorschriften und Methoden der EU und denen der wichtigsten Handelspartner der EU zu erreichen;

32.  fordert den Rat und die Kommission auf, sicherzustellen, dass die bilateralen Handelsabkommen der EU und die multilateralen WTO-Handelsübereinkommen in Einklang mit den Bestimmungen des Übereinkommens zur Gründung der WTO geschlossen werden; fordert die Kommission auf, auch weiterhin auf ein ehrgeiziges Ergebnis der Doha-Ministererklärung hinzuarbeiten;

33.  ist der Auffassung, dass sich der transatlantische Binnenmarkt als angemessenes Instrument für einen wirksamen Schutzes der Handelsinteressen der EU sowie für ihre nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft erweisen könnte;

34.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei den Bedingungen über den Marktzugang Gegenseitigkeit herrscht; wiederholt seine Forderung nach einer neuen Partnerschaft EU-USA, deren Ziel darin besteht, alle noch bestehenden Hemmnisse für Handel und Investitionen zu beseitigen bzw. erheblich abzubauen, wobei aber die europäischen Standards eingehalten werden müssen;

35.  ist der Auffassung, dass die angestrebte weitere Handelsliberalisierung es mehr denn je notwendig macht, dass die EU ihre Fähigkeit bewahrt, sich vor unfairen Handelspraktiken zu schützen; hält die handelspolitischen Schutzinstrumente deshalb für einen unverzichtbaren Bestandteil der Strategie der EU;

Migration

36.  betont, dass die EU dringend eine gemeinsame Grenz- und Zuwanderungspolitik benötigt, die nicht nur integrierte Grenzkontrollen, sondern auch harmonisierte Strategien, Kriterien und Verfahren für die Wirtschaftsmigration umfasst, wobei den einzelnen Mitgliedstaaten der Beschluss über die Zahl der ins Land gelassenen Personen überlassen bleibt; betont ferner, dass größere Anstrengungen bei der Suche nach Lösungen durch einen Erfahrungsaustausch unternommen werden müssen, um die Zuwanderung für alle Beteiligten, sowohl sozial als auch wirtschaftlich, zu einem Erfolg werden zu lassen;

Institutionelle Maßnahmen

37.  ist der Auffassung, dass das wirtschaftliche Umfeld das langfristige Wachstum nicht automatisch beeinflusst, und dass die Entwicklung marktorientierter Institutionen entscheidend dafür ist, ob die Wirtschaft ihr strukturelles Wachstumspotential ausschöpfen kann oder nicht; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, tatsächlich aktualisierte Integrierte Leitlinien 2008-2010 vorzulegen;

38.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten und beitrittswilligen Länder zu übermitteln.