BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zu dem Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits

24.3.2006 - (5144/1999 – C5‑0338/1999 – 1998/0304(CNS)) - *

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Daniel Caspary

Verfahren : 1998/0304(CNS)
Werdegang im Plenum

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zu dem Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits

(5144/1999 – C6‑0338/1999 – 1998/0304(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (5144/1999)[1],

–   in Kenntnis seiner Entschließung vom 15. März 2001 zur Lage in Turkmenistan[2],

–   in Kenntnis seiner Entschließung vom 23. Oktober 2003 zu Turkmenistan, einschließlich Zentralasien[3],

–   gestützt auf Artikel 133 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5‑0338/1999),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6‑0085/2006),

1.  stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Turkmenistans zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [2]  ABl. C 343 vom 5.12.2001, S. 310.
  • [3]  ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 639.

BEGRÜNDUNG

Historischer Hintergrund

Die Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Turkmenistan werden derzeit durch das Abkommen aus dem Jahr 1989 zwischen den Gemeinschaften und der UdSSR über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit geregelt. Die Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Turkmenistan wurden am 24. Mai 1997 abgeschlossen. Das Parlament wurde Anfang 1998 zu dem PKA konsultiert (federführender Ausschuss: AFET, Berichterstatterin: Frau Lalumière), beschloss jedoch angesichts der unzureichenden Fortschritte bei den Menschenrechten, keinen Bericht auszuarbeiten. In dieser Wahlperiode hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten die Arbeit an diesem Abkommen wieder aufgenommen (Berichterstatter: Herr Beglitis) und der Ausschuss für internationalen Handel hat den Verfasser dieses Berichtsentwurfs als Verfasser seiner Stellungnahme benannt.

Am 24. Februar 1998 wurde ein Interimsabkommen in die Wege geleitet, das den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des PKA überbrücken sollte und in dem es um Handel und handelsbezogene Maßnahmen ging. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten nahm seine Stellungnahme zum Interimsabkommen am 26. Mai 2000 an (Verfasser der Stellungnahme: Ioannis Souladakis), der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie beschloss jedoch, wiederum wegen der Lage der Menschenrechte, nicht mit seinem Bericht fortzufahren. Diese Entscheidung wurde durch Entschließungen in der Plenartagung im März 2001 bzw. Oktober 2003 bekräftigt.

Entwicklungen seit Einleitung der Abkommen

Ein wichtiger Aspekt bei der Aussetzung der Arbeit im Zusammenhang mit diesen Abkommen war die Entscheidung im Dezember 1999, sämtliche Einschränkungen in Bezug auf die Amtszeit von Nijasow aufzuheben, wodurch er praktisch zum Präsidenten auf Lebenszeit ernannt wurde. Nach einem angeblichen Mordversuch am Präsidenten im November 2002 gab es eine Welle von Verhaftungen und die am Anschlag Beteiligten, von denen viele beschuldigt wurden, Verbindungen zu der Opposition im Exil zu haben, wurden in Schauprozessen abgeurteilt. Damit einher gingen drakonische neue Beschneidungen der Freizügigkeit und der Vereinigungsfreiheit, einschließlich strenger Registrierungsauflagen für öffentliche Versammlungen und neuer Registrierungsbedingungen für alle religiösen Gruppierungen und Bürgerrechtsbewegungen.

Kürzlich hat Turkmenistan ein Gesetz gegen Kinderarbeit verabschiedet und Besuche des OSZE-Berichterstatters für Minderheitenrechte akzeptiert. Viele IAO-Übereinkommen müssen jedoch noch ratifiziert und umgesetzt werden.

Die Lage in Bezug auf die Menschenrechte und die Demokratie ist nicht zufrieden stellend, aber immerhin herrscht der Eindruck vor, dass in dieser Frage Verhandlungsbereitschaft besteht.

Die turkmenische Wirtschaft

Turkmenistan hat den langsamsten Übergangsprozess aller Länder in der Region zu verzeichnen. Nur einige wenige staatliche Unternehmen wurden privatisiert, und die Regierung hat die Produktion und die Ausfuhr von Gas, Erdöl und Baumwolle sowie einiger weiterer Industriezweige weiterhin fest in der Hand. Die deutsche Firma Siemens und das französische Unternehmen Alcatel sind an der Modernisierung der Telefonverbindungen des Landes beteiligt. Die ausländischen Direktinvestitionen sind jedoch im Vergleich zu anderen energiereichen Ländern in Zentralasien gering geblieben.

