BERICHT über ein Europäisches Sozialmodell für die Zukunft

13.7.2006 - (2005/2248(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: José Albino Silva Peneda und Proinsias De Rossa

Verfahren : 2005/2248(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0238/2006
Eingereichte Texte :
A6-0238/2006
Angenommene Texte :

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu einem Europäischen Sozialmodell für die Zukunft

(2005/2248(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. Oktober 2005 über europäische Werte in der globalisierten Welt (KOM(2005)0525),

–   in Kenntnis des Vertragsentwurfs über eine Verfassung für Europa[1],

–   in Kenntnis der Europäischen Sozialcharta,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2006 zur Haltung des Europäischen Rates zur Finanziellen Vorausschau und die Erneuerung der Interinstitutionellen Vereinbarung 2007-2013[2],

–   unter Hinweis auf die Übereinkommen der IAO über internationale Arbeits- und Umweltnormen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 über sozialen Schutz und soziale Eingliederung[3],

–   unter Hinweis auf den Bericht der Hochrangigen Gruppe über die Zukunft der Sozialpolitik in einer erweiterten Europäischen Union vom Mai 2004,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zur Sozialagenda 2006-2010 (KOM(2005)0033),

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument des Personals der Kommission über nachhaltige Finanzierung der Sozialpolitiken in der Europäischen Union (SEK(2005)1774),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über europäische Politiken im Jugendbereich: die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen – Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft (KOM(2005)0206),

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Europäischen Kommission zur sozialen Lage in der Europäischen Union 2004 (SEK(2004)0636),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0238/2006),

A. in der Erwägung, dass das Europäische Sozialmodell eine gemeinsame Werteordnung widerspiegelt, die auf der Wahrung von Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität, Freiheit und Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte beruht,

B.  in der Erwägung, dass ein Eckpfeiler des Europäischen Sozialmodells die so genannte Sozialwirtschaft oder dritte Säule ist,

C. unter Hinweis darauf, dass seit 60 Jahren diese gemeinsame Werteordnung es der EU ermöglicht, erfolgreich ein Raum von größerem wirtschaftlichem Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit zu werden,

D. in der Erwägung, dass, obwohl die Mitgliedstaaten unterschiedliche Sozialsysteme haben und diese Werte unterschiedlich umgesetzt haben, sie gemeinsam darauf abzielen, ein Gleichgewicht auf der Grundlage der aktiven Verflechtung zwischen wirtschaftlichem Wachstum und sozialer Solidarität herzustellen, und dies spiegelt sich im Europäischen Sozialmodell als eine Einheit von Werten mit einer Vielfalt von Systemen wider,

E.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die EU mit Vorrang die mit dem Europäischen Sozialmodell verbundenen Werte aufrecht erhalten, die durch die Ziele der Lissabon-Strategie demonstriert wurden, die die soziale Entwicklung zu einem der Grundpfeiler der dauerhaften Entwicklung macht,

F.  in der Erwägung, dass die klare Notwendigkeit besteht, das Europäische Sozialmodell zu modernisieren und zu verbessern, um auf die demografischen Veränderungen besser reagieren, die Herausforderung der Globalisierung annehmen und die Anpassungsfähigkeit der menschlichen Ressourcen an die rasche technologische Entwicklung verstärken zu können, um eine bessere soziale Eingliederung und soziale Gerechtigkeit zu erzielen und die Armut zu beseitigen,

G. in der Erwägung, dass das europäische Sozialmodell Maßnahmen bieten muss, die die Herausforderung von verstärkter Migration und Immigration und ihre Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt annehmen,

H. in der Erwägung, dass jede Reform des Europäischen Sozialmodells die Werte, die seinen Wesensgehalt ausmachen, nicht verwässern darf,

I.   in der Erwägung, dass eine Kernbotschaft des Europäischen Sozialmodells gleicher Lohn für gleiche Arbeit am Arbeitsplatz ist,

J.   unter Hinweis darauf, dass größeres Wirtschaftswachstum von größter Bedeutung für die Nachhaltigkeit der europäischen Sozialnormen ist, und dass Sozialnormen für das dauerhafte Wachstum unabdingbar sind,

K. unter Hinweis darauf, dass ein angemessenes Einkommen für die soziale Eingliederung und aktive Beteiligung an der Gesellschaft sowie ein Leben in Würde von grundsätzlicher Bedeutung ist,

L.  in der Erwägung, dass Sozialpolitiken, wenn sie angemessen ausgearbeitet sind, nicht als ein Kostenfaktor betrachtet werden können, sondern stattdessen als ein positiver Faktor im Wirtschaftswachstum der EU, nicht nur durch Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch durch Schaffung von sozialem Zusammenhalt, Steigerung des Lebensstandards für die Bürger und Gewährleistung des Zugangs zu den Grundrechten und der Gleichheit, womit sie ein wichtiger Faktor werden, um gesellschaftlichen Frieden und politische Stabilität zu gewährleisten, ohne die es keinen dauerhaften wirtschaftlichen Fortschritt geben kann,

M. ist der Auffassung, dass diese Sozialpolitiken anerkennen sollten, dass die Mehrzahl der Arbeitgeber kleine und mittlere Unternehmen sind und dass sie die Mehrzahl der Arbeitnehmer beschäftigen,

N. in der Erwägung, dass Leistungen der Daseinsvorsorge und Dienstleistungen vom allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zum ersten Mal im Vertrag von Amsterdam ausdrücklich als Kernelemente dafür anerkannt wurden, wie die Mitgliedstaaten den sozialen und territorialen Zusammenhalt und als Bereiche gewährleisten, bei denen die Mitgliedstaaten das Recht behielten, sie zu definieren und zu finanzieren, und diese Position wurde in dem Vorschlag zum Verfassungsvertrag verstärkt, der eine klarere Rechtsgrundlage für Europäische Rahmenrechtsvorschriften auf diesem Gebiet bot,

O. in der Erwägung, dass das Konzept des Europäischen Sozialmodells im Entwurf des Verfassungsvertrags enthalten ist und von den Grundsätzen der Gleichheit, Solidarität und Nichtdiskriminierung untermauert wird,

P.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten den Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (KOM(2006)0092) und den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter befolgen und derzeitige Antidiskriminierungsvorschriften der Gemeinschaft in nationales Recht umsetzen sollten,

Q. in der Erwägung, dass die EU die Fähigkeit besitzt, zum Guten wie zum Schlechten die Volkswirtschaften in vielen anderen Teilen der Welt zu beeinflussen, in der Art, wie sie Handel treibt, sowohl betreffend ihre Rolle in der WTO und nach den Bedingungen, die sie anwendet, und den Abkommen, die sie mit weniger entwickelten Regionen und Ländern schließt,

R.  in er Erwägung, dass die Umsetzung einer Handelspolitik, die auf europäischen kollektiven Präferenzen und global geteilten Werten sowie einer Hilfepolitik basiert, die darauf abzielt, Bildung, elementare Arbeits- und Umweltnormen und Normen der Transparenz und verantwortungsvollen Staatsführung zu fördern, wird zur Verbesserung der politischen Stärke der EU in internationalen Institutionen beitragen,

Reform des Europäischen Sozialmodells

1.  betont die Notwendigkeit, die Werte zu erhalten und zu verbessern, die mit dem Europäischen Sozialmodell – Gleichheit, Solidarität, Eigenverantwortlichkeit, Nichtdiskriminierung und Einkommensumverteilung mit Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen für alle Bürger – und den hohen, bereits erzielten Sozialnormen assoziiert werden;

2.  verweist mit Nachdruck darauf, dass nur eine auf wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt basierende EU, die ihre gemeinsamen Werte verteidigt, stark genug sein kann, um ihre Interessen zu verteidigen;

3.  ist davon überzeugt, dass es keine Alternative dazu gibt, Wirtschafts- und Sozialsysteme dringend zu reformieren, sofern sie nicht die Kriterien der Effizienz und sozial verträglichen Entwicklung erfüllen und nicht geeignet sind, die Herausforderungen des demografischen Wandels, der Globalisierung und der IT-Revolution anzunehmen;

4.  zeigt sich zutiefst enttäuscht über das derzeit in der Europäischen Union festgestellte Wirtschaftswachstum, da jegliche Strukturreform sehr schwer zu verwirklichen ist;

