Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0136/2010Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0136/2010

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Umsetzung der Goldstone-Empfehlungen zu Israel/Palästina

8.3.2010

eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
ALDE (B7‑0136/2010)
S&D (B7‑0138/2010)
Verts/ALE (B7‑0145/2010)
GUE/NGL (B7‑0146/2010)

Véronique De Keyser, Adrian Severin, Hannes Swoboda, Richard Howitt, Proinsias De Rossa, María Muñiz De Urquiza und Robert Goebbels im Namen der S&D-Fraktion
Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion
Hélène Flautre, Frieda Brepoels, Franziska Katharina Brantner, Nicole Kiil-Nielsen, Heidi Hautala, Caroline Lucas, Margrete Auken, Jan Philipp Albrecht, Malika Benarab-Attou, Eva Joly, Isabelle Durant und Daniel Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Kyriacos Triantaphyllides, Patrick Le Hyaric, Helmut Scholz und Jürgen Klute im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2010/2557(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0136/2010
Eingereichte Texte :
RC-B7-0136/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Goldstone-Empfehlungen zu Israel/Palästina

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundwerte der Europäischen Union: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–   unter Hinweis auf die Genfer Konventionen,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

–   unter Hinweis auf den Bericht der UN-Erkundungsmission zum Gaza-Konflikt,

–   unter Hinweis auf die Resolution 64/10 der UN-Generalversammlung,

–   unter Hinweis auf den Bericht des UN-Generalsekretärs vom 5. Februar 2010 an die UN-Generalversammlung,

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung vom 26. Februar 2010,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Hamas von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestuft wird,

B.  in der Erwägung, dass der bewaffnete Konflikt in Gaza vom 27. Dezember 2008 bis zum 18. Januar 2009 mehr als 1400 Palästinenser und 13 Israelis das Leben gekostet und zu verheerenden Schäden an der Zivilinfrastruktur geführt hat,

C. in der Erwägung, dass alle Seiten in der Resolution 64/10 der UN-Generalversammlung vom 5. November 2009 aufgefordert werden, unabhängige, glaubwürdige und den einschlägigen internationalen Normen entsprechende Ermittlungen durchzuführen,

D. in der Erwägung, dass der UN-Generalsekretär am 3. Dezember 2009 alle Seiten auf die einschlägigen Bestimmungen der Resolution 64/10 der UN-Generalversammlung hingewiesen und dazu aufgefordert hat, innerhalb von drei Monaten in schriftlicher Form darzulegen, welche Schritte sie gegebenenfalls unternommen haben oder im Begriff zu unternehmen sind,

E.  in der Erwägung, dass der UN-Generalsekretär die Seiten in seiner Erklärung vom 4. Februar 2010 aufgerufen hat, in ihrem Verantwortungsbereich glaubwürdige Ermittlungen zum Gaza-Konflikt durchzuführen,

F.  in der Erwägung, dass sowohl die israelische als auch die palästinensische Seite in der Resolution der UN-Generalversammlung vom 26. Februar 2010 nochmals zur Durchführung glaubwürdiger Ermittlungen sowie zur Einreichung weiterer Berichte innerhalb von fünf Monaten aufgefordert werden,

G. in der Erwägung, dass das Vorgehen der Europäischen Union auf der internationalen Bühne an der strikten Einhaltung der Grundsätze und Ziele der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts ausgerichtet sein muss; unter Hinweis darauf, dass Staaten durch das Völkerrecht verpflichtet sind, das humanitäre Völkerrecht zu achten, zu schützen und dessen Einhaltung zu gewährleisten,

H. in der Erwägung, dass die israelische Regierung eigenen Darstellungen zufolge in 150 Fällen Ermittlungen zu Vorkommnissen während der Militäroperation in Gaza durchführt,

I.   in der Erwägung, dass die palästinensischen Behörden am 25. Januar 2010 einen unabhängigen Untersuchungsausschuss eingesetzt haben,

J.   in der Erwägung, dass sich die humanitäre Krise im Gazastreifen durch die Abriegelung, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, weiter zugespitzt hat,

