BERICHT über die Beziehungen zwischen der EU und Russland

4.5.2005 - (2004/2170(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Cecilia Malmström


Verfahren : 2004/2170(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0135/2005
Eingereichte Texte :
A6-0135/2005
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland

(2004/2170(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EG und Russland, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist[1],

–   unter Hinweis auf das gemeinsame Ziel der EU und Russland, das in der gemeinsamen Erklärung zum Abschluss des Gipfeltreffens in Sankt Petersburg vom 31. Mai 2003 festgelegt ist, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen Raum der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der äußeren Sicherheit sowie einen Forschungs- und Bildungsraum unter Einbeziehung kultureller Aspekte, zu schaffen,

–   unter Hinweis auf die vielen glaubwürdigen Berichte russischer und internationaler NRO über die anhaltenden gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Februar 2005 in sechs Tschetschenien betreffenden Fällen sowie auf die zahlreichen ähnlichen Fälle, mit denen dieses Gericht befasst ist,

–   unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 26. Februar 2004 an den Rat zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland[2] sowie seine Entschließung vom 15. Dezember 2004 zum Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland in den Den Haag vom 25. November 2004[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2005 zu Belarus[4],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6‑0135/2005),

A. in der Erwägung, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland von grundlegender Bedeutung für Stabilität, Sicherheit und Wohlstand auf dem gesamten europäischen Kontinent sind, sowie in der Erwägung, dass diese Beziehungen auf gemeinsamen Werten basieren müssen und somit Menschenrechte, Marktwirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einschließen,

B.  in der Erwägung, dass sich die EU und Russland für ihre Partnerschaft ehrgeizige Ziele gesetzt haben, sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Beziehungen mit Russland auf dem Niveau der Europäischen Union zu verbessern, wobei es die Fortschritte in Fragen der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch Russland und bei der Ausweitung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und im Transit-Personenverkehr durch Kaliningrad sowie den Fortschritt bei den Verhandlungen über die Bedingungen für den Beitritt Russlands zur WTO begrüßt,

C. in der Erwägung, dass für Russland multilaterale Beziehungen ein vorrangiges Thema sind, und dass Russland seine volle Mitgliedschaft in der UNO, OSZE, G‑8 und im Europarat als Grundpfeiler seiner Außenpolitik ansieht,

D. in der Erwägung, dass die Demokratie in Russland geschwächt wurde, besonders durch den Umstand, dass alle größeren Fernsehsender und die meisten Radiosender inzwischen von der Regierung kontrolliert werden, durch die zunehmende Selbstzensur in den Printmedien, neue Einschränkungen des Rechts, öffentliche Demonstrationen zu organisieren; ein sich verschlechterndes Klima für NRO, eine verstärkte politische Kontrolle der Justiz sowie Änderungen des Verfahrens, nach dem die Mitglieder der Staatsduma gewählt werden, und dass alle diese Maßnahmen zum Ziel haben, die Macht des Kreml zu stärken,

E.  in der Erwägung, dass es Russland mit seiner Tschetschenien-Politik eindeutig nicht gelungen ist, die Situation dort unter Kontrolle zu bringen, und dass auch neue und noch extremere Terroranschläge im Nordkaukasus und in Moskau damit nicht verhindert werden konnten; in der Erwägung, dass diese äußerst kostspieligen politischen Fehler klar die Notwendigkeit einer neuen Strategie zeigen,

F.  in der Erwägung, dass die EU sicherstellen will, dass durch ihre Erweiterung keine neuen Trennungslinien in Europa entstehen, sondern dass diese im Gegenteil dazu beiträgt, Entwicklung und Wohlstand weiter zu verbreiten; in der Erwägung, dass die EU mit Russland einen Dialog über Fragen führen will, die ihre gemeinsamen Nachbarn betreffen,

G. in Anerkennung der riesigen Anstrengungen und Opfer der Völker der Sowjetunion im Kampf und bei der Befreiung vieler Länder und ihrer Völker in Europa von der Nazi-Tyrannei, jedoch auch im Bedauern der großen Leiden und Opfer, die durch die Okkupation und durch die anschließende Annektierung und Tyrannei der Sowjetunion sehr oft verschiedenen Ländern und Völkern, einschließlich der baltischen Staaten, zugefügt wurden und in der Hoffnung auf eine umfassende Anerkennung dieser Tatsachen durch Russland als Grundlage für eine umfassende Versöhnung zwischen Russland und allen EU-Mitgliedstaaten,

H. in der Erwägung, dass ein kohärentes Herangehen der EU und ihrer Mitgliedstaaten eine notwendige Voraussetzung für eine vernünftige und effiziente Politik gegenüber Russland ist, in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat Anfang 2004 größere Fehler der EU-Politik gegenüber Russland zugegeben haben, und eine neue Methode eingeführt wurde, um eine kohärente Strategie zu gewährleisten, basierend auf einem Papier mit Schlüsselthemen, für die jeweils eine zu verfolgende Linie vorgegeben ist; in der Erwägung, dass dies keine ausreichenden Verbesserungen gebracht hat und dass ein Element der öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle eingeführt werden muss,

Politik der EU und der Mitgliedstaaten

1.  anerkennt die Bedeutung Russlands als Partner für ein pragmatische Zusammenarbeit, mit dem die Europäische Union nicht nur gemeinsame wirtschaftliche und handelspolitische Interessen teilt sondern auch das Ziel als strategische Partner in der internationalen Arena wie auch im Rahmen der gemeinsamen Nachbarschaft aktiv zu sein;

2.  anerkennt Russlands Potenzial als besonderen strategischen Partner bei den Bemühungen zur Herstellung von Frieden, Stabilität und Sicherheit, der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und gewalttätigem Extremismus wie auch im Zusammenhang mit „weichen“ Sicherheitsfragen wie Umweltgefahren und nuklearen Gefahren, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel und organisierter grenzüberschreitender Kriminalität in den europäischen Nachbarländern in Zusammenarbeit mit der OSZE und anderen internationalen Gremien;

3.  betont die Notwendigkeit der Weiterentwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Energiestrategie für Europa, die Erzeuger, Verteiler und Konsumenten mit dem Ziel einbezieht, ein transparentes und nachhaltiges Energiesystem zu schaffen und die regionale Vielfältigkeit von Energieanbietern zu erhöhen; stellt fest, dass die Entwicklung einer derartigen Strategie von gemeinsamen Interesse für die EU und Russland ist;

