Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0352/2014Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0352/2014

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage der Stahlindustrie in der EU: Schutz von Arbeitskräften und Wirtschaftszweigen

15.12.2014 - 2014/2976(RSP).

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B8‑0352/2014)
PPE (B8‑0356/2014)

Antonio Tajani, Siegfried Mureşan, Anne Sander, Françoise Grossetête, Claude Rolin, Pilar del Castillo Vera, Ivo Belet, Massimiliano Salini, András Gyürk, Angélique Delahaye, Paul Rübig, Philippe Juvin, Tokia Saïfi, Esther de Lange, Angelika Niebler, Andor Deli, Raffaele Fitto, Lorenzo Cesa, Giovanni Toti, Jerzy Buzek, Franck Proust, Markus Pieper, Annie Schreijer‑Pierik, Nadine Morano, Elisabetta Gardini, Lambert van Nistelrooij im Namen der PPE-Fraktion
Dan Nica, Bernd Lange, Patrizia Toia, Edouard Martin, Theresa Griffin, Miroslav Poche, Martina Werner, Simona Bonafè, Jens Geier, Soledad Cabezón Ruiz, Jude Kirton-Darling, Inmaculada Rodríguez Piñero Fernández, Flavio Zanonato, Adam Gierek, Krystyna Łybacka, Sorin Moisă, José Blanco López, Caterina Chinnici, Jutta Steinruck, Evelyn Regner, Brando Benifei, Pina Picierno, Maria Arena, Alessandra Moretti, Elly Schlein, Clare Moody im Namen der S&D-Fraktion
Reinhard Bütikofer, Monika Vana im Namen der Verts/ALE-Fraktion


Verfahren : 2014/2976(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0352/2014
Eingereichte Texte :
RC-B8-0352/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Stahlindustrie in der EU: Schutz von Arbeitskräften und Wirtschaftszweigen

2014/2976 (RSP).

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der die Grundlage für den Vertrag über die Europäische Union bildet,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2011 mit dem Titel „Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ (COM(2011)0642),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“ (COM(2012)0582),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Juni 2013 mit dem Titel „Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa“ (COM(2013)0407),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2014 zu dem Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa[1],

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Stahlindustrie und zur Umstrukturierung, Verlagerung und Schließung von Unternehmen in der EU,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Strategie Europa 2020[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zu Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungen[3],

–   unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission betreffend das Stahlwerk „Acciai Speciali Terni“ (AST) in Italien (O-000087/2014),

–   gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

Allgemeine Herausforderungen

A. in der Erwägung, dass die europäische Stahlindustrie von wesentlicher historischer Bedeutung für das europäische Aufbauwerk ist und die Grundlage der industriellen Wertschöpfung in der EU darstellt;

B.  in der Erwägung, dass die Stahlindustrie für die europäische Wirtschaft und Industrie eine wesentliche Rolle spielt, die Nachfrage jedoch beträchtlich zurückgegangen ist, was fortwährende Verluste in Bezug auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zur Folge hat und nichts Gutes für den erforderlichen Aufschwung der europäischen Wirtschaft verheißt;

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit einer entsprechenden Politik die Entwicklung der Industrieproduktion in allen Mitgliedstaaten fördern sollte, damit innerhalb der EU Arbeitsplätze gesichert werden, und dass sie auf ihr indikatives Ziel hinarbeiten sollte, den Anteil der Industrieproduktion am BIP bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu steigern;

D. in der Erwägung, dass eines der Ziele der Europäischen Union darin besteht, die Stahlindustrie zu unterstützen, Hindernisse und Gefahren für ihre Wettbewerbsfähigkeit zu beseitigen sowie ihre Anpassung an die sich wandelnden Marktbedingungen innerhalb und außerhalb Europas zu ermöglichen;

E.  in der Erwägung, dass die Stahlindustrie in den vergangenen Jahren erhebliche Herausforderungen sowohl in Form von Umstrukturierungen und Unternehmensfusionen einschließlich der damit verbundenen Sozialkosten als auch in Form neuer Anforderungen hinsichtlich der Verwirklichung der Klimaziele der EU bewältigen musste;

F.  in der Erwägung, dass insbesondere einige wichtige Stahlproduzenten Strategien verfolgen, die zulasten der Innovation, der Investitionen in Forschung und Entwicklung, der Beschäftigung und der Qualifikationsanpassung auf kurzfristige Renditen ausgerichtet sind;

