BERICHT über die Perspektiven von Frauen im internationalen Handel

20.7.2006 - (2006/2009(INI))

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Hiltrud Breyer

Verfahren : 2006/2009(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0254/2006
Eingereichte Texte :
A6-0254/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Perspektiven von Frauen im internationalen Handel

(2006/2009(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 2836/98 des Rates vom 22. Dezember 1998 über die Berücksichtigung der Geschlechteraspekte bei der Entwicklungszusammenarbeit[1],

–   in Kenntnis der Entscheidung des Rates 2001/51/EG vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)[2] und seines entsprechenden Arbeitsprogramms,

–   in Kenntnis des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen (CEDAW) von 1979 sowie seines Fakultativprotokolls,

–   in Kenntnis der „Erklärung und Aktionsplattform“, die am 15. September 1995 von der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking angenommen wurden,

–   in Kenntnis der UN-Resolution vom Juni 2000 über die Weiterbehandlung der Aktionsplattform von Peking, der Überprüfung und Bewertung der Aktionsplattform von Peking und des Schlussdokuments der 23. Sondertagung der Vollversammlung vom März 2005,

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 18. Juli 2001 „Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (KOM(2001)0366),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 22. März 2006 „Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden“ (KOM(2006)0136),

–   in Kenntnis der UN-Normen über die Verantwortung transnationaler Konzerne und anderer Unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte, die am 13. August 2003 vom UN-Unterausschuss für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte angenommen wurden,

–   in Kenntnis der Dreier-Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik vom November 1977 und der Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen vom 27. Juni 2000,

–   in Kenntnis der IAO-Erklärung über die Grundprinzipien und Rechte am Arbeitsplatz vom 18. Juni 1998, der IAO-Empfehlung R 100 über den Schutz der Wanderarbeitnehmer in unterentwickelten Ländern und Gebieten, der IAO-Empfehlung R 111 über die Diskriminierung im Bereich von Beschäftigung und Berufstätigkeit, der IAO-Empfehlung R 156 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen berufsbedingte Risiken im Arbeitsumfeld aufgrund von Luftverschmutzung, Lärm und Vibrationen sowie der IAO-Empfehlung R 191 über die Revision der Empfehlung zum Mutterschutz,

–   in Kenntnis der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom September 2000 und ihrer Überprüfung und Aktualisierung anlässlich des Weltgipfels 2005 vom 14. bis 16. September 2005,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004, in denen die uneingeschränkte Unterstützung der Europäischen Union für die Millennium-Entwicklungsziele und die Kohärenz der Politiken bekräftigt wurde,

–   in Kenntnis der Erklärung der XI. Vollversammlung der Konferenz für Handel und Entwicklung vom 18. Juni 2004 zum Geist von São Paulo,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2005 zur sozialen Dimension der Globalisierung[3],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0254/2006),

A. in der Erwägung, dass der internationale Handel das Potenzial besitzt, zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen und die wirtschaftliche, soziale und politische Machtgleichstellung der Frauen sowohl im produktiven als auch im reproduktiven Bereich zu fördern; ferner in der Erwägung, dass der Globalisierungsprozess des Handels jedoch zur weniger formellen Gestaltung der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, zur Zunahme von prekärer Arbeit und der Feminisierung der Arbeitslosigkeit in vielen Sektoren der Wirtschaft beigetragen hat,

B.  in der Erwägung, dass 70% der 1,3 Milliarden Menschen, die weltweit in Armut leben, Frauen sind; in der Erwägung, dass Frauen in der Regel mehr Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Eigentum, Krediten, sonstigen Produktionsmitteln und ‑faktoren sowie politischen Entscheidungsgremien haben und durch geschlechterspezifische Rollen eingeschränkt werden, und dass diese Ungleichheiten die Fähigkeit der Frauen einschränken, die Vorteile der Liberalisierung des Handels zu nutzen; in der Erwägung, dass Frauen in der ganzen Welt die Chancen verwehrt werden, die sie benötigen, um ihre wirtschaftliche und soziale Lage zu verbessern, während Frauen gleichzeitig die zusätzliche Verantwortung haben, für Kinder und den Haushalt zu sorgen,

