Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0478/2016Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0478/2016

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Nigeria

13.4.2016 - (2016/2649(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
EFDD (B8-0478/2016)
ECR (B8-0479/2016)
Verts/ALE (B8-0481/2016)
S&D (B8-0483/2016)
PPE (B8-0484/2016)
GUE/NGL (B8-0485/2016)
ALDE (B8-0486/2016)

Cristian Dan Preda, Elmar Brok, Davor Ivo Stier, Andrej Plenković, Lorenzo Cesa, Roberta Metsola, Patricija Šulin, Bogdan Brunon Wenta, Andrey Kovatchev, Joachim Zeller, Tunne Kelam, Ildikó Gáll-Pelcz, Lara Comi, József Nagy, Milan Zver, Marijana Petir, Giovanni La Via, Maurice Ponga, Claude Rolin, Jarosław Wałęsa, Jiří Pospíšil, Ramón Luis Valcárcel Siso, Adam Szejnfeld, Eva Paunova, György Hölvényi, Tomáš Zdechovský, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Stanislav Polčák, Pavel Svoboda, Andrey Novakov, Romana Tomc, Ivan Štefanec, David McAllister, Michaela Šojdrová, Salvatore Cicu, Lefteris Christoforou, Anna Záborská, Therese Comodini Cachia, Ramona Nicole Mănescu, Dubravka Šuica, Csaba Sógor, Ivana Maletić, Luděk Niedermayer, Seán Kelly, Krzysztof Hetman, Thomas Mann, Sven Schulze, László Tőkés, Elisabetta Gardini im Namen der PPE-Fraktion
Josef Weidenholzer, Victor Boştinaru, Knut Fleckenstein, Richard Howitt, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Hugues Bayet, Brando Benifei, Goffredo Maria Bettini, José Blanco López, Vilija Blinkevičiūtė, Biljana Borzan, Soledad Cabezón Ruiz, Nicola Caputo, Nessa Childers, Andi Cristea, Nicola Danti, Isabella De Monte, Monika Flašíková Beňová, Doru-Claudian Frunzulică, Eider Gardiazabal Rubial, Enrico Gasbarra, Elena Gentile, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Neena Gill, Michela Giuffrida, Sylvie Guillaume, Cătălin Sorin Ivan, Liisa Jaakonsaari, Eva Kaili, Miapetra Kumpula-Natri, Kashetu Kyenge, Arne Lietz, Javi López, Krystyna Łybacka, Costas Mavrides, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Victor Negrescu, Momchil Nekov, Demetris Papadakis, Vincent Peillon, Tonino Picula, Liliana Rodrigues, Daciana Octavia Sârbu, Monika Smolková, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Elena Valenciano, Julie Ward im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Mark Demesmaeker, Jana Žitňanská, Peter van Dalen, Anna Elżbieta Fotyga, Ryszard Antoni Legutko, Ryszard Czarnecki, Karol Karski, Tomasz Piotr Poręba, Raffaele Fitto, Geoffrey Van Orden, Angel Dzhambazki, Ruža Tomašić im Namen der ECR-Fraktion
Marietje Schaake, Beatriz Becerra Basterrechea, Izaskun Bilbao Barandica, Ilhan Kyuchyuk, Petras Auštrevičius, Pavel Telička, Marielle de Sarnez, Valentinas Mazuronis, Ivo Vajgl, Filiz Hyusmenova, Martina Dlabajová, Ramon Tremosa i Balcells, Nedzhmi Ali, Dita Charanzová, José Inácio Faria, Fredrick Federley, Nathalie Griesbeck, Antanas Guoga, Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Louis Michel, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Hannu Takkula, Carolina Punset, Johannes Cornelis van Baalen, Hilde Vautmans, Paavo Väyrynen, Javier Nart, Gérard Deprez, Jasenko Selimovic, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion
Lola Sánchez Caldentey, Marie-Christine Vergiat, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Estefanía Torres Martínez, Xabier Benito Ziluaga, Patrick Le Hyaric, Barbara Spinelli, Stelios Kouloglou im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Jean Lambert, Maria Heubuch, Judith Sargentini, Michèle Rivasi, Bart Staes, Ernest Urtasun, Barbara Lochbihler, Tamás Meszerics, Davor Škrlec, Bodil Valero, Igor Šoltes, Bronis Ropė im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao, Piernicola Pedicini, Isabella Adinolfi, Laura Agea, Laura Ferrara im Namen der EFDD-Fraktion
Barbara Kappel


