Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0362/2013Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0362/2013

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Krise in Ägypten

3.7.2013 - (2013/2697(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 110 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B7‑0362/2013)
S&D (B7‑0364/2013)
ECR (B7‑0365/2013)
Verts/ALE (B7‑0366/2013)
ALDE (B7‑0367/2013)

Cristian Dan Preda, Bernd Posselt, Tokia Saïfi, Roberta Angelilli, Arnaud Danjean, Krzysztof Lisek im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Libor Rouček, Pino Arlacchi, Emine Bozkurt, Saïd El Khadraoui, Ana Gomes, Richard Howitt, María Muñiz De Urquiza, Raimon Obiols, Pier Antonio Panzeri, Joanna Senyszyn, Boris Zala im Namen der S&D-Fraktion
Guy Verhofstadt, Marietje Schaake, Graham Watson, Edward McMillan-Scott, Sarah Ludford, Kristiina Ojuland, Louis Michel, Angelika Werthmann, Izaskun Bilbao Barandica, Alexandra Thein, Hannu Takkula, Robert Rochefort, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle de Sarnez im Namen der ALDE-Fraktion
Judith Sargentini, Franziska Katharina Brantner, Hélène Flautre, Barbara Lochbihler, Raül Romeva i Rueda, Bart Staes, Tarja Cronberg, Nicole Kiil-Nielsen, Helga Trüpel im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock, Ryszard Czarnecki, Sajjad Karim, Adam Bielan im Namen der ECR-Fraktion


Verfahren : 2013/2697(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0362/2013
Eingereichte Texte :
RC-B7-0362/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Krise in Ägypten

(2013/2697(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten, insbesondere die Entschließung vom 14. March 2013[1],

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. Februar 2013 zum Arabischen Frühling,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu Ägypten vom 27. Februar und 25. Juni 2012 sowie vom 31. Januar und 8. Februar 2013 und zur EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften vom 31. Januar 2013,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 28. Juni 2013 zu den geplanten Demonstrationen in Ägypten,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 3. Juli 2013 zur Lage in Ägypten, vom 28. Juni 2013 zu den Demonstrationen, die in Ägypten anlässlich des ersten Jahrestages des Amtsantritts von Präsident Mursi geplant waren,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz vom 6. Juni 2013 zu der Verurteilung von 43 NGO-Mitarbeitern in Ägypten, auf die von der Hohen Vertreterin Catherine Ashton und Kommissionsmitglied Štefan Füle am 5. Juni 2013 abgegebene gemeinsame Erklärung über die gegen ägyptische NGO verhängten Urteile und auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 2. Juni 2013 zu dem neuen NGO-Gesetz in Ägypten,

–   unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten von 2001, das 2004 in Kraft getreten ist und durch den Aktionsplan von 2007 gestärkt wurde, und auf den Fortschrittsbericht der Kommission vom 20. März 2013 über die Umsetzung dieses Abkommens,

–   unter Hinweis auf die Sitzung der Taskforce EU-Ägypten vom 13. und 14. November 2012 und ihre Schlussfolgerungen,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört,

–   unter Hinweis auf die Erklärung von General Abdul Fatah Chalil Al-Sisi, dem Vorsitzenden des Obersten Rates der Streitkräfte Ägyptens, vom 1. Juli 2013 und den von der Bewegung des 6. April vorgelegten politischen Fahrplan,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 8. Mai 2013 und die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 5. Juni 2013 zum Gesetzesentwurf für die Zivilgesellschaft in Ägypten,

–   unter Hinweis auf die vorläufige Stellungnahme der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) vom 15. Juni 2013 zu dem Gesetzesentwurf über ägyptische zivilgesellschaftliche Organisationen,

–   unter Hinweis auf die Erklärung von 40 ägyptischen zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 30. Mai 2013,

–   unter Hinweis auf die acht Kernübereinkommen der IAO, die Ägypten ratifiziert hat,

–   unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 18. Juni 2013 über die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung,

–   gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Ägypten, das größte Land des Arabischen Frühlings und eines der wichtigsten Länder im südlichen Mittelmeerraum, für die EU ein wichtiger Handelspartner ist und zu den wichtigsten Empfängern von EU-Finanzhilfen gehört; in der Erwägung, dass die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Ägypten erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Region und darüber hinaus hat;