C. in der Erwägung, dass eine fehlende Gleichstellung der Geschlechter, in deren Rahmen Frauen weniger Zugang zu Produktionsmitteln und zum Markt haben, das langfristige Wachstum beeinträchtigt, da Frauen im Verhältnis einen größeren Teil ihres Einkommens, das sie selbst verdienen, für Bildung, Gesundheitspflege und Ernährung ausgeben und weil das wirtschaftliche Potenzial der Gesamtbevölkerung nicht vollständig genutzt wird,

D. in der Erwägung, dass Handelsabkommen bestehende völkerrechtliche Regelungen über die Menschenrechte, die sozialen Rechte und Arbeitsrechte voll und ganz respektieren sollten, und dass sie bestehende internationale Übereinkommen, in denen eine nachhaltige Entwicklung gefordert wird, respektieren sollten,

E.  in der Erwägung, dass reproduktive und häusliche Verpflichtungen sowie Verpflichtungen zur Erhaltung der Familie und sozialer Fürsorge allgemein als Hauptaufgabe der Frauen in fast allen Gesellschaften betrachtet werden, dass sie jedoch weitgehend nicht anerkannt und nicht entlohnt werden,

F.  in der Erwägung, dass eine Marktliberalisierung, in deren Rahmen geschlechterspezifische Faktoren nicht berücksichtigt werden, Prozesse wie die Feminisierung instabiler Beschäftigungsverhältnisse, die Intensivierung der Ausbeutung der Frauen und die Unterminierung der Strategien armer Frauen aus aller Welt einschließlich Einwandererfrauen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verstärken wird,

G. in der Erwägung, dass die Liberalisierung des Handels erheblich zur Verstärkung der Beteiligung von Frauen an der informellen Wirtschaft beigetragen hat,

H. in der Erwägung, dass die IAO die informelle Wirtschaft dahingehend definiert, dass sie auf einer Beschäftigung ohne Vertrag, Leistungen oder sozialen Schutz für die Arbeitnehmer basiert, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb informeller Unternehmen,

I.   in der Erwägung, dass die Feminisierung der internationalen Einwanderung nicht genügend Berücksichtung findet; ferner in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer oft daran gehindert werden, faire Arbeitsbedingungen und Schutz von Staaten zu fordern, die Einwanderer aufnehmen,

J.   in der Erwägung, dass das Übereinkommen über handelsbezogene Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) im Rahmen der WHO von 1995 den Zugang zu generischen Arzneimitteln derart beschränkt hat, dass im Dezember 2005 in Hongkong eine Anpassung des TRIPS beschlossen wurde,

1.  betont, dass die Liberalisierung des Handels eine unterschiedliche Auswirkung auf Frauen und Männer hat; verweist auf die Notwendigkeit einer Kohärenz zwischen den Zielen der europäischen Politik zur Gleichstellung der Geschlechter und den Zielen, der Handels-, Entwicklungs- und Hilfspolitik, durch die die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesen Politikbereichen gefördert werden soll; betont, dass die wirtschaftliche Beteiligung ein Schlüssel zur Machtgleichstellung der Frauen und zur Überwindung ihrer strukturellen Diskriminierung ist sowie zu besseren Lebensbedingungen für Frauen und ihre Familien führt und zur aktiveren Beteiligung der Frauen an der Politik und an der Stärkung des sozialen Zusammenhalts beiträgt, wobei ein Ziel die gerechte Aufteilung der Güter, die Gleichstellung sowie die wirtschaftliche Unabhängigkeit ist;

2.  stellt fest, dass zwar viele Frauen auch von der Handelsliberalisierung und den ausländischen Direktinvestitionen aufgrund der sich daraus ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten profitiert haben, dass aber die Liberalisierung zur Informalisierung der Arbeitsbeziehungen, zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und zur Feminisierung der Beschäftigung in ganzen Wirtschaftszweigen geführt hat;

3.  dringt bei der Kommission darauf, bei den internationalen Wirtschaftsinstitutionen darauf hinzuwirken, dass ein Aktionsplan zum Gender Mainstreaming in der internationalen Handelspolitik in Kraft gesetzt wird, der u.a. klare Überwachungs- und Bewertungsmechanismen beinhaltet; fordert eine dringende Umwandlung bestehender Politiken, Regelungen und Programme in Instrumente und Werkzeuge, die die Gerechtigkeit und Gleichstellung zwischen den Geschlechtern fördern;