G. in der Erwägung, dass sich die europäische Stahlindustrie einer Investitionskrise gegenübersieht, durch die ihre eigene Zukunft gefährdet ist, während gleichzeitig davon ausgegangen werden kann, dass Werkstoffe aus Stahl eine bedeutende Rolle für nachhaltige Industrielösungen für die städtebauliche Entwicklung, die Mobilität und den demografischen Wandel spielen werden;

H. in der Erwägung, dass schon ein geringer Anstieg der Nachfrage dazu führen wird, dass Europa vom Nettoexporteur zum Nettoimporteur wird, insbesondere im Bereich des Flachstahls und der Erzeugnisse mit hohem Mehrwert;

I.   in der Erwägung, dass nach Angaben der Kommission infolge von Werksschließungen seit 2007 60 000 Arbeitsplätze verloren gegangen sind und die Produktion von 210 Mio. Tonnen im Jahr 2007 auf 166 Mio. Tonnen im Jahr 2013 zurückgegangen ist[4];

Wettbewerbsfähigkeit und Handel

J.   in der Erwägung, dass es für die Stahlindustrie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass unterschiedliche Wettbewerber an unterschiedliche Normen gebunden sind, nach wie vor zu den größten Herausforderungen gehört, das Erfordernis einer hohen Umweltverträglichkeit mit dem zunehmenden weltweiten Wettbewerb in Einklang zu bringen und zugleich Bedenken im Zusammenhang mit der Verlagerung von CO2-Emissionen zu entschärfen und den Zugang zu Rohstoffen zu verbessern;

K. in der Erwägung, dass die Energiekosten im Rahmen eines globalen Ansatzes in Bezug auf die Stahlindustrie berücksichtigt werden müssen; in der Erwägung, dass sich die Energiepreise für die gewerblichen Verbraucher in der EU unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken könnten;

L.  in der Erwägung, dass sich durch weitere Verbesserungen bei der Energie- und Ressourceneffizienz weitere Kosteneinsparungen und Emissionsminderungen für die Industrie ergeben könnten;

Soziale Aspekte

M. in der Erwägung, dass die hohen Arbeitslosenquoten in der EU mit der schrumpfenden Produktionsbasis in Industrie und Fertigung zusammenhängen; in der Erwägung, dass die gegenwärtige Krise tiefgreifende soziale Probleme für die betroffenen Arbeitnehmer und Regionen nach sich gezogen hat;

N. in der Erwägung, dass die Stahlindustrie in der EU mit über 350 000 direkten Arbeitsplätzen und mehreren Millionen weiterer Arbeitsplätze in verwandten Industriezweigen, darunter in der Recycling-Lieferkette, ein wichtiger Arbeitgeber ist;

O. in der Erwägung, dass die Lage in einigen europäischen Stahlwerken den Arbeitnehmern und nationalen und lokalen Gebietskörperschaften große Sorgen bereitet;

P.  in der Erwägung, dass die Unternehmen, die eine Umstrukturierung durchführen, sozial verantwortlich handeln sollten, weil eine sozial und wirtschaftlich nachhaltige Umstrukturierung erfahrungsgemäß einen hinreichenden sozialen Dialog voraussetzt, wobei – wie in der vorgenannten Entschließung vom 15. Januar 2013 deutlich gemacht wird – besonderer Wert darauf gelegt werden sollte, die Arbeitnehmer zu unterrichten und anzuhören;

Q. in der Erwägung, dass die umfassende Einbindung der Sozialpartner auf allen Stufen und die Stärkung des sozialen Dialogs auf EU‑Ebene äußerst wichtig sind, um die Interessen sowohl der Stahlbetriebe als auch ihrer Beschäftigten zu wahren;

R.  in der Erwägung, dass zahlreiche Werke mit einer Gesamtkapazität von 20 Mio. Tonnen seit über drei Jahren zeitweilig außer Betrieb genommen wurden; in der Erwägung, dass in vielen Werken in Europa hauptsächlich ältere Fachkräfte, die kurz vor ihrem Ruhestand stehen, beschäftigt sind;

Forschung und Entwicklung / Technologie

S.  in der Erwägung, dass Wirtschaftszweige mit hochentwickelter Technologie – wie beispielsweise die Stahlindustrie – als Vorzeigebeispiel technologischen Know-hows gelten und geschützt werden müssen, und in der Erwägung, dass unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihre Auslagerung in Länder außerhalb der EU zu verhindern;

