GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der Ukraine
14.1.2015 - (2014/2965(RSP))
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B8‑0008/2015)
Verts/ALE (B8‑0018/2015)
ECR (B8‑0020/2015)
ALDE (B8‑0021/2015)
PPE (B8‑0029/2015)
Cristian Dan Preda, Elmar Brok, Jacek Saryusz-Wolski, Arnaud Danjean, Andrej Plenković, Sandra Kalniete, Jerzy Buzek, David McAllister, Esther de Lange, Michael Gahler, Francisco José Millán Mon, Ivo Belet, Daniel Caspary, Lorenzo Cesa, Anna Maria Corazza Bildt, Andrzej Grzyb, Tunne Kelam, Alojz Peterle, Eduard Kukan, Gabrielius Landsbergis, György Schöpflin, Traian Ungureanu, Davor Ivo Stier, Monica Macovei, Dubravka Šuica, László Tőkés, Jarosław Wałęsa, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Michał Boni, Michaela Šojdrová, Mariya Gabriel, Claude Rolin, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Joachim Zeller, Giovanni La Via, Barbara Matera, Pascal Arimont, Ivana Maletić, Andrea Bocskor, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Dariusz Rosati, Inese Vaidere, Jaromír Štětina, József Nagy im Namen der PPE-Fraktion
Knut Fleckenstein, Victor Boștinaru, Richard Howitt, Tonino Picula, Liisa Jaakonsaari, Ana Gomes, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Pașcu, Kati Piri, Goffredo Maria Bettini, Neena Gill, Alessia Maria Mosca, Miroslav Poche, Michela Giuffrida, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Sorin Moisă, Nicola Caputo, Andi Cristea, Miltiadis Kyrkos, Tanja Fajon, Javi López, Victor Negrescu, Jeppe Kofod, Viorica Dăncilă, Zigmantas Balčytis, Arne Lietz, Afzal Khan, Boris Zala, Tibor Szanyi, David Martin, Soraya Post, Elena Valenciano, István Ujhelyi, Marju Lauristin im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Anna Elżbieta Fotyga, Ryszard Czarnecki, Mark Demesmaeker, Ryszard Antoni Legutko, Tomasz Piotr Poręba, Karol Karski, Roberts Zīle, Stanisław Ożóg, Valdemar Tomaševski, Zbigniew Kuźmiuk, Geoffrey Van Orden, Kazimierz Michał Ujazdowski, Jadwiga Wiśniewska im Namen der ECR-Fraktion
Petras Auštrevičius, Louis Michel, Catherine Bearder, Fredrick Federley, Paavo Väyrynen, Kaja Kallas, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Ivo Vajgl, Urmas Paet, Pavel Telička, Juan Carlos Girauta Vidal, Dita Charanzová, Fernando Maura Barandiarán, Beatriz Becerra Basterrechea, Ilhan Kyuchyuk, Martina Dlabajová, Ivan Jakovčić, Jozo Radoš, Petr Ježek, Gérard Deprez, Alexander Graf Lambsdorff, Marietje Schaake, Philippe De Backer im Namen der ALDE-Fraktion
Rebecca Harms, Heidi Hautala, Benedek Jávor im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Valentinas Mazuronis
Entschließung des Europäischen Parlaments on the situation in Ukraine
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Europäischen Nachbarschaftspolitik und zur Östlichen Partnerschaft,
– unter Hinweis auf die vorläufigen Erkenntnisse des BDIMR der OSZE zu der vorgezogenen Parlamentswahl in der Ukraine vom 26. Oktober 2014,
- unter Hinweis auf den 8. Bericht des Büros der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte (OHCHR) über die Lage der Menschenrechte in der Ukraine vom 15. Dezember und auf den Bericht Nr. 22 des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) über die Lage in der Ukraine vom 26. Dezember 2014,
– unter Hinweis auf die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine vom 27. Juni 2014, das ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen umfasst, und auf die zeitgleiche Ratifizierung des Abkommens durch das Europäische Parlament und die Werchowna Rada am 16. September 2014,
– unter Hinweis auf das Protokoll von Minsk vom 5. September 2014 und das Memorandum von Minsk vom 19. September 2014 über die Umsetzung des 12-Punkte-Friedensplans,
– unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen vom 20. November 2014 über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine und den Bericht von Human Rights Watch über Menschenrechtsverletzungen auf der Krim,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des NATO-Ukraine-Ausschusses vom 2. Dezember 2014,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates vom 21. März 2014, 27. Juni 2014, 16. Juli 2014, 30. August 2014 und 18. Dezember 2014 zur Ukraine,
