Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0477/2012Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0477/2012

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Diskriminierung von Mädchen in Pakistan und insbesondere zum Fall Malala Yousafzai

24.10.2012 - (2012/2843(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B7‑0477/2012)
EFD (B7‑0480/2012)
PPE (B7‑0482/2012)
ECR (B7‑0485/2012)
Verts/ALE (B7‑0490/2012)
ALDE (B7‑0493/2012)
GUE/NGL (B7‑0495/2012)

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Laima Liucija Andrikienė, Cristian Dan Preda, Mario Mauro, Elmar Brok, Bernd Posselt, Filip Kaczmarek, Tunne Kelam, Philippe Boulland, Eija-Riitta Korhola, Edit Bauer, Roberta Angelilli, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Zuzana Roithová, Monica Luisa Macovei, Sari Essayah, Giovanni La Via, Elena Băsescu, Eduard Kukan, Jarosław Leszek Wałęsa, Mariya Gabriel, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Tadeusz Zwiefka, Martin Kastler im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Ana Gomes, Corina Creţu, Liisa Jaakonsaari, Minodora Cliveti im Namen der S&D-Fraktion
Phil Bennion, Marietje Schaake, Kristiina Ojuland, Edward McMillan-Scott, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle de Sarnez, Izaskun Bilbao Barandica, Robert Rochefort, Sonia Alfano, Leonidas Donskis, Jelko Kacin, Charles Goerens, Sarah Ludford, Johannes Cornelis van Baalen, Cecilia Wikström, Graham Watson, Alexandra Thein im Namen der ALDE-Fraktion
Jean Lambert, Nicole Kiil-Nielsen, Barbara Lochbihler, Rui Tavares, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock, Peter van Dalen, Sajjad Karim im Namen der ECR-Fraktion
Marie-Christine Vergiat, Patrick Le Hyaric im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Bastiaan Belder im Namen der EFD-Fraktion

Verfahren : 2012/2843(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0477/2012
Eingereichte Texte :
RC-B7-0477/2012
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments

 
zur Diskriminierung von Mädchen in Pakistan und insbesondere zum Fall Malala Yousafzai
(2012/2843(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zur Lage der Frauen in Afghanistan und Pakistan[1],

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Menschenrechten und Demokratie in Pakistan, insbesondere die Entschließungen vom 20. Januar 2011[2] bzw. 20. Mai 2010[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. April 2012 über den Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt und über die Politik der EU zu diesem Thema, einschließlich der Auswirkungen für die strategische Menschenrechtspolitik der EU[4],

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin vom 10. Oktober 2012 zur Erschießung eines jungen Menschenrechtsaktivisten in Pakistan,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Exekutivdirektorin von UN Women vom 10. Oktober 2012, in der diese den Angriff auf Malala Yousafzai verurteilt hat,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2011, die das Thema Intoleranz, Diskriminierung und Gewalt aufgrund der Religion oder der Überzeugung betreffen,

–   unter Hinweis auf den auf fünf Jahre angelegten Plan für ein Engagement der EU zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit Pakistan vom März 2012, in dem Prioritäten wie verantwortungsvolle Staatsführung, Zusammenarbeit im Bereich der Mitgestaltungsmacht der Frauen und Dialog über Menschenrechte festgelegt wurden,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Pakistan vom 25. Juni 2012, in denen er die Erwartungen der EU in Bezug auf die Förderung und die Achtung des Menschenrechte bekräftigte,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder“ (COM(2008)0055),

–   unter Hinweis auf Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeglicher Formen von Diskriminierung von Frauen (CEDAW) vom 18. Dezember 1979 und die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen vom 20. Dezember 1993,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit und die Resolution 1888 (2009) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten, in der die Verantwortung aller Staaten dafür betont wird, dass der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird und die Urheber von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, auch im Zusammenhang mit sexueller und sonstiger Gewalt gegen Frauen und Mädchen, strafrechtlich verfolgt werden,