4.  fordert den Rat auf, Verpflichtungen zur Berichterstattung und anderen Regelungen zuzustimmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die vereinbarten Positionen sowohl von der EU als auch von den einzelnen Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Russland, aber auch bei ihren Kontakten mit anderen Drittländern, stets voll und ganz respektiert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren bilateralen Kontakten mit Russland die gemeinsamen Positionen der EU zu unterstützen und Transparenz und angemessene Konsultation zu gewährleisten;

5.  betont, dass in einer erweiterten Union und besonders durch neue Finanzierungsrahmen und Instrumente für Außenbeziehungen die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit weiter zunehmen wird und in den nördlichen Gebieten der EU sowie in den nordwestlichen Gebieten Russlands die Nördliche Dimension den Rahmen dieser regionalen Zusammenarbeit bilden wird;

Vier Gemeinsame Räume

6.  unterstützt das Ziel der Schaffung der vier gemeinsamen Räume und die Vorbereitung eines Fahrplans für jeden von diesen Räumen; besteht darauf, dass die vier Räume als ein Paket anzusehen sind und der Qualität Vorrang vor dem Tempo zu geben ist; macht darauf aufmerksam, dass es nicht nur erforderlich ist, einen gemeinsamen Text zu vereinbaren, sondern auch eine tatsächliche Annäherung in sensitiven Fragen grundlegender Natur;

7.  begrüßt die seit dem letzten EU-Russland-Gipfel erreichten Fortschritte bei der Schaffung der vier gemeinsamen Räume im Rahmen des PKA mit Russland insbesondere im gemeinsamen Wirtschaftsraum und dem gemeinsamen Forschungs-, Bildungs- und Kulturraum; hofft, dass ein solcher Erfolg auch im gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und im Raum der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der äußeren Sicherheit erreicht werden kann, so dass das Paket der Fahrpläne für die Schaffung der gemeinsamen Räume auf dem Gipfeltreffen EU-Russland am 10. Mai 2005 in Moskau angenommen werden kann;

8.  betont die Ansicht, dass der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens unabdingbare Voraussetzung für die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EU und Russland über Visaerleichterungen ist; ist der Auffassung, dass die EU das russische Ziel einer vereinfachten Visaregelung mit dem Schengen-Gebiet mit visafreiem Reiseverkehr als langfristiges Ziel begrüßen und alle notwendigen Bedingungen in einem eindeutigen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen festlegen sollte;

9.  unterstützt den Wunsch Russlands, der WTO beizutreten, und sieht ein gemeinsames Interesse bei der Unterstützung Russlands, Partner einer offenen, dynamischen und vielfältigen Wirtschaft zu werden; betont die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit und Transparenz der Justiz zu stärken, um das Investitionsklima zu verbessern;

10. nimmt zur Kenntnis, dass die WTO-Mitgliedschaft ein wichtiges Signal für ausländische Investoren darstellen und dadurch zur Verstärkung und Diversifizierung der Handelsbeziehungen beitragen wird;

11. fordert die Kommission auf, den Dialog mit den russischen Stellen und mit den Wirtschaftspartnern zu Fragen des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit verstärkt fortzusetzen und dabei insbesondere technische Vorschriften und die Standardisierung von Zollverfahren, die Liberalisierung der Dienstleistungen und die Beseitigung der Monopole sowie die Öffnung des Bankensystems anzusprechen, sowie sicherzustellen, dass Russland vor seinem WTO-Beitritt Durchsetzungsmaßnahmen zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum umsetzt, die zu einem merklichen Rückgang der Piraterie im Bereich der geistigen Eigentumsrechte führen;

12. fordert die EU und Russland auf, durch die Vorbereitung und Eröffnung der Verhandlungen über eine Freihandelszone unmittelbar nach dem WTO-Beitritt Russlands eine intensivere Integration herbeizuführen; ist der Ansicht, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Russland eine ehrgeizige Etappe bei der Schaffung des Gemeinsamen Wirtschaftsraumes darstellen und die Bereiche Warenhandel, Dienstleistungen, Niederlassungsrecht, Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, die Vereinbarkeit von Regelungen und andere Handelsaspekte umfassen wird;

13. begrüßt die laufenden Verhandlungen zur Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen dem europäischen GALILEO-Programm und dem russischen Satellitennavigationssystem GLONASS und ermutigt beide Seiten, ein Abkommen über die Kompatibilität sowie den komplementären Gebrauch der beiden Navigationssysteme abzuschließen;

Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland

14. ist besorgt hinsichtlich der offensichtlichen Schwächung des Engagements Russlands für Demokratie, Marktwirtschaft und den Schutz der Menschenrechte; bedauert die Beschränkungen der Tätigkeit freier und unabhängiger Medien; wiederholt seine Kritik an der Einbeziehung der Justiz in die öffentliche Verfolgung politischer Ziele; stellt fest, dass durch diese Entwicklungen sowohl die Lage der russischen Bevölkerung als auch die Außenbeziehungen Russlands beeinträchtigt werden und dass, solange diese nicht rückgängig gemacht werden, der Ausbau der Partnerschaft zwischen der EU und Russland erschwert sein wird;

15. nimmt die von der EU und Russland kürzlich begonnen regelmäßigen Konsultationen zu Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Rechte von zu Minderheiten gehörenden Personen zur Kenntnis; betont in diesen Zusammenhang, dass derartige Konsultationen den Leitlinien der EU für Dialoge im Bereich der Menschenrechte gerecht werden müssen und deshalb die Einbeziehung des Europäischen Parlaments und von Nichtregierungsorganisationen vorsehen müssen, um so die wesentlichen Fragen, die angesprochen werden müssen, aufzeigen zu können;

16. betont, dass alle Staaten ihren nationalen und internationalen Verpflichtungen bezüglich der Minderheitenrechte voll und ganz gerecht werden sollten; ist besorgt auf Grund der Berichte über die Diskriminierung bestimmter Volksgruppen, z.B. des Volkes der Mari;

17. nimmt besorgt die Zeichen des Antisemitismus in Russland zur Kenntnis;