– unter Hinweis auf das Ergebnis der ersten Sitzung des Assoziierungsrates zwischen der EU und der Ukraine, die am 15. Dezember 2014 stattfand,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. November 2014,
– gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass am 26. Oktober 2014 in der Ukraine eine Parlamentswahl stattfand, die trotz des anhaltenden Konflikts in den östlichen Gebieten und der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland effizient durchgeführt wurde und friedlich, ordnungsgemäß und unter uneingeschränkter Achtung der Grundfreiheiten verlief;
B. in der Erwägung, dass die aus proeuropäischen Kräften bestehende neue Regierung über eine verfassungsmäßige Mehrheit für die Durchführung von Reformen verfügt und bereits einen Koalitionsvertrag verabschiedet hat, in dem die Grundlagen für einen strikten Reformprozess gelegt werden, mit dem gemäß dem Friedensplan Poroschenkos die weitere europäische Integration gefördert, das Land modernisiert und entwickelt, eine wahrhaft demokratische und rechtsstaatliche Ordnung geschaffen und Verfassungsänderungen vorgenommen werden sollen;
C. in der Erwägung, dass mit den sogenannten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen von Donezk und Luhansk am 2. November 2014 gegen ukrainisches Recht und die Vereinbarungen von Minsk verstoßen wurde und sie deshalb nicht anerkannt werden können; in der Erwägung, dass sich die Abhaltung dieser Wahlen nachteilig auf den Friedens- und Versöhnungsprozess ausgewirkt hat;
D. in der Erwägung, dass der Waffenstillstand vom 5. September 2014 tagtäglich von den Separatisten und den russischen Streitkräften gebrochen wird; in der Erwägung, dass die Zahl der Gewalttaten seit dem 9. Dezember 2014 dank der Initiative Präsident Poroschenkos, der eine Feuerpause forderte, erheblich zurückging; in der Erwägung, dass die wichtigsten Punkte des Memorandums vom 19. September 2014 von den aus Russland unterstützten Separatisten jedoch nicht umgesetzt wurden; in der Erwägung, dass Russland zuverlässigen Quellen zufolge die Separatistenmilizen laufend weiter mit militärischem Gerät, Söldnern und regulären russischen Einheiten nebst Kampfpanzern, modernen Luftabwehrsystemen und Artillerie unterstützt;
E. in der Erwägung, dass der bewaffnete Konflikt in der Ostukraine zu Tausenden militärischen und zivilen Opfern und noch viel mehr Verwundeten geführt hat und Hunderttausende Menschen zumeist nach Russland geflohen sind, während die Lage im Konfliktgebiet höchst beunruhigend ist, und zwar sowohl die humanitäre Situation als auch die medizinische Versorgung;
F. in der Erwägung, dass die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim der erste Fall eines gewaltsamen Anschlusses eines Teils eines Landes an ein anderes Land in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs war und einen Verstoß gegen das Völkerrecht einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, der OSZE-Schlussakte von Helsinki und des Budapester Memorandums von 1994 darstellt;
G. in der Erwägung, dass der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 17. November 2014 eine Grundsatzentscheidung über weitere Sanktionen getroffen hat, die sich gegen die Separatistenführer richten;
H. in der Erwägung, dass es in der besetzten Ostukraine und auf der Krim immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen kommt, die insbesondere gegen die Krimtataren gerichtet sind und mit Einschüchterungen und einer neuen Welle von Verschleppungen einhergehen;
I. in der Erwägung, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in der Ukraine-Politik von Vorteil wäre;
J. in der Erwägung, dass das Parlament der Ukraine am 23. Dezember 2014 beschlossen hat, den blockfreien Status des Landes aufzuheben;
1. bekundet der Ukraine und der ukrainischen Bevölkerung seine uneingeschränkte Solidarität; bekräftigt erneut, dass es sich nach wie vor für die Unabhängigkeit, die Souveränität, die territoriale Integrität, die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Entscheidung der Ukraine für Europa einsetzt;