5.  ist sich bewusst, dass die EU-Bürger in einigen Mitgliedstaaten über die Arbeitslosigkeit, insbesondere unter Jugendlichen, über Ausgrenzung, Armut, Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt und das potenzielle Versagen der sozialen Sicherheitssysteme besonders besorgt sind;

6.  ist der Auffassung, dass dort, wo demographischer Wandel und Arbeitslosigkeit bestimmte Gruppen unverhältnismäßig stark betreffen, die Europäische Union darauf abzielen muss, gleichen Zugang zu qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen zu gewährleisten;

7.  sieht die Notwendigkeit, das Engagement der EU zu einem sozialen Europa als von höchster Bedeutung zu erneuern, um das Vertrauen der Bürger in das EU-Projekt wieder herzustellen, das Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand schafft;

8.  ist sich vollauf bewusst, dass Beschäftigungs- und Sozialpolitik weitgehend innerhalb der nationalen Zuständigkeit bleiben, betont allerdings, dass die EU auch Kompetenzen in diesem Bereich hat, wie es in den Verträgen dargelegt wird, und für die EU die Notwendigkeit besteht, einen stärkeren wirtschaftlichen und sozialen Rahmen zu schaffen, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, so notwendige Reformen auf nationaler Ebene gemäß ihren eigenen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnissen umzusetzen;

9.  fordert die Kommission auf, weitere Initiativen zu ergreifen, um die vollständige Verwirklichung des Binnenmarktes zu erreichen, der, wenn vollendet, wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit schaffen und dabei die Notwendigkeit berücksichtigen wird zu gewährleisten, dass es keinen Wettlauf „nach unten“ in sozialen, Verbraucher- oder Umweltbedingungen geben wird;

10. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, um die Gründung und den Erfolg von europäischen Unternehmen unter besonderer Hervorhebung der KMU zu ermöglichen, die das eigentliche Rückgrat der europäischen Wirtschaft darstellen und die die überwiegende Mehrheit der Arbeitsplätze im Privatsektor stellen;

11. fordert die Kommission und den Rat auf, das ursprüngliche gleichseitige Dreieck der Lissabon-Strategie zu respektieren und einen Ansatz zu entwickeln, der besser zwischen wirtschaftlicher Koordination einerseits und Beschäftigung und Politik des sozialen Schutzes andererseits ausgewogen ist;

12. bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass viele Mitgliedstaaten noch weit von den Zielen der Lissabon-Strategie entfernt sind, und wiederholt den Aufruf an die Mitgliedstaaten, den revidierten Fahrplan der Lissabon-Strategie vollständig umzusetzen, der als die einzige dauerhafte Möglichkeit gilt, um wirtschaftliches Wachstum zu erzielen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere die spezifischen Ziele für Beschäftigung, insbesondere für Frauen und Jugendliche, F&E-Investitionen, Kinderfürsorge und lebenslanges Lernen zu erreichen; ist der Auffassung, dass die Ziele der Lissabon-Strategie unverzichtbare Minimalziele darstellen, damit die Mitgliedstaaten ihre unumgänglichen Strukturreformen in die Wege leiten;

13. empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit und den Austausch der bewährten Praktiken durch die verbesserte offene Koordinierungsmethode vertiefen und damit ein wirksames politischen Instrument in den Bereichen, Beschäftigung, sozialer Schutz, soziale Ausgrenzung, Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt, Ruhegehälter und Gesundheitsfürsorge bereitstellen; ist der Ansicht, dass die Methode der offenen Koordinierung den Beitrag der Parlamente, der Sozialpartner und der betroffenen Organisationen verstärken sollte;

14. fordert die Kommission auf, die offene Koordinierungsmethode zu demokratisieren und zu gewährleisten, dass nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die nationalen Parlamente an der Festlegung und Erreichung der Ziele der Regierungen der Mitgliedstaaten vollauf beteiligt werden;

15. betont, wie wichtig es ist, öffentliche Kampagnen einzuleiten, um die Basis der Reformziele zu erläutern und auszuhandeln, bei denen EU-Institutionen, nationale Regierungen, öffentliche Behörden, Sozialpartner und NRO eine aktive Rolle zu spielen haben;

16. wiederholt seine Unterstützung für seine Entschließung vom 12. Januar 2005 zum Vertrag über eine Verfassung für Europa[4] und die 3D-Kampagne der Kommission von Dialog, Debatte und Demokratie; fordert die Kommission auf, die soziale Dimension in ihre Wirkungsanalysen entsprechend der im Verfassungsvertrag vorgesehenen Sozialklausel einzubeziehen;

17. fordert die Kommission auf, die Sozialwirtschaft/dritte Säule zu respektieren und eine Mitteilung über diesen Eckpfeiler des Europäischen Sozialmodells vorzulegen;

Finanzierung der Reform

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, Reformen durchzuführen, um die finanzielle Nachhaltigkeit der nationalen Sozialsysteme zu gewährleisten, ohne erworbene Rechte, gegenseitige Unterstützung und Solidarität zwischen den Generationen zu gefährden, und zwar unter Bezugnahme auf den Kontext des Wandels von Gesellschaft und Arbeitsmarkt, des demografischen Wandels, der Globalisierung und technologischen Entwicklung; weist darauf hin, dass einige der erfolgreichsten Mitgliedstaaten bereits solche Reformen durchgeführt haben, während sie die Nachhaltigkeit und Effizienz ihrer Sozialsysteme erhalten haben; hält es daher für wichtig, vergleichende Analysen der bereits in die Wege geleiteten Reformen wie auch SWOT-Analysen (Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren) für die noch durchzuführenden vorzunehmen; betont schließlich die Bedeutung, herausragende Leistungen auch über den Austausch bewährter Verfahren hervorzuheben;

19. ist sich bewusst, dass in einigen Mitgliedstaaten derzeitige Beiträge zum Sozialsystem nicht ausreichen können, um die Erwartungen der Bürger zu erfüllen; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten unter Respektierung des Solidaritätsprinzips das Nachdenken über alternative Möglichkeiten zur Finanzierung solcher Systeme koordinieren sollten, die dynamische und lohnneutrale Reformen fordern würde, z.B. durch Nutzung des von den Unternehmen erzeugten Mehrwerts;

20. fordert eine verbesserte Koordinierung der Steuerpolitiken in den Mitgliedstaaten, um einen schädlichen Steuerwettbewerb zu vermeiden, eine dauerhafte Finanzierung für den sozialen Schutz zu gewährleisten und die Steuerpolitik beschäftigungsfreundlicher zu machen; stellt fest, dass die Kapital- und Verbrauchsteuern in den letzten 30 Jahren im Allgemeinen stabil geblieben sind, während die tatsächliche Besteuerung der Arbeit im selben Zeitraum gestiegen ist; empfiehlt den Mitgliedstaaten, koordiniert über Möglichkeiten nachzudenken, wie die derzeitigen Steuersysteme der EU verbessert werden können, zumal solche Steuerreformen Einfluss auf die langfristige Finanzierbarkeit der nationalen Sozialsysteme hätten;

21. betont die Notwendigkeit einer Stärkung der Struktur- und Kohäsionsfonds, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu berücksichtigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, EU-Fonds wie z.B. den Europäischen Strukturfonds effizienter zu nutzen, um nationale Reformen mitzufinanzieren; bedauert die Tatsache, dass die jüngste Vereinbarung über den Finanzrahmen offensichtlich unzureichend war, um Programme mit geeigneten Mitteln für Kohäsion, Bildung und Ausbildung, lebenslanges Lernen, Mobilität und sozialen Dialog zu versorgen;

22. hebt hervor, dass alle Reformen im Rahmen des haushaltspolitischen Spielraums der Mitgliedstaaten geprüft werden müssen, schlägt aber vor, dass der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt Chancen für soziale Investitionen bietet, die vorher nicht zur Verfügung standen;

Leistungen der Daseinsvorsorge und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

23. weist darauf hin, dass Leistungen der Daseinsvorsorge und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ein unverzichtbares Element des Europäischen Sozialmodells und wichtig für die allgemeine Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen, Gesundheit, Bildung, öffentlicher Verkehr, Wasser- und Energieversorgung für alle Bürger sind; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für diese Dienstleistungen im Dringlichkeitsverfahren zu unterbreiten; hält es für wesentlich, dass bei der Reform unserer Sozialsysteme die Leistungen der Daseinsvorsorge und die Dienstleistungen von wirtschaftlicher Bedeutung respektiert werden, da sie nicht nur für eine bessere Lebensqualität für die Bürger eine Schlüsselrolle spielen, sondern auch bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und ihres Zugangs zu qualifizierten Arbeitskräften;

