BERICHT über die Leitlinien für die Einzelpläne II, IV, V, VI, VII, VIII (A) und VIII (B) sowie über den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments (Einzelplan I) für das Haushaltsverfahren 2004
(2003/2002 (BUD))

20. Februar 2003

HaushaltsausschussEinzelplan I   - Europäisches ParlamentEinzelplan II   - RatEinzelplan IV   - GerichtshofEinzelplan V   - RechnungshofEinzelplan VI   - Wirtschafts- und SozialausschussEinzelplan VII   - Ausschuss der RegionenEinzelplan VIII (A)   - Europäischer BürgerbeauftragterEinzelplan VIII (B)   - Europäischer Datenschutzbeauftragter
Berichterstatterin: Neena Gill

Verfahren : 2003/2002(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A5-0041/2003
Eingereichte Texte :
A5-0041/2003
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE

In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2002 benannte der Haushaltsausschuss Neena Gill als Berichterstatterin für das Haushaltsverfahren 2004 (übrige Einzelpläne).

In seinen Sitzungen vom 20. Januar und 11. Februar 2003 prüfte der Ausschuss die Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2004, Einzelplan I – Europäisches Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, und beschloss, einen Bericht auszuarbeiten (2003/2002(BUD)).

Er prüfte den Berichtsentwurf in seiner Sitzung vom 18. Februar 2003.

In dieser Sitzung nahm der Ausschuss den Entschließungsantrag einstimmig an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Terence Wynn, Vorsitzender; Reimer Böge und Franz Turchi, stellvertretende Vorsitzende; Neena Gill, Berichterstatterin; María del Pilar Ayuso González (in Vertretung von Ioannis Averoff), Kathalijne Maria Buitenweg, Ozan Ceyhun (in Vertretung von Simon Francis Murphy), Joan Colom i Naval, Den Dover, Bárbara Dührkop Dührkop, James E.M. Elles, Göran Färm, Markus Ferber, Colette Flesch (in Vertretung von Anne Elisabet Jensen), Salvador Garriga Polledo, Anne-Karin Glase (in Vertretung von Giuseppe Pisicchio), Catherine Guy-Quint, Jutta D. Haug, Roger Helmer (in Vertretung von Guido Podestà), María Esther Herranz García, Constanze Angela Krehl, Wilfried Kuckelkorn, John Joseph McCartin, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Joaquim Piscarreta, Giovanni Pittella, Bartho Pronk (in Vertretung von Thierry B. Jean-Pierre), Per Stenmarck, Johan Van Hecke, Kyösti Tapio Virrankoski, Ralf Walter und Brigitte Wenzel-Perillo.

Die Stellungnahme des Petitionsausschusses ist diesem Bericht beigefügt.

Der Bericht wurde am 20. Februar 2003 eingereicht.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Leitlinien für die Einzelpläne II, IV, V, VI, VII, VIII (A) und VIII (B) sowie zum Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments (Einzelplan I) für das Haushaltsverfahren 2004 (2003/2002(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens[1],

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003[2],

–   unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2001 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahme des Petitionsausschusses (A5-0041/2003),

A.   in der Erwägung, dass in den vorläufigen Zahlen für die technische Anpassung der Finanziellen Vorausschau – ausgenommen die Beiträge des Personals zu den Ruhegehältern – eine Obergrenze von 5.426 Mio. Euro für Rubrik 5 („Verwaltungsausgaben”) im Haushaltsplan 2004 veranschlagt wird,

B.   in der Erwägung, dass im Vorschlag der Kommission für die Anpassung der Finanziellen Vorausschau ein Betrag von 5.983 Mio. Euro zu Preisen von 2004 für Rubrik 5 veranschlagt wird,

C.   in der Erwägung, dass die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 vollzogen werden soll,

Politische Prioritäten

Erweiterung

1.   verweist darauf, dass der Haushalt 2004 der erste Haushaltsplan für eine Europäische Union sein wird, der möglicherweise 25 Mitgliedstaaten angehören werden; unterstreicht die historische Bedeutung der bevorstehenden Erweiterung, die endlich der künstlichen Teilung Europas ein Ende bereiten wird; stellt ferner fest, dass die Herausforderungen, die sich durch diese Erweiterung stellen, nicht nur von ihrem Umfang her bislang einzigartig sind; begrüßt die Fortschritte, die die Organe bei der Umsetzung ihrer jeweiligen, auf mehrere Jahre angelegten Strategien zur Vorbereitung auf die Erweiterung erzielt haben; macht jedoch darauf aufmerksam, dass in den Jahren 2003 und 2004 weiterhin eine beträchtliche Zahl von Maßnahmen zu ergreifen ist; hält es deshalb für dringend notwendig, dass die europäischen Organe mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um ihre Vorbereitungen abzuschließen und zu gewährleisten, dass sie zum Datum des Beitritts funktionsfähig sind; fordert die Institutionen jedoch auf, in ihren Voranschlägen für 2004 realistische Anforderungen vorzulegen und sich einem haushaltspolitischen Sparzwang zu unterwerfen;