2. verurteilt die Terrorakte und die Verbrechen der Separatisten und anderer illegaler Kräfte in der Ostukraine;
3. begrüßt, dass die Parlamentswahl vom 26. Oktober 2014 und die anschließende Konstituierung der neuen Werchowna Rada trotz der schwierigen Sicherheitslage und politischen Umstände positiv bewertet wurden; begrüßt die eindeutigen politischen Zusagen von Präsident Poroschenko, Ministerpräsident Jazenjuk und Parlamentssprecher Hrojsman zur Zusammenarbeit und zur Förderung des strikten Reformprozesses; legt der neuen Regierung und dem Parlament der Ukraine deutlich nahe, die dringend benötigten politischen und sozioökonomischen Reformen unverzüglich zu verabschieden und umzusetzen, um einen demokratischen und wohlhabenden Rechtsstaat aufzubauen;
4. bedauert, dass aufgrund der aktuellen Situation im Land das Staatsgebiet und die Bevölkerung der Ukraine nicht vollständig in der Werchowna Rada vertreten sind; weist darauf hin, dass die Regierung und das Parlament der Ukraine den Schutz der Rechte und Bedürfnisse derjenigen Bürger gewährleisten müssen, die auf der Entscheidungsebene des Staates nicht vertreten sind;
5. verurteilt Russlands aggressive Expansionspolitik auf das Schärfste, die die Einheit und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht und auch für die EU eine potenzielle Bedrohung ist und zu der die rechtswidrige Annexion der Krim und der nicht erklärte hybride Krieg gegen die Ukraine sowie der Nachrichtenkrieg zählen, in dem Elemente der elektronischen Kriegführung im Internet und anderen elektronischen Netzen, der Einsatz legaler und illegaler Streitkräfte, Propaganda, wirtschaftlicher Druck, energiepolitische Erpressung, Diplomatie und politische Destabilisierung gemischt werden; hebt hervor, dass diese Handlungen Verstöße gegen das Völkerrecht und eine ernsthafte Herausforderung für die europäische Sicherheitslage darstellen; hebt hervor, dass es keinerlei Begründung für den Einsatz militärischer Gewalt in Europa unter Berufung auf vermeintliche historische und sicherheitspolitische Gründe oder zum Schutz sogenannter Landsleute im Ausland gibt; fordert Moskau auf, die Lage nicht weiter eskalieren zu lassen, umgehend den Zustrom von Waffen, Söldnern und Truppen zur Unterstützung der Separatistenmilizen zu stoppen und seinen Einfluss auf die Separatisten geltend zu machen, um sie zu einer Beteiligung an dem politischen Prozess zu bewegen;
6. fordert insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Tagung des Rates im März 2015 die Beibehaltung der derzeitigen EU-Sanktionen, solange Russland seine Verpflichtungen aus den Vereinbarungen von Minsk nicht vollständig einhält und umsetzt, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, für mehr Solidarität unter den Mitgliedstaaten zu sorgen, sollte die Krise mit Russland andauern; betont, dass eine Reihe klarer Vorgaben beschlossen werden müssen, von deren Einhaltung die Verhängung neuer restriktiver Maßnahmen gegen Russland oder die Aufhebung der bereits verhängten Sanktionen abhängig gemacht werden könnte, wobei zu diesen Vorgaben die Einhaltung des Waffenstillstands, der bedingungslose Rückzug aller russischen Streitkräfte und der von Russland unterstützten illegalen bewaffneten Gruppen und Söldner aus der Ukraine, der Austausch aller Gefangenen, zu denen auch Nadija Sawtschenko zählt, und die Wiederherstellung der Kontrolle der Ukraine in ihrem gesamten Hoheitsgebiet einschließlich der Krim zählen; fordert den Europäischen Rat auf, weitere restriktive Maßnahmen zu beschließen und deren Umfang auszuweiten, indem der Bereich der Nukleartechnik einbezogen und die Möglichkeiten russischer Unternehmen, internationale Finanztransaktionen abzuwickeln, eingeschränkt werden, falls Russland weitere Maßnahmen zur Destabilisierung der Ukraine trifft; stellt fest, dass die EU bereit sein muss, die Mitgliedstaaten, die auch eine Außengrenze der EU haben, zu unterstützen und ihnen im gleichen Maße wie allen anderen Mitgliedstaaten Sicherheit zu gewähren;