–   gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Malala Yousafzai, ein 14 Jahre altes Mädchen aus dem Swat-Tal, auf dem Nachhauseweg im Schulbus herausgegriffen, in den Kopf und den Nacken geschossen und schwer verletzt wurde, und zwei weitere Mädchen bei dem Angriff ebenfalls verletzt wurden;

B.  in der Erwägung, dass Malala Yousafzai zu einem nationalen Symbol des Widerstands gegen die Bemühungen der Taliban, Mädchen die Bildung zu verwehren, geworden ist, indem sie mit 11 Jahren begann, Blogs zu schreiben, und im Dezember 2001 mit dem nationalen Jugendfriedenspreis ausgezeichnet wurde, der ihr zu Ehren in den nationalen Malala-Friedenspreis umbenannt wurde;

C. in der Erwägung, dass die Tehrik-i-Taliban Pakistan (TTP) sich zu dem Mordanschlag bekannt und nach den Anschlägen eine Erklärung veröffentlicht haben, in der sie erklären, sie müssten jeden töten, der eine Kampagne gegen das islamische Recht führe, und ankündigten, die Bewegung werde erneut versuchen, Yousafzai zu töten, wenn sie sich von ihren Verletzungen erhole;

D. in der Erwägung, dass in Pakistan und in vielen anderen muslimischen Ländern Protestkundgebungen stattgefunden haben, auf denen die Teilnehmer ihre Bewunderung für Malala Yousafzai und ihre Solidarität mit ihr zum Ausdruck gebracht und den brutalen Anschlag der Taliban verurteilt haben;

E.  in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte mit der Verhaftung vieler Verdächtiger reagiert haben, sowie in der Erwägung, dass das pakistanische Parlament über einen Antrag beraten hat, den Anschlag zu verurteilen, dies jedoch auf den Widerstand der größten Oppositionspartei, der Muslim-Liga-N, gestoßen ist;

F.  in der Erwägung, dass dem Anschlag auf Malala Yousafzai in den letzten 12 Monaten die Ermordung der Menschenrechtlerinnen Farida Afridi und Zarteef Afridi voranging, angeblich wegen ihres Einsatzes für das Wohlergehen und die Bildung von Frauen;

G. in der Erwägung, dass in Pakistan in den letzten Monaten weitere Anschläge bewaffneter Gruppen stattgefunden haben, die Terrorakte durchgeführt haben und von den Taliban oder Al Quaida beeinflusst waren bzw. mit ihnen zusammengearbeitet haben, einschließlich der TTP, und deren Anschläge in Khyber Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten unter Bundesverwaltung (FATA) und den Stadtzentren oft Regierungsstellen, Schulen und der Zivilbevölkerung, auch Kindern, galten;

H. in der Erwägung, dass 2011 11 Zwischenfälle gemeldet wurden, bei denen Kinder von bewaffneten Gruppen für Selbstmordanschläge eingesetzt wurden, Kinder nach wie vor Opfer willkürlicher Anschläge waren, unter anderen durch improvisierte Explosivladungen und Selbstmordattentate, insgesamt 57 Kinder in diesem Zeitraum durch Landminen, explosive Kampfmittelrückstände und improvisierte Explosivladungen, Bombenexplosionen, Artilleriebeschuss und gezielte Anschläge getötet wurden und die TTP am 13. September 2011 mutmaßlich einen Angriff auf einen Schulbus in Khyber Pakhtunkhwa unternahmen, bei dem vier Kinder getötet wurden;

I.   in der Erwägung, dass laut Regierungsangaben im Jahr 2012 in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa infolge des Konflikts mit den Taliban 246 Schulen (59 Schulen für Mädchen, 187 Schulen für Jungen) zerstört und 763 (244 Schulen für Mädchen, 519 Schulen für Jungen) beschädigt wurden und somit Tausende Kinder keinen Zugang zur Bildung mehr haben;