Heranführung der Europäischen Union an ihre Bürger

2.   ist der Auffassung, dass die Heranführung der europäischen Institutionen an die Bürger von größter Bedeutung ist; erkennt an, dass es zunehmend wichtiger wird, eine aktive Bürgerschaft und eine Bürgerbeteiligung innerhalb des Gemeinwesens sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass anpassungsfähige und übertragbare Medieninstrumente eingesetzt werden sollten, um einen öffentlichen Medienraum in der EU zu schaffen; betont, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass die europäischen Bürger besser über die Tätigkeiten der europäischen Organe unterrichtet sind und über die mögliche Beeinflussung ihres täglichen Lebens durch europäische Rechtsvorschriften; ist deshalb bereit, Maßnahmen der Organe zu unterstützen, die darauf abzielen, das Wissen über sie in der breiten Öffentlichkeit zu verstärken; fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, bis September 2003 einen Katalog von Vorschlägen für medienspezifische Maßnahmen zur Schaffung eines öffentlichen Medienraums in der Gemeinschaft vorzulegen; erwartet, dass die Kommission nicht von den vom Parlament im Bereich der Informations- und Kommunikationspolitik gefassten Beschlüssen abrückt, da sie seine politischen Prioritäten widerspiegeln; fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe Informationspolitik auf, die Methoden der Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen weiter zu verbessern;

Gewährleistung der Rentabilität in den europäischen Institutionen

3.   weist darauf hin, dass die Erweiterung die Institutionen verpflichtet, ihre Arbeitsmethoden und die Zuweisung von Mitteln kritisch zu prüfen, um die Rentabilität für den Steuerzahler zu verbessern; fordert die Institutionen auf, in ihren Voranschlägen für 2004 spezifische Vorschläge vorzulegen, die zu einer verbesserten Qualität der Ausgaben und zu einer verstärkten Konzentration auf die Kerntätigkeiten führen könnten; fordert die Institutionen angesichts des Drucks auf die Obergrenze von Rubrik 5 ferner auf, ihre neuen Anforderungen so weit wie möglich auf den erweiterungsbedingten Bedarf zu begrenzen;

Allgemeiner Rahmen

4.   verweist darauf, dass es der Haushaltsbehörde – vor allem im Anschluss an die Initiative des Parlaments – im Haushalt 2003 mit Hilfe eines Frontloading-Verfahrens gelungen ist, Mittel unter der Obergrenze von Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau verfügbar zu machen, damit sich die europäischen Institutionen auf die Erweiterung vorbereiten können, auch wenn in der Finanziellen Vorausschau keine Vorkehrung getroffen worden war, um die Organe zu befähigen, sich auf die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten vor dem Beitritt vorzubereiten; ist der Auffassung, dass die Nutzung verfügbarer Margen in jedem Einzelplan des Haushalts zum Vorziehen von Ausgaben ein nützliches Instrument ist, um den Druck im nachfolgenden Haushaltsplan zu verringern und die Ressourcen optimal zu nutzen;

5.   stellt fest, dass Parlament und Rat gemäß Nummer 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens gemeinsam die Finanzielle Vorausschau anpassen werden, um den erweiterungsbedingten Bedarf abzudecken; weist darauf hin, dass der Betrag für die Anpassung von Rubrik 5 genügend Spielraum bieten muss, damit die Institutionen für die Erweiterung funktionsfähig sein können und eine angemessene Marge unterhalb der Obergrenze verbleibt;

6.   ist der Auffassung, dass die Verabschiedung eines Haushalts für 25 EU-Mitgliedstaaten notwendig ist, um die historische Bedeutung der Erweiterung herauszustellen; ist der Ansicht, dass die Differenzierung zwischen einem Haushalt für die 15 gegenwärtigen Mitgliedstaaten von Januar bis Mai und für 25 Mitgliedstaaten ab Mai 2004 bei den Verwaltungsausgaben weniger einleuchtend ist; stellt jedoch fest, dass möglicherweise spezifische Regelungen ins Auge gefasst werden müssen, um der zeitlichen Gestaltung der Erweiterung Rechnung zu tragen; fordert sämtliche Institutionen auf, ihre Voranschläge für 2004 auf der Grundlage von 25 Mitgliedstaaten vorzulegen und für jeden Posten alle erweiterungsbedingten Ausgaben klar festzulegen;

7.   fordert alle Organe auf, die Vorlage ihrer Voranschläge für 2004 transparenter zu gestalten, den analytischen Teil des Haushalts zu verbessern und im Geist der neuen Haushaltsordnung zu prüfen, wie Leistungsindikatoren für die Verwaltung ihrer Haushalte festgelegt werden können, um die Qualität der Ausgaben und die Wertschöpfung der Institutionen zu verbessern;

8.   ist der Auffassung, dass die Erweiterung die Notwendigkeit einer verbesserten interinstitutionellen Zusammenarbeit verstärken wird; verweist darauf, dass die Haushaltsbehörde im Haushaltsplan 2003 eine Kürzung der wiederkehrenden Ausgaben in den Haushalten der Institutionen um 1% gebilligt hat, um die interinstitutionelle Zusammenarbeit und Rationalisierungsmaßnahmen zu fördern;