Nachbarschafts- und Außenpolitik

18. lehnt eine Außenpolitik ab, die darauf abzielt, Einflussbereiche zu schaffen; betont die Notwendigkeit, die Souveränität und territoriale Integrität aller Staaten uneingeschränkt zu achten, einschließlich des Rechts jedes Staates, seine Beziehungen zu anderen Staaten und Organisationen ausgehend von seinen selbst definierten Interessen und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der VN, OSZE und des Europarates zu entwickeln und zu gestalten;

19. fordert Russland auf, in der Verbreitung von Demokratie in seinen Nachbarländern und in der Entwicklung engerer Beziehungen mit der EU, einschließlich einer Mitgliedschaft, keine Gefahr für die Position Russlands zu sehen, sondern eine Chance für eine Erneuerung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit diesen Ländern auf einer gleichberechtigten Grundlage und unter gegenseitiger Achtung;

20. fordert Russland und alle EU-Mitgliedstaaten auf, alle geschlossenen Dokumente zum Zweiten Weltkrieg zu öffnen und sie Historikern zum gemeinsamen Studium sowie zur Vertrauensbildung zugänglich zu machen;

21. fordert Russland auf, die Beziehungen mit der OSZE aus der Sackgasse zu führen, indem es seinen Verpflichtungen bezüglich der Beiträge zum OSZE-Haushalt nachkommt; stellt fest, dass durch das Fehlen von Haushaltsmitteln Aktivitäten der OSZE behindert werden, was zu einem Stillstand der Verbesserungen von Demokratie und Sicherheit in Mittel- und Osteuropa führt; unterstützt die Weiterentwicklung von Aktivitäten der OSZE im Bereich der Sicherheit und bedauert, dass die fehlende Unterstützung seitens Russlands es unmöglich gemacht hat, die Beobachtung der Grenzen in Georgien fortzusetzen; unterstützt ferner die weitere Prüfung von Möglichkeiten zur Stärkung der, wie von Russland geforderten, unterstützenden Aktivitäten der OSZE zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Umwelt; ist jedoch prinzipiellen gegen jede Schwächung von OSZE Aktivitäten zu Wahlbeobachtungen und in weiteren "menschenrechtlichen Dimensionen", die konkreter Ausdruck der gemeinsamen Werte sind, auf denen die Partnerschaft EU-Russland aufbaut;

22. betont die Notwendigkeit der Schaffung des gemeinsamen Raums der äußeren Sicherheit, der zu gegebener Zeit zur Schaffung eines spezifischen hochrangigen Gremiums für den Dialog zwischen der EU und Russland über Sicherheit, Konfliktprävention und Konfliktlösung, Nichtverbreitung von Atomwaffen und Abrüstung führen könnte; unterstützt die Teilnahme Russlands an der Krisenbewältigung unter Leitung der EU unter den vom Europäischen Rat von Sevilla im Juni 2002 festgelegten Bedingungen[5] unter der Voraussetzung, dass die russischen Streitkräfte ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, Normen und operative Verfahren der EU und allgemein die sich herausbildende europäische Sicherheits- und Verteidigungskultur zu übernehmen;

23. betont die Bedeutung der Verfolgung einer friedlichen und politischen Lösung aller territorialen und politischen Konflikte in einem Teil der Russischen Föderation oder in einem Nachbarstaat einschließlich der Konflikte im Kaukasus und dem Transnistrienkonflikt in der Republik Moldau; fordert Russland auf, alle friedlichen Reformbewegungen in den GUS-Staaten zu respektieren und in den zentralasiatischen Staaten demokratische Reformen zu fördern;

24. fordert Russland auf, zu bestätigen, dass es die territoriale Integrität Georgiens und der Republik Moldau achtet, und seine Truppen aus Georgien und der Republik Moldau in Übereinstimmung mit seinen OSZE-Verpflichtungen und mit der Forderung dieser souveränen Staaten abzuziehen;

25. ist überzeugt, dass erfolgreiche Reformen in der Ukraine in Verbindung mit der neu gewonnenen Demokratie, sowohl für Russland als auch für die EU die Voraussetzungen erhöhen für Fortschritte in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ethischer Hinsicht; fordert den Rat und die Kommission auf, sich nach Kräften dafür einzusetzen, dass diese Chance genutzt wird;

26. fordert den Rat auf, gegenüber Russland die Frage von Belarus aufzugreifen, und dabei herausarbeiten, dass die Demokratisierung dieses Landes im Interesse sowohl der EU als auch der Russischen Föderation liegt und deshalb gemeinsame Aktivitäten eingeleitet werden sollten;

27. unterstreicht die Bedeutung der innovativen grenzüberschreitenden Komponente des vorgeschlagenen Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, das das Programm TACIS in Russland und anderen Ländern ablösen soll; betont die Bedeutung grenzüberschreitender wirtschaftlicher und sozialer Verbindungen sowie die Notwendigkeit, dazu die Tätigkeit der EU beachtlich zu verstärken;

28. betont die Notwendigkeit multilateraler Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland zur Unterstützung der Autorität der VN und zur Koordinierung der Standpunkte bezüglich der VN-Reform, besonders im Hinblick auf den Sicherheitsrat; unterstreicht die Bedeutung der Unterstützung der Internationalen Klimakonferenz und des Kyoto-Protokolls durch Russland;

29. stellt fest, dass der Kampf gegen Terrorismus das Thema der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Sicherheit von Nukleararsenalen wieder auf Platz eins der Liste der globalen Sicherheitsfragen gebracht hat; fordert Russland auf, sich global an den Bemühungen um die Nichtverbreitung von Atomwaffen und Abrüstung auch im Iran zu beteiligen und insbesondere durch Nichtgenehmigung der Entwicklung neuer Arten von Atomwaffen, sichere Entsorgung nuklearer Abfälle und schrittweisen und kontrollierten Abbau seines Nukleararsenals aktiv zu werden; fordert die Kommission und den Rat auf, Russland substanzielle technische und materielle Unterstützung zur Förderung dieses Abbaus anzubieten;

30. anerkennt die äußerste Bedeutung Russlands bei der Schaffung potentiell äußerst wichtiger Verkehrskorridore zwischen Europa und Asien, und ermutigt die Russische Föderation zu einer engen Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur;

