BERICHT über Umwelt, Sicherheit und Außenpolitik Verfasser der Stellungnahme: Herr Olsson, Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz ("Hughes"-Verfahren)

14. Januar 1999

Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik
Berichterstatterin: Frau Maj Britt Theorin

In der Sitzung vom 13. Juli 1995 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, daß er den gemäß Artikel 45 der Geschäftsordnung von Frau Rehn Rouva eingereichten Entschließungsantrag zum potentiellen Einsatz militärisch genutzter Ressourcen für Umweltstrategien (B4-0551/95) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik als federführenden Ausschuß sowie den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als mitberatenden Ausschuß überwiesen hatte.

Auf Ersuchen der Konferenz der Ausschußvorsitzenden, gab der Präsident in der Sitzung vom 15. November 1996 bekannt, daß dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik die Genehmigung erteilt wurde, einen Bericht zu diesem Thema auszuarbeiten.

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik benannte in seiner Sitzung vom 19. November 1996 Frau Maj Britt Theorin als Berichterstatterin.

In der Sitzung vom 19. Juni 1998 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, daß dieser Bericht gemäß dem Hughes-Verfahren vom Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik zusammen mit dem Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz ausgearbeitet wird.

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik prüfte den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 5. Februar 1998, 29. Juni 1998, 21. Juli 1998, 3., 23. und 28. September 1998, 13., 27. und 29. Oktober 1998 und 4./5. Januar 1999 und der Unterausschuß für Sicherheit und Abrüstung in seinen Sitzungen vom 5. Februar 1998, 3. und 23. September 1998.

In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik den Entschließungsantrag mit 28 Stimmen bei 1 Enthaltung an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: die Abgeordneten Spencer, Vorsitzender; Theorin, Berichterstatterin; Aelvoet, André-Léonard, Barón-Crespo, Bertens, Bianco, Burenstam Linder, Carnero González, Carrozzo (in Vertretung d. Abg. Colajanni), Dillen, Dupuis, Gahrton, Goerens (in Vertretung d. Abg. Cars), Graziani, Günther (in Vertretung d. Abg. Gomolka), Lalumière, Lambrias, Pack (in Vertretung d. Abg. Habsburg), Pettinari (in Vertretung d. Abg. Imbeni gemäß Artikel 138 Absatz 2 der Geschäftsordnung), Piha, Rinsche, Sakellariou, Salafranca Sánchez-Neyra, Schroedter (in Vertretung d. Abg. Cohn-Bendit), Schwaiger (in Vertretung d. Abg. Lenz), Speciale, Swoboda (in Vertretung d. Abg. Hoff), Tindemans, Titley und Truscott.

Die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz ist diesem Bericht beigefügt.

Der Bericht wurde am 14. Januar 1999 eingereicht.

Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird im Entwurf der Tagesordnung für die Tagung angegeben, auf der der Bericht geprüft wird.

A ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Entschließung zu Umwelt, Sicherheit und Außenpolitik

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des von Frau Rehn Rouva zum potentiellen Einsatz militärisch genutzter Ressourcen für Umweltstrategien eingereichten Entschließungsantrags (B4-0551/95),

- in Kenntnis der Studie der Vereinten Nationen "Charting potential uses of resources allocated to military activities for civilian endeavours to protect the environment" (Darstellung und Bewertung potentieller Nutzungsmöglichkeiten militärischer Ressourcen für zivile Umweltschutzmaßnahmen) (UN A46/364, 17. September 1991),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juli 1995 zum Thema "Schützenabwehrminen: Ein mörderisches Entwicklungshindernis"[1],

- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen und zu Atomwaffenversuchen und zum Bericht der Canberra-Kommission vom August 1996 zur Abschaffung der Atomwaffen,

- unter Hinweis auf die einstimmige Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs über die Verpflichtung der Kernwaffenstaaten, ein Verbot von Atomwaffen auszuhandeln (Gutachten Nr. 96/22 vom 8. Juli 1996),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. April 1996 zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz[2],

- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu chemischen Waffen,

- unter Hinweis auf die Konferenzen der Vereinten Nationen in Kyoto im Jahr 1997 und in Rio de Janeiro im Jahr 1992,

- unter Hinweis auf die Anhörung über HAARP und nichttödliche Waffen, die der Unterausschuß für Sicherheit und Abrüstung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten am 5. Februar 1998 in Brüssel durchgeführt hat,

- gestützt auf Artikel 148 der Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (A4-0005/99),

A. in der Feststellung, daß das Ende des Kalten Krieges die sicherheitspolitische Lage in der Welt tiefgreifend verändert hat und daß die militärische Entspannung generell zu einer umfassenden Abrüstung im militärischen Bereich, vor allem aber bei den Atomwaffen geführt hat, was die Freisetzung erheblicher militärischer Ressourcen ermöglicht hat,

B. in der Erwägung, daß die Gefahr einer katastrophalen Schädigung der Integrität und Tragfähigkeit der globalen Umwelt, insbesondere ihrer biologischen Vielfalt, sich trotz dieses vollständigen Wandels der geostrategischen Lage seit Ende des Kalten Krieges nicht nennenswert verringert hat, und zwar entweder durch die unabsichtliche oder nicht autorisierte Zündung von Kernwaffen oder den autorisierten Einsatz von Kernwaffen wegen einer empfundenen, aber unbegründeten Furcht vor einem bevorstehenden Angriff,

C. in der Erwägung, daß diese Gefahr sich sehr rasch erheblich verringern ließe, wenn alle Kernwaffenstaaten die im Bericht der Canberra-Kommission enthaltenen sechs Schritte rasch umsetzten, die insbesondere die Herausnahme aller Kernwaffen aus dem gegenwärtigen "hair trigger alert"-Bereitschaftsstatus und die allmähliche Überführung aller Waffen in die strategische Reserve betreffen,

D. unter Hinweis auf die in Artikel VI des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen aus dem Jahr 1968 enthaltene Verpflichtung für alle Vertragsparteien, "in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen ... über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung ..." und auf die Tatsache, daß in den auf der Konferenz über die Nichtverbreitung von Atomwaffen im Jahr 1995 angenommenen Grundsätzen und Zielen bekräftigt wird, daß das endgültige Ziel des Vertrags die vollständige Abschaffung von Atomwaffen ist,

E. in der Feststellung, daß Gefährdungen der Umwelt, Flüchtlingsströme, ethnische Konflikte, Terrorismus und internationales Verbrechen neue schwerwiegende Bedrohungen der Sicherheit darstellen und daß die Fähigkeit, mit verschiedenen Formen von Konflikten umgehen zu können, in Verbindung mit der geänderten sicherheitspolitischen Lage an Bedeutung gewinnt; in der Feststellung, daß die Sicherheitsbedrohung auch nichtmilitärischen Charakter hat und es daher wichtig ist, militärische Ressourcen auch für nichtmilitärische Zwecke einzusetzen,

F. in der Erwägung, daß die Ressourcen der Erde in einer Weise genutzt werden, als ob sie unerschöpflich wären, was zu immer häufigeren Natur- und Umweltkatastrophen führt; in der Erwägung, daß solche lokalen und regionalen ökologischen Probleme erhebliche Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen haben können; in dem Bedauern, daß die Staaten diesen Aspekt der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik bislang nicht stärker berücksichtigt haben,

G. in der Erwägung, daß Konflikte in der Welt heute in erster Linie auf innerstaatlicher Ebene und nicht auf zwischenstaatliche Ebene auftreten, wobei zwischenstaatliche Konflikte immer häufiger dann entstehen, wenn es um den Zugang oder die Verfügbarkeit lebenswichtiger Ressourcen wie vor allem Wasser, Nahrungsmittel oder Brennstoff geht,

H. unter Hinweis darauf, daß Zugang und Verfügbarkeit solch lebenswichtiger Ressourcen untrennbar verknüpft sind mit der Schädigung und Verschmutzung unserer Umwelt - und zwar sowohl bezüglich Ursache als auch Wirkung - und daß Konfliktverhütung daher verstärkt in diesen Bereichen stattfinden muß,

I. unter Hinweis darauf, daß der Bedarfsdruck bezüglich Agrar- und Wohnland, der in der Geschichte ein Hauptgrund für Spannungen und Konflikte darstellte, heute immer häufiger durch eine Verschlechterung der Umweltsituation hervorgerufen wird, und zwar in erster Linie durch Klimaveränderungen und den ständigen Anstieg des Meereswasserspiegels,

J. unter Hinweis darauf, daß diese Faktoren, die die ärmsten und verwundbarsten Bevölkerungsgruppen der Welt am stärksten treffen, das Entstehen sogenannter "Umweltflüchtlinge" immer mehr begünstigen und dadurch nicht nur einen direkten Druck auf die Einwanderungs- und Justizpolitik der EU, auf die Entwicklungshilfe und die Ausgaben für humanitäre Hilfe verursachen sondern auch indirekt eine Verschärfung der Sicherheitsprobleme der EU, zum Beispiel durch regionale Destabilisierungserscheinungen in anderen Teilen der Welt, zur Folge haben,

K. unter Hinweis darauf, daß gemäß den detaillierten internationalen Forschungsergebnissen, die von dem Klimainstitut in Washington zusammengestellt und veröffentlicht wurden, die Anzahl der "Umweltflüchtlinge" inzwischen sogar die Anzahl der "traditionellen Flüchtlinge" übersteigt (25 Mio gegenüber 22 Mio), und daß diese Zahl sich bis zum Jahr 2010 voraussichtlich verdoppeln - und im schlimmsten angenommenen Falle sogar noch beträchtlich über diese Schätzung hinausgehen könnte,

L. unter Hinweis darauf, daß das Phänomen der "Umweltflüchtlinge" nur ein Symptom für ein noch viel weitreichenderes humanitäres Desaster ist, wenn man bedenkt, daß 1,3 Milliarden Menschen gemäß UNO-Definitionen in absoluter Armut leben; in der Erwägung, daß ein Viertel dieser Menschen in Teilen der Welt ums Überleben kämpft, in denen die Umweltbedingungen ohnedies extrem kritisch sind und den Hauptanteil an den generellen Umweltproblemen wie Entwaldung und Desertifikation ausmachen,

M. unter Hinweis darauf, daß allgemeine Konflikte seit dem Ende des Kalten Krieges zwar losgelöst vom ursprünglich stark ideologischen Kontext beigelegt werden und auch weniger von der Frage des militärischen Gleichgewichts abhängig sind, daß sich diese Tatsache aber nun noch im Gefüge der UN und ihrem globalen Handlungskonzept niederschlagen sollte , indem die Wechselwirkung und die Effizienz sowohl der militärischen als auch der nichtmilitärischen Komponenten der Sicherheitspolitik stärker herausgestrichen werden,

N. unter Hinweis darauf, daß die Arbeit der EU im Bereich globaler politischer und sicherheitspolitischer Fragen dennoch vor allem nichtmilitärischer Art ist und sich vor allem auf das Zusammenspiel von Handel, Hilfeleistung, Umwelt und Fragen der nachhaltigen Entwicklung bezieht,

O. in der Feststellung, daß es dringend notwendig ist, ausreichende Ressourcen zu mobilisieren, um den ökologischen Herausforderungen zu begegnen; in der Feststellung, daß die verfügbaren Ressourcen für den Umweltschutz sehr begrenzt sind, was eine Neubewertung der Nutzung der vorhandenen Ressourcen erfordert,

P. in der Feststellung, daß das Militär im Zuge der Freisetzung militärischer Ressourcen eine einzigartige Chance und hinreichend Kapazität hat, die zivilen Maßnahmen zur Bewältigung der zunehmenden Umweltprobleme zu unterstützen,

Q. in der Feststellung, daß die militärischen Ressourcen nationale Mittel sind, die Umweltherausforderungen hingegen globalen Charakter haben; in der Feststellung, daß deshalb unbedingt Wege für eine internationale Zusammenarbeit bei der Übertragung und Nutzung militärischer Ressourcen zum Schutz der Umwelt gefunden werden müssen,

R. unter Hinweis auf die Notwendigkeit, die kurzfristigen Kosten des Umweltschutzes gegen die langfristigen Kosten von Untätigkeit in diesem Bereich abzuwägen, sowie auf den zunehmenden Bedarf an einer Kosten-Nutzen-Analyse verschiedener Umweltstrategien, unter Einschluß möglicher Transfers, Neuausrichtung und Einsatzänderung militärischer Ressourcen,

S. in der Feststellung, daß das gemeinsame Ziel, das geschädigte Ökosystem der Erde zu sanieren, sich nicht von der Frage einer gerechten Nutzung der globalen Ressourcen trennen läßt und daß es notwendig ist, die internationale technische Zusammenarbeit zu erleichtern und den Transfer geeigneter militärischer Technologie zu fördern,

T. in der Erwägung, daß die militärischen Forschungsarbeiten über die Beeinflussung der Umwelt als Waffe trotz bestehender Übereinkommen weitergeht, wie das Beispiel des HAARP-Systems mit Standort in Alaska zeigt,

U. in der Erwägung, daß die Erfahrungen mit der Entwicklung und Nutzung der Kernenergie "für friedliche Zwecke" als willkommene Warnung davor dient, wie durch militärische Geheimhaltung eine angemessene Bewertung und Überwachung gemischter ziviler/militärischer Technologien verhindert wird, wenn keine vollständige Transparenz gegeben ist,

V. in der Erwägung, daß die allgemeine Besorgnis über die Verschlechterung des Zustands der Umwelt und die Umweltkrisen es erforderlich macht, Prioritäten in den nationalen Entscheidungsprozessen zu setzen und daß die Länder gemeinsam wirksam auf Umweltkatastrophen reagieren,