7. ist der Auffassung, dass Sanktionen Teil eines umfassenderen EU-Konzepts gegenüber Russland und der Bemühungen der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission sein sollten, den Dialog mit Moskau zu intensivieren; erinnert daran, dass diese Sanktionen allein dazu dienen, die russische Regierung zu veranlassen, ihre derzeitige Politik zu ändern und einen sinnvollen Beitrag zu einer friedlichen Lösung der Krise in der Ukraine zu leisten; betont, dass die Beibehaltung, die Verstärkung oder die Außerkraftsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU allein von der Haltung Russlands und von der Lage der Ukraine abhängen;
8. betont, dass die politischen und diplomatischen Kanäle nach Russland geöffnet bleiben müssen, um diplomatische Lösungen des Konflikts zu ermöglichen, und unterstützt daher Formate wie das Genfer Format und das Normandie-Format, wenn dabei konkrete Ergebnisse erzielt werden können;
9. unterstützt die Politik, die illegale Annexion der Krim durch Russland nicht anzuerkennen, und nimmt in diesem Zusammenhang die kürzlich verabschiedeten zusätzlichen Sanktionen in Bezug auf Investitionen, Dienstleistungen und den Handel mit der Krim und mit Sewastopol mit Befriedigung zur Kenntnis;
10. betont, dass durch das Assoziierungsabkommen mit einer vertieften und umfassenden Freihandelszone der Fahrplan für dringend notwendige Reformen vorgegeben sein sollte, die trotz des schwierigen kriegerischen Umfelds in Teilen der Gebiete Luhansk und Donezk rasch umgesetzt werden müssen; fordert den Rat und die Kommission auf, keine Mühen zu scheuen und die Ukraine beim Beschluss und vor allem bei der Umsetzung dieser Reformen mit dem Ziel zu unterstützen, den Weg für die vollständige Umsetzung des bilateralen Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine zu ebnen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beginn der Beratenden Mission der Europäischen Union (EUAM); teilt die Auffassung der Venedig-Kommission, dass bei der Ausarbeitung einer Verfassungsreform alle Seiten einbezogen und umfassende öffentliche Konsultationen veranstaltet werden müssen, damit die Reform erfolgreich sein kann;
11. fordert, dass die Unterstützungsgruppe der Kommission für die Ukraine raschere und substanziellere technische Hilfe leistet, etwa bei der Ermittlung von Bereichen, in denen die Ukraine bei der Konzeption und Umsetzung eines umfassenden Reformprogramms eine solche technische Hilfe benötigt, und bei der Bereitstellung von Beratern und Sachverständigen aus den Organen der EU und den Mitgliedstaaten; fordert die Regierung der Ukraine auf, ein Ministerium oder eine Stelle für die Koordinierung der Integration in und die Unterstützung durch die EU sowie einen hochrangig besetzten interministeriellen Koordinierungsausschuss einzurichten, der mit der Befugnis auszustatten wäre, die Fortschritte bei der Annäherung an die EU und den Reformen zu überwachen und zu beaufsichtigen, und in der Lage sein müsste, die Umsetzung der Reformen vorzubereiten und zu koordinieren;
12. ist der festen Überzeugung, dass die Ukraine dringend ein ambitioniertes Antikorruptionsprogramm braucht, das Korruption in jeder Form ächtet; fordert die Staatsführung der Ukraine auf, die systematische Korruption zu beseitigen, indem die Nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung umgehend und effektiv umgesetzt wird, und betont, dass die Korruptionsbekämpfung eine der obersten Prioritäten der neuen Regierung sein muss; empfiehlt zu diesem Zweck, ein politisch unabhängiges Büro für die Korruptionsbekämpfung einzurichten, das mit ausreichenden Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet ist, um maßgeblich zum Aufbau ordnungsgemäß funktionierender staatlicher Institutionen beizutragen; begrüßt, dass sich die Ukraine an Interpol gewandt hat und ein Haftbefehl gegen den ehemaligen Präsidenten Janukowytsch wegen des Vorwurfs der Unterschlagung öffentlicher Gelder ausgestellt wurde; fordert die Mitgliedstaaten auf, den internationalen Haftbefehl auszuführen und bei der Wiederbeschaffung der gestohlenen Vermögenswerte behilflich zu sein; begrüßt die Einrichtung einer Schiedsstelle für Wirtschaftsstreitigkeiten und fordert die ukrainische Regierung auf, einen Gesetzesentwurf dazu vorzulegen;