24. betont die Notwendigkeit, neue Arten von Familien gemäß dem Subsidiaritätsprinzip angemessen zu behandeln und den Umfang der sozialen Dienstleistungen, wie z.B. erschwingliche Kinderbetreuung, Betreuung für Personen mit besonderen Bedürfnissen und Behinderungen und langfristige Pflege für ältere Menschen, bei Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Konsultation mit den sozialen Akteuren in mittel- und langfristiger Planung zu erweitern;

Sozialer Dialog

25. weist darauf hin, dass der soziale Dialog in seinen verschiedenen Spielarten ein wesentliches Element in den Traditionen der Mitgliedstaaten gemäß nationalen Sitten und Gebräuchen ist, dass jede erfolgreiche Reform der Sozialsysteme alle Akteure beteiligen sollte, insbesondere die Sozialpartner; fordert die Wiederaufnahme des sozialen Dialogs auf allen Ebenen, sowohl national als auch europäisch, und die Ausarbeitung einer stärkeren Beteiligung für den Trilog auf europäischer Ebene;

26. erkennt die positive Rolle an, die das Konzept der sozialen Unternehmensverantwortung spielen kann, um den sozialen Zusammenhalt durch häufigere Beurteilung der Art und Weise zu fördern, wie sich das Verhalten der Unternehmen auf das tägliche Leben der Gemeinden auswirkt, in denen sie tätig sind, sowie durch größere Verantwortlichkeit der Unternehmen gegenüber ihren Anteilseignern; empfiehlt die soziale und ökologische Anforderung der Berichterstattung und Maßnahmen der öffentlichen Ordnung wie z.B. öffentliches Auftragswesen, um verantwortungsvolles Verhalten anzuregen;

Menschliche Ressourcen

27. besteht darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten als zentrales Element zur Modernisierung der Sozialsysteme bei der Ausarbeitung konkreter Programme und Initiativen zusammenarbeiten, die sich auf die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die nachhaltige Entwicklung der menschlichen Ressourcen, wie z.B. Ziele und Normen für die Verbesserung der Gesundheitsfürsorge, konzentrieren;

28. fordert eine umfassende Debatte betreffend das Recht aller auf angemessene Renten; befürchtet, dass die in zahlreichen Mitgliedstaaten eingeleiteten Rentenreformen die Zahl der armen Rentner erhöhen werden; legt den Schwerpunkt auf die dringende Notwendigkeit positiver Maßnahmen zur Förderung und Befähigung älterer Arbeitnehmer, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben oder wieder in ihn einzutreten, die Gewährleistung eines gerechten Zugangs sowie die Notwendigkeit von mehr Flexibilität bei der Wahl von Renten- und Pensionsplänen; fordert die Kommission auf, die nationalen Anstrengungen zur Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Nachhaltigkeit der Ruhegehälter und die Umsetzung von bestehenden Rechtsvorschriften gegen Alterdiskriminierung zu überwachen;

29. weist insbesondere auf die Lage der Frauen hin, deren Rentenansprüche nicht aufgrund ihres Ehestandes oder von Unterbrechungen der Berufstätigkeit wegen eines Mutterschafts- oder Elternurlaubs oder Kindererziehungszeiten verringert werden sollten;

30. erkennt die Vorteile des Flexicurity-Systems, das die Mitgliedstaaten entsprechend ihren Gegebenheiten übernehmen sollten, beim Schutz der Fähigkeit der Arbeitnehmer an, Arbeitsplätze durch Mobilität und/oder die Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten durch berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen zu bewahren/zu finden und sie als Mittel zu betrachten, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Konzepte des Arbeitslebenszyklus zu fördern;

31. begrüßt die Schaffung eines Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, der die Tätigkeit des Europäischen Sozialfonds ergänzen kann, wie auch die Bemühungen der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei der spezifischen Unterstützung von Arbeitnehmern bei beruflicher Umschulung und bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen;

32. weist darauf hin, dass die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und der Rasse und das Prinzip der Nichtdiskriminierung aufgrund von Geschlecht, rassischer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Glaube, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung systematisch in alle Sozialpolitiken nach Artikel 13 des EG-Vertrags aufgenommen werden muss; ist der Auffassung, dass aufkommende EU-Politiken zur Integration in Wirklichkeit eine konkrete Form der Sozialpolitik sind und entwickelt werden sollten; ist der Auffassung, dass die Gewährleistung, dass alle Gruppen, Frauen, Männer, Minderheitengruppen und Einwanderer, gut integriert werden, soziale Vorteile betreffend Zusammenhalt und Vorbereitung auf den Arbeitsplatz bietet;

Sozialer Schutz

33. hebt hervor, dass die sozialen Schutzsysteme effizient sein sollten, um ihre Ziele der Verhinderung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu erreichen, mit besonderem Nachdruck auf der Beseitigung von Armutsfallen;

34. ist der Auffassung, dass die Beschäftigung ein entscheidender Faktor ist, um soziale Eingliederung zu erreichen; fordert daher Reformen, die öffentliche Ausgaben dafür verwenden, die Beschäftigungsquoten anzuheben, die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu fördern und Anreize zur Arbeit zu bieten, indem man Armutsfallen und andere Formen der sozialen Ausgrenzung beseitigt, und im Dringlichkeitsverfahren die hohe Anzahl von Frauen und einigen ethnischen Minderheiten zu berücksichtigen, die arbeitslos sind, von denen viele daran gehindert werden, in den Arbeitsmarkt einzutreten; die spezifischen Probleme, die Frauen aus ethnischen Minderheiten und Einwandererfrauen haben, sind zu untersuchen und zu beheben;

35. erkennt an, dass bei dem Flexicurity-System die Schaffung und Erhaltung von angemessenen sozialen Schutzmechanismen eine unabdingbare Voraussetzung für Flexibilität ist; dasselbe gilt für sicheren Schutz vor ungerechter Entlassung;

Äußere Dimension

36. bekräftigt, dass nur, wenn die EU ihren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bewahrt, sie erfolgreich die EU-Interessen auf internationaler Ebene wahren kann;

37. räumt ein, dass die Globalisierung trotz ihrer positiven Auswirkungen wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte verursacht, was zu ernsten Sorgen bei den europäischen Bürgern führt, insbesondere in den Mitgliedstaaten mit hoher Arbeitslosigkeit und in den Regionen, die am stärksten von Unternehmensverlagerungen betroffen sind; appelliert daher an die Mitgliedstaaten, die notwendigen Strukturreformen in Angriff zu nehmen, damit die EU auf der internationalen Bühne mit hochwertigen Erzeugnissen und Dienstleistungen eine attraktive Option darstellen kann;

38. betont, dass die EU zuversichtlich ihre sozialen Werte der Solidarität und sozialen Gerechtigkeit bei allen Handels- und Entwicklungsverhandlungen und -abkommen fördern sollte;

39. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, politische Maßnahmen gegenüber Drittländern mit einem hohen Wirtschaftswachstum (Brasilien, Russland, Indien und China) zu treffen, um ein Entwicklungsmodell anzustreben, das die Achtung von Menschenrechten, Demokratie, Freiheit, Arbeits- und Umweltnormen und soziale Gerechtigkeit vorsieht; fordert die EU auf, dazu beizutragen, ein globales Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und hohen Sozial- und Umweltnormen zu finden;

40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine konsequente Linie in Organisationen wie der ILO, der OECD und multilateralen Umweltagenturen anzunehmen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Tätigkeit der Internationalen Arbeitsorganisation enger in die WTO-Übereinkommen integriert werden sollte und dass die Beurteilung der Kernarbeitsnormen durch die ILO in die EU-Strategien für Verhandlungen im Rahmen der WTO sowie auf bilateraler Ebene einbezogen werden sollte; appelliert an die Kommission, über bilaterale Abkommen zu gewährleisten, dass die ILO-Standards als Minimum eingehalten werden, um humane Arbeitsbedingungen zu garantieren;

41. begrüßt die Einführung des APS+-Systems, das Anreize für höhere Sozial- und Umweltstandards bietet, und fordert die Ausweitung dieses Ansatzes auch auf bilaterale Handelsabkommen; stellt fest, dass die Kommission die Anwendung des Systems gründlich überwachen muss, um sicherzustellen, dass diese Standards eingehalten werden;

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42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Wie soll man weiterhin den Lebensstandard für die EU-Bürger verbessern, während man gleichzeitig in der Weltwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt? Wie soll man Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik in einer Weise integrieren, die dauerhafte Entwicklung und sozialen Zusammenhang bewirkt? Wie soll man gewährleisten, dass alle die Vorteile des Wachstums miteinander teilen?