1. fordert die Kommission auf, dem Rat und dem Parlament die im Vertrag von Amsterdam vorgesehene gemeinsame Strategie vorzuschlagen, mit der für den Zeitraum 2000-2010 eine Verknüpfung der GSAP-Aspekte der EU-Politik mit den Bereichen Handel, Hilfeleistung, Entwicklungshilfe und internationale Umweltpolitik angestrebt werden kann, um so folgende Einzelfragen und deren Wechselwirkung untereinander in Angriff zu nehmen:

a) Herstellung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und Verschlechterung der Umweltsituation;

b) Wassermangel und grenzüberschreitende Wasserversorgung;

c) Entwaldung und Sanierung von Kohlenstoffsenken;

d) Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und völlige Armut;

e) nachhaltige Entwicklung und Klimaveränderung;

f) Entwaldung, Wüstenbildung und Bevölkerungswachstum;

g) Wechselwirkung zwischen allen oben genannten Faktoren mit der globalen Erwärmung der Erdatmosphäre sowie die Auswirkungen extremer Wetterbedingungen auf die Menschen und die Umwelt;

2. stellt fest, daß vorbeugende Umweltaktionen ein wichtiges sicherheitspolitisches Instrument darstellen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, in ihren langfristigen verteidigungs- und sicherheitspolitischen Konzepten, militärischen Forschungsprojekten und Aktionsplänen auch spezielle umwelt- und gesundheitspolitische Ziele zu definieren;

3. anerkennt die wichtige Rolle der Armee in der demokratischen Gesellschaft und ihre Aufgaben zur Landesverteidigung sowie die Tatsache, daß friedenssichernde und friedensstiftende Initiativen einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Umweltschäden leisten können;

4. stellt fest, daß der radioaktive Fallout aus atmosphärischen und unterirdischen Kernwaffenversuche große Mengen an radioaktivem Cäsium 137, Strontium 90 und anderen krebserregenden Isotopen über die gesamte Erde verteilt und erhebliche Umwelt- und Gesundheitsschäden in den Versuchsgebieten verursacht hat;

5. ist der Ansicht, daß verschiedene Gebiete der Welt durch die unkontrollierte, unsichere und unsachgemäße Lagerung und Versenkung von atomar angetriebenen U-Booten und Schiffen sowie durch ihre radioaktiven Brennstoffe und undichten Nuklearreaktoren gefährdet sind, wodurch die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß dadurch große Regionen bald strahlenverseucht sein könnten;

6. ist der Ansicht, daß immer noch keine geeignete Lösung gefunden worden ist, wie mit den chemischen und konventionellen Waffen umgegangen werden soll, die nach den beiden Weltkriegen in zahlreichen Meeresgebieten überall in Europa als "einfache" Lösung zur Beseitigung dieser Bestände versenkt worden sind und daß bis heute niemand weiß, welche ökologischen Folgen dies langfristig insbesondere für den Fischbestand und die Strandaktivitäten haben könnte;

7. hält einen Beitrag der Europäischen Union für notwendig, um das Problem zu lösen, daß die gesellschaftlichen und landwirtschaftlichen Strukturen in ganzen Regionen Afrikas durch militärische Auseinandersetzungen zerstört wurden und die Böden jetzt durch Umweltkatastrophen wie insbesondere durch Waldzerstörung und Erosion mit der Folge der Wüstenbildung bedroht sind;

8. fordert das Militär auf, alle Aktivitäten einzustellen, die zu Umwelt- und Gesundheitsschäden beitragen, und alle notwendigen Schritte zur Sanierung und Dekontaminierung der verseuchten Gebiete zu unternehmen;

Einsatz militärischer Ressourcen zum Nutzen der Umwelt

9. ist der Ansicht, daß die Ressourcen, die zur Sanierung der geschädigten Umwelt und zur Verhinderung weiterer Schäden verfügbar sind, nicht ausreichen, um die globalen ökologischen Herausforderungen bewältigen zu können; empfiehlt den Mitgliedstaaten deshalb, durch folgende Maßnahmen auf die Nutzung militärischer Ressourcen für den Umweltschutz hinzuwirken:

a) Einführung einer Ausbildung von Umweltschutzsoldaten mit dem Ziel, eine gemeinsame europäische Umweltbrigade aufzubauen;

b) Ermittlung ihres Bedarfs im Umweltsektor und der für Umweltschutzzwecke verfügbaren militärischen Ressourcen und Nutzung solcher Ressourcen im nationalen Umweltplan,

c) Prüfung des Aspekts, welche militärischen Ressourcen sie den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union befristet, langfristig oder auf Stand-by-Basis als Instrument der internationalen Zusammenarbeit bei Umweltkatastrophen und -krisen zur Verfügung stellen können;

d) Ausarbeitung von Plänen für den Aufbau internationaler und europäischer Schutzteams unter Rückgriff auf Personal, Ausrüstung und Einrichtungen aus dem militärischen Sektor, die im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden in umweltbedingten Notsituationen zur Verfügung gestellt werden;

e) Integration von Zielen für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung in ihr Sicherheitskonzept;

f) Gewährleistung, daß das Militär sich an genaue Umweltregeln hält und die bislang verursachten Umweltschäden behebt;

g) Einbeziehung von Umweltaspekten in ihre militärischen Forschungs- und Entwicklungsprogramme;

10. fordert die nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angesichts der Tatsache, daß es bislang nur begrenzte praktische Erfahrungen in diesem Bereich gibt, auf,

a) Zentren für den Informationsaustausch über die nationalen Erfahrungen bei der Nutzung militärischer Ressourcen für Umweltzwecke einzurichten;

b) den globalen Austausch von Umweltdaten zu fördern, einschließlich Daten, die über militärische Satelliten und andere Instrumente der Informationssammlung gewonnen werden;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, die zivilrechtlichen Umweltgesetze für die Bürgergesellschaft so zu formulieren, daß das Militär künftig die Verantwortung und die Kosten für die Untersuchung, Sanierung und Dekontaminierung von Gebieten übernimmt, die durch militärische Aktivitäten geschädigt wurden, damit diese wieder zivil genutzt werden können; dies gilt ganz besonders für die Stellen entlang der Küsten der EU, an denen chemische und konventionelle Munitionsvorräte entsorgt wurden;

12. fordert alle Mitgliedstaaten auf, umwelt- und gesundheitspolitische Ziele festzulegen, um die Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen ihrer jeweiligen nationalen Heere voranzutreiben;

13. fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, den Umweltschutz im militärischen Sektor schrittweise durch Ausbildung, technische Entwicklung und eine grundlegende Schulung des gesamten militärischen Personals und aller Wehrpflichtigen in Umweltkunde zu verbessern;

14. fordert die Europäische Union auf, gemeinsam eine neue Umweltstrategie auszuarbeiten, die den Einsatz militärischer Ressourcen für gemeinsame Umweltziele vorsieht;

15. ist der Ansicht, daß die Überwachung der Umwelt der Erde, die Bewertung der gesammelten Daten, die Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit und die Informationsverbreitung unter Nutzung einschlägiger Daten aus nationalen Beobachtungs- und Überwachungssystemen Teil der Umweltstrategien sein sollte, um ein kontinuierliches und umfassendes Bild von der Umweltsituation zu geben;

16. stellt fest, daß die drastische Senkung der Verteidigungsausgaben zu beträchtlichen regionalen Krisen führen kann und ermahnt die Mitgliedstaaten, ihre Beihilfen für die Umstellung der Rüstungsindustrie und -technologie auf zivile Produkte und Verfahren zu intensivieren - und zwar sowohl durch nationale Programme als auch durch Gemeinschaftsinitiativen wie beispielsweise das KONVER-Programm;

17. unterstreicht die Bedeutung, vorbeugende Umweltmaßnahmen zu stärken, um Umwelt- und Naturkatastrophen entgegenzuwirken;

18. fordert die Kommission auf, eine ausführliche Untersuchung über die sicherheitspolitischen Umweltgefährdungen in Europa durchzuführen und ein "Grünbuch" über militärische Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Umwelt auszuarbeiten;

19. fordert den Rat auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, daß die USA, Rußland, Indien und China das Übereinkommen von Ottawa 1997 bezüglich des Verbotes von Personenminen unverzüglich unterzeichnen;

20. ist der Ansicht, daß die EU mehr Hilfe für Minenopfer gewähren und die Entwicklung von Minenräumungstechniken unterstützen sollte; hält es für wichtig, die Entwicklung von Minenräumungstechniken zu beschleunigen;

21. ist der Ansicht, daß der Geheimhaltung in der militärischen Forschung entgegengewirkt und das Recht auf Offenheit und demokratische Prüfung militärischer Forschungsprojekte gestärkt werden muß;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Zerstörung von Waffen umweltverträgliche Verfahren zu entwickeln;

23. stellt fest, daß die größte potentielle Umweltgefahr im Umfeld der EU in der mangelnden Kontrolle über die Abfälle aus der Kernwaffenindustrie, in den Vorräten an biologischen und chemischen Kampfstoffen sowie in der Tatsache besteht, daß Sanierungsmaßnahmen im Anschluß an militärische Aktivitäten notwendig sind; betont, wie wichtig es ist, daß die Mitgliedstaaten sich für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Rahmen z. B. der UN oder der Partnerschaft für den Frieden einsetzen, damit diese Waffen so umweltschonend wie möglich zerstört und entsorgt werden;

24. ist der Ansicht, daß alle weiteren Verhandlungen über den Abbau und letztendlich die Beseitigung von Atomwaffen auf den Grundsätzen einer gegenseitigen und ausgewogenen Reduzierung beruhen müssen;

25. hält es aufgrund der extrem schwierigen Umstände in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion sowie aufgrund der globalen wie auch regionalen Umweltrisiken, die von der Verschlechterung des Zustands der noch in diesen Ländern befindlichen Atomwaffen und Kernmaterialien ausgehen, für absolut prioritär, zu einer Einigung über die weitere progressive Vernichtung von Atomwaffen zu gelangen;

Rechtliche Aspekte militärischer Tätigkeiten

26. fordert die Europäische Union auf, sich dafür einzusetzen, daß auch die neuen sogenannten nichttödlichen Waffensysteme und die Entwicklung neuer Waffenstrategien durch internationale Übereinkommen erfaßt und geregelt werden;

27. hält HAARP (High Frequency Active Auroral Research Project) wegen der weitreichenden Umweltauswirkungen für eine globale Angelegenheit und fordert, die rechtlichen, ökologischen und ethischen Auswirkungen von einem unabhängigen internationalen Organ untersuchen zu lassen, bevor weitere Forschungsarbeiten und Versuche stattfinden; bedauert die wiederholte Weigerung der Regierung der Vereinigten Staaten, einen Vertreter zu der öffentlichen Anhörung oder den folgenden Sitzungen seines zuständigen Ausschusses über die Auswirkungen des Forschungsprogramms über hochfrequente Strahlen (High Frequency Active Auroral Research Project - HAARP), das gegenwärtig in Alaska durchgeführt wird, zu entsenden;

28. fordert die STOA-Lenkungsgruppe (Scientific and Technological Options Assessment) auf, ihre Zustimmung zu geben, daß die wissenschaftlichen und technischen Beweise, die in allen vorliegenden Forschungsergebnissen über HAARP vorliegen, untersucht werden, um die genaue Art und das Gefährdungspotential, das HAARP sowohl für die lokale als auch für die globale Umwelt sowie für die Gesundheit der Menschen generell darstellt, zu ermitteln;

29. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Regierungen von Schweden, Finnland, Norwegen und der Russischen Föderation die Auswirkungen des HAARPProgramms auf die arktischen Gebiete Europas unter den Aspekten Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung zu untersuchen und dem Parlament über die Ergebnisse zu berichten;

30. fordert vor allem ein internationales Übereinkommen über ein generelles Verbot von Forschungs- und Entwicklungsprojekten - ob militärisch oder zivil -, die die Anwendung der Erkenntnisse auf dem Gebiet chemischer und elektrischer Vorgänge oder von Schallwellen oder anderen Funktionen des menschlichen Gehirns zur Entwicklung von Waffen beinhalten, die jeder beliebigen Form der Manipulation des Menschen Tür und Tor öffnen könnten; dieses Übereinkommen sollte auch ein Verbot aller derzeit bekannten sowie aller erdenklichen Anwendungsmöglichkeiten solcher Systeme umfassen;

31. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für internationale Vereinbarungen einzusetzen, um die Umwelt im Kriegsfall vor unnötigen Zerstörungen zu bewahren;

32. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer auf, sich dafür einzusetzen, daß internationale Regeln auch für militärische Tätigkeiten in Friedenszeiten mit Blick auf ihre Umweltauswirkungen festgelegt werden;

33. fordert den Rat auf, sich aktiv für die Durchführung der Vorschläge der CanberraKommission und von Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrags von Kernwaffen betreffend die nukleare Abrüstung einzusetzen;

34. fordert den Rat und vor allem die britische und französische Regierung auf, die Führung zu übernehmen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags und der Konferenz über Abrüstung, und zwar vor allem hinsichtlich weiterer Verhandlungen über die volle Durchsetzung der Abrüstungsverpflichtungen und eine möglichst schnelle Abrüstung bis auf ein Niveau, auf dem die Gesamtmenge der noch verbleibenden Waffen vorläufig keine Gefahr mehr für die Integrität und die Erhaltung der Umwelt unserer Erde darstellt;

35. fordert den Ratsvorsitz, die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die in dieser Entschließung eingenommene Position bei allen künftigen Treffen der Vereinten Nationen im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrags und der Abrüstungskonferenz oder bei damit in Verbindung stehenden Treffen zu unterstützen;

36. fordert den Präsidenten des Rats und der Kommission gemäß Artikel J 7 des Vertrags über die Europäische Union auf, ihm über den Standpunkt der Union bezüglich der einschlägigen Punkte in dieser Entschließung Bericht zu erstatten - und zwar im Kontext der bevorstehenden Treffen der Vereinten Nationen, ihrer Sonderagenturen und -gremien, insbesondere des Vorbereitungsausschusses des Atomwaffensperrvertrags 1999 und der Konferenz über Abrüstung, sowie der Treffen aller anderen relevanten internationalen Foren;

37. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

B BEGRÜNDUNG

Verteidigung gegen Umweltgefährdungen

Die sicherheitspolitische Situation hat sich innerhalb relativ kurzer Zeit grundlegend verändert. Vor weniger als 10 Jahren verlief der Eiserne Vorhang mitten durch ein atomwaffengerüstetes Europa. Jetzt wird Europa geeint, die Europäische Union strebt eine Erweiterung unter Einbeziehung der früheren Länder des Warschauer Paktes an. Der Kalte Krieg ist vorbei, eine große kriegerischere Auseinandersetzung in Europa erscheint heute als unmöglich. Gleichzeitig zeichnen sich neue Bedrohungen ab. Große Flüchtlingsströme, ethnische Konflikte, Terrorismus und internationales Verbrechen sind einige Beispiele für Gefährdungen der Sicherheit in unserer Zeit. Eine weitere ernste Gefahr stellen Naturkatastrophen und Umweltprobleme dar, zurückzuführen auf natürliche Ursachen und auf die Nutzung der Ressourcen der Erde durch den Menschen.