4.  fordert den Rat und die Kommission auf, der Aufhebung aller Vorbehalte gegenüber dem CEDAW und der Ratifizierung seines Fakultativprotokolls durch alle Partnerstaaten Priorität einzuräumen;

5.  fordert die Kommission auf, zweimal jährlich den für die Rechte der Frau und für den internationalen Handel zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments einen von den Verwaltern der die Finanzhilfe für die Frauen gewährenden und empfangenden Stellen gemeinsam zu unterzeichnenden Bericht zu unterbreiten, um den Nachweis dafür zu erbringen, dass diese Hilfe am Zielort ankommt und nicht von ihren ursprünglichen Zielen abgelenkt wird;

6.  betont, dass es notwendig ist, zu untersuchen, wie Frauen von der Liberalisierung des Handels profitieren können, und systematisch geschlechterbezogene Gesamtdaten zusammenzustellen, damit der Gender-Aspekt künftig im Rahmen der derzeitigen Handelspolitiken und der Politiken globaler Wirtschaftsinstitutionen berücksichtigt wird; ersucht die Kommission, dem Parlament einen jährlichen Fortschrittsbericht in diesem Bereich zu übermitteln; erinnert ferner daran, dass eine geschlechterbezogene Analyse wesentlicher Bestandteil der Bewertungen der Auswirkungen von Handelsabkommen auf die Nachhaltigkeit sein muss, die derzeit von der Kommission durchgeführt werden;

7.  ersucht die Kommission, eine Bewertung der geschlechterbezogenen Auswirkungen vorzunehmen, bevor sie Handelsabkommen mit Drittländern abschließt, und effektive Konditionalitätsklauseln mit denjenigen Ländern aufzustellen, in denen die Menschenrechte, vor allem die der Frauen, weitgehend verletzt werden;

8.  ersucht die Kommission um die formale Einrichtung einer Dienststelle Handel und Geschlechteraspekte im Rahmen der GD Handel, die unter anderem prüfen soll, ob die Staaten, mit denen die EU Handelsbeziehungen pflegt, die Menschenrechte und insbesondere Frauenrechte achten, und aktiv auf Fälle von Menschrechtsverletzungen reagieren;

9.  ersucht die Kommission, Produktionsverfahren und -methoden gemäß der Definition der WHO unter einer geschlechterbezogenen Perspektive mit dem Ziel zu analysieren, diejenigen Produktions- und Verarbeitungsmethoden zu definieren, die spezifischer geschlechterbezogener Diskriminierung unterliegen, und zwar entsprechend dem CEDAW und den Menschenrechtspakten, und Strategien zu entwerfen, um die Erfüllung der internationalen Norm in den Exportländern anzuregen;

10. fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass europäische Unternehmen, die von EU-Programmen für den Marktzugang im Rahmen der Kooperationspolitik der EU profitieren, nicht zur Entwicklung von Praktiken wie inhumaner Ausbeutung von Beschäftigten, insbesondere von Frauen, beitragen;

11. betont, dass die Leistungen im Bereich der Beschäftigung in der formellen und informellen Wirtschaft von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, und zwar einschließlich Löhnen, Arbeitsbedingungen und der Sicherheit am Arbeitsplatz, und dass Frauen weiterhin bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen diskriminiert werden; fordert daher die Kommission auf, einen besonderen Fonds als Teil der künftigen Handels- und Kooperationsabkommen mit Drittländern zu schaffen, um Frauen durch Förderung des Zugangs zu Krediten, Bildung und qualifizierter Ausbildung zu unterstützen und den Anteil der informellen Beschäftigung zu verringern; fordert die Kommission auf, dem Parlament einen von den Gebern und Empfängern der Hilfe gemeinsam zu unterzeichnenden Bericht zu unterbreiten, um den Nachweis dafür zu erbringen, dass die betreffenden Finanzmittel keiner anderen als der ursprünglich vorgesehenen Bestimmung zugeführt wurden;

12. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umgehend die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter in die Praktiken des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) einzubeziehen und sicherzustellen, dass Unterstützung aus diesem Fonds die Zahlungen im Bereich der sozialen Sicherheit nicht ersetzt;

13. betont, dass die hohe Anzahl von Arbeitsplatzverlusten in Europa den Trend zur verstärkten industriellen Umstrukturierung bestätigt; stellt fest, dass die Sektoren der Fertigung, des Transports, der Telekommunikation und der Finanzdienstleistungen davon am stärksten betroffen sind; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen des EGF Rechnung zu tragen;