Der BP Statistical Review of World Energy zufolge nahm Turkmenistan Ende 2002 bei den nachgewiesenen Ölreserven mit 1,3% des Gesamtvolumens den 15. Platz ein und kam bei den ehemaligen Sowjetrepubliken direkt nach Russland an zweiter Stelle. Die nachgewiesenen Ölreserven beliefen sich Ende 2002 auf 500 Mio. Barrel, das entspricht 1,2% des weltweiten Gesamtvolumens. Erdöl und Gas machen etwa drei Viertel der Ausfuhrerlöse des Landes aus.

Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil von fast 30% des BIP der andere wichtige Wirtschaftssektor. Die Baumwollverarbeitung hat zugenommen, etwa 30% der Baumwollfasern werden im Inland verarbeitet (verglichen mit 3% im Jahr 1992). Die Regierung hat ebenfalls verstärkt auf den Ausbau der petrochemischen Industrie gesetzt.

Inhalt des Interimsabkommens

Das Interimsabkommen enthält die Klauseln des PKA über den Handel und die handelspolitischen Maßnahmen. Dazu gehören:

· die Meistbegünstigung („most favoured nation treatment“) und die Beseitigung quantitativer Einschränkungen (unterliegt Schutzklauseln);

· Turkmenistans Zusage, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums Standards zu erreichen, die mit denen in der Gemeinschaft vergleichbar sind; und

· ein Protokoll über die gegenseitige Amtshilfe in Zollangelegenheiten.

Die Achtung der Demokratie, der Grund- und Menschenrechte werden als „wesentlicher Bestandteil“ dieses Abkommens bezeichnet und es enthält eine Bestimmung, wonach das Abkommen mit einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden kann.

Sollte das Abkommen ratifiziert werden?

Obwohl die Menschenrechtssituation in Turkmenistan ganz eindeutig alles andere als zufrieden stellend ist, fällt eine Prüfung dieser Frage nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für internationalen Handel. Es sei jedoch darauf verwiesen, dass die EU Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit den anderen vier zentralasiatischen Republiken abgeschlossen hat, und dass jedes dieser Abkommen eine Bestimmung enthält, die eine einseitige Aussetzung vorsieht, wenn gegen einen der Hauptgrundsätze verstoßen wird. Aufgrund dieser Bestimmung konnte die EU Teile des PKA EU-Usbekistan als Reaktion auf die Unruhen vom 13. Mai 2005 in Andischan außer Kraft setzen.

Unter handelspolitischen Gesichtspunkten ist es sicherlich zu begrüßen, dass das frühere Abkommen mit der ehemaligen Sowjetunion durch dieses Abkommen ersetzt wird. Auch wenn Zweifel daran angebracht sind, ob einige Aspekte überhaupt realistisch sind (so zum Beispiel daran, dass Turkmenistan innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens die EU-Standards in Bezug auf das Recht am geistigen Eigentum erreichen könnte), wird zumindest in Einklang mit den WTO-Regeln ein deutlicher Maßstab gesetzt, an dem die Fortschritte gemessen werden können.

Der wichtigste Aspekt ist aber folgender: Die nicht zustande gekommene wirtschaftliche Integration zwischen EU und Turkmenistan in den letzten Jahren hat nicht dazu beigetragen, die Lage der Menschen in Turkmenistan zu verbessern. Die Unterzeichnung des Interimsabkommens sollte als Entgegenkommen der EU gegenüber Turkmenistan und als Versuch betrachtet werden, den Wohlstand der Bevölkerung durch Handel zu mehren. Die EU erwartet im Gegenzug größere Fortschritte. Erst wenn die Verbesserungen in Bezug auf die Demokratie und die Menschenrechte sowie die Wirtschaftsreformen tatsächlich erfolgt sind, ist an eine Unterzeichnung des PKA zu denken.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (22.3.2006)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits
(5144/1999 – C5‑0338/1999 – 1998/0304(CNS))

Verfasser der Stellungnahme: Panagiotis Beglitis

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Verfasser der Stellungnahme schlägt vor, dem Ausschuss für internationalen Handel zu empfehlen, den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen mit Turkmenistan aus den im Folgenden dargelegten Gründen zu billigen.