Eine Reihe von Umweltkatastrophen haben die Menschheit vor neue Probleme gestellt, zuletzt durch das Dammunglück in Spanien. Die Erderosion in Italien, die durch das Naturphänomen El Niño bedingte Wüstenbildung und das Kernkraftunglück in Tschernobyl sind andere Beispiele aus neuerer Zeit für die zerstörerischen Folgen von Natur- und Umweltkatastrophen. In bestimmten Gebieten der Erde kann die Trockenheit die Ernte mehrerer Jahre vernichten, mit der Folge, daß große Teile der Bevölkerung Hunger leiden, in vielen Fällen mit tödlichem Ausgang. Der Mensch ist gegen solche Katastrophen heute nur sehr unzulänglich gerüstet.

Umwelt- und Naturkatastrophen sind eine Tragödie für den einzelnen Menschen und können katastrophale Folgen für die Gesellschaft und ganze Nationen haben. Solche Art Katastrophen sind mit gewaltigen Kosten verbunden, sowohl in Form des Verlusts von Leben als auch in Form von Kosten für die Beseitigung der materiellen Schäden. Wenn sich solche Katastrophen ereignen zeigt sich, daß es nicht genügend Ressourcen gibt, um vor ihnen zu warnen und/oder sie zu verhindern. Die unternommenen Anstrengungen kommen häufig viel zu spät. Es gilt daher, den vorbeugenden Aspekt zu stärken. Das erfordert gewaltige Anstrengungen, aber die verfügbaren Ressourcen sind sehr begrenzt. Hier ist eine Neuausrichtung bei der Nutzung der verfügbaren Ressourcen notwendig, gleichzeitig müssen neue Ressourcen bereitgestellt werden. Es ist offensichtlich, daß ein Land auf sich allein gestellt sich nicht gegen Umweltkatastrophen schützen kann, Umweltprobleme machen eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern notwendig. Die Gefahren sind globaler Art, internationale Zusammenarbeit ist daher unverzichtbar.

Lokale und regionale ökologische Probleme können erhebliche Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen haben. Radioaktiver Niederschlag, Überschwemmungen und Trockenheit machen nicht an den Grenzen der Länder halt. Umweltflüchtlinge überschreiten die nationalen Grenzen von Ländern, die genauso arm oder noch ärmer sind wie das Land, aus dem sie kommen. Diese neuen Ursachen für Instabilität und Unsicherheit müssen sich in Inhalt und Form der Anstrengungen der Länder um die Erhaltung und Schaffung von Frieden und Sicherheit niederschlagen. Folglich muß die Tatsache, daß Umwelt- und Ökologieprobleme schwerwiegende Bedrohungen für den Frieden und die Sicherheit darstellen, auch in der Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik Berücksichtigung finden. Es bedarf einer Analyse, wie militärische Ressourcen sich gegen diese zunehmende Sicherheitsbedrohung und zur Beseitigung dieser neuen Ursachen von Instabilität und Unsicherheit einsetzen lassen. Es ist dringend notwendig, Ressourcen zu mobilisieren, um diesen Umweltherausforderungen gewachsen zu sein.

Die veränderte sicherheitspolitische Lage hat zu militärischer Entspannung, zu Abrüstung und zu vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den früheren feindlichen Mächten USA und Rußland geführt, mit dem Ergebnis eines weitreichenden Truppenabbaus und der Auflösung militärischer Einheiten, wodurch militärische Ausrüstung nicht mehr benötigt wird. Vor allem Rußland und die USA haben umfassende Kürzungen im Verteidigungssektor vorgenommen, aber auch in Europa sind die Verteidigungsausgaben zurückgegangen.[1]

Im Zuge der Freisetzung militärischer Ressourcen hat das Militär eine einzigartige Chance und umfassende Kapazität, um etwas gegen die zunehmenden Umweltprobleme zu unternehmen. Das Militär ist straff organisiert und verfügt über umfassende technische Ausrüstung, die sich ohne größeren Aufwand für Umweltzwecke einsetzen ließe. Dies kann durch Einsatzänderung oder Neuausrichtung der Ressourcen erfolgen. Die Europäische Union sollte sich auf eine neue Umweltstrategie einigen, die den Einsatz militärischer Ressourcen für einen gemeinsamen Umweltschutz vorsieht. Die Europäische Union kann eine wichtige Vorreiterrolle bei der Übernahme einer gemeinsamen globalen ökologischen Verantwortung spielen und gleichzeitig die friedens- und vertrauensschaffenden Anstrengungen fördern.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen sowohl über die technischen als auch über die wirtschaftlichen Voraussetzungen, um umfassende Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen. Sie wissen auch, welche Folgen es hätte, die Umweltherausforderungen zu ignorieren. Umweltzerstörung beeinträchtigt die Voraussetzungen für Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung, aber trotzdem sind die Militärausgaben auf der Erde drei- bis fünfmal so hoch wie die Ausgaben für den Umweltschutz.[2]

Das Militär selbst stellt einen großen umweltzerstörenden Sektor dar. Schon deshalb sollte es erheblich mehr Verantwortung für die Umwelt übernehmen.

Moderne Sicherheitsbedrohungen

Das Bewußtsein auf internationaler Ebene für die Größenordnung der Umweltprobleme nimmt zu. Dies zeigt sich insbesondere durch die Folgekonferenzen der Vereinten Nationen über Wasser (Mar del Plata), Wüstenbildung (Nairobi), Umwelt und Entwicklung (Rio de Janeiro) und Klimaänderungen (Kyoto). Umweltprobleme können derart gewaltige Probleme verursachen, daß sie die Sicherheit sowohl der Menschen als auch der Staaten gefährden. Umweltprobleme können auch Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen der einzelnen Staaten haben. Luft und Wasser kennen keine Staatsgrenzen. Besondere Beispiele für potentielle oder bereits bestehende Umweltgefährdungen sind:

Begrenze Wasserressourcen

Mit der Zunahme der Bevölkerungszahl auf der Erde steigt auch der Bedarf an sauberem Wasser. Süßwasser ist eine sehr ungleich verteilte Naturressource, weniger als 10 Länder besitzen 60% der Süßwasservorkommen der Erde[3], und mehrere Länder in Europa sind auf die Einfuhr von Wasser angewiesen. Bei künftigen Konflikten kann ein Angriff auf die Süßwasserquellen nicht nur ein Ziel an sich sein, sondern auch sogar Konfliktursache. Streitigkeiten über die Wasserrechte können zu stärkeren internationalen Spannungen sowie lokalen und/oder internationalen Konflikten führen. Beispielsweise könnte der Streit über den Fluß Indus eine bewaffnete Auseinandersetzung in den gespannten Beziehungen zwischen Indien und Pakistan auslösen. Die Liste potentieller Konflikte über den Zugang zu Süßwasser ist lang. Schätzungsweise 300 Flüsse, Seen und Grundwasserquellen liegen in internationalen Grenzgebieten.[4] Im Nahen Osten haben 9 von 14 Ländern einen Mangel an Wasserressourcen, und auch in den anderen Ländern besteht die große Gefahr, daß auch sie betroffen sein werden.[5] Im Jahr 1995 verfügte ein Fünftel der Bevölkerung der Erde über keinen Zugang zu sauberem Wasser, nach Schätzungen wird dieser Anteil sich bis zum Jahr 2025 auf zwei Drittel erhöhen.[6]

Klimaänderungen

Durch erhöhte Emissionen von u.a. Kohlendioxid[7] ist die Durchschnittstemperatur auf der Erde in unserem Jahrhundert um 5 Grad gestiegen. Die Wärme ist auch intensiver geworden. Wissenschaftler haben festgestellt, daß die Luftfeuchtigkeit in den letzten 20 Jahren um mehr als 10% zugenommen hat. Die höhere Feuchtigkeit kann stärkere und häufigere Unwetter in bestimmten Gegenden verursachen, gleichzeitig werden andere Gebiete von Trockenheit heimgesucht. Möglicherweise bedarf es bis zu 20 Jahren intensiver Forschung über die globalen Klimaänderungen, bevor auf fundierter Grundlage entschieden werden kann, welche Maßnahmen notwendig sind.

Der Zwischenstaatliche Ausschuß für Klimaänderung (IPCC), ein internationales Gremium, dem 2.000 führende Wissenschaftler aus aller Welt angehören, sieht voraus, daß die Temperatur auf der Erde um 1,5 bis 4,5 Grad zunehmen und der Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 um 50 cm steigen wird, wenn die Kohlendioxidemissionen auf dem heutigen Niveau verbleiben. Nach Berechnungen befindet sich ein Drittel der Weltbevölkerung und rund ein Drittel der Infrastruktur in den Küstengebieten der Erde. Ein Anstieg des Meeresspiegels würde zur Überflutung großer Gebiete führen, und mehrere Millionen Menschen würden von Hungersnot betroffen, weil große landwirtschaftliche Flächen verlorengingen.

Diese und andere Umweltgefahren können Auslöser für Flüchtlingsströme sein. Umweltflüchtlinge ziehen immer stärker die Aufmerksamkeit der internationalen Staatengemeinschaft auf sich. Schätzungsweise 25 Millionen Menschen sind auf der Flucht vor Trockenheit, Bodenerosion, Wüstenbildung und anderen Umweltproblemen, daneben gibt es ca. 22 Millionen "traditionelle" Flüchtlinge. Umweltflüchtlinge können nach Auffassung von Experten "eine der größten humanitären Krisen unserer Zeit" verursachen.[8] Diese Flüchtlinge leiden unter sozialen, politischen und wirtschaftlichen Problemen, die zu Konflikten und Gewalt führen können. Umweltflüchtlinge müssen offiziell anerkannt werden. Es bedarf einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit, um diese Probleme zu lindern, sowie einer stärkeren Unterstützung für die betroffenen Länder und ihre Bevölkerung.

Auswirkungen des Militärs auf die Umwelt in Krieg und Frieden

Militärische Aktivitäten sind für eine weitreichende Umweltzerstörung verantwortlich. Sie haben sowohl im Frieden als auch im Krieg erhebliche negative Folgen für die Umwelt, sowohl vorsätzlich herbeigeführte als auch unbeabsichtigte Folgen. Die Zerstörung der Umwelt ist eine seit der Antike bekannte Form der Kriegsführung. Krieg stellt auch die bei weitem schwerwiegendste Bedrohung für die Umwelt dar. Ein aktuelles Beispiel sind die zerstörerischen Folgen des Golfkriegs mit Hunderten von brennenden Ölquellen und Unmengen an giftigen Stoffen, die unkontrolliert in die Atmosphäre gelangt sind. Es wird lange Zeit brauchen, bis die Umwelt sich erholt hat. Manche Schäden sind möglicherweise irreparabel.

Das Militär entwickelt immer stärkere Waffen, die weitreichende und zerstörerische Auswirkungen auf die Umwelt haben. Ein moderner Krieg bedeutet eine größere Umweltzerstörung als jede andere umweltschädigende Tätigkeit. Im folgenden werden verschiedene Waffensysteme beschrieben, die schwerwiegende und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt auch in Friedenszeiten haben.

Minen

Minen stellen ein gewaltiges Umweltproblem dar. Nach Angaben des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) bilden Landminen eine der schwerwiegendsten materiellen Kriegsfolgen, sie können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen. Das Auslegen von Minen schädigt große Gebiete, häufig landwirtschaftliche Flächen, die für lange Zeit nicht genutzt werden können. Minen stellen das größte Entwicklungshemmnis in vielen der ärmsten Gebiete der Welt dar. 80 bis 110 Millionen Minen sind in 65 Ländern der Erde verlegt. Sie können mehrere Jahrzehnte nach dem Auslegen detonieren, und die Mehrheit der Opfer ist unter der Zivilbevölkerung zu finden, vor allem Kinder. Die Minenräumung ist sehr gefährlich, zeitaufwendig und kostspielig. Die Entwicklung neuer Minenräumungsverfahren geht viel zu langsam vor sich und muß beschleunigt werden.

