Index 
Pressebericht
11-02-2004
Auch EP will mehr Freiheit für freie Berufe
48-Stunden-Woche: Opt-out-Klausel ist abzuschaffen
Kritisches zur Beihilfeentkopplung
Forschung für nachhaltige Landwirtschaft
Seehecht: keine Bestandserholung, sondern Bewirtschaftung notwendig
Genehmigung für Kraftfahrzeuge

Binnenmarkt

Auch EP will mehr Freiheit für freie Berufe
 
Stefano ZAPPALA' (EVP-ED, I)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Dok.: A5-0470/2003
Verfahren: Mitentscheidung (1. Lesung), ***I
Aussprache: 15.01.2004
Annahme: 11.02.2004

Das Europäische Parlament stimmte heute in erster Lesung nicht selten mit knapper Mehrheit über ein Gesetzgebungsvorhaben ab, welches die grenzüberschreitende Berufsausübung für alle freien Berufe neu regelt. Zur Abstimmung standen letztlich zwei Konzeptionen: das von der Kommission befürwortete Modell einer weitestgehenden Dienstleis-tungs- und Niederlassungsfreiheit und das vom Fachausschuss, dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt befürwortete Modell, welches noch zahlreiche Einschränkungen vorsieht. Das von der Kommission vorgeschlagene Modell fand überwiegend Zustimmung und wurde nur moderat eingeschränkt. Sollte auch der Rat dieser Konzeption folgen, werden sich die Angehörigen der meisten freien Berufe in Deutschland, Österreich und Luxemburg auf einen deutlich schärferen Wettbewerb einstellen müssen.

Das EP sprach sich entgegen dem Fachausschuss nicht dafür aus, dass in Abweichung vom Kommissionsvorschlag die vorübergehende Ausübung eines freien Berufes in einem anderen Mitgliedstaat generell einer Reihe von relativ strengen Pflichten gegenüber dem aufnehmenden Staat unterworfen wird. Nach den Vorstellungen des Ausschusses sollte eine Pflicht zur Anmeldung bei der Sozialversicherung sowie berufsständischen Organisationen und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung von dem aufnehmenden Staat verfügt werden können (Änderungsantrag = ÄA 46). Dies hätte oft zu einem Behördenhürdenlauf geführt. Dieser Änderungsantrag wurde jedoch vom Plenum nicht angenommen, sondern nur Änderungsantrag 189 (s. nächster Absatz). Angenommen wurden auch die Änderungsanträge 50 und 53, die dafür sorgen sollen, dass der Niederlassungsstaat an den aufnehmenden Staat Informationen über den Dienstleister übermittelt. Im Ergebnis bleibt es somit weitgehend bei der von der Kommission favorisierten Konzeption, die wesentlich mehr als das vom Ausschuss favorisierte Modell die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit sicherstellt.

Eingeschränkt etwas anderes soll nach den Vorstellungen der Parlamentarier nur für die "einem besonderen System der beruflichen Haftpflicht unterliegenden Dienstleister" gelten (ÄA 189). Diese Dienstleister sollen dem Disziplinarrecht des aufnehmenden Staates unterliegen (a.a.O.). Die Mitgliedstaaten können bestimmen, dass diese Dienstleister automatisch in einen Berufsverband eingetragen werden oder pro forma Mitglied werden (a.a.O.). Dabei darf durch diese Eintragung "die Dienstleistung in keiner Weise verzögert oder erschwert" werden und nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden (a.a.O.). Nur wenn der Beruf zwar im aufnehmenden Staat, nicht jedoch im Herkunftsstaat einer Reglementierung unterliegt, kann der aufnehmende Staat auch eine vollständige Registrierung bei der zuständigen Behörde vorschreiben (a.a.O.).

Auch der die intendierte Dienstleistungsfreiheit konterkarierende Änderungsantrag 42 wurde abgelehnt. Er sah den Nachweis von Diplomen und fakultative Einschränkungen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung vor. Nur die vergleichsweise moderaten Änderungsanträge 39 und 41 wurden angenommen. Änderungsantrag 41 bestimmt z. B., dass die Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats in die Sprache des aufnehmenden Staats übersetzt und geführt werden muss.