1. Was ist das Interimsabkommen?

Die Beziehungen zwischen der EU und Turkmenistan sind noch immer durch das Abkommen über den Handel und die Zusammenarbeit in Handelsfragen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der UdSSR aus dem Jahr 1989 geregelt. Im Jahr 1997 wurde beschlossen, stattdessen ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Turkmenistan zu schließen, um diese Beziehungen zu aktualisieren und der veränderten politischen Lage Rechnung zu tragen. Das PKA ist ein „gemischtes“ Abkommen, mit dem ein politischer Dialog eingerichtet wird und das den Handel mit Waren, Fragen im Zusammenhang mit Investitionen und die Zusammenarbeit in vielen Bereichen betrifft.

Angesichts der in der Regel langwierigen Ratifizierung von PKA handelte die Kommission im Jahr 1997 auch ein Interimsabkommen mit Turkmenistan aus und paraphierte es. Dieses Abkommen sollte – wie der Name schon sagt – die vorläufige Anwendung jenes Teils des PKA regeln, der die Handelsfragen betrifft, und so den Handel zwischen den beiden Vertragsparteien erheblich erleichtern. Der Rat muss das Abkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft schließen, das Parlament (federführender Ausschuss: Ausschuss für internationalen Handel) wird dazu konsultiert. (Es ist anzumerken, dass der INTA-Ausschuss zwar der federführende Ausschuss für Handelsfragen ist, für das PKA allerdings der AFET-Ausschuss zuständig ist). Das Interimsabkommen hat zwar einen eingeschränkteren Anwendungsbereich als das PKA, es enthält aber auch eine Klausel, die eine Aussetzung des Abkommens im Fall von Verstößen gegen die demokratischen Grundsätze oder die Menschenrechte ermöglicht.

2. Hintergrund in Kürze

Im Jahr 2000 wurde das Parlament zum Interimsabkommen konsultiert. Der damalige Verfasser der Stellungnahme des AFET-Ausschusses, Herr Souladakis, empfahl die Billigung des Abkommens unter dem Vorbehalt, dass der Ausschuss eine Verbesserung der Lage der Menschenrechte abwartet, bevor er seinen Bericht zum PKA erstellt. Der federführende Ausschuss für das Interimsabkommen beschloss jedoch, seinen Bericht nicht weiter zu verfolgen. Nun liegt die Angelegenheit wieder den beiden zuständigen Ausschüssen vor.

3. Die derzeitige Lage

Als Verfasser der Stellungnahme des AFET-Ausschusses zum Interimsabkommen – und Berichterstatter für das PKA, das in Kürze vorgelegt werden soll – schließe ich mich der Empfehlung meines Vorgängers an; dieser Standpunkt basiert auf der in jüngster Zeit von turkmenischer Seite bewiesenen Bereitschaft, in einen Dialog mit der EU über verschiedene Fragen einschließlich einzelner Fälle von Menschenrechtsverletzungen einzutreten, sowie auf der festen Überzeugung, dass eine noch stärkere Isolierung Turkmenistans eine Demokratisierung und Verbesserung der Lage der Menschenrechte in noch weitere Ferne rückt.

Die Abschaffung der Todesstrafe, die Ankündigung einer allgemeinen Amnestie, in deren Rahmen im nächsten Jahr eine Reihe von Häftlingen frei gelassen werden sollen, das vor kurzem eingeführte Gesetz gegen Kinderarbeit und die Besuche des OSZE-Beauftragten für nationale Minderheiten sind alles Schritte in die richtige Richtung. Das – zwar zögernde – Entstehen neuer wirtschaftlicher und politischer Klassen kann durchaus ein erster Schritt in Richtung einer gestärkten Zivilgesellschaft und sogar der Gründung politischer Parteien sein.

Aber wir sollten auch keinen Illusionen erliegen – das turkmenische Regime ist immer noch repressiv und wird von einem Präsidenten geleitet, der im Jahr 1999 seine Amtszeit auf unbefristete Zeit verlängerte und ohne Opposition mit 99,5 % der Stimmen gewählt wurde.

Präsident Nyýazow (oder “Türkmenbaşy” – großer Führer der Turkmenen) hat erklärt, er werde im Jahr 2010 sein Amt niederlegen und Mehrparteienwahlen ermöglichen. Definitionsgemäß sind in diesem Einparteienstaat formale Oppositionsparteien illegal und das unerbittliche Vorgehen gegen die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit nach dem gescheiterten Anschlag auf den Präsidenten im Jahr 2002 hält immer noch an. Es gibt eine strenge Zensur, politische Dissidenten werden unterdrückt, Häftlinge werden misshandelt und der Personenkult ist allgegenwärtig. Die Behörden kontrollieren buchstäblich alle Aspekte des zivilen Lebens in einem solchen Ausmaß, dass Oper, Ballett und sogar Autoradios verboten sind!