13. weist darauf hin, dass der Rat der Europäischen Union am 16. Juli 2014 das Waffenembargo gegen die Ukraine aufgehoben hat und daher derzeit keine Einwände oder rechtliche Beschränkungen für die Lieferung von Schutzwaffen aus den Mitgliedstaaten an die Ukraine bestehen; ist der Ansicht, dass die EU Möglichkeiten prüfen sollte, die Regierung der Ukraine beim Ausbau der Verteidigungsfähigkeiten und dem Schutz der Außengrenzen des Landes zu unterstützen, und zwar auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Transformation der Streitkräfte der früher dem Warschauer Pakt angehörenden Mitgliedstaaten der EU, vor allem im Rahmen von Schulungsmissionen, wie sie bereits bei Streitkräften in anderen Teilen der Welt durchgeführt wurden; unterstützt die derzeitigen Lieferungen nichtletaler Ausrüstungsgegenstände;
14. nimmt die Verabschiedung eines Gesetzes zur Aufhebung des 2010 beschlossenen blockfreien Status der Ukraine zur Kenntnis; stellt fest, dass die Ukraine das Recht hat, ihre Entscheidungen frei zu treffen, und unterstützt die Position von Präsident Poroschenko, wonach sich die Ukraine jetzt unbedingt auf Reformen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft konzentrieren muss und der Beitritt zur NATO ein Thema ist, über das die Bevölkerung der gesamten Ukraine zu einem späteren Zeitpunkt in einem Referendum entscheiden sollte; betont, dass eine engere Beziehung der Ukraine zur EU unabhängig von der Frage des NATO-Beitritts ist;
15. erachtet es als wichtig, dass die internationale Gemeinschaft zusagt, die Stabilisierungs- und Reformmaßnahmen in Wirtschaft und Politik der Ukraine zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein umfangreiches leistungsabhängiges, an Vorgaben gebundenes Unterstützungsprogramm für die Ukraine auszuarbeiten und sich stärker für die Unterstützung der Ukraine zu engagieren, indem sie unter anderem eine Geber- bzw. Investorenkonferenz veranstalten und in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen weitere Maßnahmen festlegen, die der wirtschaftlichen und finanziellen Erholung der Ukraine dienen sollen; begrüßt das Finanzhilfepaket für die Ukraine mit einem Volumen von 11 Mrd. EUR, das in den kommenden Jahren ausgezahlt werden soll, und den Vorschlag der Kommission, der Ukraine mittelfristige Kredite über weitere 1,8 Mrd. EUR bereitzustellen;
16. bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Auffassung, dass mit dem Assoziierungsabkommen noch nicht die letzte mögliche Ausbaustufe in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine erreicht ist; weist außerdem darauf hin, dass die Ukraine – wie jeder andere europäische Staat – gemäß Artikel 49 EUV eine europäische Perspektive hat und die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragen kann, sofern sie die Kopenhagener Kriterien erfüllt, sich an die Grundsätze der Demokratie hält, die Grundfreiheiten, die Menschen- und Minderheitenrechte achtet und die Rechtstaatlichkeit gewährleistet; fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Assoziierungsabkommen vor dem Gipfel in Riga zu ratifizieren;
17. hebt hervor, dass die Energieversorgung der Ukraine gesichert und die ukrainische Energiewirtschaft gemäß ihren Zusagen im Rahmen der Energiegemeinschaft reformiert werden muss; begrüßt, dass zwischen der EU, Russland und der Ukraine ein Abkommen über Erdgaslieferungen aus Russland während der Wintermonate bis Ende März 2015 geschlossen wurde, dass sich die EU solidarisch zeigt und dass größere Erdgasmengen mittels Umkehrfluss aus den EU-Mitgliedstaaten in die Ukraine geleitet werden;