Die beschriebenen Tendenzen setzen sich auch in einer Vielzahl von berufsspezifischen Änderungsanträgen fort. Eine detaillierte Darstellung der Änderungsanträgen sprengt leider den uns gegebenen Rahmen. Die Liste der angenommenen Änderungsanträge wird voraussichtlich morgen hier veröffentlicht werden. Die Dokumente mit den Änderungsanträgen selbst finden Sie schon heute hier.

Die Abgeordneten wünschen wie zuvor der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt eine andere Abgrenzung der vorübergehenden Ausübung einer Tätigkeit von der dauerhaften Niederlassung. Die Kommission hatte in ihrem Vorschlag eine zeitliche Grenze vorgesehen: Eine Tätigkeit ist grundsätzlich noch vorübergehend und unterliegt noch der Dienstleistungsfreiheit, wenn sie nicht länger als 16 Wochen dauert (Art. 5 des Kommissionsvorschlags); es können jedoch auch die Dauer, die Häufigkeit bzw. Wiederkehr und die Kontinuität der Dienstleistung als Kriterien mit berücksichtigt werden. Die Abgeordneten wollen gemäß ÄA 45 zusätzlich den Schwerpunkt der Tätigkeit berücksichtigen, vor allem aber die 16-Wochen-Regel streichen. Die von der Kommission gewünschte und nun vom EP abgelehnte 16-Wochen-Regel dürfte faktisch wie eine gesetzliche Vermutung und Auslegungsrichtschnur wirken und den Interpretationsspielraum der Mitgliedstaaten bzw. deren Gerichte einschränken.

Das EP nahm auch einige Änderungsanträge zum Nachweis der Berufsqualifikation an. Die Berufsqualifikation soll auch durch eine Teilzeitausbildung entsprechender Dauer erfolgen können; dies nicht nur an einer Universität oder Hochschule, sondern auch an "einer anderen Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Niveau", ggf. unter Nachweis zusätzlicher Berufserfahrung (ÄA 216, 217). Die Kommission wird nach fünf Jahren die verschiedenen nationalen Systeme der Berufsqualifikation evaluieren und im Falle erheblicher Diskrepanzen ein Punkte- und Anrechnungssystem zur Bewertung und Gleichstellung von Berufsausbildungen vorschlagen; dieses soll die Art, die Qualität und die Inhalte der Berufsausbildung berücksichtigen (ÄA 218).

Weitere Informationen:
Miriam Orieskova
(Brüssel)  Tel.: (32-2) 28 31054
e-mail: lega-press@europarl.eu.int
Sozial- und Beschäftigungspolitik


48-Stunden-Woche: Opt-out-Klausel ist abzuschaffen
Alejandro CERCAS ALONSO (SPE, E)
Arbeitszeitgestaltung (Revision der Richtlinie 93/104/EWG)
Dok.: A5-0026/2004
Verfahren: Initiativbericht (gemäß Artikel 163 GO)
Aussprache: 09.02.2004
Annahme: 11.02.2004 (mit 370:116:21 Stimmen)

Das Europäische Parlament fordert in seinem Initiativbericht, dass die individuelle Opt-out-Klausel bei der Arbeitszeitrichtlinie schrittweise abgeschafft wird. In der Arbeitszeitrichtlinie wird festgelegt, dass ein Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten darf. Es besteht jedoch die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, Ausnahmen zuzulassen (so genanntes Opt-out). Das heißt, dass die 48-Stunden-Regel unter besonderen Bedingungen, wie beispielsweise der Zustimmung des Arbeitnehmers, nicht angewendet werden muss. In einer knappen Abstimmung (275:229:9 Stimmen) haben die Abgeordneten gefordert, dass diese Opt-out-Möglichkeit so schnell wie möglich revidiert und schrittweise abgeschafft werden soll (mündlicher Änderungsantrag = ÄA zu ÄA 26) .

Die Forderung des Ausschusses, sofort wegen "systematischen Missbrauchs der Richtlinie" ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich einzuleiten, wurde vom Plenum nicht getragen (ÄA 1, 16).