J.   in der Erwägung, dass Schulen für Mädchen im Zeitraum von 2009 bis heute weiterhin direkt von bewaffneten Gruppen mit Bomben und improvisierten Explosivladungen angegriffen wurden, und dass bei 152 Vorfällen im Jahr 2011 die Schuleinrichtungen in den FATA und in Khyber Pakhtunkhwa teilweise oder vollständig zerstört wurden; in der Erwägung, dass mit den Anschlägen angeblich Rache wegen Militäroperationen in der Region geübt werden sollte und die Täter gegen säkulare Bildung und Bildung für Mädchen waren; in der Erwägung, dass der jüngste Anschlag auf eine Mädchenschule am 25. September 2012 im Bezirk Charsadda verübt wurde;

K. in der Erwägung, dass die Lage für viele Frauen und Mädchen in Pakistan nach wie vor sehr ernst ist, und in der Erwägung, dass Pakistan dem Index zur Gleichstellung der Geschlechter (Global Gender Gap Index) zufolge als drittgefährlichster Ort der Welt für Frauen eingestuft wird;

L.  in der Erwägung, dass Pakistan laut dem Weltbericht der UNESCO „Bildung für alle“ vom 16. Oktober 2012 den Betrag, den es für Bildung ausgibt, auf unter 2,3 % seines Bruttosozialprodukts (BSP) gesenkt hat, obwohl das Land in Bezug auf die Mädchen, die die Schule abbrechen, an zweiter Stelle steht;

M. in der Erwägung, dass Mädchen oft nach wie vor Opfer von häuslicher Gewalt, Menschenhandel und Zwangsverheiratung sind oder im Rahmen der Beilegung von Streitigkeiten gehandelt werden;

N. in der Erwägung, dass die Täter, die Gewalt gegen Frauen und Mädchen anwenden, in den meisten Fällen straffrei ausgehen;

O. in der Erwägung, dass es in Pakistan zwar eine Reihe diskriminierender Gesetze Frauen gegenüber gibt, die pakistanische Regierung 2011 und 2012 jedoch neue Rechtsvorschriften einführte, mit denen Diskriminierung und Anwendung von Gewalt gegen Frauen wirksamer bekämpft werden sollte, und dass dazu auch Rechtsvorschriften gegen die Zwangsehe, Einschüchterung von Frauen am Arbeitsplatz und zu Hause und Säureanschläge gehörten; in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften immer noch nicht umgesetzt und durchgeführt wurden;

P.  in der Erwägung, dass die zunehmende Kontrolle durch die Taliban in einigen Gebieten negative Folgen für Frauen und Mädchen hat, indem sie daran gehindert werden, ihre Rechte wahrzunehmen;

Q. in der Erwägung, dass die EU im Rahmen ihres auf fünf Jahre angelegten Plans vom März 2012 für ein Engagement der EU zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit Pakistan ihre Entschlossenheit bekräftigt hat, eine starke und langfristige Partnerschaft mit Pakistan aufzubauen, die auf gemeinsamen Interessen und Werten beruht, und die demokratischen Institutionen, die Zivilregierung sowie die Zivilgesellschaft in Pakistan zu unterstützen;

R.  in der Erwägung, dass die EU, die zur Zusammenarbeit bereit ist, darauf vertraut, dass Pakistan seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt, insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Frau;

S.  in der Erwägung, dass die EU und Pakistan am 5. Juni 2012 ankündigten, einen Lenkungsausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus einzusetzen, um diesbezüglich enger zusammenzuarbeiten;

T.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union die Förderung der Demokratie sowie die Achtung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten zu den Grundprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehören und gemeinsam die Grundlage für ihre Beziehungen zu Drittstaaten bilden; in der Erwägung, dass die EU handels- und entwicklungspolitische Unterstützung nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Menschenrechte und die Rechte der Minderheiten geachtet werden;

1.  verurteilt entschieden den gewalttätigen Anschlag auf Malala Yousafzai sowie die schweren Verletzungen, die zwei ihrer Mitschülerinnen erlitten, und stellt fest, dass der Anschlag einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechte des Kindes darstellt, sowie einen Angriff sowohl auf die grundlegenden Menschenrechte als auch auf alle Menschenrechtsaktivisten in Pakistan;