T.  in der Erwägung, dass Forschung und Entwicklung für eine Industrie von strategischer Bedeutung sind, in der Möglichkeiten erschlossen werden müssen, die Emissionen – insbesondere (aber nicht ausschließlich) die CO2‑Emissionen – zu verringern;

Herausforderungen

1.  betont, dass der wirtschaftliche Wiederaufschwung in Europa in hohem Maße von einer starken verarbeitenden Industrie abhängt, wobei die Stahlindustrie eine entscheidende Rolle spielt, und dass die verarbeitende Industrie von der binnenwirtschaftlichen Nachfrage und vom Wachstum abhängig ist;

2.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Erstellung des für Anfang 2015 angekündigten Fahrplans für die Industriepolitik voranzutreiben, um die europäische Industrie mit Blick auf die effektive Sicherstellung gleicher Bedingungen auf dem Weltmarkt zu stärken, wobei für hohe Sozial- und Umweltstandards in der EU zu sorgen und auf Gegenseitigkeit in Drittländern hinzuwirken ist;

3.  erachtet einen ehrgeizigen Ansatz für die Reindustrialisierung im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 als überaus wichtig, um eine echte EU‑Industriepolitik herbeizuführen und die EU im Bereich der Industrie auf internationaler Ebene wieder wettbewerbsfähig zu machen;

4.  fordert die Kommission auf, die strategische Position der europäischen Stahlindustrie in der Welt vor dem Hintergrund zu untersuchen, dass die Stahlerzeugung in vielen Ländern als strategisch bedeutend angesehen wird, und insbesondere einen klaren Fahrplan für mittel- und langfristige Initiativen zur Unterstützung der Stahlindustrie in Europa zu erarbeiten; betont, dass bei einem solchen Fahrplan die Sozialpartner auf allen Ebenen umfassend und frühzeitig eingebunden werden müssen;

5.  fordert die Kommission auf, ein umfassendes Instrument zur Analyse des Stahlmarkts einzurichten, mit dem genaue Informationen über das Verhältnis zwischen Stahlangebot und -nachfrage in Europa und auf der Welt bereitgestellt werden könnten, wobei zwischen struktur- und konjunkturbedingten Elementen der Entwicklung dieses Marktes unterschieden wird; ist der Auffassung, dass die Beobachtung des Stahlmarkts einen bedeutenden Beitrag zur Transparenz der Stahl- und Schrottmärkte leisten und wertvolle Anregungen für Korrektur- und Vorkehrungsmaßnahmen, die aufgrund der Konjunkturschwankungen in der Stahlindustrie unvermeidbar sind, bieten könnte; fordert die Kommission auf, dieses Marktanalyseinstrument einzusetzen, um Gefahren vorzugreifen und zu untersuchen, wie sich die Stilllegung von Anlagen auf die Erholung der Branche auswirkt;

6.  fordert die Kommission auf, kurzfristig einen Bericht über die größten Herausforderungen der Stahlindustrie in Europa vorzulegen, der soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte umfasst; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission nach dem Auslaufen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl berechtigt ist, sich mit den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Entwicklungen in der europäischen Stahlindustrie zu befassen; fordert die Kommission auf, die positiven Erfahrungen, insbesondere bezüglich der drittelparitätischen strategischen Überlegungen und Forschungstätigkeiten, aufzugreifen;

7.  fordert, dass die Hochrangige Gruppe Stahl im Zusammenhang mit dem neu gewählten Kollegium der Kommissionsmitglieder mit uneingeschränkter Beteiligung des Parlaments möglichst bald wieder ihre Arbeit aufnimmt und dass in diesem Rahmen eine Sitzung anberaumt wird, um die betreffenden Interessenträger über die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der 40 Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Kommission für die Stahlindustrie in Kenntnis zu setzen; fordert die Kommission auf, die Sitzungen der Hochrangigen Gruppe nach Möglichkeit zeitlich so zu planen, dass die Ergebnisse in die Erörterungen im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ einfließen können;

8.  hält es für unverzichtbar, dass regionale und lokale Behörden und Gewerkschaften, die die Gebiete vertreten, in denen Stahlwerke angesiedelt sind, intensiv in den Prozess eingebunden werden, damit die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den wichtigsten Interessenträgern in den Mitgliedstaaten angekurbelt werden;