Spezifische Fragen in Zusammenhang mit den baltischen Staaten

31. fordert Russland erneut auf, die Grenzfragen mit Estland und Lettland förmlich und gerecht zu klären und die Grenzabkommen mit diesen Ländern unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren; vertritt die Ansicht, dass die endgültige Festlegung der Grenze zwischen der EU und Russland und der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens unabdingbare Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EU und Russland über Visaerleichterungen sind und dass die EU, sobald Russland alle notwendigen Bedingungen, die ihm von der EU in einem Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen vorgelegt werden, erfüllt hat, das russische Ziel einer vereinfachten Visaregelung mit dem Schengen-Gebiet mit visafreiem Reiseverkehr als langfristiges Ziel begrüßen sollte;

Kaliningrad

32. begrüßt den erreichten Fortschritt bei der Lösung von Transitfragen und des freien Personenverkehrs zwischen den einzelnen Teilen Russlands; nimmt die Notwendigkeit größerer Anstrengungen Russlands und einer stärkeren Unterstützung der EU zur Kenntnis, um die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der Region Kaliningrad als Modell für die weiteren Beziehungen voranzubringen, wobei den Gesundheitsfragen (auch der Verbreitung von HIV/AIDS), der Bekämpfung von Korruption und Kriminalität besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte;

Tschetschenien

33. verurteilt die Tötung von Herrn Maschadow, dem letzten Präsidenten der Republik Tschetschenien mit einem echten Volksmandat; fordert alle Seiten auf, die Gewalt zu beenden;

34. stellt fest, dass es unabdingbar ist, eine politische Lösung unter Beteiligung aller demokratischen Kräfte der tschetschenischen Gesellschaft zu erreichen, die allen auf dem Gebiet Tschetscheniens lebenden oder dorthin zurückkehrenden Menschen u.a. ein wirkliches Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit und dem tschetschenischen Volk die Achtung seiner kulturellen und nationalen Identität und Würde gewährleistet; gleichzeitig sollte diese Lösung die territoriale Integrität der Russischen Föderation respektieren und uneingeschränkt vereinbar mit der mit legitimen und wirkungsvollen Mitteln ins Werk gesetzten Verfolgung des Ziels der Stabilität und der Sicherheit im gesamten Nordkaukasus und der gesamten Russischen Förderation sein;

35. ist zutiefst besorgt darüber, dass es Russland weiterhin nicht gelingt, den Zustand der Gesetzlosigkeit in Tschetschenien zu beenden, einschließlich innerhalb der föderalen und lokalen Regierungstruppen; fordert ein unverzügliches Ende der Straflosigkeit und Gewalt auf beiden Seiten sowie eine politische Lösung und die Anerkennung der territorialen Integrität Russlands; ist besorgt über den Mangel an Bereitschaft zu einer Verhandlungslösung, der sich in der Ablehnung der vom ehemaligen Präsidenten Maschadow vorgeschlagenen Feuerpause und in seiner anschließenden brutalen Tötung gezeigt hat; fordert Russland auf, einen glaubwürdigen Friedens- und Aussöhnungsprozess anzustreben, und wiederholt, dass es nur eine umfassende, ausgehandelte und politische Lösung und keine militärische geben kann;

36. erinnert an seine Empfehlungen an den Rat betreffend Tschetschenien in Ziffer 14 seiner Entschließung vom 26. Februar 2004, sowie an die Notwendigkeit aktiver eine politische Lösung zu verfolgen und an die Bereitschaft der EU, einen friedlichen und konstruktiven Dialog zu unterstützen; bedauert, dass der Rat diesen Empfehlungen (Streichung) nicht nachgekommen ist; ist der Ansicht, dass diese Empfehlungen weiterhin Gültigkeit behalten und fordert den Rat auf, tätig zu werden;

37. ist zutiefst besorgt darüber, dass sich Menschenrechtsaktivisten, die Menschenrechtsverletzungen untersuchen und darüber sprechen, im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in Tschetschenien Angriffen gegen ihre Freiheit und Sicherheit ausgesetzt sehen; fordert die russischen Behörden auf, diese Schikanierungen zu beenden; fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, dem Schutz dieser Menschen in Übereinstimmung mit den im Juni 2004 angenommenen gemeinschaftlichen Leitlinien zu Menschenrechtsaktivisten besondere Beachtung zukommen zulassen und diese Frage an die Spitze der Tagesordnung der Konsultationen zu Menschenrechten zwischen der EU und Russland zu setzen;

38. fordert Russland auf, Menschenrechtsaktivisten, die verstärkt Angriffen ausgesetzt sind, zu schützen, und UN-Sonderberichterstattern und anderen internationalen Beobachtern der Lage der Menschenrechte, unabhängigen Medien und internationalen humanitären Organisationen Zugang zu Tschetschenien zu gewähren und ihnen, wenn möglich, alle erforderlichen Sicherheitsbedingungen zur Ausübung ihrer Arbeit zu bieten;

39. verurteilt erneut alle Terroranschläge; äußert die Überzeugung, dass Terrorismus, so wie es Präsident Putin nach der Tragödie von Beslan feststellte, tiefe Wurzeln in der sozioökonomischen Lage im Nordkaukasus hat; erklärt sich als eine der beiden Haushaltsbehörden bereit, Vorschläge für eine Beteiligung der EU am Wiederaufbau und friedensbildenden Maßnahmen zu prüfen, wenn in der Zukunft derartige Bestrebungen als Teil eines Pakets von Friedensmaßnahmen in Tschetschenien eingeleitet werden können und angemessene Garantien gegeben sind, dass die Hilfe die vorgesehenen Empfänger erreicht;

Kampf gegen Terrorismus

40. betont, dass die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus wirksamer werden muss, und dass Meinungsverschiedenheiten darüber, welches die zugrunde liegenden Ursachen des Terrorismus sind und wer als Terrorist betrachtet werden sollte, diese Zusammenarbeit behindern;

Umwelt und nukleare Sicherheit

41. ruft zu einer weiteren Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Seeverkehrs, insbesondere bezüglich eines Verbots aller die russischen Gewässer in der Ostsee und im Schwarzen Meer befahrenden Einhüllen-Tankschiffe auf;

42. fordert Russland auf, seine Kernreaktoren der ersten Generation außer Betrieb zu stellen und Anstrengungen zur Gewährleistung einer sicheren Lagerung von nuklearen Abfall zu intensivieren; unterstreicht die Bedeutung der Bereitschaft Russlands zur Zusammenarbeit im Rahmen des Unterstützungsfonds der Umweltpartnerschaft für die Nördliche Dimension;