Europäisches Sozialmodell

Das Europäische Sozialmodell ist in erster Linie eine Frage von Werten. Welches europäisches Sozialsystem wir auch immer untersuchen, wir finden die gemeinsamen Werte Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, Solidarität und Neuverteilung als Grundlagen, mit allgemeinem, kostenlosem oder billigem Zugang zu Bildung und Gesundheitsfürsorge und eine Vielfalt anderer öffentlicher Dienstleistungen als das Recht eines Bürgers und als unerlässlich zur Schaffung der Grundlage für eine erfolgreiche moderne Wirtschaft und eine gerechte Gesellschaft. In dieser Hinsicht unterscheidet sich unser europäisches Modell z.B. vom amerikanischen Modell.

Die Sozialpolitiken (einschließlich sozialer Schutz, Gesundheits-, Bildungs- und Fürsorgesysteme) sind in der EU hoch entwickelt und spiegeln ein starkes Festhalten an sozialem Zusammenhalt wider.

Akademiker unterscheiden vier verschiedene Modelle (Nordisch, Angelsächsisch, Kontinental, Mediterran) mit Unterschieden (im Schutzniveau, Raum für individuelle Initiativen), aber auch mit gemeinsamen Merkmalen.

Alle 25 Mitgliedstaaten haben die gleichen Werte und das gleiche Ziel der Kombination von wirtschaftlicher Leistung und Wettbewerbsfähigkeit mit sozialer Gerechtigkeit. Sie haben verschiedene Instrumente, um die gleichen Ziele zu erreichen. Diese nationalen Modelle sind das Ergebnis langer und komplizierter historischer Prozesse.

Die Mitberichterstatter sind der Auffassung, dass es darauf ankommt, sowohl die Einheit der Werte als auch die Vielfalt der Systeme der Mitgliedstaaten anzuerkennen.

Erfolg des Europäischen Sozialmodells

Die EU ist noch im Aufbau begriffen. Ihre Grenzen und Verantwortlichkeiten müssen noch endgültig festgelegt werden; die Debatte über und die Entwicklung ihrer demokratischen Staatsführung wird sich womöglich über Generationen hinziehen. Während der Impuls für die Schaffung eines Vereinten Europas die Möglichkeit beenden sollte, dass europäische Staaten immer wieder gegeneinander in den Krieg ziehen, galt das zugrunde liegende Interesse offensichtlich dem Wohlergehen der Völker Europas und der weiten Welt.

Trotz der Misserfolge und der Notwendigkeit von Reformen ist es wichtig, den Erfolg des Europäischen Sozialmodells hervorzuheben. Es ist in aller Welt dafür bekannt, dass es eine hohe Lebensqualität bietet. Das EU-Modell wird von anderen Ländern, Regionen (Naher Osten) und Organisationen (Mercosur, Asean) als ein Beispiel für Erfolg angesehen.

Obwohl in unserer Union über 80 Millionen Menschen im arbeitsfähigen Alter arbeitslos und über 70 Millionen Männer, Frauen und Kinder immer noch von Armut bedroht sind, wurden der allgemeine Wohlstand und die politische, soziale und wirtschaftliche Stabilität der Mitgliedstaaten durch die Mitgliedschaft in der EU stark verbessert.

Herausforderungen

Es wird deutlicher denn je anerkannt, dass der Beweggrund für die Schaffung und Entwicklung der EU in Worten neu definiert werden muss, die die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten von heute widerspiegeln. Dies gilt insbesondere unter Verhältnissen, bei denen die technologische Revolution die Arbeit und die sozialen Beziehungen, die sie entstehen lässt, umstrukturiert, und unter denen das allmähliche Altern von Europas Bevölkerung eine Herausforderung dafür ist, eine pulsierende europäische Präsenz auf der Weltbühne zu bewahren.

Was die demografischen Entwicklungen anbelangt, so steht Europa jetzt vor beispiellosen Problemen. Im Jahre 2030 wird die EU 18 Millionen junge Menschen weniger haben als heute; im Jahre 2050 wird sie 60 Millionen weniger Einwohner haben als heute.

Zwischen 2005 und 2030 wird die Anzahl der Personen von über 65 Jahren auf 52,3 % der Bevölkerung ansteigen (+40 Millionen), während die Gruppe der Personen zwischen 15 und 64 Jahren um 6,8 % (–21 Millionen) zurückgehen wird.

Das Verhältnis zwischen erwerbslosen Personen (junge, alte und andere abhängige Personen) und Personen im erwerbsfähigen Alter wird von 49 % im Jahre 2005 auf 66 % im Jahre 2030 ansteigen.

Diese Entwicklung ist das Ergebnis von zwei Faktoren.

Der erste ist der Anstieg der Lebenserwartung. Seit 1960 ist die durchschnittliche Lebenserwartung von 60 Jahren um fünf Jahre für Frauen und fast vier Jahre für Männer angestiegen. Demnach wird die Anzahl der Personen über 80 bis 2050 um 180 % anwachsen.

Der zweite Faktor ist die sinkende Geburtenrate. Die Fruchtbarkeitsraten in Europa sind in den letzten Jahrzehnten beträchtlich zurückgegangen. Während die Mindestgeburtenrate, die erforderlich ist, um die Bevölkerung auf ihrem derzeitigen Stand zu halten, 2,1 Kinder pro Frau beträgt, hatten die Frauen im Jahr 2003 in der EU durchschnittlich 1,48 Kinder.

Diese Entwicklungen haben schwerwiegende Folgen für den Wohlstand und für die Beziehungen zwischen den Generationen.

Weitere Herausforderungen an das europäische System sind unterschiedliche Aspekte der Globalisierung und die technische Revolution, die es leichter und finanziell attraktiv für die Unternehmen machen, ihre Betriebe in Billiglohnländer zu verlagern, die betreffend Arbeitskräfte, Verbraucher und Umweltschutz weniger entwickelt sein dürften.

Dank der Globalisierung weisen einige Mitgliedstaaten interessante wirtschaftliche Wachstumsraten auf, was positiv zur Verringerung der weltweiten Armut beiträgt.

Allerdings haben einige andere Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bei der Anpassung an diese neue Realität, die das Gefühl von Desorientierung der Bürger vertieft hat, insbesondere in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen die Arbeitslosigkeit sehr hoch ist, und auch in denjenigen Staaten, wo die Integration der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien auch gescheitert ist.

Reform

Aus diesen und vielen anderen Gründen steht die Reform des Europäischen Sozialmodells heutzutage im Mittelpunkt der Debatte in Europa.

Demografische Veränderungen (Altern, sinkende Geburtenraten, längere Lebenserwartung), technologische Entwicklungen, Globalisierung, das Aufkommen neuer Industriewirtschaften und der sich daraus ergebende Druck auf die öffentlichen Ausgaben erfordern eine dringende Reform der Sozialsysteme, um zu gewährleisten, dass sie eine produktive Rolle in unserer Wirtschaft spielen.

Das Ausmaß dieser dringend benötigten Reform ist umfassend; es hat Auswirkungen auf die Gesetzgebung, auf die Haushalte, die öffentliche Verwaltung und die Beziehungen zwischen den Tarifpartnern.

Entgegen der Auffassung einiger ist das Europäische Sozialmodell nicht das wichtigste Problem der EU. Das Problem ist vielmehr eine Frage des hohen Maßes an demonstriertem Widerwillen, wirtschaftliche Reformen durchzuführen. Solange die EU um rund 1 % oder 2 % wächst, kann man nicht viel tun, wobei der Verlust von Sozialleistungen fast unvermeidlich ist.