Als positives Ergebnis der Konferenz in Oslo im Jahr 1997 ist zu vermerken, daß alle Personenminen ohne Ausnahme verboten wurden, daß die gelagerten Minen[9] innerhalb von vier Jahren zerstört werden sollen und daß die Hilfe für Länder, die Probleme mit Minen haben, verstärkt wird. Eine große Zahl von Staaten hat das Übereinkommen 1997 in Ottawa unterzeichnet, aber mehrere Länder, darunter die USA, Rußland, Indien und China, haben die Unterzeichnung abgelehnt. Die Europäische Union muß sich dafür einsetzen, daß diese Länder sich dem Übereinkommen unverzüglich anschließen. Die EU müßte in größerem Maße Hilfe für die Minenopfer bereitstellen und die Entwicklung von Minenräumungstechniken fördern.

Sogenannte nichttödliche Waffen[10]

Sogenannte nichttödliche Waffen sind keine neue Waffenart, sondern existieren schon viele Jahre in Form von beispielsweise Wasserwerfern, Gummigeschossen und Tränengas. Heute jedoch gibt es immer fortschrittlichere Waffentechniken, die trotz der Tatsache, daß sie weitreichende Schäden verursachen und u.a. zu Invalidität oder Tod führen können, nichttödlich genannt werden.

Es sind sowohl gegen Sachen als auch gegen Personen gerichtete Waffen entwickelt worden. Ein Beispiel sind akustische Waffen, die durch die Erzeugung eines Niedrigfrequenztons verwirren und desorientieren und dadurch den Feind neutralisieren können. Andere Beispiele sind Klebeschaum und Blendlaser. Chemische Stoffe, die Wasser verfärben, können die Landwirtschaft und die Bevölkerung beeinträchtigen. Durch elektromagnetische Strahlen können die Daten-, Navigations- und Kommunikationssysteme des Feindes gestört werden. Sogenannte nichttödliche Waffen lassen sich auch gegen die Infrastruktur und die Behörden eines Landes einsetzen, sie können Eisenbahnsysteme zum Erliegen bringen oder Chaos im Finanzsystem eines Landes verursachen. Diesen Waffen gemeinsam ist, daß sie darauf ausgerichtet sind, einen potentiellen Feind auf "strategischer Ebene" aufzuhalten, zu behindern und zu besiegen.[11]

Die für diese verschiedenen Waffentypen verwendete einheitliche Bezeichnung "nichttödlich" ist in hohem Maße irreführend. Durch die Bezeichnung "nichttödlich" sollen diese Waffen humaner als konventionelle Waffen erscheinen - aber es gibt keine humanen Waffen. Die Anwendung jeder Art von Waffe ist mit dem Risiko einer Schädigung oder des Todes verbunden, was ja genau der Zweck einer Waffe ist. Sogenannte nichttödliche Waffen werden normalerweise in einer frühen Stufe eines Konflikts eingesetzt und können sogar einen Konflikt auslösen. Die Anwendung von Gewalt durch Soldaten oder Polizisten nimmt möglicherweise dadurch zu, daß die Waffen als weniger gefährlich erscheinen. Es besteht das Risiko, daß diese Waffen die Schwelle für die Anwendung von Gewalt bei der Austragung von Konflikten senken.

Zweck dieser nichttödlichen Waffen ist es, den Feind ohne langanhaltendes Leid und ohne tödlichen Ausgang zu neutralisieren. Aber wie und gegen wen sogenannte nichttödliche Waffen eingesetzt werden, ist ein wichtiger Aspekt der Auswirkungen solcher Waffen, denn eine Waffe, die einen Soldaten neutralisieren kann, schädigt möglicherweise ein Kind oder einen älteren Menschen oder führt sogar zum Tod. In welchem Abstand und in welcher Menge eine Waffe eingesetzt wird, sind andere Faktoren, die die Wirkung einer Waffe beeinflussen. Als Vergleich läßt sich anführen, daß konventionelle Waffen "nur" eine Letalität von 25% haben.[12]

Sogenannte nichttödliche Waffen werden als wirksames Hilfsmittel in der modernen Kriegsführung genutzt, entweder allein für sich oder in Verbindung mit konventionellen Waffen. Beispielsweise setzten die USA im Golfkrieg Radiofrequenz-Waffen ein, um das Energiesystem des Irak zu lähmen[13], wenngleich nicht bekannt war, wie RF-Waffen auf Personen wirken. Nichttödliche Waffen sind somit nicht getrennt von einem tödlichen System zu betrachten, sondern als ein Teil eines solchen. Die Entwicklung sogenannter nichttödlicher Waffen weitet die Optionen der Kriegsführung aus. Das Ergebnis ist somit eine stärkere Anwendung militärischer Kräfte und nicht das Gegenteil. Sogenannte nichttödliche Waffen führen nicht zu nichttödlichen Konflikten.

In Verbindung mit der Entwicklung immer weiterer, unterschiedlicher Arten sogenannter nichttödlicher Waffen wächst das Interesse von Militär, Polizei und Politik, ihre Wirkung zu testen. Sogenannte nichttödliche Waffen dürfen nicht zu einem Instrument der politischen Einmischung und der Vorherrschaft des Nordens über den Süden werden.

Es gibt keine wirksamen Vorschriften über sogenannte nichttödliche Waffen. Nur eine geringe Zahl dieser Waffen und Techniken läßt sich durch Auslegung der verschiedenen Rüstungskontrollvorschriften verbieten, beispielsweise Klebeschaum (der in Somalia und Bosnien zum Einsatz kam). Verschiedene Laserarten (die Erblindungen bei Menschen hervorrufen) sind im Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen Einschränkungen unterworfen worden. Biologische giftige Stoffe (beispielsweise Salmonellen und andere Bakterien) sind durch das Übereinkommen über biologische Waffen verboten. Verschiedene dieser Waffen können schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das internationale Recht muß deshalb gestärkt werden, um Regeln für neue Waffen festzulegen, deren Entwicklung ständig weitergeht.

Das "Cyrus-Projekt" des IKRK kann in Ermangelung anderer verläßlicher internationaler Vorschriften auf sogenannte nichttödliche Waffen angewendet werden. Das "Cyrus-Projekt" hat konventionelle Waffen klassifiziert und Kriterien geschaffen, gemessen an Letalität, Behinderung, Notwendigkeit der Behandlung, Blutzufuhr usw. Die Europäische Union sollte sich dafür einsetzen, daß auch die neuen Waffentechniken und die Entwicklung neuer Waffenstrategien durch internationale Übereinkommen erfaßt und geregelt werden.

Chemische Waffen

Die Bemühungen der Vereinten Nationen um die Zerstörung chemischer Waffen und anderer Massenvernichtungswaffen im Irak hat schwerwiegende Besorgnisse über die Umweltauswirkungen militärischer Aktivitäten ausgelöst und die Notwendigkeit verstärkt, ökologisch sichere Verfahren für die Zerstörung von Waffen zu finden. Das Übereinkommen über chemische Waffen (CWC) trat im April 1997 in Kraft. In Artikel 1 verpflichten sich die Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, unter keinen Umständen jemals chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen oder zu exportieren. Sie verpflichten sich außerdem, niemals chemische Waffen einzusetzen und bereits vorhandene chemische Waffen zu zerstören. Gemäß Artikel 3 des Übereinkommens sollen die Staaten spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten des Übereinkommens Angaben vorlegen, ob sie chemische Waffen besitzen, wo solche Waffen gelagert sind sowie einen Plan für die Zerstörung dieser Waffen unterbreiten. Die Zerstörung sollte mit den ältesten Waffen beginnen. 165 Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, 110 Staaten haben es ratifiziert. 26 Staaten lehnen eine Unterzeichnung ab, darunter wichtige Länder im Nahen Osten.

Die Zerstörung chemischer Waffen löst große Besorgnisse unter Umweltaspekten aus, denn hierzu gehören Zehntausende Tonnen Senfgas, Nervengas und andere chemische Stoffe. Chemische Kampfmittel lassen sich durch Verbrennung zerstören, aber es gibt nur sehr wenige Länder, die über entsprechende Anlagen verfügen. Chemische Waffen unschädlich zu machen ist sehr teuer, drei- bis zehnmal so teuer wie ihre Produktion. Damit Rußland, das über sehr große Bestände an chemischen Waffen verfügt, dieses Arsenal vernichten kann, bedarf es der wirtschaftlichen Unterstützung anderer Länder. In Kambarka, einer Stadt in Rußland, sind 6.000 t chemische Waffen in Holzunterständen gelagert, 2 km von einem dichtbesiedelten Gebiet entfernt. Der Umgang mit den großen Mengen an gefährlichen Stoffen erfordert einen gewaltigen Einsatz an Ressourcen, und die Zerstörung wird mehrere Jahre dauern. Es besteht ein eindeutiges Risiko, daß es zu Unglücken kommt und daß die Waffen in falsche Hände geraten.

Es ist bestätigt worden, daß etwa 150.000 t Bomben, Artilleriegeschosse und mit chemischen Kampfstoffen gefüllte Minen, bei denen es sich überwiegend um senfgas-, phosgen-, tabun- und arsenhaltige Kampfstoffe handelt, nach Ende des Zweiten Weltkriegs im Skagerrak versenkt wurden. Für die Ostsee beläuft sich die entsprechende Menge auf 40.000 t. Viele der Behälter sind durchgerostet, und die chemischen Kampfmittel kommen in direkten Kontakt mit dem Meereswasser. Es wurde beschlossen, sie bis auf weiteres auf dem Meeresgrund zu belassen, da das Risiko für das Austreten großer Mengen giftiger Stoffe bei der Bergung als noch größer angesehen wird.

Atomwaffen

Die Umweltfolgen eines Atomwaffenkriegs wären gewaltig. Wahrscheinlich würden die kombinierten Auswirkungen des radioaktiven Niederschlags über großen Gebieten, der Abnahme der Ozonschicht durch die Stickoxide aus den Kernwaffenexplosionen und der großflächigen und langanhaltenden Brände Umweltkatastrophen verursachen.

Auch Atomtests haben erhebliche umweltzerstörerische Wirkungen. Die Gesamtmenge an radioaktivem Abfall, der bei atmosphärischen Versuchen in die Atmosphäre freigesetzt wird, wird um das Hundert- bis Tausendfache höher veranschlagt als die Freisetzungen bei dem Unglück von Tschernobyl.[14] Das begrenzte Atomtestabkommen zwischen den USA, der UdSSR und Großbritannien verbot Atomtests in der Atmosphäre, im Weltraum und im Wasser, d.h. alle Atomwaffenversuche mit Ausnahme der unterirdischen.

Frankreich hat seit 1966 über 180 Atomtests auf dem Pazifikatoll Mururoa mit erheblichen Umweltauswirkungen durchgeführt.[15] Im Bodensediment der Lagunen des Mururoa- und des Fangataufa-Atolls wurden mehrere Kilogramm gefährliches Plutonium gefunden. Plutoniumpartikel haben sich auch auf drei Inseln in der Nähe von Mururoa verteilt.[16] Indien und Pakistan führten erst vor kurzem Atomversuche durch.[17] Der technische Stand dieser Versuche wird nicht als hinreichend kontrolliert angesehen, wodurch sie möglicherweise Umweltauswirkungen bis weit über die Region selbst hinaus haben können. Eine unabhängige internationale Untersuchung der Umweltauswirkungen auf dem Testgelände und dessen Umgebung sollte deshalb unverzüglich durchgeführt werden.

Plutonium ist der absolut gefährlichste bekannte Stoff. Viele Länder besitzen große Mengen an militärischem Plutonium, und aus "zivilem" Plutonium lassen sich relativ einfach Kernwaffen herstellen. Heute für zivile Zwecke benutzte Anlagen lassen sich in kurzer Zeit für die Herstellung von Kampfmitteln umrüsten. Bei der Herstellung von Plutonium entstehen große Mengen hochradioaktiver flüssiger Abfälle. Die Behandlung nuklearer Abfälle wirft große Probleme auf. Die großangelegte Herstellung von Massenvernichtungswaffen in den letzten Jahrzehnten hat zur Entstehung großer Abfallmengen geführt. Es ist kein praktikables Verfahren für die Lagerung von radioaktivem Abfall bekannt. Dieser Abfall wird üblicherweise in Tanks gelagert, aber große Mengen sind auch direkt in die Natur abgeleitet worden. Dieser radioaktive Abfall ist hochentzündlich und kann explodieren, wenn er nicht belüftet oder gekühlt wird. 1957 kam es zu einem Unglück im Kernkraftwerk Tscheljabinsk-65 in der Nähe der Stadt Kystym im Uralgebirge, wobei ein mit radioaktiven Stoffen gefüllter Tank explodierte und radioaktiver Abfall sich über ein Gebiet von 1.000 km2 verbreitete. 10.000 Menschen wurden evakuiert. Am See Karachay in der Nähe von Tscheljabinsk-65 nimmt man immer noch nur durch Aufenthalt am Seeufer soviel radioaktive Strahlung auf, daß dies unmittelbar zum Tod führt.[18]

Im Baltikum gibt es große Gebiete, die durch frühere sowjetische militärische Aktivitäten verunreinigt sind. In Estland enthält der See Sillanmä, auch "Atomsee" genannt, radioaktive Abfälle des Militärs, die Tausenden von Atomwaffen entsprechen. Sillanmä liegt 100 m von der Ostsee entfernt. Ein Austreten in die Ostsee hätte zerstörerische Folgen für die Umwelt im gesamten Ostseeraum.

