BERICHT über das Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik

16.10.2006 - (2006/2087(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Luis Herrero-Tejedor

Verfahren : 2006/2087(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0365/2006
Eingereichte Texte :
A6-0365/2006
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik

(2006/2087(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission: „Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik“ (KOM(2006)0035),

–   gestützt auf Teil II des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 195, 211 und 308 des EG-Vertrags,

–   in Kenntnis von Artikel 11, 41, 42 und 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission[1],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung an die Kommission „Aktionsplan für eine bessere Kommunikationsarbeit der Kommission zu Europa“ (SEK(2005)0985),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Der Beitrag der Kommission in der Zeit der Reflexion und danach: Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion“ (KOM(2005)0494),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2002 zu der Mitteilung der Kommission betreffend einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit bei Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationspolitik der Europäischen Union[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2003 zu der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2005 zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union[4],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A6‑0365/2006),

A. in der Erwägung, dass Kommunikation ein wichtiges Element sowohl der repräsentativen als auch der partizipatorischen Demokratie bildet,

B.  in der Erwägung, dass aus diesem Grund eine der Stärken der demokratischen Elemente der EU mit den Kommunikationsstrukturen auf europäischer Ebene zusammenhängt, die die Institutionen mit den Bürgern verbinden,

C. in der Erwägung, dass das Recht auf Information und Meinungsfreiheit das Herzstück der Demokratie in Europa und das Fundament der politischen Systeme auf europäischer und nationaler Ebene bilden sollte und der Öffentlichkeit folglich, soweit möglich, Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten,

D. in der Erwägung, dass die Erfahrung der Europawahlen und Volksabstimmungen zeigt, dass diejenigen, die für EU-Themen sensibilisiert und an ihnen interessiert waren, eher teilnahmen, während diejenigen, denen Informationen fehlten, dies eher weniger taten,

E.  in der Erwägung, dass es derzeit keine gefestigte europäische öffentliche Sphäre gibt, sondern sehr lebendige nationale öffentliche Sphären, und dass diese nationalen öffentlichen Sphären sich in Bezug auf das Ausmaß, in dem europäische Themen wie auch ihr Inhalt diskutiert werden, stark unterscheiden,

F.  in der Erwägung, dass es eine wichtige Verbesserung darstellen würde, wenn europäische Themen in den nationalen öffentlichen Sphären stärker hervortreten würden,

G. in der Erwägung, dass ein erster Schritt zur Schaffung einer europäischen öffentlichen Sphäre die Überwindung der Isolierung der nationalen Sphären durch eine europäische kommunikative Aktion wäre, was eng verknüpft mit europaweiten oder wenigstens transnationalen Medienstrukturen ist,

H. in der Erwägung, dass die mangelnde Information der Bürger über europäische Themen offenkundig ist, was sich auch in den Ergebnissen der verschiedenen Eurobarometer-Umfragen widerspiegelt,

I.   in der Erwägung, dass Kommunikation auch mit Transparenz, vereinfachten Verfahren, Bürgerschaft und gemeinsamen Werten verknüpft ist,

J.   unter Hinweis darauf, dass europäische Fragen und der "Mehrwert" der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in nationalen Debatten nur selten anerkannt werden und nationale Politiker sich europäische "Erfolgsstories" häufig als Verdienst anrechnen, während sie umgekehrt schnell mit Kritik an der EU bei der Hand sind, und zwar häufig wegen politischer Versäumnisse, die ihren Ursprung auf nationaler Ebene haben,

K. in der Erwägung, dass der Europäische Rat vom Juni 2006 das Thema Reform der Institutionen erneut auf die Tagesordnung gesetzt hat,

L.  in der Erwägung, dass das Ziel einer "Zeit des Nachdenkens" darin besteht, die Union demokratischer und effektiver zu machen und sie wieder mit den Bürgern zu "verbinden",

Kommunikationspolitik und die europäische öffentliche Sphäre

1.  begrüßt die Vorlage des Weißbuchs und unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, die Kommunikationspolitik zu einer eigenständigen Politik mit eigenem Inhalt zu machen;

2.  sieht die Notwendigkeit, die Kommunikation zwischen der EU und ihren Bürgern zu verbessern; unterstützt deshalb den Versuch, die Art und Weise, wie die Kommunikation mit den Bürgern organisiert ist, zu überprüfen; unterstreicht, dass bessere Kommunikation keinen Ausgleich für unzureichende politische Konzepte bieten kann, jedoch das Verständnis für die verfolgte Politik verbessern kann;

3.  begrüßt, dass die Kommission anerkennt, dass Kommunikation nie von dem abgekoppelt werden kann, was kommuniziert wird, und ein interaktiver Prozess sein muss, der eine Anhörung der Bürger erfordert, bedauert jedoch, dass diese in der Einleitung des Weißbuchs aufgestellten Grundsätze keinerlei praktische Umsetzung erfahren; fordert daher die Kommission auf näher darzulegen, wie sie den Bürgern Gehör schenken will, und schlägt in diesem Zusammenhang vor, etwaige Initiativen anderer Institutionen einzubeziehen, wie die Initiative „Agora“ für die Konzertierung mit den Vertretern der Zivilgesellschaft, die das Parlament auf den Weg bringen will;

4.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Schaffung einer europäischen öffentlichen Sphäre zu unterstützen, die in erster Linie durch nationale, lokale und regionale Medien gegliedert wird, jedoch ohne die wichtige Rolle aus dem Blickfeld zu verlieren, die qualitativ hochwertige nationale und regionale Zeitungen spielen, wenn sie europäischen Angelegenheiten ausreichend Raum geben; und fordert zu diesem Zweck die Mitgliedstaaten auf, die nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender entsprechend zu ermutigen, die Bürger über die auf europäischer Ebene verfolgte Politik zu informieren;

5.  stellt fest, dass das Ziel der europäischen Kommunikationspolitik nicht die Schaffung eines Kommunikationsraums, der in Konkurrenz zu den nationalen öffentlichen Sphären tritt, sein sollte, sondern vielmehr eine enge Anlehnung der nationalen Debatten an die Debatten auf EU-Ebene;

6.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Skizzierung einer Kommunikationspolitik die konkreten Vorschläge in Betracht zu ziehen, die in der Entschließung des Parlaments vom 12. Mai 2005 zur Informations- und Kommunikationsstrategie der EU unterbreitet wurden;

