Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0031/2010Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0031/2010

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einer europäischen Strategie für den Donauraum

20.1.2010

eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B7‑0031/2010)
ALDE (B7‑0032/2010)
Verts/ALE (B7‑0033/2010)
GUE/NGL (B7‑0034/2010)
PPE (B7‑0036/2010)

Lambert van Nistelrooij, Danuta Maria Hübner, Marian-Jean Marinescu, Richard Seeber, Manfred Weber, Elisabeth Jeggle, Jan Olbrycht, Theodor Dumitru Stolojan, Elena Băsescu, Andrey Kovatchev, Tamás Deutsch, Elena Oana Antonescu, Iosif Matula, Csaba Sógor, Petru Constantin Luhan, Iuliu Winkler im Namen der PPE-Fraktion
Silvia-Adriana Ţicău, Constanze Angela Krehl, Victor Boştinaru, Brian Simpson, Saïd El Khadraoui, Hannes Swoboda, Evgeni Kirilov, Georgios Stavrakakis, Ivailo Kalfin im Namen der S&D-Fraktion
Michael Theurer, Ramona Nicole Mănescu, Filiz Hakaeva Hyusmenova im Namen der ALDE-Fraktion
Eva Lichtenberger, Michael Cramer im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Oldřich Vlasák, Tomasz Piotr Poręba im Namen der ECR-Fraktion
Jaromír Kohlíček, Miloslav Ransdorf im Namen der GUE/NGL-Fraktion


Verfahren : 2009/2812(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0031/2010
Eingereichte Texte :
RC-B7-0031/2010
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer europäischen Strategie für den Donauraum

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 192 und Artikel 265 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Anfrage vom 3. Dezember 2009 an die Kommission zu einer europäischen Strategie für den Donauraum (O-0150/09 – B7-0240/2009),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 18. und 19. Juni 2009, in denen die Kommission aufgefordert wurde, bis Ende 2010 eine europäische Strategie für den Donauraum auszuarbeiten,

–   unter Hinweis auf die EU-Strategie für den Ostseeraum,

–   unter Hinweis auf das von der spanischen, belgischen und ungarischen Präsidentschaft vorbereitete Programm des Rates,

–   unter Hinweis auf das innerhalb des Europäischen Parlaments eingerichtete Donau-Forum und die Tätigkeit des Forums,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zum Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt und den Stand der Debatte über die künftige Reform der Kohäsionspolitik,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom Oktober 2009 mit dem Titel „Eine Strategie der EU für den Donauraum“,

–   unter Hinweis auf die Übereinkommen von Espoo, Aarhus und Bern über den Umweltschutz,

–   in Kenntnis der Wasser-Rahmenrichtlinie und des Übereinkommens von Helsinki,

–   unter Hinweis auf das Belgrader Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau,

–   unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Donaukommission, der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) und der Internationalen Kommission des Save-Beckens (ISRBC) zum Ausbau der Binnenschifffahrt und zum Umweltschutz im Donaueinzugsgebiet,

–   unter Hinweis auf die von der schwedischen Präsidentschaft veranstaltete Stockholmer Konferenz zur makroregionalen Strategie,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass im Vertrag von Lissabon der territoriale Zusammenhalt als Ziel der Europäischen Union anerkannt wird (Artikel 3 EUV),

B.  in der Erwägung, dass makroregionale Strategien darauf abzielen, die bestehenden Ressourcen zur Bewältigung von Problemen der territorialen Entwicklung besser zu nutzen und gemeinsame Antworten auf gemeinsame Herausforderungen zu finden,

C. in der Erwägung, dass mit der Strategie für den Ostseeraum bereits ein auf bestimmten Kriterien beruhendes Modell für die Koordinierung der EU-Maßnahmen und der Finanzierung in geopolitischen Gebietseinheiten – Makroregionen – besteht; in der Erwägung, dass die an das Vorbild der Strategie für den Ostseeraum angelehnte EU-Strategie für den Donauraum über das Potenzial verfügt, die regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Belebung des Wirtschaftswachstums zu fördern und gemeinsame Antworten auf gemeinsame Herausforderungen zu finden,

D. in der Erwägung, dass die Donau zehn europäische Staaten – Deutschland, Österreich, die Slowakische Republik, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, die Republik Moldau und die Ukraine – miteinander verbindet, von denen sechs EU-Mitgliedstaaten sind, wobei der Raum in einem breiteren territorialen Kontext auch die Tschechische Republik, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro einschließt,

