Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0493/2018Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0493/2018

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Asowschen Meer

24.10.2018 - (2018/2870(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B8-0493/2018 (PPE)
B8-0494/2018 (Verts/ALE)
B8-0495/2018 (S&D)
B8-0496/2018 (ECR)
B8-0497/2018 (ALDE)

Michael Gahler, Tunne Kelam, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, David McAllister, Sandra Kalniete, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Eduard Kukan, Julia Pitera, Dariusz Rosati, Jaromír Štětina, Fernando Ruas, Anders Sellström im Namen der PPE-Fraktion
Victor Boştinaru, Knut Fleckenstein, Tonino Picula, Liisa Jaakonsaari, Kati Piri im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Anna Elżbieta Fotyga, Raffaele Fitto, Karol Karski, Jana Žitňanská, Ruža Tomašić, Jadwiga Wiśniewska, Ryszard Antoni Legutko im Namen der ECR-Fraktion
Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Dita Charanzová, Martina Dlabajová, María Teresa Giménez Barbat, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Valentinas Mazuronis, Louis Michel, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Johannes Cornelis van Baalen, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion
Rebecca Harms, Heidi Hautala im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2018/2870(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0493/2018
Eingereichte Texte :
RC-B8-0493/2018
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Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Asowschen Meer

(2018/2870(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und zur Ukraine,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 15. Mai 2018 zur Teileröffnung der Kertsch-Brücke,

–  unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2018/1085 des Rates vom 30. Juli 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen[1], mit dem sechs an dem Bau der Kertsch-Brücke beteiligte Organisationen auf die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gesetzt wurden, die restriktiven Maßnahmen unterliegen,

–  unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine von 2003 über die Zusammenarbeit bei der Nutzung des Asowschen Meeres und der Straße von Kertsch, das Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 über Sicherheitsgarantien und das Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen vom 12. Februar 2015,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Lage im Asowschen Meer im Rahmen des bilateralen Abkommens von 2003 zwischen der Ukraine und Russland geregelt wurde, in dem diese Gebiete als Binnengewässer beider Staaten definiert werden und beiden Parteien die Befugnis eingeräumt wird, verdächtige Schiffe zu kontrollieren; in der Erwägung, dass sowohl im Abkommen von 2003 als auch im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen die Freiheit der Schifffahrt vorgesehen ist;

B.  in der Erwägung, dass die Errichtung der Kertsch-Brücke, der Bau einer Gasleitung und die Verlegung von Unterwasserkabeln zur rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim, die ohne die Einwilligung der Ukraine erfolgten, eine weitere Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation darstellen;

C.  in der Erwägung, dass aufgrund der Kertsch-Brücke nur noch Schiffe mit einer Höhe von weniger als 33 Metern über der Wasserlinie und einer Länge von weniger als 160 Metern die ukrainischen Häfen im Asowschen Meer anlaufen können, was bedeutet, dass es für Schiffe der Panamax-Klasse – die vor der Errichtung der Brücke 20 % des gesamten Schiffsverkehrs ausmachten – nunmehr unmöglich ist, in das Asowsche Meer zu gelangen; in der Erwägung, dass vor der Eröffnung der Brücke über die Straße von Kertsch im Frühjahr dieses Jahres nur stichprobenartige und unaufdringliche Kontrollen vorgenommen wurden, die den freien Schiffs- und Frachtverkehr nicht beeinträchtigten;

D.  in der Erwägung, dass Russland Schiffe, die ukrainische Häfen anlaufen oder aus diesen auslaufen und dabei die Straße von Kertsch passieren, häufig und auf missbräuchliche Weise anhält und kontrolliert; in der Erwägung, dass diese Kontrollen Verspätungen von bis zu einer Woche verursachen und zu einem Rückgang des Frachtschiffsverkehrs und spürbaren finanziellen Verlusten der örtlichen ukrainischen Wirtschaft und der Handelsunternehmen führen, deren Schiffe dieser Prozedur unterzogen werden; in der Erwägung, dass Quellen aus der ukrainischen Regierung zufolge bis Ende September 2018 mehr als 200 Schiffe, einschließlich 120 in der EU registrierter Schiffe, diese langwierigen Kontrollen über sich ergehen lassen mussten, während Schiffe unter russischer Flagge von derartigen Kontrollen ausgenommen waren;