Ende der 80er Jahre verfügte Rußland über mehr atomangetriebene U-Boote als alle anderen Länder der Welt zusammen. Die Halbinsel Kola und Sewrodwinsk in Rußland weisen gegenwärtig die höchste Konzentration von Nuklearreaktoren auf (240 Anlagen).[19] Auf den Werften der KolaHalbinsel sind große Mengen radioaktiver Abfälle und atombetriebene U-Boote gelagert. Rußland und die russische Flotte sind nicht in der Lage, die verschrotteten Reaktoren zu behandeln. Sie verfügen nicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten, eine sichere Beseitigung zu finanzieren. Niedrige Löhne haben dazu geführt, daß hochqualifiziertes Personal die Werften verläßt, was zu einem erheblichen Befähigungsmangel geführt hat.

Selbst mitten in Moskau sind 1.200 Quellen radioaktiver Vergiftung gefunden worden, u.a. in Sandgruben, Bunkern, Privatwohnungen, Garagen und Sportanlagen.[20] Die Möglichkeit, daß man auf Kernwaffen, chemische und biologische Waffen aus Militärlagern und Stoffen aus Forschungsinstitutionen und Industrie stößt, sollte nicht unterschätzt werden.

Es stellt sich das schwerwiegende Problem, daß die geeignete Ausrüstung fehlt, um die Abfälle umweltverträglich zu behandeln. Wirtschaftlich und ökologisch kann ein Unglück verheerende Konsequenzen haben. Jedes Jahr, das vergeht, ohne daß angemessene Maßnahmen ergriffen werden, vergrößert die Gefahr und die Dimension eines schwerwiegenden Unglücks.

Es gibt einen konkreten und realistischen Vorschlag, wie das Kernwaffenarsenal der Welt schrittweise beseitigt werden könnte. Den Vorschlag hat die unabhängige Sachverständigengruppe, die die Canberra-Kommission bildete, im August 1996 vorgelegt.[21] Im Juli 1996 faßte der Internationale Gerichtshof in Den Haag einstimmig die Entscheidung, daß Artikel 6 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen die Kernwaffenstaaten verpflichtet, Verhandlungen über die Abrüstung im atomaren Sektor einzuleiten. Der Gerichtshof stellte außerdem fest, daß die Androhung der Anwendung von Atomwaffen oder die konkrete Anwendung von Atomwaffen mit dem Völkerrecht unvereinbar ist. Die Europäische Union sollte sich aktiv dafür einsetzen, daß der Vorschlag der Canberra-Kommission und Artikel 6 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen durchgeführt werden.

HAARP - Ein klimabeeinträchtigendes Waffensystem

Am 5. Februar 1998 führte der Unterausschuß für Sicherheit und Abrüstung des Europäischen Parlaments eine Anhörung u.a. über HAARP durch. Vertreter der NATO und der USA waren eingeladen worden, nahmen jedoch an der Anhörung nicht teil. Der Ausschuß bedauert es, daß die USA keinen Vertreter entsandt hatten, der auf Fragen hätte antworten und die Gelegenheit nutzen können, zu dem vorgelegten Material Stellung zu nehmen.[22]

HAARP, Forschungsprogramm für hochfrequente Strahlenforschung (High Frequency Active Auroral Research Project), wird gemeinsam von der Luftwaffe der USA und dem Geophysikalischen Institut der Universität Alaska, Fairbanks, durchgeführt. Auch in Norwegen laufen ähnliche Untersuchungen, ebenfalls in der Antarktis und auch in der früheren Sowjetunion.[23] HAARP ist ein Forschungsprojekt, bei dem mit einer bodengestützten Anlage mit einem Netz von Antennen, die alle mit einem eigenen Sender ausgestattet sind, Teile der Ionosphäre[24] mit starken Radiowellen erwärmt werden. Die erzeugte Energie heizt bestimmte Teile der Ionosphäre auf, was auch Löcher in der Ionosphäre und künstliche "Spiegel" herbeiführen kann.

HAARP ist für viele Zwecke einsetzbar. Durch Manipulation der elektrischen Eigenschaften in der Atmosphäre lassen sich gewaltige Kräfte kontrollieren. Wird dies als militärische Waffe eingesetzt, können die Folgen für den Feind verhängnisvoll sein. Durch HAARP läßt sich ein fest umrissenes Gebiet millionenfach stärker mit Energie aufladen als mit irgendeiner anderen herkömmlichen Energiequelle. Die Energie läßt sich auch auf ein bewegliches Ziel ausrichten, u.a. auf feindliche Raketen.

Das Projekt ermöglicht auch eine bessere Kommunikation mit U-Booten und die Manipulation der globalen Wetterverhältnisse. Aber auch das Gegenteil, eine Störung der Kommunikation, ist möglich. Durch Manipulation der Ionosphäre kann man die globale Kommunikation stören, gleichzeitig bleiben die Kommunikationsverbindungen des Anwenders erhalten. Eine weitere Nutzungsmöglichkeit des Systems ist eine Röntgenaufnahme der Erde bis in eine Tiefe von mehreren Kilometern (erddurchdringende Tomographie), um Öl- und Gasfelder aufzuspüren, aber auch unterirdisch stationierte Militäranlagen. Eine weitere Nutzung des HAARP-Systems ist Radar, das über den Horizont blicken und Objekte in großer Entfernung erfassen kann. Dadurch lassen sich nähernde Objekte jenseits des Horizonts ausmachen.

Seit den 50er Jahren führen die USA Atomexplosionen im Van Allen-Gürtel durch[25], um zu erforschen, welche Auswirkungen der entstehende elektromagnetische Impuls in so großer Höhe auf Funkverbindungen und die Wirkungsweise von Radaranlagen hat. Diese Explosionen erzeugten neue Magnetstrahlengürtel, die fast um die gesamte Erde liefen. Die Elektronen bewegten sich auf magnetischen Feldlinien und erzeugten ein künstliches Nordlicht über dem Nordpol. Durch diese militärischen Versuche entsteht die Gefahr, daß der Van Allen-Gürtel für lange Zeit schwerwiegend gestört wird. Das Magnetfeld der Erde kann sich über großen Gebieten ausweiten und Funkverbindungen unmöglich machen. Nach Aussagen amerikanischer Wissenschaftler kann es Hunderte von Jahren dauern, bis der Van Allen-Gürtel wieder zu seinem normalen Zustand zurückfindet. HAARP kann Veränderungen der klimatischen Bedingungen bewirken. Das System kann auch das gesamte Ökosystem beeinträchtigen, insbesondere in der empfindlichen Antarktis.

Eine weitere schwerwiegende Folge von HAARP sind die Löcher in der Ionosphäre, die durch die nach oben gerichteten starken Wellen entstehen. Die Ionosphäre schützt uns vor einfallender kosmischer Strahlung. Es besteht die Hoffnung, daß die Löcher sich wieder schließen, aber die Erfahrungen mit den Veränderungen der Ozonschicht deuten in die entgegengesetzte Richtung. Die schützende Ionosphäre weist also große Löcher auf..

HAARP ist wegen der umfassenden Auswirkungen auf die Umwelt eine globale Angelegenheit, und es ist zu bezweifeln, ob die Vorteile dieses Systems wirklich die Risiken aufwiegen. Die ökologischen und ethischen Auswirkungen müssen vor weiteren Forschungsarbeiten und Versuchen untersucht werden. HAARP ist der Öffentlichkeit fast nicht bekannt, und es ist wichtig, daß die Bevölkerung davon Kenntnis erhält.

HAARP steht in Verbindung mit 50 Jahren intensiver Weltraumforschung für eindeutig militärische Zwecke, beispielsweise als Teil des "Kriegs der Sterne", um die obere Atmosphäre und die Kommunikation zu kontrollieren. Solche Forschungsarbeiten sind als schwerwiegend umweltschädigend anzusehen, sie können unübersehbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen haben. Niemand weiß heute mit Sicherheit, welche Auswirkungen HAARP haben kann. Der Geheimhaltung in der militärischen Forschung muß entgegengewirkt werden. Das Recht auf Öffentlichkeit und demokratische Kontrolle militärischer Forschungsprojekte und die parlamentarische Kontrolle müssen gestärkt werden.

Eine Reihe internationaler Übereinkommen (Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken, der Antarktis-Vertrag, der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper sowie das UNSeerechtsübereinkommen) lassen HAARP nicht nur unter humanen und politischen Aspekten, sondern auch unter rechtlichen Aspekten als äußerst zweifelhaft erscheinen. Der Antarktis-Vertrag schreibt vor, daß die Antarktis nur für friedliche Ziele genutzt werden darf.[26] Dies würde bedeuten, daß HAARP eine Verletzung des Völkerrechts darstellt. Alle Auswirkungen der neuen Waffensysteme müssen von unabhängigen internationalen Einrichtungen untersucht werden. Es sind weitere internationale Vereinbarungen anzustreben, um die Umwelt im Krieg vor unnötiger Zerstörung zu schützen.

Einfluß militärischer Aktivitäten auf die Umwelt

Nicht nur die militärischen Waffensysteme, sondern im Grunde alle militärischen Aktivitäten wirken sich in irgendeiner Form auf die Umwelt aus, auch Manöver in Friedenszeiten. Bei der Behandlung des Themas Umweltzerstörung jedoch ist die Rolle des Militärs praktisch nie angesprochen worden, nur die Auswirkungen der Zivilgesellschaft auf die Umwelt war Gegenstand von Kritik. Dafür gibt es mindestens zwei Erklärungen.[27] Die Geheimhaltung erschwert eine Diskussion über militärische Aktivitäten, und es ist schwierig, das größte Interesse eines Landes, nämlich seine Sicherheit und Verteidigung, gegen den Faktor Umwelt zu stellen. Heute, da Umwelt- und Naturkatastrophen eine schwerwiegende Sicherheitsbedrohung darstellen, erscheint auch dieses Argument zweifelhafter.

Das Militär versucht, sich in Friedenszeiten unter möglichst realistischen Bedingungen auf seine Aufgaben im Krieg vorzubereiten. Dafür werden Manöver unter kriegsähnlichen Bedingungen durchgeführt, was große Belastungen für die Umwelt mit sich bringt. Dies zeigt beispielsweise der Rückzug der sowjetischen Truppen und die zurückgegebenen Militärbasen in Ost- und Zentraleuropa, die weitreichende Schäden in der Umwelt vor Ort verursacht haben. Militärische Übungen führen zu umfassenden Schäden an Landschaft und Fauna. Manöver bedeuten für große Gebiete eine starke Umweltzerstörung. Die Testgelände für Artillerie und taktische Geschosse beanspruchen große Flächen für die militärische Nutzung. Auch die Produktion von militärischer Ausrüstung und die Industrie, die militärische Produkte herstellt, verursachen erhebliche Umweltprobleme.

Emissionen verschiedener klimabeeinträchtigender Gase, insbesondere Kohlendioxid, aber auch die Verbrennung fossiler Brennstoffe und die Freisetzung von FCKW mit der damit verbundenen Zerstörung der Ozonschicht, sind auf das Militär zurückzuführen.[28] Besonders umweltschädigend sind in großen Höhen fliegende Flugzeuge und Raketen, sowohl in Form von Lärm- als auch von Treibstoffemissionen.[29] Alle Festbrennstoffraketen setzen große Mengen Salzsäure in den Abgasen frei, und bei jedem Flug mit einer Raumfähre werden etwa 75 t ozonzerstörendes Chlor freigesetzt. Auch der Lärm bei militärischen Übungen mit großkalibriger Munition kann Umweltbeeinträchtigungen verursachen.

Bei Schießübungen kommt es zu einer Verunreinigung durch Metalle, die in die Natur gelangen, häufig wird die Natur durch große Mengen kleinkalibriger bleihaltiger Munition und erhebliche Mengen Blei belastet. Bedauerlicherweise gibt es keine umfassenden Informationen über den Metallverbrauch.

In jüngerer Zeit sind die Folgen der Abrüstung in Form von Umweltproblemen in den Blickpunkt gerückt. Jedes Jahr werden große Mengen an explosiven Stoffen vernichtet, der Großteil davon industriell. Bei bestimmten Munitionsarten ist eine Beseitigung aus verschiedenen Gründen auf diesem Weg nicht möglich, hier muß die Zerstörung durch Sprengung erfolgen. Natürlich ist Abrüstung notwendig und positiv zu bewerten, aber sie muß in umweltverträglicher Form erfolgen. Für die Vernichtung von Waffen müssen umweltverträgliche Verfahren entwickelt werden.

Mehrere Länder haben bereits damit begonnen, die Möglichkeiten für einen Einsatz militärischer Ressourcen bei der Wiederherstellung der Umwelt, die das Militär zerstört hat, zu nutzen. Jeder andere gesellschaftliche Sektor muß Umweltverantwortung übernehmen, und dies muß auch für den militärischen Sektor gelten. Umweltaspekte müssen, wie in allen anderen gesellschaftlichen Sektoren auch, Teil der Aktivitäten der Streitkräfte sein und in Entscheidungs- und Haushaltsverfahren einbezogen sein. Im Mai 1993 beschloß das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die nationalen Regierungen aufzufordern, einzelstaatliche Gesetze für den Militärsektor festzulegen (Anwendung von Umweltnormen für militärische Einrichtungen). Finnland hat beispielsweise ein "Grünbuch" ausgearbeitet, um die Auswirkungen militärischer Aktivitäten auf die Umwelt zu regeln. Auch Schweden hat dies getan.[30] Außerdem hat Schweden im Juni 1996 gemeinsam mit den USA Umweltleitlinien für militärische Aktivitäten ausgearbeitet.[31] Das Militär soll Umweltziele und Maßnahmenvorschläge ausarbeiten, um zu einer geringeren Beeinträchtigung der Umwelt in Übereinstimmung mit der Agenda 21 und der Erklärung von Rio beizutragen.[32] Außerdem sollen die Länder Berichte vorlegen, in denen umweltbeeinträchtigende Faktoren im Militärsektor dargestellt werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind durchzuführen, bevor neue Projekte begonnen und bevor Material für zivile und militärische Zwecke beschafft wird.

