Parlamentarische Anfrage - O-000123/2016Parlamentarische Anfrage
O-000123/2016

"Plan für ein gemeinsames Vorgehen Afghanistans und der EU in Migrationsfragen": Rolle und Konsultation des Europäischen Parlaments

13.10.2016

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000123/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Judith Sargentini, im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Malin Björk, Cornelia Ernst, Marie-Christine Vergiat, Marina Albiol Guzmán, Barbara Spinelli, Kostas Chrysogonos, Merja Kyllönen, Patrick Le Hyaric, Dimitrios Papadimoulis, Kostadinka Kuneva, Stelios Kouloglou, Sabine Lösing, im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Birgit Sippel, im Namen der S&D-Fraktion
Sophia in 't Veld, Cecilia Wikström, Angelika Mlinar, Filiz Hyusmenova, Nathalie Griesbeck, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Morten Helveg Petersen, Petras Auštrevičius, Hilde Vautmans, Urmas Paet, im Namen der ALDE-Fraktion
Kati Piri, Ana Gomes

Am 4. Oktober 2016 haben sich die Europäische Union und Afghanistan auf einen „Plan für ein gemeinsames Vorgehen in Migrationsfragen“ geeinigt. In dem Dokument ist ein klarer Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Rückführung von Migranten nach Afghanistan und deren Rückübernahme in das Land festgelegt. Artikel 79 Absatz 3 AEUV stellt eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den Abschluss von Übereinkünften mit Drittländern über eine Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen in ihr Ursprungs- oder Herkunftsland, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines der Mitgliedstaaten oder die Anwesenheit oder den Aufenthalt in diesem Gebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, dar. Nach Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v AEUV ist für den Abschluss von Kooperationsabkommen und ähnlichen Übereinkünften die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Darüber hinaus ist das Parlament gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend zu unterrichten.

1. Wie und zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Kommission in Anbetracht obiger Ausführungen das Europäische Parlament formell in Bezug auf den Abschluss eines „Plans für ein gemeinsames Vorgehen“ bei der Rückführung und Rückübernahme zwischen der Europäischen Union und Afghanistan zu konsultieren und zu unterrichten?

2. Wie bewertet die Kommission die Vereinbarkeit des Verfahrens, das zur Unterzeichnung des „Plans für ein gemeinsames Vorgehen“ zwischen der EU und Afghanistan führte, mit Artikel 79 Absatz 3 und Artikel 218 AEUV?