E.  in der Erwägung, dass diese Städte und die gesamte Region aufgrund der Annexion der Krim und des anhaltenden von Russland unterstützten Konflikts in der Ostukraine bereits wirtschaftliche und soziale Nachteile erleiden; in der Erwägung, dass aufgrund dieser neuen Maßnahmen Russlands die örtliche Wirtschaft bereits schwer beeinträchtigt ist und ein starker Rückgang des Warenumschlags in ukrainischen Häfen zu verzeichnen ist;

F.  in der Erwägung, dass der Bau dieser massiven Brücke negative Folgen für die Umwelt hat, da der Meeresspiegel in der Meerenge abgesenkt wurde und der Wasseraustausch zwischen dem Asowschen und dem Schwarzen Meer beeinträchtigt wird;

G.  in der Erwägung, dass die Ukraine im September 2018 beschloss, den 1997 unterzeichneten Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation aufzulösen und einen Marinestützpunkt im Asowschen Meer zu errichten und so durch die Verlegung zusätzlicher Seestreitkräfte und Küstenartillerie in dieses Küstengebiet ihre militärische Präsenz in der Region zu erhöhen;

1.  bedauert das überzogene Vorgehen der Russischen Föderation im Asowschen Meer, da es eine Verletzung des internationalen Seerechts und Russlands eigener internationaler Zusagen darstellt; verurteilt, dass Handelsschiffe in unverhältnismäßiger Weise angehalten und kontrolliert werden, wovon sowohl ukrainische als auch unter der Flagge von Drittstaaten fahrende Schiffe einschließlich Schiffen unter der Flagge verschiedener EU-Mitgliedstaaten betroffen waren; betont, dass Kontrollen von Schiffen zwar stichprobenartig zulässig sind, jedoch nicht missbräuchlich oder aus politischen Gründen durchgeführt werden dürfen, um die Sicherheit, Unversehrtheit und die soziale und wirtschaftliche Lage in der Ukraine weiter zu destabilisieren; fordert den Rat und die VP/HR auf, von der Russischen Föderation zu verlangen, die intensiven und diskriminierenden Kontrollen von Schiffen sofort einzustellen, und gegebenenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu erwägen;

2.  ist ganz außerordentlich besorgt angesichts der äußerst instabilen Sicherheitslage im Asowschen Meer, die leicht in einen offenen Konflikt münden könnte; ist zutiefst besorgt über die fortwährende Militarisierung des Asowschen Meers und des Schwarzmeerraums – insbesondere der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim –, die Entwicklung von Systemen zur Zugangsverweigerung und Absperrung von Gebieten (sogenannte Anti-Access/Area-Denial- oder A2/AD-Kapazitäten) durch die Russische Föderation, die unter anderem neue S-400-Luftabwehrsysteme umfassen, und die Verlegung von Militär- und Patrouillenschiffen aus dem Kaspischen Meer; bedauert, dass das Asowsche Meer mittlerweile zum neuen maritimen Schauplatz der russischen Aggressionen gegenüber der Ukraine geworden ist;

3.  verurteilt den Bau der Brücke über die Straße von Kertsch, die die rechtswidrig annektierte Halbinsel Krim mit dem russischen Festland verbindet, und die Verletzung der Seerechte in ukrainischen Hoheitsgewässern; weist darauf hin, dass Russland nach dem internationalen Seerecht und den bilateralen Kooperationsabkommen mit der Ukraine die Fahrt durch die Straße von Kertsch und das Asowsche Meer nicht behindern oder beschränken darf;

4.  bekräftigt seine Unterstützung für die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Ukraine, bestätigt erneut die Souveränität der Ukraine über die Halbinsel Krim und den ukrainischen Teil des Asowschen Meeres und das unbedingte Recht der Ukraine nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, über den uneingeschränkten Zugang zum Asowschen Meer zu verfügen;

5.  beklagt, dass die Russische Föderation auf ukrainischem Gebiet rechtswidrig Erdöl- und Gasressourcen gewinnt; weist auf die Gefahr hin, dass Russland die ukrainischen Öl- und Gasfelder im Asowschen Meer besetzt, wenn es dem Land gelingt, das Meer zu einem Binnensee der Russischen Föderation zu machen;