Die EU kann zur notwendigen Reform durch eine weitere Integration des Binnenmarktes beitragen, der enorme Chancen für die EU-Bürger und für Wachstum und Wohlstand schafft. Der Binnenmarkt muss durch kräftig wachsende Investitionen und die Finanzielle Vorausschau bis zum Jahr 2013 verstärkt werden, was ausreicht, um territorialen und sozialen Zusammenhalt in allen 25 Mitgliedstaaten zu gewährleisten; durch weitere Liberalisierung der Märkte und die Freizügigkeit der Menschen in einer Art und Weise, die nicht zu einem Wettlauf „nach unten“ beiträgt; und durch Fertigstellung der Transeuropäischen Netze.

Beschlüsse

Die Lissabon-Strategie hat versucht, die Notwendigkeit von umfassenden und integrierten sozialen und marktpolitischen Reformen zu bewerkstelligen, um ein Europa der Exzellenz zu schaffen, das diesen Herausforderungen gewachsen wäre. Später, im Dezember 2001, hat die Erklärung von Laeken das Gebot eines „Neuanfangs“ Europas im Zusammenhang mit der neuen Weltordnung anerkannt.

In beiden Beschlüssen wird die soziale Dimension Europas als fundamental für die Unterstützung der Bürger für das Projekt der Europäischen Union betrachtet.

Während diesmal die Verfassung in 15 Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist, wurde sie in zwei per Referendum abgelehnt. Es wurde viel über die Gründe für ihre Ablehnung in Frankreich und den Niederlanden diskutiert, doch es ist klar, dass die Präambel, die die Ambitionen für die Union, die Werte und Ziele in Teil I und die Charta der Grundrechte in Teil II festlegt, weitgehend das tief sitzende Gefühl der Bürger von Selbstdefinition als Europäer widerspiegelt.

Dieser Berichtsentwurf über Europas Sozialmodell für die Zukunft nimmt den vorangehenden Kontext als Ausgangspunkt und skizziert das Konzept des Europäischen Sozialmodells und auch, wie wir das Konzept in den Anfangsjahren des 21. Jahrhunderts als Teil des Prozesses zur Erfüllung der Ambitionen der Europäer für unseren Kontinent und für weltweite Gerechtigkeit vorantreiben können.

Die Ko-Berichterstatter betonen, dass bei dieser Reform nicht die Errungenschaften des Europäischen Modells aufgegeben, sondern dass vielmehr die fundamentalen Werte durch Sicherung der Nachhaltigkeit des Europäischen Modells erhalten werden sollen.

Die Nachhaltigkeit des Modells hängt sowohl vom Erfolg der Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze sowie von Reformen des Modells selbst ab. Die Grundlage für Reform und Nachhaltigkeit ist ein dynamisches, innovationsorientiertes und unternehmensfreundliches Umfeld, das das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben respektiert und die Notwendigkeit von Sicherheit anerkennt, die die Menschen in einer sich rasch wandelnden Gesellschaft haben.

Das Nachhaltigkeitsproblem ist viel konzentrierter in den kontinentalen und mediterranen Systemen, was die Notwendigkeit rechtfertigt, nach neuen Möglichkeiten zur Finanzierung der sozialen Sicherheitssysteme Ausschau zu halten, wie z.B. durch den durch Unternehmen geschaffenen Mehrwert.

Wir sollten uns vor Augen halten, dass Europas Wettbewerbfähigkeit und Sozialmodell keine Gegensätze, sondern vielmehr voneinander abhängig sind. Der Modernisierungszeitplan sollte auf dem Grundsatz basieren, dass eine sachgemäß ausgearbeitete Sozialpolitik ein Produktivfaktor von Wirtschaftswachstum und Wohlstand ist. Daher sollten die Mitgliedstaaten umfassend die Lissabon-Strategie umsetzen, die der Fahrplan zur Reform ist. Die notwendigen Schritte sollten umgehend unternommen werden, um Europa wettbewerbsfähiger zu machen und eine echte Wissensgesellschaft zu schaffen.

In diesem Zusammenhang ist das „Flexicurity“-Konzept wichtig: es bedeutet eine Strategie zur Entwicklung von mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsverhältnisse, kombiniert mit Sicherheit und sozialem Schutz der Arbeitnehmer, Ausgleich zwischen Arbeit und Privatleben, Umschulung und lebenslanges Lernen. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die Fähigkeiten von schutzbedürftigen und benachteiligten Gruppen zu verbessern und ihnen zu helfen; dies kann entweder auf dem Arbeitsmarkt oder für diejenigen geschehen, die Schwierigkeiten beim Zugang auf den Arbeitsmarkt haben.

Dies entspricht den drei größten Herausforderungen der Lissabon-Strategie im Bereich der Beschäftigung:

– Verstärkung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer;

– Unterstützung von mehr Menschen, in den Arbeitsmarkt einzutreten, und

– mehr Investitionen in Humankapital und lebenslanges Lernen.

Europa sollte seine ambitiösen Sozialpolitiken nicht aufgeben, sondern sollte vollen Gebrauch von ihrem potenziellen Beitrag zu wirtschaftlicher Leistung und Lebensqualität machen.

– Verbesserung der Effizienz der Sozialpolitiken,

– Beseitigung von Armutsfallen und anderen leistungshemmenden Einflüssen der Arbeit,

– Investition in Entwicklung (Bildung, Berufsausbildung), Aufrechterhaltung (Gesundheit) und Aktivierung der Humanressourcen (durch aktive Arbeitsmarktpolitiken),

– Gewährleistung, dass die Modalitäten der Finanzierung der Sozialpolitiken zu Beschäftigung und Wachstum beitragen, während sie den Grundsatz der gegenseitigen Unterstützung und Solidarität zwischen den Generationen aufrechterhalten.

Von zentraler Bedeutung sind Bildung; Gesundheit, Verbesserung der Fähigkeiten, lebenslanges Lernen und die Beseitigung von Behinderungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Die Entwicklung der Humankapazität ist nicht nur wichtig, um eine wissensbasierte Gesellschaft aufzubauen, sondern ist auch ein Schlüsselelement bei der sozialen Integration und Verbesserung der Lebensqualität für alle Bürger. Mehr Investitionen in Humankapazität und ihre Aktivierung verbessern auch die Qualität und Quantität der Arbeitskräfte. Dies ist wichtig für das Wachstum, da individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten die Produktivität steigern und die Fähigkeit einer Gesellschaft vergrößern, sich zu entwickeln und an neue Technologien anzupassen. Die Beschleunigung und Ausbreitung technologischen Wandels machen es dringlicher, die Fähigkeiten aller Bürger durch lebenslanges Lernen auf dem neuesten Stand zu halten, und damit die Chancen der Menschen zu verbessern, mit den Herausforderungen des globalen Wettbewerbs durch immer stärker wissensbasierte Volkswirtschaften fertig zu werden.

Es ist ebenso wichtig, dass diese Notwendigkeit einer Reform der Sozialsysteme von den europäischen Bürgern verstanden und unterstützt wird. Öffentliche Kampagnen von EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, öffentlichen Behörden, sollten eine Rolle dabei spielen, Informationen zu liefern und den Wandel mit den Gewerkschaften und Vertretern der Zivilgesellschaft auszuhandeln. Das Europäische Sozialmodell und seine Vorteile sind ein perfektes Beispiel für die EU-Bürger, bei dem sie sehen können, was die EU mit ihrem Leben zu tun hat. Arbeitsplätze, Wachstum, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit sind für die EU-Bürger wichtig.

Das Europäische Sozialmodell für die Zukunft sollte in einem System reflektiert werden, das eine Synthese dessen ist, was in jedem nationalen System am Besten ist, während es gleichzeitig Raum für nationale Vorlieben und Bedingungen lässt.

Die Rolle der Europäischen Union gegenüber den Kompetenzen der Mitgliedstaaten

Sozial- und Beschäftigungspolitik fallen hauptsächlich in die Kompetenz der Mitgliedstaaten, und ihre Verantwortung in diesem Bereich sollte nicht unterschätzt werden. Dennoch hat die Europäische Union eine wichtige Rolle dabei zu spielen, nationale Politiken finanziell über die Strukturfonds zu unterstützen, aber auch durch politische Koordinierungsbemühungen im Rahmen des Lissabon-Prozesses, der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und die offenen Koordinierungsmethoden für sozialen Schutz und Bildung. Die Rolle der nationalen Parlamente sollte bei der Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode ebenso wie die Rolle des Europäischen Parlaments verbessert werden.