14. fordert den Rat. die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Berücksichtigung der Ziele des Gender Mainstreaming und der Chancengleichheit in allen europäischen Fonds zu gewährleisten; betont, dass Angaben zu den bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und bei der Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung erzielten Fortschritten gemacht werden müssen; fordert eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an dem Begleitausschuss, so wie dies Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds vorsieht;

15. fordert die Schaffung einer jährlichen Einstufung der Mitgliedstaaten bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt durch Gewährleistung angemessener Beschäftigung für alle durch Einhaltung der Kernarbeitsnormen und anderer IAO-Übereinkommen; stellt fest, dass Arbeitsplätze, Beschäftigung und angemessene Tätigkeit Gegenstand eines neunten MDG sein sollten, das sobald wie möglich angenommen werden sollte, und fordert die Einbeziehung der Kernarbeitsnormen in multilaterale und bilaterale Handelsabkommen sowie die Einbeziehung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter in alle MDG;

16. weist darauf hin, dass der allgemeine und erschwingliche Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Bildung, Gesundheitswesen und Energieversorgung Voraussetzung für die Machtgleichstellung der Frauen ist; betont jedoch, dass die Liberalisierung der Dienstleistungen im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Dienstleistungsverkehr (GATS) positive Auswirkungen für diese Zielsetzung nur dann haben kann, wenn die GATS-Grundsätze der nationalen Flexibilität und des politischen Spielraums im Zuge der laufenden bilateralen und multilateralen Verhandlungen nachdrücklich aufrechterhalten werden;

17. betont, dass im TRIPS eine Revision nach zwei Jahren seiner Umsetzung vorgesehen ist, die bisher noch nicht durchgeführt wurde, und dringt daher auf eine derartige Revision auf der Grundlage einer Bewertung der Auswirkungen der Kosten seiner Umsetzung für die Entwicklungsländer;

18. fordert die Kommission auf zu prüfen, ob die Umsetzung des Abkommens über die obligatorische Genehmigung antiviraler Arzneimittel gegen HIV/Aids, das anlässlich des WHO-Ministertreffens in Hongkong im Dezember 2005 geschlossen wurde, wirklich zu einem besseren Zugang zu Arzneimitteln führt, und bei dieser Prüfung auch die Geschlechterperspektive einzubeziehen;

19. betont, dass geschlechterbezogene Beeinträchtigungen des Handels in Verbindung mit der traditionellen Rollenzuweisung für Männer und Frauen in einigen Ländern, insbesondere der Tatsache, dass Frauen die Aufgabe zugewiesen wird, Lebensmittelsicherheit, sichere Wasserversorgung und Umweltschutz zu gewährleisten, nicht als technische Handelshemmnisse betrachtet oder internationalen Handelsregelungen untergeordnet werden sollten;

20. fordert die Entwicklung nationaler politischer Maßnahmen, die die Gleichstellung der Geschlechter, den Schutz und die Förderung der Beschäftigung sowie das soziale Wohlergehen fördern, die gesundheitlichen Bedingungen und die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessern und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen würden; weist auf die Bedeutung der Respektierung der nationalen Flexibilität und des politischen Spielraums im Rahmen aller Verhandlungen über die Handels- und Entwicklungspolitik hin; ersucht darum, dass das Recht der Entwicklungsländer und schutzbedürftigen Volkswirtschaften gewährleistet wird, zu entscheiden, ob und welche Dienstleistungssektoren für die Liberalisierung des Marktes geöffnet oder davon ausgenommen werden sollen;

21. fordert die Kommission auf, bei ihrem Dialog und der Zusammenarbeit mit Drittländern insbesondere die juristischen Beschränkungen des Zugangs von Frauen zu Produktionsmitteln wie Krediten, Bodenrechten und Kapital zu berücksichtigen;

22. betont, dass angesichts der bedeutenden Rollen von Frauen im Rahmen landwirtschaftlicher Familienunternehmen das Recht der Entwicklungsländer auf Entwicklung und Umsetzung einer Agrarpolitik, die ihre Nahrungsmittelhoheit sicherstellt, respektiert und verstärkt werden sollte, insbesondere im Rahmen der WTO-Verhandlungen; betont die Bedeutung von „Mikro-Krediten“ als Instrument zur Linderung der Armut; fordert die Kommission auf, zweimal jährlich einen von den Verwaltern der die Finanzhilfe für die Frauen gewährenden und empfangenden Stellen gemeinsam zu unterzeichnenden Bericht zu unterbreiten, um den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Finanzhilfe am Zielort ankommt;