Das Recht individueller Opt-outs hat nach Ansicht der Abgeordneten Missbrauchpotential (13.). Beispielsweise werden oft Vereinbarungen über ein Opt-out zum gleichen Zeitpunkt wie der Arbeitsvertrag unterzeichnet, so dass fraglich ist, ob der Arbeitnehmer wirklich eine freie Wahl hatte. Die Opt-out-Möglichkeit wird sehr häufig im Vereinigten Königreich benutzt, allerdings verstärkt auch in anderen Ländern eingeführt. Dadurch wird das Ziel der Richtlinie unterminiert. Es gibt Opt-outs für Arbeitnehmer im Gesundheitswesen in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden sowie in Luxemburg für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Die Entschließung befasst sich auch mit den vor Kurzem getroffenen Urteilen des EuGH über den Bereitschaftsdienst. Laut EuGH muss der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit angesehen werden. Die Abgeordneten bedauern, dass es momentan nicht möglich ist, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Urteile auf den Gesundheitssektor zu betrachten, da es keine vergleichbaren Studien und konkrete Daten gibt (2.). Sie fordern daher die Kommission auf, im Rahmen der Richtlinie konkrete Vorschläge für eine langfristige und nachhaltige Lösung der Frage vorzulegen, wie der Bereitschaftsdienst definiert und berechnet werden sollte. (ÄA 28). Kommission und Mitgliedstaaten sollen auch den Austausch von Informationen und guten Verfahren fördern, um mögliche Lösungen für den Gesundheitssektor aufzuzeigen. Dazu zählen beispielsweise die Aufstockung des Personals, neue Arten von Gesundheitsdiensten, die Änderung der Zahl der Bereitschaftsdienste, die Entwicklung multidisziplinärer Teams sowie die Ausweitung des Einsatzbereiches für nichtmedizinisches Personal (ÄA 27).

Die Abgeordneten erkennen die Notwendigkeit der Flexibilität in der Arbeitsorganisation an (ÄA 13). Gesundheits- und Sicherheitsaspekte der Arbeitnehmer haben Vorrang, müssen jedoch auch im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben und wirtschaftlichen Überlegungen gesehen werden (ÄA 31). Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, eine klare Position über alle Punkte der Richtlinie anzunehmen, welche revidiert werden müssen. Sie soll so bald wie möglich eine geänderte Richtlinie vorschlagen (1.).

Hintergrund:
Die so genannte Arbeitszeitrichtlinie gewährt den meisten Arbeitnehmer mit Ausnahme von beispielsweise Managern einen Grundschutz. Die Arbeitnehmer haben das Recht auf eine tägliche arbeitsfreie Zeit von zehn Stunden, Pausen während der Arbeitszeit, eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden und mindestens vier Wochen Jahresurlaub. Generell soll ein Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden nachts arbeiten.

Weitere Informationen:
Constanze Beckerhoff
(Straßburg) Tel.: (33-3) 881 73780
(Brüssel)  Tel.: (32-2) 28 44302
und
Zaneta Vegnere
(Brüssel)  Tel.: (32-2) 28 31056
e-mail: empl-press@europarl.eu.int


Landwirtschaft

Kritisches zur Beihilfeentkopplung
Georges GAROT (SPE, F)
Bericht über die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen in der Europäischen Union
Dok.: A5-0022/2004
Verfahren: Initiativbericht (gemäß Artikel 163 GO)
Aussprache: 10.02.2004
Annahme: 11.02.2004 (mit 313:60:42 Stimmen)

Das EP äußert sich kritisch zur geplanten teilweisen Entkopplung der Beihilfen von der Produktion. Es stützt sich dabei auf eine eingehende Untersuchung der Auswirkungen der neuen Agrarpolitik auf das Einkommen der Landwirte. Das EP will auch mehr Hilfen zur Förderung von sozialen und Umweltzielen, jedoch nicht in der vom Rat beschlossenen Art und Weise (24., 25.); und wohl eher durch zusätzliche Mittel als denn durch Umschichtungen.

Hier einige Schlüsselpassagen zur der Kernproblematik, der so genannten Entkoppelung. Die Abgeordneten