43. verweist erneut auf seine Unterstützung für die Öffnung des Gemeinschaftsmarktes für Stromexporte aus Russland, unter der Bedingung, dass entsprechende russische Sicherheitsstandards insbesondere bezogen auf Kernkraftwerke und die sichere Behandlung und Lagerung nuklearen Abfalls auf das EU-Niveau angehoben werden, so dass das Risiko eines Umweltdumpings verhindert wird;

44. begrüßt die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die russische Duma im Oktober 2004 und hofft, dass die übrigen großen Verursacher von Kohlendioxidemissionen ihrem Beispiel folgen; ruft im Geiste der Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2005 zu gemeinsamen Forschungen der EU und Russlands für künftige Strategien zur Erreichung weiterer Verringerungen von Treibhausgasemissionen für die Zeit nach dem Ablauf des Protokolls im Jahr 2012 auf;

45. fordert die Kommission und den Rat auf, ihre Anstrengungen zu erneuern, um eine tatsächlich Gemeinsame Strategie in ihren Beziehungen gegenüber Russland ausarbeiten, die die EU-Erweiterung von 2004 berücksichtigt, die vier Räume gemeinsamen Interesses einbezieht und Besorgnisse über Entwicklungen in Russland bezogen auf Demokratie und den Schutz von Menschenrechten anspricht; fordert den Rat auf, dies im Geiste der bisherigen gemeinsame Strategie der Europäischen Union gegenüber Russland zu tun;

46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Russlands zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.
  • [2]  ABl. C 98E vom 23.4.2004, S. 182.
  • [3]  P6_TA-PROV(2004)0099.
  • [4]  P6_TA-PROV(2005)0080.
  • [5]  Vereinbarung über die Konsultation und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland im Bereich der Krisenbewältigung – Anhang IV des Berichts des Vorsitzes über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (10160/2/02 REV2), erwähnt in Anlage VIII der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rats von Sevilla vom 21.‑22. Juni 2002

BEGRÜNDUNG

Die Beziehungen zwischen der EU und Russland in einem wichtigen, aber kritischen Stadium

Russlands Bedeutung als Nachbar der Europäischen Union hat nach der Erweiterung noch zugenommen. Russland hat das Potenzial, eine Schlüsselrolle für die Sicherheit, Stabilität und Entwicklung in Europa und seinen Nachbarländern zu spielen. Wir haben ein gemeinsames Interesse an der Entwicklung einer engen Zusammenarbeit in Bereichen wie Handel, Wirtschaft, Sicherheit, Energie und nukleare Sicherheit.

Nach den Worten von Javier Solana, dem Hohen Vertreter der EU, ist die Entwicklung der Partnerschaft mit Russland die wichtigste, vordringlichste und schwierigste Aufgabe, die sich der EU im 21. Jahrhundert stellt. Das Gleichgewicht für Russland. Für Russland ist die EU der größte Handelspartner und eine wichtige mögliche Quelle für Investitionen, die für die wirtschaftliche Modernisierung des Landes benötigt werden.

Obwohl die Partnerschaft mit Russland eindeutig wichtig ist, ist doch festzustellen, dass in Europa die Enttäuschung und Frustration über die Umkehr der demokratischen Entwicklung in Russland wächst. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass Russland von den Grundsätzen und Werten abgekehrt ist, denen sowohl die EU als auch Russland als Unterzeichner der einschlägigen Dokumente der OSZE und des Europarates verpflichtet sind. Die Fortschritte im Hinblick auf die Schaffung der vier gemeinsamen Räume waren schleppend, und in Schlüsselbereichen bestehen nach wie vor erhebliche Probleme. Gleichzeitig ist das sozioökonomische Modell, das die EU repräsentiert, und von dem Russland sich offensichtlich allmählich abwendet, für die benachbarten osteuropäischen Staaten ein nachahmenswertes Vorbild.

Fairerweise muss auch gesagt werden, dass einige EU-Mitgliedstaaten in ihren Signalen gegenüber Russland zweideutig waren und andere Ziele verfolgt haben als die im EU-Rat vereinbarten. Dies ist ausgesprochen bedauerlich. Die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten stark auf die Energieimporte aus Russland angewiesen sind, sollte uns nicht davon abhalten, auf Menschenrechte und Demokratie zu pochen. Trotz der Annahme eines neuen Modells der Politik gegenüber Russland im Frühjahr letzten Jahres, das auf einer Liste vorrangiger Themen beruht, für die eine jeweils zu verfolgende Linie vorgegeben wird, ist ein kohärenteres Vorgehen dringend notwendig, wenn eine nachhaltige Partnerschaft mit Russland erreicht werden soll. Die Achtung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sind grundlegende Werte der Europäischen Union, an denen sich unsere Außenpolitik ausrichten sollte. Darüber hinaus müssen wir zu einem gemeinsamen Verständnis in Bezug auf die schmerzliche Geschichte einiger Mitgliedstaaten gelangen und den Weg zur Versöhnung einschlagen.

Russland liegt, was Demokratisierung und wirtschaftliche Liberalisierung betrifft, hinter seinen mittel- und osteuropäischen Nachbarn zurück. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass es sich zu einem demokratischeren Staat auf der Grundlage eines marktwirtschaftlichen Systems entwickelt. Wir müssen versuchen, Russland besser in die europäischen Strukturen einzubinden und eine stärkere gemeinschaftliche Strategie gegenüber den Ländern anstreben, mit denen wir durch unsere Politik der Nachbarschaft verbunden sind.

Nachbarschafts- und Außenpolitik

Die EU und Russland stehen in ihrer gemeinsamen Nachbarschaft vor zahlreichen gemeinsamen Herausforderungen. Ein erster Schritt hin zu weiterer Zusammenarbeit ist die Einigung auf einen Namen; die Bemühungen sollten nicht durch Meinungsverschiedenheiten über eine Bezeichnung für unsere Nachbarregion blockiert werden. Wir können es nicht zulassen, dass eine „Pufferzone“, bestehend aus der Ukraine, Weißrussland und Moldawien, zwischen Russland und der EU entsteht.