Verfahren : 2016/2649(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0478/2016
Eingereichte Texte :
RC-B8-0478/2016
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Nigeria

(2016/2649(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nigeria,

–  unter Hinweis auf die Rede von Präsident Muhammadu Buhari im Europäischen Parlament vom 3. Februar 2016,

–  unter Hinweis auf die früheren Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) zur Lage in Nigeria,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Lage in Nigeria, einschließlich derjenigen vom 9. Februar 2015,

–  unter Hinweis auf die früheren Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Lage in Nigeria,

–  unter Hinweis auf die früheren Erklärungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Lage in Nigeria,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der VP/HR und des Ministers für auswärtige Angelegenheiten der Bundesrepublik Nigeria beim sechsten Dialog Nigeria-EU auf Ministerebene vom 15. März 2016 in Brüssel,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates, Boko Haram auf die EU-Liste der bekannten terroristischen Vereinigungen zu setzen, der am 29. Mai 2014 in Kraft trat,

–  unter Hinweis auf die zweite, überarbeitete Fassung des Cotonou-Abkommens 2007–2013, die Nigeria am 27. September 2010 ratifiziert hat,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981, die Nigeria am 22. Juni 1983 ratifiziert hat,

–  unter Hinweis auf die Verfassung der Bundesrepublik Nigeria, insbesondere auf die Bestimmungen über den Schutz der Religionsfreiheit in Kapitel IV (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit),

–  unter Hinweis auf das Ergebnis der Präsidentschaftswahl in Nigeria vom März 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 29. September 2015 über von Boko Haram begangene Gewaltakte und Gräueltaten und die Auswirkungen auf die Menschenrechte in den betroffenen Ländern,

–  unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, die im September 2015 verabschiedet wurden,

–  unter Hinweis auf das von Nigeria am 16. April 1991 ratifizierte Übereinkommen über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf den Bericht von Amnesty International „Nigeria: Still waiting for justice, still waiting for change. Government must prioritise accountability in the north–east.“ (Nigeria: immer noch keine Gerechtigkeit, immer noch kein Wandel. Die Regierung muss der Rechenschaftspflicht im Nordosten Vorrang einräumen.),

–  unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch zu Nigeria vom Januar 2016,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Nigeria mit seinen immensen Ressourcen die größte Volkswirtschaft in Afrika sowie die bevölkerungsreichste und kulturell vielfältigste Nation Afrikas ist; in der Erwägung, dass es in der regionalen und afrikanischen Politik eine Schlüsselrolle spielt und im Rahmen der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) eine treibende Kraft der regionalen Integration ist; in der Erwägung, dass es jedoch als eines der Länder der Welt gilt, in denen die größte Ungleichheit herrscht, dass Korruption weit verbreitet ist, was in hohem Maße zu einem wirtschaftlichen und sozialen Gefälle beiträgt, und dass seine Sicherheit durch die gewalttätige extremistische Gruppierung Boko Haram bedroht wird;

B.  in der Erwägung, dass jahrelange Militärdiktatur, Korruption, politische Instabilität und schlechte Regierungsführung bewirkt haben, dass die Investitionen in die Infrastruktur des Landes sowie in Bildungs- und Sozialdienste unzureichend sind, und in der Erwägung, dass dies die sozialen und wirtschaftlichen Rechte in Nigeria weiterhin beeinträchtigt;