E.  in der Erwägung, dass der Donauraum ein wichtiger Knotenpunkt zwischen den Programmen der Kohäsionspolitik der EU sowie Programmen für Länder, die Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind, und potentielle Beitrittsländer ist und deshalb einen Raum darstellt, in dem verstärkte Synergien zwischen verschiedenen EU-Politiken entwickelt werden können: Zusammenhalt, Verkehr, Fremdenverkehr, Landwirtschaft, Fischerei, wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Energie, Umwelt, Erweiterung und Nachbarschaftspolitik,

F.  in der Erwägung, dass eine EU-Strategie für den Donauraum in folgenden Bereichen der Zusammenarbeit entwickelt werden muss: soziale Entwicklung und sozialer Schutz, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Verkehrs- und Energieinfrastrukturen, Umweltschutz, Kultur und Bildung,

G. in der Erwägung, dass die EU-Strategie für den Donauraum einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung einer besseren Koordinierung zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie im Donauraum tätigen Organisationen leisten könnte und Wohlstand, eine nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Sicherheit in dem Gebiet gewährleisten würde,

H. unter Hinweis darauf, dass die Zusammenarbeit im Donauraum auf eine lange Geschichte zurückblicken kann: die Europäische Donaukommission, die am 30. März 1856 gegründet wurde und ursprünglich in Galaţi (Rumänien) ihren Sitz hatte, war eine der ersten europäischen Einrichtungen und ist heute in Budapest (Ungarn) ansässig,

I.   unter Hinweis darauf, dass die Donau im Anschluss an die Erweiterung im Jahre 2007 beinahe zu einer Binnenwasserstrasse der Europäischen Union geworden ist und der Donauraum einen beträchtlichen Beitrag leisten kann, um die seit dieser Erweiterung eingeleiteten Entwicklungen zu fördern,

J.   in der Erwägung, dass die Donau selbst über die Mitgliedstaaten hinaus eine effektive Wasserstraße darstellt und zusammen mit dem Rhein-Main-Donau-Kanal und dem Rhein die Nordsee mit dem Schwarzen Meer verbindet und das Potential hat, die geostrategische Position des Schwarzmeerraums zu verbessern;

K. in der Erwägung, dass der Donauraum ein untereinander verbundenes Gebiet mit heterogenen wirtschaftlichen Kapazitäten darstellt und ein Verständnis vom Donauraum als einheitliche Makroregion dabei helfen würde, die regionalen Unterschiede in der Wirtschaftsleistung zu überwinden und eine integrierte Entwicklung zu fördern,

L.  in der Erwägung, dass das Donaudelta seit 1991 zum Welterbe der Unesco gehört und im Donauraum mehrere besondere Schutzgebiete und besondere Erhaltungsgebiete im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesen worden sind; unter Hinweis darauf, dass das Ökosystem der Donau und des Donaudeltas einzigartig und sehr anfällig ist und seltene Pflanzenarten beheimatet, die aufgrund der Verschmutzung bedroht sind,

1.  fordert die Kommission auf, so bald wie möglich umfassende Konsultationen mit sämtlichen Donauanrainerstaaten aufzunehmen, um verschiedene Aspekte der regionalen Zusammenarbeit abzudecken, und die EU-Strategie für den Donauraum bis spätestens Ende 2010 vorzulegen;

2.  ist der Auffassung, dass eine europäische Strategie für den Donauraum ein angemessenes Mittel zur Förderung der regionalen Entwicklung durch eine intensivierte Zusammenarbeit in klar abgegrenzten Politikbereichen darstellt, wo von sämtlichen Regierungspartnern ein wirklicher europäischer Zusatznutzen festgestellt wurde, und fordert eine Fortentwicklung dieser Strategie als Bestandteil des Ziels der europäischen territorialen Zusammenarbeit;

3.  unterstreicht die dringende Notwendigkeit, dass jede makroregionale Strategie als koordinierte Politik für das gesamte Territorium der EU in die EU-Regionalpolitik einbezogen wird; hebt zudem die Notwendigkeit hervor, den Zusatznutzen dieser Strategie für die Verwirklichung des Ziels des territorialen Zusammenhalts auf dem Territorium der EU zu analysieren;