23. fordert die Kommission und den Rat auf, die Entwicklungsländer beim Aufbau ihrer Kapazitäten zur Formulierung, Aushandlung und Umsetzung der Handlungspolitiken in einer Weise zu unterstützen, die auf die Bedürfnisse jedes Landes zugeschnitten ist und eine nachhaltige, unter dem Geschlechteraspekt ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung fördert; fordert, dass jegliche Hilfe durch Ausgewogenheit unter dem Geschlechteraspekt gekennzeichnet ist;

24. ist der Auffassung, dass die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu einem frühen Zeitpunkt der Planung und Budgetierung der Hilfe für Entwicklungsländer bewertet werden sollten; ist überzeugt, dass dies die Entscheidungsträger in die Lage versetzen würde, die Auswirkungen einer bestimmten Maßnahme auf Frauen und Männer genauer zu beurteilen und die derzeitige Lage und die aktuellen Trends mit den zu erwartenden Ergebnissen der vorgeschlagenen Maßnahme zu vergleichen und zu bewerten; ist der Ansicht, dass der Jahresbericht ein Kapitel über Folgemaßnahmen im Anschluss an die Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen enthalten sollte;

25. begrüßt den Beschluss der norwegischen Regierung, per Gesetz eine 40%-Quote für eine weibliche Vertretung in den Leitungsgremien von Kapitalgesellschaften einzuführen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel Norwegens zu folgen;

26. fordert die Ausarbeitung einer jährlichen Klassifizierung der Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Arbeiten zur Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt, um eine angemessene Arbeit für alle zu gewährleisten, die die elementaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen und andere Konventionen der ILO erfüllt;

27. fordert, dass die „Hilfe für Handel“-Programme auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet und durch zusätzliche Mittel finanziert werden; betont, dass die Finanzierung der „Hilfe für Handel“ zum Aufbau der Kapazität der Angebotsseite beitragen sollte, die für den Handel erforderlich ist, und nicht von Politiken der Regierungen von Empfängerländern zur Liberalisierung von Landwirtschaft, Industrie oder Dienstleistungsmärkten abhängig gemacht werden sollte;

28. weist auf die Bedeutung der geschlechtergerechten Haushaltserstellung im Rahmen der europäischen Handelspolitik als Strategie hin, zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, geschlechtergerechte Haushaltserstellung umgehend als Standardinstrument auf allen Ebenen der Handelspolitik umzusetzen;

29. betont, dass wirtschaftliche Partizipation entscheidend dafür ist, dass Frauen Vertrauen und Fähigkeiten entwickeln und ihre Stellung in der Gemeinschaft verbessern; weist ferner mit Nachdruck darauf hin, dass der Zugang zu Ressourcen Frauen die Möglichkeit bietet, Einkommen und Vermögenswerte zu schaffen, so dass ein Umfeld entstehen kann, in dem Frauen mit niedrigem Einkommen und arme Frauen Unternehmen gründen, die Lebensbedingungen verbessern und dafür sorgen können, dass ihre Familien wohlgenährt und gesund sind, ferner Kinder erziehen, für einen respektvollen Umgang in der Familie und in der Gemeinschaft sorgen und sich am politischen Leben beteiligen können; weist auf das unermessliche Potenzial von Mikro-Krediten als unschätzbares Mittel zur Linderung der Armut, zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit und zur Ankurbelung der Wirtschaftstätigkeit in einigen der ärmsten und am stärksten benachteiligten Ländern der Welt hin;

30. fordert die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Frauen in ihren Handelsministerien auf allen Ebenen einschließlich der Ministerebene zu beschäftigen, um sicherzustellen, dass die Gender-Perspektive bei den Welthandelsverhandlungen berücksichtigt wird; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Frauen zu ermutigen, sich um Stellen in internationalen Organisationen wie der WTO, der Weltbank, dem IWF und der ILO zu bewerben, und die Bewerberinnen zu unterstützen;

31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer sowie dem Europarat zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

2005 war ein wichtiges Jahr für die internationale Entwicklung, Frauen und Handel. Zu wichtigen Ereignissen zählen die Fünfjahresrevision der Millenniumsentwicklungsziele, die Konferenz Beijing + 10, die Revision der entwicklungspolitischen Erklärung der EU, die sechste WTO-Ministerkonferenz in Hongkong und die andauernden Verhandlungen über das wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten. Das Verhältnis zwischen Gender und Handel (in beiden Richtungen von Gender zum Handel und vom Handel zu Gender) ist ein neues Thema nicht nur für Frauen, sondern auch für Regierungen und Handelspolitiker.