B.  in der Erwägung, dass Ägypten nunmehr eine schwierige Phase des Übergangs zur Demokratie durchlebt; in der Erwägung, dass Ägypten im Hinblick auf die Schaffung eines Rechtsstaats, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der sozialen Gerechtigkeit gewaltigen Herausforderungen gegenübersteht; in der Erwägung, dass es infolge der zunehmenden politischen Spannungen zu einer weiteren Polarisierung der ägyptischen Gesellschaft, zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen kommt; in der Erwägung, dass die übermäßige Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten durch Sicherheitskräfte und nicht identifizierte Gruppierungen ungestraft bleibt;

C. in der Erwägung, dass Präsident Mursi am 22. November 2012, acht Tage nach dem Treffen der Taskforce EU-Ägypten, eine Verfassungserklärung abgegeben hat, mit der er unter anderem den Präsidenten der Kontrolle der Justiz entzogen hat; in der Erwägung, dass der Präsident diese Erklärung wenige Tage später zurückgezogen hat, es aber bereits zu eskalierenden Demonstrationen gekommen ist;

D. in der Erwägung, dass mehrere Millionen Menschen in Kairo und ganz Ägypten zu friedlichen Demonstrationen einer bisher ungekannten Größenordnung auf die Straße gegangen sind, um Präsident Mursi zur Amtsniederlegung aufzufordern; in der Erwägung, dass Präsident Mursis Anhänger Demonstrationen zur Unterstützung des Präsidenten und der Muslimbruderschaft organisiert haben; in der Erwägung, dass bei den Demonstrationen Dutzende Menschen getötet und viele verletzt wurden; in der Erwägung, dass mehrere Minister und Staatsbeamte zurückgetreten sind, um ihre Unterstützung für die riesige Protestbewegung des Volkes zu signalisieren; in der Erwägung, dass die ägyptischen Streitkräfte am 1. Juli 2013 eine Erklärung herausgegeben haben, in der sie den politischen Kräften Ägyptens eine Frist von 48 Stunden zur Erfüllung der Forderungen des Volkes setzen und ankündigen, andernfalls selbst die Regierungsgeschäfte zu übernehmen und einen politischen Fahrplan für das Land vorzulegen;

E.  in der Erwägung, dass seit Monaten Proteste gegen Präsident Mursi stattfinden, wobei der Vorwurf der Demonstranten lautet, dass sich die allgemeine Lage im Land unter der von der Muslimbruderschaft geführten Regierung nicht verbessert, sondern verschlechtert habe; in der Erwägung, dass die Rebellenbewegung Tamarud verkündet hat, ihre Aktivisten hätten zu ihrer Petition mit der Forderung, Präsident Mohammed Mursi das Vertrauen zu entziehen und vorgezogene Präsidentschaftswahlen abzuhalten, mehr als 22 Millionen Unterschriften gesammelt, und dass Tamarud einen Aufruf zum zivilen Ungehorsam angedroht hat, wenn der Präsident nicht zurücktreten sollte; in der Erwägung, dass die oppositionelle nationale Rettungsfront die Demonstranten in ganz Ägypten in ihrer so genannten „Revolutionären Erklärung Nr. 1“ aufgefordert hat, ihre friedlichen Protestaktionen bis zum Sturz des derzeitigen Regimes fortzusetzen;

F.  in der Erwägung, dass nur im Rahmen eines inklusiven, konsensbasierten politischen Prozesses, der von gemeinsamer Verantwortung und einem echten nationalen Dialog unter repräsentativer Einbeziehung aller demokratischen Kräfte getragen wird, erreicht werden kann, dass die derzeitige politische und gesellschaftliche Spaltung überwunden wird, eine echte, stabile Demokratie in Ägypten entsteht, die notwendigen wirtschaftlichen Reformen stattfinden und eine verantwortungsvolle Staatsführung ermöglicht wird; in der Erwägung, dass Ägypten seine bisherigen demokratischen Errungenschaften nicht durch den Übergang zu einer Militärdiktatur zunichte machen sollte;

G. in der Erwägung, dass Frauen in der derzeitigen Umbruchphase in Ägypten besonders gefährdet sind; in der Erwägung, dass Demonstrantinnen oft Opfer von Gewalt, sexueller Belästigung, Jungfräulichkeitstests und anderen Erniedrigungen sind, während Frauenrechtsaktivisten regelmäßig schikaniert und eingeschüchtert werden; in der Erwägung, dass Frauen, was die Teilhabe am politischen Leben in Ägypten betrifft, erhebliche Rückschläge erlitten haben;