1.  betont noch einmal, dass im Nahen Osten, und insbesondere zwischen Israelis und Palästinensern, ein gerechter und dauerhafter Frieden erreicht werden muss; unterstreicht, dass die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsnormen durch alle Seiten und unter allen Umständen sowie vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Israelis und Palästinensern wesentliche Voraussetzungen für einen Friedensprozess sind, in dessen Folge zwei in Frieden und Sicherheit koexistierende Staaten entstehen;

2.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten noch einmal auf, darauf hinzuarbeiten, dass die EU einen entschiedenen gemeinsamen Standpunkt zu den Maßnahmen infolge des Berichts der von Richter Goldstone geleiteten UN-Erkundungsmission zum Konflikt in Gaza und im südlichen Israel vertritt, und öffentlich dafür einzutreten, dass die Empfehlungen des Berichts umgesetzt werden und Verantwortung für alle Verstöße gegen das Völkerrecht, auch für zur Last gelegte Kriegsverbrechen, übernommen wird;

3.  fordert beide Seiten nachdrücklich dazu auf, innerhalb von fünf Monaten Ermittlungen durchzuführen, die in Einklang mit den Resolutionen der UN-Generalversammlung vom 5. November 2009 und 26. Februar 2010 den internationalen Normen in Bezug auf Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Transparenz, zeitliche Nähe und Wirksamkeit entsprechen; betont, dass die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts durch alle Seiten und unter allen Umständen eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten ist;

4.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten erneut auf, die Umsetzung der Empfehlungen des Goldstone-Berichts aktiv zu überwachen, indem sie die Außenstellen der EU und in diesem Bereich tätige nichtstaatliche Organisationen konsultieren; fordert, dass die Empfehlungen und die damit zusammenhängenden Bemerkungen in die Dialoge der EU mit beiden Seiten sowie in multilateralen Foren einfließen;

5.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Ergebnisse der Ermittlungen aller Seiten zu bewerten und ihm über diese Bewertungen Bericht zu erstatten;

6.  begrüßt die Bemühungen der UN-Generalversammlung, die darauf gerichtet sind, dafür zu sorgen, dass Verantwortung für alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen während des Konflikts in Gaza übernommen wird, und bestärkt die Generalversammlung darin, diese Bemühungen fortzusetzen;

7.  betont, dass die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch im Rahmen der Beziehungen der EU zu Drittländern und Vertragsparteien einen Grundwert darstellt; hebt darüber hinaus hervor, dass es aufgrund der Verantwortung und im Interesse der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten notwendig ist, diese Ermittlungen umfassend zu überwachen;

8.  fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dringend dazu auf, den Ergebnissen Rechnung zu tragen, die bei den Ermittlungen infolge des Goldstone-Berichts und bei der Umsetzung der Empfehlungen an alle in diesem Bericht genannten Seiten erzielt werden;

9.  betont, dass staatliche Behörden und nichtstaatliche Organisationen bei den Ermittlungen infolge des Goldstone-Berichts und der Umsetzung der Empfehlungen dieses Berichts durch alle Seiten zusammenarbeiten müssen; ist besorgt über den Druck, der auf nichtstaatliche Organisationen ausgeübt wird, die an der Erstellung des Goldstone-Berichts und den infolge des Berichts durchgeführten Ermittlungen beteiligt waren, und fordert die entsprechenden staatlichen Stellen auf allen Seiten auf, jegliche Einschränkung der Arbeit dieser Organisationen zu unterlassen;

10. nimmt die aufgrund der Abriegelung des Gebiets anhaltende Not der Menschen in Gaza zur Kenntnis, und begrüßt die Forderung des Rates vom 8. Dezember 2009 nach einer sofortigen, durchgehenden und bedingungslosen Öffnung der Grenzübergänge zu Gaza;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem Nahost-Quartett, dem Sondergesandten des Nahost-Quartetts, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, der israelischen Regierung und der Knesset, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.