9.   fordert sämtliche Institutionen auf, die praktische Durchführbarkeit und die Vorzüge einer Zusammenfassung ihrer Übersetzungsdienste zu prüfen und in ihrem jährlichen Bericht der Generalsekretäre über die Entwicklung von Rubrik 5 eine Bewertung vorzulegen; beauftragt die Generalsekretäre der Organe, sich um eine Vereinbarung mit den Dolmetschdiensten zu bemühen, um den Weg für das Ferndolmetschen zu ebnen; ist der Auffassung, dass sämtliche Kategorien des Personals – einschließlich der Sprachendienste – bereit sein sollten, sich den entwickelnden Erfordernissen der Organe anzupassen, die verfügbaren Technologien auf die bestmögliche Weise einzusetzen und sich den neuen Herausforderungen aufgrund der Erweiterung auf konstruktive Weise zu stellen;

10.   fordert sämtliche Institutionen auf, die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Berichts der Generalsekretäre über die Entwicklung von Rubrik 5 über ihren Gebäudebedarf und mögliche Bauvorhaben zu unterrichten; weist darauf hin, dass der jährliche Bericht auch eine Bewertung zu den Ruhegehältern des Personals, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige und künftige Angemessenheit der Finanzmittel, enthalten sollte; fordert die Generalsekretäre im gleichen Kontext ebenfalls auf, die Haushaltsbehörde über das Funktionieren des Europäischen Amtes für Personaleinstellung, die Durchführung von offenen Auswahlverfahren und die Art und Weise, wie den spezifischen Bedürfnissen der verschiedenen Organe Rechnung getragen wird, zu unterrichten; fordert die Generalsekretäre ferner auf, Informationen über den derzeitigen Stand und die Zukunftsaussichten im Hinblick auf die Erleichterung der Telearbeit in den Organen zu liefern;

Das Europäische Parlament – Einzelplan I

11.   ist bereit, in seinen Haushaltsplan für 2004 Mittel einzusetzen, um die Kosten eines Statuts für die Mitglieder abzudecken; stellt fest, dass das Statut möglicherweise im Juli 2004 in Kraft tritt; fordert seine politischen Gremien und den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass rechtzeitig eine Vereinbarung erzielt werden kann, damit präzise Haushaltsbeschlüsse gefasst werden können;

12.   begrüßt die Tatsache, dass die Kommission einen neuen Vorschlag zum Statut für europäische Parteien vorgelegt hat; verweist darauf, dass im Haushaltsplan 2003 im Einzelplan der Kommission ein Betrag von 7 Mio. Euro unter Posten B3-50 („Zuschüsse an europäische Parteien“) eingesetzt wurde; ist der Auffassung, dass die Mittel für die Finanzierung von europäischen Parteien in den Einzelplan des Parlaments eingesetzt werden sollen;

13.   ist der Auffassung, dass das Parlament nach der Anpassung der Finanziellen Vorausschau weiterhin bis zu 20% von Rubrik 5 („Verwaltungsausgaben“) im Haushalt veranschlagen sollte; stellt fest, dass – neben den Vorbereitungen auf die Erweiterung – zusätzliche Kostenfaktoren wie Gebäude und das Statut der Mitglieder es veranlassen könnten, die selbst gesetzte Obergrenze zu überschreiten;

Erweiterung

14.   ist bereit, auf der Grundlage eines aktualisierten mehrjährigen Berichts des Lenkungsausschusses „Erweiterung“ den Stand der notwendigen Vorbereitungen zu prüfen, um zu gewährleisten, dass das Parlament zum Zeitpunkt des Beitritts uneingeschränkt funktionsfähig ist; erwartet, dass seine Verwaltung und das Präsidium jedoch ihre Berechnungen zur Vorbereitung auf die Erweiterung weiter verfeinern mit dem Ziel, einen optimalen Gegenwert für die eingesetzten Mittel zu erreichen;

15.   betont, dass das Parlament angesichts der Herausforderungen aufgrund der Erweiterung ebenfalls die Gelegenheit wahrnehmen sollte, um weiter zu prüfen, welche Rationalisierungsmaßnahmen zu einem produktiveren Einsatz der Ressourcen beitragen könnten; fordert sein Präsidium deshalb auf, eine ehrgeizige Haltung einzunehmen, was die vom Lenkungsausschuss „Erweiterung“ ermittelten Tätigkeiten betrifft, die unter Berücksichtigung des Berichts Corbett und der dazu von den Fraktionen formulierten Positionen organisatorisch neu gestaltet oder aufgegeben werden könnten; fordert sein Präsidium auf, ebenfalls zu prüfen, welche Rationalisierungsmaßnahmen bei der Verwaltung der Kostenerstattungen und Vergütungen für die Mitglieder und den Tätigkeiten der fraktionslosen Mitglieder getroffen werden können, ehe die Haushaltsbehörde aufgefordert wird, Mittel für zusätzliche Stellen zur Verfügung zu stellen;