Definition gemeinsamer Grundsätze

7.  unterstützt die Idee, eine Kommunikation in beide Richtungen zwischen der EU und ihren Bürgern auf den Weg zu bringen, die in der Lage und willens ist, mehr auf das zu hören, was die Bürger über Europa zu sagen haben; hält jedoch die Vorstellung, dass die Bürger zur treibenden Kraft der Beteiligung und des Dialogs werden, nicht für vernünftig, denn es sind nicht Bürger, die nach Informationen suchen sollten, sondern vielmehr sollten die Informationen nach den Bürgern suchen;

8.  hält es nicht für zweckmäßig, das Parlament einem Verhaltenskodex zu unterwerfen, der seine Kommunikation mit den EU-Bürgern regelt;

9.  fordert die Kommission auf, einen Entwurf einer Interinstitutionellen Vereinbarung zu unterbreiten, der die gemeinsamen Grundsätze definiert, die der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Institutionen im Bereich Kommunikation einen Weg bahnen könnten;

10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Möglichkeit auszuloten, auf der Grundlage von Artikel 308 des EG-Vertrags ein echtes Gemeinschaftsprogramm für Information und Kommunikation zu Europa aufzulegen, um die auf diesem Gebiet bestehenden interinstitutionellen Partnerschaftsmechanismen zu verbessern; ist der Ansicht, dass, sollte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, das Parlament in die Festlegung und Ausarbeitung des genauen Inhalts und der Reichweite des Programms umfassend eingebunden werden muss;

11. ist der Meinung, dass stärker auf die in der Charta der Grundrechte verankerten Grundsätze und Werte Bezug genommen werden sollte, um die Reichweite einer europäischen Kommunikationspolitik zu bestimmen;

12. weist darauf hin, dass in der Charta der Grundrechte bereits Rechte der Bürger hinsichtlich ihrer Information verankert sind, und dass jedes etwaige neue Instrument die Rechte des Parlaments als gewählter Versammlung, insbesondere sein Recht, sich ungehindert an die Bürger in der gesamten Union zu wenden, achten muss; fordert seinen zuständigen Ausschuss für konstitutionelle Fragen auf zu untersuchen, die mögliche Form und den möglichen Inhalt dieses interinstitutionellen Instruments zu analysieren;

13. betont die Bedeutung einer Verfassung für Europa, durch die die Union politischer, demokratischer und attraktiver für die Bürger würde; weist auf die politische Verantwortung hin, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im Hinblick auf die Unterstützung dieses Prozesses haben;

Stärkung der Rolle der Bürger

14. begrüßt den von der Kommission geäußerten Wunsch, Europa auf alle Ebenen zu übertragen, mit anderen Worten europäische Themen auf die nationale, regionale und lokale Ebene zu bringen, um die Botschaft zu dezentralisieren, und beharrt auf der Notwendigkeit, dass eine solche Kommunikation sehr regelmäßig stattfindet; begrüßt den Aktionsplan der Kommission und erwartet seine unverzügliche Umsetzung;

15. ist der Auffassung, dass die Entwicklung einer bürgernahen europäischen Verwaltung, die die Vielzahl der derzeitigen Anlauf- und Informationsstellen für Fragen zu Europa unterstützt, dazu beitragen würde, wichtige direkte Kontakte zwischen der Union und ihren Bürgern zu knüpfen, insbesondere durch die Erleichterung ihres Zugangs zu den sie betreffenden europäischen Initiativen und Programmen; ist der Ansicht, dass die Informationsbüros der Kommission und des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten dabei eine wichtige Rolle spielen; sieht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die bisherigen Arbeiten dieser Informationsbüros grundsätzlich zu überprüfen und zu überdenken, da die dort betriebene Öffentlichkeitsarbeit die Bürger nicht anspricht und die dafür aufgebrachten Mittel wesentlich effizienter verwendet werden könnten; wünscht deshalb, dass diese stärker politisch und weniger bürokratisch sein sollen;

16. begrüßt die im November 2005 von der Kommission auf den Weg gebrachte Transparenzinitiative, die betont, das hohe Transparenzstandards zur Legitimität jeder modernen Verwaltung gehören; ist der Ansicht, dass die europäische Öffentlichkeit das Recht hat, effiziente, verantwortliche und dienstleistungsorientierte staatliche Institutionen zu erwarten;

17. betrachtet die Regionen und Städte als die geeignetsten Plattformen, um Werbung für die europäische Idee bei den Bürgern zu machen, und verlangt die Einbeziehung des Ausschusses der Regionen in die Umsetzung einer künftigen Kommunikationspolitik;

18. unterstützt die Idee, Debatten in den nationalen und regionalen Parlamenten in den Vordergrund zu rücken;

19. ermutigt die nationalen Parlamente, die Kontrollfunktion ihrer Regierungen, wenn sie im Rat agieren, zu stärken und so die Bewusstseinsbildung und damit die demokratische Rechenschaftspflicht der EU-Institutionen zu verbessern;

20. betont, dass die nationalen Parlamente danach streben sollten, europäischen Gesetzesvorhaben in einem viel früheren Stadium des Entscheidungsfindungsprozesses mehr Aufmerksamkeit zu widmen;

21. macht auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Konferenz der Sprecher der Parlamente in der Europäischen Union (6./7. Mai 2005) aufmerksam, in denen die nationalen Parlamente aufgefordert wurden, eine jährliche Aussprache, vorzugsweise in einer Plenarsitzung, über das Jahresgesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission abzuhalten,

22. hebt die Bedeutung der Einberufung der Interparlamentarischen Foren zur Zukunft Europas hervor und weist darauf hin, dass das zweite Forum anlässlich des 50. Jahrestages der Römischen Verträge stattfinden wird; fordert, dass den Diskussionen auf der Ebene der Vertreter der europäischen Bevölkerung im Rahmen der europäischen Kommunikationspolitik Rechnung getragen wird;

23. unterstreicht die Bedeutung der politischen Bildung zum Thema EU-Integration, da ein gewisses Verständnis für Europa eine Voraussetzung für eine erfolgreiche interaktive Kommunikation mit der EU und für einen Beitrag zu einem europäischen Staatsbürgergefühl ist;

24. bedauert es, dass die Unterstützung für sektorspezifische Programme mit einem starken Multiplikatoreneffekt wie Leonardo da Vinci, Sokrates und Erasmus gekürzt wurde, betonen sie doch die europäische Dimension und erleichtern den Aufbau transnationaler Netzwerke;

25. ist der Auffassung, dass es, um die Bürger zu erreichen, wichtig ist, sich besser zu verständigen und die Bedeutung und die Auswirkung von EU-Beschlüssen für den Alltag durch Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Institutionen aufzuzeigen; ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt auf der regelmäßigen Kommunikation mit den Bürgern über wichtige regionale und lokale Projekte mit EU-Beteiligung liegen sollte, um ein gemeinsames europäisches Projekt voranzubringen;

