Parlamentarische Anfrage - O-000117/2011Parlamentarische Anfrage
O-000117/2011

Europäischer Haftbefehl

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000117/2011
an den Rat
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Elena Oana Antonescu, Axel Voss, Simon Busuttil, Salvatore Iacolino
im Namen der PPE-Fraktion

Verfahren : 2011/2563(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000117/2011
Eingereichte Texte :
O-000117/2011 (B7-0319/2011)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Wie in einem neueren Bericht der Europäischen Kommission (KOM(2011)0175) betont wird, hat sich der Europäische Haftbefehl als wirksames Instrument erwiesen, um die grenzüberschreitende Kriminalität, das organisierte Verbrechen und den Terrorismus zu bekämpfen. Allerdings - und dies wird auch von der Kommission unterstrichen - droht Berichten zufolge sein Ansehen und seine Wirksamkeit untergraben zu werden, da er angeblich mehr für Verhöre eingesetzt als zu Zwecken der Strafverfolgung und des Strafvollzugs, sowie auch für kleinere Vergehen, bei denen nicht hinreichend erwogen wird, ob ein Übergabeverfahren angesichts des personellen und finanziellen Aufwands (die von einem Mitgliedstaat auf 25 000 Euro pro Übergabeverfahren veranschlagt werden) überhaupt angemessen ist.

Manchmal gibt es keine Vorkehrungen für eine angemessene rechtliche Vertretung von Personen, die im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls gesucht werden – und zwar weder im ausstellenden noch im vollstreckenden Mitgliedstaat. Schließlich drohen die Haftbedingungen in vielen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in eine angemessene Behandlung der Häftlinge, auf der der Europäische Haftbefehl und der in Kürze umzusetzende Rahmenbeschluss über die Überstellung von Verurteilten gerade gründen, zu erschüttern.

 Ist der Rat der Auffassung, dass sich der Europäische Haftbefehl als nützliches Instrument erwiesen und seine Ziele erreicht hat?

 Welche Schritte gedenkt der Rat zu unternehmen, um dafür zu sorgen, dass der unverhältnismäßige Einsatz des Europäischen Haftbefehls in der Praxis weniger häufig vorkommt?

 Wie gedenkt der Rat zu gewährleisten, dass im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls gesuchte Personen einen wirksamen Anspruch auf Rechtsberatung erhalten, und zwar sowohl im ausstellenden als auch im vollstreckenden Mitgliedstaat, und dass der Beschluss, einen Europäischen Haftbefehl nicht zu vollstrecken, auch tatsächlich zur Aufhebung der Alarmmeldung im Rahmen des Schengener Informationssystems führt?

 Wie wird der Rat sicherstellen, dass die strafrechtlichen Standards und die Bedingungen in den Gefängnissen in der Europäischen Union  nicht zu einer Quelle des Misstrauens zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten werden?

Eingang: 11.5.2011

Weiterleitung: 12.5.2011

Fristablauf: 2.6.2011