Parlamentarische Anfrage - O-000224/2011Parlamentarische Anfrage
O-000224/2011

Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu Schengen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000224/2011
an den Rat
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Marian-Jean Marinescu, Andrey Kovatchev, Carlos Coelho, Mariya Nedelcheva, Monica Luisa Macovei, Elena Oana Antonescu, Simon Busuttil, Georgios Papanikolaou, Manfred Weber
im Namen der PPE-Fraktion

Verfahren : 2011/2853(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000224/2011
Eingereichte Texte :
O-000224/2011 (B7-0440/2011)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Die Schaffung des Schengen-Raums und die Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU zählen zu den bedeutendsten Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses, die die Bürger direkt betreffen. Im Jahr 2007 übernahmen Rumänien und Bulgarien im Zuge ihres Beitritts zur EU den Schengen-Besitzstand. Nach Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte ist die durch Evaluierungsverfahren erfolgende Prüfung, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstands (Datenschutz, das SIS, Luftgrenzen, Landgrenzen, Seegrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit und Visa) in den neuen Mitgliedstaaten gegeben sind, Voraussetzung dafür, dass der Rat über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Mitgliedstaaten entscheidet.

Die Evaluierung beginnt im Anschluss an ein entsprechendes Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats und wird unter der Federführung der Arbeitsgruppe zur Schengen-Bewertung durchgeführt. Nachdem der betreffende Mitgliedstaat einem vollständigen Evaluierungsverfahren unterzogen wurde, sollte im Abschlussbericht festgestellt werden, ob er alle Voraussetzungen für die praktische Anwendung erfüllt.

Der Beschluss über die Einbeziehung sollte vom Rat durch einstimmigen Beschluss aller Regierungen derjenigen Staaten getroffen werden, die dem Schengen-Raum bereits angehören. In den letzten Jahren haben Rumänien und Bulgarien enorme Anstrengungen unternommen, um dem Schengen-Raum beizutreten, und laut den Berichten der Sachverständigen haben sie das Schengen-Evaluierungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Das Europäische Parlament – in seiner Entschließung vom 8. Juni 2011 – und der Rat – in seinen Schlussfolgerungen vom 9. Juni 2011 – haben bestätigt, dass beide Länder bereit sind, dem Schengen-Raum beizutreten. Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 24. Juni 2011 kamen die Staats- und Regierungschefs überein, dass der Beschluss über ihren Beitritt nicht später als im September 2011 gefasst werden sollte. Dann, während des letzten Treffens des Rates (Justiz und Inneres) am 22. September 2011, entschieden zwei Mitgliedstaaten, diesen Hoffnungen einen Riegel vorzuschieben, und der Beschluss wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

  1. Mit der Unterzeichnung der Beitrittsakte haben Bulgarien und Rumänien ein Verzeichnis der Anforderungen erhalten, und sie haben diese erfüllt. Erachtet der Rat es für fair, zusätzliche Kriterien vorzugeben, die nicht von Anfang an vorgesehen waren? Vor allem wenn man bedenkt, dass sich diese neuen Kriterien von jenen unterscheiden, die bei früheren Beitritten angewandt wurden?
  2. Der Beschluss über den Beitritt wird von zwei Mitgliedstaaten blockiert. Ist der Rat der Auffassung, dass er seiner rechtlichen Verpflichtung, einen Beschluss über den Beitritt der beiden Kandidatenländer zu fassen, sobald sie die Kriterien erfüllen, Genüge geleistet hat?
  3. Was sind die nächsten Schritte, die der Rat einleiten wird?

Eingang: 29.9.2011

Weiterleitung: 30.9.2011

Fristablauf: 21.10.2011