26. ist der Ansicht, dass bei der Debatte den besonderen Bedürfnissen und Tätigkeiten von Menschen mit Behinderungen und Minderheitengruppen sowie des nationalen und lokalen Publikums und besonderer Zielgruppen Rechnung getragen werden sollte; weist darauf hin, dass stärker auf eine Kanalisierung relevanter sowie regionalisierter Informationen geachtet werden müsste, um bestimmte Zielgruppen zu erreichen, wodurch eine Verbindung zwischen europäischen Themen und dem täglichen Leben der Bürger hergestellt würde;

27. begrüßt die Initiativen einiger Vertretungen der Kommission und nationaler Verwaltungen, wie z.B. bei Informationskampagnen mit EU-Bezug zusammenzuarbeiten; weist darauf hin, dass eine solche Zusammenarbeit zur Herstellung einer direkteren Verbindung zwischen Bürgern und Institutionen beitragen könnte;

28. fordert die Kommission auf, eine Konsultation der beteiligten Akteure und der Öffentlichkeit in einem frühen Stadium der Ausarbeitung der Politik zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass wichtige Vorschläge mit einem zusätzlichen Abschnitt in der Folgenabschätzung versehen werden könnten, in dem erläutert wird, wie den Besorgnissen der Bürger bei der Ausarbeitung des Vorschlags Rechnung getragen wurde; weist darauf hin, dass die Auswirkungen der Konsultation der Öffentlichkeit auf den Entscheidungsprozess der EU klar herausgestellt werden sollten;

29. fordert die Kommission auf, eine dynamische und reaktive Kommunikationspolitik auszuarbeiten, die, anstatt größtenteils über den erzielten endgültigen Konsens zu berichten, stärker auf die Berichterstattung über die Entwicklung der in unterschiedlichen Phasen des Entscheidungsprozesses gefassten Beschlüsse ausgerichtet ist; ist der Ansicht, dass das Ziel der Kommunikationspolitik der Union darin besteht, den Bürgern ein klares Bild davon zu vermitteln, wie europäische Gesetze gemacht werden;

Umgang mit den Medien und Nutzung der neuen Technologien

30. betont die Bedeutung der Medien als Vermittler, Meinungsmacher und Träger von Botschaften an die Bürger in der europäischen öffentlichen Sphäre, die die Kommission entwickeln will; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission nachdrücklich auf, konkrete Initiativen zu unterstützen, wie z.B. Diskussionsforen zu europäischen kulturellen und politischen Themen, bei denen Materialien in mehreren Sprachen erhältlich wären, so dass viele europäische Bürger miteinander agieren und sich austauschen könnten;

31. betont, dass der informierte Bürger die Basis eines funktionierenden demokratischen Systems ist;

32. fordert die Kommission auf, so genau wie möglich zu definieren, welche Rolle sie den Medien zuweisen würde, und betont die Notwendigkeit, einen Modus zu finden, der nationale, regionale und lokale Medien stärker in die Kommunikationspolitik einbindet;

33. ist der Auffassung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit über europäische politische Themen zwischen regionalen und lokalen Medien verstärkt werden muss; ist der Ansicht, dass die europäische Zusammenarbeit zwischen Medien und Journalisten der Berichterstattung über die Europäische Union zugute kommt, und ersucht die Kommission, im Rahmen des Haushaltsplans einen "Europäischen Fonds für den (investigativen) Journalismus" einzurichten, der Projekte unterstützt, bei denen Journalisten aus mehreren Mitgliedstaaten zusammen ein europäisches Thema vertiefen und nach den unterschiedlichen lokalen und regionalen Gegebenheiten veranschaulichen;

34. begrüßt es, dass der Vorschlag der Gründung einer EU-Nachrichtenagentur zurückgezogen wurde;

35. empfiehlt der Kommission, eine ehrliche und prägnante Sprache zu verwenden, wenn sie mit den Bürgern und den Medien kommuniziert, und dies systematisch in den Amtssprachen ihres Herkunfts- oder Wohnsitzmitgliedstaats tut; ist der Meinung, dass der EU-Jargon die Kluft zwischen den EU-Institutionen und den Bürgern eher vergrößert als überbrückt;

36. empfiehlt die Einführung eines regelmäßigen Meinungsaustausches zu europäischen Kommunikationsthemen zwischen den europäischen Institutionen, insbesondere dem Parlament, und den Medien;

37. betrachtet die Verantwortung der Kommission im Allgemeinen und der Mitgliedstaaten im Besonderen, objektive, verlässliche und unparteiische Informationen über europäische Politik zu liefern, als eine Grundlage für eine gut informierte Debatte; appelliert zu diesem Zweck an letztere, die Information der Beamten der Mitgliedstaaten über die auf europäischer Ebene verfolgte Politik zu verbessern;

38. begrüßt es, dass das Weißbuch in Bezug auf die neuen Technologien im Einklang mit dem letzten Bericht des Parlaments über die Informations- und Kommunikationsstrategie der EU steht;

39. begrüßt die Vorschläge der Kommission, die dazu dienen, die neuen Kommunikationstechnologien besser zu nutzen, fordert jedoch, dass Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass die „digitale Kluft“ einen Teil der Bürger vom Zugang zur Information über die Union in noch stärkerem Maße ausschließt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass – im Hinblick auf einen umfassenden Ansatz – die spezifischen Kommunikationsmittel der verschiedenen Institutionen, wie das künftige „Web-TV“ des Europäischen Parlaments, unter voller Wahrung seiner Eigenständigkeit einbezogen werden sollten; betont, dass die klassischen Massenmedien wie das Fernsehen besser genutzt werden müssen;

Ein klares Bild von der europäischen öffentlichen Meinung gewinnen

40. fordert die Kommission auf, das Parlament über die Bewertung der von ihr durchgeführten Konsultation zu unterrichten;

41. hält die Einrichtung eines Europäischen Meinungsforschungsinstituts kurzfristig für fragwürdig und ist der Ansicht, dass, bevor man eine solche Aufgabe in Angriff nimmt, die bereits verfügbaren Daten und Ressourcen in koordinierterer Form genutzt werden sollten;

42. stellt fest, dass es keine zufrieden stellende Kommunikationspolitik ohne eine genaue Kenntnis der Mängel bei der Information, über die die Unionsbürger verfügen, geben kann, ob es sich nun um die Inhalte der Aktion der Gemeinschaft oder die Institutionen und Verfahren zu ihrer Umsetzung handelt ; fordert daher, dass die Eurobarometer-Dienststellen mit einer spezifischen und umfassenden Meinungsumfrage beauftragt werden, die eine genaue und differenzierte Ermittlung des Informationsstands der EU-Bürger je nach Mitgliedstaat, gesellschaftlich-beruflicher Kategorie und politischer Ausrichtung ermöglicht;

43. fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für die Durchführung der Kommunikationspolitik auszuarbeiten und ihre rechtlichen und finanziellen Auswirkungen zu bewerten;

44. ist der Ansicht, das die Arbeit der Interinstitutionellen Gruppe "Information" untersucht werden sollte, um festzustellen, ob Verbesserungen möglich sind; ist der Meinung, dass sie einen in erster Linie politischen Charakter und eine Garantiefunktion haben und die Zahl ihrer Mitglieder verringert werden sollte, damit sie funktionsfähiger werden kann;

45. betont die Notwendigkeit einer engeren Einbindung von europaweiten politischen Parteien in den Dialog mit ihren Wahlkreisen über EU-Themen;

46. misst der Rolle der politischen Parteien bei der Stützung der parlamentarischen Demokratie auf allen Ebenen besondere Bedeutung bei; bedauert, dass das Potenzial der transnationalen politischen Parteien nach wie vor nicht ausgeschöpft wird; findet es bedauerlich, dass viele nationale Parteien wenig Bereitschaft zeigen, sich die europäische Dimension in einer kohärenten oder überzeugenden Weise zu eigen zu machen; fordert die politischen Parteien nachdrücklich auf, in ihren politischen Entscheidungen und Wahlkampagnen auf die EU-Politik einzugehen und den Bürgern echte politische Entscheidungsmöglichkeiten betreffend die Zukunft Europas zu bieten;

47. hebt hervor, dass eine Kommunikationspolitik das besondere Tempo der europäischen Themen berücksichtigen muss, das oft nicht der nationalen politischen Agenda folgt, und sich nicht am Rande der konkreten Politiken und Aktionen der Europäischen Union, die ihren eigenen Zeitplan haben, wirklich entwickeln kann; ist daher der Auffassung, dass die Kommission, der Rat und das Parlament sich auf einen Zeitplan für die wichtigen Themen, die die europäische Öffentlichkeit besonders interessieren könnten, verständigen müssen, um ihre Bemühungen zur Verbesserung der Kommunikation auf diese Themen zu konzentrieren;

48. fordert die Institutionen auf, die Möglichkeit zu prüfen, eine Koordinierungsgruppe zweiter Ordnung einzurichten, in der die zuständigen GDs der einzelnen Institutionen und Vertreter der Ausschüsse des Parlaments vertreten sind, um die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der von der IGI festgelegten Leitlinien zu koordinieren;

49. wiederholt, dass die Europäische Union von den Bürgern, von denen man nicht erwarten kann, dass sie die institutionellen Details kennen, oft als Einheit gesehen wird, und dass daher die Kommunikationspolitiken aller Institutionen in einen gemeinsamen Ansatz eingebunden werden müssen, und zwar unter Achtung der jeweiligen Zuständigkeiten und der jeweiligen Eigenständigkeit; wiederholt seine Aufforderung, jedes Jahr im Plenum eine große interinstitutionelle Debatte in diesem Sinne abzuhalten, um eine gemeinsame Erklärung über die Ziele und Mittel dieser Politik anzunehmen;

50. unterstützt die Stärkung des Dialogs und der gemeinsam von den europäischen Institutionen und den nationalen und regionalen Einrichtungen veranstalteten öffentlichen Debatten; hebt hervor, wie wichtig es ist, die Kommunikation auf Initiativen im Rahmen von die breite Öffentlichkeit ansprechenden Kommunikationsträgern wie Kulturprogramme (Literatur- oder Filmpreise), Sportveranstaltungen, usw. zu stützen; ist der Auffassung, dass bei der Kommunikation eine strategische Ausrichtung auf die so genannten Zielgruppen wie die Universitäten, die Gebietskörperschaften oder die Berufsverbände nicht vergessen werden darf;

51. unterstützt die Stärkung der Rolle des Bürgerbeauftragten in dem Bemühen, der Transparenz größere Glaubwürdigkeit zu verleihen;

52. beobachtet, dass das Programm PRINCE sich traditionell auf eine Verbindung von Kommission und Mitgliedstaaten gestützt hat; stellt fest, dass das Parlament in seinem letzten Bericht über die Kommunikationsstrategie der EU bereits die Notwendigkeit einer parlamentarischen Beteiligung bei der Festlegung der Prioritäten des Programms PRINCE betont hat; ist daher der Auffassung, dass die Abgeordneten des EP in vollem Umfang an den im Rahmen dieses Programms organisierten Veranstaltungen beteiligt werden sollten;

53. empfiehlt die Verwendung bestehender Programme zur Finanzierung wie Lebenslanges Lernen, Jugend, Bürger für Europa, Media und Kultur im Sinne einer besseren Vermittlung der europäischen Integration, vorausgesetzt, dass die Ziele der einzelnen Programme voll und ganz eingehalten werden;

54. unterstützt die Ersetzung der derzeit bestehenden 5 Haushaltslinien des Programms PRINCE durch ein einziges Programm, das die Generaldirektion Kommunikation verwalten würde, zumal dadurch eine größere Flexibilität und ein zentraler Ansprechpartner erreicht würden;

55. betont, dass die von der Europäischen Union gewährte finanzielle Unterstützung in der Öffentlichkeit möglichst sichtbar gemacht werden muss und daher alle Institutionen, Verbände oder Aktivitäten, die einen Zuschuss aus einem Programm der Union erhalten, dessen Publizität gewährleisten müssten;

56. betont, dass für eine erfolgreiche Kommunikation die aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung ist, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, die technischen und finanziellen Mittel zu finden, um zu den gemeinsamen kommunikativen Anstrengungen der EU beizutragen;

57. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gemeinschaftliche Rechtsvorschriften ordnungsgemäß und rasch umzusetzen, um die Gleichstellung aller EU-Bürger bei der Ausübung der ihnen von den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eingeräumten Rechte zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, sich aktiver dafür einzusetzen, dass die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen angewandt werden; ermutigt die Kommission, zusammen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die Bürger darüber zu informieren, dass sie bei Verstößen gegen ihre Rechte das Recht auf Zugang zur Justiz und zu Rechtsmitteln haben;

58. fordert die Kommission auf, ihre Partnerschaften im Bereich der Kommunikation besser zu gewichten und privilegierte Beziehungen mit Partnern mit „grenzübergreifendem Auftrag“ wie den Organisationen der im Aufbau begriffenen europäischen Zivilgesellschaft, den europäischen politischen Parteien und den Journalisten herzustellen; bekräftigt, wie wichtig es ist, hierbei die Jugendmedien im Hinblick auf die Stärkung eines europäischen Raums der Bürgerschaft einzubeziehen;

59. hebt die Notwendigkeit hervor, die Strategien und Inhalte des Weißbuchs unter Berücksichtigung der gegenwärtig in der europäischen Gesellschaft und zwischen den Mitgliedstaaten stattfindenden Diskussionen anzupassen und fortzuentwickeln;

60. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43
  • [2]  ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 400
  • [3]  ABl. C 64 vom 12.3.2004, S. 591
  • [4]  ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 403

BEGRÜNDUNG

Im Februar 2006 veröffentlichte die Kommission ein Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik. In dem Text wird versucht, die Wirkung der Ablehnung, auf die der Verfassungsvertrag in den Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden gestoßen ist, einzudämmen und der allgemeinen Zunahme der Euroskepsis entgegenzuwirken.