16.   bekräftigt sein Festhalten an den Grundsätzen der Vielsprachigkeit als integralem Bestandteil der demokratischen Legitimität des Organs; stellt fest, dass mit dieser Erweiterung bis zu 10 neue Sprachen für die Arbeit des Organs hinzukommen; ist der Auffassung, dass die Anwendung des Konzepts der „kontrollierten Vielsprachigkeit“ zum einen die Gleichberechtigung der Sprachen und zum anderen einen rentablen Einsatz der bestehenden Humanressourcen und Finanzmittel mit Hilfe einer angemessenen Planung der einschlägigen Notwendigkeiten gewährleisten muss; fordert sein Präsidium auf, dieses Konzept auf pragmatische Weise weiter zu entwickeln, und ersucht seine Fraktionen um die Prüfung der Frage, welchen Beitrag sie im Kontext ihrer Tätigkeiten leisten können; fordert seinen Generalsekretär ferner auf, Mittel und Wege zu prüfen, wie die Einsatzmöglichkeiten von Dolmetschern verbessert werden könnten, damit sie den Bedürfnissen des Organs, auch unter den Bedingungen von 25 Sprachen, wie bisher optimal gerecht werden können;

17.   erinnert an die grundsätzliche Entscheidung zur Schaffung von 479 erweiterungsbedingten Stellen im Generalsekretariat und 110 Stellen in den Fraktionen; erwartet, dass die noch ausstehenden Stellen im Rahmen dieses Haushaltsverfahrens geschaffen werden;

18.   ist der Auffassung, dass die von der Haushaltsbehörde für die Erweiterung geschaffenen Stellen grundsätzlich nicht für andere, nicht erweiterungsspezifische Zwecke verwendet werden sollten; fordert seinen Generalsekretär auf, alle Möglichkeiten der Personalumschichtung zu prüfen, ehe erweiterungsspezifische Stellen einem neuen spezifischen Bedarf zugewiesen werden, beispielsweise dem Bedarf aufgrund der Durchführung der neuen Haushaltsordnung; betont jedoch, dass den Kerntätigkeiten des Parlaments bei der Zuweisung von erweiterungsspezifischen Stellen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

19.   weist darauf hin, dass die Informatik ein bedeutender Kostenfaktor im Parlament ist und dass die Erweiterung es verpflichtet, diesen Bereich zu modernisieren und zu rationalisieren; unterstützt den Generalsekretär bei seinen Bemühungen, das Informatik-Netz des Parlaments stärker zu integrieren, um die Rentabilität zu erhöhen; betont jedoch, dass vor einer Ausschreibung die Ziele eindeutig festgelegt werden müssen und dass die Entwicklung der Kosten sorgfältig überwacht werden muss;

Verbesserung der Unterstützung für die Mitglieder

20.   nimmt zur Kenntnis, dass der Generalsekretär dem Präsidium Vorschläge zur Verbesserung der legislativen Unterstützung für die Mitglieder und zu einer möglichen neuen Struktur für die Verwaltung des Parlaments vorgelegt hat; verweist darauf, dass es das Ziel ist, den Mitgliedern den bestmöglichen Dienst für ihre Verantwortlichkeiten im Bereich der Legislative und des Haushalts anzubieten; verweist ebenfalls darauf, dass das Ziel darin besteht, die Zersplitterung der Struktur der Verwaltung in eine Vielzahl von Abteilungen zu verringern, den Arbeitsfluss zu verbessern, die Auswirkungen des Einsatzes des Personals an drei verschiedenen Arbeitsorten auf ein Minimum zu beschränken, die Ressourcen optimal einzusetzen und die Struktur der Verwaltung des Parlaments auf die Herausforderung aufgrund der Erweiterung vorzubereiten; ist der Auffassung, dass die Reform zusammen mit der Vorruhestandsregelung ebenfalls dazu genutzt werden sollte, schlankere Management-Strukturen zu schaffen; erinnert an seine früheren Empfehlungen, dass für die Ausübung des Abgeordnetenmandats eine Struktur für eine wissenschaftliche Unterstützung sowohl im Rahmen der parlamentarischen Arbeiten als auch der allgemeinen Ausübung des Mandats zur Verfügung gestellt werden muss; erwartet, dass der Haushaltsbehörde die Auswirkungen auf den Haushalt rechtzeitig unterbreitet werden, um diese in die Haushaltsberatungen einzubeziehen;

21.   ist der Auffassung, dass das Parlament einen Dolmetschdienst während Arbeitsessen in einigen der Speisesäle des Parlaments bereitstellen muss, um bessere Arbeitsbedingungen für die Mitglieder zu gewährleisten; verweist darauf, dass unter Artikel 209 „Vorläufig eingesetzte Mittel für die Immobilieninvestitionen der Institution“ ausreichende Mittel für diesen Zweck verfügbar sind; fordert sein Präsidium auf, die notwendigen Schritte zu ergreifen;

22.   verweist darauf, dass die zunehmende legislative Arbeit des Parlaments in seiner Eigenschaft als Teil der Legislativbehörde dazu führt, dass die Mitglieder mehr Zeit und bessere Einrichtungen für die Debatte und die Konsultation benötigen; ist der Auffassung, dass die Mitglieder und die Fraktionen insbesondere während der Ausschusswochen auf bessere Dolmetscheinrichtungen für Sitzungen in der Mittagszeit wie z.B. Sitzungen von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung von Ausschusssitzungen angewiesen sind; ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck entweder mehr fest angestellte Dolmetscher oder Freelance-Dolmetscher verfügbar gemacht werden sollten;