Äußere Dimension

Das Europäische Sozialmodell ist der Friedensmotor in der EU und ist gleichzeitig ein Beispiel für die Welt. In diesem Zusammenhang muss die EU die Aufgabe übernehmen, aufstrebenden Ländern zu helfen, ein globales Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und hohen Sozial- und Umweltnormen zu finden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (3.5.2006)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu einem europäischen Sozialmodell für die Zukunft
(2005/2248(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Emine Bozkurt

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2006 betreffend den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,

–   unter Hinweis auf die Strategie von Lissabon und das Ziel, bis 2010 eine Beschäftigungsquote für Frauen von 60% zu erreichen, sowie unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zur Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter[1],

–   unter Hinweis auf die Roadmap für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006‑010,

A. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sich an die Roadmap für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 halten sollten,

B.  in der Erwägung, dass das europäische Sozialmodell einen gemeinsamen Grundstock an Werten widerspiegelt, die auf Gleichheit, sozialer Gerechtigkeit, Solidarität, Freiheit und Demokratie und der Wahrung der Menschenrechte gründen,

C. in der Erwägung, dass derzeit 19 Millionen Menschen in der Europäischen Union ohne Beschäftigung sind und dass mehr als 65 Millionen Menschen unter der Armutsgrenze leben,

1.  betont, dass die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung gemäß den Bestimmungen von Artikel 13 des Vertrags systematisch in alle Politikbereiche der EU sowie in die sozioökonomischen Politiken der Mitgliedstaaten einbezogen werden müssen, und fordert Initiativen mit dem Ziel, diese Angelegenheiten im Rahmen einer integrierten Perspektive zu betrachten;

2.  betont, dass unsichere Arbeitsverhältnisse und ein Mangel an Arbeitsplatzsicherheit bedeuten, dass Frauen sehr wenig Möglichkeiten für Beförderungen und die Entwicklung ihrer beruflichen Karriere haben, was sowohl ihr allgemeines Wohlbefinden als auch ihre Wahlmöglichkeiten bezüglich der Gestaltung ihres Lebens beträchtlich einschränkt;

3.  betont, dass die aktive und langfristige Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt eine mögliche Antwort auf die Herausforderungen im Rahmen des demografischen Wandels und der Globalisierung darstellen und ferner einen Beitrag leisten kann zur Erreichung der in Lissabon festgeschriebenen Ziele wie Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Zusammenhalt; macht darauf aufmerksam, dass die Verbesserung der Arbeitnehmerrechte und Bedingungen für alle Kategorien von Arbeitnehmern und die Steigerung der Beschäftigungsrate in der EU sich positiv auf die Frauen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU auswirken würden;

4.  betont die Notwendigkeit der Umsetzung des Gender Mainstreaming in dem künftigen europäischen Sozialmodell und seinen verschiedenen Teilbereichen; weist darauf hin, dass in der Sozialpolitik andere Schwerpunkte gesetzt und neue Lösungen gefunden werden müssten; macht folglich auf die Notwendigkeit effizienter Systeme der sozialen Sicherheit aufmerksam, die garantieren, dass Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung ergriffen werden und die Schaffung eines sicheren, flexiblen und qualitativ hochwertigen Arbeitsumfelds erleichtert wird;

5.  betont die Notwendigkeit einer Reform der Rentensysteme, um sozial gerechtere, eigenständige Rentenansprüche zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Hausfrauen und –männer, die sich um die Familie kümmern, und diejenigen, die Mutterschafts- oder Elternurlaub in Anspruch nehmen, im Ruhestand nicht benachteiligt werden, und um die Armut unter älteren Frauen zu beseitigen;

6.  betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Verbesserung der Berufs- und Karrierechancen von Frauen, einschließlich älterer Frauen, sowie zur Förderung der sozialen Integration von Frauen zu ergreifen; verweist auf die Notwendigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, unter anderem durch die Bereitstellung leicht zugänglicher erschwinglicher Einrichtungen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona, und die Inangriffnahme der stereotypen Aufteilung von häuslichen Pflichten zwischen Männern und Frauen sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der bestehenden Kluft zwischen den Geschlechtern bei Berufsausbildung, Arbeitsentgelt und Beschäftigung, insbesondere im Rahmen wissenschaftlicher Karrieren von Frauen, zu ergreifen;

7.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Möglichkeiten der Methode der offenen Koordinierung stärker zu nutzen, vor allem im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Teilhabe und Förderung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, und erinnert an die Bedeutung der Einbindung der betroffenen sozialen Akteuren in die Formulierung nationaler und europäischer Politiken, die systematisch die geschlechtsspezifische Dimension berücksichtigen;

8.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Empfehlung 92/441/EWG des Rates[2] betreffend ein garantiertes Mindesteinkommen über ihre Sozialversicherungssysteme umsetzen, indem sie eine generelle Politik zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Integration der Empfänger dieser Leistung verfolgen;

9.  äußert seine Besorgnis über die Tatsache, dass Frauen in den Organen und Strukturen der Sozialpartner unterrepräsentiert sind, wenn man die bedeutende Rolle bedenkt, die die Sozialpartner bei der Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt spielen;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in allen künftigen europäischen und nationalen Beschäftigungsstrategien ganz spezielles Gewicht auf die Geschlechtergleichstellung zu legen und dabei die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und ihre tatsächlichen Lebensumstände zu berücksichtigen;

11. ist der Auffassung, dass die Gleichstellungspolitik von essenzieller Bedeutung für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit ist; begrüßt daher die Annahme des Europäischen Paktes für Geschlechtergleichstellung durch den Europäischen Rat, der darauf abzielt, Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union zu fördern, die dazu beitragen, die Kluft zwischen den Geschlechtern zu schließen, geschlechtsspezifische Stereotypen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben für alle zu gewährleisten und durch Gender Mainstreaming und bessere Überwachung das gute Regieren zu fördern;

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung des geltenden EU-Rechts gegen Diskriminierungen in nationales Recht vollständig abzuschließen, und fordert die Kommission auf, die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aufmerksam zu verfolgen und eine Studie über mögliche neue Initiativen durchzuführen, durch die der bestehende Rechtsrahmen für die Gleichstellung ergänzt werden kann;

13. stellt mit Besorgnis fest, dass das auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona festgelegte Ziel, wonach die Mitgliedstaaten bis 2010 Kinderbetreuungseinrichtungen für wenigstens 90% der Kinder zwischen 3 Jahren und dem schulpflichtigen Alter und für mindestens 33% der Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stellen sollen, nicht erreichbar ist;

14. dringt bei den Beitritts- und Bewerberländern darauf, sich an die EU- Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen zu halten, ihre politischen Maßnahmen auf die in der Roadmap für die Gleichstellung der Geschlechter festgelegten Prioritäten auszurichten, die Respektierung der Rechte der Frauen zu gewährleisten und den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt und zu Maßnahmen der sozialen Sicherheit zu verbessern; verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 6. Juli 2005 zu der Rolle der Frauen in der Türkei im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben[3];

15. betont die Notwendigkeit, die Probleme von Frauen aus ethnischen Minderheiten und von Immigrantinnen zu untersuchen und gezielt in Angriff zu nehmen.