C.  in der Erwägung, dass 60 % der Nigerianer von weniger als zwei US-Dollar pro Tag leben; in der Erwägung, dass diese extreme Armut in den nördlichen Bundesstaaten, die landesweit am wenigsten entwickelt sind, noch akuter ist; in der Erwägung, dass diese Armut unmittelbar zu einer sozialen Kluft, religiösen Feindseligkeiten und einer regionalen Teilung beiträgt; in der Erwägung, dass der Konzentrationskoeffizient (GINI index) Nigerias dramatisch angestiegen ist und im Jahr 2010 einen Wert von 48,8 erreicht hat;

D.  in der Erwägung, dass die Organisation Transparency International in ihrem Korruptionswahrnehmungsindex von 2015 Nigeria an 136. Stelle von 175 Ländern führt; in der Erwägung, dass einigen Schätzungen zufolge jedes Jahr nigerianisches Erdöl im Wert von 3 bis 8 Mrd. US-Dollar gestohlen wird;

E.  in der Erwägung, dass Frieden und Stabilität in Nigeria trotz der friedlichen Machtübergabe an Präsident Buhari im März 2015 durch eine Welle von Anschlägen, Tötungen und Entführungen seitens der gewalttätigen extremistische Gruppierung Boko Haram, eine infolge der weltweit niedrigen Ölpreise geschwächte Wirtschaft, schwache politische Institutionen, mangelnde Korruptionsbekämpfung und ungelöste Konflikte im Nigerdelta und im „Middle Belt“ (mittleren Gürtel) bedroht werden;

F.  in der Erwägung, dass Boko Haram in den Jahren 2014 und 2015 mindestens 8 200 Zivilisten getötet hat; in der Erwägung, dass schätzungsweise mehr als 2,6 Millionen Menschen aufgrund des Boko-Haram-Aufstands vertrieben wurden und mehr als 14,8 Millionen Menschen von dem Aufstand betroffen sind;

G.  in der Erwägung, dass Terrorismus eine weltweite Bedrohung ist, dass aber die Fähigkeit der Weltgemeinschaft, mit den nigerianischen Behörden bei der Bekämpfung von Boko Haram zusammenzuarbeiten, davon abhängt, dass die neue Regierung uneingeschränkt glaubwürdig, rechenschaftspflichtig und transparent ist; in der Erwägung, dass die Tatsache, dass es der Regierung nicht gelingt, der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen auf der höchsten Ebene ein Ende zu setzen, weiterhin eines der gravierendsten Probleme in diesem Land ist; in der Erwägung, dass Präsident Buhari versprochen hat, Untersuchungen in diesen Angelegenheiten einzuleiten;

H.  in der Erwägung, dass Boko Haram einen vollständig islamischen Staat in Nigeria – einschließlich Scharia-Strafgerichten im ganzen Land – errichten und westliche Bildung verbieten will; in der Erwägung, dass Boko Haram Frauen und Mädchen entführt hat, damit sie Selbstmordanschläge ausüben; in der Erwägung, dass Selbstmordbombenanschläge in jüngster Zeit, z. B. am 16. März, 11. Februar und 31. Januar 2016, im Nordosten Nigerias zahllose Todesopfer gefordert haben;

I.  in der Erwägung, dass sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt sowie Gewalt gegen LGBTI-Personen in den Unruheregionen des Nordostens Nigerias immer noch weit verbreitet sind und dass sich die Lage bei Grundrechten wie der Ausbildung junger Mädchen und Frauen, sozialer Gerechtigkeit und der fairen Verteilung staatlicher Einnahmen in der Gesellschaft ebenso dramatisch verschlechtert wie die Korruptionsbekämpfung;

J.  in der Erwägung, dass etwa 270 Schulmädchen am 14. und 15. April 2014 aus einer Schule in Chibok im Nordosten Nigerias von Boko Haram entführt wurden, und in der Erwägung, dass die meisten von ihnen immer noch vermisst werden; in der Erwägung, dass ihr genaues Schicksal immer noch unklar ist, dass aber zu befürchten ist, dass die meisten gezwungen wurden, entweder Aufständische zu heiraten oder selbst Aufständische zu werden, sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder in die Sklaverei verkauft wurden, und dass Mädchen, die keine Musliminnen waren, gezwungen wurden, zum Islam überzutreten; in der Erwägung, dass Boko Haram seit 2009 mehr als 2 000 Frauen und Mädchen entführt hat, darunter etwa 400, die am 24. November 2014 aus Damasak im Bundesstaat Borno entführt wurden;