Jede Regierung sollte ihren Umweltbedarf und die militärischen Ressourcen ermitteln, die für Umweltziele zur Verfügung stehen, nationale Umweltpläne aufstellen und einem geeigneten Organ bei der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen einen Bericht über ihre Erfahrungen vorlegen.

Das gesamte militärische Personal und auch die Wehrpflichtigen sollten eine grundlegende Ausbildung in Umweltkunde erhalten. Die amerikanische Armee wird als verhältnismäßig fortschrittlich im Umweltbereich angesehen, insbesondere was die Ausrüstung angeht, aber auch unter Ausbildungsaspekten. Die Europäische Union sollte stärker mit den USA zusammenarbeiten und Erfahrungen austauschen.

Strategien zur Nutzung militärischer Ressourcen für Umweltzwecke

Um Umweltkrisen vorzubeugen, bedarf es Infrastruktur, Organisation und mehr Ressourcen. All das steht in den Streitkräften zur Verfügung. Viele Ressourcen, die heute im militärischen Sektor vorhanden sind, könnten zum Schutz, zur Verbesserung und zur Sanierung der Umwelt eingesetzt werden. Ein solcher Einsatz sollte im wesentlichen in zwei Stufen erfolgen: an eine Inventarisierungsphase, in der die Eignung der militärischen Ressourcen ermittelt wird, schließt sich ein politischer Handlungsplan an, um ihre Verfügbarkeit sicherzustellen.

Die militärischen Ressourcen unterscheiden sich natürlich erheblich von einem Staat zum anderen, aber sie umfassen qualifiziertes Personal, Techniker, fortschrittliche Hochtechnologieausrüstung, Organisationsfähigkeit und militärische Forschung und Entwicklung. Der militärische Sektor hat in vielerlei Hinsicht eine einzigartige Position, wenn es um die Stärkung der internationalen zivilen Kapazität für die Durchführung von Umweltstrategien geht. Das militärische Personal ist auf den Einsatz bei Katastrophen gut vorbereitet. Das Militär ist im Gegensatz zu den zivilen Kräften dafür ausgebildet, einen Auftrag unter extremen Bedingungen durchzuführen. Es kann sogar bei Umweltunglücken eingesetzt werden und ist für den Umgang mit und die Vernichtung von hochgiftigen radioaktiven und anderen giftigen Stoffen ausgebildet. Die Streitkräfte verfügen auch über eine große Zahl von Daten, die dazu beitragen können, Veränderungen in der Atmosphäre, im Meer oder auf der Erdoberfläche zu ermitteln und dadurch frühzeitig zu warnen und Umweltkatastrophen vorzubeugen. Militärische Satelliten, Flugzeuge, Schiffe und U-Boote können weitere Daten über die Klimaänderungen sowie über Meeresströme und Temperaturveränderungen im Meer sammeln. Für militärische Einsatzzwecke entwickeltes Radar läßt sich für Umweltzwecke nutzen. Infrarotradar kann Temperaturveränderungen auf der Meeresoberfläche feststellen. So sind beispielsweise amerikanische Militärsatelliten dazu benutzt worden, die Zahl der Wale festzustellen, sie zu klassifizieren und zu retten.

Umweltprobleme sind global geprägt, internationale Zusammenarbeit ist deshalb von entscheidender Bedeutung, um künftigen Umweltkatastrophen vorzubeugen. Die gemeinsamen internationalen Anstrengungen können einem doppelten Zweck dienen. Sie können vertrauensbildend wirken, weil sie nämlich gemeinsam unternommen werden, man hilft einander und sie kann die Länder auch in die Lage versetzen, abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit einen vertretbaren Anteil der Umweltverantwortung zu übernehmen.[33] Wichtige Bereiche für gemeinsame Maßnahmen könnten Technologietransfer, gemeinsame Schulung und Ausbildung sein. Die Umweltstrategien könnten die Überwachung der Umwelt der Erde, die Auswertung der gesammelten Daten, die Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit und die Informationsverbreitung gehören. Als besondere Form der internationalen Hilfe sollten nationale Ressourcen der EU oder der Vereinten Nationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie im Bedarfsfall von einem Land in Anspruch genommen werden können, das von einer Umweltkatastrophe heimgesucht wird. Die Umweltstrategien müssen auch eine globale Erfassung der für den Umweltschutz geeigneten Ressourcen beinhalten.

Für den Einsatz im Katastrophenfall kann eine aus zivilem und militärischem Personal bestehende Katastropheneingreiftruppe gebildet werden. Die Beteiligung an internationalen friedensschaffenden und humanitären Einsätzen ist bereits heute eine wichtige Aufgabe der Streitkräfte. Es müßte aber unterschieden werden zwischen Aufträgen innerhalb der nationalen Grenzen und Aufträgen auf dem Territorium eines anderen Staates. Dabei lassen sich die Lehren aus den UN-Erfahrungen nutzen, und natürlich muß der Einsatz im Übungsfall oder bei einer Stationierung auf dem Territorium eines anderen Staates in Übereinstimmung mit internationalem Recht erfolgen. Es ist zu prüfen, welche Ressourcen der UN oder der Europäischen Union befristet, langfristig oder auf Stand-by-Basis als Instrument für eine gemeinsame Zusammenarbeit bei Umweltkatastrophen und Umweltkrisen zur Verfügung gestellt werden können.

Die militärische bi- und multilaterale Zusammenarbeit hat sich stark ausgeweitet. Innerhalb der NATO wird eine dänisch-deutsch-polnische Truppe aufgestellt, die neben traditionellen Aufgaben auch für die zivile Katastrophenhilfe eingesetzt werden könnte. Es wird damit gerechnet, daß sie im Frühjahr 1999 einsatzbereit sein wird.

Technologische Ressourcen im Militärsektor

Die Militärsektoren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind im allgemeinen forschungs- und entwicklungsintensiv. Die großen Militärmächte haben nicht nur eine große technologische Kapazität, dieser Bereich ist im Vergleich zum konventionellen Rüstungssektor auch weitgehend von Haushaltskürzungen verschont geblieben. Die Entwicklung neuer fortschrittlicher Waffen geht weiter. Der Militärsektor wird wahrscheinlich ein führender Abnehmer für fortschrittliche Technologie in der nächsten Zeit sein.

Die meisten modernen Technologien dienen einem doppelten Verwendungszweck, sie können sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden. Das bedeutet, daß sich militärische Technologie ohne teure Änderungen auf den zivilen Sektor übertragen läßt. Es ist jedoch zu bedenken, daß die äußerst komplizierten militärischen Systeme, die auf fortschrittlichen Technologien beruhen, nicht für Umweltziele entwickelt wurden, sie erfordern folglich gewisse Anpassungen.

Die technologische Kapazität der militärischen Organisation in den meisten Entwicklungsländern reicht nicht aus, um die Umweltprobleme bewältigen zu können, denen sich diese Länder gegenübersehen.

Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und afrikanische Länder haben gewaltige Rückstände im technologischen Bereich und im Wissen über ökologische Zusammenhänge. Unter internationalen Aspekten ist deshalb der Technologie- und Wissenstransfer eine äußerst wichtige Aufgabe für den militärischen Sektor.

Die Sammlung von Umweltdaten und die Beobachtung läßt sich durch Einsatz von Schiffen, Flugzeugen und Raumfahrzeugen erleichtern, um Umweltverstöße wie Abfalldumping und Ablassen von Öl oder natürliche Gefahren wie Waldbrände aufzuspüren und ihnen entgegenzuwirken.

Eine weitere mögliche Nutzung militärischer Ressourcen ist der Einsatz für die Überwachung von Tätigkeiten, die umweltschädigend sein können. Militärische Ressourcen lassen sich für die Überwachung der Landwirtschaft, Trockenheit, Aufforstung und anderen Formen der Bodennutzung einsetzen. Weitere Nutzungsmöglichkeiten sind Hilfseinsätze zugunsten von Entwicklungsländern u.a. in Form von Transportkapazität und Katastrophenhilfe, Kalkung von Seen und Wäldern mit Hilfe von Militärflugzeugen bzw. -schiffen, aber auch die Bekämpfung von Ölemissionen sowie Forschungsund Entwicklungsressourcen für globale Umwelteinsätze.

Einsatz von militärischem Personal zum Nutzen der Umwelt - ein Beispiel

Der schwedische Reichstag beschloß am 13. Dezember 1996, den Umweltschutz in die Verteidigungspolitik Schwedens einzubeziehen und langfristig 10.000 Wehrpflichtige jährlich im Zivilverteidigungssektor auszubilden.[34] Der Beschluß ist bislang noch nicht umgesetzt, bildete jedoch die Grundlage für den Vorschlag, den eine Gruppe von Offizieren ausgearbeitet hat.[35] Der Vorschlag wurde auf einer Anhörung des Unterausschusses Sicherheit und Abrüstung des Europäischen Parlaments am 19. Mai 1998 vorgestellt. Der folgende Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung des Vorschlags.[36]

Eine Ausbildung von Umweltschutzsoldaten bei der Ausbildung von Wehrpflichtigen ist uneingeschränkt möglich und auch notwendig, um über die Ressourcen und Kapazitäten zur Lösung von Umweltproblemen verfügen zu können. Die Einrichtung einer Wehrpflichtausbildung im Umweltdienst nutzt die vorhandenen gesellschaftlichen Ressourcen und schafft ein neues Instrument für internationale Umwelteinsätze.

Die Ausbildung von Umweltsoldaten kann in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Behörden der Gesamtverteidigung, mit Kommunen, Landtagen, Universitäten und Hochschulen erfolgen, aber auch mit Umweltorganisationen, der Wirtschaft (beispielsweise petrochemische Industrie, Elektrizitätsindustrie, Bergbau und andere Verarbeitungsindustrien) und internationalen Partnern.

Die Umweltwehrpflichtigen sollten in erster Linie mit Blick auf die im Krieg größere Umweltgefährdung ausgebildet werden, aber auch für einen Einsatz als Rettungs- und Hilfskräfte im Friedens- und Kriegsfall. Die Ausbildung soll gemäß dem Vorschlag am Ende sechs Kompanien je Umweltbrigade in zwei Durchgängen umfassen, d.h. insgesamt zwölf Kompanien pro Brigade und Jahr. An der Spitze der Ausbildungsstruktur stehen ein Ausbildungsleiter, ein Chef für Erkundung und Information und ein Kommandant. Unter dieser Führungsebene sind sechs Umweltkompanien vorgesehen mit jeweils einem Kompaniechef, einem Umwelttechniker, Kompanietechniker, einem Adjutanten sowie zwölf Ausbildern. Die Umwelttechniker unterhalten engen Kontakt zum Rettungswesen, aber auch zur Forschung. Zur Unterstützung sind den Kompanien eine Einheit für Wirtschaft, Personal, Material, Verpflegung sowie Umwelt- und Verteidigungswehrpflichtige zugeordnet. Als erster Schritt erhalten die Gruppenchefs eine Leiterausbildung sowie eine bestimmte grundlegende Ausbildung in Umweltschutzarbeit.

In der ersten Phase der Ausbildung sollen die Soldaten eine grundlegende soldatische und Umweltschutzausbildung mit Schwerpunkt auf der soldatischen Ausbildung und physischem Training erhalten. Daran schließt sich eine Umweltausbildung sowie eine Geräteschulung, ausgerichtet auf die jeweiligen Posten der Soldaten, an. Das Ende der Ausbildung wird für vereinbarte, d.h. geplante Umwelteinsätze genutzt. Während der Grundausbildung kann der Umweltwehrpflichtige über die geplanten Umwelteinsätze hinaus bei akuten Umweltkatastrophen wie Waldbränden, Schneestürmen, Erdrutschen u.a. eingesetzt werden. Mit einer funktionierenden Umweltbrigade hätte bei den Überschwemmungen in Polen, Tschechien und Deutschland im Jahr 1997, bei dem Dammunglück in Spanien und bei dem Erdrutsch in Italien im Jahr 1998 rasch wirksame Hilfe geleistet werden können.

Nach der Grundausbildung in Friedenszeiten und unter Kriegsbedingungen können die Ausgebildeten in einem Zeitraum von fünf Jahren für 24 bis 48 Stunden zum Bereitschaftsdienst bei Umweltkatastrophen oder anderen Notsituationen herangezogen werden. Dies kann unter Zwang oder auf freiwilliger Grundlage geschehen.

Unter operativen Aspekten ist die Umweltschutzkompanie eine mobile Einheit, deren Hauptaufgabe es ist, innerhalb und außerhalb der Grenzen des Landes auf Ersuchen schwedischer Kommunen oder anderer Länder Sanierungsaufgaben zu übernehmen. (Allein in Schweden gibt es 10.000 verschiedene "Umweltbomben", die der Entschärfung bedürfen). Die Kompanie soll ihre Aufgaben selbständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Kompanien und Einheiten aus dem Rettungswesen unter Leitung des Rettungswesens und/oder der anfordernden Kommune lösen. Die Kompanie soll mit eigener Transportkapazität in der Lage sein, verschiedene Aufträge innerhalb des Landes innerhalb von 72 Stunden zu erfüllen.