In dem Weißbuch skizziert die Kommission die Grundzüge einer neuen europäischen Kommunikationspolitik, die die Kluft, die die Union von ihren Bürgern trennt, überbrücken kann. In diesem Bericht möchte der Berichterstatter seine Überlegungen zu den Vorschlägen, die die Kommission in dem Weißbuch unterbreitet, mitteilen.

1.        Gemeinsame Grundsätze festlegen

Die Kommission schlug vor, einen Verhaltenskodex zur Kommunikation einzuführen, d.h. gemeinsame Standards für die europäischen Institutionen, nationalen Organisationen usw. aufzustellen, auf die sich die Kommunikationspolitik stützen sollte. Nach Auffassung des Berichterstatters ist diese Idee nicht nur an sich schon ein Irrtum, sondern dient im Übrigen in ungeeigneter Weise der Absicht, eine echte Rechtsgrundlage zu ersetzen. In der Tat mangelt es den europäischen Institutionen an einer Rechtsgrundlage, auf der spezifische Gemeinschaftsberichte in den Bereichen Information und Kommunikation ausgearbeitet werden können. Als Folge davon wird die Kommission zu häufig beschuldigt, sich in einen Bereich einzumischen, für den sie nicht zuständig sei, oder sogar Propaganda zu verbreiten. Jedoch ist die beste Art und Weise, dieses Hindernis zu umgehen, nicht, die Fundamente für eine Kommunikationspolitik mit Hilfe eines Verhaltenskodexes zu legen, sondern nach der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat zu streben und mit ihr über Artikel 308 EG-Vertrag eine umfassende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Verhaltensnormen vorzuschreiben, damit die Institutionen der EU sie einhalten, kann außerdem negative Auswirkungen zeitigen: sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Unabhängigkeit von Meinungen würden mit Füßen getreten. Der Berichterstatter hält es deshalb nicht für zweckmäßig, dass sich das Europäische Parlament einem Kodex unterwirft, der seine Kommunikation mit den europäischen Bürgern regeln würde.

2.        Die Rolle der Bürger stärken

Da es keine europäische öffentliche Sphäre gibt, ist es Aufgabe der Institutionen, die Instrumente zu nutzen, die es möglichst vielen europäischen Bürgern ermöglichen, Zugang zu Informationen zu erhalten. Wenn sich die Europäische Union Gehör verschaffen will, muss sie die europäischen Angelegenheiten auf die nationale, regionale und lokale Ebene heben. Allerdings ist die Vorstellung, dass die Bürger die treibende Kraft bei der Teilnahme und dem Dialog sein sollen, nicht vernünftig. Es wäre vollkommen nutzlos, aufmerksam dem zuzuhören, was uninformierte Bürger zu sagen haben. Damit diese Beiträge fruchtbar werden, müssen die europäischen Institutionen zuerst in der Lage sein, ihnen sämtliche erforderlichen Informationen zu übermitteln, die es ihnen ermöglichen, sich in das europäische Projekt einzubringen und sich mit ihm zu identifizieren. Ohne vorherige Information ist öffentliche Meinung nicht möglich. Oder zumindest eine brauchbare Meinung. Deshalb ist das allgemeine Prinzip, das für die Informations- und Kommunikationspolitik der EU gelten muss, Folgendes: Es ist nicht der Bürger, der sich auf die Suche nach Informationen machen muss, sondern die Informationen müssen den Bürger suchen.

3.        Mit den Medien und den neuen Technologien arbeiten

Im Weißbuch ist die Vorstellung zu stark verankert, dass der Dialog und das Verständnis der Bürger mit Hilfe von Initiativen der Institutionen koordiniert werden können. Deshalb setzt es mehr Vertrauen in die neuen Technologien als in die traditionellen Massenmedien. Manchmal entsteht der Eindruck, dass das Weißbuch die Bedeutung der Wirkung dieser Medien in der Gesellschaft schmälert.

Nach Auffassung des Berichterstatters sollten einige vorrangige Ziele genannt werden, wie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Journalisten in den europäischen Institutionen, die Ausbildung von Informationsfachleuten, die Verbesserung der Methoden direkter Kommunikation usw.

4.        Ein klares Bild von der öffentlichen Meinung in Europa gewinnen

Die Kommission schlägt vor, ein Netzwerk nationaler Sachverständiger im Bereich der Meinungsforschung aufzubauen, um den Austausch vorbildlicher Verfahren und die Erschließung von Synergien zu fördern. Der Berichterstatter hält es jedoch für zweckmäßiger, die Nutzung der bereits vorhandenen Ressourcen zu koordinieren und zu optimieren. Man kann Informationen und bewährte Verfahren austauschen, ohne ein neues Europäisches Meinungsforschungsinstitut zu gründen. Kurzfristig sieht er die Einrichtung diese Meinungsforschungsinstituts als fragwürdig an, da man die Nutzung der gesammelten Datenmengen optimieren sollte, bevor man sich an eine solche Aufgabe begibt.

5.        Die Aufgabe gemeinsam angehen

Die Einbeziehung der Mitgliedstaaten in die Informations- und Kommunikationspolitik in der EU ist von zentraler Bedeutung. Ohne sie wäre es praktisch unmöglich, dass irgendeine Botschaft bis in das Innere der Bürger vordringt. Der Inhalt der Botschaften verdient mehr Aufmerksamkeit, um zu erreichen, dass sie das Interesse der Bürger je nach ihren jeweiligen Bedenken wecken. Wir müssen erklären können, was Europa für jeden Einzelnen tun kann. Wir müssen Mittel und Wege finden, über die wir uns stärker in die Informations- und Kommunikationspolitik auf regionaler und lokaler Ebene einbringen können, und dafür ist die Rolle bestimmter Akteure wie der politischen Parteien entscheidend, denen es gelingen sollte, den Bürger an die europäische Politik heranzuführen.

