Parlamentarische Anfrage - O-000320/2011Parlamentarische Anfrage
O-000320/2011

Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000320/2011
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Traian Ungureanu, Csaba Őry, Elena Băsescu, Iliana Ivanova, Marian-Jean Marinescu
im Namen der PPE-Fraktion

Verfahren : 2011/2958(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000320/2011
Eingereichte Texte :
O-000320/2011 (B7-0673/2011)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Zurzeit schreiben einige EU-Mitgliedstaaten arbeitsrechtlicher Beschränkungen für bulgarische und rumänische Bürger vor. Ende 2011 endet die zweite Phase des Übergangszeitraums für die beiden Länder. Ab 2011 muss ein Mitgliedstaat, will er beschließen, die Maßnahmen um zwei weitere Jahre zu verlängern, ernste Störungen auf seinem Arbeitsmarkt nachweisen.

Für die beiden einzigen Länder, die sich immer noch zeitweise bestehenden Schranken gegenübersehen, zeigen statistische Angaben Folgendes: Ende 2010 machten rumänische und bulgarische Staatsangehörige, die in der EU-25 wohnhaft waren, 0,6% der Gesamtbevölkerung der EU aus. Zwischen 2004 und 2009 steigerten rumänische und bulgarische Arbeitnehmer das BIP Spaniens und Italiens um 1,7% bzw. 1,3%.

1. Könnte die Kommission die Bedingungen erläutern, unter denen ein Mitgliedstaat weiterhin den Zugang zum Arbeitsmarkt in der dritten Phase gemäß den geltenden Vertragsbestimmungen, den Beitrittsvereinbarungen und der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs beschränken darf?

2. Kann die Kommission eine eindeutige Definition dafür geben, was der Ausdruck „ ernste Störungen auf den Arbeitsmärkten“ bedeutet?

3. Könnte die Kommission eine eindeutige Bewertung der Methode entwerfen und vorlegen, die die Mitgliedstaaten zu befolgen haben, um nachzuweisen, dass ernste Störungen auf ihren Arbeitsmärkten durch den Zustrom von rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmern verursacht werden?

4. Könnte die Kommission eine Reihe verständlicher Indikatoren für die Prüfung von Anträgen in Bezug auf die Verlängerung oder die Wiedereinführung der Übergangsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten vorschlagen? Es ist von größter Bedeutung, dass diese Kriterien klar und transparent mitgeteilt und der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden. Nur dann kann die Kommission ein einfaches und sichtbares Verfahren für künftige Mitgliedstaaten, die diesen Prozess durchlaufen werden, sicherstellen.

Eingang: 7.12.2011

Weiterleitung: 9.12.2011

Fristablauf: 16.12.2011