Russland könnte, was Themen wie Frieden, Demokratie, Sicherheit, illegalen Handel, organisierte Kriminalität usw. betrifft, einen wichtigen und konstruktiven Beitrag leisten. Die jüngsten Wahlen in Weißrussland und der Ukraine haben jedoch ernsthafte Besorgnis über die Absichten Russlands gegenüber diesen Ländern wachgerufen. Die „orange Revolution“ in der Ukraine war ein außerordentlich wichtiges Ereignis auch in der Geschichte der Beziehungen zwischen der EU und Russland, da erfolgreiche Reformen in der Ukraine in vielfacher Weise Vorteile sowohl für Russland als auch für die EU bringen können, wenn die historisch einmalige Gelegenheit genutzt wird.

Die EU und Russland müssen eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Krisenmanagements schaffen, um für Stabilität an den südlichen Grenzen Russlands (Abchasien und Südossetien) zu sorgen, und eine Lösung für die Konflikte in Transnistrien und im Südkaukasus finden. Wenn Russland zu einem demokratischen und kooperativen Partner wird, kann es wesentlich zur Verwirklichung von Stabilität und Wohlstand in der Region beitragen.

Ohne Russland, das einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat, wird es nicht möglich sein, künftige mögliche Konflikte im erweiterten Europa zu lösen. Russland und die Europäische Union sollten künftig zusammenarbeiten, um multinationale Organisationen wie die UNO und die WTO zu stärken und zu reformieren. Eine weitergehende Einbindung in die ESVP würde eine Ergänzung zur Zusammenarbeit Russland mit den USA und im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden darstellen.

Die sogenannten Bedingungen von Sevilla für die Beteiligung Russlands an der von der EU geleiteten Krisenbewältigung, denen zufolge Russland aufgefordert werden kann, an Operationen und am Ausschuss der beitragenden Länder teilzunehmen, der eine Schlüsselrolle bei deren laufender Verwaltung spielt, bieten einen angemessenen Rahmen.

Terrorismus und die gescheiterte Tschetschenien-Politik

Die abscheulichen Verbrechen gegen Kinder und Zivilisten in Beslan zeigen, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus ist. Dies war der schlimmste Terroranschlag in der modernen Geschichte Russlands. Eine wirksame Partnerschaft bei der Bekämpfung des Terrorismus setzt jedoch eine weitgehende Einigung über die Definition und die Ursachen des Terrorismus voraus. Der Schlüssel zur Bekämpfung des Terrorismus in Russland liegt in der Lösung des Konflikts in Tschetschenien. Zweifellos verüben tschetschenische bewaffnete Gruppen Gräueltaten in Tschetschenien, aber auch in anderen Teilen Russlands. Bei Bomben- und Selbstmordattentaten werden viele Zivilpersonen getötet oder verletzt. Aber auch die Truppen der föderalen und lokalen Regierung machen sich fortgesetzt schwerer Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das internationale humanitäre Recht schuldig.

Russland muss versuchen, eine politische Lösung herbeizuführen, indem es gemäßigte Gruppen einsetzt, die bereit sind, mit den Kräften zusammenzuarbeiten und zu verhandeln, die an einer friedlichen Lösung interessiert sind, während die Terroristen isoliert werden. Die EU sollte ihre Bemühungen, Russland bei der Herbeiführung einer solchen Lösung zu unterstützen, intensivieren. Die sozioökonomische Lage in der Region sollte als ein wichtiger Faktor für Stabilität und größere Sicherheit angesehen werden und die EU sollte deshalb anbieten, den Wiederaufbauprozess zu unterstützen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Die Entsendung eines Sonderbeauftragten nach Tschetschenien und ein Angebot, als Mediator im Konflikt zu fungieren, sollte ebenfalls erwogen werden.

Politische Entwicklung

Obwohl soziologische Untersuchungen in Russland eine starke Unterstützung und Zustimmung für Präsident Putin und seine Politik gezeigt haben, mehren sich die Zeichen für Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Vor kurzem haben Tausende gegen die von der russischen Regierung eingeleiteten Reformen der Sozialleistungen demonstriert. Obwohl Russland verfassungsrechtlich eine gewählte Mehrparteiendemokratie mit offenen und regelmäßigen Wahlen ist, konzentriert sich zu viel Macht in der Person des Präsidenten. Die Ernennung der – vormals direkt gewählten – Gouverneure durch den Präsidenten, neue Gesetze, die die Gründung neuer politischer Parteien erschweren und das Recht des Kreml, Richter zu ernennen und zur Rechenschaft zu ziehen, haben in Russland und in der Europäischen Union wie auch jenseits des Atlantik Besorgnisse wachgerufen.

Mit großer Sorge beobachten wir die zunehmende Einschränkung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus in der Russischen Föderation. Die meisten unabhängigen Printmedien und nahezu alle unabhängigen Fernsehsender wurden ausgeschaltet. Die fehlende Pressefreiheit schadet nicht nur dem Pluralismus und der unabhängigen Debatte, sondern zerstört auch das Gegengewicht zu Korruption und Bestechung. Nichtregierungsorganisationen haben einen zunehmend schweren Stand. Nach den schrecklichen Terroranschlägen in Beslan hat Präsident Putin Reformen vorgeschlagen, die die Macht noch mehr im Kreml konzentrieren und den politischen Pluralismus beschneiden werden. Es ist unklar, wie diese Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen sollen.

Wirtschaft

Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit sind für die EU und Russland von gemeinsamem Interesse, da sie das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen begünstigen. Russland ist nicht mehr auf Auslandsanleihen angewiesen. Die russische Wirtschaft hat ein beständiges Wachstum zu verzeichnen, das für 2005 auf 5% geschätzt wird, unterstützt durch die hohen Ölpreise. Trotz eindruckvoller Wachstumsraten ist der Reichtum in Russland jedoch sehr ungleich verteilt.

Mehr als die Hälfte der russischen Ausfuhren gegen in die Europäische Union, und 60% der ausländischen Investitionen stammen aus der EU. Auch für die EU ist Russland ein wichtiger Handelspartner. Die EU hat ein Interesse an der Erhöhung ihrer Energieeinfuhren, speziell Erdöl und Erdgas aus Russland. Sie muss daran interessiert sein, Russland dabei zu unterstützen, ein Partner mit einer offenen, dynamischen und diversifizierten Wirtschaft zu werden. Die transparente und nicht diskriminierende Anwendung von Bestimmungen ist im Kontext des Beitritts zur WTO von wesentlicher Bedeutung. Die EU sollte den Beitritt Russlands zur WTO weiterhin unterstützen, und eine weitere Liberalisierung des Handels sollte angestrebt werden.

