Der Haushaltsausschuss hat gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Haushaltsordnung in der Lesart von Nummer 20 der Gemeinsamen Erklärung zu den nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags auf das Haushaltsverfahren anzuwendenden Übergangsmaßnahmen den Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 12/2012 der Kommission genehmigt (N7-0068/2012 - C7-0129/2012 - 2012/2108(GBD)).
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Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Haushaltsordnung hat der Gerichtshof die Haushaltsbehörde über die Mittelübertragungen Nr.1/2012 und 2/2012 – Gesamthaushaltsplan – Haushaltsjahr 2012 unterrichtet.