Der Berichterstatter spricht sich dafür aus, den Dialog Parlament-Kommission-Rat zu verstärken, und dafür hält er eine bessere Koordinierung von Seiten der Institutionen für erforderlich.

Das einzige Forum, auf dem die Informations- und Kommunikationsdienste der Kommission und des Parlaments ihre Auffassungen gemeinsam darstellen, ist die so genannte Interinstitutionelle Gruppe „Information“. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Prioritäten des Programms PRINCE festzulegen. Alle in diesem Programm nicht berücksichtigten Initiativen werden als spezifische Aktionen betrachtet und sollen entweder von der Kommission, wenn sie in ihren Bereich fallen, oder vom Parlament, wenn sie in dessen Zuständigkeitsbereich liegen, vorangebracht werden. Vom Standpunkt des Berichterstatters aus wäre es empfehlenswert, dass das Programm PRINCE mehr vorrangige Aktionslinien umfasst und die spezifische Maßnahme jeder Institution auf das Unverzichtbare reduziert. Die Interinstitutionelle Gruppe „Information“ sollte einen in erster Linie politischen Charakter haben, und die Zahl ihrer Mitglieder sollte verringert werden, damit sie funktionsfähiger werden kann.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (18.9.2006)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik
(2006/2087 (INI))

Verfasser der Stellungnahme: Michael Cashman

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass das Recht auf Information und Meinungsfreiheit das Herzstück der Demokratie in Europa und das Fundament der politischen Systeme auf europäischer und nationaler Ebene bilden sollte und der Öffentlichkeit folglich, soweit möglich, Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten,

B.   in der Erwägung, dass die demokratische Teilhabe ein Eckpfeiler des politischen Prozesses ist und bei der Formulierung der Unionspolitik direkt zum Tragen kommen müsste,

C.  in der Erwägung, dass Transparenz und Offenheit Voraussetzungen für die Kommunikation sind und dass diese Kommunikation ein zweigleisiger Dialog mit europäischen Bürgern ist, der ein wesentliches Element der Demokratie darstellt und für die Förderung der öffentlichen Debatte unerlässlich ist,

D.  in der Erwägung, dass das Ziel einer „Zeit des Nachdenkens“ darin besteht, die Union demokratischer und effektiver zu machen und sie wieder mit den Bürgern zu „verbinden“,

E.   unter Hinweis darauf, dass europäische Fragen und der „Mehrwert“ der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in nationalen Debatten nur selten anerkannt werden und nationale Politiker sich europäische „Erfolgsstories“ häufig als Verdienst anrechnen, während umgekehrt nationale Politiker schnell mit Kritik an der EU bei der Hand sind, und zwar häufig wegen politischer Versäumnisse, die ihren Ursprung auf nationaler Ebene haben,

F.   unter Hinweis darauf, dass die nationalen Parlamente in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Konferenz der Sprecher der Parlamente in der Europäischen Union (6./7. Mai 2005) aufgefordert wurden, jährlich, und zwar vorzugsweise in einer Plenarsitzung, eine Aussprache über das Jahresgesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission abzuhalten,

1.  fordert die Kommission auf, eine Konsultation der beteiligten Akteure und der Öffentlichkeit in einem frühen Stadium der Ausarbeitung der Politik zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass wichtige Vorschläge mit einem zusätzlichen Abschnitt in der Folgenabschätzung versehen werden könnten, in dem erläutert wird, wie den Besorgnissen der Bürger bei der Ausarbeitung des Vorschlags Rechnung getragen wurde; weist darauf hin, dass die Auswirkungen der Konsultation der Öffentlichkeit auf den Entscheidungsprozess der EU klar herausgestellt werden sollten;

2.  ist der Ansicht, dass Transparenz und der Zugang zu Dokumenten einen der Hauptpfeiler zur Sicherstellung der Kommunikation mit den Bürgern über die EU und ihre Tätigkeiten zwecks Überbrückung der derzeit bestehenden Kluft bilden; fordert die Kommission und die finnische Präsidentschaft auf, die notwendigen Schritte zu der vom Parlament verlangten Revision der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 einzuleiten, um zu gewährleisten, dass Rechtsgutachten, Standpunkte und Änderungsanträge vor ihrer endgültigen Annahme in einer öffentlichen Datenbank veröffentlicht werden; hält es mit Blick auf die Schaffung einer gemeinsamen Datenbank für notwendig, die bestehenden öffentlichen Datenbanken miteinander zu verlinken und sie so benutzerfreundlich wie möglich zu machen; ist der Auffassung, dass hierfür die Prelex-Datenbank zur Verfolgung des interinstitutionellen Entscheidungsprozesses verwendet werden könnte;

3.  vertritt die Auffassung, dass alle Tagesordnungen und Dokumente des Rates, der Kommission und der Ausschüsse des Europäischen Parlaments sowie leicht verständliche Hintergrundinformationen veröffentlicht werden sollten; weist darauf hin, dass diese Informationen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sein müssten, vor allem über das Internet, durch die Veröffentlichung derartiger Dokumente sowie die Live-Übertragung und abrufbare Aufzeichnung von Sitzungen;

4.  fordert die Kommission auf, eine dynamische und reaktive Kommunikationspolitik auszuarbeiten, die, anstatt größtenteils über den erzielten endgültigen Konsens zu berichten, stärker auf die Berichterstattung über die Entwicklung der in unterschiedlichen Phasen des Entscheidungsprozesses gefassten Beschlüsse ausgerichtet ist; ist der Ansicht, dass das Ziel der Kommunikationspolitik der Union darin besteht, den Bürgern ein klares Bild davon zu vermitteln, wie europäische Gesetze gemacht werden;

5.  ermutigt die nationalen Parlamente, die Kontrollfunktion ihrer Regierungen, wenn sie im Rat agieren, zu stärken und so die Bewusstseinsbildung und damit die demokratische Rechenschaftspflicht der EU-Institutionen zu verbessern;

6.  ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die nationalen Debatten um eine europäische Dimension zu erweitern und die Bürger so auf die europäische Agenda aufmerksam zu machen;

7.  ist der Ansicht, dass bei der Debatte den besonderen Bedürfnissen und Tätigkeiten von Menschen mit Behinderungen und Minderheitengruppen sowie des nationalen und lokalen Publikums und besonderer Zielgruppen Rechnung getragen werden sollte; weist darauf hin, dass stärker auf eine Kanalisierung relevanter sowie regionalisierter Informationen geachtet werden müsste, um bestimmte Zielgruppen zu erreichen, wodurch eine Verbindung zwischen europäischen Themen und dem täglichen Leben der Bürger hergestellt würde;

8.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gemeinschaftliche Rechtsvorschriften ordnungsgemäß und rasch umzusetzen, um die Gleichstellung aller EU-Bürger bei der Ausübung der ihnen von den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eingeräumten Rechte zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, sich aktiver dafür einzusetzen, dass die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen angewandt werden; ermutigt die Kommission, zusammen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die Bürger darüber zu informieren, dass sie bei Verstößen gegen ihre Rechte das Recht auf Zugang zur Justiz und zu Rechtsmitteln haben.