18. hebt hervor, dass die Energieversorgungssicherheit, die Energieunabhängigkeit und die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Druck von außen grundlegend verbessert, die Energieabhängigkeit der EU von Russland verringert und zugleich konkrete Alternativen für Mitgliedstaaten geboten werden müssen, die derzeit auf Russland als einzigen Energielieferanten angewiesen sind; fordert die EU auf, eine echte gemeinsame Energieaußenpolitik zu betreiben und sich für die Gründung einer Europäischen Energieunion einzusetzen; fordert die vollständige Verwirklichung des Energiebinnenmarkts sowie die Umsetzung des Dritten Energiepakets und die vorbehaltlose Fortführung des anhängigen Gerichtsverfahrens gegen Gasprom;
19. betont, dass Fernleitungsprojekten, mit denen die Energieversorgung der EU diversifiziert wird, Vorrang eingeräumt werden muss, und begrüßt mithin die Einstellung des Projekts South Stream; fordert die Europäische Energiegemeinschaft auf, eine Agenda der Zusammenarbeit mit der Ukraine sowie den Ländern des Südkaukasus, Mittelasiens, des Nahen Ostens und den Mittelmeeranrainerstaaten auszuarbeiten, um unabhängig von der Erdgasgeopolitik Russlands eine Infrastruktur und Verbindungsleitungen zwischen der EU und ihren europäischen Nachbarstaaten aufzubauen; stellt fest, dass stabile Erdgaslieferungen an die Ukraine auch für die Energiesicherheit der Mitgliedstaaten von überragender Bedeutung sind;
20. betont, dass die EU gemeinsam mit den Staatsorganen der Ukraine der humanitären Krise in der Ukraine größere Aufmerksamkeit angedeihen lassen und angesichts der katastrophalen humanitären Lage – insbesondere der Lage der Binnenvertriebenen – für Abhilfe sorgen muss; fordert die Kommission und den Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement auf, unter Umgehung von Mittlerorganisationen einen längst überfälligen robusten und direkten humanitären Einsatz in Form eines „blauen Konvois“, der eindeutig als EU-Konvoi gekennzeichnet ist, auf den Weg zu bringen; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament binnen zwei Monaten einen entsprechenden Maßnahmenplan vorzulegen; betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten der Ukraine weitere Finanzhilfe leisten müssen, damit das Land die furchtbare humanitäre Krise bewältigen kann; bekräftigt die Warnmeldungen der WHO dahingehend, dass sich in der Ostukraine eine medizinische Notlage anbahnt, da die Krankenhäuser nicht voll funktionstüchtig sind und es an Medikamenten und Impfstoffen fehlt, und fordert mehr und wirksamere humanitäre Hilfe für Binnenvertriebene, vor allem für Kinder und ältere Menschen, und den uneingeschränkten und ungehinderten Zugang des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zu den Konfliktgebieten; begrüßt die Inkraftsetzung des überfälligen Gesetzes über Binnenvertriebene und den Beschluss, EU-Sachverständige über das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz einzusetzen, um die ukrainischen Staatsorgane in Angelegenheiten der Binnenvertriebenen zu beraten;
21. fordert weitere humanitäre Hilfe und Unterstützung für die von dem Konflikt betroffene Bevölkerung; weist erneut darauf hin, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe in der Ostukraine in vollem Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den Grundsätzen der Humanität, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie in enger Abstimmung mit der Regierung der Ukraine, den Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz erfolgen muss; fordert Russland auf, internationale Inspektionen der humanitären Konvois für das Donezbecken zuzulassen, um Zweifel an ihren Ladungen auszuräumen;
22. betont, dass der OSZE eine entscheidende Rolle bei der Beilegung der Krise in der Ukraine zukommt, weil sie im Umgang mit bewaffneten Konflikten und Krisen erfahren ist und ihr sowohl die Russische Föderation als auch die Ukraine angehören; bedauert, dass die Sonderbeobachtermission der OSZE nach wie vor personell unterbesetzt ist und deshalb nicht die gewünschten Leistungen erbringen kann; fordert die Mitgliedstaaten, die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission und die Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine personell und materiell besser auszustatten; vertritt die Auffassung, dass die EU, wenn sie von den Staatsorganen der Ukraine darum gebeten wird, eine Beobachtungsmission bereitstellen sollte, um einen Beitrag zur tatsächlichen Kontrolle und Überwachung der ukrainisch-russischen Grenze zu leisten;