6.  hebt hervor, dass Russland dieses Muster, die Hoheitsgewässer europäischer Länder zu verletzen oder den Seeverkehr zu blockieren, bereits in der Ostsee, insbesondere gegen die baltischen Staaten und Polen (Frisches Haff), angewendet hat;

7.  fordert die VP/HR auf, die Entwicklung der Sicherheitslage im Asowschen Meer genauer zu beobachten, da sich dort vor der Haustür Europas ein immer größeres Konfliktpotenzial aufbaut, das weiter reichende sicherheitspolitische Folgen haben könnte, die die EU und die Mitgliedstaaten unmittelbar betreffen; erachtet es in diesem Zusammenhang für sinnvoll, einen EU-Sondergesandten für die Krim und das Donezbecken zu ernennen, der auch für das Asowsche Meer zuständig sein sollte;

8.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) auf, alles Notwendige zu veranlassen, um vorzuschlagen, dass das Mandat der Sonderbeobachtungsmission der OSZE in der Ukraine, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Ukraine einschließlich der Seegebiete erstreckt, auch den neuen Brennpunkt im Asowschen Meer abdeckt, und betont, dass entweder die Mission mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden sollte, um ihre Überwachungsfunktion in den Seegebieten wahrnehmen zu können, oder für dieses Gewässer eine gesonderte internationale Beobachtermission eingerichtet werden sollte;

9.  betont, dass der Bau der Kertsch-Brücke rechtswidrig war, und begrüßt den Beschluss des Rates, gegen sechs Unternehmen, die an dem Bau beteiligt waren, restriktive Maßnahmen zu verhängen; fordert die VP/HR auf, gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten im Rat klarzustellen, dass die gezielten Sanktionen gegen Russland verstärkt werden, wenn der Konflikt im Asowschen Meer weiter eskaliert;

10.  bringt erneut seine Besorgnis über die Beteiligung europäischer Unternehmen am Bau der Kertsch-Brücke zum Ausdruck, durch die die Sanktionsregelung der EU – wissentlich oder unwissentlich – untergraben wurde; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, die Anwendung der geltenden restriktiven Maßnahmen der EU zu beurteilen und zu überprüfen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationen bezüglich etwaiger einzelstaatlicher Zollermittlungen oder strafrechtlicher Ermittlungen in Fällen potenzieller Verstöße mitzuteilen;

11.  unterstützt die ukrainische Seite dabei, alle diplomatischen Kanäle und rechtlichen Verfahren zu nutzen, die das Völkerrecht und die einschlägigen Übereinkommen einschließlich des laufenden Schiedsverfahrens nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen bereithalten, um den Feindseligkeiten Russlands im Asowschen Meer zu begegnen;

12.  fordert die Kommission und den EAD auf, umfassend zu bewerten, welcher wirtschaftliche Schaden durch die faktische Blockade entsteht, und zu prüfen, wie die betroffenen Frachtführer und Häfen unterstützt werden können, insbesondere indem das Engagement der EU in Mariupol und Berdjansk intensiviert, die soziale Widerstandsfähigkeit gestärkt und die wirtschaftliche Entwicklung dieser Städte und der gesamten südöstlichen Region der Ukraine gefördert wird;

13.  nimmt besorgt die negativen ökologischen Auswirkungen der Kertsch-Brücke zur Kenntnis, die den Interessen aller Länder des Schwarzmeerbeckens schaden könnten; fordert die Ukraine, die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Schwarzmeerküste auf, die Lage zu beobachten, sachdienliche Informationen auszutauschen und gegebenenfalls zu ermitteln, welche Abhilfemaßnahmen erforderlich sind;

14.  spricht den Familien der Opfer des Amoklaufs in der Berufsschule in Kertsch vom 17. Oktober 2018, bei dem 20 Menschen getötet und Dutzende verletzt wurden, sein Beileid und seine Anteilnahme aus;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Generalsekretär der NATO, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation sowie den Mitgliedstaaten der EU zu übermitteln.

 

 

Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2018
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