  • "sind der Auffassung, dass das Fehlen eines Zusammenhangs zwischen der Gewährung der Beihilfen und der landwirtschaftlichen Produktionsmenge die territorialen Probleme verschärfen und die einzelnen Bereiche aus dem Gleichgewicht bringen wird, wenn eine große Anzahl von Landwirten beschließt, nicht mehr zu produzieren, und dennoch weiterhin Beihilfen bezieht" (18.);
  • "sind der Auffassung, dass es gleichzeitig zweckmäßig ist, die Möglichkeit beizubehalten, Direktzahlungen für die Betriebe zu gewähren, die dank Investitionen und eines Anwachsens ihres Unternehmens ebenfalls konsolidiert werden müssen" (19);
  • "heben hervor, dass die ungerechte Regelung der entkoppelten Beihilfen und ihre differenzierte Anwendung je nach Staaten ihre Legitimität bei den Bürgern und der WTO verlieren könnte, wenn sie weiterhin auf historisch von den Erzeugern erworbenen Ansprüchen basiert und keine gerechtere Entlohnung aller Landwirte und aller Produktionsrichtungen im Namen der Multifunktionalität zulässt (20.);
  • fordern daher die Kommission auf, darauf zu achten, dass die national differenzierte Umsetzung der neuen Stützungsregelung in den EU-Mitgliedstaaten die Einheitlichkeit und Wettbewerbsneutralität der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht gefährdet; ist der Ansicht, dass künftige Vorschläge zur Neuorientierung der entkoppelten Beihilfen hin zu einer Stützungsregelung sowohl die nachhaltige Flächenbewirtschaftung als auch die Tierhaltung gewährleisten müssen; weist darauf hin, dass die Kohärenz mit den öffentlichen Leistungen der multifunktionalen Landwirtschaft und der internationalen Handelsordnung gegeben sein muss (21.);
  • fordern Maßnahmen zu treffen, damit die Konditionalität der Beihilfen der Vielfalt der Produktionssysteme und den kleineren Betrieben nicht schadet (22.)".

Von 1995 bis 2002 ist das durchschnittliche Einkommen der Landwirte um 7 % gestiegen. Die Verteilung dieses Wachstums ist jedoch sehr ungleich. Das bescheidene Wachstum konnte auch nur erzielt werden, weil die Zahl der Betriebe um 15,7 % sank. Die Beihilfen machen 56 % des durchschnittlichen Vorsteuer-Einkommens aus. Von den Beihilfen profitieren vor allem größere Betriebe: 20 % der Betriebe mit 59 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und nur 25 % der Arbeitsplätze erhalten 73 % der Beihilfen.

Weitere Informationen:
Maria Andrés Marìn
(Straßburg) Tel.: (33-3) 881 73603
(Brüssel)  Tel.: (32-2) 28 44299
e-mail: agri-press@europarl.eu.int


Forschung für nachhaltige Landwirtschaft
Friedrich-Wilhelm GRAEFE zu BARINGDORF (GRÜNE/EFA, D)
Bericht über Landwirtschaft und Agrarforschung im Rahmen der Reform der GAP
Dok.: A5-0018/2004
Verfahren: Initiativbericht (gemäß Artikel 163 GO)
Aussprache: 10.02.2004
Annahme: 11.02.2004

Das EP fordert den Einsatz des 7. Forschungsrahmenprogramms zugunsten einer nachhaltigen Landwirtschaft (1.). Dabei soll die Lebensmitteltechnologie einbezogen werden (2.). "Produktions- und Einkommensalternativen" sollen einen Schwerpunkt der Forschungspolitik bilden (3.). Die Abgeordneten halten die Erforschung der Verwendung agrarischer Rohstoffe zu anderen Zwecken als der Lebensmittelerzeugung für notwendig (12.). Die Forschung soll auch "die komplexen Zusammenhänge zwischen Ernährung, Nahrungsmittelqualität, tatsächlichem Ernährungsverhalten und Gesundheit" beleuchten (5.). Das 6. Forschungsrahmenprogramm umfasst ein Budget von rd. 16 Mrd. €, wovon höchstens 2 % den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuzuordnen sind.

Weitere Informationen:
Maria Andrés Marìn
(Straßburg) Tel.: (33-3) 881 73603
(Brüssel)  Tel.: (32-2) 28 44299
e-mail: agri-press@europarl.eu.int


Fischerei

Seehecht: keine Bestandserholung, sondern Bewirtschaftung notwendig
Dominique SOUCHET (FL, F)
Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des nördlichen Seehechtbestands
Dok.: A5-0024/2004
Verfahren: Konsultation, *
Aussprache: 10.02.2004
Annahme: 11.02.2004 (mit 420:91:7 Stimmen)

Im Gegensatz zur Kommission ist das Europäische Parlament der Ansicht, dass der nördliche Seehechtbestand nicht gefährdet ist. Es bedarf daher keines Bestanderholungsplans bedarf, wie dies von der Kommission vorgeschlagen wird, sondern es ist zweckmäßiger, einen Bewirtschaftungsplan zu erlassen. Dies bedeutet, dass es nicht notwendig ist, zum Schutz des Seehechts Maßnahmen zur Steuerung des Fischereiaufwands zu erlassen, wie beispielsweise die von der Kommission vorgeschlagene Begrenzung der Tage, die Schiffe in dem Gebiet von Kattegat und Skagerrak im Norden bis zum Golf von Biskaya im Süden auf See sein dürfen. Ein Bewirtschaftungsplan, das normale Managementinstrument, sieht hingegen nur Gesamtfangmengen (TAC - total allowable catches) und Quoten vor.