H. in der Erwägung, dass Ägypten mit immer schwereren wirtschaftlichen Problemen konfrontiert ist; in der Erwägung, dass politische Stabilität, eine solide Wirtschaftspolitik, die Beseitigung der Korruption sowie internationale Unterstützung Voraussetzungen für wirtschaftlichen Wohlstand im Land sind; in der Erwägung, dass soziale Gerechtigkeit und ein höherer Lebensstandard für die Bürgerinnen und Bürger entscheidende Aspekte des Übergangs zu einer offenen, stabilen, demokratischen, freien und wohlhabenden ägyptischen Gesellschaft sind;

I.   in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft im demokratischen Übergang in Ägypten eine wichtige Rolle spielt und ihren Tätigkeiten ungehindert nachgehen können muss; in der Erwägung, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit mit dem Recht auf Zugang zu Finanzmitteln einhergeht und davon abhängt; in der Erwägung, dass internationale und ägyptische NGO in Ägypten zunehmend unter Druck geraten und feindlichen Übergriffen, Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass ein Kairoer Strafgericht am 4. Juni 2013 43 ausländische und ägyptische NGO-Mitarbeiter aufgrund zivilgesellschaftlicher Tätigkeiten zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilte und die Schließung und Beschlagnahmung der Mittel der Niederlassungen von fünf seit Langem in Ägypten tätigen internationalen NGO – der Konrad-Adenauer-Stiftung, des Nationalen Demokratischen Instituts, des des Internationalen Republikanischen Instituts, des Freedom House und des International Centre for Journalists – anordnete; in der Erwägung, dass diese Gerichtsentscheidungen Teil der gezielten Einschüchterung von NGO durch die staatlichen ägyptischen Behörden sind;

J.   in der Erwägung, dass Präsident Mursi dem Schura-Rat am 29. Mai 2013 den Entwurf für ein neues Gesetz über Vereinigungen vorgelegt hat; in der Erwägung, dass dieser Gesetzesentwurf im In- und Ausland auf starke Kritik stieß, da er staatlichen Behörden ermöglicht, die Tätigkeiten von NGO unmäßig und willkürlich zu beschränken; in der Erwägung, dass neue Gesetze über Vereinigungen den internationalen Normen und den vertraglichen Verpflichtungen Ägyptens entsprechen müssen;

K. in der Erwägung, dass unabhängige Gewerkschaften in dieser kritischen Phase des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandels in Ägypten im Bereich der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern eine entscheidende Rolle spielen; in der Erwägung, dass regelmäßig von Einschränkungen des Rechts der Arbeitnehmer auf Gründung unabhängiger Gewerkschaften sowie von Vergeltungsmaßnahmen und Einschüchterungsversuchen gegen Personen berichtet wird, die den Versuch unternehmen, sich gewerkschaftlich zu organisieren oder zum Streik aufzurufen; in der Erwägung, dass der Umstand, dass Arbeitgeber keine unabhängigen Gewerkschaften anerkennen und nicht mit diesen verhandeln, zu erheblichen gesellschaftlichen Spannungen führt;

L.  in der Erwägung, dass die Sorge über die Einschränkung des Rechts auf Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit in Ägypten wächst;

M. in der Erwägung, dass eine unabhängige, freie Presse und Medien in echten Demokratien ein Kernelement der Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass körperliche Gewalt und Schikanen gegen Journalisten zugenommen haben; in der Erwägung, dass unter dem Vorwurf der Präsidentenbeleidigung mehrere Verfahren gegen Journalisten und Blogger eingeleitet worden sind; in der Erwägung, dass die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Blasphemie in Ägypten seit dem Amtsantritt von Präsident Mursi gestiegen ist;

N. in der Erwägung, dass in Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten festgelegt ist, dass die Beziehungen der Partner auf der Achtung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der grundlegenden Menschenrechte beruhen müssen und auf den Grundsatz „Mehr für mehr“ hinauslaufen, der ein Grundstein der überarbeiteten europäischen Nachbarschaftspolitik der EU ist;

 

O. in der Erwägung, dass Ägypten zwischen 2007 und 2012 etwa 1 Mrd. EUR an EU-Hilfen erhalten hat und die EU weitere 5 Mrd. Euro zugesagt hat, die jedoch erst in vollem Umfang bereitgestellt werden, wenn die an die an die IWF-Kriterien geknüpften Bedingungen erfüllt sind;

P.  in der Erwägung, dass in dem aktuellen Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung festgestellt wird, dass die Maßnahmen, die die EU in den vergangenen Jahren zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte durchgeführt hat, in dem Land kaum Fortschritte bewirkt haben;