23.   ist in Anbetracht der Entwicklungen bei der GASP und der ESVP sowie in Erwartung weiterer Entwicklungen, die sich aus dem Konvent zur Zukunft Europas ergeben könnten, der Auffassung, dass es für das Parlament zwingend notwendig ist, in der Lage zu sein, seine Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle und die Stärkung der demokratischen Legitimität der externen Dimension der Union wahrzunehmen; stellt ferner fest, dass das Parlament eine zunehmend aktivere Rolle bei der Wahlbeobachtung weltweit übernimmt;

24.   ist der Auffassung, dass ein umfassendes und praktisches Einführungsprogramm geschaffen werden sollte, um die neuen Mitglieder des Parlaments im Anschluss an die Erweiterung der Europäischen Union und die Wahlen im Jahre 2004 zu begrüßen;

25.   bekräftigt seine Unterstützung für die Annahme eines Statuts für die Assistenten der Mitglieder; ist der Auffassung, dass der Zugang von Assistenten zu Fortbildungskursen – einschließlich der Informatik – erleichtert werden sollte;

26.   fordert seine politischen Stellen auf, einen Vorschlag für die Zahl von parlamentarischen Gremien in der neuen Wahlperiode, insbesondere für die Zahl von Ausschüssen und Delegationen, noch vor der ersten Lesung des Haushalts 2004 im Parlament vorzulegen;

Heranführung des Parlaments an seine Wähler

27.   hält es mit Blick auf die Erweiterung einerseits und im Hinblick auf die bevorstehenden Europawahlen im Jahre 2004 andererseits für dringend notwendig, das Parlament den Bürgern näher zu bringen, so dass die Sensibilisierung der Wähler und ihre Wahlbeteiligung verbessert werden können; nimmt den seinem Präsidium im September 2002 vorgelegten Entwurf eines Programms für Maßnahmen auf dem Gebiet der Information und Kommunikation mit Blick auf die Europawahlen im Juni 2004 zur Kenntnis; ist jedoch der Auffassung, dass der Bericht nicht viele Neuerungen enthält und dass viele der Vorschläge bereits in die Praxis umgesetzt wurden; fordert seinen Generalsekretär auf, für den Haushalt 2004 einen ehrgeizigeren Ansatz zu verfolgen;

28.   ist der Auffassung, dass im Interesse der Bedürfnisse der Abgeordneten und der Besucher der Vielsprachigkeit auch im Erscheinungsbild des Parlaments optisch Ausdruck gegeben werden muss; erwartet, das die Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2004 erfolgt, damit die mit der Erweiterung noch zunehmende Vielfalt sichtbar und erfahrbar wird;

29.   verweist darauf, dass den Informationsbüros in den gegenwärtigen Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle dabei zukommt, den jeweiligen nationalen und regionalen Medien die Botschaft des Parlaments zu vermitteln, und unterstreicht in diesem Rahmen die Bedeutung einer Achtung der Sprachenvielfalt jedes Mitgliedstaates; begrüßt den Erfolg, der in einigen Büros bei der Entwicklung von Partnerschaften und Koproduktionen mit Fernsehsendern erzielt wurde, weist jedoch darauf hin, dass einige Büros mit größeren Schwierigkeiten konfrontiert waren; fordert seinen Generalsekretär auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Informationsbüros mit den notwendigen Mitteln für das Wahljahr ausgestattet werden;

30.   bekräftigt seine Unterstützung für die Internet-Übertragung von Plenarsitzungen und Sitzungen von besonderer Bedeutung oder besonderem Interesse für die allgemeine Öffentlichkeit; verweist deshalb auf seine an die politischen Stellen gerichtete Aufforderung, die Optionen für die Weiterentwicklung der Internet-Ausstrahlung zu prüfen und bei der Vorlage des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags für 2004 die entsprechenden Vorschläge zu unterbreiten;

31.   ist der Auffassung, dass das Internet bei seiner Politik auf dem Gebiet der Information und der Kommunikation eine bedeutendere Rolle spielen sollte; stellt fest, dass die Webseite Europarl zu einem zunehmend wichtigeren Instrument sowohl für die breite Öffentlichkeit als auch für Fachnutzer (Journalisten, nationale Verwaltungen, andere Institutionen, Nutzer aus Drittländern, internationale Organisationen) wird; ist davon überzeugt, dass das Internet ein äußerst kostengünstiges Instrument der Information und der Kommunikation ist, da es ein sehr breites Publikum ohne übermäßigen Kostenaufwand erreichen kann; fordert seinen Generalsekretär auf, die Webseite des Parlaments weiter zu verbessern, um sie benutzerfreundlicher und ansprechender, attraktiver und aktueller sowie differenzierter zu machen, damit sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch Fachnutzern sachbezogene Informationen geboten werden; hält es außerdem für notwendig, das „Bürgerportal“ weiterzuentwickeln, um es attraktiver und interaktiver zu gestalten;

Personalpolitik

32.   verweist darauf, dass die Beförderungspolitik des Parlaments und seine Politik der Beurteilung des Personals als Vorbild für andere Organe und die Reformvorschläge der Kommission gedient haben; weist jedoch darauf hin, dass im gegenwärtigen System weiterhin bestimmte Starrheiten bestehen, die noch nicht beseitigt worden sind; fordert seinen Generalsekretär auf, in Erwartung der Annahme des neuen Personalstatuts vor seiner ersten Lesung des Haushalts im Herbst einen Vorschlag zur Revision der Beförderungspolitik des Parlaments vorzulegen, um mehr Anreize für Leistung zu schaffen und einen stärker auf dem Verdienst basierenden Ansatz zu praktizieren; betont jedoch, dass Fairness und die Einhaltung der Regeln weiterhin Eckpfeiler des Systems sein müssen, wenn eine de facto-Haushaltsgarantie geboten werden soll;