Weitere Informationen:
Gonçalo Macedo
(Straßburg) Tel.: (33-3) 881 75825
(Brüssel)  Tel.: (32-2) 28 41361
e-mail: fish-press@europarl.eu.int


Binnenmarkt

Genehmigung für Kraftfahrzeuge
 
Giuseppe GARGANI (EVP-ED, I)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
Dok.: A5-0025/2004
Verfahren: Mitentscheidung (1. Lesung), ***I
Ohne Aussprache (gemäß Artikel 158 Abs. 1 GO)
Annahme: 11.02.2004 (mit 505:6:19 Stimmen)

Weitere Informationen:
Miriam Orieskova
(Brüssel)  Tel.: (32-2) 28 31054
e-mail: lega-press@europarl.eu.int


Redaktion: Manfred Kohler – Constanze Beckerhoff
              Tel. (33) 388 1 - 7 40 76/ - 7 37 80
Sekretariat: Christel Hinterberger - Regina Lautwein

Redaktionsschluss: Mittwoch, den 11. Februar 2004, 15.30 Uhr

Parlamentarische Verfahren

Serie A

Berichte und Empfehlungen

Serie B

Entschließungsanträge und mündliche Anfragen

Serie C

Dokumente anderer Institutionen

*

Verfahren der Konsultation

**I

Verfahren der Zusammenarbeit (erste Lesung)

**II

Verfahren der Zusammenarbeit (zweite Lesung)

***

Verfahren der Zustimmung

***I

Verfahren der Mitentscheidung (erste Lesung)

***II

Verfahren der Mitentscheidung (zweite Lesung)

***III

Verfahren der Mitentscheidung (dritte Lesung)

Abkürzungen

EVP-ED

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten

SPE

Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas

LIBE

Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas

GRÜNE/EFA

Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz

KVEL/NGL

Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke

UEN

Fraktion Union für das Europa der Nationen

EDU

Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede

FL

Fraktionslos

B

Belgien

F

Frankreich

A

Österreich

DK

Dänemark

IRL

Irland

P

Portugal

D

Deutschland

I

Italien

FIN

Finnland

GR

Griechenland

L

Luxemburg

S

Schweden

E

Spanien

NL

Niederlande

UK

Vereinigtes Königreich

Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Stand: 11.02.2004

 

B

DK

D

GR

E

F

IRL

I

L

NL

A

P

FIN

S

UK

Gesamt

EVP-

ED

5

1

53

9

28

21

5

34

2

9

7

9

5

7

37

232

SPE

6

2

35

9

24

18

1

16

2

6

7

12

3

6

29

176

LIBE

5

6

   

3

1

1

8

1

8

   

5

4

11

53

KVEL/ NGL

 

3

7

7

4

15

 

6

 

1

 

2*

1

3

 

49*

GRÜNE/ EFA

6

 

4

 

4

8**

2

2

1

4

2

 

2

2

6

43**

UEN

 

1

     

4

6

10

     

2

     

23

EDU

 

3

     

9

     

3

 

 

   

3

18

FL

3

     

1

10

 

11

   

5

     

1

31

Gesamt

25

16

99

25

64

86**

15

87

6

31

21

25*

16

22

87

625*,**

* Der Abgeordnete Joaquim MIRANDA (KVEL/NGL, P) ist am 1. Februar 2004 aus dem Europäischen Parlament ausgeschieden. Er wurde durch Sérgio RIBEIRO (KVEL/NGL, P) ersetzt.

** Der Abgeordnete Yves PIÉTRASANTA (GRÜNE/EFA, F) ist am 3. Februar 2004 aus dem Europäischen Parlament ausgeschieden. Ein(e) Nachfolger(in) wurde noch nicht benannt.

Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2004Rechtlicher Hinweis