2.  spricht Malala Yousafzai seine Bewunderung aus und möchte seine Anerkennung darüber zum Ausdruck bringen, wie mutig und entschlossen Malala Yousafzai sich bereits in sehr jungen Jahren im Kampf für das Recht von Mädchen auf Bildung engagiert hat, und dass sie für viele Mädchen ihres Alters zum Vorbild geworden ist; begrüßt, dass die pakistanischen Militärärzte und die Ärzte im Vereinigten Königreich so rasch gehandelt und sie medizinisch betreut haben, und hofft sehr, dass sie sich vollständig von ihren Verletzungen erholen wird;

3.  begrüßt, dass der Anschlag von breiten Teilen der pakistanischen Gesellschaft, islamischen Gelehrten und den größten politischen Parteien verurteilt wurde; fordert alle Parteien auf, die TTP als diejenigen, die sich zu dem Anschlag bekannt haben, ausdrücklich zu verurteilen;

4.  bekundet allen pakistanischen Familien, die sich für die Bildung ihrer Töchter einsetzen, ihre Unterstützung;

5.  fordert die pakistanische Regierung auf, die Sicherheit von Malala Yousafzai und ihrer Familie zu gewährleisten und diejenigen, die für den Anschlag verantwortlich sind, vor Gericht zu bringen; fordert die pakistanische Regierung auf, die Sicherheit anderer Menschenrechtsaktivisten, die von den Taliban und anderen extremistischen Gruppen bedroht werden – insbesondere von Frauen und Mädchen, die sich aktiv in der Gesellschaft und in der Politik engagieren – zu gewährleisten;

6.  ist sehr besorgt über die Lage von Frauen und Mädchen und die wiederholten Meldungen über Verletzungen der Rechte von Frauen und Mädchen in Pakistan, unter anderem Meldungen über Kinder, die von bewaffneten Gruppen bei Selbstmordattentaten eingesetzt werden; betont, dass der Lage von Frauen und Mädchen in Pakistan dringend erhöhte Aufmerksamkeit auf internationaler Ebene geschenkt werden muss;

7.  ist sehr besorgt darüber, dass der gewalttätige Extremismus auf dem Vormarsch ist, der eine ernsthafte Bedrohung für Frauen und Mädchen darstellt, sowie über die zunehmenden Fälle von Einschüchterung und Gewalt, die bereist dazu geführt haben, dass Schulen in die Luft gesprengt wurden und Frauen in Teilen der FATA und in Khyber Pakhtunkhwa ausgepeitscht wurden;

8.  fordert die pakistanischen staatlichen Stellen mit Nachdruck auf, die Personen und Gruppen, die zu Gewalt aufrufen, strafrechtlich zu verfolgen, insbesondere diejenigen, die dazu aufrufen, die Personen und Gruppen zu töten, mit denen sie nicht einer Meinung sind;

9.  fordert die pakistanische Regierung auf, noch viel mehr zu unternehmen, um die Hunderte, wenn nicht gar Tausende zu finden, die Opfer von gewaltsam verursachtem Verschwinden wurden, darunter Kinder, von denen einige erst neun oder zehn Jahre alt sind; fordert, dass die Ergebnisse der internen Ermittlungen der Regierung in Bezug auf den Umfang dieses Problems veröffentlicht werden;

10. begrüßt die Maßnahmen zum Schutz der Kinder in den FATA, die am 10. Januar 2012 eingeleitet wurden, und anhand derer ein Plan für Schutzdienstleistungen und die Schaffung von Einheiten zur Förderung des Schutzes von Kindern in allen FATA-Gremien umgesetzt werden soll;

11. begrüßt, dass das Gesetz zum Schutz des Kindes von 2010, dass in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa bereits in Kraft ist, jetzt mit unmittelbarer Wirkung auf die Stammesgebiete unter Provinzverwaltung (PATA), auch auf das Swat-Tal, ausgeweitet wird; hofft, dass die wirksame Anwendung dieses Gesetzes dazu beitragen wird, die PATA unter den Einflussbereich der Rechtsvorschriften zu bringen;