9.  betont, dass untersucht werden muss, wie die Investitionskrise überwunden werden kann, um die europäische Industrie zu einer nachhaltigen und profitablen Industrie zu machen, wobei zu berücksichtigen ist, dass langfristige Erträge charakteristisch für Investitionen in die Stahlindustrie sind; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die Bereitstellung eines Teils ihres Investitionspakets für tragfähige langfristige Infrastrukturprojekte sowie für Innovationen in Bezug auf industrielle Großprojekte, u. a. Projekte für Energieeffizienz und zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, in Erwägung zu ziehen, die auch die Nachfrage nach Stahl in der EU kräftig ankurbeln könnten;

10. unterstützt ferner den Einsatz anderer innovativer Finanzinstrumente, wie beispielsweise von Finanzierungsfazilitäten mit Risikoteilung, die den in eine Krise geratenen Stahlunternehmen Vorrang einräumen; fordert die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf, einen langfristig angelegten Finanzierungsrahmen für Stahlprojekte zu entwerfen;

11. betont, dass die Unterstützung der Stahlindustrie, die auch die strategische Entwicklung neuer zentraler stahlverarbeitender Branchen, z. B. in der Energiewirtschaft (Erzeugung und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quellen), im Verkehrswesen und im Bereich ressourcenschonender Bauprojekte, umfasst, unerlässlich ist, wodurch Anreize für effiziente Produktionsverfahren und die Kompetenzentwicklung geschaffen werden und der Binnenmarkt gestärkt wird;

12. fordert die Anwendung des Ökobilanz-Ansatzes, um Umweltfolgen und den verminderten Einsatz von Ressourcen in allen Phasen des Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung und -umwandlung über die Fertigung und den Vertrieb bis hin zur Nutzung bzw. zum Verbrauch – zu bewerten, um die Wiederverwendung, das Recycling von Werkstoffen und die Rückgewinnung von Energie zu fördern und die Menge der endgültig entsorgten Abfälle zu verringern;

13. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Anwendung von Wettbewerbsvorschriften zu unfairen Lösungen auf dem europäischen Stahlmarkt mit potenziell nachteiligen Auswirken auf die Effizienz geführt hat, und legt der Kommission – sollte dies der Fall sein – nahe, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und solchen Situationen in Zukunft entgegenzuwirken; betont, dass die Wirtschaftlichkeit einzelner Standorte der Stahlindustrie durch Beschlüsse oder Abhilfen der Kommission im Bereich des Wettbewerbsrechts insbesondere in Anbetracht des zunehmenden weltweiten Wettbewerbs nicht gefährdet werden darf; weist ferner darauf hin, dass die Kommission auch zentrale Teile der industriellen Infrastruktur und die Produktionskapazität vor dem Ausschlachten schützen sollte;

14. fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die derzeitige Regelung bezüglich staatlicher Beihilfen für energieintensive Industriesparten nicht zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führt, und somit sicherzustellen, dass für Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen; vertritt die Auffassung, dass energieintensive Industriesparten einen stabilen Rahmen für ihre Investitionen benötigen, um für ein hohes Beschäftigungsniveau sorgen zu können;

Handel und Wettbewerbsfähigkeit

15. fordert die Kommission auf, der Industriepolitik mehr Bedeutung beizumessen, indem sie Maßnahmen ergreift, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt zu fördern, und indem sie dafür sorgt, dass für alle Wirtschaftsträger effektiv gleiche Bedingungen herrschen;

16. fordert die Kommission auf, sich rechtzeitig und wirksam mit Stahlimporten in den Markt der EU zu befassen, die rechtswidrig subventioniert wurden und bei denen Dumping betrieben wurde, und gegebenenfalls gemäß geltendem EU-Recht die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU einzusetzen;

17. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass zukünftige Handelsabkommen Bestimmungen enthalten, durch die die Exportchancen und Marktzugangsmöglichkeiten für Stahl und Stahlerzeugnisse aus der EU deutlich verbessert werden; betont, dass mit Handelspartnern, die für besonders große Volumen von Einfuhren in die EU verantwortlich zeichnen, Verhandlungen aufgenommen werden müssen, um mengenmäßige Beschränkungen einzuführen; hebt hervor, dass ein fairer Handel mit Stahlerzeugnissen nur stattfinden kann, wenn grundlegende Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards eingehalten werden; weist darauf hin, dass Importe zu Dumpingpreisen insbesondere für Erzeuger von Edelstahl in Europa zu unfairem Wettbewerb führen; betont, dass es dringend erforderlich ist, die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU zu modernisieren, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten anzuhalten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Modernisierungsprozess voranzutreiben und somit für einen fairen Wettbewerb zu sorgen und die EU in die Lage zu versetzen, bei der Bekämpfung von unfairen Handelspraktiken schnell wirkende und angemessene Maßnahmen zu ergreifen;