Turkmenistan hat zwar einige der größten Erdgasreserven der Welt und bedeutende Ölreserven und ist ein wichtiger Exporteur von Baumwolle, doch die Hälfte der Bevölkerung lebt in Armut; viele IAO-Übereinkommen müssen noch ratifiziert bzw. umgesetzt werden. Turkmenistan ist ein neutrales Land und wird von der UNO als solches anerkannt. Es unterhält gute Beziehungen zum Iran und zur Türkei sowie zu Russland, was in der Region nützlich sein könnte. Ferner ist anzumerken, dass die Außenpolitik Turkmenistans eng mit Energiefragen verknüpft ist und der Zugang zu externen Märkten eines der Hauptziele ist. Die EU hat zwar offensichtlich einen großen Energiebedarf, sie sollte sich jedoch davor hüten, ihre Prinzipien im Zusammenhang mit den Menschenrechten handelspolitischen Überlegungen unterzuordnen.

4. Schlussfolgerung

Die oben erwähnte Bereitschaft, in einen Dialog einzutreten, ist zu begrüßen und stellt einen Schritt in die richtige Richtung in Erwartung der nächsten Phase dar.

Dieser Ausschuss ist der Ansicht, dass ein Anreiz für Verbesserungen in Turkmenistan geboten werden muss, und vertritt daher die Auffassung, dass es an der Zeit ist, das Interimsabkommen sieben Jahre, nachdem es erstmals vorgelegt wurde, nun doch zu billigen.

Was wir nun von Turkmenistan erwarten – bevor weitere Diskussionen über das PKA möglich sind –, sind wesentliche Fortschritte im Bereich der Menschenrechte.

Das Interimsabkommen ist ein Beweis des guten Willens der EU; nun liegt es an Turkmenistan, die Gelegenheit zu nützen und entsprechend zu reagieren.

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.      billigt auf der Grundlage einer Reihe wohlerwogener Überlegungen und unter der Voraussetzung, dass der Rat alle Handels- und Wirtschaftsabkommen mit der turkmenischen Regierung an Verbesserungen in einer Reihe von Bereichen, insbesondere im Bereich der Menschenrechte, knüpft, den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen mit Turkmenistan;

2.      weist darauf hin, dass Turkmenistan aufgrund fehlender Reformen und der übermäßigen Kontrolle durch den Staat eine Außenpolitik verfolgt, die das Land von der Gemeinschaft demokratischer Staaten mit einer freien Marktwirtschaft, die die Menschenrechte achten, isoliert; stellt fest, dass die Wirtschaft Turkmenistans nicht auf den Mechanismen des freien Markts beruht, dass es nur wenige Privatunternehmen gibt und dass die staatliche Intervention in der Wirtschaft alarmierende Ausmaße angenommen hat;

3.      erkennt an, dass die Lage der Menschenrechte und die Isolation von Turkmenistan zwar weiterhin größten Anlass zur Sorge bieten, es allerdings Hinweise auf einen beginnenden Wandel gibt, wie etwa die Abschaffung der Todesstrafe und die allgemeine Amnestie für Häftlinge; beabsichtigt, seiner Unterstützung dieses Wandels Ausdruck zu verleihen; fordert die turkmenische Regierung auf, die von dem OSZE-Berichterstatter für Turkmenistan und dem UNHCR empfohlenen Änderungen umzusetzen; betrachtet das Interimsabkommen – sofern diese Änderungen stattfinden – als wichtigen ersten Schritt, um damit Turkmenistan zu ermutigen, bei der Verbesserung seiner Menschenrechtslage weitere – und raschere – Fortschritte zu machen und einen Menschenrechtsdialog mit der EU aufzunehmen;

4.      stellt fest, dass die Regierungsstellen bedauerlicherweise weiterhin politische Oppositionsparteien verbieten, jede Opposition und Kritik unterdrücken, hart gegen nicht offiziell anerkannte religiöse Vereinigungen und NRO vorgehen, buchstäblich alle Aspekte des zivilen Lebens kontrollieren und die Bürger des Landes aktiv von der internationalen Gemeinschaft isolieren; bekräftigt seine Forderung, dass Folterungen politischer Gegner vollständig und unverzüglich einzustellen, Gewissenshäftlinge frei zu lassen, unparteiliche Untersuchungen aller Todesfälle während der Haft durchzuführen und unabhängige Beobachter zu Gerichtsverfahren zuzulassen sind;

