Parlamentarische Anfrage - O-000037/2012Parlamentarische Anfrage
O-000037/2012

  Beitritt der EU zur EMRK und Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

15.2.2012

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000037/2012
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Renate Weber, Sonia Alfano, Alexander Alvaro, Baroness Sarah Ludford, Sir Graham Watson, Nathalie Griesbeck, Jens Rohde, Louis Michel, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle de Sarnez, Charles Goerens, Andrew Duff, Anneli Jäätteenmäki, Kristiina Ojuland
im Namen der ALDE-Fraktion

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entstand sozusagen aus der Asche des Zweiten Weltkriegs zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Grundfreiheiten in Europa. Sie bietet dem Einzelnen die Möglichkeit, Regierungen, die die Menschenrechte verletzt haben, vor ein europäisches Gericht zu bringen.

Die EU hat der EMRK stets größte Bedeutung beigemessen, was sich bereits darin äußert, dass der Beitritt eines Staates zum Europarat und zur EMRK eine Grundvoraussetzung für den Beitritt zur EU ist. Außerdem hat die EU sich, was seit geraumer Zeit geplant war, jetzt gemäß Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union auf den Beitritt zur EMRK festgelegt (Dieser Passus lautet wie folgt: „Die Union tritt der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei“). Auch hat die EU die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeführt, die auf die Institutionen der EU und auf die Mitgliedstaaten Anwendung findet, wenn sie EU-Recht umsetzen.

Die Kommission hat mit dem Europarat über den Beitritt der EU zur EMRK verhandelt; es kam zu einem Entwurf eines Abkommens, die Ergebnisse werden aber von einigen europäischen Regierungen angefochten, wodurch der gesamte Beitrittsprozess gefährdet wird.

Gleichzeitig hat die Regierung des Vereinigten Königreich, die derzeit die Präsidentschaft des Europarates innehat, mitgeteilt, sie werde den Schwerpunkt auf weitere Reformen des EGMR legen[1]. Der Präsident der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betonte die Verantwortung der Vertragsstaaten bezüglich der Sicherstellung der Urteile[2], und die Parlamentarische Versammlung des Europarates fügte hinzu, dass sich die Staaten mit strukturellen/systemischen Problemen befassen und den EGMR stärken sollten, um seine Effizienz sicherzustellen[3].

     Wie ist der Stand der Verhandlungen über den Beitritt der EU zur EMRK, wie weit ist der Inhalt des Entwurfs des Abkommens und der Vorschläge gediehen? Welche Diskussionen werden im Rat  geführt und wie sind die Standpunkte?

     Was ist der geplante Zeitrahmen für den Beitritt der EU zur EMRK?

     Wie lauten die Vorschläge und Standpunkte der EU und ihrer Mitgliedstaaten in den Organen des Europarates und im Verhältnis zu diesen Gremien, was den Beitritt zur EMRK und die Reform des EGMR betrifft? Verfolgen die Mitgliedstaaten eine gemeinsame EU-Linie auf der Grundlage der Artikel 2 und 6 EUV?

     Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um das EMRK-System zu stärken und die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, die Urteile des EGMR zu vollstrecken, auch durch die Überprüfung struktureller/systemischer Probleme?

Eingang: 15.2.2012

Weiterleitung: 17.2.2012

Fristablauf: 24.2.2012