K.  in der Erwägung, dass die nigerianischen Streitkräfte am 6. April 2016 bekanntgaben, in den drei Wochen davor hätten sich mindestens 800 Kämpfer ergeben; in der Erwägung, dass nigerianische Truppen seit dem 26. Februar 2016 11 595 Geiseln bei Angriffen im Gebiet von Boko Haram in der Gebirgsregion zwischen Nigeria, dem Tschad und Kamerun befreit haben;

L.  in der Erwägung, dass das Leid der entführten Schulmädchen tiefer gehende Probleme aufgedeckt hat, etwa dass regelmäßig Schulen angegriffen werden, es an Lehrern mangelt und dringend internationale Finanzmittel für die Reparatur und den Wiederaufbau zerstörter Gebäude erforderlich sind; in der Erwägung, dass der Mangel an Ausbildungsmöglichkeiten dazu geführt hat, dass einige Kinder seit vielen Jahren nicht mehr zur Schule gehen;

M.  in der Erwägung, dass Boko Haram bei seinem gewalttätigen Extremismus keine Unterschiede macht und Menschen aller Glaubensrichtungen und ethnischen Gruppen durch eine Welle der Gewalt unvorstellbares Leid zufügt; in der Erwägung, dass im letzten Jahr Berichten zufolge die Zahl der im Norden Nigerias getöteten Christen angestiegen ist;

N.  in der Erwägung, dass die Region „Middle Belt“ unter jahrelangen wirtschaftlichen und politischen Spannungen zwischen ethnischen und religiösen Gemeinschaften leidet und dass die Gewalt in jüngster Zeit durch einen Wettkampf um Macht und Zugang zu Land zwischen nomadischen und bäuerlichen Gemeinschaften geschürt wird;

O.  in der Erwägung, dass Erdöl und Erdgas weiterhin die Haupteinnahmequellen in Nigeria sind, wenn auch die Vorteile des wirtschaftlichen Wohlstands des Landes im höchsten Maße ungleich verteilt sind; in der Erwägung, dass Nordnigeria erheblich mehr unter Armut und Arbeitslosigkeit leidet als der erdölreiche Süden; in der Erwägung, dass Nigeria nach Angaben der Weltbank seit 1960 schätzungsweise 400 Mrd. US-Dollar an Öleinnahmen wegen Korruption entgangen sind und dass in den letzten zwei Jahren weitere 20 Mrd. US-Dollar an Ölgeld aus der Staatskasse Nigerias verschwunden sind;

P.  in der Erwägung, dass eine Sonderuntersuchungskommission vom Präsidialamt eingesetzt wurde, um mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte, einschließlich Tötungen, Folter und erzwungenen oder unfreiwilligen Verschwindens von Personen, zu untersuchen;

Q.  in der Erwägung, dass im nigerianischen Senat derzeit Gesetzesentwürfe erörtert werden, durch die die Verbreitung „missbräuchlicher Erklärungen“ über soziale Medien oder Kritik an der Regierung und anderen über Druck- und elektronische Medien unter Strafe gestellt werden sollen;

1.  begrüßt die friedliche Machtübergabe in Nigeria nach den Präsidentschaftswahlen und ist angesichts der hohen Erwartungen im Umfeld des ehrgeizigen Reformprogramms von Präsident Buhari und seiner Regierung optimistisch;

2.  ist tief beunruhigt über die beträchtlichen sozialen, wirtschaftlichen, politischen und sicherheitsrelevanten Herausforderungen, vor denen Nigeria steht, und bedauert, dass es keine Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption gibt, die seit Jahrzehnten eine Geißel der nigerianischen Gesellschaft ist;

