Parlamentarische Anfrage - H-0755/2007Parlamentarische Anfrage
H-0755/2007

Beihilfen für Volvo Cars Gent/EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen

MÜNDLICHE ANFRAGE H-0755/07
für die Fragestunde während der Oktober-Tagung 2007
gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung
von Anne Van Lancker
an die Kommission

Die Kommission hat am 12. September 2007 eine Untersuchung der Frage angekündigt, ob eine von der Flämischen Region geplante Beihilfe in Höhe von 6,02 Mio. Euro zur Förderung spezifischer und allgemeiner Fortbildungsmaßnahmen bei Volvo Cars Gent, die 20 % der gesamten Fortbildungskosten des Unternehmens beträgt, mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist. Die Kommission erklärt, dass sie verhindern will, dass die Beihilfe nur zur Subventionierung von Fortbildungskosten verwendet wird, die das Unternehmen ohnehin tragen würde. Dabei geht die Kommission von einer restriktiven Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 68/2001[1] aus.

 

Kann die Kommission erläutern, wie sie die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in diesem Fall anwenden wird? Auf welche Fakten stützt sich die Kommission bei ihrer Behauptung, dass die Beihilfe zu einem unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil führt und daher mit den Vorschriften der EU für staatliche Beihilfen nicht vereinbar ist?

 

 

Eingang: 09.10.2007

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