1.  bekundet seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk in dieser kritischen Zeit des Übergangs zur Demokratie, spricht den Angehörigen der Opfer sein tief empfundenes Beileid aus und fordert, dass die dafür Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden;

2.  fordert die ägyptische Regierung auf, die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten, und zwar unabhängig von politischen Ansichten, politischer Zugehörigkeit und Konfession, die Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu achten und ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten und zu erfüllen; fordert die Konfliktparteien auf, Verantwortung zu üben, damit gewaltsame Auseinandersetzungen und Provokationen vermieden werden, die dazu führen könnten, dass das Volk bei der Wahrnehmung seines legitimen Rechts auf friedliche Demonstrationen und freie Äußerung seiner Meinung und seines Willens beeinträchtigt oder an der Ausübung dieses Rechts gehindert wird;

3.  fordert die politischen Akteure auf, sich möglichst bald zu einem nationalen Dialog der Aussöhnung zusammenzufinden, der von Toleranz, Inklusion und Gewaltlosigkeit getragen und darauf ausgerichtet ist, den demokratischen Übergang voranzubringen und wirksame demokratische Institutionen im Land einzurichten;

4.  fordert, dass gewaltsame Handlungen, sexuelle Übergriffe, Jungfräulichkeitstests und sonstige Formen der Erniedrigung von Demonstrantinnen, Frauenrechtsaktivisten sowie Lesben, Homosexuellen, Bisexuellen und Transgendern unverzüglich eingestellt und alle derartigen Fälle ernsthaft und unvoreingenommen untersucht und die dafür Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

5.  verurteilt aufs Schärfste die richterliche Entscheidung des Kairoer Strafgerichts, das 43 ägyptische und ausländische NGO-Mitarbeiter am 4. Juni 2013 zu Haftstrafen verurteilt und die Schließung der ägyptischen Niederlassungen der betroffenen fünf ausländischen NGO sowie die Beschlagnahmung ihrer Mittel angeordnet hat; ist der Auffassung, dass dieses politisch motivierte Urteil, mit dem die legitime Arbeit ausländischer Organisationen in Ägypten kriminalisiert wird, ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Ägypten und ein schwerer Schlag für die Bemühungen ist, die auf internationaler Ebene und durch die EU unternommen wurden, um das Land beim politischen Übergang zu unterstützen; fordert die ägyptischen Behörden auf, alle Formen der Schikanierung und Einschüchterung, denen unabhängige NGO in Ägypten ausgesetzt sind, unverzüglich zu beenden und insbesondere alle Anklagen gegen NGO-Mitarbeiter fallenzulassen;

6.  ist äußerst besorgt über den neuen Gesetzesentwurf zu NGO und begrüßt die laufenden Konsultationen zwischen den ägyptischen Behörden und der Venedig-Kommission des Europarats, die auf Initiative des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte stattfinden;

7.  ist besorgt über die zahlreichen Berichte über die Missachtung der Arbeitnehmerrechte in Ägypten; fordert die ägyptischen Behörden auf, Arbeitnehmern die Wahrnehmung ihres Rechts auf Versammlungsfreiheit und Ausübung gewerkschaftlicher Tätigkeiten zu ermöglichen und das nationale Recht im Einklang mit den Übereinkommen der IAO anzupassen, da Ägypten zu den Vertragsparteien dieser Übereinkommen gehört; fordert, dass die nach Artikel 53 der neuen Verfassung geltende Einschränkung, dass es pro Berufsstand nur eine Gewerkschaft geben darf, aufgehoben wird;

8.  fordert die ägyptischen Behörden auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Bedingungen zu erfüllen, an die die Bereitstellung von IWF- und EU-Hilfen gebunden ist; erinnert daran, dass die EU bereit ist, Ägypten zu unterstützen, wenn es darum geht, die Reformen, die Voraussetzung für die Erholung der Wirtschaft sind, zügig und verantwortungsvoll auf den Weg zu bringen;

9.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ägyptische NGO weiter in erheblichem Maße finanziell und technisch zu unterstützen und mit diesen Organisationen zusammenzuarbeiten, um stärker für zivilgesellschaftliche Belange zu sensibilisieren und die Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements sowie zivilgesellschaftliche Tätigkeiten im Land zu stärken, zumal diese unverzichtbare Bestandteile einer vertieften und tragfähigen Demokratie sind;

10. fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union auf, sich im Hinblick auf die Aushandlung einer Beilegung des Konflikts als Vermittlungsinstanz anzubieten;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Parlament und der Regierung Ägyptens zu übermitteln.