3.  erkennt an, dass Nigeria das Potenzial hat, in Afrika ein wirtschaftlicher und politischer Gigant zu werden, dass aber seine Entwicklung durch schlechte wirtschaftspolitische Steuerung, schwache demokratische Institutionen und massive Ungleichheit gebremst wird; fordert zudem die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Zusage einzuhalten, umfassende und breit gefächerte politische, entwicklungspolitische und humanitäre Hilfe zur Förderung von Programmen auf allen Regierungsebenen zu leisten, damit Armut, Jugendarbeitslosigkeit und mangelnde Befähigung zur Selbstbestimmung von Frauen bekämpft werden;

4.  ist der Auffassung, dass die nigerianischen Behörden bei der Korruptionsbekämpfung federführend sein müssen und dass andernfalls mit weiteren Jahren von Armut, Ungleichheit, beschädigtem Ansehen und verminderten auswärtigen Investitionen sowie einer Beeinträchtigung der Lebenschancen junger Menschen zu rechnen ist; bietet außerdem seine Unterstützung zur Verwirklichung dieses Ziels und bei dem Bemühen, die Verbindung zwischen Korruptionspraktiken und Terrorismus zu kappen, an;

5.  lobt die Regierung Buhari dafür, dass sie ihre Glaubwürdigkeit bei der Korruptionsbekämpfung gestärkt und angeordnet hat, dass alle Finanztransaktionen der Regierung über ein einziges Bankkonto abgewickelt werden, um die Ausgaben überwachen zu können; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um illegale Finanzströme, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung wirksam einzudämmen und die demokratische internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen voranzubringen;

6.  drückt seine Solidarität mit dem Volk von Nigeria aus, das unter den Terrorakten leidet, die von Boko Haram begangen werden und die zu Tausenden von Toten und zur Vertreibung von mehr als 2 Millionen Menschen geführt haben; fordert die nigerianische Regierung nachdrücklich auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz ihrer Zivilbevölkerung im Einklang mit ihren regionalen und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu gewährleisten, auch durch die Einleitung umfassender, unabhängiger und effektiver Untersuchungen solcher Straftaten;

7.  verurteilt aufs Schärfste die jüngsten Gewaltakte und Anschläge von Boko Haram und fordert die Bundesregierung auf, ihre Bevölkerung zu schützen und sich mit den Ursachen der Gewalt auseinanderzusetzen, indem gleiche Rechte für alle Bürger unter anderem dadurch gewährleistet werden, dass die Probleme bezüglich der Ungleichheit, der Kontrolle über fruchtbares Ackerland sowie der Arbeitslosigkeit und der Armut gelöst werden; lehnt gewalttätige Vergeltungsakte seitens der nigerianischen Streitkräfte unter Verstoß gegen humanitäres Recht ab; begrüßt jedoch das Programm „Safe Corridor“ der nigerianischen Armee, durch das Kämpfer von Boko Haram wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden sollen;

8.  bedauert das Massaker an unschuldigen Frauen, Männern und Kindern, die Vergewaltigungen, die Folter und die Rekrutierung von Kindersoldaten und unterstützt die Bevölkerung Nigerias bei ihrem entschlossenen Kampf gegen alle Formen der Gewalt in ihrem Land;

9.  fordert die nigerianische Regierung auf, eine umfassende Strategie zu entwerfen, durch die die Ursachen von Terrorismus bekämpft werden, und entsprechend ihrer Zusage Hinweisen nachzugehen, dass die nigerianischen Streitkräfte unter Umständen Menschenrechtsverletzungen begangen haben; begrüßt den Sicherheitsgipfel von Abuja, der im Mai 2016 stattfinden soll, und fordert alle Beteiligten auf, nach konkreten und machbaren Lösungen zur Bekämpfung des Terrorismus zu streben, ohne dass die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie preisgegeben wird; betont außerdem die Bedeutung regionaler Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahr, die von Boko Haram ausgeht;