VERFAHREN

Titel

Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik

Verfahrensnummer

2006/2087(INI)

Federführender Ausschuss

CULT

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE
6.4.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Michael Cashman
15.5.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

12.7.2006

13.9.2006

 

 

 

Datum der Annahme

13.9.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Mihael Brejc, Michael Cashman, Charlotte Cederschiöld, Carlos Coelho, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Lilli Gruber, Timothy Kirkhope, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Sarah Ludford, Jaime Mayor Oreja, Claude Moraes, Lapo Pistelli, Martine Roure, Ioannis Varvitsiotis, Stefano Zappalà, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Marco Cappato, Bárbara Dührkop Dührkop, Maria da Assunção Esteves, Anne Ferreira, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Hubert Pirker, Antonio Tajani, Kyriacos Triantaphyllides

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Thomas Wise

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN (5.10.2006)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu dem Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik
(2006/2087 (INI))

Verfasser der Stellungnahme: Gérard Onesta

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Vorlage des Weißbuchs und unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, die Kommunikationspolitik zu einer eigenständigen Politik mit eigenem Inhalt zu machen;

2.  begrüßt, dass die Kommission anerkennt, dass Kommunikation nie von dem abgekoppelt werden kann, was kommuniziert wird, und ein interaktiver Prozess sein muss, der eine Anhörung der Bürger erfordert, bedauert jedoch, dass diese in der Einleitung des Weißbuchs aufgestellten Grundsätze keinerlei praktische Umsetzung erfahren; fordert daher die Kommission auf näher darzulegen, wie sie den Bürgern Gehör schenken will, und schlägt in diesem Zusammenhang vor, etwaige Initiativen anderer Institutionen einzubeziehen, wie die Initiative „Agora“ für die Konzertierung mit den Vertretern der Zivilgesellschaft, die das Parlament auf den Weg bringen will;

3.  stellt fest, dass es keine zufrieden stellende Kommunikationspolitik ohne eine genaue Kenntnis der Mängel bei der Information, über die die Unionsbürger verfügen, geben kann, ob es sich nun um die Inhalte der Aktion der Gemeinschaft oder die Institutionen und Verfahren zu ihrer Umsetzung handelt ; fordert daher, dass die Eurobarometer-Dienststellen mit einer spezifischen und umfassenden Meinungsumfrage beauftragt werden, die eine genaue und differenzierte Ermittlung des Informationsstands der EU-Bürger je nach Mitgliedstaat, gesellschaftlich-beruflicher Kategorie und politischer Ausrichtung ermöglicht;

4.  hebt die Bedeutung der Einberufung der Interparlamentarischen Foren zur Zukunft Europas hervor und weist darauf hin, dass das zweite Forum anlässlich des 50. Jahrestages der Römischen Verträge stattfinden wird; fordert, dass den Diskussionen auf der Ebene der Vertreter der europäischen Bevölkerung im Rahmen der europäischen Kommunikationspolitik Rechnung getragen wird;

5.  unterstützt die Prüfung eines neuen interinstitutionellen Instruments, an dem die Mitgliedstaaten teilnehmen können und in dem die Grundsätze einer europäischen Kommunikationspolitik festgelegt werden; ist jedoch der Ansicht, dass die genaue Form dieses Instruments – Charta oder Verhaltenskodex – sorgfältig anhand der „Garantien“, die es den Bürgern geben würde, sowie der Verpflichtungen, die die Organe und die Mitgliedstaaten übernehmen würden, untersucht werden muss;

6.  weist darauf hin, dass in der Charta der Grundrechte bereits Rechte der Bürger hinsichtlich ihrer Information verankert sind, und dass jedes etwaige neue Instrument die Rechte des Parlaments als gewählter Versammlung, insbesondere sein Recht, sich ungehindert an die Bürger in der gesamten Union zu wenden, achten muss; fordert seinen Ausschuss für konstitutionelle Fragen auf zu untersuchen, welche Form und welchen Inhalt dieses interinstitutionelle Instrument haben könnte;

7.  hebt hervor, dass eine Kommunikationspolitik das besondere Tempo der europäischen Themen berücksichtigen muss, das oft nicht der nationalen politischen Agenda folgt, und sich nicht am Rande der konkreten Politiken und Aktionen der Europäischen Union, die ihren eigenen Zeitplan haben, wirklich entwickeln kann; ist daher der Auffassung, dass die Kommission, der Rat und das Parlament sich auf einen Zeitplan für die wichtigen Themen, die die europäische Öffentlichkeit besonders interessieren könnten, verständigen müssen, um ihre Bemühungen zur Verbesserung der Kommunikation auf diese Themen zu konzentrieren;

8.  bekräftigt, dass die Europäische Union von den Bürgern, von denen man nicht erwarten kann, dass sie die institutionellen Details kennen, oft als Einheit gesehen wird, und dass daher die Kommunikationspolitiken aller Institutionen in einen gemeinsamen Ansatz eingebunden werden müssen, und zwar unter Achtung der jeweiligen Zuständigkeiten und der jeweiligen Eigenständigkeit; wiederholt seine Aufforderung, jedes Jahr im Plenum eine große interinstitutionelle Debatte in diesem Sinne abzuhalten, um eine gemeinsame Erklärung über die Ziele und Mittel dieser Politik anzunehmen;

9.  hebt die Notwendigkeit hervor, die Strategien und Inhalte des Weißbuchs unter Berücksichtigung der gegenwärtig in der europäischen Gesellschaft und zwischen den Mitgliedstaaten stattfindenden Diskussionen anzupassen und fortzuentwickeln;

10. unterstützt die Stärkung des Dialogs und der gemeinsam von den europäischen Institutionen und den nationalen und regionalen Einrichtungen veranstalteten öffentlichen Debatten; hebt hervor, wie wichtig es ist, die Kommunikation auf Initiativen im Rahmen von die breite Öffentlichkeit ansprechenden Kommunikationsträgern wie Kulturprogramme (Literatur- oder Filmpreise), Sportveranstaltungen, usw. zu stützen; ist der Auffassung, dass bei der Kommunikation die strategische Ausrichtung auf die so genannten Zielgruppen wie die Universitäten, die Gebietskörperschaften oder die Berufsverbände nicht vergessen werden darf;