4.  unterstreicht die Notwendigkeit, die einschlägigen regionalen und lokalen Akteure im Donauraum in den Vorbereitungsprozess einzubeziehen, um die Erfordernisse sowohl im Hinblick auf eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Regionen als auch im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten eindeutig zu ermitteln, damit Lösungen für gemeinsame Herausforderungen gefunden werden, die konkreten Vorhaben effizient umgesetzt werden und ein guter Mechanismus für verantwortungsvolle Regierungsführung geschaffen wird, und fordert die Regierungen mit Nachdruck auf, Maßnahmen zur Unterrichtung und Konsultation von NRO, Handelsverbänden und Vertretern der Zivilgesellschaft sowohl bei der Aufstellung der Strategie als auch bei ihrer künftigen Umsetzung zu unterstützen und zu erleichtern;

5.  fordert die Kommission auf, die „Governance-Struktur“ für eine zukünftige Regionalpolitik für den Donauraum eindeutig festzulegen; ist der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Strategie nicht in die Zuständigkeiten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eingreifen darf;

6.  unterstützt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Donauraums als prioritärem Gebiet der EU und die Förderung einer vertieften regionalen Integration im Donauraum als dynamische Komponente eines weiter gefassten europäischen wirtschaftlichen und politischen Raums;

7.  fordert Verbesserungen beim ökologischen Zustand der Donau, die derzeit ein verschmutzter Fluss ist, und Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung sowie zur Vorbeugung weiterer Freisetzungen von Öl und anderen giftigen und schädlichen Stoffen;

8.  stellt fest, dass die Verantwortung für die Verschmutzung des Donauraums sowohl bei den Mitgliedstaaten als auch bei den übrigen Anrainerländern liegt, durch die die Donau fließt; unterstreicht, dass der Schutz der Umwelt im Donaubecken ein wichtiger Aspekt ist, der die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung der Region beeinflussen wird, und fordert die Anrainerstaaten auf, der Schaffung gemeinsamer hydrologischer Einrichtungen und Einrichtungen zur Prüfung der Wasserqualität oberste Priorität beizumessen;

9.  hält die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu an, im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels dem Schutz der lokalen Ökosysteme besondere Aufmerksamkeit zu widmen und auf diesem Gebiet zusammenzuarbeiten; fordert die Kommission dringend auf, die Forschung und die Entwicklung mit dem Schwerpunkt auf neuen Technologien zur Verbesserung der Vorhersage- und Handlungsmöglichkeit bei Überschwemmungen, extremer Dürre und unfallbedingter Verschmutzung zu unterstützen;

10. unterstreicht die Notwendigkeit, die Fischbestände in der Donau zu schützen und aufzustocken; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Plan für die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Störbestände in der Donau vorzubereiten;

11. fordert die Kommission auf, die aus der Strategie für den Ostseeraum gewonnenen operativen Erfahrungen zu nutzen; fordert dementsprechend einen Aktionsplan zur Ergänzung des Dokuments; ist der Auffassung, dass der Aktionsplan unter anderem folgende Elemente enthalten sollte: umweltfreundliche Nutzung der Donau durch die Binnenschifffahrt, Intermodalität mit anderen Verkehrsträgern entlang der Donau durch die Verbesserung sämtlicher Infrastrukturen (mit dem Schwerpunkt auf der besseren Nutzung der bestehenden Infrastrukturen) und durch Schaffung eines multimodalen Verkehrssystems entlang des gesamten Flusslaufs, umweltfreundliche Nutzung der Wasserkraft entlang der Donau, Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität der Donau im Einklang mit der Wasser-Rahmenrichtlinie, strenge Auflagen für die Sicherheit von Schiffen, Entwicklung von umweltfreundlichem Fremdenverkehr und Verbesserungen in den Bereichen Bildung, Forschung und sozialer Zusammenhalt;

12. unterstreicht die Notwendigkeit, die Energiequellen zu diversifizieren, und fordert die Kommission und sämtliche Anrainerstaaten auf, die Zusammenarbeit im Energiebereich zu verstärken, gemeinsame Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen – angesichts des Potenzials der Region als Quelle von Bioenergie – zu fördern und durchzuführen und zur Nutzung von Biomasse, Solarenergie, Wind- und Wasserenergie anzuhalten;

13. unterstreicht, dass angemessene strategische Prüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen – einschließlich der Auswirkungen auf die gesamten Ökosysteme des Flusses – eine Grundvoraussetzung für alle verkehrs- und energiebezogenen Infrastrukturprojekte sein sollten, damit gewährleistet wird, dass internationale Umweltschutznormen eingehalten werden, wobei eine vorherige Konsultation der Partner, die von solchen Beschlüssen betroffen sein könnten, erforderlich ist;

