Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0160/2012Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0160/2012

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Thema „Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte“

14.3.2012

eingereicht gemäß Artikel 122 Absatz 5 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B7‑0160/2012)
S&D (B7‑0162/2012)
PPE (B7‑0164/2012)
GUE/NGL (B7‑0167/2012)
ALDE (B7‑0170/2012)

Cristian Dan Preda, Bernd Posselt, Mario Mauro, Roberta Angelilli, Filip Kaczmarek, Tunne Kelam, Monica Luisa Macovei, Eija-Riitta Korhola, Zuzana Roithová, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Giovanni La Via, Franck Proust, Bogusław Sonik im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Ana Gomes, Richard Howitt, Emer Costello, Pino Arlacchi, Tanja Fajon, María Muñiz De Urquiza im Namen der S&D-Fraktion
Annemie Neyts-Uyttebroeck, Graham Watson, Louis Michel, Leonidas Donskis, Alexandra Thein, Edward McMillan-Scott, Ivo Vajgl, Marietje Schaake, Niccolò Rinaldi, Kristiina Ojuland, Izaskun Bilbao Barandica, Sonia Alfano im Namen der ALDE-Fraktion
Margrete Auken, Nicole Kiil-Nielsen, Keith Taylor, Malika Benarab-Attou, Raül Romeva i Rueda, Ana Miranda, Rui Tavares, Judith Sargentini, Barbara Lochbihler im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Patrick Le Hyaric, Younous Omarjee, Kyriacos Triantaphyllides, Willy Meyer, Marie-Christine Vergiat, Miguel Portas, Marisa Matias im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2012/2570(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0160/2012
Eingereichte Texte :
RC-B7-0160/2012
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments

zu dem Thema „Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte“

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin Catherine Ashton zur Schließung zweier palästinensischer Fernsehsender vom 3. März 2012,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009, vom 13. Dezember 2010 und vom 18. Juli 2011 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

–   unter Hinweis auf das Assoziationsabkommen zwischen der EU und Israel, insbesondere dessen Artikel 2,

–   unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, in der es heißt: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die Abkommen von Oslo (Grundsatzerklärung über die Übergangsregelungen für die Autonomie) von 1993 und die weiteren Übereinkommen zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Nahost-Quartetts und insbesondere auf die Erklärungen vom 23. September 2011 und vom 12. März 2012,

–   gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Unterstützung für eine Zweistaatenlösung bestätigt hat, bei der der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit nebeneinander existieren;

B.  in der Erwägung, dass am 29. Februar 2012 israelische Streitkräfte und Beamte des israelischen Ministeriums für Kommunikation eine Razzia bei den beiden palästinensischen Fernsehsendern Wattan TV und Al Quds Educational TV in Ramallah durchgeführt, Transmitter, Computer, Sendetechnik, Kassetten sowie Verwaltungs- und Finanzunterlagen beschlagnahmt und die Angestellten stundenlang festgehalten haben;

C. in der Erwägung, dass das israelische Ministerium für Kommunikation erklärte, es habe beide Sender wiederholt gewarnt, Frequenzen zu verwenden, die israelisch-palästinensische Übereinkünfte verletzten und israelische Kommunikations- und Sendesysteme störten; in der Erwägung, dass ein Sprecher des israelischen Militärs erklärte, von der Störung sei die Luftverkehrskommunikation am internationalen Ben‑Gurion‑Flughafen betroffen;

D. in der Erwägung, dass die Palästinensische Autonomiebehörde erwiderte, dass die Israelischen Anschuldigungen in Bezug auf die Störung der Luftverkehrskommunikation haltlos seien, dass weder die Behörde selbst noch die beiden Fernsehsender Warnungen seitens der israelischen Behörden erhalten hätten und dass sich die Sender keiner Verletzung der Übereinkünfte zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde schuldig gemacht hätten, dass jedoch die israelischen Razzien diese Übereinkünfte verletzt hätten, weswegen eine Klärung dieser Streitpunkte durch Konsultationen erforderlich sei;

E.  in der Erwägung, dass die EU mit beiden Sendern, die seit vielen Jahren senden, zusammengearbeitet hat;

F.  in der Erwägung, dass durch die Abkommen von Oslo ein gemeinsamer israelisch-palästinensischer Ausschuss für Technik eingerichtet wurde, der mit der Klärung aller Angelegenheiten im Bereich der Telekommunikation betraut ist;

G. in der Erwägung, dass die israelischen Razzien bei den beiden palästinensischen Fernsehsendern in Zone A, die unter palästinensischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung steht, durchgeführt wurden;

1.  erklärt sich zutiefst besorgt über die von israelischen Streitkräften durchgeführten Razzien in Ramallah, von der die beiden palästinensischen Fernsehsender Wattan TV und Al Quds Educational TV betroffen waren;

2.  unterstützt die Bemühungen der palästinensischen Organe und der beiden Fernsehsender, die Sendetechnik wiederherzustellen und die unterbrochene Sendetätigkeit fortzusetzen; fordert den israelischen Staat nachdrücklich auf, die beschlagnahmten Geräte zurückzugeben und den beiden Fernsehsendern die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen;

3.  fordert den israelischen Staat auf, sich beim Umgang mit den palästinensischen Medien in vollem Umfang an die Bestimmungen der geltenden Übereinkünfte zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde zu halten; fordert das palästinensische Ministerium für Kommunikation auf, enger mit den israelischen Behörden zusammenzuarbeiten, damit alle Rundfunkeinrichtungen unbedenklich sind und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen stehen;

4.  fordert Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde auf, im Hinblick auf eine dringende Klärung aller Streitpunkte, die die Sendetätigkeit der beiden Fernsehsender betreffen, den im Rahmen der Abkommen von Oslo eingerichteten gemeinsamen israelisch-palästinensischen Ausschuss für Technik bestmöglich zu nutzen;

5.  begrüßt die palästinensischen Bemühungen um den Aufbau von Institutionen; stellt fest, dass die Razzien durch israelische Streitkräfte in palästinensischen Städten, die gemäß den Abkommen von Oslo in Bezug auf die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Palästinensischen Autonomiebehörde liegen, eine Verletzung der Abkommen darstellen;

6.  betont erneut, dass friedliche und gewaltfreie Mittel der einzige Weg zu einer dauerhaften Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts sind;

7.  fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, den Rat und die Kommission auf, diese Angelegenheit, die die Grundrechte auf Zugang der Allgemeinheit zu Informationen, Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung betrifft, auf die Tagesordnung des Assoziationsrates EU-Israel zu setzen; bekräftigt in diesem Zusammenhang die Verpflichtung der EU nach Artikel 21 EUV, auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen zu achten;

8.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, einen deutlichen und einheitlichen Standpunkt zu vertreten und, auch im Rahmen des Nahost-Quartetts, eine aktivere Rolle bei den Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern zu übernehmen; hebt die zentrale Rolle des Nahost-Quartetts hervor und sichert der Hohen Vertreterin in ihren Bemühungen, dafür zu sorgen, dass das Quartett, eine glaubwürdige Perspektive für die Wiederbelebung des Friedensprozesses schafft, seine volle Unterstützung zu;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.