18. vertritt die Auffassung, dass die Stahlindustrie durch die in der vorliegenden Entschließung vorgeschlagenen positiven Maßnahmen auf internationaler Ebene wettbewerbsfähiger werden kann, indem aufgezeigt wird, dass Stahlerzeugnisse aus der EU höheren sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Standards genügen als solche aus allen anderen Teilen der Welt, und indem die Qualität der Stahlproduzenten aus der EU hervorgehoben wird, was gleichzeitig die Wahrnehmung seitens der Kunden verbessern würde;

19. betont, dass die hohen europäischen Standards im Bereich des Klima- und Umweltschutzes weltweit als Standard gelten könnten, wodurch faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen würden;

20. nimmt zur Kenntnis, dass die Stahlindustrie in vielen Mitgliedstaaten mit Problemen konfrontiert ist, die zum Teil auf einen erheblichen Rückgang der weltweiten Nachfrage, einen Anstieg der Energiekosten sowie die zunehmende Verlagerung der europäischen Produktion ins außereuropäische Ausland zurückzuführen sind; fordert die Kommission daher auf, den Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (COM(2011)0571) sowie die politischen Empfehlungen der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz uneingeschränkt umzusetzen;

21. ist der Ansicht, dass das Abfallrecht verbessert werden sollte, damit der EU-Markt für Stahlschrott funktionsfähig bleibt, beispielsweise dadurch, dass die Richtlinie über Altfahrzeuge überarbeitet wird; weist auf die Bedeutung eines gut funktionierenden Schrottmarktes hin, der angesichts der Strategie für eine EU-Kreislaufwirtschaft weiter ausgebaut und belebt werden sollte, um übermäßige Preisanstiege infolge der Präsenz von Nicht-EU-Industrien im EU-Markt zu unterbinden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Anwendung von Ausfuhrzöllen für den Schrottmarkt der EU zu erwägen, um dem Umweltdumping, das gewöhnlich stattfindet, vorzubeugen;

Soziale Aspekte

22. erinnert daran, dass in die Aus- und Fortbildung der Arbeitnehmer investiert werden muss; betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission die laufenden Entwicklungen aufmerksam beobachtet, damit das industrielle Erbe und die betroffenen Beschäftigten geschützt werden;

23. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Mitgliedstaaten nicht gegeneinander ausgespielt werden, wenn ein großer Stahlproduzent mit Werken in mehreren Mitgliedstaaten Umstrukturierungen ankündigt; fordert ferner und in Anbetracht der Bedeutung der Koordinierung der politischen Maßnahmen für eine nachhaltige, ressourcenschonende und wettbewerbsfähige Stahlindustrie, die in der Lage ist, auf sich verändernde Marktbedingungen in Europa und in der Welt zu reagieren, eine gesamteuropäische Lösung zur Erhaltung bestehender und zur Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze sowie der Industrietätigkeit in den Regionen Europas;

24. betont, dass die Industrie, die Sozialpartner und die lokalen Behörden dem Ausbildungsbedarf vorgreifen müssen, der sich aus einer möglichen erneuten Inbetriebnahme vorübergehend stillgelegter Werke ergibt;

25. setzt sich für die Förderung eines Programms für den Know-how-Transfer ein, damit qualifizierte ältere Arbeitnehmer ihr Wissen und ihre Fertigkeiten an Berufsanfänger in europäischen Stahlwerken weitergeben können;

26. weist darauf hin, dass die EU-Normen der sozialen Verantwortung von Unternehmen und der Arbeitnehmermitbestimmung auch von europäischen Unternehmen in Drittstaaten beachtet werden sollten;

27. betont, dass die Mitwirkung von Arbeitnehmern an Innovations- und Umstrukturierungsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des wirtschaftlichen Erfolgs leistet; fordert die Kommission daher auf, eine Plattform für die Beratung bezüglich des europäischen Aktionsplans für die Stahlindustrie sowie für dessen Umsetzung und Überwachung zu schaffen, an der die Sozialpartner beteiligt werden;

