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Protokoll
Dienstag, 14. Februar 2017 - Straßburg

6. Mitteilung des Präsidenten

Der Präsident erinnert daran, dass der Präsident am 15. Dezember 2016 eine Sanktion gegen Udo Voigt verhängt hatte, nachdem dieser die im Verhaltenskodex und seinen Durchführungsbestimmungen festgelegten Meldepflichten missachtet hatte. Am 27. Dezember 2016 hatte Udo Voigt Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Am Montag, 16. Januar 2017, prüfte das Präsidium die Beschwerde von Udo Voigt und bestätigte den Beschluss einstimmig. Die Sanktion erfolgt in Form einer Rüge.

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