33.   ist der Auffassung, dass die Mobilität des Personals eine angemessene Möglichkeit ist, die Bediensteten stärker zu motivieren und die Verwaltung dynamischer und reaktionsfähiger zu machen; stellt jedoch fest, dass ihre Starrheit in den vergangenen Jahren zu einem Verlust an Sachverstand in einigen Dienststellen geführt hat; beauftragt zum einen seinen Generalsekretär, einen Vorschlag vorzulegen, um das System flexibler zu gestalten, damit den spezifischen Erfordernissen einiger Dienststellen besser Rechnung getragen wird; ist zum anderen der Auffassung, dass die freiwillige Mobilität des Personals ebenfalls erleichtert werden sollte;

34.   bekundet seine Unterstützung für die vom Präsidium auf der Grundlage des Berichts Lalumière verabschiedete Politik zur Förderung der Chancengleichheit; betont jedoch, dass es bei seiner Personalpolitik gegen alle Formen von Diskriminierung gemäß Artikel 13 des Vertrags vorgehen muss und dass angemessene Überwachungsmechanismen geschaffen werden müssen;

35.   hält es für dringend notwendig, dass in der neuen Wahlperiode angemessene Einführungsprogramme für die Beamten, die aus den neuen Mitgliedstaaten eingestellt werden, und für die Assistenten der Mitglieder vorhanden sind;

36.   fordert seinen Generalsekretär auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Auswahl der Bewerber, die in den Genuss der besonderen Vorruhestandsregelung kommen, die funktionalen Erfordernisse des Organs widerspiegelt und auf die Steigerung der Produktivität ausgerichtet ist;

37.   verweist darauf, dass neue Stellen im Parlament nur für neue spezifische Bedürfnisse genehmigt werden sollten, für die eine präzise Arbeitsplatzbeschreibung vorgelegt worden ist und die nicht im Wege einer Umschichtung abgedeckt werden können; fordert seinen Generalsekretär auf, bis zum 1. Juni 2003 einen Bericht vorzulegen und darin die Zahl der A3-Beraterstellen in der Verwaltung des Parlaments und ihre funktionale Rechtfertigung anzugeben;

Gebäude

38.   erinnert daran, dass in den Haushaltsplan 2003 eine Reserve in Höhe von 35 Mio. Euro für den Ankauf des Konrad-Adenauer-Gebäudes in Luxemburg eingestellt wurde; bedauert jedoch, dass die Verhandlungen mit den luxemburgischen Behörden nicht so erfolgreich verlaufen sind wie erwartet; fordert die luxemburgischen Behörden auf, nicht ihre gegenüber dem Parlament eingegangene Verpflichtung zu vergessen, frühere Mietzahlungen zu berücksichtigen; fordert sein Präsidium auf zu prüfen, welche anderen Optionen auf dem Immobilienmarkt vorhanden sein könnten, falls die Verhandlungen mit Luxemburg nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen; weist darauf hin, dass die Haushaltsbehörde nicht bereit sein wird, die Finanzierung zu unvernünftigen Preisen, wie sie jetzt vorgeschlagen werden, abzudecken;

39.   stellt fest, dass die rechtliche Lage in Verbindung mit dem Louise-Weiss-Gebäude in Straßburg und sein Endpreis möglicherweise im Laufe des Jahres 2003 geklärt werden; verweist darauf, dass 2000 und 2002 entsprechend dem Wunsch des Parlaments, den Finanzierungszeitraum so weit wie möglich zu verkürzen, Abschlagzahlungen für das Gebäude getätigt wurden; ist der Auffassung, dass weitere Abschlagzahlungen ungeachtet der Kaufoption unter haushaltspolitischem Blickwinkel sinnvoll sind, um Spielraum in künftigen Haushaltsplänen zu schaffen;

40.   fordert sein Präsidium auf, vor weiteren Beschlüssen über die geplanten neuen Vorhaben in Brüssel, Luxemburg und Straßburg den zuständigen Ausschuss zu konsultieren; fordert seinen Generalsekretär auf, bis zum 1. Juni 2004 einen Bericht vorzulegen, in dem die funktionalen Rechtfertigungen für die neuen wichtigen Gebäudevorhaben und mögliche Alternativen dazu zusammen mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen vorgelegt werden;

Gerichtshof – Einzelplan IV

41.   nimmt zur Kenntnis, dass ab dem 1. Mai 2004 gemäß dem Vertrag von Nizza bis zu 10 zusätzliche Richter am Gerichtshof und 10 neue Richter am Gericht erster Instanz zusammen mit den Bediensteten für ihre jeweiligen Kabinette und anderem erweiterungsbedingtem Personal im Organ untergebracht werden müssen; stellt ferner fest, dass das Gebäudevorhaben des Gerichtshofes zur Abdeckung der Erweiterung nicht vor 2005 abgeschlossen werden wird; ist deshalb bereit, die Auswirkungen der Suche nach zusätzlichem Büroraum auf den Haushalt 2004 zu prüfen; fordert den Gerichtshof jedoch auf, auf die interinstitutionelle Zusammenarbeit zurückzugreifen, um die bestmöglichen Bedingungen auf dem Markt in Luxemburg zu erreichen;