14. verweist auf die außerordentliche wirtschaftliche Interdependenz der Staaten im Donauraum und unterstützt die Schaffung von Unternehmensentwicklungsnetzen und regierungsunabhängigen Einrichtungen zur Handelsförderung, die künftige Entwicklungsmöglichkeiten – insbesondere für KMU – koordinieren und fördern können, um ein nachhaltiges und effizientes Wachstum sicherzustellen und das Wachstum der umweltfreundlichen Wirtschaft in der gesamten Makroregion des Donauraums zu fördern;

15. schlägt die Integration des Verkehrssystems der EU mit den Verkehrssystemen der EU-Nachbarländer im Donauraum vor und unterstreicht die Bedeutung der Auflegung von Projekten im Bereich der Ko-Modalität;

16. betrachtet das Navigationssystem für Binnenwasserstraßen als wichtigen Aspekt der Verkehrsentwicklung der Region, wobei allerdings der Rückgang des Schiffsaufkommens auf den Binnenwasserstraßen einzugestehen ist, der insbesondere auf die starke wirtschaftliche Rezession zurückzuführen ist, und unterstreicht die Bedeutung einer Beseitigung der Engpässe auf der Wasserstraßenachse Rhein/Maas-Main-Donau und einer Verbesserung des gesamten intermodalen Verkehrssystems entlang der Donau, wobei der Schwerpunkt auf die Kombination zwischen verbesserten Binnenhäfen und Logistikeinrichtungen, Binnenschifffahrt und Eisenbahnverkehr gelegt werden muss und die zusätzlichen Möglichkeiten des Kurzstreckenseeverkehrs zu berücksichtigen sind;

17. schlägt vor, dass das Transeuropäische Verkehrsnetz gestärkt wird, um die Intermodalität in der gesamten Region und die Anbindung an das Schwarze Meer mit Hilfe von Straßen- und Eisenbahnverbindungen (Frachtkorridore und Hochgeschwindigkeitszüge) zu verbessern;

18. fordert die Kommission auf, den allgemeinen Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnologien zu beschleunigen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um so rasch wie möglich ein effizientes und vereinheitlichtes System von Navigationsregeln auf der Donau zu verwirklichen;

19. sieht einen nachhaltigen Fremdenverkehr als ein wichtiges Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums der Region, wobei es beispielsweise auf die Chancen, die der Ökotourismus bietet, und das wirtschaftliche Potenzial der fast die ganze Donau entlang verlaufenden Radwanderwege hinweist;

20. unterstützt Programme, die darauf abzielen, das multikulturelle Umfeld im Donauraum durch Förderung der multinationalen Mobilität, durch Förderung des kulturellen Dialogs, durch Schaffung von Formen der Kunst und der Kommunikation und durch Einrichtung einschlägiger Ausbildungs- und Gründerzentren und den Schutz des kulturellen und historischen Erbes sowie durch die Stimulierung neuer Kulturindustrien zu verbessern;

21. unterstützt Programme auf dem Gebiet des akademischen Austauschs innerhalb der Region und regt an, dass die Universitäten in der Region Netze bilden, um Exzellenzzentren zu fördern, die international konkurrenzfähig sind;

22. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Verwaltungsvereinbarungen zu verbessern, um den mit einer effektiveren Entwicklung und Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum einhergehenden Verwaltungsaufwand zu verringern;

23. fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Prioritäten für die Entwicklung der EU-Strategie für den Donauraum eng mit ihm zusammenzuarbeiten, und fordert die Kommission auf, es regelmäßig über den Stand der Durchführung dieser Strategie zu unterrichten und es dazu zu konsultieren;

24. unterstreicht die Notwendigkeit eines koordinierten Ansatzes, der auf eine effizientere und stärkere Inanspruchnahme aller verfügbaren EU-Mittel in den Staaten entlang der Donau abzielt, damit die Zielvorgaben der Strategie verwirklicht werden können;

25. ermutigt zum Einsatz aller bestehenden operationellen Programme zur Finanzierung von Projekten innerhalb der Strategie; fordert alle beteiligten Parteien ferner mit Nachdruck auf, auch andere Instrumente nicht finanzieller Natur zu sondieren, die die Umsetzung der Strategie erleichtern und einen unmittelbaren positiven Effekt vor Ort haben würden;

26. schlägt vor, dass nach Konsultation der lokalen und regionalen Akteure alle zwei Jahre ein EU-Donau-Gipfel abgehalten wird und dessen Schlussfolgerungen dem Europäischen Rat und dem Parlament vorgelegt werden;

27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen und den anderen betroffenen Organen und Institutionen zu übermitteln.