10.  ist der Ansicht, dass der zweite Jahrestag der Entführung der Schulmädchen von Chibok am 14. April ein erneuter Ansporn für die nigerianische Regierung und die internationale Gemeinschaft sein sollte, für ihre unverzügliche und bedingungslose Freilassung sowie für die Freilassung der im November 2014 aus der Stadt Damasak entführten 400 Frauen und Kinder und aller anderen entführten Frauen und Kinder zu sorgen;

11.  appelliert an die Behörden, Frauen und Mädchen problemlosen Zugang zur gesamten Bandbreite von Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu ermöglichen;

12.  nimmt mit Sorge die Anschläge auf Schulen in Nordnigeria zur Kenntnis, wodurch Kindern Bildungschancen verwehrt werden und die Gefahr besteht, dass die Radikalisierung geschürt wird, auf die gewalttätige extremistische Gruppen wie Boko Haram angewiesen sind;

13.  stellt fest, dass Muslime, Christen und andere Glaubensrichtungen sowie Menschen, die keiner Konfession angehören, unterschiedslos Opfer von Boko Haram werden, und verurteilt die zunehmende Gewalt, einschließlich der Anschläge auf religiöse Institutionen und Menschen, die ihre Religion ausüben;

14.  verurteilt außerdem die Anschläge auf Bauern und die Konflikte zwischen ethnischen Gruppen, von denen Viehhirten und Bauern im Gebiet „Middle-Belt“ und insbesondere in den Bundesstaaten Plateau und Taraba betroffen sind und bei denen schwere Menschenrechtsverletzungen vorkommen und seit 2014 Tausende Menschen getötet wurden;

15.  fordert die nigerianische Regierung und die internationalen Partner auf, die Investitionen anzukurbeln, damit Konflikte zwischen den Gemeinschaften gelöst werden, von denen Bauern und Viehhirten betroffen sind, indem die Zusammenarbeit durch Initiativen für die gemeinsame Bewirtschaftung wirtschaftlicher und natürlicher Ressourcen unterstützt wird;

16.  fordert Präsident Buhari auf, dafür zu sorgen, dass seine Regierung das Recht aller Nigerianer auf freie Religionsausübung sowie die Rechte aller Bürger im weiteren Sinne im Einklang mit den Gesetzen und der Verfassung des Landes verteidigt, und ersucht die religiösen Führer Nigerias darum, die Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierung zu unterstützen;

17.  fordert die VP/HV und die Mitgliedstaaten auf, sich in Nigeria weiterhin diplomatisch zu engagieren, damit Frieden, Sicherheit, gute Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte sichergestellt werden; fordert sie insbesondere nachdrücklich auf, ihren politischen Dialog mit Nigeria gemäß Artikel 8 des geänderten Cotonou-Abkommens fortzusetzen und sich in diesem Zusammenhang der Probleme in Bezug auf die allgemeinen Menschenrechte, einschließlich der Gewissens-, Gedanken- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit und des Verbots von jedweder Diskriminierung, die in universalen, regionalen und nationalen Instrumenten im Bereich der Menschenrechte verankert sind, anzunehmen;

18.  fordert, dass die nigerianischen staatlichen Stellen den Gesetzesentwurf zum Verbot leichtfertiger Petitionen (Frivolous Petitions) und anderer damit zusammenhängender Angelegenheiten, der derzeit im nigerianischen Senat erörtert wird, ablehnen, da er die Presse- und Meinungsfreiheit in Nigeria beeinträchtigt;

19.  fordert die nigerianische Regierung und die regionalen Behörden auf, die LGBTI-Gemeinschaft Nigerias nicht mehr zu kriminalisieren und ihr Recht auf Meinungsfreiheit zu garantieren;

20.  fordert die nigerianische Regierung auf, Sofortmaßnahmen im Nigerdelta zu ergreifen, einschließlich Maßnahmen zur Beendigung illegaler Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erdöl;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Bundesrepublik Nigeria, dem Präsidenten der Afrikanischen Union, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Panafrikanischen Parlament und den Vertretern von ECOWAS zu übermitteln.