Es ist wenig über den Einfluss des Handels oder den Einfluss der wirtschaftlichen Globalisierung auf Frauen bekannt. Dies liegt teilweise an einem Mangel an geschlechtsdifferenzierten Daten in Handelsstatistiken und teilweise an einem Mangel an geschlechtsspezifischem Bewusstsein in wirtschaftlichen Analysen und Modellen. Bei dem Verhältnis zwischen Gender und Handel ist es nicht nur die Auswirkung des Handels, die Frauen und Männer unterschiedlich betrifft. Es scheint auch ein umgekehrtes Verhältnis zu geben: Die Auswirkung der Ungleichheit der Geschlechter auf den Handel.

Hier sind zwei Beispiele für das komplizierte Verhältnis zwischen Gender und Handel[1]:

In Südasien z.B. hängt der industrielle Exporterfolg weitgehend von Lohndiskriminierung von Frauen an. "Dank" der niedrigen, den Frauen ausbezahlten Löhnen (etwa 85% der Löhne der Männer) können Länder wie Korea, Taiwan und Singapur Produkte zu Niedrigpreisen exportieren. Buchstäblich macht dies die Diskriminierung zum Motor des Wirtschaftswachstums in Südasien.

In Schwarzafrika betrifft die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern auch den Handel, aber auf andere Weise. In Schwarzafrika besteht eine starke Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern in der Landwirtschaft. Die Frauen bauen Feldfrüchte an, um die Familie zu ernähren, und die Männer bauen Nutzpflanzen an, um Geld zu verdienen. Zur Überraschung der Weltbank bleiben die Agrarexporte in Afrika trotz vieler struktureller Anpassungsprogramme niedrig. Es dauerte Jahre, bis die Weltbank erkannte, dass die Arbeitsteilung nach Geschlechtern der beschränkende Faktor für das Exportwachstum in Afrika ist.

Die Bäuerinnen lehnen Arbeiten für die Handelspflanzen ihrer Ehemänner ab, weil sie keine Gegenleistung erhalten, während ihre Nahrungsmittelproduktion unter der Expansion der Nutzpflanzen auf ihren Grundstücken leidet. Daher vermindert im Falle der landwirtschaftlichen Exporte aus Schwarzafrika die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern den Erfolg des Handels. Mit mehr Gleichstellung der Geschlechter wären die Exporte größer und würden den Frauen auch mehr nützen[2].

Der Bericht über Perspektiven von Frauen im internationalen Handel soll sowohl die positiven als auch die negativen Auswirkungen von Handel und wirtschaftlicher Globalisierung untersuchen und wird die Kompliziertheit der betreffenden Fragen und Faktoren berücksichtigen.

Die Frauen werden manchmal als die Gewinner des Welthandels betrachtet, weil immer mehr Frauen Beschäftigung erlangen können. Die Liberalisierung des Handels hat in der Tat neue Chancen insbesondere für gebildete und jüngere Frauen mit beruflichen Fähigkeiten in den Industriestaaten eröffnet und zum Zugang zu neuen, besser bezahlten Arbeitsplätzen und Chancen geführt, die den Frauen früher nicht zur Verfügung standen.

Frauen, Handel und Arbeitsverhältnisse

Die Ausweitung des Handels hat die Aufnahme von Frauen in die moderne Industriewirtschaft erleichtert und beschleunigt. Dies hat stark positive Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter: selbst wenn die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als für Männer in ähnlichen Berufen, haben die Frauen Zugang zu einem Gehalt mit der positiven Auswirkung auf ihre Selbständigkeit, die ein stabiles Einkommen gewährleistet.