42.   verweist darauf, dass die Kosten des Gebäudevorhabens des Gerichtshofes zur Abdeckung des erweiterungsbedingten Bedarfs – die Renovierung und Ausweitung des Palais-Gebäudes und der Bau von zwei neuen Hochhäusern – mit 296 Mio. Euro veranschlagt wurden; fordert den Gerichtshof auf, ungeachtet des Umstands, dass die Finanzierung dieses Vorhabens keine Auswirkungen auf den Haushalt 2004 haben wird, dafür Sorge zu tragen, dass der Quadratmeterpreis gesenkt wird mit dem Ziel, einen optimalen Gegenwert für die eingesetzten Mittel zu erhalten, oder alternative Vorschläge zu prüfen;

43.   fordert den Gerichtshof auf, den von ihm veranschlagten erweiterungsbedingten Personalbedarf zu verfeinern, um in seinem Haushaltsvoranschlag für 2004 eine realistische Anforderung vorzulegen; verweist auf seinen Standpunkt, dass der Rückstand bei den Übersetzungen nicht als dauerhaftes Problem anzusehen ist, und verweist darauf, dass die Haushaltsbehörde zur Lösung des Problems Mittel für die Schaffung von 51 Stellen im Sprachendienst bereitgestellt hat; erwartet, dass der Gerichtshof die Haushaltsbehörde bei der Vorlage seines Voranschlags für 2004 über die in diesem Kontext erzielten Fortschritte unterrichtet;

Rechnungshof – Einzelplan V

44.   verweist darauf, dass im Anschluss an die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen beträchtliche Finanzmittel der EU in den neuen Mitgliedstaaten vergeben werden; stellt die zwingende Notwendigkeit fest, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechnungsprüfung in den neuen Mitgliedstaaten näher an die Praktiken der Rechnungsprüfung in den bestehenden Mitgliedstaaten herangeführt wird; begrüßt die vom Rechnungshof in den vergangenen Jahren unternommenen Bemühungen, die Zusammenarbeit mit den Rechnungsprüfungsbehörden in den neuen Mitgliedstaaten zu verbessern; fordert den Hof auf, seine Bemühungen auch mit dem Ziel fortzusetzen, die Festlegung eines einzigen Rechnungsprüfungssystems in der Europäischen Union zu erleichtern, da dies den Mitteleinsatz verbessern, Doppelarbeit vermeiden und zu einer effektiveren Rechnungsprüfung bei den europäischen Finanzmitteln beitragen wird;

45.   weist darauf hin, dass eine effektive Rechnungsprüfungsbehörde auf europäischer Ebene zwingend notwendig ist, um zu prüfen, wie für die Finanzmittel der EU der beste Gegenwert erzielt werden kann; bekundet deshalb seine Besorgnis über die Zahl der unbesetzten Stellen im Hof, insbesondere was die Rechnungsprüfungsdienste betrifft;

46.   stellt fest, dass die Zahl der Mitglieder des Rechnungshofes infolge der Erweiterung von 15 auf 25 zunehmen wird;

Wirtschafts- und Sozialausschuss – Einzelplan VI, und Ausschuss der Regionen – Einzelplan VII

47.   verweist darauf, dass nach dem Antrag der Haushaltsbehörde die Finanzierung für den Umzug des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen in das Belliard-Gebäude und die Räumung des Ravenstein-Gebäudes von Ende 2003 auf Anfang 2004 verschoben wurde; stellt angesichts der jüngsten Entwicklungen fest, dass der Umzug wahrscheinlich nicht vor April 2004 stattfinden wird; ist bereit, die notwendigen Haushaltsbeschlüsse in Erwägung zu ziehen, um die Kosten im Haushalt 2004 abzudecken; fordert beide Ausschüsse auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre spezifischen Bedürfnisse im Hinblick auf die Renovierung des Belliard-Gebäudes den Betrag von 26 Mio. Euro, der von der Haushaltsbehörde verfügbar gemacht wurde, nicht übersteigen;

Europäischer Bürgerbeauftragter

48.   begrüßt die von den Dienststellen des Bürgerbeauftragten unternommenen Bemühungen, den Zugang der Bürger zu Informationen über das Internet zu verbessern; stellt fest, dass die Zahl der auf elektronischem Wege beim Bürgerbeauftragten eingereichten Klagen beträchtlich zugenommen hat und dass sich dieser Trend mit der Erweiterung fortsetzen wird; ist deshalb bereit, im Haushaltsplan 2004 weitere Verbesserungen bei den für die Bürger erbrachten Diensten zu unterstützen;

* * *

49.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln.

  • [1] ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1
  • [2] Noch nicht im ABl. veröffentlicht.
  • [3] Noch nicht im ABl. veröffentlicht.

