Parlamentarische Anfrage - O-000004/2016Parlamentarische Anfrage
O-000004/2016

Autonomes Fahren

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000004/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Ismail Ertug, Lucy Anderson, Francisco Assis, Georges Bach, Miriam Dalli, Isabella De Monte, Karoline Graswander-Hainz, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Marian-Jean Marinescu, Markus Pieper, Herbert Reul, Olga Sehnalová, Claudia Tapardel, Pavel Telička, Kathleen Van Brempt, Wim van de Camp, Kosma Złotowski, Roberts Zīle, Gesine Meissner, Peter Simon, Gabriele Preuß, Susanne Melior, Kerstin Westphal, Norbert Neuser, Bernd Lange, Petra Kammerevert, Maria Noichl, Iris Hoffmann, Ulrike Rodust, Arne Lietz, Evelyne Gebhardt, Jens Geier, Jo Leinen, Joachim Schuster, Constanze Krehl, Udo Bullmann, Jutta Steinruck, Martina Werner, Michael Cramer, Jakob von Weizsäcker

Verfahren : 2016/2632(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000004/2016
Eingereichte Texte :
O-000004/2016 (B8-0358/2016)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Die Automobilindustrie ist derzeit in einem raschen Wandel begriffen. Nachdem während der letzten zehn Jahren nach und nach moderne Fahrerunterstützungssysteme eingesetzt und optimiert wurden, steht der nächste Schritt – das teilautonome Fahren – unmittelbar bevor. 2016 werden die ersten Automodelle, die mit Einrichtungen für teilautonomes Fahren ausgestattet sind – wie etwa Einrichtungen zum selbstständigen Parken, Kollisionsverhinderungssystemen und Fahrerassistenten für Staus – auf den Markt gebracht. Derzeit wird von Automobilherstellern und Systemingenieuren die erste Generation vollautonomer Fahrzeuge entwickelt, die ab 2030 auf den Markt kommen soll. Angesichts dieser raschen Entwicklung muss der EU-Verkehrssektor dringend an die neue Realität angepasst werden. Um mit der Marktentwicklung Schritt zu halten und gegenüber anderen Regionen weltweit wettbewerbsfähig bleiben zu können, wird die Kommission rasch auf die mit dem autonomen Fahren verbundenen rechtlichen, verfahrenstechnischen und sicherheitstechnischen sowie die Infrastruktur betreffenden Herausforderungen reagieren müssen. Die Kommission muss die folgenden grundlegenden Fragen behandeln:

– Hat die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die Technologie zunehmend grundlegende Aufgaben wie das Lenken von Fahrzeugen übernehmen wird, untersucht, welche Anpassungen am bestehenden Haftungsrecht vorzunehmen sind? Welche Änderungen werden konkret am Wiener Übereinkommen von 1968 über Straßenverkehrszeichen notwendig sein?

– Wie gedenkt die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass für einen unbehinderten Verkehrsfluss die Verbindungsfähigkeit sowohl zwischen Fahrzeugen untereinander als auch zwischen Fahrzeugen und der Infrastruktur entscheidend sein wird, Fragen des Datenschutzes sowie der Cybersicherheit zu behandeln?

– Hat die Kommission angesichts des spezifischen Infrastrukturbedarfs von autonomen Fahrzeugen geprüft, in welchem Ausmaß das autonome Fahren in die bestehende Verkehrsinfrastruktur der Mitgliedstaaten integriert werden könnte und wo zusätzliche strategische Investitionen erforderlich wären?

– Beabsichtigt die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass bei autonomen Fahrzeugen andere Prüf- und Kontrollverfahren notwendig sind, die bestehenden Rechtsvorschriften über die Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung, wie etwa die Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE Regelungen), anzupassen?

– Hat die Kommission angesichts der zahlreichen oben angeführten Fragen bereits damit begonnen, eine Strategie für autonomes Fahren in der EU zu erarbeiten? Teilt die Kommission die Auffassung, dass die frühzeitige Veröffentlichung eines Grünbuches in Anbetracht der wachsenden Bedeutung des autonomen Fahrens von größter Wichtigkeit ist?