11. betont, dass die von der Europäischen Union gewährte finanzielle Unterstützung in der Öffentlichkeit möglichst sichtbar gemacht werden muss und daher alle Institutionen, Verbände oder Aktivitäten, die einen Zuschuss aus einem Programm der Union erhalten, dessen Publizität gewährleisten müssten;

12. begrüßt die Vorschläge der Kommission, die neuen Kommunikationstechnologien besser zu nutzen, fordert jedoch, dass Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass die „digitale Kluft“ einen Teil der Bürger vom Zugang zur Information über die Union in noch stärkerem Maße ausschließt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass – im Hinblick auf einen umfassenden Ansatz – die spezifischen Kommunikationsmittel der verschiedenen Institutionen, wie das künftige „Web-TV“ des Europäischen Parlaments, unter voller Wahrung seiner Eigenständigkeit einbezogen werden sollten; betont, dass die klassischen Massenmedien wie das Fernsehen besser genutzt werden müssen;

13. bedauert, dass die momentane Informationspolitik ihren Zweck verfehlt und die europäischen Bürger nicht erreicht; betont daher, dass grundlegend neue und andere Wege beschritten werden müssen, insbesondere mit einem eigenen journalistisch aufbereiteten Angebot im Fernsehen; unterstützt die Idee einer Europa-Information nach dem Muster von Universum-Beiträgen;

14. fordert die Kommission auf, ihre Partnerschaften im Bereich der Kommunikation besser zu gewichten und privilegierte Beziehungen mit Partnern mit „grenzübergreifendem Auftrag“ wie den Organisationen der im Aufbau begriffenen europäischen Zivilgesellschaft, den europäischen politischen Parteien und den Journalisten herzustellen; bekräftigt, wie wichtig es ist, hierbei die Jugendmedien im Hinblick auf die Stärkung eines europäischen Raums der Bürgerschaft einzubeziehen;

15. misst der Rolle der politischen Parteien bei der Stützung der parlamentarischen Demokratie auf allen Ebenen besondere Bedeutung bei; bedauert, dass das Potenzial der transnationalen politischen Parteien nach wie vor nicht ausgeschöpft wird; findet es bedauerlich, dass viele nationale Parteien wenig Bereitschaft zeigen, sich die europäische Dimension in einer kohärenten oder überzeugenden Weise zu eigen zu machen; fordert die politischen Parteien nachdrücklich auf, in ihren politischen Entscheidungen und Wahlkampagnen auf die EU-Politik einzugehen und den Bürgern echte politische Entscheidungsmöglichkeiten betreffend die Zukunft Europas zu bieten;

16. betont die wesentliche Rolle der Medien bei der Kommunikation über europäische Fragen und weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, spezifische Formen der Zusammenarbeit mit den Medien unter strikter Achtung ihrer Unabhängigkeit und redaktionellen Eigenständigkeit zu entwickeln; ist der Auffassung, dass die Mittel, die zur Verfügung stehen, um zur Ausbildung von auf europäische Themen spezialisierten Journalisten beizutragen, vor allem auf der Ebene der regionalen und lokalen Presse erheblich aufgestockt werden müssen; ist ferner der Auffassung, dass die institutionelle Werbung ein geeignetes Instrument ist, um der breiten Öffentlichkeit das europäische politische Zentrum näher zu bringen, wobei dies ein wichtiges Thema für die Diskussionen mit den Medien ist;

17. betont, wie wichtig es ist, die Kommunikationspolitik mit den von der Europäischen Union unterstützten Programmen für eine aktive Bürgerschaft zu verbinden, die diesem Prozess einen Multiplikatoreffekt verleihen;

18. ist der Auffassung, dass die Entwicklung einer bürgernahen europäischen Verwaltung, die die Vielzahl der derzeitigen Anlauf- und Informationsstellen für Fragen zu Europa unterstützt, dazu beitragen würde, wichtige direkte Kontakte zwischen der Union und ihren Bürgern zu knüpfen, insbesondere durch die Erleichterung des Zugangs der Bürger zu den sie betreffenden europäischen Initiativen und Programmen; ist der Ansicht, dass die Informationsbüros der Kommission und des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten dabei eine wichtige Rolle spielen; sieht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die bisherigen Arbeiten dieser Informationsbüros grundsätzlich zu überprüfen und zu überdenken, da die dort betriebene Öffentlichkeitsarbeit die Bürger nicht anspricht und die dafür aufgebrachten Mittel wesentlich effizienter verwendet werden könnten; wünscht deshalb, dass diese stärker politisch und weniger bürokratisch sein sollen;

19. betont die Bedeutung einer Verfassung für Europa, durch die die Union politischer, demokratischer und attraktiver für die Bürger würde; weist auf die politische Verantwortung hin, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im Hinblick auf die Unterstützung dieses Prozesses haben.

VERFAHREN

Titel

Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik

Verfahrensnummer

2006/2087(INI)

Federführender Ausschuss

CULT

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFCO
6.4.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Gérard Onesta
21.2.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

2.5.2006

12.7.2006

12.9.2006

 

 

Datum der Annahme

5.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Carlos Carnero González, Richard Corbett, Panayiotis Demetriou, Andrew Duff, Maria da Assunção Esteves, Ingo Friedrich, Bronisław Geremek, Genowefa Grabowska, Ignasi Guardans Cambó, Jo Leinen, Íñigo Méndez de Vigo, Rihards Pīks, Johannes Voggenhuber, Bernard Piotr Wojciechowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Louis Bourlanges, Ashley Mote, Gérard Onesta, Georgios Papastamkos, Reinhard Rack, György Schöpflin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

VERFAHREN

Titel

Bericht über das Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik

Verfahrensnummer

2006/2087(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

CULT
6.4.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

6.4.2006

AFCO
6.4.2006

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

Luis Herrero-Tejedor
13.2.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

29.5.2006

 

 

 

 

Datum der Annahme

9.10.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

29

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia I Cutchet, Ivo Belet, Guy Bono, Marielle De Sarnez, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Hanna Foltyn-Kubicka, Milan Gaľa, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Bernat Joan i Marí, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Pál Schmitt, Nikolaos Sifunakis, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Ignasi Guardans Cambó, Gyula Hegyi, Mary Honeyball, Reino Paasilinna, Sérgio Sousa Pinto, Grażyna Staniszewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Harald Ettl

Datum der Einreichung

16.10.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)