12. fordert die pakistanische Regierung mit Nachdruck auf, die jetzige Dynamik zu nutzen und echte Verbesserungen im Bereich der Rechte von Frauen und Mädchen durchzusetzen und in diesem Zusammenhang Teile der Hudood-Gesetze und das Beweisrecht, das Gesetz zur Verhinderung von Verheiratung im Kindesalter und weitere Rechtsvorschriften zu überprüfen und zu reformieren, die den Status und die Rechte von Frauen verletzen und ihnen einen untergeordneten rechtlichen Status verleihen;

13. begrüßt, dass die pakistanische Regierung 2011 und 2012 neue Rechtsvorschriften eingeführt hat, mit denen sie Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen wirksamer bekämpfen will, und fordert die Regierung auf, zu gewährleisten, dass diese neuen Gesetze auch tatsächlich umgesetzt und durchgeführt werden;

14. fordert die pakistanische Regierung auf, zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele eng mit den Vereinten Nationen und der EU zusammenzuarbeiten, insbesondere was das Ziel Nr. 2 betrifft, laut dem sichergestellt werden soll, dass alle Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen, bis zum Jahr 2015 eine Grundschulausbildung vollständig abschließen können; fordert die pakistanische Regierung auf, die Erhöhung der Zahl der Mädchen, die eine Schulausbildung erhalten, als vorrangig einzustufen und ihre Sicherheit zu garantieren, während sie zur Schule gehen;

15. fordert die Regierung Pakistans auf, mehr Mittel für staatliche Schulen bereitzustellen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, einen verbindlichen Standardlehrplan für die Grundschule sowie eine Regelung zur Inspektion aller privaten oder staatlichen Koranschulen, die, vor allem in ländlichen Gebieten, oft die einzige Bildungsquelle sind, vorzuschreiben;

16. fordert die Kommission auf, als Teil ihrer Entwicklungshilfepolitik gemeinsam mit der Regierung Pakistans Bildungsprogramme zur Verbesserung der Alphabetisierung und der Bildung von Frauen in Pakistan zu entwickeln;

17. fordert die Kommission, den Rat und die internationale Gemeinschaft auf, die finanziellen Mittel für Vorkehrungen erheblich aufzustocken, mit denen Frauen und Mädchen vor Vergewaltigungen, Misshandlungen und häuslicher Gewalt geschützt werden, und Maßnahmen zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Bewegungen gegen die Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu fördern;

18. fordert die Kommission auf, ihr Versprechen an Kinder in ihrer Mitteilung „Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder“ wahrzumachen und sicherzustellen, dass die EU alles in ihren Kräften Stehende unternimmt, um die Rechte von Kindern zu fördern und zu schützen;

19. fordert mit Nachdruck, dass die Rechte von Frauen und Mädchen in den Menschenrechtsdialogen ausdrücklich zur Sprache gebracht werden, insbesondere die Bekämpfung und Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen, der Kinder- und Zwangsehen, der häuslichen Gewalt und der Frauenmorde, und dass die Berufung auf Bräuche, Traditionen oder religiöse Anschauungen zurückgewiesen wird, mit der sich die Verantwortlichen der Verpflichtung entziehen wollen, gegen solche Gewalt vorzugehen; ist der Auffassung, dass die Praxis der Kinderehe unbedingt verhindert werden muss, wenn gewährleistet werden soll, dass die Grundrechte junger Mädchen in Pakistan geachtet werden;

20. fordert die zuständigen Institutionen der EU auf, die Frage der religiösen Toleranz in der Gesellschaft in ihrem politischen Dialog mit Pakistan weiterhin zu thematisieren, weil dieses Thema von zentraler Bedeutung für den langfristigen Kampf gegen islamischen Extremismus ist;

21. fordert die zuständigen Institutionen der EU auf, zu verlangen, dass die Regierung Pakistans sich an die Demokratie- und Menschenrechtsklausel des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Pakistan hält; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und insbesondere den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte erneut auf, regelmäßig über die Umsetzung des Kooperationsabkommens und der Klausel über Demokratie und Menschenrechte Bericht zu erstatten, auch darüber, ob Frauen und Kinder ihre Rechte ausüben können;

22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, UN Women, dem UN-Menschenrechtsrat und der Regierung und dem Parlament Pakistans zu übermitteln.