Genau wie die UN-Soldaten bei friedenserhaltenden Einsätzen können auch Umweltschutzsoldaten auf internationaler Ebene Aufgaben übernehmen und sich genau wie UN-Soldaten freiwillig verpflichten.

  • [1] () SIPRI Jahrbuch 1997, Anhang 6A: Aufstellung der Verteidigungsausgaben und Anhang 6B: Aufstellung der Verteidigungsausgaben der NATO.
  • [2] () Darstellung und Bewertung potentieller Nutzungsmöglichkeiten militärischer Ressourcen für zivile Umweltschutzmaßnahmen, UN: A46/364 1991, § 74.
  • [3] () (Brasilien, Rußland, China, Kanada, Indonesien, USA, Indien, Kolumbien und Kongo) Internationaler Süßwasserkonflikt: Aspekte und Vorbeugestrategie, Grünes Kreuz International 1997, S. 4
  • [4] () Ibid, S. 1
  • [5] () Ibid, S. 3
  • [6] () Sonderausgabe der Zeitschrift "Time" vom November 1997, S. 18
  • [7] () Jeden Tag werden 25 Milliarden Tonnen Kohlendioxid in die Atmosphäre freigesetzt
  • [8] () Klimainstitut in Washington: Umweltexodus: Eine neue globale Krise.
  • [9] () Es befinden sich ca. 100 Millionen Minen in den Depots
  • [10] () Am 5. Februar 1998 führte der Unterausschuß für Sicherheit und Abrüstung des Parlaments eine öffentliche Anhörung über HAARP und sogenannte nichttödliche Waffen durch. Dieser Abschnitt stützt sich auf die Anhörung.
  • [11] () Solche Waffen werden beispielsweise in den USA, China, Großbritannien, Frankreich, Rußland und Israel hergestellt.
  • [12] () Dr. Robin Coupland, Internationales Rotes Kreuz, Sachverständiger bei der Anhörung.
  • [13] () Nichttödliche Techniken und Luftwaffe, 1993, Forschungsprojekt.
  • [14] () Darstellung und Bewertung potentieller Nutzungsmöglichkeiten militärischer Ressourcen für zivile Umweltschutzmaßnahmen, UN: A46/364 1991 § 26.
  • [15] () Auswirkungen der Atomversuche auf Mururoa und Fangataufa, 1995.
  • [16] () Nach Angaben der wissenschaftlichen Zeitschrift "New Scientist", 1998.
  • [17] () Zwischen dem 11. und 13. Mai 1998 führte Indien fünf Atomtests durch. Pakistan führte zwischen dem 28. und 30. Mai 1998 sechs Versuche durch.
  • [18] () Plutonium, Tödliches Gold des Nuklearzeitalters, IPPNW und IEER 1995, S. 65.
  • [19] () 18% der Kernreaktoren der Welt sind dort zu finden, Bellona-Bericht Band II: 1996 Die Russische Nordflotte, S. 10.
  • [20] () Atom declassified, 2. Auflage IPPNW Moskau 1996, S. 83.
  • [21] () Der Vorschlag ist über Internet zugänglich: www.dfat.gov.au/dfat/cc/cchome.html.
  • [22] () Dieser Abschnitt stützt sich auf die Ausführungen der Anhörung
  • [23] () Dr. Nick Begich, Sachverständiger bei der Anhörung
  • [24] () In der Ionosphäre befinden sich große schützende Magnetfelder, Van Allen-Gürtel genannt. Sie fangen geladene Teilchen auf (Protonen, Elektronen und Alphapartikel).
  • [25] () 1958 ließ die Marine der USA drei Bomben mit spaltbarem Material in einer Höhe von 480 km über dem Südatlantik explodieren. Das Projekt wurde vom Verteidigungsministerium und der Atomenergiekommission der USA unter dem Codenamen Projekt Argus durchgeführt. Quelle: Dr. Rosalie Bertell.
  • [26] () Artikel 1 Antarktis-Vertrag
  • [27] () Amtliche Berichte der schwedischen Regierung SOU 1992: 104, S. 54
  • [28] () Verteidigung und Umwelt, FM-Sektorbericht 1995, S. 8
  • [29] () Nach Angaben des schwedischen Militärs wurden in einem Jahr 866 199 t Kohlendioxid freigesetzt, ibid S. 60.
  • [30] () Handbuch Umwelt für das Militär
  • [31] () Umweltleitlinien für den militärischen Sektor, unterstützt vom NATO-Ausschuß für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft.
  • [32] () Die Agenda 21 und die Erklärung von Rio sind die konkreten Ergebnisse der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung, die 1992 in Rio de Janeiro stattfand.
  • [33] () Darstellung und Bewertung potentieller Nutzungsmöglichkeiten militärischer Ressourcen für zivile Umweltschutzmaßnahmen UN: A46/364 1991.
  • [34] () Gesetzesvorschlag 1995/96: 12 - Erneuerung der Wehrpflicht.
  • [35] () Ausbildung von Wehrpflichtigen im Umweltdienst und Ausbildung von Umweltwehrpflichtigen, Umweltbrigade in Borås.
  • [36] () Der Ausbildungsvorschlag geht aus von dem Regiment in Borås, kann jedoch auch auf andere Truppenverbände angewendet werden.

Anlage I

19. Mai 1995

B4-0551/95

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG von Frau Rehn Rouva, zum potentiellen Einsatz militärisch genutzter Ressourcen für Umweltstrategien, einbezogen auf Beschluß des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, daß die bestehenden internationalen Probleme im Bereich Umwelt und Ökologie durch neue Quellen von Unsicherheit und Konflikt gekennzeichnet sind,

B. in der Erwägung, daß diese Veränderungen ihren Niederschlag in Inhalt und Form der Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Sicherheit finden müssen, also in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik,

C. unter Hinweis auf die Notwendigkeit, eine Neuorientierung der Ziele und Ressourcen dieser Politik festzulegen,

D. in der Feststellung, daß es für eine solche Initiative notwendig ist, ausreichende Ressourcen zu mobilisieren, um die Aufgabe des Umweltschutzes wirksam erfüllen zu können, und unter Hinweis auf das einzigartige Potential militärischer Einrichtungen zur Verbesserung der Voraussetzungen dafür, dieses Ziel zu erreichen,

E. in der Erwägung, daß die Initiative, militärisch genutzte Ressourcen in Umweltstrategien einzubeziehen, für die Europäische Union die Chance bieten würde, eine Vorreiterrolle bei neuen und friedlichen Mitteln zu übernehmen,

F. in der Feststellung, daß die Kosten für die Durchführung dieser Strategien sich über die nächsten 10 Jahre möglicherweise auf 774 Mrd. Dollar belaufen werden und daß dies die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit deutlich macht,

G. in der Feststellung, daß sich durch die neue internationale Lage und die politische Entspannung sowie die militärische Abrüstung ein neues Spektrum bislang ungenutzter Möglichkeiten eröffnet hat,

1. schlägt einen europäischen Aktionsplan für die Einbeziehung militärisch genutzter Ressourcen in Umweltstrategien vor.

26. November 1998

STELLUNGNAHME

(Artikel 147 der Geschäftsordnung)

für den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik

zu dem Entschließungsantrag über Umwelt, Sicherheit und Außenpolitik (Bericht von Frau Theorin)

Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz

Verfasser der Stellungnahme: Herr Karl-Erik Olsson

VERFAHREN

In seiner Sitzung vom 20. Juli 1998 benannte der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz Herrn Karl-Erik Olsson als Verfasser der Stellungnahme.

Der Ausschuß prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seinen Sitzungen vom 12. Oktober und 25. November 1998.

In der letztgenannten Sitzung nahm er die nachstehenden Schlußfolgerungen mit 26 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung an.

An der Abstimmung beteiligten sich: die Abgeordneten Collins, Vorsitzender; Dybkjær, stellvertretender Vorsitzender; Olsson, Verfasser der Stellungnahme; d'Aboville, Blokland, Bowe, Breyer, Cabrol, Correia, Eisma, Estevan Bolea (in Vertretung d. Abg. Bébéar), Flemming, Florenz, González Álvarez, Graenitz, Hulthén, Kuhn, Lange (in Vertretung d. Abg. Díez de Rivera Icaza), Leopardi, McKenna, Oomen-Ruijten, Pimenta (in Vertretung d. Abg. Burtone), Pollack, RothBehrendt, Tamino, Trakatellis, Valverde López, Virgin und White.

1. VORGESCHICHTE

Der Zusammenbruch der Sowjetunion, das Ende des Kalten Krieges und die daran anschließende Abrüstung haben seit 1988 zu einem globalen Rückgang der Militärausgaben um 34% geführt[1]. Durch die Einsparungen im militärischen Bereich wurden umfassende Mittel freigesetzt, während gleichzeitig andere Probleme - wie Versorgungskrisen, Störungen des ökologischen Gleichgewichts, Flüchtlingsströme, Nationalismus, ethnische Konflikte und die internationale Kriminalität - in den Vordergrund getreten sind, die nunmehr eine immer größere Gefahr für die internationale Stabilität darstellen. Weitere Faktoren, die sich langfristig auf die sicherheitspolitischen Entwicklungen auswirken werden, sind beispielsweise Umweltzerstörung und Trinkwasser- bzw. Nahrungsmittelmangel. Aus diesem Grund muß der Umweltschutz verstärkt auch in sicherheitspolitische Erwägungen einbezogen werden. Diese Situation zeigt ferner deutlich, daß Investitionen in die Umwelt eine Voraussetzung für zukünftige sicherheitspolitische Stabilität darstellen.

2. ANMERKUNGEN

Heute ist Europa keiner direkten militärischen Bedrohung ausgesetzt, und es besteht auch keine Gefahr eines großen Krieges. Gleichzeitig sind aber eine Reihe anderer nichtmilitärischer Gefahren entstanden, wie z.B. die fortgesetzte Zerstörung unserer Umwelt, Trinkwassermangel, Desertifikation, Klimaveränderungen, Unfälle in der chemischen Industrie oder in Kernkraftwerken. Dies alles sind Phänomene, die heute eine reelle Gefahr für die internationale Sicherheit darstellen. Besitzrechte an den schrumpfenden Naturressourcen sind heute nicht mehr in erster Linie ein machtpolitisches Instrument, sondern geben oft sogar Anlaß zu internationalen Konflikten.

Deshalb müssen in Europa die Begriffe Sicherheit und Verteidigung so ausgeweitet werden, daß der Aspekt Umweltgefährdung stärker miteinbezogen werden kann. Der Militärsektor kann mit seinen Ressourcen und Kompetenzen zu einer Verbesserung des Umweltschutzes beitragen, so beispielsweise durch Satellitenüberwachungen, Sanierungsmaßnahmen bei Industrie- und Kernkraftunglücken und durch Einsätze bei Naturkatastrophen. Der Berichterstatter ist daher der Auffassung, daß das veränderte Gefahrenbild in Zukunft zu einer Umverteilung der Haushaltsmittel führen sollte, d.h. Transfer von Mitteln aus dem militärischen Bereich auf zivile Maßnahmen wie Umweltschutzeinsätze oder vorbeugende Umweltschutzaktionen, Sanierungsmaßnahmen in Landund Wassergebieten sowie Ausbau der Rettungs- und Katastrophenbereitschaftsdienste und Erhöhung der Umweltabgaben auf internationaler Ebene.

Das Militär und die Rüstungsindustrie haben stark negative Auswirkungen auf die Umwelt: militärische Transporte beispielsweise verursachen erhebliche Emissionen an für Treibhauseffekt und Versauerung mitverantwortlichen Abgasen; militärische Übungsplätze weisen in der Regel erhebliche Schäden an der biologischen Artenvielfalt auf und müssen meistens saniert werden, bevor sie wieder einer zivilen Nutzung zugeführt werden können. Trotz der durch militärische Einrichtungen verursachten Umweltschäden mußte sich das Militär bisher nicht an die für die Bürgergesellschaft geltenden Gesetze halten. Aber aufgrund der zunehmenden Umweltbelastung durch militärische Aktivitäten sollte gewährleistet werden, daß sich auch das Militär künftig an die bestehenden Umweltgesetze hält und auch die Verantwortung übernimmt für die Sanierung von Gebieten, die durch frühere Militärtätigkeiten geschädigt wurden. Auch könnte das Militär seine Rücksichtnahme auf die Umwelt dadurch verbessern, daß es sich gewisse Umweltziele steckt und sein Personal in Umweltfragen ausbildet.

Eines der wahrscheinlich schwerwiegendsten Umweltprobleme im Zuge der globalen Abrüstung ist die mangelnde Kontrolle über Abfallprodukte der Kernwaffenherstellung sowie die bestehenden Vorräte an chemischen und biologischen Kampfstoffen. Oft ist es bedeutend teurer, Waffen zu zerstören, als sie zu produzieren. Bei chemischen Waffen beispielsweise liegen die Kosten für deren Zerstörung bis zu zehnmal höher als die Produktionskosten.

Die chaotische wirtschaftliche Situation in Rußland und in den ehemaligen Sowjetrepubliken hat dazu geführt, daß auch über die Lagerung von überzähligen Waffen zu wenig Kontrolle besteht und daß deren Zerstörung sich verzögert hat. Daher fordert der Berichterstatter die Mitgliedstaaten zu einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit auf, beispielsweise im Rahmen der Vereinten Nationen und der Partnerschaft für den Frieden, damit diese Waffen so umweltschonend wie möglich zerstört und entsorgt werden.