VERFAHREN

Titel

Ein europäisches Sozialmodell für die Zukunft

Verfahrensnummer

2005/2248(INI)

Federführender Ausschuss

EMPL

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
19.1.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Emine Bozkurt
23.11.2005

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

21.3.2006

25.4.2006

3.5.2006

 

 

Datum der Annahme

3.5.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Hiltrud Breyer, Maria Carlshamre, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Zita Gurmai, María Esther Herranz García, Lívia Járóka, Urszula Krupa, Pia Elda Locatelli, Astrid Lulling, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Marie-Line Reynaud, Teresa Riera Madurell, Amalia Sartori, Eva-Britt Svensson und Anna Záborská.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Katerina Batzeli, Mary Honeyball, Christa Klaß, Heide Rühle, Feleknas Uca und Marta Vincenzi.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (19.4.2006)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu einem Europäischen Sozialmodell für die Zukunft
(2005/2248(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Giulietto Chiesa

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass durch ihre Handelspolitik europäische Werte, wie sie in Artikel I-3 des noch nicht in Kraft getretenen Vertrags über eine Verfassung für Europa festgelegt sind, insbesondere eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt anstrebt, freier lauterer Wettbewerb sowie ein hohes Umweltschutzniveau und Verbesserung der Umweltqualität, Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung, Arbeitsrechte und allgemeiner Rolle der Sozialpartner, Gleichstellung von Frauen und Männern, Schutz der Kinderrechte, Stärkung der öffentlichen Dienste, multifunktionale Landwirtschaft und kulturelle Vielfalt, gefördert und gewahrt werden;

2.  begrüßt die Globalisierung und stellt fest, dass diese in den vergangenen 30 Jahren sowohl in Europa als auch im Rest der Welt zu einem nie da gewesenen Wirtschaftswachstum beigetragen hat; erinnert ferner daran, dass die Globalisierung für europäische Unternehmen und vor allem europäische Verbraucher große Gewinne ermöglicht hat;

3.  ist der Auffassung, dass zur Förderung der europäischen Werte die Kommission und die Mitgliedstaaten in Foren wie der ILO und der OECD und in multilateralen Umweltorganisationen eine einheitliche Linie verfolgen und die Handelsverhandlungen im Rahmen der WTO und auf bilateraler Ebene die in den genannten Foren vertretenen politischen Ziele unterstützen müssen;

4.  ist insbesondere der Auffassung, dass die Tätigkeit der Internationalen Arbeitsorganisation enger in die WTO-Übereinkommen integriert werden sollte und dass die Beurteilung der Kernarbeitsnormen durch die ILO in die EU-Strategien für Verhandlungen im Rahmen der WTO sowie auf bilateraler Ebene einbezogen werden sollte;

5.  unterstützt die Errichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, der die negativen Folgen der Liberalisierung abfedern, die wirtschaftliche Anpassung unterstützen sowie die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung und die Umsetzung der Lissabonner Strategie fördern soll; fordert eine neue Finanzinitiative zur Förderung der wissenschaftlichen und technischen Forschung auf europäischer Ebene mit Blick auf die Schaffung neuer, hochwertiger Arbeitsplätze in Europa;

6.  weist erneut darauf hin, dass in die Forschung und die neuen Technologien investiert und das lebenslange Lernen gewährleistet werden muss, um so der Notwendigkeit einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit auf Grund der Auswirkungen der Globalisierung zu begegnen, mit dem Ziel, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitslosigkeit sowie soziale Ausgrenzung zu bekämpfen;

7.  ist der Ansicht, dass Entwicklungsländer Unterstützung in den Bereichen verantwortungsvolle Staatsführung und Förderung der Demokratie benötigen, wenn sie vom Ergebnis multilateraler oder regionaler Handelsverhandlungen profitieren sollen;

8.  betont die Bedeutung offener Märkte für europäische Waren und Dienstleistungen, wobei jedoch die Entwicklung von Drittländern nicht behindert und deren Vermögen, das derzeitige Ungleichgewicht auf der Ebene der Fertigkeiten und Erfahrung in den Griff zu bekommen, berücksichtigt werden soll;

9.  begrüßt die Einführung des APS+-Systems, das Anreize für höhere Sozial- und Umweltstandards bietet, und fordert die Ausweitung dieses Ansatzes auch auf bilaterale Handelsabkommen; stellt fest, dass die Kommission die Anwendung des Systems gründlich überwachen muss, um sicherzustellen, dass diese Standards eingehalten werden;

10. ist der Auffassung, dass die Durchführung einer auf kollektiven Präferenzen in Europa und gemeinsamen internationalen Werten beruhenden Handelspolitik und einer Beihilfepolitik zur Förderung von Ausbildung, grundlegenden Arbeits- und Umweltnormen sowie Standards für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung zur Steigerung der politischen Stärke der Europäischen Union in internationalen Institutionen beitragen wird;

11. ist sich dessen bewusst, dass die Handelsliberalisierung zwar eine Chance für die Bürger Europas darstellen kann, dass diese aber zunehmend beunruhigt über die Auswirkungen der Handelsliberalisierung auf die Arbeitsplätze und den Lebensstandard in Europa sind; fordert die Kommission auf, alle Handelsverhandlungen auf die Strategie für nachhaltige Entwicklung, wie sie vom Europäischen Rat auf seinen Tagungen in Lissabon und Göteborg formuliert wurde, zu stützen; fordert die Kommission diesbezüglich auf, auf größere Transparenz in den Handelsverhandlungen und die rechtzeitige Unterrichtung des Europäischen Parlaments hinzuarbeiten und klare unabhängige Analysen über die Kosten und den Nutzen von vorgeschlagenen neuen Handelsabkommen durch die Fortsetzung und Ausweitung der vom Europäischen Parlament überwachten Nachhaltigkeitsprüfungen vorzulegen;

12. begrüßt Initiativen einschließlich der Produktetikettierung, mit denen die Verbraucher in Europa über die umweltbezogenen und sozialen Arbeitsbedingungen informiert werden sollen, unter denen Waren produziert werden; betont, dass diese Initiativen nicht zu einer Zunahme des Protektionismus in der Europäischen Union führen sollten; unterstreicht, dass europäische Unternehmen dafür verantwortlich gemacht werden sollten, sicherzustellen, dass die grundlegenden Arbeitsrechte aller Arbeitnehmer in ihren Produktionsketten, auch bei nach außen vergebenen Aufträgen, gewahrt werden;

13. fordert im Bereich der Sozialversicherungssysteme die Durchführung einer Studie über die Lage der gesetzlichen Renten in der Europäischen Union, um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer die Gewissheit hat, dass die außerhalb seines Mitgliedstaats zurückgelegten Zeiten anerkannt werden;

14. ist der Auffassung, dass den Parlamenten eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Öffentlichkeit zu informieren und die für Handelsverhandlungen verantwortlichen Personen für ihre Bedenken zu sensibilisieren, dass dies aber nur dann möglich ist, wenn die Kommission rechtzeitig umfassende Informationen während der Verhandlungen zur Verfügung stellt.

VERFAHREN

Titel

Ein Europäisches Sozialmodell für die Zukunft

Verfahrensnummer

2005/2248(INI)

Federführender Ausschuss

EMPL

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA
16.1.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

Nein

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Giulietto Chiesa
23.11.2005

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

21.2.2006

21.3.2006

19.4.2006

 

 

Datum der Annahme

19.4.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Daniel Caspary, Françoise Castex, Giulietto Chiesa, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Jacky Henin, Syed Kamall, Helmuth Markov, David Martin, Georgios Papastamkos, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Bogusław Rogalski, Robert Sturdy, Daniel Varela Suanzes-Carpegna und Zbigniew Zaleski.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Panagiotis Beglitis, Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Elisa Ferreira, Robert Goebbels, Filip Andrzej Kaczmarek, Jörg Leichtfried und Mauro Zani.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (2.6.2006)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu einem europäischen Sozialmodell für die Zukunft
(2005/2248(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Miloslav Ransdorf

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Ansicht, dass ein einheitliches „europäisches Sozialmodell“ zwar noch nicht existiert, dass aber die Europäische Union auf humanistischen Traditionen und einem gemeinsamen Bündel von Werten auf der Grundlage der Erhaltung von Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Solidarität, Freiheit und Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte beruht;

2.  ist der Ansicht, dass soziale Standards für ein nachhaltiges Wachstum von wesentlicher Bedeutung sind und dass es notwendig ist, die hohen Sozial- und Umweltstandards innerhalb des Binnenmarkts zu harmonisieren;

3.  ist sich darüber im Klaren, dass einer der Grundsteine eines europäischen Sozialmodells für die Zukunft die Sozialwirtschaft oder der dritte Pfeiler sein sollte und dass dazu Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine und Stiftungen gehören, die aufgrund ihrer historischen Rolle einen tragenden Bestandteil des Modells selbst bilden und die künftige Entwicklung, Nachhaltigkeit und Effizienz beeinflussen werden;