Die Auswirkungen der Expansion des Handels auf die wirtschaftliche Betätigung von Frauen hat umfassendere menschliche und entwicklungspolitische Vorteile. Frauen erhalten hierdurch größere Kontrolle über das Einkommen, wenn auch nicht immer absolute individuelle Kontrolle. Die Frauen neigen dazu, mehr familienorientierte Ausgabenstrukturen zu haben als die Männer, so dass eine verbesserte Fähigkeit der Frauen, Einkommen zu verdienen, zu größeren Investitionen in das Humankapital von Kindern, in ihre Bildungsmöglichkeiten und ihren Lebensunterhalt geführt hat.

In Ländern, in denen die Märkte ausländischen Einzelhändlern, großen Lebensmittelketten und Supermärkten geöffnet werden, findet eine Art von wirtschaftlicher Säuberung der Märkte durch die Gemeinden statt. Straßenverkäuferinnen, die jahrelang um einen Platz auf den lokalen Märkten gekämpft haben, werden beiseite gestoßen und verdrängt, so dass die Kunden freien Zugang zu den Läden von Großunternehmen und Markenartikelgeschäften bekommen.

Dies soll nicht in Abrede stellen, dass eine Anzahl von gut ausgebildeten Frauen von der Liberalisierung des Handels profitieren. Allerdings verlieren gleichzeitig Millionen von weiblichen Arbeitnehmern, Kleinbauern und Kleinhändlern den Zugang zu den Produktionsmitteln, verlieren ihren Platz im Handel für die berufstätigen Armen. Insbesondere für Frauen hat sich die Lage durch die Liberalisierung des Handels nicht verbessert. Im Gegenteil: die sozialen und wirtschaftlichen Rechte von Frauen, wie sie in der Aktionsplattform von Beijing ausgesprochen wurden, werden ignoriert oder sogar als Handelsschranken definiert, die der Deregulierung unterworfen sind.

Eine der Auswirkungen der wirtschaftlichen Globalisierung während der letzten zwanzig Jahre ist die verstärkte Informalisierung der Arbeit. Die IAO definiert die informelle Wirtschaft als informelle Beschäftigung ohne Vertrag, Sozialleistungen oder sozialen Schutz, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der informellen Unternehmen vorkommt.[3] Die IAO (1999) unterscheidet zwischen drei Arten von Beschäftigungsstatus in der informellen Wirtschaft. Dies sind die Besitzer oder Arbeitgeber von Mikrounternehmen; die Selbständigen, einschließlich Straßenhändler und Kleinbauern; und drittens, Beschäftigte mit Ganztags- oder Gelegenheitsbeschäftigung.

Ein definierendes Merkmal der informellen Wirtschaft ist, dass die Arbeitnehmer niedrigere Einkommen, größeres finanzielles Risiko, einen geringen Standard der menschlichen Entwicklung und ein höheres Maß an sozialer Ausgrenzung haben, verglichen mit denjenigen, die in der formellen Wirtschaft arbeiten[4]. Wie zuvor dargelegt, hat der Druck auf die Unternehmen, in einer immer stärker globalisierenden Wirtschaft konkurrieren zu können, zu einem Abwärtstrend an Löhnen und Betriebskosten geführt. Arbeit kann in der informellen Wirtschaft billiger geleistet werden, wo sie frei von Steuern und staatlichen Vorschriften ist. Die Globalisierung ist nur einer von vielen Faktoren, die das Wachstum der Informalisierung erklären. Andere Faktoren sind Privatisierung, struktureller Anpassungsprozess, ein Rückgang des sozialen Schutzes und kultureller und sozialer Wandel.

Frauen und Handel mit Dienstleistungen (GATS)

Der Dienstleistungssektor wurde früher als ein Nichthandelssektor betrachtet. Unter der WTO allerdings hat das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) weltweite Regeln für Handel und Investitionen in Dienstleistungen festgelegt. Eine Begründung für die Aufnahme der Dienstleistungen in die WTO-Verhandlungen ist das Wachstum der Dienstleistungen als Wirtschaftssektor während der letzten zwanzig Jahre und seine Bedeutung bei der Entwicklung von Ländern (z.B. Kommunikationsdienstleistungen, Fremdenverkehr und Reisedienstleistungen, Beförderungsdienste, Bau- und Distributionsdienste)[5].