28. fordert die Kommission auf, die einschlägigen EU-Fonds, wie etwa den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) und den Europäischen Sozialfonds (ESF), sowie die politischen Instrumente dahingehend zu optimieren, dass die sozialen Kosten der Anpassung abgefedert werden und sichergestellt wird, dass die einschlägigen Fähigkeiten mit Blick auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erhalten und ausgebaut werden;

29. ist der Ansicht, dass künftigen einschneidenden Veränderungen in der Stahlindustrie und in anderen Industriezweigen vorgegriffen werden sollte; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen genauer auf den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt abstimmen sollten, damit sie ähnliche Probleme bewältigen können, und dass sie die Attraktivität in der Bereiche Technik und Wissenschaft erhöhen sollten, um zu gewährleisten, dass in der Stahlbranche Fachkräfte tätig sind, die die Innovation vorantreiben können;

Forschung und Entwicklung / Technologie

30.    stellt fest, dass in der gesamten EU beste verfügbare Methoden entwickelt und verbreitet werden müssen;

31.    weist auf die Notwendigkeit von Investitionen in Forschung und Innovation hin, die für die Wiederbelebung und Erneuerung der europäischen Wirtschaft im Allgemeinen und der Stahlindustrie im Besonderen wesentlich sind, deren Produkte sich durch eine lange Lebensdauer und ein großes Recycling-Potenzial auszeichnen; verweist in diesem Zusammenhang auf die bestehenden neuartigen Technologien der Eisenerzreduktion auf Wasserstoffbasis, durch die möglicherweise große Mengen an Kohlendioxidemissionen eingespart werden oder ganz wegfallen können; fordert die Einrichtung und Förderung einer Handelsmarke für faire Stahlerzeugnisse „Made in Europe“;

32.    betont in diesem Zusammenhang, wie außerordentlich wichtig die Programme „Horizont 2020“ und „Nachhaltige Prozessindustrie durch Ressourcen- und Energieeffizienz“ (SPIRE) sind; weist darauf hin, dass die mit dem größten Risiko behafteten Innovations- und Forschungsprogramme von der Europäischen Investitionsbank und über den künftigen NER400 finanziert werden müssen;

33.    fordert die Kommission auf, eine ehrgeizige Innovationspolitik zu betreiben, die die Entwicklung hochwertiger, energieeffizienter und innovativer Produkte und Verfahren ermöglicht und die EU in die Lage versetzt, sich im immer härteren weltweiten Wettbewerb zu behaupten; hebt hervor, dass innovative neue Produkte, zum Beispiel bei Massenstahl (darunter Bleche mit hoher Festigkeit und Widerstandsfähigkeit für die Automobilherstellung und hochlegierter Stahl mit unterschiedlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften) sowie neue Fertigungsprozesse, insbesondere die Wasserstoffmetallurgie und Umschmelzmetallurgie, der Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie gegenüber Anbietern aus Drittstaaten sind und dass man diesem Bereich besondere Unterstützung angedeihen lassen sollte;

34.    unterstützt die Finanzierung industrieller Pilotprojekte zur Reduzierung von CO2-Emissionen, damit der dringend notwendige Übergang zu einer nachhaltigen, CO2-armen Wirtschaft auf der Grundlage von Energieeffizienz, erneuerbaren Energieträgern und einer intelligenten Infrastruktur vollzogen werden kann und damit die Technologie mit extrem niedrigen CO2-Emissionen in der Stahlerzeugung (ULCOS) zu einem energieeffizienten und umweltfreundlichen Instrument der Industriepolitik wird;

35.    ist der Auffassung, dass Reduzierungsoptionen, insbesondere für die Stahlindustrie, in hohem Maße von neuen Technologien abhängen, und weist daher mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig mit EU-Mitteln finanzierte Forschungs- und Innovationsprogramme mit Blick auf die Förderung der europäischen Wirtschaft im Rahmen von Horizont 2020 sein könnten und welche Bedeutung sie für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie und der Qualität ihrer Produktion haben; weist darauf hin, dass Forschung und Innovation eine treibende Kraft für Wirtschaftswachstum und eine wettbewerbsfähige Industrie sind;

36.    fordert die Kommission auf, die im Rahmen des Aktionsplans für die Stahlindustrie vorgeschlagene SustSteel-Initiative, die vom Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen uneingeschränkt unterstützt wird, so schnell wie möglich umzusetzen;

37.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.