Die dramatischen Wirtschaftsreformen und Experimente, die Russland in den ersten fünf Jahren des Übergangs von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft (unter der Beteiligung und dem Druck des Auslands) durchgeführt hat, bedeuteten für die russische Bevölkerung schmerzliche Einbußen und fanden in einer Phase der rechtlichen Unsicherheit, der weit verbreiteten Korruption und der missbräuchlichen Verwendung öffentlichen und privaten Vermögens statt. Das hohe Maß an Korruption in der russischen Gesellschaft ist ein ernstes Problem, das sich nachteilig auf die ausländischen Investitionen auswirkt. Weiterhin herrscht große Ungewissheit über die Entwicklung des Wirtschaftssystems in Russland. Die Yukos-Affaire hat gezeigt, dass die Unabhängigkeit und Transparenz der Gerichte und Rechtseinrichtungen gestärkt werden muss. Die Gesetze müssen in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention angewandt werden.

Die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch Russland ist ein Akt von eminenter Bedeutung und als solcher zu begrüßen. Eine verstärkte Zusammenarbeit im Umweltbereich, besonders im Zusammenhang mit einem sicheren Umgang mit Kernmaterial und mit der Sicherheit auf See, sollte nun verfolgt werden.

Schlussfolgerungen

Russland ist ein wichtiger Nachbar, und die EU ist in jeder Hinsicht daran interessiert, gute Beziehungen zu diesem Land zu pflegen und weiter zu entwickeln. Die Strategie der EU kann jedoch nicht als Erfolg betrachtet werden. Es besteht weiterhin ein großes Vertrauensdefizit zwischen den beiden Partnern, was sich nach der Erweiterung noch deutlicher gezeigt hat. Vertrauensbildende Maßnahmen von beiden Seiten sind deshalb für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Die Ungewissheit bezüglich der Rolle der Demokratie und Menschenrechte in der Entwicklung Russlands kompliziert die Partnerschaft mit Europa. Wenngleich Präsident Putin sich als Befürworter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit präsentiert, sind die jüngsten politischen Entwicklungen weniger positiv.

Das Ziel einer umfassenden Partnerschaft zwischen der EU und Russland ist noch lange nicht verwirklicht. Jedoch ist Russland aufgrund seiner Größe, seiner geographischen Nähe und seiner Rolle als wichtiger regionaler Akteur ein wichtiger Nachbar der EU, und das hohe Maß an gegenseitiger Abhängigkeit bedeutet, dass die Aufgabe der Beziehungen in keinem Fall eine Option sein wird. Fortschritte im Bereich der vier gemeinsamen Räume sind wichtig, aber wir sollten uns darauf konzentrieren, die Qualität der Beziehungen zu verbessern, anstatt einfach nur Fristen zu setzen. Die EU muss für die Bereiche der Zusammenarbeit eine klare Liste der Prioritäten erstellen.

Wir müssen Mittel und Wege finden, Russland von der Nützlichkeit einer engen und vertrauensvollen Partnerschaft zu überzeugen, in Einklang mit unseren gemeinsamen Werten. Die Prioritäten Russlands im Rahmen der Partnerschaft betreffen hauptsächlich die wirtschaftliche Entwicklung. Der Rat muss Russland davon überzeugen, dass wirtschaftliche Modernisierung und Handel eng mit der Zusammenarbeit in anderen Bereichen verbunden sind. Es ist im Interesse Russlands, zusammen mit der EU wichtige Probleme zu analysieren und gemeinsame Lösungen zu finden, wofür Kaliningrad als positives Beispiel dienen kann. Mit Hilfe des politischen Dialogs, des Handels und zwischenmenschlicher Kontakte wird es schließlich gelingen, die Kluft zwischen den unterschiedlichen Vorstellungen von Werten und demokratischen Grundsätzen zu verringern.

Die EU sollte das Ziel Russlands einer vereinfachten Visa-Regelung mit dem Schengen-Raum begrüßen, mit dem langfristigen Ziel eines visafreien Reiseverkehrs. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die EU Russland einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen vorlegen, die Russland Schritt für Schritt verwirklichen muss, um eine liberalere Reiseregelung zu erlangen. Dieses langfristige Vorhaben würde, wenn es erfolgreich ist, als Modell für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland auch in anderen Bereichen dienen.

Die Fähigkeit der EU, Russland eine klare und eindeutige Botschaft zu übermitteln und eine schlüssige und nachhaltige Strategie zu entwickeln, hängt von der Fähigkeit der europäischen Organe und der Mitgliedstaaten ab, mit einer Stimme zu sprechen. Das Fehlen einer geschlossenen Strategie und Haltung seitens der Mitgliedstaaten hat sich als äußerst schädlich erwiesen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die bilateralen Beziehungen zu Russland zugunsten einer gemeinsamen und geschlossenen Strategie aufgeben, um glaubwürdig zu sein.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL (16.3.2003)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheitenzu den Beziehungen zwischen der EU und Russland(2004/2170(INI))Verfasser der Stellungnahme: Jas Gawronski

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont die Bedeutung Russlands als Handelspartner der EU, die mit der jüngsten Erweiterung der EU weiter zugenommen hat, und die Notwendigkeit, die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland künftig weiter zu intensivieren;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen die Grundlage für die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Russland und der EU bildet; unterstützt die derzeitige Arbeit an dem auf den Gesetzen der freien Marktwirtschaft beruhenden „Gemeinsamen Wirtschaftsraum“, um einen offenen und integrierten Markt zwischen der EU und ihrem größten Nachbarn, Russland, zu schaffen und damit den Handel und die Investitionen zu fördern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU und derjenigen Russlands zu stärken;

3.  begrüßt den Abschluss der bilateralen Verhandlungen der EU mit Russland über den Beitritt Russlands zur WTO und fordert die Kommission auf, zur Erleichterung der verbleibenden Phasen des Beitrittsprozesses beizutragen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bedingungen mit den WTO-Regeln voll und ganz im Einklang stehen;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass die WTO-Mitgliedschaft ein wichtiges Signal für ausländische Investoren darstellen und dadurch zur Verstärkung und Diversifizierung der Handelsbeziehungen beitragen wird;

