Parlamentarische Anfrage - O-000008/2014Parlamentarische Anfrage
O-000008/2014

Schutz von traditionellen nationalen und sprachlichen Minderheiten in Europa und deren Sprachen

9.1.2014

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000008/2014
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Eric Andrieu, Ivo Vajgl, László Tőkés, Alain Cadec, Jean-Jacob Bicep, Hannu Takkula, Nils Torvalds, Izaskun Bilbao Barandica, Ramon Tremosa i Balcells, Catherine Grèze, Jill Evans, François Alfonsi, Tatjana Ždanoka, Alojz Peterle, Edit Bauer, Alajos Mészáros, Kinga Göncz, Herbert Dorfmann, Maria Badia i Cutchet, Iñaki Irazabalbeitia Fernández, Nicole Kiil-Nielsen, Raül Romeva i Rueda, Edit Herczog, Milan Zver, Valdemar Tomaševski, Janusz Wojciechowski, Bernd Posselt, Iuliu Winkler, Anna Hedh, Kinga Gál, László Surján, György Schöpflin, Giommaria Uggias, Csaba Sándor Tabajdi, Ryszard Czarnecki, Danuta Jazłowiecka, Mirosław Piotrowski, Jarosław Kalinowski, Czesław Adam Siekierski, Arkadiusz Tomasz Bratkowski, Zbigniew Ziobro, Marek Henryk Migalski, Paweł Robert Kowal

Traditionelle nationale Minderheiten machen 8 % der EU-Bevölkerung aus, und regionale bzw. Minderheitensprachen werden von nahezu 50 Millionen Menschen (10 % der EU-Bevölkerung) gesprochen. Gegenwärtig gibt es keine umfassenden Normen für Minderheitenrechte in der Europäischen Union, obwohl die Achtung der Minderheitenrechte einer der Grundwerte der EU ist, der im Vertrag von Lissabon und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Minderheitenrechte als eines der Kopenhagener Kriterien eine wesentliche Anforderung an beitrittswillige Länder.

Der Schutz von traditionellen ethnischen und sprachlichen Minderheiten und deren Sprachen ist für die Europäische Union im Hinblick auf die Stabilität, die Sicherheit, den Wohlstand, die Legitimität nach innen und außen, die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Glaubwürdigkeit von grundlegender Bedeutung.

- Warum nimmt die EU in Bezug auf die Einhaltung des Kopenhagener Kriteriums der Achtung der Minderheitenrechte eine derart strenge Haltung gegenüber Bewerberländern ein, obwohl sie gleichzeitig über keine wirksamen Instrumente zur Überwachung verfügt, sobald diese Länder beigetreten sind?

- Wann plant die Kommission einen europäischen Rahmen nationaler Strategien zum Schutz traditioneller Minderheiten (auf der Grundlage des bestehenden EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma) auszuarbeiten, der mit einem Überwachungsinstrument in Anlehnung an die Kopenhagener Kriterien, die bestehenden Antidiskriminierungsrichtlinien der EU und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgestattet ist?

- Wie gedenkt die Kommission den Schutz von regionalen und Minderheitensprachen im Einklang mit der Politik der Mehrsprachigkeit sicherzustellen?

- Teilt die Kommission die Ansicht, dass die EU-Grundrechteagentur die Diskriminierung nationaler Minderheiten in den Mitgliedstaaten und Bewerberländern verstärkt überwachen sollte, wie es im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2013 bis 2017 vorgesehen ist?