Da die Rüstungsindustrie in vielen Mitgliedstaaten der EU konzentriert in bestimmten Regionen angesiedelt ist, kann die fortgesetzte militärische Abrüstung auch zu bedeutenden regionalpolitischen Krisen führen. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen sich daher verstärkt darum bemühen, die Rüstungsindustrie und -technik auf zivil genutzte Produkte und Verfahren umzustellen, und zwar sowohl durch nationale wie auch EU-finanzierte Programme.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz ersucht den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik, als federführenden Ausschuß, die nachstehenden Schlußfolgerungen in seine Begründung aufzunehmen.

Der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz :

A. in der Erwägung, daß Konflikte in der Welt heute in erster Linie auf innerstaatliche Ebene und nicht auf zwischenstaatliche Ebene auftreten, wobei zwischenstaatliche Konflikte immer häufiger dann entstehen, wenn es um den Zugang oder die Verfügbarkeit lebenswichtiger Ressourcen wie vor allem Wasser, Nahrungsmittel oder Brennstoff geht,

B. unter Hinweis darauf, daß Zugang und Verfügbarkeit solch lebenswichtiger Ressourcen untrennbar verknüpft sind mit der Schädigung und Verschmutzung unserer Umwelt - und zwar sowohl bezüglich Ursache als auch Wirkung - und daß Konfliktverhütung daher verstärkt in diesen Bereichen stattfinden muß,

C. unter Hinweis darauf, daß der Bedarfsdruck bezüglich Agrar- und Wohnland, der in der Geschichte ein Hauptgrund für Spannungen und Konflikte darstellte, heute immer häufiger durch eine Verschlechterung der Umweltsituation hervorgerufen wird, und zwar in erster Linie durch Klimaveränderungen und den ständigen Anstieg des Meereswasserspiegels,

D. unter Hinweis darauf, daß diese Faktoren, die die ärmsten und verwundbarsten Bevölkerungsgruppen der Welt am stärksten treffen, das Entstehen sogenannter "Umweltflüchtlinge" immer mehr begünstigen und dadurch nicht nur einen direkten Druck auf die Einwanderungs- und Justizpolitik der EU, auf die Entwicklungshilfe und die Ausgaben für humanitäre Hilfe verursachen sondern auch indirekt eine Verschärfung der Sicherheitsprobleme der EU, zum Beispiel durch regionale Destabilisierungserscheinungen in anderen Teilen der Welt, zur Folge haben,

E. unter Hinweis darauf, daß gemäß den detaillierten internationalen Forschungsergebnissen, die von dem Klimainstitut in Washington zusammengestellt und veröffentlicht wurden, die Anzahl der "Umweltflüchtlinge" inzwischen sogar die Anzahl der "traditionellen Flüchtlinge" übersteigt (25 Mio gegenüber 22 Mio), und daß diese Zahl sich bis zum Jahr 2010 voraussichtlich verdoppeln - und im schlimmsten angenommenen Falle sogar noch beträchtlich über diese Schätzung hinausgehen könnte,

F. unter Hinweis darauf, daß das Phänomen der "Umweltflüchtlinge" nur ein Symptom für ein noch viel weitreichenderes humanitäres Desaster ist, wenn man bedenkt, daß 1,3 Milliarden Menschen gemäß UNO-Definitionen in absoluter Armut leben; in der Erwägung, daß ein Viertel dieser Menschen in Teilen der Welt ums Überleben kämpft, in denen die Umweltbedingungen ohnedies extrem kritisch sind und den Hauptanteil an den generellen Umweltproblemen wie Entwaldung und Desertifikation ausmachen,

G. unter Hinweis darauf, daß allgemeine Konflikte seit dem Ende des Kalten Krieges zwar losgelöst vom ursprünglich stark ideologischen Kontext beigelegt werden und auch weniger von der Frage des militärischen Gleichgewichts abhängig sind, daß sich diese Tatsache aber nun noch im Gefüge der UN und ihrem globalen Handlungskonzept niederschlagen sollte , indem die Wechselwirkung und die Effizienz sowohl der militärischen als auch der nichtmilitärischen Komponenten der Sicherheitspolitik stärker herausgestrichen werden,

H. unter Hinweis darauf, daß die Arbeit der EU im Bereich globaler politischer und sicherheitspolitischer Fragen dennoch vor allem nichtmilitärischer Art ist und sich vor allem auf das Zusammenspiel von Handel, Hilfeleistung, Umwelt und Fragen der nachhaltigen Entwicklung bezieht,

1. fordert die Kommission auf, dem Rat und dem Parlament die im Vertrag von Amsterdam vorgesehene gemeinsame Strategie vorzuschlagen, mit der für den Zeitraum 2000-2010 eine Verknüpfung der GSAP-Aspekte der EU-Politik mit den Bereichen Handel, Hilfeleistung, Entwicklungshilfe und internationale Umweltpolitik angestrebt werden kann, um so folgende Einzelfragen und deren Wechselwirkung untereinander in Angriff zu nehmen:

a) Herstellung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und Verschlechterung der Umweltsituation;

b) Wassermangel und grenzüberschreitende Wasserversorgung;

c) Entwaldung und Sanierung von Kohlenstoffsenken;

d) Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und völlige Armut;

e) nachhaltige Entwicklung und Klimaveränderung;

f) Entwaldung, Wüstenbildung und Bevölkerungswachstum;

g) Wechselwirkung zwischen allen oben genannten Faktoren mit der globalen Erwärmung der Erdatmosphäre sowie die Auswirkungen extremer Wetterbedingungen auf die Menschen und die Umwelt;

2. ist der Auffassung, daß eine gemeinsame Strategie der EU alle oben genannten Faktoren umfassen sollte, und zwar jeweils unter Berücksichtigung ihrer individuellen und kollektiven Wechselwirkung mit Problemen wie internationale Kriminalität, vor allem Drogenhandel, Verstärkung des Immigrationsdrucks auf die EU und hinsichtlich ihres Einflusses auf die EU Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik - etwa in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die regionale Stabilität und Entwicklung;

3. stellt fest, daß das Umweltproblem heute die größte Bedrohung für die Menschen darstellt und daß das heutige sicherheitspolitische Gefahrenbild über die klassischen Machtkonflikte hinausgeht und auch nichtmilitärische Gefahren wie Versorgungskrisen und ökologische Ungleichgewichte mitumfaßt;

4. stellt fest, daß vorbeugende Umweltaktionen ein wichtiges sicherheitspolitisches Instrument darstellen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, in ihren langfristigen verteidigungs- und sicherheitspolitischen Konzepten, militärischen Forschungsprojekten und Aktionsplänen auch spezielle umwelt- und gesundheitspolitische Ziele zu definieren;

5. anerkennt die wichtige Rolle der Armee in der demokratischen Gesellschaft und ihre Aufgaben zur Landesverteidigung sowie die Tatsache, daß friedenssichernde und friedensstiftende Initiativen einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Umweltschäden leisten können;

6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die zivilrechtlichen Umweltgesetze für die Bürgergesellschaft so zu formulieren, daß das Militär künftig die Verantwortung und die Kosten für die Untersuchung, Sanierung und Dekontaminierung von Gebieten übernimmt, die durch militärische Aktivitäten geschädigt wurden, damit diese wieder zivil genutzt werden können; dies gilt ganz besonders für die Stellen entlang der Küsten der EU, an denen chemische und konventionelle Munitionsvorräte entsorgt wurden - wie beispielswiese im Beaufort-Deich und in der Ostsee;

7. fordert alle Mitgliedstaaten auf, umwelt- und gesundheitspolitische Ziele festzulegen, um den Umwelt- und Gesundheitsschutz innerhalb ihrer jeweiligen nationalen Heere voranzutreiben;

8. verweist auf die drastischen Veränderungen der globalen sicherheitspolitischen Lage, die sich nach dem Ende des Kalten Krieges eingestellt hat, sowie auf den verminderten Bedarf an militärisch genutzten Geldern; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine nachhaltige Mittelumverteilung aus dem militärischen Sektor - einschließlich dem Sektor der direkten/indirekten militärischen Forschung - in andere Sektoren durchzuführen, d.h. beispielsweise in Rettungsdienste, Katastrophenbereitschaft, Wasser- und Landsanierungsmaßnahmen sowie vorbeugende Umweltmaßnahmen, einschließlich der Schaffung von militärinternen Umwelt-Eingreiftruppen, die im Falle einer Katastrophensituation schnell aufgestellt werden können; Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung;

9. hält die Verwendung radioaktiver Energiequellen (RTG) in der Raumfahrt sowohl seitens des Militärs als auch seitens ziviler Weltraumprogramme ( z.B. Cassini, wo nächstes Jahr eine Erdumrundung geplant ist) sowie die ständige Weiterentwicklung von "Star Wars"-Systemen für ein großes Umweltrisiko und fordert die umgehende Einstellung dieser Aktivitäten, vor allem da es jetzt möglich ist, in fast allen Bereichen Sonnenkollektoren anstelle von RTG zu verwenden;

10. stellt fest, daß die größte potentielle Umweltgefahr im Umfeld der EU in der mangelnden Kontrolle über die Abfälle aus der Kernwaffenindustrie, in den Vorräten an biologischen und chemischen Kampfstoffen sowie in der Tatsache besteht, daß Sanierungsmaßnahmen im Anschluß an militärische Aktivitäten notwendig sind; betont, wie wichtig es ist, daß die Mitgliedstaaten sich für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Rahmen z. B. der UN oder der Partnerschaft für den Frieden einsetzen, damit diese Waffen so umweltschonend wie möglich zerstört und entsorgt werden;

11. betrachtet das ionosphärische Manipulationssystem des US-Militärs (HAARP), das in Alaska stationiert ist und einen Teil der Entwicklung und Anwendung elektromagnetischer Waffen für den externen und internen Bereich der Sicherheit ausmacht, als ein Beispiel einer höchst gefährlichen neuen militärischen Bedrohung der gesamten Umwelt wie auch der menschlichen Gesundheit, da dieses Projekt zum Ziel hat, zu militärischen Zwecken in den höchst sensiblen energetischen Bereich der Biosphäre einzudringen, obwohl die Konsequenzen dieses Vorgehens in keinster Weise abzusehen sind; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, Druck auf die US-Regierung, Rußland und jeden anderen in solche Aktivitäten verwickelten Staat auszuüben, damit diese Tätigkeiten eingestellt und ein umfassendes Abkommen gegen derartige Waffen geschlossen werden kann;

12. fordert vor allem ein internationales Übereinkommen über ein generelles Verbot von Forschungs- und Entwicklungsprojekten - ob militärisch oder zivil -, die die Anwendung der Erkenntnisse auf dem Gebiet chemischer und elektrischer Vorgänge oder von Schallwellen oder anderen Funktionen des menschlichen Gehirns zur Entwicklung von Waffen beinhalten, die jeder beliebigen Form der Manipulation des Menschen Tür und Tor öffnen könnten; dieses Übereinkommen sollte auch ein Verbot aller derzeit bekannten sowie aller erdenklichen Anwendungsmöglichkeiten solcher Systeme umfassen;

13. ist in Anbetracht des oben genannten der Auffassung, daß das globale Umweltrisiko, das von der Existenz oder einer möglichen zufälligen oder unautorisierten Anwendung von Atomwaffen ausgeht, bei weitem größer ist als jede erdenkliche Gefährdung für Verteidigung und Sicherheit der erklärten Atommächte - wie im Atomwaffensperrvertrag definiert - und zu deren Abwendung diese Waffen ursprünglich konzipiert und gedacht waren;

14. hält es aufgrund der extrem schwierigen Umstände in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion sowie aufgrund der globalen wie auch regionalen Umweltrisiken, die von der Verschlechterung des Zustands der noch in diesen Ländern befindlichen Atomwaffen und Kernmaterialien ausgehen, für absolut prioritär, zu einer Einigung über die weitere progressive Vernichtung von Atomwaffen zu gelangen;

15. fordert den Rat und vor allem die britische und französische Regierung auf, die Führung zu übernehmen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags und der Konferenz über Abrüstung, und zwar vor allem hinsichtlich weiterer Verhandlungen über die volle Durchsetzung der Abrüstungsverpflichtungen und eine möglichst schnelle Abrüstung bis auf ein Niveau, auf dem die Gesamtmenge der noch verbleibenden Waffen vorläufig keine Gefahr mehr für die Integrität und die Erhaltung der Umwelt unserer Erde darstellt;

16. stellt fest, daß die drastische Senkung der Verteidigungsausgaben zu beträchtlichen regionalen Krisen führen kann und ermahnt die Mitgliedstaaten, ihre Beihilfen für die Umstellung der Rüstungsindustrie und -technologie auf zivile Produkte und Verfahren zu intensivieren - und zwar sowohl durch nationale Programme als auch durch Gemeinschaftsinitiativen wie beispielsweise das KONVER-Programm;

17. fordert den Präsidenten des Rats und der Kommission gemäß Artikel J 7 des Vertrags über die Europäische Union auf, ihm über den Standpunkt der Union bezüglich der einschlägigen Punkte in dieser Entschließung Bericht zu erstatten - und zwar im Kontext der bevorstehenden Treffen der Vereinten Nationen, ihrer Sonderagenturen und -gremien, insbesondere des Vorbereitungsausschusses des Atomwaffensperrvertrags 1999 und der Konferenz über Abrüstung, sowie der Treffen aller anderen relevanten internationalen Foren;

18. fordert den Rat auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, daß die USA, Rußland, Indien und China das Übereinkommen von Ottawa 1997 bezüglich des Verbotes von Personenminen unverzüglich unterzeichnen.

  • [1] () Quelle: Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) (Internationales Friedensforschungsinstitut in Stockholm). 1988 betrugen die Militärausgaben 1066 Milliarden Dollar, 1997 schätzte das SIPRI die Militärausgaben auf 704 Milliarden Dollar.