5.  bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich die jüngsten Entwicklungen im russischen Justizsystem hingegen negativ auf potentielle Investoren aus der EU und anderen Regionen auswirken könnten, und fordert die Kommission daher auf, bei der Zuteilung von Tacis-Mitteln den Schwerpunkt auf den Ausbau der Justizkapazitäten zu legen;

6.  unterstreicht, dass die Arbeiten im Hinblick auf die Annahme eines Aktionsplans für Russland vorangetrieben werden müssen, insbesondere um die derzeitigen Tacis-Mittel innerhalb von zwei Jahren durch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument zu ersetzen;

7.  begrüßt das Abkommen über Fragen des Handels mit Energie und Brennstoffen, insbesondere im Hinblick auf die Öl- und Gaslieferungen, und betont, dass sichergestellt werden muss, dass die während des WTO-Beitrittsprozesses gemachten Zusagen eingehalten werden;

8.  fordert die Kommission auf, den Dialog mit den russischen Stellen und mit den Wirtschaftspartnern zu Fragen des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit verstärkt fortzusetzen und dabei insbesondere technische Vorschriften und die Standardisierung von Zollverfahren, die Liberalisierung der Dienstleistungen und die Beseitigung der Monopole sowie die Öffnung des Bankensystems anzusprechen, sowie sicherzustellen, dass Russland vor seinem WTO-Beitritt Durchsetzungsmaßnahmen zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum umsetzt, die zu einem merklichen Rückgang der Piraterie im Bereich der geistigen Eigentumsrechte führen;

9.  wünscht, dass – ohne Beeinträchtigung der gegenseitigen Sicherheit – die Hindernisse für den freien Personenverkehr schrittweise abgebaut werden, die die Entwicklung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland erschweren;

10. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit Russland in Koordination mit Projekten der Nordischen Dimension zu verstärken;

11. fordert die Kommission auf, im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament bei Verstößen gegen die Menschenrechte oder die Rechte nationaler oder sonstiger Minderheiten in Russland auf Russland dieselben Handelsbeschränkungen wie auf andere Länder anzuwenden und nicht mit zweierlei Maß zu messen;

12. fordert die Kommission auf, im Dialog mit der russischen Regierung darauf hinzuwirken, dass die Menschenrechtslage in Tschetschenien sich verbessert;

13. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Unterstützung für Russland über das Tacis-Programm Mittel für die Umsetzung der Ziele des Interreg-III-Programms in den Nachbarstaaten und ‑regionen der EU – Belarus, Ukraine, Kaliningrad, Moldau und Raum St. Petersburg – bereitzustellen;

14. fordert die EU und Russland auf, durch die Vorbereitung und Eröffnung der Verhandlungen über die Freihandelszone unmittelbar nach dem WTO-Beitritt Russlands eine intensivere Integration herbeizuführen, da das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Russland eine ehrgeizige Etappe bei der Schaffung des Gemeinsamen Wirtschaftsraumes darstellen wird und die Bereiche Warenhandel, Dienstleistungen, Niederlassungsrecht, Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, die Vereinbarkeit von Regelungen und andere Handelsaspekte umfassen;

15. fordert die EU und Russland auf, der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Region Kaliningrad einschließlich der wirksamen Nutzung der Vorteile der Sonderwirtschaftszone Kaliningrad besondere Aufmerksamkeit zu schenken und dadurch zur Schaffung des Gemeinsamen Wirtschaftsraums beizutragen.

VERFAHREN

Titel

Beziehungen zwischen der EU und Russland

Verfahrensnummer

2004/2170(INI)

Federführender Ausschuss

AFET

Mitberatender Ausschuss

        Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

28.10.2004

Verstärkte Zusammenarbeit

 

Berichterstatter

        Datum der Benennung

Jas Gawronski

30.9.2004

Prüfung im Ausschuss

15.1.2005

 

 

 

 

Datum der Annahme

15.3.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

23

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Enrique Barón Crespo, Giulietto Chiesa, Francisco Assis, Daniel Caspary, Jan Christian Ehler, Glyn Ford, Béla Glattfelder, Jacky Henin, Sajjad Karim, Caroline Lucas, Erika Mann, Helmuth Markov, Javier Moreno Sánchez, Georgios Papastamkos, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Johan Van Hecke, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Danutė Budreikaitė, Anna Elzbieta Fotyga, Antolín Sánchez Presedo.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

VERFAHREN

Titel

Beziehungen zwischen der EU und Russland

Verfahrensnummer

2004/2170(INI)

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 45

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

AFET
28.10.2004

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA
28.10.2004

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

In den Bericht aufgenommene(r) Entschließungsantrag / -anträge

 

 

 

Berichterstatterin
  Datum der Benennung

Cecilia Malmström
13.9.2004

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

 

 

Prüfung im Ausschuss

30.3.2005

19.4.2005

 

 

 

Datum der Annahme

26.4.2005

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

60

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vittorio Emanuele Agnoletto, Angelika Beer, Bastiaan Belder, Monika Beňová, André Brie, Elmar Brok, Simon Coveney, Véronique De Keyser, Camiel Eurlings, Anna Elzbieta Fotyga, Maciej Marian Giertych, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Anna Ibrisagic, Toomas Hendrik Ilves, Jelko Kacin, Georgios Karatzaferis, Ioannis Kasoulides, Bogdan Klich, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Armin Laschet, Cecilia Malmström, Emilio Menéndez del Valle, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, James Nicholson, Raimon Obiols i Germà, Vural Öger, Cem Özdemir, Justas Vincas Paleckis, Tobias Pflüger, Mirosław Mariusz Piotrowski, Paweł Bartłomiej Piskorski, Poul Nyrup Rasmussen, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Emil Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Marek Maciej Siwiec, Hannes Swoboda, István Szent-Iványi, Konrad Szymański, Charles Tannock, Paavo Väyrynen, Inese Vaidere, Ari Vatanen, Karl von Wogau, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Laima Liucija Andrikienė, Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Michael Gahler, Gerardo Galeote Quecedo, Milan Horáček, Jaromír Kohlíček, Miguel Angel Martínez Martínez, Janusz Onyszkiewicz, Doris Pack, Aloyzas Sakalas, Anders Samuelsen, Csaba Sándor Tabajdi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung – A6

4.5.2005

A6‑0135/2005