Legehennen
2.12.2008
MÜNDLICHE ANFRAGE H-0995/08
für die Fragestunde während der Januar-Tagung 2009
gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung
von Mairead McGuinness
an den Rat
Gemäß der Richtlinie 1999/74/EG[1] zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen ist die Haltung von Legehennen in konventionellen oder „nicht ausgestalteten“ Käfigen ab dem 1. Januar 2012 verboten. Ein führender Vertreter der Nahrungsmittelindustrie erklärte auf einer Konferenz in Irland im letzten Jahr, dass eine Befreiung von der Richtlinie erfolgen müsse, wenn die EU nicht wolle, dass mehr als die Hälfte ihrer Eier- und Geflügelproduktion illegal wird. Kann sich der Rat dazu äußern und mitteilen, ob in Anbetracht der Tatsache, dass im Jahr 2006 fast 80 % der in der EU produzierten Eier aus Käfighaltung stammten, eine Befreiung erforderlich ist?
Eingang: 02.12.2008
en
- [1] ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 53.