4.  stellt fest, dass ein kohärentes europäisches Sozialmodell die notwendige Voraussetzung für die Vertiefung des Integrationsprozesses sowie für die Gewährleistung eines nachhaltigen und ausgewogenen Wirtschaftswachstums und einer höheren Lebensqualität der Einwohner unseres Kontinents darstellt; ist davon überzeugt, dass ein solches Modell, das höchsten internationalen Ansprüchen genügt, die notwendige Flexibilität bieten wird, um Europa weltweit mehr Geltung zu verschaffen;

5.  ist der Auffassung, dass zu den grundlegenden Bürgerrechten, auf denen das künftige einheitliche europäische Sozialmodell beruhen wird, auch das Recht auf Arbeit und auf ein angemessenes Maß an Freizeit, das Recht auf soziale Absicherung in Form eines Systems der Renten- und Sozialleistungen sowie die Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu kostenlosen öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung gehören müssen;

6.  weist erneut darauf hin, dass die Probleme der Arbeitslosigkeit, Armut und sozialen Ausgrenzung unbedingt gelöst werden müssen; fordert deshalb die Einführung von Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds;

7.  ist der Auffassung, dass der Geburtenrückgang in Europa die Wachstumsaussichten für die europäischen Volkswirtschaften beeinträchtigt;

8.  weist auf die Bedeutung der wissensbasierten Gesellschaft und der Modernisierung im Rahmen der Lissabonner Strategie hin, wobei die Schaffung eines höheren Mehrwerts und die Steigerung der Beschäftigungsrate im Vordergrund stehen sollten;

9.  fordert die Kommission auf, gemäß den Vorgaben der Artikel 136 ff. des Vertrags die Mitgliedstaaten in ihrer Sozialpolitik zu unterstützen und sich dabei auf Fragestellungen zu konzentrieren, die grenzüberschreitenden Charakter haben;

10. weist mit Sorge darauf hin, dass es ohne eine deutliche und spürbare Ausweitung von Forschung und Entwicklung sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie und ohne die Umsetzung der Rechtsvorschriften nicht möglich sein wird, die Ziele der Lissabonner Strategie zu erreichen;

11. betont, dass eine Senkung des Lohnniveaus in der EU zu einer Einkommensumverteilung und somit zu einer schwächeren Gesamtnachfrage führen könnte, wodurch ein negatives Umfeld für Investitionen, Produktion und Wettbewerbsfähigkeit entstehen würde;

12. ist davon überzeugt, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, den Zugang des einzelnen Bürgers zur Gesellschaft, insbesondere zu menschenwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen und zur allgemeinen und beruflichen Bildung, unabhängig vom sozialen Status zu fördern und zu schützen;

13. betont, dass Sozialpolitik nicht das Zementieren der bestehenden oder die Schaffung neuer dirigistischer Vorgaben ist; verweist vielmehr darauf, dass der Grundsatz gelten muss, dass der Wohlstand der heutigen Generation nicht durch Schulden für die nachfolgende Generation bezahlt werden darf und Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs- und Bildungspolitik Hand in Hand gehen müssen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen;

14. ist der Auffassung, dass die sich aus der „Freizeit“ ergebenden Vorteile – nämlich ein qualitativ besseres Humankapital mit mannigfaltigen Kenntnissen – zur Motivation für eine höhere Produktivität genutzt werden sollten, die wiederum zu höheren Löhnen und zu einem besseren Lebensstandard führen sollte;

15. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr in Bildung, lebenslanges Lernen und Kinderbetreuung zu investieren, Forschung und Entwicklung sowie einen effizienteren Energieverbrauch, weniger Bürokratie und bessere Rechtsvorschriften zu fördern und ein günstigeres und dynamischeres Wirtschaftsklima mit mehr Arbeitsplätzen, insbesondere in den KMU, zu schaffen;

16. fordert die Kommission und den Rat auf, eine sozialpolitische Agenda zu fördern, mit der folgende Ziele erreicht werden sollen: die Entwicklung einer auf Eingliederung und Kohäsion ausgerichteten Gesellschaft, was Maßnahmen zu Gunsten einer stabilen Entwicklung und die Achtung der Arbeitnehmerrechte voraussetzt; die Förderung einer auf der Gleichstellung der Geschlechter beruhenden Gesellschaft und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung; die Verteilung des Wohlstands in einer Art und Weise, die das Wohlergehen jedes Einzelnen fördert, was öffentliche und universelle Wohlfahrtssysteme und den garantierten universellen Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Diensten voraussetzt; die Durchführung einer Sozialpolitik, die alle gesellschaftlichen Gruppen einbezieht, und die Förderung einer partizipatorischen Demokratie, die als integraler Bestandteil der einzelnen sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen betrachtet wird;

17. warnt vor einer möglichen Gefährdung des Wirtschaftswachstums durch soziale Ungleichgewichte und Destabilisierung;

18. fordert die Weiterentwicklung der sozialen Verantwortung der Unternehmen, um die Rechenschaftspflicht von Unternehmen gegenüber ihren Anteilseignern zu gewährleisten, Vorschriften über die Sozial- und Umweltberichterstattung, die Anwendung internationaler Normen und Grundsätze und eine unabhängige Überprüfung und Überwachung; empfiehlt die Anwendung ordnungspolitischer Maßnahmen, beispielsweise im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, um ein verantwortungsvolles Verhalten zu fördern;

19. hebt die Notwendigkeit des sozialen Dialogs und der Partnerschaft in Europa hervor und vertritt die Ansicht, dass Wirtschaftswachstum und mehr soziale Gerechtigkeit Hand in Hand gehen müssten und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen der Regierungen, Parlamente, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein sollten;

20. fordert eine breite Debatte über das Recht aller Bürger auf Renten in akzeptabler, aber erschwinglicher Höhe, wodurch älteren Bürgern die Armut erspart und ein menschenwürdiger Lebensstandard ermöglicht wird;

21. ist davon überzeugt, dass es Aufgabe der EU ist, ein unter ökologischen und gesellschaftlichen Aspekten ausgewogenes Wachstum auch auf anderen Kontinenten zu fördern; betont, dass die EU politischen und wirtschaftlichen Druck auf die Staaten ausüben muss, die die Menschenrechte, darunter auch soziale und Arbeitsrechte, nicht achten;

22. betont, dass sich die EU aktiver als bisher vor Sozialdumping der Staaten schützen muss, die ihre Strategie der Herbeiführung von Wettbewerbsfähigkeit auf die Nichteinhaltung grundlegender Menschenrechte, u.a. auch von sozialen und Arbeitsrechten, gestützt haben.

VERFAHREN

Titel

Ein europäisches Sozialmodell für die Zukunft

Verfahrensnummer

2005/2248(INI)

Federführender Ausschuss

EMPL

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE
15.12.2005

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Miloslav Ransdorf
26.1.2006

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

20.2.2006

18.4.2006

30.5.2006

 

 

Datum der Annahme

30.5.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

18

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Březina, Philippe Busquin, Jerzy Buzek, Joan Calabuig Rull, Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Den Dover, Adam Gierek, Norbert Glante, Umberto Guidoni, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein Mintz, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Vincenzo Lavarra, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Umberto Pirilli, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis und Alejo Vidal-Quadras Roca.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Ivo Belet, Edit Herczog, Toine Manders, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Vittorio Prodi und John Purvis.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Maria Badia I Cutchet, Giovanni Berlinguer, Marco Cappato, Guntars Krasts und Kathy Sinnott.

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

VERFAHREN

Titel

ein Europäisches Sozialmodell für die Zukunft

Verfahrensnummer

2005/2248(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

EMPL
15.12.2005

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
19.1.2006

INTA
16.2.2006

ITRE
15.12.2005

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

José Albino Silva Peneda & Proinsias De Rossa
23.1.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

21.3.2006

20.4.2006

3.5.2006

 

 

Datum der Annahme

22.6.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

36

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Emine Bozkurt, Iles Braghetto, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Proinsias De Rossa, Harlem Désir, Harald Ettl, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Roger Helmer, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Sepp Kusstatscher, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Jan Tadeusz Masiel, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Ria Oomen-Ruijten, Csaba Őry, Pier Antonio Panzeri, José Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Anne Van Lancker und Gabriele Zimmer.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Mihael Brejc, Françoise Castex, Dieter-Lebrecht Koch, Magda Kósáné Kovács, Lasse Lehtinen, Marianne Mikko, Leopold Józef Rutowicz und Patrizia Toia.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Małgorzata Handzlik

Datum der Einreichung

13.7.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)