Parlamentarische Anfrage - H-0863/2008Parlamentarische Anfrage
H-0863/2008

Durchführung der Richtlinie 2002/73/EG

MÜNDLICHE ANFRAGE H-0863/08
für die Fragestunde während der November-Tagung 2008
gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung
von Britta Thomsen
an die Kommission

Im März 2007 hat die Kommission im Zusammenhang mit der Durchführung der Richtlinie 2002/73/EG[1] durch Dänemark ein Aufforderungsschreiben an die dänische Regierung gerichtet. Kann die Kommission mitteilen, wie der Stand der Angelegenheit ist und wann mit neuen Erkenntnissen zu rechnen ist?

 

Die dänische Regierung hat mitgeteilt, dass das Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (KVINFO), das Institut für Menschenrechte (Institut for Menneskerettigheder) und der Gleichstellungsausschuss (Ligestillingsnævnet) die Anforderungen an eine unabhängige Stelle erfüllen (siehe Artikel 8a). Sowohl KVINFO als auch das Institut für Menschenrechte haben es aber abgelehnt, die von der Kommission gewünschte Funktion auszuüben. Was hält die Kommission von diesen Informationen?

 

Der dänische Gleichstellungsausschuss kann nur konkrete Beschwerden behandeln. Er kann keine Klageschriften oder Verfahrensdokumente für die Opfer ausarbeiten. Er muss alle Rechtssachen abweisen, die nicht im Wege des schriftlichen Verfahrens entschieden werden können. Wird der Gleichstellungsausschuss den Anforderungen der Richtlinie, unter anderem der Forderung nach Unterstützung der Opfer, gerecht?

 

 

Eingang: 04.11.2008

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