STELLUNGNAHME DES PETITIONSAUSSCHUSSES

27.Januar 2003

für den Haushaltsausschuss

zum Haushaltsplan 2004: Sonstige Einzelpläne – Leitlinien

(2003/2002(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Roy Perry

VERFAHREN

In seiner Sitzung vom 23. Januar 2003 benannte der Petitionsausschuss Roy Perry als Verfasser der Stellungnahme.

Der Ausschuss prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seiner Sitzung vom 22./23. Januar 2003.

In dieser Sitzung nahm er die nachstehenden Schlussfolgerungen einstimmig an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Vitalino Gemelli, Vorsitzender; Roy Perry, stellvertretender Vorsitzender und Verfasser der Stellungsnahme; Astrid Thors, stellvertretende Vorsitzende; Richard A. Balfe, Herbert Bösch, Janelly Fourtou, Laura González Álvarez, Stephen Hughes (in Vertretung von Proinsias De Rossa gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Geschäftsordnung), Margot Kessler, Jean Lambert, Guido Sacconi und Maria Sornosa Martinez.

KURZE BEGRÜNDUNG

In Anbetracht der relativ begrenzten Möglichkeiten einer Einflussnahme des Petitionsausschusses auf den Haushalt der Europäischen Union werden nur zwei Ziffern vorgeschlagen. Sie spiegeln den Kern der Tätigkeiten des Ausschusses im Dienste der europäischen Bürger wider. 2004 ist das Jahr der Wahlen und der Erweiterung, und beide Ereignisse wirken sich auf den Haushalt aus.

Der eine Vorschlag bezieht sich auf die Notwendigkeit, den Zugang der Petenten zur Arbeit des Ausschusses selbst zu verbessern und sie in diese Arbeit einzubeziehen, indem die Mittelausstattung der Haushaltslinie A-250 aufgestockt wird, um den Ersuchen einer immer größeren Zahl von Petenten um Teilnahme an Sitzungen entsprechen zu können. Dies ist im Kontext der Entfaltung der vom Ausschuss unternommenen Bemühungen notwendig, die Bereitschaft des Europäischen Parlaments zur Reaktion auf individuelle Beschwerden herauszustellen, insbesondere dann, wenn solche Beschwerden umfassende Rückwirkungen auf die Politikgestaltung in der EU bzw. ihre Anpassung haben. Der Ausschuss nimmt zwar weiterhin seine grundlegende Aufgabe wahr und behandelt jede Petition mit der Integrität, die sie verdient, er ermittelt jedoch allmählich spezifische Petitionen, die eingehender bewertet werden sollen, um effektiv Abhilfe zu schaffen. Dies ruft eine größere öffentliche Aufmerksamkeit für die Arbeit des Ausschusses und damit des Parlaments hervor. Es sollten mehr Finanzmittel dafür zweckbestimmt werden, damit mehr Petenten Sitzungen beiwohnen können. Die Teilnahme von Petenten erfolgt auf anderer Grundlage als die von vorab bestimmten Spezialisten oder Sachverständigen, die ersucht werden können, bei öffentlichen Anhörungen, wie sie von den meisten Ausschüssen des Parlaments veranstaltet werden, das Wort zu ergreifen. In der unlängst geänderten Geschäftsordnung des Parlaments ist diese Unterscheidung bereits in Artikel 175 Absatz 3 vorgenommen worden.

Der zweite Vorschlag bezieht sich auf das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten, für das der Ausschuss die haushaltspolitische Verantwortung trägt. Im Rahmen der Erweiterung werden spezifische Anforderungen an das Amt des Bürgerbeauftragten erhoben werden, und in diesem Jahr wurde eine Reihe von Maßnahmen gebilligt, um den Stellenplan in Vorbereitung auf die Erweiterung geringfügig aufzustocken. Diese Maßnahmen werden 2004 ausgeweitet werden müssen. Auch wenn die spezifischen Forderungen des neu gewählten Bürgerbeauftragten abzuwarten sind, die zu einem späteren Zeitpunkt im regulären Verlauf der Vorbereitung auf den Haushalt 2004 vorgetragen werden, ist es auf dieser Stufe wichtig, ein Zeichen zu setzen und in der Rahmenentschließung eine grundsätzliche Bewilligung auszusprechen.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Petitionsausschuss ersucht den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss, die folgenden Punkte in seinen Entschließungsantrag aufzunehmen:

Vorschlag a)

unterstützt die innerhalb des Europäischen Parlaments unternommenen Bemühungen, die darauf abzielen, die Bedeutung des Parlaments für die europäischen Bürger zu vergrößern, insbesondere durch die Arbeit des Petitionsausschusses, und bewilligt einen geringfügigen Anstieg der Finanzmittel, der spezifisch zweckbestimmt werden sollte, um die Teilnahme von Petenten an Sitzungen des Ausschusses entsprechend Artikel 175 Absatz 3 der vor kurzem geänderten Geschäftsordnung zu erleichtern;

Vorschlag b)

erkennt die zunehmenden Anforderungen an, die im Kontext der Erweiterung, aber auch aufgrund des zunehmenden Rückgriffs der Bürger auf den vom Bürgerbeauftragten gebotenen Dienst – die Bekämpfung von Missständen in der Verwaltung innerhalb der Organe und Einrichtungen der EU – an das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten herangetragen werden.