Frauen, Handel und internationale Eigentumsrechte

Das TRIPS-Übereinkommen ist ein übergreifender Rahmen für einen multilateralen Ansatz zum geistigen Eigentum (IPR) und ist seit 1996 in Kraft. TRIPS bedeutet, dass die Nutzung von Pflanzen, Mikroorganismen, biotechnischen Methoden, Nahrungsmitteln und wichtigen Arzneimitteln unter Patentschutz beschränkt werden kann. Dies hat ernsthafte Auswirkungen für die Armen und insbesondere für Frauen, wenn man berücksichtigt, dass 70% der 1,3 Milliarden Menschen, die in Armut leben, Frauen sind.

Die fundamentalen Fragen in der Debatte über die Rechte am geistigen Eigentum sind vielfältig[6]. Eine elementare Herausforderung ist der Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln – für HIV/Aids, Infektionskrankheiten und reproduktive Gesundheit. Die zweite Herausforderung, vor die TRIPS die Frauen stellt, ist der Zugang zu Saatgut für die Nahrungsmittelproduktion, Nahrungsmittelsicherheit und angemessene Ernährung. Die dritte Art von Herausforderung ist der Zugang zu und die Kontrolle von Land; die Nutzung natürlicher Ressourcen und der Zugang zu Technologie und Düngemitteln, um die chronisch geringe Produktivität der weiblichen Landwirte zu verbessern.

Internationaler Handel und nationaler Kapazitätsaufbau

Es ist höchste Zeit für eine beispielhafte Umkehr der EU-Handelspolitiken. Die Handelsabkommen müssen an die bestehenden internationalen Abkommen über Menschenrechte und Frauenrechte, über ökologische Nachhaltigkeit und das Recht auf Entwicklung und Beseitigung der Armut gebunden sein.

Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen

Die Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen ist für die meisten Politiken von Bedeutung, weil sie das Leben von Männern und Frauen direkt oder indirekt beeinflussen. In den letzten Jahren ist die Entwicklung und Verwendung von qualitativen und quantitativen Indikatoren immer wichtiger geworden, um die Tendenzen bei der Situation der Frauen und bei den Beziehungen zwischen den Geschlechtern zu verstehen.

Die Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen bringt effektivere Politiken hervor, indem sie die Verantwortlichen veranlasst, über die verschiedenen Auswirkungen nachzudenken, die Politiken auf Frauen und Männer haben. Sie ermöglicht es den Politikern, die Auswirkung einer bestimmten Politik genauer darzustellen und die derzeitige Lage und Tendenzen zu beurteilen und sie mit den erwarteten Ergebnissen der vorgesehenen Politik zu vergleichen.

Die Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen lässt sich auf Rechtsvorschriften, politische Pläne und Programme, Haushalte, Berichte und bestehende Politiken anwenden. Sie ist allerdings am erfolgreichsten, wenn sie zu einem frühen Zeitpunkt im Entscheidungsprozess durchgeführt wird, so dass Veränderungen und sogar die Umkehr von Politiken stattfinden kann[7].

  • [1]  WIDE, Network Women in Development, Februar 2002
  • [2]  WIDE, ebenda
  • [3]  Frauen und Männer in der informellen Wirtschaft: Ein Statistischer Überblick, IAO, 2002
  • [4]  SOLIDAR, Anständige Arbeit, anständiges Leben, S. 11
  • [5]  Europäische Frauenlobby: Geht der Handel mit Dienstleistungen auch Frauen an? 6/6/2001
  • [6]  IAO, Geschlechtsspezifische Auswirkungen von TRIPS, Juli 2003.
  • [7]  Europäische Kommission, Referat Gleichstellung von Frauen, Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

VERFAHREN

Titel

Die Perspektiven von Frauen im internationalen Handel

Verfahrensnummer

2006/2009(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
19.1.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Hiltrud Breyer
24.1.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

24.4.2006

2.5.2006

22.6.2006

 

 

Datum der Annahme

22.6.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

21

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Hiltrud Breyer, Maria Carlshamre, Edite Estrela, Věra Flasarová, Nicole Fontaine, Zita Gurmai, Esther Herranz García, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Angelika Niebler, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Christa Prets, Teresa Riera Madurell, Raül Romeva i Rueda, Amalia Sartori, Britta Thomsen, Corien Wortmann-Kool und Anna Záborská.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg und Kartika Tamara Liotard.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Guido Sacconi

Datum der Einreichung

20.7.2006

Anmerkungen
(Angaben nur in einer Sprache verfügbar)