5.      fordert Turkmenistan nachdrücklich auf, seine Verfassung aus dem Jahr 1992 tatsächlich umzusetzen und seinen Verpflichtungen im Rahmen der wichtigsten Menschenrechtsabkommen, die es unterzeichnet hat, umfassend nachzukommen;

6.      begrüßt die Ernennung von Ján Kubiš zum ersten Sonderbeauftragten der EU für Zentralasien durch den Rat am 28. Juli 2005, die ein Beweis für das verstärkte Engagement der EU in dieser wichtigen Region ist; verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Einsetzung eines Sondergesandten der EU zu einer effizienten und besser koordinierten internationalen Haltung gegenüber Turkmenistan beitragen wird;

7.      stellt fest, dass die Neutralität Turkmenistans von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt wurde und dass dieses Land gute Beziehungen zum Iran und zur Türkei sowie enge bilaterale Verbindungen zu Russland hat; ist sich bewusst, dass die turkmenische Außenpolitik aufgrund der Tatsache, dass die Gasreserven des Landes zu den größten der Welt zählen und seine Ölreserven auch beträchtlich sind, eng an die Energiepolitik geknüpft ist;

8.      weist darauf hin, dass das Abkommen zwar in erster Linie Handelsfragen betrifft, dass aber auch die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Zusammenarbeit, sowohl beim Interimsabkommen als auch mit Blick auf eine mögliche künftige Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA), ist und dass die uneingeschränkte Anwendung der Menschenrechts- und Demokratieklausel Voraussetzung ist; macht Turkmenistan darauf aufmerksam, dass die EU bereit ist, Teile ihrer Abkommen mit Staaten, die diese maßgebliche Klausel nicht erfüllen, auszusetzen, wie es etwa im Oktober 2005 mit Usbekistan der Fall war;

9.      betont, dass es weitere überprüfbare Nachweise für erhebliche Verbesserungen bei den Menschenrechten erwartet, bevor es eine Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) empfiehlt;

10.    erinnert an seine Forderung, dass die Kommission bis spätestens März 2006 Informationen über die Menschenrechtslage vorlegt.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zu dem Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

5144/1999 - C5-0338/1999 - 1998/0304(CNS)

Federführender Ausschuss

INTA

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET
16.9.2004

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Panagiotis Beglitis
13.9.2004

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

23.11.2005

20.3.2006

 

 

 

Datum der Annahme

21.3.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

7

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Angelika Beer, Panagiotis Beglitis, André Brie, Elmar Brok, Philip Claeys, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Jana Hybášková, Toomas Hendrik Ilves, Michał Tomasz Kamiński, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Emilio Menéndez del Valle, Francisco José Millán Mon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Raimon Obiols i Germà, Cem Özdemir, Alojz Peterle, João de Deus Pinheiro, Mirosław Mariusz Piotrowski, Hubert Pirker, Paweł Bartłomiej Piskorski, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Emil Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Marek Maciej Siwiec, István Szent-Iványi, Konrad Szymański, Charles Tannock, Ari Vatanen, Karl von Wogau, Luis Yañez-Barnuevo García und Josef Zieleniec.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Irena Belohorská, Alexandra Dobolyi, Patrick Gaubert, Jaromír Kohlíček, Ģirts Valdis Kristovskis, Miguel Angel Martínez Martínez, Aloyzas Sakalas und Tatjana Ždanoka.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zu dem Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

5144/1999 – C5-0338/1999 – 1998/0304(CNS)

Datum der Konsultation des EP

13.12.1999

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

16.9.2004

Mitberatender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

16.9.2004

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

Nein

 

 

 

 

Berichterstatter
  Datum der Benennung

Daniel Caspary

18.1.2005

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in)

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

 

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

 

 

 

Änderung der Mittelausstattung
  Datum der Stellungnahme BUDG

 

 

 

Konsultation des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

 

Konsultation des Ausschusses der Regionen – Datum des Beschlusses im Plenum


Prüfung im Ausschuss

12.7.2005

22.2.2006

 

 

 

Datum der Annahme

21.3.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Enrique Barón Crespo, Daniel Caspary, Giulietto Chiesa, Sajjad Karim, Caroline Lucas, David Martin, Javier Moreno Sánchez, Georgios Papastamkos, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Daniel Varela Suanzes-Carpegna und Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Antolín Sánchez Presedo und Frithjof Schmidt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

24.3.2006

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)