23. fordert die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission und den Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen auf, sich im Rahmen ihrer Befugnisse für eine politische Lösung der Krise in der Ukraine einzusetzen, die von allen beteiligten Parteien akzeptiert wird; betont, dass bei einer derartigen Lösung das Szenario eines eingefrorenen Konflikts in der Ostukraine und auf der Krim ausgeschlossen werden muss; fordert die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission auf, eine prinzipientreue und entschlossene Haltung im Hinblick auf die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie die Grundsätze des Völkerrechts einzunehmen, dabei jedoch eine Verhandlungslösung für die Krise in der Ostukraine und auf der Krim anzustreben; bekräftigt, dass die Einheit und der Zusammenhalt unter den EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzung für den Erfolg einer EU-Strategie gegenüber Russland ist; fordert in diesem Zusammenhang die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, von einseitigen Maßnahmen und Formulierungen Abstand zu nehmen und die Bemühungen, eine gemeinsame europäische Haltung gegenüber Russland zu entwickeln, zu verstärken;
24. fordert die Wiederaufnahme eines echten landesweiten Dialogs, der alle betroffenen Seiten einbezieht und auch eine Lösung für die Zahlung von Sozialleistungen und Renten und zur Bereitstellung von humanitärer Hilfe durch die ukrainische Regierung für die Bevölkerung im Konfliktgebiet herbeiführen könnte; vertritt die Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, alle größeren Gewaltakte, darunter die auf dem Majdan sowie in Odessa, Mariupol, Slowjansk, Ilowajsk und auf der Rymarska-Straße, unparteiisch und effektiv zu untersuchen; ist der Ansicht, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle spielen können, um persönliche Kontakte und das Verständnis der Menschen füreinander in der Ukraine zu erleichtern und den demokratischen Wandel und die Achtung der Menschenrechte zu fördern; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft zu verstärken;
25. begrüßt die Entscheidung der französischen Regierung, die Lieferung von Mistral-Hubschrauberträgern zu stoppen, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, einen ähnlichen Ansatz bei Ausfuhren zu verfolgen, die nicht unter die Sanktionsbeschlüsse der EU fallen, insbesondere in Bezug auf Waffen und sowohl für zivile als auch militärische Zwecke nutzbare Güter;
26. fordert die Kommission und den Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen auf, binnen zwei Monaten eine Kommunikationsstrategie auszuarbeiten und dem Europäischen Parlament vorzulegen, um der Propagandakampagne entgegenzuwirken, die Russland in der EU, ihren östlichen Nachbarstaaten und in Russland selbst betreibt, und Instrumente zu konzipieren, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzt würden, auf EU-Ebene wie auch in den Mitgliedstaaten gegen diese Propagandakampagne vorzugehen;
27. bekräftigt seine Unterstützung für die internationale Untersuchung der Umstände des tragischen Abschusses des Flugs MH17 der Malaysian Airlines und wiederholt seine Forderung, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; bedauert die Hindernisse in diesem Verfahren und fordert alle Seiten nachdrücklich auf, echte Kooperationsbereitschaft an den Tag zu legen, für den sicheren und uneingeschränkten Zugang zu der Absturzstelle des Fluges MH17 zu sorgen und Einsicht in alle anderen einschlägigen Quellen zu gewähren, die zu den Ermittlungen beitragen können; verleiht seinem Wunsch Ausdruck, über die Fortschritte bei diesen Ermittlungen auf dem Laufenden gehalten zu werden;
28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Ukraine, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft und der Russischen Föderation sowie der Parlamentarischen Versammlung Euronest und den Parlamentarischen Versammlungen des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.